15.11.2013 Aufrufe

Gesundheit und Hygiene in der Schule (Stand ... - Ostalbkreis

Gesundheit und Hygiene in der Schule (Stand ... - Ostalbkreis

Gesundheit und Hygiene in der Schule (Stand ... - Ostalbkreis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Landratsamt<br />

-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Hygiene</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

2. völlig neu überarbeitete Auflage 2010<br />

Bearbeitung: Dr. med. Anna Rohr<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />

Julius-Bausch-Straße 12, 73430 Aalen<br />

e-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de<br />

Internet: www.ostalbkreis.de


-2 -


-3 -<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Kapitel 1:<br />

Allgeme<strong>in</strong>e <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sfragen<br />

1. Impfungen 005<br />

2. Ozon 8<br />

3. Zahnges<strong>und</strong>heit 9<br />

4. Richtiges Sitzen 013<br />

5. Der richtige Schulranzen 015<br />

6. Re<strong>in</strong>igungsempfehlungen für <strong>Schule</strong>n 016<br />

Kapitel 2:<br />

Vorsorgemaßnahmen <strong>und</strong> erste Hilfe<br />

1. Verbandskästen <strong>und</strong> Sanitätstaschen 017<br />

2. Ärztlich verordnete Medikamente 018<br />

3. Händehygiene 020<br />

4. W<strong>und</strong>en 021<br />

5. Insektenstiche 021<br />

6. Benutzte, weggeworfene Spritzen 021<br />

Kapitel 3:<br />

Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten<br />

1. Gesetzliche Regelungen 023<br />

2. Wichtige Fachausdrücke 029<br />

3. Atemwegserkrankungen 030<br />

4. B<strong>in</strong>dehautentzündung, ansteckend<br />

(Keratokonjunctivitis epidemica) 31<br />

5. Borkenflechte (Impetigo contagiosa) 032<br />

6. Cholera 033<br />

7. Diphtherie 033<br />

8. EHEC - Erkrankungen 033<br />

9. Flöhe 036<br />

10. Hand-Fuß-M<strong>und</strong>-Krankheit 37<br />

11. Hirnhautentzündungen, eitrig<br />

(bakterielle Men<strong>in</strong>gitiden) 38<br />

a) Men<strong>in</strong>gokokken-Men<strong>in</strong>gitis 038<br />

b) Hämophilus <strong>in</strong>fluenzae Typ b-Men<strong>in</strong>gitis 042<br />

c) Pneumokokken-Men<strong>in</strong>gitis 042<br />

12. Hirnhautentzündungen, nicht eitrig 042<br />

13. HIV-Infektionen 044<br />

14. Keuchhusten (Pertussis) 045<br />

15. K<strong>in</strong><strong>der</strong>lähmung (Poliomyelitis) 046<br />

16. Krätze (Scabies) 046


- 4 -<br />

17. Läuse 48<br />

18. Leberentzündungen (Virushepatitiden) 055<br />

a) Hepatitis A 55<br />

b) Hepatitis B 57<br />

c) Hepatitis C 60<br />

d) Hepatitis E 62<br />

19. Masern 62<br />

20. Mumps 63<br />

21. M<strong>und</strong>fäule <strong>und</strong> Lippenherpes 64<br />

22. Paratyphus 65<br />

23. Pest 65<br />

24. Pfeiffersches Drüsenfieber 66<br />

25. R<strong>in</strong>gelröteln 67<br />

26. Röteln 68<br />

27. Ruhr, bakteriell (Shigellose) 69<br />

28. Salmonellenerkrankung <strong>und</strong> -ausscheidung 71<br />

29. Scharlach 73<br />

30. Tuberkulose 74<br />

31. Typhus 74<br />

32. Virusbed<strong>in</strong>gte hämorrhagische Fieber 75<br />

33. Virusbed<strong>in</strong>gte Durchfallerkrankungen 75<br />

34. Warzen 77<br />

35. W<strong>in</strong>dpocken 78<br />

36. Wurmbefall 79<br />

37. Zecken 80<br />

Kapitel 4:<br />

Chronische Krankheiten<br />

1. Epilepsie 82<br />

2. Diabetes 85<br />

3. Asthma bronchiale im K<strong>in</strong>desalter 87<br />

4. Integration chronisch kranker K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> 91<br />

Kapitel 5:<br />

Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes <strong>in</strong> <strong>Schule</strong>n<br />

1. Belehrung <strong>der</strong> Beschäftigten 92<br />

2. Belehrung <strong>der</strong> Sorgeberechtigten 96<br />

3. Erstellung von <strong>Hygiene</strong>plänen 125<br />

4. Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> Belehrung des Küchen- 128<br />

personals sowie von Lehrern <strong>und</strong> Schülern <strong>in</strong><br />

hauswirtschaftlichen <strong>und</strong> nahrungsgewerblichen<br />

Klassen<br />

Anhang: So erreichen Sie uns 137<br />

Stichwortverzeichnis 138


-5 -<br />

Kapitel 1: Allgeme<strong>in</strong>e <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sfragen<br />

1. Impfungen<br />

Impfen - was geschieht im Körper?<br />

E<strong>in</strong>e aktive Impfung ahmt das Krankheitsgeschehen mit e<strong>in</strong>er bestimmten Infektionskrankheit<br />

<strong>in</strong> abgeschwächter Form nach. Der Impfstoff enthält entwe<strong>der</strong> Bestandteile<br />

des Erregers, abgeschwächte Erreger (Lebend-Impfstoff) o<strong>der</strong> tote Erreger. Der<br />

Impfstoff macht nicht krank. Durch den Impfstoff wird e<strong>in</strong>e Immunreaktion im Körper<br />

ausgelöst. Im Körper werden spezielle Antikörper gebildet, die genau auf den Erreger<br />

abgestimmt s<strong>in</strong>d. Mit ihrer Hilfe werden die Erregerzellen markiert <strong>und</strong> vernichtet.<br />

Die Impfung macht den Körper mit dem Erreger bekannt, ohne ihn zu gefährden.<br />

Jetzt ist das Immunsystem vorbereitet <strong>und</strong> reagiert schnell <strong>und</strong> effektiv, wenn <strong>der</strong><br />

Erreger wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> den Körper gelangt, z. B. beim Kontakt mit e<strong>in</strong>er kranken Person.<br />

Es vernichtet ihn, bevor er sich <strong>in</strong> unserem Körper so weit vermehrt hat, dass wir<br />

erkranken.<br />

Bei e<strong>in</strong>er passiven Impfung werden dem Körper spezielle Abwehrstoffe (Immunglobul<strong>in</strong>e)<br />

gegen e<strong>in</strong>e bestimmte Erkrankung gespritzt. Die Schutzwirkung hält nur e<strong>in</strong>ige<br />

Wochen an.<br />

Warum ist Impfen wichtig?<br />

Es gibt schwerwiegende Infektionskrankheiten, die bleibende Schäden h<strong>in</strong>terlassen<br />

o<strong>der</strong> sogar zum Tod führen können. Impfungen schützen uns vor ihnen. Je mehr<br />

Menschen über e<strong>in</strong>en wirksamen Impfschutz verfügen, um so weniger Möglichkeiten<br />

hat <strong>der</strong> Krankheitserreger sich auszubreiten. Für den Erreger ist <strong>der</strong> erkrankte Mensch<br />

e<strong>in</strong> Wirt, <strong>der</strong> ihm e<strong>in</strong>e optimale Vermehrung sichert. Wer geimpft ist, schützt sich <strong>und</strong><br />

an<strong>der</strong>e vor dieser Erkrankung.<br />

Impfplan<br />

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, Säugl<strong>in</strong>ge, K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

nach folgendem Plan zu impfen (siehe nächste Seite).<br />

Für Erwachsene werden alle 10 Jahre Auffrischimpfungen gegen Tetanus <strong>und</strong><br />

Diphtherie <strong>und</strong> e<strong>in</strong>malig gegen Pertussis empfohlen.


Impfplan (<strong>Stand</strong> Juli 2009)<br />

Impfung Alter <strong>in</strong> vollendeten Lebensmonaten Alter <strong>in</strong> vollendeten<br />

Lebensjahren<br />

2 3 4 11-14 15-23 5-6 9-17<br />

Diphtherie, Tetanus, Pertussis 1. 2. 3. 4. A A<br />

Hämophilus <strong>in</strong>fluenzae b (Hib) 1. 2. 3.<br />

Polio (K<strong>in</strong><strong>der</strong>lähmung) 1. 2. 3. A<br />

Hepatitis B 1. 2. 3. G<br />

Masern, Mumps, Röteln (MMR) 1. 2.<br />

Varizellen (W<strong>in</strong>dpocken) 1. 2 S<br />

Men<strong>in</strong>gokokken 1. *<br />

Pneumokokken 1. 2. 3. 4. S<br />

HPV (Humane Papillomaviren) SM<br />

- 6 -<br />

A = Auffrischung<br />

G = Gr<strong>und</strong>immunisierung (bei bisher nicht Geimpften)<br />

* = ab vollendetem 12. Lebensmonat<br />

S = <strong>Stand</strong>ardimpfung mit allgeme<strong>in</strong>er Anwendung = Regelimpfung<br />

SM = <strong>Stand</strong>ardimpfung für Mädchen im Alter von 12 - 17 Jahren


-7 -<br />

Diphtherie<br />

Diphtherie ist <strong>in</strong> unseren Breiten dank wirksamer Impfungen <strong>in</strong>zwischen weitgehend<br />

unbekannt. Sie ist jedoch nicht völlig ausgerottet <strong>und</strong> kommt <strong>in</strong> Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> 3. Welt<br />

vor. Lokale Epidemien mit zahlreichen Todesfällen kamen <strong>in</strong> den letzten Jahren auch<br />

<strong>in</strong> Osteuropa vor. Diphtherie ist e<strong>in</strong>e schwerwiegende Hals- <strong>und</strong> Rachen-Infektion mit<br />

Erstickungsgefahr. Schäden an verschiedenen Organen, z. B. am Herz, s<strong>in</strong>d möglich.<br />

Übertragen wird sie von Mensch zu Mensch durch E<strong>in</strong>atmen von Speicheltröpfchen<br />

nach Sprechen, Husten o<strong>der</strong> Niesen. Da <strong>der</strong> Erreger e<strong>in</strong> Bakterium ist, kann mit<br />

Antibiotika behandelt werden. Gegen die Giftstoffe, die <strong>der</strong> Erreger im Körper bildet,<br />

gibt es e<strong>in</strong> Anti-Tox<strong>in</strong>. Nach <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>immunisierung ist im Abstand von 10 Jahren<br />

jeweils e<strong>in</strong>e Auffrischimpfung nötig.<br />

Tetanus<br />

W<strong>und</strong>starrkrampf ist auch <strong>in</strong> unseren Breiten heimisch. Das giftstoffbildende<br />

Bakterium kommt <strong>in</strong> Schmutz, Erde <strong>und</strong> Staub vor <strong>und</strong> gelangt häufig durch<br />

harmlose kle<strong>in</strong>e Verletzungen, z. B. bei Gartenarbeit, <strong>in</strong> den Körper. Oft ist die<br />

Verletzung längst vergessen, wenn Wochen später die Krankheit ausbricht. Sie äußert<br />

sich als lebensbedrohliche Allgeme<strong>in</strong><strong>in</strong>fektion des Körpers mit Krämpfen <strong>und</strong><br />

Lähmungen <strong>der</strong> gesamten Muskulatur. Die Behandlungsmöglichkeiten s<strong>in</strong>d begrenzt.<br />

Der Tod tritt durch Ersticken wegen Lähmung <strong>der</strong> Atemmuskulatur e<strong>in</strong>. Nach <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>immunisierung ist im Abstand von 10 Jahren jeweils e<strong>in</strong>e Auffrischimpfung<br />

nötig.<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>lähmung (Poliomyelitis)<br />

Die K<strong>in</strong><strong>der</strong>lähmung macht auch vor Erwachsenen ke<strong>in</strong>eswegs Halt. Sie kommt noch<br />

<strong>in</strong> Asien <strong>und</strong> Afrika vor <strong>und</strong> wird von dort z. B. durch Tourismus zu uns gebracht. Sie<br />

verursacht e<strong>in</strong>e gefährliche Infektion des Rückenmarks <strong>und</strong> Gehirns, häufig mit<br />

vorübergehenden o<strong>der</strong> bleibenden Lähmungen. Sie kann nicht behandelt werden.<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>lähmung kommt <strong>in</strong> drei Erregerformen vor, so dass auch e<strong>in</strong>e Person, die die<br />

Erkrankung durchgemacht hat, geimpft werden muss. Nach <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>immunisierung<br />

ist bei Jugendlichen nach 10 Jahren e<strong>in</strong>e Auffrischimpfung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Erwachsene benötigen nur bei Fernreisen nach Afrika o<strong>der</strong> Asien e<strong>in</strong>e erneute<br />

Auffrischimpfung im Abstand von 10 Jahren.<br />

Hepatitis B<br />

Die Hepatitis B-Impfung ist für alle K<strong>in</strong><strong>der</strong> empfohlen. Personal, das Kontakt mit<br />

e<strong>in</strong>em erkrankten K<strong>in</strong>d hat, sollte sich wegen e<strong>in</strong>er Schutzimpfung ärztlich beraten<br />

lassen (siehe Kapitel „Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten").<br />

Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten <strong>und</strong> W<strong>in</strong>dpocken<br />

Gegen diese Krankheiten werden ebenfalls Schutzimpfungen für alle K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

empfohlen, da Komplikationen schwerwiegen<strong>der</strong> Art auftreten können bzw. Gefahr<br />

für Dritte besteht (siehe Kapitel „Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten“). Außerdem<br />

wird für alle Jugendlichen nach 10 Jahren e<strong>in</strong>e Auffrischimpfung gegen Keuchhusten<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>malig gegen Pertussis empfohlen.<br />

Neu ist, dass jetzt auch für alle Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> ab dem 2. Lebensjahr e<strong>in</strong>e Impfung<br />

gegen W<strong>in</strong>dpocken empfohlen wird.


