Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz ... - Norton Rose
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Auswirkungen des <strong>Anlegerschutz</strong>- <strong>und</strong> <strong>Funktionsverbesserungsgesetz</strong>e<br />
„In Abhängigkeit von der Größe, Organisations- oder Hierarchiestruktur eines<br />
Unternehmens können dies beispielsweise Filialleiter, regionale oder zentrale<br />
Vertriebsverantwortliche sein. Diesen Personen kommen in unterschiedlicher<br />
Gestalt <strong>und</strong> Unmittelbarkeit Einwirkungsmöglichkeiten auf die Prozesse der<br />
Anlageberatung zu. Aufgr<strong>und</strong> der vielgestaltigen Erscheinungsformen sind<br />
alle Personen, die auf den verschiedenen betrieblichen Ebenen oder in den<br />
Organisationseinheiten Vertriebsvorgaben aufstellen, umsetzen oder deren<br />
Einhaltung überwachen, anzuzeigen.“<br />
Hinweis an den Projektleiter:<br />
Ihre erste (Sysiphos-)Aufgabe wird es daher in diesem Zusammenhang<br />
sein, alle in Ihrem Betrieb tätigen Vertriebsbeauftragten zu identifizieren.<br />
Da das Unterbleiben einer Anzeige eine bußgeldbewehrte<br />
Ordnungswidrigkeit darstellt, empfiehlt es sich, ggf. einen großzügigen<br />
Maßstab anzulegen.<br />
Es versteht sich von selbst, dass diejenigen, die als Vertriebsbeauftrage<br />
tätig sind, mindestens so qualifiziert sein müssen, wie die von Ihnen<br />
(ggf. mittelbar) überwachten Berater. Daher sind auch hier dieselben<br />
praktischen Fragen hinsichtlich der Qualifikation zu beantworten, wie bei den<br />
Anlageberatern.<br />
Insoweit die Vertriebsbeauftragten auf den unterschiedlichen Ebenen darin<br />
involviert sind, Vertriebsvorgaben auszugestalten, umzusetzen <strong>und</strong> zu<br />
überwachen, richtet sich der gesetzgeberische Befehl, Interessenkonflikte zu<br />
vermeiden, unmittelbar an die Vertriebsbeauftragten. Tun sie dies nicht, so<br />
riskieren sie ein Berufsverbot von bis zu 2 Jahren!<br />
Hinweis an den Projektleiter:<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> empfiehlt es sich, die unterschiedlichen<br />
Vertriebsbeauftragten frühzeitig einzubinden, wenn es um die Neuordnung<br />
des Vertriebs im Rahmen von konfliktfreien Vertriebsvorgaben geht.<br />
Ein selbstbewusster Filialleiter könnte sich ansonsten Vorgaben der<br />
Unternehmensleitung mit dem Argument entgegen stellen, der Ausschluss<br />
von Interessenkonflikten sei nicht gewährleistet.<br />
<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> LLP Oktober 2010 15