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Landesverordnung über die Durchführung der Mainzer Studienstufe

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Anlage 2<br />

(zu Nummer 4.2.4)<br />

Beurteilung und Bewertung <strong>der</strong> sprachlichen Richtigkeit und <strong>der</strong> äußeren Form<br />

schriftlicher Arbeiten<br />

1 Allgemeine Vorbemerkung<br />

Die Erziehung zum richtigen und verständlichen Schreiben ist nicht allein Aufgabe des<br />

Deutschunterrichts, son<strong>der</strong>n Aufgabe aller Fächer, in denen Schülerinnen und Schüler<br />

schriftliche Arbeiten (z. B. Kursarbeiten, Seminararbeiten) anfertigen. Auch in <strong>die</strong>sen<br />

Fächern müssen daher <strong>die</strong> sprachlichen Leistungen bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Arbeiten<br />

berücksichtigt werden.<br />

In <strong>der</strong> Aufgabenstellung muss <strong>die</strong> erwartete sprachliche Form – zusammenhängen<strong>der</strong><br />

Text, Stichwörter, formalisierte Darstellung – sowie <strong>der</strong> Zweck des anzufertigenden<br />

Textes genannt werden. Der Umfang für Aufgaben <strong>der</strong> Kursarbeiten soll so bemessen<br />

sein, dass <strong>die</strong> Schülerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schüler genügend Zeit zu einer angemessenen und<br />

richtigen Formulierung hat. Die Benutzung eines deutschen Wörterbuches ist statthaft,<br />

sofern für das jeweilige Fach keine beson<strong>der</strong>e Regelung gilt.<br />

2.1 Erwartete Leistungen<br />

2.2.1 Themenbezogene und geordnete Darstellung<br />

o Bezug <strong>der</strong> dargestellten Sachverhalte und Gedanken zur gestellten Aufgabe<br />

o geordnete Reihenfolge <strong>der</strong> dargestellten Sachverhalte und Gedanken<br />

o entsprechende grafische Gestaltung durch Absätze, Einrücken.<br />

2.2 Eindeutigkeit <strong>der</strong> Formulierungen<br />

o Verwendung möglichst eindeutiger und treffen<strong>der</strong> Worte und Begriffe<br />

o richtiger Gebrauch <strong>der</strong> Fachsprache des betreffenden Faches<br />

o <strong>über</strong>schaubare Satzformen<br />

o eindeutiger Bezug zwischen Text, Grafiken, Tabellen und Statistiken.<br />

2.3 Klare Argumentation<br />

o Unterscheiden, Ordnen und Gewichten von Tatsachen, Annahmen,<br />

Behauptungen, Meinungen, Folgerungen, Beispielen und Begründungen<br />

o Verdeutlichung <strong>der</strong> gedanklichen Folge von Aussagen durch Satzverbindungen<br />

o<strong>der</strong> Übergänge unter Verwendung <strong>der</strong> zahlreichen sprachlichen Mittel zur<br />

Satzverknüpfung, z. B. Konjunktionen o<strong>der</strong> Adverbien<br />

o Verwendung logischer Symbole nur statthaft, wenn <strong>die</strong> formalisierte Darstellung<br />

eines Sachverhaltes o<strong>der</strong> Gedankenganges ausdrücklich gefor<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

zugelassen ist.<br />

2.4 Sprachliche Richtigkeit<br />

o Grammatisch richtige Fassung von Sätzen; ausgenommen Fälle, in denen<br />

stichwortartiges Aufzählen <strong>der</strong> Verständlichkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Übersichtlichkeit <strong>die</strong>nt<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Aufgabenstellung gefor<strong>der</strong>t ist<br />

<strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>Landesverordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> gymnasiale Oberstufe (MSS) – 16 / 17

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