-8 -<br />

2. Ozon<br />

Hohe Ozonwerte im Sommer<br />

An heißen Sommertagen werden hohe Ozonwerte gemessen. Entstehen kann dieses<br />

Ozon <strong>in</strong> komplexen Vorgängen aus Industrie- <strong>und</strong> Autoabgasen <strong>und</strong> durch <strong>in</strong>tensive<br />

Sonnene<strong>in</strong>strahlung. Nach Sonnenuntergang s<strong>in</strong>ken die Werte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel wie<strong>der</strong><br />

ab.<br />

Als Regel kann für die <strong>Schule</strong>n gelten: Die Vormittagsst<strong>und</strong>en haben noch ke<strong>in</strong>en<br />

hohen Ozonwert, er baut sich erst zum Mittag langsam auf. Legen Sie also die<br />

Freiluftaktivitäten <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> die St<strong>und</strong>en bis etwa 11.00 Uhr.<br />

Die Empf<strong>in</strong>dlichkeit gegenüber Ozon ist von Mensch zu Mensch sehr verschieden. Je<br />

nach Konzentration <strong>und</strong> E<strong>in</strong>wirkungsdauer kann Ozon zu unterschiedlichen<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen führen, z. B. Hustenreiz, Reizungen von Rachen<br />

<strong>und</strong> Hals, Augenbrennen, Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Lungenfunktion, Reduzierung <strong>der</strong><br />

körperlichen Leistungsfähigkeit.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Ozonkonzentration oberhalb von 180 μg/m³ sollten Personen, die<br />

gegenüber Luftschadstoffen empf<strong>in</strong>dlich reagieren, ungewohnte <strong>und</strong> erhebliche<br />

körperliche Anstrengungen im Freien meiden.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Ozonkonzentration oberhalb 360 μg/m 3 s<strong>in</strong>d allgeme<strong>in</strong> akute Symptome<br />

(Augenbrennen, etc.) möglich. Von länger dauernden Betätigungen im Freien wird<br />

dann abgeraten.<br />

Die aktuellen Ozonwerte <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Umwelt<strong>in</strong>formationen f<strong>in</strong>den Sie auf den<br />

Internetseiten des Umweltm<strong>in</strong>isteriums Baden-Württemberg<br />

(www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1538/).


-9 -<br />

3. Zahnges<strong>und</strong>heit<br />

Ges<strong>und</strong> im M<strong>und</strong><br />

Die Zahnheilk<strong>und</strong>e ist zur Zeit e<strong>in</strong>em starken Wandel unterworfen. Anstatt e<strong>in</strong>es<br />

therapeutisch-reparativen Vorgehens werden zunehmend mehr prophylaxeorientierte<br />

Ansätze gefor<strong>der</strong>t. Man weiß, dass Karies, Erkrankungen des Zahnhaltapparates <strong>und</strong><br />

viele Zahnfehlstellungen durch geeignete, rechtzeitige Maßnahmen fast vollständig<br />

vermeidbar s<strong>in</strong>d.<br />

Karies: Entstehung <strong>und</strong> Schutz<br />

Im Zahnbelag, <strong>der</strong> Plaque, s<strong>in</strong>d Bakterien enthalten, die Zucker zur Gew<strong>in</strong>nung von<br />

Energie abbauen. Dieser Prozess wird Gärung genannt. Aus dem Zucker entstehen<br />

Säuren, die wie<strong>der</strong>um den Zahnschmelz angreifen. Außer dem re<strong>in</strong>en Haushaltszucker<br />

(Saccharose) können diese Bakterien auch Fruchtzucker (Fructose) <strong>und</strong> Traubenzucker<br />

(Glukose) zu Säure vergären.<br />

Säure verursacht Karies<br />

Je länger die jeweiligen Lebensmittel im M<strong>und</strong> bleiben, umso mehr Säure kann aus<br />

Zucker gebildet werden. Diese Säureattacke auf die Zähne führt u. a. zu e<strong>in</strong>em<br />

Herauslösen des im Schmelz enthaltenen Calciums, <strong>der</strong> Zahn wird dem<strong>in</strong>eralisiert ,<br />

<strong>der</strong> erste Schritt h<strong>in</strong> zur Karies ist getan. Neben dem Zuckergehalt spielt beson<strong>der</strong>s<br />

die Klebrigkeit des Nahrungsmittels, die Verweildauer im M<strong>und</strong>raum <strong>und</strong> die<br />

Häufigkeit <strong>der</strong> Nahrungszufuhr e<strong>in</strong>e wichtige Rolle bei <strong>der</strong> Kariesentstehung. Karies<br />

ist nicht nur e<strong>in</strong>e Folge des Zuckerverzehrs. Der re<strong>in</strong>e Zucker ist für die<br />

Kariesentstehung weitaus ungefährlicher als allgeme<strong>in</strong> angenommen wird. Er löst<br />

sich schnell auf <strong>und</strong> wird mit dem Speichel heruntergeschluckt. Je länger die Nahrungsreste<br />

im M<strong>und</strong> bleiben, desto mehr Säure können die Bakterien produzieren.<br />

Beson<strong>der</strong>s kariogen s<strong>in</strong>d alle zuckerreichen <strong>und</strong> klebrigen Süßwaren. E<strong>in</strong> hohes<br />

kariogenes Potential haben nicht nur Bonbons <strong>und</strong> Schokolade, son<strong>der</strong>n z. B. auch<br />

Trockenobst, Cornflakes o<strong>der</strong> Müsliriegel.<br />

E<strong>in</strong> mittleres kariogenes Potential haben Obst <strong>und</strong> Obstsäfte. Hier wirkt nicht nur<br />

<strong>der</strong> Fruchtzucker, son<strong>der</strong>n auch die Fruchtsäure kariogen.<br />

E<strong>in</strong> niedriges kariogenes Potential haben Gemüse, Fleisch <strong>und</strong> Milchprodukte.<br />

Milchprodukte haben wegen ihres hohen Calciumgehaltes e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung.<br />

Der Calciumgehalt des Speichels för<strong>der</strong>t die Rem<strong>in</strong>eralisation des Zahnschmelzes.<br />

Positiv wirkt sich auch das Tr<strong>in</strong>ken zu den Mahlzeiten aus (bevorzugt<br />

M<strong>in</strong>eralwässer). So wird e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Essensreste gleich aus dem M<strong>und</strong> gespült. Man<br />

kann sich den Prozess <strong>der</strong> Kariesentstehung als „Wippe“ vorstellen. Überwiegt die<br />

„Angriffsseite“ mit hohen Bakterienzahlen <strong>und</strong> viel Substrat (seltenes/<strong>in</strong>effektives<br />

Zähneputzen, viele Zwischenmahlzeiten ) kommt es zu e<strong>in</strong>er baldigen Schädigung<br />

des Zahnes. Überwiegt die „Abwehrseite“ (effektives Zähneputzen, ges<strong>und</strong>e Ernährung,<br />

Fluoride) <strong>in</strong> dem „Wippen-Modell“ so kommt es zu ke<strong>in</strong>er Schädigung des<br />

Zahnes.


- 10 -<br />

Wie entstehen Zahnfleischentzündungen?<br />

Auch für die Entstehung von Zahnfleischentzündungen s<strong>in</strong>d die Bakterien <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Plaque verantwortlich. Sie produzieren neben <strong>der</strong> Säure auch Giftstoffe (Tox<strong>in</strong>e). Das<br />

entzündete Zahnfleisch schwillt an <strong>und</strong> verliert se<strong>in</strong>e Anhaftung am Zahn. In den so<br />

entstandenen Zahnfleischtaschen bilden sich zusätzlich harte Zahnbeläge auf <strong>der</strong><br />

Zahnwurzeloberfläche (Konkremente) <strong>und</strong> verstärken die Entzündung, die schließlich<br />

auch auf den Kieferknochen übergreift. Bleibt die Erkrankung unbehandelt, "wackelt"<br />

<strong>der</strong> Zahn e<strong>in</strong>es Tages <strong>und</strong> kann schließlich ebenfalls verloren gehen.<br />

Auswirkungen vorzeitiger Zahnverluste<br />

Gehen Zähne sehr früh verloren (Milchzähne), so kann es zu e<strong>in</strong>er Wan<strong>der</strong>ung <strong>und</strong><br />

Kippung <strong>der</strong> benachbarten Zähne kommen. Die bleibenden Zähne können nicht<br />

regelgerecht durchbrechen. Es kommt zur Ausbildung von Zahnfehlstellungen, die<br />

später aufwändig mit kieferorthopädischen Apparaturen behandelt werden müssen.<br />

Um diesen negativen Folgen entgegenzuwirken <strong>und</strong> um die Kaufunktion des Milchgebisses<br />

zu erhalten, kann <strong>der</strong> Zahnarzt herausnehmbare o<strong>der</strong> festsitzende sog.<br />

„Lückenhalter“ im Milchgebiss e<strong>in</strong>setzen.<br />

Vorbeugung von Zahnerkrankungen<br />

Die mo<strong>der</strong>ne zahnmediz<strong>in</strong>ische Prophylaxe fußt auf 5 Säulen:<br />

<br />

<br />

<br />

Richtige M<strong>und</strong>hygiene: Die M<strong>und</strong>hygiene spielt die wichtigste Rolle bei <strong>der</strong><br />

Ges<strong>und</strong>erhaltung <strong>der</strong> Zähne. Das Zähneputzen sollte m<strong>in</strong>destens zweimal<br />

täglich erfolgen, am besten aber nach je<strong>der</strong> Mahlzeit. Die richtige Zahnputztechnik<br />

<strong>und</strong> die richtigen Hilfsmittel sollte man sich vom Zahnarzt erklären<br />

lassen. K<strong>in</strong><strong>der</strong> erlernen zunächst an<strong>der</strong>e (e<strong>in</strong>fachere) Techniken als Erwachsene.<br />

Richtige Ernährung: Zu e<strong>in</strong>er ausgewogenen Ernährung gehört e<strong>in</strong>e Mischkost<br />

aus reichlich Obst, Gemüse, Brot, Getreide, hochwertigem Eiweiß aus Fleisch,<br />

Fisch, Milch <strong>und</strong> Milchprodukten. Extrem zuckerhaltige Nahrungsmittel <strong>und</strong> süße<br />

Zwischenmahlzeiten (Schokolade, Honig, süße Backwaren, stark gesüßte Getränke)<br />

s<strong>in</strong>d zu vermeiden. Wenn Süßigkeiten gegessen werden, dann lieber kurz<br />

<strong>in</strong> größerer Menge als kle<strong>in</strong>e Mengen über längere Zeiträume. Süßigkeiten mit<br />

Zuckeraustauschstoffen s<strong>in</strong>d weniger kariesför<strong>der</strong>nd.<br />

Verwendung von Fluoriden: Fluoride erhöhen die Wi<strong>der</strong>standsfähigkeit des<br />

Zahnschmelzes gegen Karies. Sie f<strong>in</strong>den sich z. B. <strong>in</strong> Zahnpasten, -lacken <strong>und</strong> -<br />

gelees, aber auch <strong>in</strong> fluoridiertem Kochsalz o<strong>der</strong> M<strong>in</strong>eralwässern. Fluoride för<strong>der</strong>n<br />

die Rem<strong>in</strong>eralisation des Zahnschmelzes <strong>und</strong> wirken damit den kariesauslösenden<br />

Bakterien entgegen. Zudem greifen sie die Bakterien selbst an. Bei<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die mit Karies belastet s<strong>in</strong>d, ist e<strong>in</strong>e zahnärztliche Fluoridgabe<br />

notwendig. Die Information über e<strong>in</strong>e „maßgeschnei<strong>der</strong>te“ Fluoridanwendung<br />

liefert <strong>der</strong> behandelnde Zahnarzt o<strong>der</strong> die Zahnärzt<strong>in</strong> des Landratsamtes<br />

<strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-.<br />

Regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt: Der Zahnarzt kontrolliert <strong>in</strong> halbjährlichem<br />

Abstand den Zustand <strong>der</strong> Zähne <strong>und</strong> des Zahnfleisches, er klärt über<br />

die richtige M<strong>und</strong>hygiene auf.


