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Landesverordnung über die Durchführung der Mainzer Studienstufe

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4.6.2 Die beson<strong>der</strong>e Lernleistung muss innerhalb <strong>der</strong> Oberstufe erbracht und spätestens am<br />

Ende des Halbjahrs 12/2 abgegeben werden; <strong>über</strong> Ausnahmen entscheidet <strong>die</strong><br />

Schulleiterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter. Thema und Note werden im Zeugnis <strong>der</strong><br />

Jahrgangsstufe 13 ausgewiesen. Die Note geht nicht in <strong>die</strong> Bewertung <strong>der</strong><br />

Halbjahreskurse ein. Die Anrechnungsweise für <strong>die</strong> Qualifikation ist in <strong>der</strong><br />

Abiturprüfungsordnung geregelt.<br />

4.6.3 Jede Lehrkraft, <strong>die</strong> gemäß Nummer 5.2 ein Grund- o<strong>der</strong> Leistungsfach unterrichten<br />

darf, ist verpflichtet, <strong>die</strong> Betreuung und Bewertung von beson<strong>der</strong>en Lernleistungen zu<br />

<strong>über</strong>nehmen.<br />

Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei <strong>der</strong> Anfertigung einer beson<strong>der</strong>en<br />

Lernleistung kann im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften – z.B. auch als zusätzliche<br />

Arbeitsgemeinschaft gemäß §5 Abs. 2 <strong>der</strong> Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung<br />

(LehrArbZVO) vom 30. Juni 1999 (GVBl. S. 148, BS 2030-1-4) – erfolgen.<br />

Vor <strong>der</strong> endgültigen Bewertung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Lernleistung wird durch <strong>die</strong> betreuende<br />

Lehrkraft und möglichst eine weitere Lehrkraft o<strong>der</strong> durch <strong>die</strong> betreuende Lehrkräfte ein<br />

Kolloquium durchgeführt, in dem <strong>die</strong> Schülerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schüler <strong>die</strong> Ergebnisse und<br />

den Arbeitsprozess <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Lernleistung darstellt, erläutert und Nachfragen<br />

beantwortet. Das Kolloquium <strong>die</strong>nt auch dazu, <strong>die</strong> Selbständigkeit <strong>der</strong> Leistung <strong>der</strong><br />

Schülerin o<strong>der</strong> des Schülers festzustellen. Das Ergebnis des Kolloquiums geht in <strong>die</strong><br />

Bewertung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Lernleistung ein.<br />

4.6.4 Die Anfertigung theoretischer, historischer o<strong>der</strong> literarischer Arbeiten als beson<strong>der</strong>e<br />

Lernleistung ist dem nicht unfallversicherten Bereich <strong>der</strong> häuslichen Arbeiten <strong>der</strong><br />

Schülerinnen und Schüler zuzurechnen.<br />

Experimentelle Arbeiten (insbeson<strong>der</strong>e in den Fächern Physik, Chemie, Biologie) sind,<br />

soweit sie in <strong>der</strong> Schule angefertigt werden, nur dann unfallversichert, wenn sie zur<br />

Schulveranstaltung erklärt wurden.<br />

4.6.5 Jahresarbeit<br />

4.6.5.1 Eine Jahresarbeit ist eine selbständige, schriftliche Ausarbeitung <strong>über</strong> ein Thema, das<br />

inhaltlich einem Unterrichtsfach o<strong>der</strong> mehreren Unterrichtsfächern zugeordnet werden<br />

kann. Zur Ausarbeitung gehört auch eine schriftliche Dokumentation des<br />

Arbeitsprozesses.<br />

Bis zu drei Schülerinnen und Schüler können gemeinsam eine Jahresarbeit zu einem<br />

Rahmenthema anfertigen, sofern abgegrenzte Unterthemen vorliegen und <strong>die</strong><br />

Leistungen <strong>der</strong> einzelnen Schülerinnen und Schüler zweifelsfrei festgestellt und<br />

bewertet werden können.<br />

4.6.5.2 In <strong>die</strong> endgültige Bewertung <strong>der</strong> Jahresarbeit gehen auch das Ergebnis des<br />

Kolloquiums nach Nummer 4.6.3 sowie <strong>die</strong> schriftliche Dokumentation des<br />

Arbeitsprozesses und ggf. <strong>die</strong> Präsentation ein.<br />

Die Bewertung <strong>der</strong> Jahresarbeit wird von <strong>der</strong> zuständigen Fachlehrkraft o<strong>der</strong>, bei<br />

fach<strong>über</strong>greifenden Themen, von den zuständigen Fachlehrkräften entsprechend den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsbereichen <strong>der</strong> "Einheitlichen Prüfungsanfor<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Abiturprüfung"<br />

vorgenommen.<br />

<strong>Durchführung</strong> <strong>der</strong> <strong>Landesverordnung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> gymnasiale Oberstufe (MSS) – 5 / 17

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