Lagebild Gefahrgut 2002
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3.5.2 Gemeinsame <strong>Gefahrgut</strong>kontrollen<br />
Zwischen den EU-Mitgliedsstaaten finden gemeinsame <strong>Gefahrgut</strong>kontrollen statt.<br />
Straße<br />
Gemeinsame grenzüberschreitende Kontrollen mit Belgien finden in Nordrhein-Westfalen und mit den Niederlanden<br />
in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen statt. Einbezogen in diese Kontrollen werden auch die<br />
Arbeitsschutzbehörden, das BAG, der Zoll und der BGS. Mit den Niederlanden erfolgen gemeinsame Ausund<br />
Fortbildungsveranstaltungen im <strong>Gefahrgut</strong>bereich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.<br />
Die Polizei Rheinland-Pfalz unterstützt die Zollbehörden des Großherzogtums Luxemburg durch Abstellung<br />
von Referenten für die Schulung des neuen <strong>Gefahrgut</strong>rechtes.<br />
Im Saarland werden grenzüberschreitende gemeinsame Kontrollen im Rahmen des Berufsaustauschs mit<br />
der Gendarmerie Nationale (Frankreich) durchgeführt. Zukünftig sind auch gemeinsame Kontrollen mit der<br />
Police Nationale des Großherzogtum Luxemburg vorgesehen.<br />
Das BAG führt mit der französischen Kontrollbehörde (Ministère de l´Equipement, des Transports et du Logement<br />
-Direction des Transports Terrestres-) gemeinsame Erfahrungsaustausche und Kontrollen sowohl in<br />
der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Republik Frankreich durch.<br />
See<br />
Von 1999 bis <strong>2002</strong> fanden 15 gemeinsame <strong>Gefahrgut</strong>kontrollen mit den Staaten Dänemark (bis 1999),<br />
Deutschland, Schweden und Estland (seit <strong>2002</strong>) in den Häfen auf der Grundlage des MoU (Multilaterales<br />
Abkommen der Ostseeanrainerstaaten - ohne Norwegen - über den <strong>Gefahrgut</strong>transport auf Ro/Ro-<br />
Fährschiffen) statt. Dabei wurden insgesamt 845 CTUs kontrolliert und 196 beanstandet, 94 wegen mangelhafter<br />
Ladungssicherung.<br />
Auf der 26. MoU-Konferenz für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter in der Ostsee wurde die seit<br />
dem 01. Januar 2003 gültige Version beschlossen, in der nun auch eine Verpflichtung zu <strong>Gefahrgut</strong>kontrollen<br />
aufgenommen wurde. Allerdings ist die Geltungsdauer durch die weltweit verbindliche Einführung des<br />
IMDG-Codes zum 01. Januar 2004 auf diesen Zeitpunkt begrenzt. Eine entsprechende Regelung für Kontrollen<br />
in den IMDG-Code einzufügen erfordert ein zeitaufwendiges Verfahren. Die Vertragsstaaten haben<br />
sich deshalb dafür ausgesprochen, die seit 1999 durchgeführten gemeinsamen Kontrollen in der Ostsee<br />
durch eine gesonderte Vereinbarung fortzusetzen und damit auch bei der IMO eine Regelung für ein möglicherweise<br />
weltweites Kontrollregime vorzuschlagen Deutschland hat es übernommen, einen entsprechenden<br />
Vorschlag bis zur nächsten MoU-Konferenz vorzubereiten.<br />
Eisenbahn<br />
Im Eisenbahnverkehr wurden im Jahre 2001 im Rahmen eines Pilotprojektes zwischen dem EBA und der<br />
zuständigen niederländischen Kontrollbehörde für den Eisenbahnverkehr (Inspectie Verkeer en Waterstaat,<br />
Divisie Vervoer) erstmals gemeinsame Kontrollen in geeigneten deutschen bzw. niederländischen Grenzbahnhöfen<br />
(Venlo, Köln, Emmerich, Bad-Bentheim) durchgeführt. Seit diesem Zeitpunkt finden gemeinsame<br />
<strong>Gefahrgut</strong>kontrollen der beteiligten Kontrollbehörden im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Niederlanden<br />
und Deutschland sowie umgekehrt statt. Das Verfahren wurde Ende <strong>2002</strong> mit Erfolg abgeschlossen.<br />
Es ist vorgesehen, die gemeinsamen <strong>Gefahrgut</strong>kontrollen als Regelverfahren weiterzuführen.<br />
<strong>Lagebild</strong> <strong>Gefahrgut</strong> – <strong>2002</strong> – Mai 2004<br />
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