- 11 -<br />

Prophylaktische Behandlung beim Zahnarzt <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Kieferorthopäden: Hierzu<br />

gehört die Intensivbehandlung mit fluoridhaltigen Lacken, die Versiegelung von<br />

beson<strong>der</strong>s kariesanfälligen Zahnflächen <strong>und</strong> die Entfernung von Zahnste<strong>in</strong>.<br />

Empfehlungen zum Umgang mit Zahnbürsten <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

Das Robert-Koch-Institut <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, die zentrale E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> Deutschland auf dem<br />

Gebiet <strong>der</strong> Krankheitsüberwachung <strong>und</strong> Krankheitsvorbeugung, hat zu diesem Thema<br />

folgende Empfehlungen herausgegeben:<br />

Die M<strong>und</strong>höhle gehört zu den am <strong>in</strong>tensivsten bakteriell besiedelten Regionen des<br />

Menschen. Zudem ist sie durch die Aufnahme von Nahrung gegenüber Mikroorganismen<br />

aus <strong>der</strong> Umwelt gr<strong>und</strong>sätzlich exponiert.<br />

Erfahrungsgemäß werden die dabei übertragenen Keime rasch von <strong>der</strong> körpereigenen<br />

Abwehr elim<strong>in</strong>iert. Dieses Abwehrsystem unseres Körpers beg<strong>in</strong>nt bereits <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> M<strong>und</strong>höhle <strong>und</strong> verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t, dass je<strong>der</strong> Kontakt mit Infektionserregern auch<br />

tatsächlich e<strong>in</strong>e Erkrankung nach sich zieht.<br />

Auch die benutzte Zahnbürste ist nach dem Zähneputzen mit Mikroorganismen<br />

behaftet, die üblicherweise zur normalen Schleimhautflora des M<strong>und</strong>es gehören. E<strong>in</strong>e<br />

anschließende Vermehrung von Bakterien <strong>und</strong> Pilzen soll durch gründliches<br />

Ausspülen <strong>der</strong> Bürste mit Leitungswasser <strong>und</strong> Trocknung bei Raumtemperatur<br />

vermieden werden. Dennoch können Keime mit <strong>der</strong> Zahnbürste weitergegeben<br />

werden, genauso wie <strong>in</strong> Form von Speichel- <strong>und</strong> Tröpfchen<strong>in</strong>fektionen o<strong>der</strong> durch<br />

persönlichen Kontakt.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> hat sich e<strong>in</strong>e Vielzahl von Studien mit <strong>der</strong> Frage beschäftigt, ob<br />

e<strong>in</strong>e Infektionsgefährdung von <strong>der</strong> Zahnbürste ausgeht. Sie kommen zu dem Schluss,<br />

dass e<strong>in</strong>e Gefahr für die Übertragung gefährlicher Krankheitserreger beim<br />

Verwechseln von Zahnbürsten nicht ersichtlich ist. Es s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Berichte über virale<br />

o<strong>der</strong> bakterielle Infektionen beim Verwechseln von Zahnbürsten mitgeteilt worden.<br />

Zahnbürsten s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Mediz<strong>in</strong>produkte, son<strong>der</strong>n Bedarfsgegenstände des täglichen<br />

Lebens, für die die Kosmetikverordnung <strong>und</strong> übergeordnet das Lebensmittel- <strong>und</strong><br />

Bedarfsgegenständegesetz gilt. Die Borstenstruktur handelsüblicher Zahnbürsten ist<br />

so gestaltet, dass sie aus glatten, ger<strong>und</strong>eten Nylonborsten bestehen <strong>und</strong> somit die<br />

Anheftung von Mikroorganismen erschweren. Zudem besitzen Zahnpasten viele<br />

Bestandteile, die e<strong>in</strong>e antimikrobielle Wirksamkeit besitzen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Hemmung des<br />

Wachstums von Keimen <strong>in</strong> <strong>der</strong> M<strong>und</strong>höhle bewirken.<br />

Für das tägliche Zähneputzen <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen sollten daher folgende<br />

Regeln gelten:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Jedes K<strong>in</strong>d hat se<strong>in</strong>e eigene Zahnbürste <strong>und</strong> se<strong>in</strong>en eigenen Becher.<br />

Nach dem Zähneputzen sollte die Zahnbürste unter fließendem Wasser gut<br />

ausgespült werden.<br />

Aufbewahrung stehend mit dem Kopf nach oben bei Zimmertemperatur.<br />

Zahnbürsten müssen spätestens nach 3 Monaten gewechselt werden, denn<br />

abgenutzte Bürsten haben e<strong>in</strong>e schlechtere Re<strong>in</strong>igungswirkung.


- 12 -<br />

Nur <strong>in</strong> den Fällen, <strong>in</strong> denen die Besorgnis <strong>der</strong> Eltern über e<strong>in</strong>e mögliche Weitergabe<br />

von Krankheitserregern durch vertauschte Zahnbürsten nicht an<strong>der</strong>weitig zerstreut<br />

werden kann, besteht die Möglichkeit <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> weitgehenden Keimbefreiung<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Spülmasch<strong>in</strong>e, obwohl diese im Temperaturbereich von unter 60 ° C<br />

nicht die hygienischen Anfor<strong>der</strong>ungen für Mediz<strong>in</strong>produkte erfüllen. In <strong>Schule</strong>n<br />

kommt deshalb folgendes Verfahren als praktikables Vorgehen <strong>in</strong> Betracht: Freitags<br />

werden die namentlich gekennzeichneten Zahnbürsten <strong>in</strong> <strong>der</strong> nur mit diesen beladenen<br />

Spülmasch<strong>in</strong>e gere<strong>in</strong>igt, getrocknet, ggf. neu gekennzeichnet <strong>und</strong> stehen montags<br />

wie<strong>der</strong> zum Zähneputzen zur Verfügung.<br />

Zahnverlust durch Unfall - Was tun?<br />

Dies ist die schlimmste Zahnverletzung. Für den Zahn besteht höchste Gefahr. Unfälle<br />

mit Zahnverlust bedeuten zumeist Schmerzen. Bei richtigem Handeln können bleibende<br />

Zähne oft zurückgepflanzt <strong>und</strong> damit gerettet werden. Daher bleiben Sie ruhig<br />

<strong>und</strong> handeln Sie überlegt:<br />

<br />

<br />

Bei starker Blutung vorsichtig auf e<strong>in</strong> zusammengerolltes Stofftaschentuch beißen<br />

<strong>und</strong> den M<strong>und</strong> von außen vorsichtig kühlen.<br />

Zahn suchen <strong>und</strong> nur an <strong>der</strong> Krone, nie an <strong>der</strong> Wurzel anfassen. Den Zahn auch<br />

bei starker Verschmutzung nicht re<strong>in</strong>igen, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> kalter H-Milch, steriler<br />

Kochsalzlösung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er speziellen Zahnrettungsbox (aus <strong>der</strong> Apotheke)<br />

aufbewahren.<br />

E<strong>in</strong> ausgeschlagener Zahn o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Teil davon darf nicht länger als 20 bis 30<br />

M<strong>in</strong>uten trocken liegen. Zahn zum Feuchthalten <strong>in</strong> Kunststoffbeutel (Gefrierbeutel)<br />

e<strong>in</strong>wickeln, zusammen mit kalter H-Milch (s. o.).<br />

<br />

<br />

Gelockerte o<strong>der</strong> verschobene Zähne nicht bewegen, nicht versuchen gerade zu<br />

schieben <strong>und</strong> nur vorsichtig zusammenbeißen.<br />

Schnellstmöglich e<strong>in</strong>en Zahnarzt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Zahnkl<strong>in</strong>ik aufsuchen.


- 13 -<br />

4. Richtiges Sitzen<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> wachsen schnell. E<strong>in</strong> Stuhl, <strong>der</strong> zu Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres passend<br />

war, kann nach den Weihnachtsferien schon zu kle<strong>in</strong> se<strong>in</strong>. Deshalb muss<br />

m<strong>in</strong>destens jedes halbe Jahr e<strong>in</strong>e Sitzprobe gemacht werden. Worauf kommt<br />

es an?<br />

Der Stuhl:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Sitztiefe wird durch die Oberschenkellänge bestimmt. Bei senkrecht<br />

gestelltem Unterschenkel <strong>und</strong> voll aufstehendem Fuß darf die Unterseite des<br />

Oberschenkels die Vor<strong>der</strong>seite des Stuhles nicht berühren.<br />

Der Sitz muss e<strong>in</strong>e abger<strong>und</strong>ete Vor<strong>der</strong>kante haben, damit die Blutzirkulation<br />

<strong>in</strong> den Oberschenkel nicht beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t wird.<br />

Die Sitzfläche sollte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em W<strong>in</strong>kel von etwa 5 Grad von vorn nach h<strong>in</strong>ten<br />

abfallen. Die Sitzmulde muss sich im h<strong>in</strong>teren Drittel <strong>der</strong> Sitzfläche bef<strong>in</strong>den<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Sitzneigung von 3 bis 4 Grad bieten. Die Sitzfläche soll für den<br />

normalen Unterricht nicht drehbar se<strong>in</strong>, es sei denn sie ist zu fixieren.<br />

Der Stuhl soll bis zum Beckenrand e<strong>in</strong>e nicht fe<strong>der</strong>nde Lehne haben, die alle<br />

Sitzhaltungen zulässt.


- 14 -<br />

Der Tisch:<br />

<br />

<br />

<br />

Die Tischhöhe muss so gemessen se<strong>in</strong>, dass <strong>der</strong> Schüler die Unterarme voll<br />

auflegen kann, ohne die Schultern heben zu müssen.<br />

Die Bewegungsfreiheit für die Be<strong>in</strong>e darf beim Schultisch ke<strong>in</strong>esfalls durch e<strong>in</strong><br />

Buch- o<strong>der</strong> Mappenfach o<strong>der</strong> durch Querverstrebungen e<strong>in</strong>geschränkt<br />

werden, auch dann nicht, wenn <strong>der</strong> Schüler wegen e<strong>in</strong>er guten<br />

Schreibhaltung ganz an die Tischkante heranrücken muss. Die Tischhöhe darf<br />

durch das Buchfach nicht bee<strong>in</strong>trächtigt werden. Auch die Be<strong>in</strong>freiheit darf<br />

durch die Mappenunterbr<strong>in</strong>gung nicht beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden.<br />

Die Tischplatte muss so bemessen se<strong>in</strong>, dass zwei nebene<strong>in</strong>an<strong>der</strong> sitzende<br />

Schüler sich bei <strong>der</strong> Arbeit nicht mit den Ellenbogen berühren.<br />

Langandauerndes Sitzen ist e<strong>in</strong>e körperliche Anstrengung, vor allem, wenn ke<strong>in</strong>e<br />

entspannte Körperhaltung möglich ist. Langfristig kann unbequemes Sitzen<br />

Haltungsschäden verursachen. Noch so gute Schulmöbel s<strong>in</strong>d daher ges<strong>und</strong>heitsschädlich,<br />

wenn sie den Körpermaßen des Schülers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong> nicht<br />

entsprechen. In den Unterrichtsst<strong>und</strong>en sollte darauf geachtet werden, dass sich<br />

Stillsitzen <strong>und</strong> Bewegen abwechseln (bewegter Unterricht).<br />

Stuhl- <strong>und</strong> Tischgrößen nach DIN EN 1729-1:2006-09:<br />

Größe Farbe Mittlere Sitzhöhe Tischhöhe<br />

Körpergröße<br />

2 violett 120 31 53<br />

3 gelb 135 35 59<br />

4 rot 150 38 64<br />

5 grün 165 43 71<br />

6 blau 180 46 76<br />

7 braun über 188 51 82<br />

Auch verstellbare Stühle <strong>und</strong> Tische kommen <strong>in</strong> Frage. In vielen Fällen benötigen<br />

etwa zwei Drittel <strong>der</strong> Schüler e<strong>in</strong>er Klasse das Gestühl, das ihrem Jahrgangsdurchschnitt<br />

entspricht. Nur e<strong>in</strong>zelne Schüler brauchen kle<strong>in</strong>ere, die Mehrzahl<br />

größere Schulmöbel. Die Streuung <strong>der</strong> Körpergrößen <strong>der</strong> Schüler <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong><br />

Klassen kann sehr verschieden se<strong>in</strong>, schematische Festlegungen s<strong>in</strong>d daher<br />

unmöglich.<br />

Die Sitzprobe:<br />

<br />

<br />

Das Schulgestühl muss halbjährlich <strong>in</strong>dividuell entsprechend <strong>der</strong> Körpergröße des<br />

Schülers angepasst werden. In allen <strong>Schule</strong>n sollten genügend Reservetische <strong>und</strong><br />

–stühle vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Die richtige Zuteilung <strong>der</strong> Möbel für die e<strong>in</strong>zelnen Schüler liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Verantwortung des Klassenlehrers, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zusammenarbeit mit dem Hausmeister<br />

<strong>der</strong> <strong>Schule</strong>.


- 15 -<br />

5. Der richtige Schulranzen<br />

1. Beim E<strong>in</strong>kauf sollten Sie bitte auf Folgendes achten:<br />

Wählen Sie e<strong>in</strong> leichtes, nicht zu großes Modell!<br />

Die Riemen sollten breit, gut gepolstert <strong>und</strong> auf gar ke<strong>in</strong>en Fall zu lang se<strong>in</strong>.<br />

Achten Sie auf Sicherheitsfarben. E<strong>in</strong> Drittel <strong>der</strong> Oberfläche sollte aus reflektierendem <strong>und</strong><br />

fluoreszierendem Material bestehen.<br />

Der Schulranzen sollte <strong>der</strong> Norm 58 124 entsprechen sowie das GS-Zeichen für geprüfte<br />

Sicherheit tragen.<br />

2. Helfen Sie Ihrem K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den ersten Tagen beim Packen!<br />

Das Ranzengewicht darf höchstens e<strong>in</strong> Zehntel des Körpergewichtes betragen.<br />

Spielzeug, schwere Getränkedosen <strong>und</strong> Freizeitartikel gehören nicht <strong>in</strong> den Ranzen!<br />

Achten Sie bitte auf e<strong>in</strong>e gleichmäßige Gewichtsverteilung!<br />

In den Turnbeutel gehören nur die Turnsachen.


