Lagebild Gefahrgut 2002
Lagebild Gefahrgut 2002
Lagebild Gefahrgut 2002
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3.4 Zusammenarbeit auf Bundesebene<br />
Grundlage für die Zusammenarbeit von Kontrollbehörden bildet der 1998 in Kiel begonnene Dialog der Innenressorts<br />
der Länder mit dem BMVBW. Dieser Dialog hat sich in der Zwischenzeit bewährt und wird unter<br />
Beteiligung des BAG, des EBA, des BGS sowie weiterer interessierter Ressorts der Länder fortgesetzt. Unter<br />
der Moderation des BMVBW - A 33 findet zweimal jährlich ein Erfahrungsaustausch über die<br />
GGKontrollV statt.<br />
Gegenstand der Erörterung waren im Jahr <strong>2002</strong> insbesondere<br />
• Auslegungsfragen zum einheitlichen Vollzug des <strong>Gefahrgut</strong>rechtes,<br />
• Erkenntnisse aus den behördlichen Kontrollaktivitäten,<br />
• aktuelle Schwerpunkte z. B.:<br />
- Ergebnisse der Kontrollen von Feuerwerkskörpern<br />
- Maßnahmen zur Abwehr äußerer Gefahren<br />
- Einbindung der Polizei bei Ereignissen bei der Beförderung gefährlicher Güter gemäß Abschnitt 1.8.5<br />
ADR<br />
• die Fortschreibung des jährlichen Nationalen <strong>Gefahrgut</strong>-<strong>Lagebild</strong>s,<br />
• Erarbeitung eines einheitlichen Muster-Rahmenlehrplans für Kontrollpersonal.<br />
Die Polizei führt bundesweite gemeinsame Kontrollmaßnahmen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs<br />
durch, bei denen auch <strong>Gefahrgut</strong>transporte überprüft werden. Darüber hinaus finden länderübergreifende<br />
anlassbezogene <strong>Gefahrgut</strong>kontrollen statt. An den Kontrollaktionen nehmen unter anderem die Arbeitsschutzbehörden,<br />
das BAG, der BGS und der Zoll teil. In gemeinsamen Besprechungen zwischen den<br />
beteiligten Behörden werden die Einsätze vor- und nachbereitet.<br />
An allen EU-Außengrenzen finden gemeinsame Kontrollen BAG - BGS statt.<br />
Darüber hinaus kontrolliert im Freistaat Sachsen das BAG an den Grenzübergangsstellen Ludwigsdorf (BAB<br />
4 zur Republik Polen) und Altenberg (B 170 zur Tschechischen Republik) auch mit den gemeinsamen Kontrollgruppen<br />
BGS/Landespolizei.<br />
3.5 Internationale Zusammenarbeit<br />
3.5.1 Entwicklung<br />
Im Rahmen internationaler ADR-Tagungen werden die Zusammenarbeit der Kontrollbehörden und der zuständigen<br />
Ministerien auf europäischer Ebene optimiert und Vorschläge zur Fortschreibung der Kontrollrichtlinie,<br />
beispielsweise für die Beurteilung von Verstößen und deren Ahndung, erarbeitet.<br />
Seit 1998 finden internationale Tagungen über das Enforcement der ADR-Vorschriften statt. Hieran beteiligt<br />
sich die Mehrheit der EU/EWR-Staaten. Ziel der Veranstaltungen ist es, die Zusammenarbeit der Kontrollbehörden<br />
und der zuständigen Ministerien auf europäischer Ebene zu verbessern.<br />
Die Überwachungspraxis wird insbesondere im Hinblick auf die RICHTLINIE 95/50/EG DES RATES zur<br />
Kontrolle von <strong>Gefahrgut</strong>transporten auf der Straße diskutiert.<br />
Dabei ergab sich,<br />
• dass zu diesem Zeitpunkt noch wenig Erfahrungen mit der Gewährung von Amtshilfe nach den Artikeln 7<br />
und 8 bestand und<br />
• dass die gegenseitige Information über verhängte Sanktionen bei der Gewährung von Amtshilfe von den<br />
Teilnehmern als sehr wichtig erachtet wurde.<br />
• Zum Teil äußerten sich die Teilnehmer dahingehend, dass die Anhänge I und II der RICHTLINIE<br />
95/50/EG DES RATES besser aufeinander abgestimmt werden sollten, zum Teil wurde auch die Prüfliste<br />
des Anhanges I als nicht ausreichend erachtet.<br />
• Alle Teilnehmer waren sich darüber einig, dass es vor allem Ziel der Kontrollen ist, Verstöße zu verhindern.<br />
So wurde auch über positive Erfahrungen mit präventiven Besuchen bei Unternehmen berichtet.<br />
Unter diesem Gesichtspunkt kommt auch dem <strong>Gefahrgut</strong>beauftragten eine besondere Bedeutung zu.<br />
• Es sollte eine einheitliche Interpretation der ADR-Bestimmungen angestrebt werden. Hier bestanden<br />
(und bestehen noch) große Unterschiede in der Auslegung und Anwendung der Vorschriften. Auch über<br />
die von Land zu Land stark abweichende Ahndung wurde diskutiert. Angesichts der unterschiedlichen<br />
Rechtssysteme ist hier eine Harmonisierung in absehbarer Zeit jedoch nicht zu erreichen.<br />
<strong>Lagebild</strong> <strong>Gefahrgut</strong> – <strong>2002</strong> – Mai 2004<br />
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