Lagebild Gefahrgut 2002
Lagebild Gefahrgut 2002
Lagebild Gefahrgut 2002
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Pfalz zu erhalten. Der innerbetriebliche Transport von Gefahrstoffen wurde in die Überprüfung einbezogen.<br />
Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit einer Sachverständigenorganisation durchgeführt. Zu den untersuchten<br />
Einrichtungen gehörten unter anderem Bodenwannen im Bereich der Umfüllstellen, Trennkupplungen,<br />
Gaswarnanlagen, Brandmeldeeinrichtungen, Berieselungsanlagen und Not-Aus-Systeme. Die Überprüfung<br />
zeigte, dass die technischen Ausführungen der Befüll- und Entleerungseinrichtungen den gesetzlichen<br />
Regelungen entsprechen und dass die Durchführung der Wartung und Instandhaltung bis auf Ausnahmen<br />
funktioniert. Im Bereich der Betriebsorganisation waren teilweise Mängel festzustellen. Insgesamt wurden 6<br />
Befüllstationen für Straßentankwagen, 5 Entleerstationen für Straßentankwagen, 1 Befüllstation für Eisenbahnkesselwagen,<br />
8 Entleerstationen für Eisenbahnkesselwagen und 1 Entleerstation für Tankcontainer<br />
überprüft.<br />
Sachsen<br />
Im Jahr <strong>2002</strong> überprüften die fünf Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter im Rahmen einer Schwerpunktaktion<br />
die Umsetzung der <strong>Gefahrgut</strong>vorschriften, insbesondere der <strong>Gefahrgut</strong>beauftragtenverordnung, in den Unternehmen.<br />
Zeitgleich mit dieser Schwerpunktaktion wurde von den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern die<br />
Schwerpunktaktion „Kontrollen zum Fahrpersonalgesetz sowie Überprüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes<br />
in den Betriebsstätten <strong>Gefahrgut</strong> transportierender Unternehmen“ durchgeführt. Revidiert wurden<br />
335 am <strong>Gefahrgut</strong>transport beteiligte Unternehmen. Die Ergebnisse bestätigen vor dem Hintergrund der<br />
völlig neu strukturierten <strong>Gefahrgut</strong>vorschriften einen erwartungsgemäß hohen Beratungsbedarf in den Unternehmen.<br />
Folgendes Fazit konnte gezogen werden:<br />
• vor allem in Unternehmen mit geringem oder nur gelegentlichem <strong>Gefahrgut</strong>aufkommen wurden Unsicherheiten<br />
und Unkenntnis der Vorschriften deutlich,<br />
• der Kenntnisstand über die Vorschriften ist stark vom Engagement des verantwortlichen <strong>Gefahrgut</strong>beauftragten<br />
abhängig,<br />
• die durch das ADR 2001 bedingten Änderungen sind kleinen und mittleren Unternehmen oft ungenügend<br />
bekannt,<br />
• bei fehlender Kooperation des Unternehmens erweist sich eine Überprüfung, ob kennzeichnungspflichtige<br />
<strong>Gefahrgut</strong>transporte abgesandt, verladen oder transportiert werden als sehr schwierig,<br />
• für eine zielgerichtete Kontrolle ist auch weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen den Staatlichen<br />
Gewerbeaufsichtsämtern und den Polizeidienststellen erforderlich,<br />
• ein Zusammenhang zwischen den beanstandeten <strong>Gefahrgut</strong>fahrzeugen und den Verstößen nach dem<br />
Fahrpersonalrecht kann nicht abgeleitet werden, allgemein wird aber eingeschätzt, dass dort wo das<br />
Management der Unternehmen die fahrpersonal-rechtlichen Vorschriften ökonomischen Erfordernissen<br />
unterordnet, auch Defizite bei der Umsetzung gefahrgutrechtlicher Vorschriften vorhanden sind, das betrifft<br />
vor allem selbstfahrende Subunternehmer und soll bei zukünftigen Revisionen verstärkt kontrolliert<br />
werden.<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Ein bedeutsamer Schwerpunkt hinsichtlich der Tätigkeit der Gewerbeaufsicht ist die GbV. Generell kann<br />
eingeschätzt werden, dass sich die Bestellpflicht für <strong>Gefahrgut</strong>beauftragte bewährt hat. Die <strong>Gefahrgut</strong>beauftragten<br />
in den Unternehmen, ob intern oder extern, sind ein wichtiger Partner für die Gewerbeaufsicht.<br />
Im Jahr <strong>2002</strong> wurden durch die Gewerbeaufsicht 406 Straßenfahrzeuge mit <strong>Gefahrgut</strong> kontrolliert, von denen<br />
94 zu beanstanden waren. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 23%.<br />
Im Jahr <strong>2002</strong> wurden durch die Gewerbeaufsicht 285 Eisenbahnwagen mit <strong>Gefahrgut</strong> kontrolliert, von denen<br />
29 zu beanstanden waren. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 10%.<br />
Bezogen auf alle in den Jahren 1994 bis <strong>2002</strong> kontrollierten Straßenfahrzeuge mit <strong>Gefahrgut</strong> liegt die Beanstandungsquote<br />
bei 30%.<br />
Bezogen auf alle in den Jahren 1994 bis <strong>2002</strong> kontrollierten Eisenbahnwagen mit <strong>Gefahrgut</strong> liegt die Beanstandungsquote<br />
bei 10%.<br />
Die erhobenen Daten werden bezüglich der <strong>Gefahrgut</strong>kontrollverordnung mit den Ergebnissen der Polizei<br />
zusammengefasst.<br />
Schleswig-Holstein<br />
Keine Angaben<br />
Thüringen<br />
Keine Angaben<br />
<strong>Lagebild</strong> <strong>Gefahrgut</strong> – <strong>2002</strong> – Mai 2004<br />
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