- 16 -<br />

6. Re<strong>in</strong>igungsempfehlungen für <strong>Schule</strong>n<br />

Gründliche tägliche Re<strong>in</strong>igungsmaßnahmen gehören <strong>in</strong> <strong>Schule</strong>n aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen<br />

Belegungsdichte zu den hygienischen Gr<strong>und</strong>voraussetzungen. Feuchtes Wischen mit<br />

Wasser unter Zusatz von Re<strong>in</strong>igungsmittel bietet die beste Möglichkeit die vielfältig<br />

e<strong>in</strong>getragenen Verunre<strong>in</strong>igungen zu beseitigen. Beson<strong>der</strong>s für Sanitärräume ist e<strong>in</strong>e<br />

tägliche Re<strong>in</strong>igung unverzichtbar. In welchen zeitlichen Abständen an<strong>der</strong>e Räume zu<br />

re<strong>in</strong>igen s<strong>in</strong>d, ist von <strong>der</strong>en Nutzung <strong>und</strong> Verschmutzungsgrad abhängig. E<strong>in</strong>e des<strong>in</strong>fizierende<br />

Re<strong>in</strong>igung ist nur beim Auftreten bestimmter anstecken<strong>der</strong> Krankheiten<br />

erfor<strong>der</strong>lich o<strong>der</strong> bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut o<strong>der</strong> Erbrochenem.<br />

Fußbodenbeläge <strong>in</strong> Schul- <strong>und</strong> Klassenräumen sollten aus e<strong>in</strong>fach zu re<strong>in</strong>igenden<br />

Materialien bestehen, Sanitärbereiche sollten mit wischfesten Wand- <strong>und</strong> Bodenmaterialien<br />

ausgestattet se<strong>in</strong>. Diese s<strong>in</strong>d regelmäßig auf vorhandene Beschädigungen<br />

zu kontrollieren <strong>und</strong> <strong>in</strong>stand zu halten. Der Sanitärbereich sollte mit Waschbecken<br />

mit fließend kaltem <strong>und</strong> warmem Wasser, Seifen- <strong>und</strong> Handtuchspen<strong>der</strong>n<br />

ausgestattet se<strong>in</strong>.<br />

Es wird empfohlen, für jede <strong>Schule</strong> e<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>igungsordnung mit Re<strong>in</strong>igungsplan zu<br />

erstellen (siehe auch Musterhygieneplan Seite 127). Dar<strong>in</strong> sollten <strong>der</strong><br />

Geltungsbereich, die Zuständigkeiten <strong>und</strong> die Modalitäten <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igung festgelegt<br />

werden.<br />

Im Re<strong>in</strong>igungsplan, <strong>der</strong> mit dem Re<strong>in</strong>igungspersonal besprochen <strong>und</strong> ihm ausgehändigt<br />

werden soll, ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Spalte „Womit“ <strong>der</strong> jeweilige Handelsname <strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>gesetzten Mittel aufzuführen. Aus hygienischer Sicht empfiehlt es sich zudem, für<br />

die e<strong>in</strong>zelnen Bereiche verschiedenfarbige Tücher zum Aus-/Abwischen zu benutzen.<br />

So könnten z. B. alle Tücher, die zum Abwischen <strong>der</strong> Waschbecken verwendet<br />

werden, gelb se<strong>in</strong>, die für die WC-Becken <strong>und</strong> Ur<strong>in</strong>ale rot <strong>und</strong> alle an<strong>der</strong>en weiß.<br />

Mittlerweile gibt es auch e<strong>in</strong>e DIN Norm 77400 „Re<strong>in</strong>igungsdienstleistungen - Schulgebäude<br />

- Anfor<strong>der</strong>ungen an die Re<strong>in</strong>igung“, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Re<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> Gebäuden allgeme<strong>in</strong>- <strong>und</strong> berufsbilden<strong>der</strong> <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong> <strong>in</strong> den<br />

zugehörigen Sporte<strong>in</strong>richtungen festgelegt s<strong>in</strong>d.<br />

Das Landesges<strong>und</strong>heitsamt hat e<strong>in</strong>en Musterhygieneplan für <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong> ähnliche<br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen veröffentlicht, den Sie im Internet unter <strong>der</strong> Adresse<br />

www.ges<strong>und</strong>heitsamt-bw.de f<strong>in</strong>den (dort auf Fachpublikationen klicken) <strong>und</strong> herunterladen<br />

o<strong>der</strong> ausdrucken können. Dar<strong>in</strong> f<strong>in</strong>den Sie auch Vorschläge für Re<strong>in</strong>igungspläne<br />

<strong>in</strong> verschiedenen Bereichen.<br />

Das Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- ist darüber h<strong>in</strong>aus gerne<br />

bereit, Sie bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Re<strong>in</strong>igungsordnung zu beraten. Dies gilt<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e für die Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> eventuellen Des<strong>in</strong>fektionsmaßnahmen beim<br />

Auftreten von meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten (siehe Kapitel 3).<br />

Auch sollte geklärt werden, wer für die Re<strong>in</strong>igung von Kuschel- o<strong>der</strong> Sitzecken<br />

zuständig ist, die meist auf private Initiative von Eltern <strong>in</strong> Klassenzimmern <strong>der</strong> 1. <strong>und</strong><br />

2. Gr<strong>und</strong>schulklassen e<strong>in</strong>gerichtet werden. Hier muss auf alle Fälle darauf geachtet<br />

werden, dass die Bezüge leicht zu re<strong>in</strong>igen s<strong>in</strong>d (möglichst waschbar), auch im<br />

H<strong>in</strong>blick auf Personen mit Hausstauballergie.<br />

Ebenso ist zu klären, wer für die Lehrmittelre<strong>in</strong>igung wie z. B. ausgestopfte Tiere<br />

sowie die Re<strong>in</strong>igung von Schauvitr<strong>in</strong>en <strong>in</strong> welchen zeitlichen Abständen zuständig ist.<br />

Auch die Tierhaltung <strong>und</strong> Blumenpflege sollten geregelt werden.


- 17 -<br />

Kapitel 2: Vorsorgemaßnahmen <strong>und</strong> erste Hilfe<br />

1. Verbandskästen <strong>und</strong> Sanitätstaschen<br />

E<strong>in</strong> verschließbarer Verbandskasten o<strong>der</strong> Verbandsschrank muss <strong>in</strong> je<strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

vorhanden se<strong>in</strong>, deutlich gekennzeichnet mit e<strong>in</strong>em weißen Kreuz auf grünem Feld.<br />

Er kann im Sekretariat o<strong>der</strong> im Arztzimmer bzw. Erste-Hilfe-Zimmer aufbewahrt<br />

werden.<br />

In Werkräumen <strong>und</strong> Unterrichtsräumen mit erhöhter Unfallgefährdung müssen<br />

eigene gut gekennzeichnete Verbandskästen <strong>und</strong> e<strong>in</strong> problemlos erreichbarer<br />

Telefonanschluss zur Verfügung stehen.<br />

Für außerschulische Aktivitäten müssen Sanitätstaschen bereitstehen.<br />

Um schnelle Hilfe zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, alle Notrufnummern gut<br />

sichtbar am Telefon <strong>und</strong> zusätzlich an <strong>der</strong> Innentür des Verbandskastens anzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Der Inhalt des Verbandskastens bzw. <strong>der</strong> Sanitätstasche muss <strong>der</strong> GUV-I 512 Erste-<br />

Hilfe-Material entsprechen.<br />

Häufig gebraucht werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> außerdem:<br />

1. Hautdes<strong>in</strong>fektionsmittel zur Behandlung von Schürfw<strong>und</strong>en<br />

2. Insektenstift<br />

3. Fieberthermometer<br />

4. Splitterp<strong>in</strong>zette<br />

5. Schere<br />

6. E<strong>in</strong>malhandschuhe zur Versorgung bluten<strong>der</strong> W<strong>und</strong>en<br />

7. Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel, das auch gegen Hepatitis-Viren wirksam ist<br />

Wartung <strong>der</strong> Verbandskästen/Sanitätstaschen<br />

Br<strong>in</strong>gen Sie e<strong>in</strong>e übersichtliche Inventarliste an gut sichtbarer Stelle an. M<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>mal jährlich (bei Sanitätstaschen nach jedem Gebrauch) muss <strong>der</strong> Inhalt auf<br />

Vollständigkeit geprüft werden.<br />

Jede Erste-Hilfe-Behandlung e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des sollte protokolliert werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Liste.<br />

Vorschlag für e<strong>in</strong>e Liste:<br />

Art <strong>der</strong> Verletzung Tag/St<strong>und</strong>e Versorgung Bemerkung


- 18 -<br />

Notrufnummern<br />

Wir empfehlen, diese Liste mit den Telefonnummern gut sichtbar im Lehrerzimmer<br />

<strong>und</strong> im Verbandskasten anzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Polizei<br />

Feuerwehr<br />

nächste/r Arzt/Ärzt<strong>in</strong><br />

Krankentransport (DRK-Leitzentrale)<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>kl<strong>in</strong>ik<br />

Gift<strong>in</strong>formationszentrum<br />

2. Ärztlich verordnete Medikamente<br />

Es kommt immer wie<strong>der</strong> vor, dass K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit ärztlich verordneten Medikamenten <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Schule</strong> behandelt werden müssen. Manche K<strong>in</strong><strong>der</strong> müssen regelmäßig e<strong>in</strong> Medikament<br />

e<strong>in</strong>nehmen, an<strong>der</strong>e sollen bei bestimmten Beschwerden e<strong>in</strong> Medikament<br />

erhalten. Wir empfehlen, dass dies schriftlich vere<strong>in</strong>bart wird (siehe Musterbrief auf<br />

<strong>der</strong> nächsten Seite).<br />

1. Die Eltern lassen den Bogen "Verordnung von Bedarfsmedikation <strong>in</strong> <strong>Schule</strong>n" <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Arztpraxis ausfüllen o<strong>der</strong> füllen ihn selbst aus.<br />

2. Dieser Bogen wird bei den Personalunterlagen des K<strong>in</strong>des aufbewahrt.<br />

3. Das Medikament wird gekennzeichnet mit Namen, Darreichungsform, E<strong>in</strong>zeldosierung<br />

- eventuell bei welchen Beschwerden es angewandt werden soll - <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Hausapotheke aufbewahrt. Das Verfallsdatum muss beachtet werden!<br />

4. Ist die Medikation nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich o<strong>der</strong> verlässt das K<strong>in</strong>d die <strong>Schule</strong>, wird<br />

das Medikament den Eltern mitgegeben.


- 19 -<br />

Musterbrief<br />

Verordnung von Bedarfsmedikation<br />

Liebe K<strong>in</strong><strong>der</strong>ärzt<strong>in</strong>,<br />

lieber K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt,<br />

Sie haben Ihrer Patient<strong>in</strong>/lhrem Patienten______________________________________<br />

Name des K<strong>in</strong>des<br />

e<strong>in</strong> Medikament zur Anwendung bei Bedarf verschrieben. Als ihr(e)/se<strong>in</strong>(e) Lehrer(<strong>in</strong>)<br />

b<strong>in</strong> ich während des Aufenthaltes <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> für die verordnete Durchführung <strong>der</strong><br />

Bedarfsmedikation verantwortlich. Deshalb bitte ich Sie um folgende Informationen:<br />

Welches Medikament haben Sie verordnet?<br />

__________________________________________________________________________<br />

Bei welchen Beschwerden soll das Medikament angewendet werden?<br />

__________________________________________________________________________<br />

In welcher Darreichungsform wird es angewendet?<br />

Tabletten Zäpfchen sonstige _________________________<br />

Tropfen<br />

Dosier-Aerosol<br />

Welche Anzahl/Dosierung haben Sie verordnet? ________________________________<br />

Wie muss das Medikament gelagert werden? __________________________________<br />

Muss etwas Beson<strong>der</strong>es im Umgang mit dem Medikament beachtet werden?<br />

__________________________________________________________________________<br />

Ort / Datum ________________<br />

____________________________<br />

(Stempel/Unterschrift<br />

des Arztes/<strong>der</strong> Ärzt<strong>in</strong>)<br />

Für Ihre Bemühungen im Voraus besten Dank!<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

(Unterschrift Lehrer/-<strong>in</strong>)


- 20 -<br />

3. Händehygiene<br />

Das selbstverständliche Händewaschen nach dem Toilettenbesuch, vor dem Essen,<br />

vor dem Umgang mit Lebensmitteln <strong>und</strong> nach Tierkontakt ist e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> wichtigsten<br />

<strong>Hygiene</strong>maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> täglichen Rout<strong>in</strong>e <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung<br />

ebenso wie im Privathaushalt o<strong>der</strong> auf Reisen. Es stellt den Normalfall <strong>der</strong><br />

