Lagebild Gefahrgut 2002
Lagebild Gefahrgut 2002
Lagebild Gefahrgut 2002
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3.3.1 Organisation der <strong>Gefahrgut</strong>überwachung<br />
Baden-Württemberg<br />
Nach der Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr, des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums<br />
Baden-Württemberg über gefahrgutrechtliche Zuständigkeiten vom 10. März 1999 (GBI.<br />
S. 155) - ist der Polizeivollzugsdienst für die <strong>Gefahrgut</strong>überwachung auf der Straße im Rahmen der Verkehrsüberwachung<br />
zuständig. Die <strong>Gefahrgut</strong>kontrollen erfolgen im Rahmen der Überwachung des gewerblichen<br />
Güter- und Personenverkehrs durch rund 300 speziell fortgebildete Polizeibeamte, die in erster Linie<br />
bei den Autobahnpolizeidirektionen und bei den Verkehrsdiensten größerer Polizeidirektionen auf Kreisebene<br />
eingesetzt sind. Die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf Wasserstraßen und in Häfen<br />
obliegt nach der oben genannten <strong>Gefahrgut</strong>zuständigkeitsverordnung ebenfalls dem Polizeivollzugdienst<br />
und erfolgt durch die Wasserschutzpolizei.<br />
Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für die Überwachung in den Betrieben; das Landesamt<br />
für Geologie, Rohstoffe und Bergbau ist zuständig, soweit die Betriebe seiner Aufsicht unterstehen.<br />
Die Bediensteten der Staatlichen Gewerbeaufsicht sind für die Kontrollen in den Betrieben mit Notebooks<br />
und dem <strong>Gefahrgut</strong>überwachungsprogramm „TRANSEC-Check“ ausgestattet.<br />
Bayern<br />
Die Polizei hat 6 <strong>Gefahrgut</strong>kontrollgruppen mit circa 35 Beamten. Darüber hinaus befinden sich noch circa<br />
110 Beamte aus kombinierten Schwerverkehrs-/<strong>Gefahrgut</strong>überwachungsgruppen im Einsatz. Weiterhin<br />
überwachen speziell geschulte Beamte des Streifendienstes (2-wöchiger <strong>Gefahrgut</strong>lehrgang) die Vorschriften<br />
des ADR.<br />
Die Gewerbeaufsichtsämter sind für den Vollzug aller gefahrgutrechtlichen Bestimmungen in den Betrieben<br />
und auf der Straße sowie bei nichtbundeseigenen Bahnen zuständig; die Straßenkontrollen werden mit zwei<br />
speziell ausgestatteten Überwachungsfahrzeugen durchgeführt. Ausgenommen ist die Klasse 7, für die das<br />
Bayerische Landesamt für Umweltschutz zuständig ist.<br />
Berlin<br />
Die Polizei – Einsatzgruppe Schwerverkehr – kontrolliert zurzeit mit 27 Beamten auf der Straße. Hierbei<br />
werden sie in unregelmäßigen Abständen von zwei Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
unterstützt. Die beiden Mitarbeiter kontrollieren auch stichprobenartig die Einhaltung der <strong>Gefahrgut</strong>vorschriften<br />
in den Unternehmen. Die Kontrollen erfolgen vorbeugend oder nach Feststellung von Verstößen bei<br />
<strong>Gefahrgut</strong>transporten auf der Straße. Die gefertigten Anzeigen werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
bearbeitet.<br />
Brandenburg<br />
Die Überwachung der <strong>Gefahrgut</strong>beförderung wird entsprechend der <strong>Gefahrgut</strong>zuständigkeitsverordnung<br />
während der Ortsveränderung auf Straßen und Binnenwasserstraßen, einschließlich der Häfen, Lade- und<br />
Löschplätze, durch die Polizeibehörden und in den Unternehmen einschließlich nichtbundeseigener Bahnen<br />
durch die Arbeitsschutzbehörden vorgenommen. Die eingesetzten Beamtinnen und Beamten sind entsprechend<br />
geschult und werden regelmäßig fortgebildet.<br />
Bremen<br />
Die <strong>Gefahrgut</strong>überwachung auf der Straße und den Wasserstraßen (einschließlich Wasserfahrzeuge in den<br />
Häfen) wird von 8 Schutzpolizeibeamten und 17 Wasserschutzpolizeibeamten durchgeführt. Auf Wasserfahrzeugen<br />
im Bereich der Häfen wird zusätzlich das Hansestadt Bremische Hafenamt bei der <strong>Gefahrgut</strong>überwachung<br />
tätig.<br />
In den Betrieben der Stadtgemeinde Bremen (einschließlich Häfen) erfolgt sowohl die <strong>Gefahrgut</strong>überwachung<br />
als auch die Überwachung nach der GbV durch das Hansestadt Bremische Hafenamt – Bezirk Bremen.<br />
In den Betrieben der Stadtgemeinde Bremerhaven (ausgenommen stadtbremisches Überseehafengebiet<br />
Bremerhaven) erfolgt die <strong>Gefahrgut</strong>überwachung einschließlich der Überwachung nach der GbV durch den<br />
Magistrat (Ortspolizeibehörde) der Stadt Bremerhaven.<br />
Die <strong>Gefahrgut</strong>überwachung einschließlich der Überwachung nach der GbV im stadtbremischen Überseehafengebiet<br />
Bremerhaven obliegt dem Hansestadt Bremischen Hafenamt – Bezirk Bremerhaven.<br />
Hamburg<br />
In der Behörde für Inneres nimmt das Amt Polizei die Aufgaben der <strong>Gefahrgut</strong>überwachung in der Schifffahrt,<br />
auf den Straßen sowie den Anlagen der Landeseisenbahnen wahr.<br />
<strong>Lagebild</strong> <strong>Gefahrgut</strong> – <strong>2002</strong> – Mai 2004<br />
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