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Lagebild Gefahrgut 2002

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3.3.1 Organisation der <strong>Gefahrgut</strong>überwachung<br />

Baden-Württemberg<br />

Nach der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums<br />

Baden-Württemberg über gefahrgutrechtliche Zuständigkeiten vom 10. März 1999 (GBI.<br />

S. 155) - ist der Polizeivollzugsdienst für die <strong>Gefahrgut</strong>überwachung auf der Straße im Rahmen der Verkehrsüberwachung<br />

zuständig. Die <strong>Gefahrgut</strong>kontrollen erfolgen im Rahmen der Überwachung des gewerblichen<br />

Güter- und Personenverkehrs durch rund 300 speziell fortgebildete Polizeibeamte, die in erster Linie<br />

bei den Autobahnpolizeidirektionen und bei den Verkehrsdiensten größerer Polizeidirektionen auf Kreisebene<br />

eingesetzt sind. Die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen und in Häfen<br />

obliegt nach der oben genannten <strong>Gefahrgut</strong>zuständigkeitsverordnung ebenfalls dem Polizeivollzugdienst<br />

und erfolgt durch die Wasserschutzpolizei.<br />

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für die Überwachung in den Betrieben; das Landesamt<br />

für Geologie, Rohstoffe und Bergbau ist zuständig, soweit die Betriebe seiner Aufsicht unterstehen.<br />

Die Bediensteten der Staatlichen Gewerbeaufsicht sind für die Kontrollen in den Betrieben mit Notebooks<br />

und dem <strong>Gefahrgut</strong>überwachungsprogramm „TRANSEC-Check“ ausgestattet.<br />

Bayern<br />

Die Polizei hat 6 <strong>Gefahrgut</strong>kontrollgruppen mit circa 35 Beamten. Darüber hinaus befinden sich noch circa<br />

110 Beamte aus kombinierten Schwerverkehrs-/<strong>Gefahrgut</strong>überwachungsgruppen im Einsatz. Weiterhin<br />

überwachen speziell geschulte Beamte des Streifendienstes (2-wöchiger <strong>Gefahrgut</strong>lehrgang) die Vorschriften<br />

des ADR.<br />

Die Gewerbeaufsichtsämter sind für den Vollzug aller gefahrgutrechtlichen Bestimmungen in den Betrieben<br />

und auf der Straße sowie bei nichtbundeseigenen Bahnen zuständig; die Straßenkontrollen werden mit zwei<br />

speziell ausgestatteten Überwachungsfahrzeugen durchgeführt. Ausgenommen ist die Klasse 7, für die das<br />

Bayerische Landesamt für Umweltschutz zuständig ist.<br />

Berlin<br />

Die Polizei – Einsatzgruppe Schwerverkehr – kontrolliert zurzeit mit 27 Beamten auf der Straße. Hierbei<br />

werden sie in unregelmäßigen Abständen von zwei Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

unterstützt. Die beiden Mitarbeiter kontrollieren auch stichprobenartig die Einhaltung der <strong>Gefahrgut</strong>vorschriften<br />

in den Unternehmen. Die Kontrollen erfolgen vorbeugend oder nach Feststellung von Verstößen bei<br />

<strong>Gefahrgut</strong>transporten auf der Straße. Die gefertigten Anzeigen werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />

bearbeitet.<br />

Brandenburg<br />

Die Überwachung der <strong>Gefahrgut</strong>beförderung wird entsprechend der <strong>Gefahrgut</strong>zuständigkeitsverordnung<br />

während der Ortsveränderung auf Straßen und Binnenwasserstraßen, einschließlich der Häfen, Lade- und<br />

Löschplätze, durch die Polizeibehörden und in den Unternehmen einschließlich nichtbundeseigener Bahnen<br />

durch die Arbeitsschutzbehörden vorgenommen. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten sind entsprechend<br />

geschult und werden regelmäßig fortgebildet.<br />

Bremen<br />

Die <strong>Gefahrgut</strong>überwachung auf der Straße und den Wasserstraßen (einschließlich Wasserfahrzeuge in den<br />

Häfen) wird von 8 Schutzpolizeibeamten und 17 Wasserschutzpolizeibeamten durchgeführt. Auf Wasserfahrzeugen<br />

im Bereich der Häfen wird zusätzlich das Hansestadt Bremische Hafenamt bei der <strong>Gefahrgut</strong>überwachung<br />

tätig.<br />

In den Betrieben der Stadtgemeinde Bremen (einschließlich Häfen) erfolgt sowohl die <strong>Gefahrgut</strong>überwachung<br />

als auch die Überwachung nach der GbV durch das Hansestadt Bremische Hafenamt – Bezirk Bremen.<br />

In den Betrieben der Stadtgemeinde Bremerhaven (ausgenommen stadtbremisches Überseehafengebiet<br />

Bremerhaven) erfolgt die <strong>Gefahrgut</strong>überwachung einschließlich der Überwachung nach der GbV durch den<br />

Magistrat (Ortspolizeibehörde) der Stadt Bremerhaven.<br />

Die <strong>Gefahrgut</strong>überwachung einschließlich der Überwachung nach der GbV im stadtbremischen Überseehafengebiet<br />

Bremerhaven obliegt dem Hansestadt Bremischen Hafenamt – Bezirk Bremerhaven.<br />

Hamburg<br />

In der Behörde für Inneres nimmt das Amt Polizei die Aufgaben der <strong>Gefahrgut</strong>überwachung in der Schifffahrt,<br />

auf den Straßen sowie den Anlagen der Landeseisenbahnen wahr.<br />

<strong>Lagebild</strong> <strong>Gefahrgut</strong> – <strong>2002</strong> – Mai 2004<br />

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