Händehygiene dar, führt schon zu e<strong>in</strong>er wesentlichen Verr<strong>in</strong>gerung von Keimen auf<br />

<strong>der</strong> Haut <strong>und</strong> verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t mit ausreichen<strong>der</strong> Sicherheit Kontakt<strong>in</strong>fektionen durch die im<br />

mitteleuropäischen Alltag am ehesten zu erwartenden Krankheitsträger, z. B.<br />

Salmonellen. Durch das Waschen <strong>der</strong> Hände werden nämlich diese Erreger, die<br />

möglicherweise auf <strong>der</strong> Haut sitzen, abgespült. Aber selbst wenn e<strong>in</strong>ige wenige<br />

Erreger auf <strong>der</strong> Haut haften bleiben sollten, können diese ke<strong>in</strong>e Erkrankung auslösen.<br />

Für e<strong>in</strong>e Erkrankung müssen nämlich sehr viele (zum Teil Millionen) Keime<br />

aufgenommen werden. Solch hohe Keimzahlen werden nur dann erreicht, wenn die<br />

Krankheitserreger Zeit hatten, um sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geeigneten Lebensmittel zu<br />

vermehren. Mit an<strong>der</strong>en Worten: Krank wird e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d durch den Verzehr solcher<br />

Lebensmittel, nicht aber dadurch, dass es mit se<strong>in</strong>en F<strong>in</strong>gern, an denen noch e<strong>in</strong>ige<br />

wenige Erreger haften, se<strong>in</strong> Pausenbrot verzehrt. Auch kann die Erkrankung nicht<br />

dadurch übertragen werden, dass e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d mit schmutzigen F<strong>in</strong>gern den Apfel e<strong>in</strong>es<br />

an<strong>der</strong>en K<strong>in</strong>des berührt, den dieses K<strong>in</strong>d dann verzehrt.<br />

Bei e<strong>in</strong>igen seltenen Erkrankungen (Ruhr, Typhus, Hepatitis A o<strong>der</strong> EHEC-Infektionen)<br />

reicht das alle<strong>in</strong>ige Händewaschen aber nicht aus, weil hier schon e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Zahl<br />

von Erregern e<strong>in</strong>e Erkrankung auslösen kann. Hier ist deshalb e<strong>in</strong>e zusätzliche<br />

Händedes<strong>in</strong>fektion dr<strong>in</strong>gend notwendig. Auch nach Kontakt mit Blut, Erbrochenem,<br />

Ur<strong>in</strong>, Stuhl <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Körperausscheidungen ist e<strong>in</strong>e Händedes<strong>in</strong>fektion<br />

notwendig. Bei Kontakt mit Blut, Sekreten <strong>und</strong> Eiter s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>malhandschuhe zu tragen.<br />

Danach muss e<strong>in</strong>e Händedes<strong>in</strong>fektion durchgeführt werden.<br />

Händedes<strong>in</strong>fektion – so wird es gemacht:<br />

1. 3 bis 5 ml alkoholisches Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel 30 Sek<strong>und</strong>en unverdünnt <strong>in</strong> die<br />

trockenen Hände e<strong>in</strong>reiben<br />

2. F<strong>in</strong>gerzwischenräume, Nagelfalz, F<strong>in</strong>gerkuppen <strong>und</strong> Handrücken nicht vergessen<br />

3. Die Hände an <strong>der</strong> Luft trocknen lassen, also nicht mehr mit e<strong>in</strong>em Handtuch<br />

abwischen<br />

In den Toiletten <strong>und</strong> <strong>in</strong> jedem Klassenraum mit Waschbecken s<strong>in</strong>d Flüssigseife<br />

<strong>und</strong> E<strong>in</strong>malhandtücher bereitzustellen.<br />

Nach Toilettengang <strong>und</strong> vor dem Essen<br />

Händewaschen nicht vergessen!


- 21<br />

4. W<strong>und</strong>en<br />

Bei <strong>der</strong> Versorgung von W<strong>und</strong>en müssen immer E<strong>in</strong>malhandschuhe getragen<br />

werden! Falls jemand ke<strong>in</strong>e Handschuhe getragen hat <strong>und</strong> versehentlich mit Blut <strong>in</strong><br />

Berührung gekommen ist, muss e<strong>in</strong>e Händedes<strong>in</strong>fektion durchgeführt werden.<br />

Kle<strong>in</strong>e Schürfw<strong>und</strong>en werden zur Des<strong>in</strong>fektion mit e<strong>in</strong>em jodfreien Hautdes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

behandelt, um W<strong>und</strong><strong>in</strong>fektionen zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Lassen Sie sich<br />

bitte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Apotheke beraten, welches Präparat für Schulk<strong>in</strong><strong>der</strong> geeignet ist.<br />

Wenden Sie das Des<strong>in</strong>fektionsmittel entsprechend <strong>der</strong> Gebrauchsanweisung an. Anschließend<br />

lassen Sie es an <strong>der</strong> Luft trocknen. E<strong>in</strong> Pflaster ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Kle<strong>in</strong>e blutende W<strong>und</strong>en werden mit e<strong>in</strong>em Heftpflaster abgedeckt.<br />

Platzw<strong>und</strong>en, Rissw<strong>und</strong>en, Schnittw<strong>und</strong>en <strong>und</strong> größere Schürfw<strong>und</strong>en mit steriler Auflage<br />

abdecken <strong>und</strong> möglichst rasch ärztlich weiterbehandeln lassen.<br />

Alle K<strong>in</strong><strong>der</strong> sollten bei E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die <strong>Schule</strong> dreimal gegen Tetanus geimpft se<strong>in</strong>.<br />

5. Insektenstiche<br />

Ist e<strong>in</strong> Stachel erkennbar, sollte er als erstes entfernt werden. E<strong>in</strong>zelne Insektenstiche<br />

werden am besten durch sofortige Eisauflage o<strong>der</strong> durch e<strong>in</strong>e Kältepackung<br />

behandelt. Man kann den Stich auch mit e<strong>in</strong>em Insektenstift betupfen. Beobachten<br />

Sie das K<strong>in</strong>d anschließend. Stiche von Bienen <strong>und</strong> Wespen können gefährlich<br />

werden. Die Gefährlichkeit hängt von <strong>der</strong> Lokalisation <strong>und</strong> von <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Stiche<br />

ab sowie <strong>der</strong> Reaktions- bzw. Allergiebereitschaft des K<strong>in</strong>des. Die Lehrkraft sollte<br />

wissen, ob bei e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Bienenstich- o<strong>der</strong> Wespenstichallergie bekannt ist.<br />

6. Benutzte, weggeworfene Spritzen<br />

Benutzte Spritzen werden seit Jahren auf öffentlichen Toiletten, Spiel- <strong>und</strong> Parkplätzen,<br />

H<strong>in</strong>terhöfen, Hause<strong>in</strong>gängen usw. gef<strong>und</strong>en, also dort, wo K<strong>in</strong><strong>der</strong> spielen <strong>und</strong><br />

sich aufhalten.<br />

Infektionsgefahr geht von benutzten Spritzen nur dann aus, wenn durch Stichverletzungen<br />

Blutreste, Sand u. a. <strong>in</strong> die W<strong>und</strong>e gelangen. Folgen können W<strong>und</strong><strong>in</strong>fektionen<br />

se<strong>in</strong>. Möglich ist die Übertragung des Hepatitis B-Virus. E<strong>in</strong>e Infektion mit HIV ist<br />

sehr unwahrsche<strong>in</strong>lich. Weltweit ließ sich noch ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zige HIV-Infektion nachweisen,<br />

die durch e<strong>in</strong>e herumliegende Spritze übertragen wurde.


- 22 -<br />

Wenn Sie gebrauchte Spritzen f<strong>in</strong>den:<br />

<br />

E<strong>in</strong>e gebrauchte Spritze kann problemlos an ihrem Plastikkörper angefasst werden.<br />

Heben Sie die gebrauchte Spritze möglichst mit Handschuhen (es geht aber z. B.<br />

auch e<strong>in</strong> Taschentuch) vorsichtig auf <strong>und</strong> werfen Sie diese <strong>in</strong> e<strong>in</strong> bruchsicheres<br />

Behältnis, z. B. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e leergetrunkene Cola-Dose o<strong>der</strong> gebrauchte<br />

Plastikflasche, die sie gut verschließen <strong>und</strong> <strong>in</strong> den Restmüll werfen.<br />

Was ist zu tun, wenn e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d sich an e<strong>in</strong>er Nadel gestochen hat:<br />

<br />

<br />

Die W<strong>und</strong>e gut ausbluten lassen.<br />

Die verletzte Stelle mit Des<strong>in</strong>fektionsmittel säubern. Je tiefer sie die W<strong>und</strong>e des<strong>in</strong>fizieren,<br />

desto besser. Die Tiefe <strong>der</strong> Des<strong>in</strong>fektion können Sie am Schmerz ablesen.<br />

Die Intensität des Schmerzes steigt mit <strong>der</strong> Tiefe <strong>der</strong> Des<strong>in</strong>fektion.<br />

Innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en zum Arzt: Impfschutz gegen Hepatitis B <strong>und</strong> Tetanus<br />

überprüfen lassen!


- 23 -<br />

Kapitel 3: Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten<br />

1. Gesetzliche Regelungen<br />

Seit dem 01.01.2001 ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) <strong>in</strong> Kraft getreten <strong>und</strong> ersetzt<br />

das bisher geltende B<strong>und</strong>esseuchengesetz.<br />

In den §§ 33 bis 36 dieses Gesetzes s<strong>in</strong>d die Vorschriften für <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong> sonstige<br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen enthalten. Sie f<strong>in</strong>den den Text nachstehend abgedruckt.<br />

Erläuterungen zum Gesetzestext f<strong>in</strong>den Sie anschließend.<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil l Nr. 33, ausgegeben zu Bonn<br />

am 25. Juli 2000<br />

6. Abschnitt<br />

Zusätzliche Vorschriften für <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong><br />

sonstige Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

§ 33<br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen im S<strong>in</strong>ne dieses Gesetzes s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong> denen<br />

überwiegend Säugl<strong>in</strong>ge, K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendliche betreut werden, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>krippen, K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten, K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagesstätten, K<strong>in</strong><strong>der</strong>horte, <strong>Schule</strong>n o<strong>der</strong> sonstige<br />

Ausbildungse<strong>in</strong>richtungen, Heime, Ferienlager <strong>und</strong> ähnliche E<strong>in</strong>richtungen.<br />

(1) Personen, die an:<br />

1. Cholera<br />

2. Diphtherie<br />

§ 34<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>liche Anfor<strong>der</strong>ungen, Mitwirkungspflichten,<br />

Aufgaben des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />

3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)<br />

4. virusbed<strong>in</strong>gtem hämorrhagischen Fieber .<br />

5. Haemophilus <strong>in</strong>fluenzae Typ b-Men<strong>in</strong>gitis<br />

6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)


7. Keuchhusten<br />

- 24 -<br />

8. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose<br />

9. Masern<br />

10. Men<strong>in</strong>gokokken-Infektion<br />

11. Mumps<br />

12. Paratyphus<br />

13. Pest<br />

14. Poliomyelitis<br />

15. Scabies (Krätze)<br />

16. Scharlach o<strong>der</strong> sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen<br />

17. Shigellose<br />

18. Typhus abdom<strong>in</strong>alis<br />

19. Virushepatitis A o<strong>der</strong> E<br />

20. W<strong>in</strong>dpocken<br />

erkrankt o<strong>der</strong> dessen verdächtig o<strong>der</strong> die verlaust s<strong>in</strong>d, dürfen <strong>in</strong> den <strong>in</strong> § 33<br />

genannten Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen ke<strong>in</strong>e Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichtso<strong>der</strong><br />

sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben,<br />

bis nach ärztlichem Urteil e<strong>in</strong>e Weiterverbreitung <strong>der</strong> Krankheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verlausung<br />

durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung Betreuten mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass sie die dem Betrieb <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung dienenden Räume nicht betreten, E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung nicht benutzen <strong>und</strong> an Veranstaltungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung<br />

nicht teilnehmen dürfen. Satz 2 gilt auch für K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die das 6.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben <strong>und</strong> an <strong>in</strong>fektiöser Gastroenteritis erkrankt o<strong>der</strong><br />

dessen verdächtig s<strong>in</strong>d.<br />

(2) Ausschei<strong>der</strong> von:<br />

1. Vibrio cholerae 01 <strong>und</strong> 0 139<br />

2. Corynebacterium diphtheriae, Tox<strong>in</strong> bildend<br />

3. Salmonella Typhi.<br />

4. Salmonella Paratyphi<br />

5. Shigella sp.<br />

6. enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)<br />

dürfen nur mit Zustimmung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes <strong>und</strong> unter Beachtung <strong>der</strong> gegenüber<br />

dem Ausschei<strong>der</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung verfügten Schutzmaßnahmen die<br />

dem Betrieb <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung dienenden Räume betreten, E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung benutzen <strong>und</strong> an Veranstaltungen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung<br />

teilnehmen.


- 25 -<br />

(3) Absatz 1 Satz 1 <strong>und</strong> 2 gilt entsprechend für Personen, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Wohngeme<strong>in</strong>schaft<br />

nach ärztlichem Urteil e<strong>in</strong>e Erkrankung an o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Verdacht auf:<br />

1. Cholera<br />

2. Diphtherie<br />

3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)<br />

4. virusbed<strong>in</strong>gtem hämorrhagischem Fieber<br />

5. Haemophilus <strong>in</strong>fluenzae Typ b-Men<strong>in</strong>gitis<br />

6. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose<br />

7. Masern<br />

8. Men<strong>in</strong>gokokken-Infektion<br />

9. Mumps<br />

10. Paratyphus<br />

11. Pest<br />

12. Poliomyelitis<br />

13. Shigellose<br />

14. Typhus abdom<strong>in</strong>alis<br />

15. Virushepatitis A o<strong>der</strong> E<br />

aufgetreten ist.<br />

(4) Wenn die nach den Absätzen 1 bis 3 verpflichteten Personen geschäftsunfähig<br />

o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geschäftsfähigkeit beschränkt s<strong>in</strong>d, so hat <strong>der</strong>jenige für die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong><br />

diese Personen nach den Absätzen 1 bis 3 treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem<br />

die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer e<strong>in</strong>er<br />

nach den Absätzen 1 bis 3 verpflichteten Person, soweit die Sorge für die Person des<br />

Verpflichteten zu se<strong>in</strong>em Aufgabenkreis gehört.<br />

(5) Wenn e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Absätzen 1, 2 o<strong>der</strong> 3 genannten Tatbestände bei den <strong>in</strong><br />

Absatz 1 genannten Personen auftritt, so haben diese Personen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> den Fällen des<br />

Absatzes 4 <strong>der</strong> Sorge<strong>in</strong>haber <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung hiervon unverzüglich<br />

Mitteilung zu machen. Die Leitung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung hat jede Person, die<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung neu betreut wird, o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Sorgeberechtigte über<br />

die Pflichten nach Satz 1 zu belehren.<br />

(6) Werden Tatsachen bekannt, die das Vorliegen e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Absätzen 1, 2 o<strong>der</strong><br />

3 aufgeführten Tatbestände annehmen lassen, so hat die Leitung <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung das zuständige <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt unverzüglich zu<br />

benachrichtigen <strong>und</strong> krankheits- <strong>und</strong> personenbezogene Angaben zu machen. Dies gilt<br />

auch beim Auftreten von zwei o<strong>der</strong> mehr gleichartigen, schwerwiegenden<br />

Erkrankungen, wenn als <strong>der</strong>en Ursache Krankheitserreger anzunehmen s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e<br />

Benachrichtigungspflicht besteht nicht, wenn <strong>der</strong> Leitung e<strong>in</strong> Nachweis darüber<br />

vorliegt, dass die Meldung des Sachverhalts durch e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e <strong>in</strong> § 8 genannte Person<br />

bereits erfolgt ist.


- 26 -<br />

(7) Die zuständige Behörde kann im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt für die <strong>in</strong><br />

§ 33 genannten E<strong>in</strong>richtungen Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1, auch <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit Absatz 3, zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden o<strong>der</strong><br />

wurden, mit denen e<strong>in</strong>e Übertragung <strong>der</strong> aufgeführten Erkrankungen o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Verlausung verhütet werden kann.<br />

(8) Das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt kann gegenüber <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung<br />

anordnen, dass das Auftreten e<strong>in</strong>er Erkrankung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es hierauf gerichteten<br />

Verdachtes ohne H<strong>in</strong>weis auf die Person <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung bekannt<br />

gegeben wird.<br />

(9) Wenn <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen betreute Personen Krankheitserreger so <strong>in</strong><br />

o<strong>der</strong> an sich tragen, dass im E<strong>in</strong>zelfall die Gefahr e<strong>in</strong>er Weiterverbreitung besteht,<br />

kann die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen anordnen.<br />

(10) Die <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter <strong>und</strong> die <strong>in</strong> § 33 genannten Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

sollen die betreuten Personen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Sorgeberechtigte geme<strong>in</strong>sam über die<br />

Bedeutung e<strong>in</strong>es vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen <strong>der</strong> Ständigen<br />

Impfkommission ausreichenden Impfschutzes <strong>und</strong> über die Prävention<br />

übertragbarer Krankheiten aufklären.<br />

(11) Bei Erstaufnahme <strong>in</strong> die erste Klasse e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong> bildenden <strong>Schule</strong> hat das<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> von ihm beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben <strong>und</strong> die<br />

hierbei gewonnenen aggregierten <strong>und</strong> anonymisierten Daten über die oberste<br />

Landesges<strong>und</strong>heitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln.<br />

§ 35<br />

Belehrung für Personen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Betreuung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

Personen, die <strong>in</strong> den <strong>in</strong> § 33 genannten Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen Lehr-, Erziehungs-,<br />

Pflege-, Aufsichts- o<strong>der</strong> sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben <strong>und</strong> Kontakt<br />

mit den dort Betreuten haben, s<strong>in</strong>d vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> im<br />

Weiteren m<strong>in</strong>destens im Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber über die<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu<br />

belehren. Über die Belehrung ist e<strong>in</strong> Protokoll zu erstellen, das beim Arbeitgeber für<br />

die Dauer von drei Jahren aufzubewahren ist. Die Sätze 1 <strong>und</strong> 2 f<strong>in</strong>den für<br />

Dienstherren entsprechende Anwendung.<br />

§ 36<br />

E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> Infektionshygiene<br />

(1) Die <strong>in</strong> § 33 genannten Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen sowie Krankenhäuser, Vorsorge-<br />

o<strong>der</strong> Rehabilitationse<strong>in</strong>richtungen, E<strong>in</strong>richtungen für ambulantes Operieren,<br />

Dialysee<strong>in</strong>richtungen, Tageskl<strong>in</strong>iken, Entb<strong>in</strong>dungse<strong>in</strong>richtungen, E<strong>in</strong>richtungen nach<br />

§ 1 Abs. 1, 1 a des Heimgesetzes, vergleichbare Behandlungs-, Betreuungs- o<strong>der</strong><br />

Versorgungse<strong>in</strong>richtungen sowie Obdachlosenunterkünfte, Geme<strong>in</strong>schaftsunterkünfte<br />

für Asylbewerber, Spätaussiedler <strong>und</strong> Flüchtl<strong>in</strong>ge sowie sonstige Massenunterkünfte<br />

<strong>und</strong> Justizvollzugsanstalten legen <strong>in</strong> <strong>Hygiene</strong>plänen <strong>in</strong>nerbetriebliche Verfahrensweisen<br />

zur Infektionshygiene fest. Die genannten E<strong>in</strong>richtungen unterliegen <strong>der</strong> <strong>in</strong>fektionshygienischen<br />

Überwachung durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt.


- 27 -<br />

(2) Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen <strong>und</strong> Praxen sonstiger Heilberufe, <strong>in</strong> denen<br />

<strong>in</strong>vasive E<strong>in</strong>griffe vorgenommen werden, sowie sonstige E<strong>in</strong>richtungen <strong>und</strong> Gewerbe,<br />

bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen<br />

werden können, können durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt <strong>in</strong>fektionshygienisch überwacht<br />

werden.<br />

(3) Für die Durchführung <strong>der</strong> Überwachung gilt § 16 Abs. 2 entsprechend.<br />

(4) Personen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e gleichartige<br />

E<strong>in</strong>richtung im S<strong>in</strong>ne des § 1 Abs. 1 o<strong>der</strong> 1a des Heimgesetzes o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsunterkunft für Obdachlose, Flüchtl<strong>in</strong>ge, Asylbewerber o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung des B<strong>und</strong>es für Spätaussiedler aufgenommen werden sollen,<br />

haben vor o<strong>der</strong> unverzüglich nach ihrer Aufnahme <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong><br />

ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für das<br />

Vorliegen e<strong>in</strong>er ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden s<strong>in</strong>d. Bei Aufnahme<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>schaftsunterkunft für Flüchtl<strong>in</strong>ge, Asylbewerber o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Erstaufnahmee<strong>in</strong>richtung des B<strong>und</strong>es für Spätaussiedler muss sich das Zeugnis bei<br />

Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, auf e<strong>in</strong>e im Geltungsbereich<br />

dieses Gesetzes erstellte Röntgenaufnahme <strong>der</strong> Lunge stützen; bei erstmaliger<br />

Aufnahme darf die Erhebung <strong>der</strong> Bef<strong>und</strong>e nicht länger als sechs Monate, bei erneuter<br />

Aufnahme zwölf Monate zurückliegen. Bei Schwangeren ist von <strong>der</strong> Röntgenaufnahme<br />

abzusehen; stattdessen ist e<strong>in</strong> ärztliches Zeugnis vorzulegen, dass nach sonstigen<br />

Bef<strong>und</strong>en e<strong>in</strong>e ansteckungsfähige Lungentuberkulose nicht zu befürchten ist. § 34<br />

Abs. 4 gilt entsprechend. Satz 1 gilt nicht für Personen, die weniger als drei Tage <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>schaftsunterkunft für Obdachlose aufgenommen werden. Personen, die<br />

nach Satz 1 e<strong>in</strong> ärztliches Zeugnis vorzulegen haben, s<strong>in</strong>d verpflichtet, die für die<br />

Ausstellung das Zeugnisses nach Satz 1 <strong>und</strong> 2 erfor<strong>der</strong>lichen Untersuchungen zu<br />

dulden. Personen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Justizvollzugsanstalt aufgenommen werden, s<strong>in</strong>d<br />

verpflichtet, e<strong>in</strong>e ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten e<strong>in</strong>schließlich<br />

e<strong>in</strong>er Röntgenaufnahme <strong>der</strong> Lunge zu dulden.<br />

(5) Das Gr<strong>und</strong>recht <strong>der</strong> Unverletzlichkeit <strong>der</strong> Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Gr<strong>und</strong>gesetz)<br />

sowie <strong>der</strong> körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Gr<strong>und</strong>gesetz)<br />

wird <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>geschränkt.<br />

Wie Sie dem Text entnehmen können, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> § 34 Abs. 1 <strong>in</strong>sgesamt 20 Erkrankungen<br />

(<strong>und</strong> zusätzlich die Verlausung) bzw. <strong>der</strong> entsprechende Krankheitsverdacht aufgeführt,<br />

bei denen Lehrer ke<strong>in</strong>en Unterricht mehr halten dürfen <strong>und</strong> Schüler die<br />

<strong>Schule</strong> nicht mehr betreten dürfen, bis nach ärztlichem Urteil e<strong>in</strong>e Weiterverbreitung<br />

<strong>der</strong> Krankheit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.<br />

In § 34 Abs. 2 s<strong>in</strong>d verschiedene Krankheitserreger aufgeführt, bei <strong>der</strong>en Ausscheidung<br />

beson<strong>der</strong>e Schutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d (<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel Händedes<strong>in</strong>fektion<br />

nach jedem Stuhlgang <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Teilnahme am Kochunterricht).<br />

§ 34 Abs. 3 zählt 15 verschiedene Erkrankungen auf. Wenn e<strong>in</strong>e dieser Erkrankungen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohngeme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>es Lehrers o<strong>der</strong> Schülers aufgetreten ist o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

entsprechende Krankheitsverdacht, so darf auch dieser Lehrer nicht unterrichten <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Schüler nicht die <strong>Schule</strong> betreten, bis nach ärztlichen Urteil e<strong>in</strong>e Weiterverbreitung<br />

<strong>der</strong> Krankheit nicht zu befürchten ist.


- 28 -<br />

§ 34 Abs. 5 legt fest, dass sowohl Lehrer als auch Schüler bzw. <strong>der</strong>en<br />

Sorgeberechtigte <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> gegenüber unverzüglich mitteilen müssen, wenn sie o<strong>der</strong><br />

ihr K<strong>in</strong>d an e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> genannten Krankheiten erkrankt s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en <strong>der</strong> genannten<br />

Krankheitserreger ausscheiden o<strong>der</strong> wenn <strong>in</strong> <strong>der</strong> Wohngeme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>e <strong>der</strong><br />

genannten Krankheiten aufgetreten ist.<br />

Damit die jeweiligen Personen ihrer Mitteilungspflicht überhaupt nachkommen<br />

können, muss die Schulleitung jeden Schüler, <strong>der</strong> neu an die <strong>Schule</strong> kommt bzw.<br />

dessen Sorgeberechtigten über diese Pflicht belehren.<br />

Die Form dieser Belehrung (schriftlich o<strong>der</strong> mündlich) ist im Gesetz nicht<br />

vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, dass sich die Schulleitung schriftlich<br />

bestätigen lässt, dass die Belehrung erfolgt ist.<br />

In § 34 Abs. 6 ist festgelegt, dass die Schulleitung das zuständige <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt<br />

unverzüglich benachrichtigen muss, wenn e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Absätzen 1, 2 o<strong>der</strong> 3<br />

aufgeführten Tatbestände vorliegt o<strong>der</strong> dies anzunehmen ist.<br />

Das gleiche gilt beim Auftreten von zwei o<strong>der</strong> mehr gleichartigen schwerwiegenden<br />

Erkrankungen, wenn als <strong>der</strong>en Ursache Krankheitserreger anzunehmen s<strong>in</strong>d, die im<br />

§ 34 Abs. 1 nicht ausdrücklich aufgeführt s<strong>in</strong>d. Zu denken ist hier z.B. an schwer verlaufende<br />

Hirnhautentzündungen, die durch an<strong>der</strong>e Erreger als Men<strong>in</strong>gokokken<br />

hervorgerufen werden.<br />

Nur wenn <strong>der</strong> Schulleitung e<strong>in</strong> Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des<br />

Sachverhaltes an das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt bereits von e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Person erfolgt ist,<br />

entfällt die Benachrichtigungspflicht.<br />

§ 34 Abs. 7 bestimmt, dass die zuständige Behörde (dabei handelt es sich um die<br />

Ortspolizeibehörde) im E<strong>in</strong>vernehmen mit dem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt Ausnahmen von dem<br />

Verbot des Unterrichts- bzw. des Schulbesuchs zulassen kann.<br />

§ 34 Abs. 8 wird wohl nur beim Ausbruch e<strong>in</strong>er Massenerkrankung o<strong>der</strong> bei seltenen<br />

schweren Erkrankungen <strong>in</strong> Frage kommen, damit auch an<strong>der</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />

Eltern darüber <strong>in</strong>formiert werden.<br />

§ 34 Abs. 9 bezieht sich auf Schüler mit e<strong>in</strong>em sogenannten „Hepatitis-Trägerstatus“.<br />

Nähere Ausführungen hierzu f<strong>in</strong>den Sie im Abschnitt über die jeweiligen<br />

Erkrankungen.<br />

§ 34 Abs. 10 <strong>und</strong> Abs. 11 befassen sich mit Impfungen.<br />

§ 35 legt fest, dass Lehrer vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> später<br />

m<strong>in</strong>destens im Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die Pflichten nach<br />

§ 34 zu belehren s<strong>in</strong>d. Hier ist vorgeschrieben, dass über die Belehrung e<strong>in</strong> Protokoll<br />

zu erstellen ist, welches beim Arbeitgeber für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren<br />

ist.<br />

§ 36 legt fest, dass unter an<strong>der</strong>em auch <strong>in</strong> <strong>Schule</strong>n <strong>Hygiene</strong>pläne erstellt werden<br />

müssen, <strong>in</strong> denen die <strong>in</strong>nerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene<br />

festgelegt s<strong>in</strong>d. <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong> ähnliche E<strong>in</strong>richtungen unterliegen <strong>der</strong> <strong>in</strong>fektionshygienischen<br />

Überwachung durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt. Dies ist jedoch nicht im S<strong>in</strong>ne<br />

e<strong>in</strong>er „obrigkeitlichen Überwachung“ zu verstehen, son<strong>der</strong>n im Rahmen e<strong>in</strong>er<br />

beratenden Tätigkeit.<br />

Nähere Erläuterungen zur Umsetzung <strong>der</strong> gesetzlichen For<strong>der</strong>ungen f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong><br />

Kapitel 5.


- 29 -<br />

2. Wichtige Fachausdrücke<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Inkubationszeit: Zeit zwischen Ansteckung <strong>und</strong> Ausbruch <strong>der</strong> Krankheit<br />

Tröpfchen<strong>in</strong>fektion: Die Krankheitserreger werden durch die Atemluft übertragen,<br />

z. B. beim Husten <strong>und</strong> Niesen.<br />

Kontakt<strong>in</strong>fektion: Die Krankheitserreger werden durch körperliche Berührung<br />

o<strong>der</strong> durch von Kranken benutzte Gegenstände übertragen.<br />

Viren s<strong>in</strong>d die kle<strong>in</strong>sten bekannten Krankheitserreger, die sich nur <strong>in</strong> lebenden<br />

Zellen vermehren können. Bis auf Ausnahmefälle ist e<strong>in</strong>e ursächliche Behandlung<br />

meist nicht möglich, e<strong>in</strong>e vorbeugende Schutzimpfung ist aber oft möglich.<br />

Bakterien s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zellige Krankheitserreger, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel mit Antibiotika wirksam<br />

bekämpft werden können. Teilweise bilden sie Giftstoffe, deshalb ist <strong>in</strong> diesen<br />

Fällen auch vorbeugen<strong>der</strong> Impfschutz wichtig (z. B. gegen Tetanus <strong>und</strong> Diphtherie).


- 30 -<br />

3. Atemwegserkrankungen - nicht meldepflichtig<br />

Sie s<strong>in</strong>d die häufigsten Infekte im K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schulalter <strong>und</strong> treten im<br />

W<strong>in</strong>ter <strong>und</strong> im Frühjahr vermehrt auf. Sie gehören zum normalen K<strong>in</strong><strong>der</strong>alltag.<br />

Hauptsächlich handelt es sich um Schnupfen, Rachenkatarrh, Bronchitis, Nasennebenhöhlen-<br />

<strong>und</strong> Mittelohrentzündungen.<br />

Erreger s<strong>in</strong>d meist Viren, bei längerer Dauer <strong>der</strong> Erkrankung kommen häufig<br />

Infektionen durch Bakterien h<strong>in</strong>zu.<br />

Da die Schleimhaut von Nase, Rachen, Luftröhre, Bronchien <strong>und</strong> Mittelohr e<strong>in</strong><br />

zusammenhängendes Schleimhautsystem bildet, zieht die Infektion e<strong>in</strong>es Bereiches<br />

häufig die Infektion e<strong>in</strong>es an<strong>der</strong>en nach sich.<br />

Verhalten bei Atemwegs<strong>in</strong>fektionen<br />

Die K<strong>in</strong><strong>der</strong> sollen dazu angehalten werden, sich nicht gegenseitig anzuhusten <strong>und</strong><br />

das Taschentuch richtig zu gebrauchen, d. h. das Papiertaschentuch sollte nach<br />

Gebrauch <strong>in</strong> den Papierkorb geworfen werden <strong>und</strong> sie sollten sich anschließend<br />

möglichst die Hände waschen. Am besten <strong>in</strong> den Ärmel, nicht <strong>in</strong> die Hand husten.<br />

Frische Luft bei zweckmäßig warmer Kleidung ist bei allen Atemwegs<strong>in</strong>fekten<br />

notwendig. Die K<strong>in</strong><strong>der</strong> sollten genauso <strong>in</strong>s Freie gehen wie die ges<strong>und</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Die<br />

Kleidung im geheizten Zimmer sollte warm, aber auf ke<strong>in</strong>en Fall zu warm se<strong>in</strong>.<br />

Umgang mit Infektk<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d mit Schnupfen <strong>und</strong> leichtem Husten kann die <strong>Schule</strong> besuchen, wenn es ke<strong>in</strong><br />

Fieber hat. Hat es zusätzlich Kopfschmerzen <strong>und</strong> fühlt sich abgeschlagen, sollte es im<br />

eigenen Interesse zu Hause bleiben.<br />

E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, das bei e<strong>in</strong>em Atemwegs<strong>in</strong>fekt Fieber o<strong>der</strong> anhaltend erhöhte Temperatur<br />

hat, ist krank. Es gehört nicht <strong>in</strong> die <strong>Schule</strong>.


- 31 -<br />

4. B<strong>in</strong>dehautenzündung, ansteckend<br />

(Keratokonjunctivitis epidemica) - nicht meldepflichtig<br />

Bei dieser Erkrankung handelt es sich um e<strong>in</strong>e ansteckende B<strong>in</strong>dehautentzündung <strong>der</strong><br />

Augen, die durch Viren verursacht wird <strong>und</strong> die sehr leicht übertragbar ist.<br />

Übertragung<br />

Die Übertragung erfolgt meistens durch Schmier<strong>in</strong>fektionen direkt von Mensch zu<br />

Mensch über das Augensekret von erkrankten Personen, das sich an den Händen<br />

bef<strong>in</strong>det, o<strong>der</strong> über Gegenstände, wie z. B. Türgriffe, Handläufe, Lichtschalter, Armaturen<br />

von Waschbecken o<strong>der</strong> Handtücher, die mit dem Virus behaftet s<strong>in</strong>d. Auch über<br />

Gegenstände, die direkt mit den Augen <strong>in</strong> Berührung kommen, ist e<strong>in</strong>e Weiterverbreitung<br />

möglich, z. B. über Ferngläser, Mikroskope o<strong>der</strong> Spielzeug zum Durchsehen wie<br />

z. B. Kaleidoskope.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 5 bis 12 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Die Ansteckungsfähigkeit beg<strong>in</strong>nt gegen Ende <strong>der</strong> Inkubationszeit (s. o.) <strong>und</strong> besteht<br />

bei Erkrankten fort, so lange das Virus <strong>in</strong> Augensekreten nachweisbar ist, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel<br />

während <strong>der</strong> ersten 2 Wochen <strong>der</strong> Erkrankung.<br />

Krankheitsbild<br />

Es können e<strong>in</strong> o<strong>der</strong> beide Augen betroffen se<strong>in</strong>. Plötzlicher Beg<strong>in</strong>n mit Rötung <strong>der</strong><br />

Augen, Schwellung <strong>der</strong> B<strong>in</strong>dehäute <strong>und</strong> Schwellung <strong>der</strong> vor dem Ohr gelegenen<br />

Lymphknoten. Typische Beschwerden s<strong>in</strong>d Fremdkörpergefühl im Auge, Juckreiz,<br />

Lichtscheu <strong>und</strong> Tränenfluss. Die Erkrankung dauert meistens 2 bis 4 Wochen <strong>und</strong><br />

heilt fast immer vollständig aus.<br />

E<strong>in</strong>e ursächliche, gegen das Virus wirksame Therapie steht nicht zur Verfügung, so<br />

dass nur die Krankheitszeichen behandelt werden können.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Es gibt ke<strong>in</strong> gesetzliches Besuchsverbot für erkrankte Personen.<br />

Im E<strong>in</strong>zelfall müssen erkrankte Schüler/-<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> Lehrer/-<strong>in</strong>nen möglichst jeden<br />

Hand-Augen-Kontakt vermeiden <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e sorgfältige Händehygiene betreiben, also<br />

sich die Hände regelmäßig des<strong>in</strong>fizieren, Handtücher separat benutzen bzw. E<strong>in</strong>malhandtücher<br />

verwenden <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Geräte benutzen, die mit den Augen <strong>in</strong> Kontakt<br />

kommen (Mikroskope etc.). Bei gehäuftem Auftreten von anstecken<strong>der</strong> B<strong>in</strong>dehautentzündung<br />

ist die lückenlose E<strong>in</strong>haltung aller <strong>Hygiene</strong>maßnahmen nicht mehr sicher<br />

zu gewährleisten. Daher muss bei e<strong>in</strong>em solchen Ausbruch <strong>der</strong> Ausschluss aller<br />

erkrankten Personen erwogen werden.


- 32 -<br />

5. Borkenflechte (Impetigo contagiosa) - meldepflichtig !<br />

Übertragung<br />

Es handelt sich um e<strong>in</strong>e Erkrankung <strong>der</strong> Haut, meist im Gesicht, hervorgerufen durch<br />

Bakterien. Die Erreger werden durch direkten Kontakt mit dem Erkrankten (Schmier<strong>in</strong>fektion)<br />

weitergegeben.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Die Borkenflechte ist sehr ansteckend. Ansteckungsfähigkeit besteht bis zur Abheilung<br />

<strong>der</strong> Hautersche<strong>in</strong>ungen.<br />

Krankheitsbild<br />

Beg<strong>in</strong>n mit kle<strong>in</strong>en juckenden eitrigen Bläschen, die von e<strong>in</strong>em roten Saum umgeben<br />

s<strong>in</strong>d. Später platzen diese Bläschen auf <strong>und</strong> es bilden sich gelblich-braune Krusten<br />

darüber. Nach 8 bis 10 Tagen fallen diese Krusten ab <strong>und</strong> die Erkrankung ist damit<br />

abgeheilt. Es können aber noch für längere Zeit rote Flecken an den betroffenen<br />

Hautstellen zurückbleiben.<br />

Therapie<br />

Äußerliche Behandlung mit antibiotischen Lösungen, Cremes o<strong>der</strong> Salben. Bei<br />

schweren Verläufen müssen Antibiotika geschluckt werden.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Erkrankte Personen dürfen die <strong>Schule</strong> 24 St<strong>und</strong>en nach Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er wirksamen<br />

antibiotischen Therapie wie<strong>der</strong> besuchen, ansonsten erst nach Abheilung <strong>der</strong><br />

befallenen Hautbezirke. E<strong>in</strong>e ärztliche Besche<strong>in</strong>igung muss vorgelegt werden.<br />

E<strong>in</strong> Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, solange diese ke<strong>in</strong>e<br />

Krankheitszeichen haben.<br />

Das Des<strong>in</strong>fizieren von Oberflächen <strong>und</strong> Gegenständen ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.


- 33 -<br />

6. Cholera - meldepflichtig !<br />

Es handelt sich um e<strong>in</strong>e Brechdurchfallerkrankung, die <strong>in</strong> Deutschland nicht vorkommt.<br />

E<strong>in</strong>zelne Erkrankungsfälle können aus Län<strong>der</strong>n <strong>in</strong> Asien, Afrika o<strong>der</strong> Südamerika<br />

e<strong>in</strong>geschleppt werden, sie werden aber bei uns aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> guten Tr<strong>in</strong>kwasser-<br />

<strong>und</strong> Lebensmittelhygiene nicht weiterverbreitet.<br />

7. Diphtherie - meldepflichtig !<br />

Diphtherie ist e<strong>in</strong>e schwerwiegende Hals- <strong>und</strong> Rachen<strong>in</strong>fektion mit Erstickungsgefahr.<br />

Durch die Impfung aller K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong> Erwachsenen tritt die Erkrankung <strong>in</strong> Deutschland<br />

praktisch nicht mehr auf (weniger als 1 Fall/Jahr). Diphterie kommt aber<br />

beispielsweise noch <strong>in</strong> den Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> ehemaligen Sowjetunion vor <strong>und</strong> <strong>in</strong> außereuropäischen<br />

Län<strong>der</strong>n.<br />

8. EHEC - Erkrankungen<br />

(Enterohaemorrhagische Escherichia Coli) - meldepflichtig !<br />

Übertragung<br />

EHEC-Infektionen s<strong>in</strong>d durch Bakterien ausgelöste ansteckende Durchfallerkrankungen.<br />

Die Krankheitskeime kommen im Darm von R<strong>in</strong><strong>der</strong>n, Schafen, Ziegen <strong>und</strong><br />

an<strong>der</strong>en Tieren vor <strong>und</strong> werden dem zur Folge auch durch <strong>in</strong>fizierte tierische Lebensmittel<br />

aufgenommen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch nicht durchgebratenes Fleisch, Rohwurst,<br />

Rohmilch <strong>und</strong> Rohmilchprodukte. Da bereits die Aufnahme von sehr wenigen<br />

Bakterien (unter 100) für e<strong>in</strong>e Erkrankung ausreicht, ist auch die direkte Übertragung<br />

von Mensch zu Mensch möglich, <strong>in</strong>dem w<strong>in</strong>zige Mengen von Kotresten von dem<br />

Erkrankten verschmiert werden <strong>und</strong> dann von e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Person an die Hände<br />

o<strong>der</strong> an Lebensmittel gebracht werden, die dann <strong>in</strong> den M<strong>und</strong> gesteckt bzw. verzehrt<br />

werden.<br />

Die Inkubationszeit beträgt meistens 2 bis 10 Tage (durchschnittlich 3 bis 4 Tage).<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Sie besteht, solange Bakterien im Stuhl nachgewiesen werden, auch wenn die<br />

Krankheit bereits abgeklungen ist. In <strong>der</strong> Regel dauert die Keimausscheidung wenige<br />

Tage bis zu 3 Wochen.


- 34 -<br />

Krankheitsbild<br />

Typischerweise beg<strong>in</strong>nt die Erkrankung mit Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen <strong>und</strong><br />

wässrigen Durchfällen, die im Verlauf <strong>der</strong> Erkrankung zunehmend wässrig-blutig<br />

werden. Vor allem bei Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 6 Jahren <strong>und</strong> bei Personen mit geschwächter<br />

Abwehr kann es zu lebensbedrohlichen Komplikationen mit Nierenversagen<br />

kommen.<br />

Therapie<br />

Die Gabe von Antibiotika ist nicht angezeigt, weil dadurch die Ausscheidungsdauer<br />

<strong>der</strong> Bakterien verlängert werden kann <strong>und</strong> die Bildung von Giftstoffen durch die<br />

Bakterien angeregt werden kann.<br />

Die Behandlung richtet sich daher nach den Krankheitszeichen, z. B. Fiebersenkung,<br />

Flüssigkeitsausgleich etc.<br />

Vorbeugung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ke<strong>in</strong> Verzehr von rohem o<strong>der</strong> unzureichend gegartem Fleisch, das <strong>in</strong>nen noch<br />

blutig ist!<br />

In <strong>der</strong> Schulküche auf Sauberkeit im Umgang mit Speisen <strong>und</strong> Getränken achten!<br />

Vor <strong>und</strong> nach <strong>der</strong> Zubereitung von rohem Fleisch s<strong>in</strong>d die Hände gründlich zu<br />

waschen <strong>und</strong> die bei <strong>der</strong> Fleischzubreitung benutzten Geräte s<strong>in</strong>d sorgfältig, am<br />

besten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Spülmasch<strong>in</strong>e, zu re<strong>in</strong>igen, um e<strong>in</strong>e Kontam<strong>in</strong>ation an<strong>der</strong>er Lebensmittel<br />

zu vermeiden.<br />

Rohmilch (z. B. „Milch-ab-Hof“) sollte nicht <strong>in</strong> die <strong>Schule</strong> mitgebracht werden, da<br />

schon an <strong>der</strong> Milchkanne ger<strong>in</strong>ge Keimmengen anhaften können <strong>und</strong> Infektionen<br />

auslösen können.<br />

Wenn auf Schulausflügen die K<strong>in</strong><strong>der</strong> Kontakt mit Tieren, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e mit Kühen,<br />

Schafen o<strong>der</strong> Ziegen hatten, müssen sie sich anschließend unbed<strong>in</strong>gt gründlich<br />

die Hände mit warmem Wasser <strong>und</strong> Seife waschen, damit e<strong>in</strong>e direkte<br />

Übertragung vom Tier auf den Menschen verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t wird.<br />

Gesetzliche Regelungen<br />

Personen, die an EHEC erkrankt, dessen verdächtig s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> EHEC ausscheiden,<br />

dürfen Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen (<strong>Schule</strong>n, K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten etc.) nicht besuchen. Dies<br />

gilt auch für Personen aus <strong>der</strong> häuslichen Wohngeme<strong>in</strong>schaft, <strong>in</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Erkrankung<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Verdacht auf EHEC aufgetreten ist.


- 35 -<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

Erkrankte dürfen nach kl<strong>in</strong>ischer Genesung <strong>und</strong> dem Vorliegen von 3 unauffälligen<br />

Stuhlbef<strong>und</strong>en wie<strong>der</strong> die <strong>Schule</strong> besuchen. E<strong>in</strong> schriftliches ärztliches<br />

Attest ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Kommt es ausnahmsweise e<strong>in</strong>mal zu e<strong>in</strong>er längerdauernden Ausscheidung von<br />

EHEC-Bakterien im Stuhl, so dürfen solche Ausschei<strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>er Genehmigung<br />

des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes nach § 34 Abs. 2 IfSG dann wie<strong>der</strong> die <strong>Schule</strong> besuchen,<br />

wenn folgende Vorsichtsmaßnahmen e<strong>in</strong>gehalten werden:<br />

- E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>s gründliche Händehygiene (Händedes<strong>in</strong>fektion) ist e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

- Das K<strong>in</strong>d darf <strong>in</strong> dieser Zeit nicht an <strong>der</strong> Zubereitung <strong>und</strong> dem Austeilen von<br />

Speisen beteiligt werden.<br />

- Für betroffene Lehrkräfte gilt dasselbe.<br />

<br />

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ges<strong>und</strong>e Geschwister e<strong>in</strong>es<br />

erkrankten K<strong>in</strong>des <strong>und</strong> für Lehrer, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Familie Angehörige erkrankt s<strong>in</strong>d.<br />

Wenn sie diese Vorsichtsmaßnahmen e<strong>in</strong>halten, dürfen sie weiterh<strong>in</strong> die <strong>Schule</strong><br />

besuchen.


- 36 -<br />

9. Flöhe - nicht meldepflichtig<br />

Flohstiche s<strong>in</strong>d als stark juckende, mückenstichähnliche, rote Papeln (Knötchen)<br />

erkennbar, wobei sich meistens mehrere Stiche an e<strong>in</strong>er Körperstelle relativ dicht<br />

beie<strong>in</strong>an<strong>der</strong> bef<strong>in</strong>den.<br />

Die normalen Flohwirte bei uns s<strong>in</strong>d H<strong>und</strong>e, Katzen o<strong>der</strong> im E<strong>in</strong>zelfall Nagetiere. Nur<br />

wo Tiere leben, können sich Tierflöhe vermehren. Nagetiere überw<strong>in</strong>tern gern <strong>in</strong><br />

Vogelnestern o<strong>der</strong> Nistkästen. Dort können Nagetierflöhe längere Zeit überleben.<br />

Deshalb sollten Vogelnester <strong>und</strong> Nistkästen nicht <strong>in</strong> geschlossene Räume<br />

mitgebracht werden o<strong>der</strong> von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n näher untersucht werden. Obwohl Stiche<br />

von Tierflöhen für Menschen unangenehm s<strong>in</strong>d, können sich Flöhe auf Menschen<br />

nicht vermehren. Menschenflöhe kommen bei uns <strong>der</strong>zeit nicht vor.<br />

Bekämpfung<br />

Befallene Haustiere müssen mit geeigneten Insektiziden sachgerecht behandelt<br />

werden. Flohlarven an den Schlafplätzen <strong>der</strong> Wirtstiere müssen vernichtet werden.<br />

Räume, <strong>in</strong> denen sich von Flöhen befallene Menschen o<strong>der</strong> Tiere aufgehalten haben,<br />

werden durch feuchtes Wischen o<strong>der</strong> Staubsaugen <strong>in</strong> allen Bereichen, z. B. auch<br />

Kuschelecken, gesäubert.<br />

Beim Tierarzt gibt es Medikamente für Haustiere, die den Befall von Katzen <strong>und</strong><br />

H<strong>und</strong>en durch Flöhe verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.


- 37 -<br />

10. Hand - Fuß - M<strong>und</strong> - Krankheit - nicht meldepflichtig<br />

Es handelt sich um e<strong>in</strong>e durch Viren (Coxsackie-, Entero- o<strong>der</strong> Echoviren) ausgelöste,<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel harmlose Erkrankung, die vornehmlich K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter 10 Jahren befällt.<br />

Die Erkrankung h<strong>in</strong>terlässt e<strong>in</strong>e typenspezifische Immunität, d. h. e<strong>in</strong>e wie<strong>der</strong>holte<br />

Erkrankung ist möglich.<br />

Die Übertragung erfolgt über die Hände als Schmier<strong>in</strong>fektion, als Tröpfchen<strong>in</strong>fektion<br />

(durch Husten <strong>und</strong> Niesen) o<strong>der</strong> über mit Speichel <strong>und</strong> Stuhl kontam<strong>in</strong>ierte (mit dem<br />

Virus verunre<strong>in</strong>igte) Gegenstände.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 1 bis 4 Tage, selten bis zu 10 Tagen.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Erkrankung beg<strong>in</strong>nt mit allgeme<strong>in</strong>en Krankheitszeichen wie Fieber, Glie<strong>der</strong>schmerzen,<br />

Übelkeit, B<strong>in</strong>dehautentzündung, Halsschmerzen <strong>und</strong> Bläschenbildung an<br />

M<strong>und</strong>, Zunge, Handflächen <strong>und</strong> Fußsohlen. Aus den Bläschen entstehen schmierig<br />

belegte, schmerzhafte Aphten (kle<strong>in</strong>e Geschwüre <strong>der</strong> M<strong>und</strong>schleimhaut). Die Erkrankung<br />

ist nach 8 bis 12 Tagen abgeheilt. Komplikationen (Herzmuskel-, Lungen- <strong>und</strong><br />

Hirnhautentzündung) treten häufiger bei Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong>n auf.<br />

Therapie<br />

Die Therapie ist symptomatisch, z. B. mit schmerzl<strong>in</strong><strong>der</strong>nden <strong>und</strong> entzündungshemmenden<br />

Mitteln. Es sollte darauf geachtet werden, dass die K<strong>in</strong><strong>der</strong> trotz <strong>der</strong><br />

schmerzhaften Bläschen genügend Flüssigkeit zu sich nehmen.<br />

Vorbeugung<br />

E<strong>in</strong>e Schutzimpfung gibt es nicht. Zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Übertragung s<strong>in</strong>d<br />

entsprechende <strong>Hygiene</strong>maßnahmen e<strong>in</strong>zuhalten (häufiges Händewaschen <strong>und</strong> ggf.<br />

Händedes<strong>in</strong>fektion, separate Handtücher o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>malhandtücher benutzen,<br />

Spielgeräte gründlich re<strong>in</strong>igen).<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Hand-M<strong>und</strong>-Fuß-Kranke dürfen nach Abkl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Symptomatik die <strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong><br />

besuchen.<br />

Für Kontaktpersonen gibt es ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkungen.


- 38 -<br />

11. Hirnhautentzündungen, eitrig (bakterielle Men<strong>in</strong>gitiden)<br />

Die bakterielle Men<strong>in</strong>gitis ist e<strong>in</strong>e seltene Entzündung <strong>der</strong> Hirnhäute, die vor allem im<br />

Säugl<strong>in</strong>gs- <strong>und</strong> Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>dalter auftritt. Verschiedene Bakterien verursachen sie.<br />

a) Men<strong>in</strong>gokokken - Men<strong>in</strong>gitis - meldepflichtig !<br />

Bei uns treten meist E<strong>in</strong>zelerkrankungen auf mit e<strong>in</strong>er gewissen Häufung im Herbst<br />

<strong>und</strong> W<strong>in</strong>ter. Etwa 5 bis 10 Prozent <strong>der</strong> Bevölkerung s<strong>in</strong>d ges<strong>und</strong>e Keimträger, d. h.<br />

sie tragen die Erreger im Rachen. Sie selbst s<strong>in</strong>d ohne Krankheitszeichen. Sie können<br />

die Men<strong>in</strong>gokokken aber auf an<strong>der</strong>e Personen übertragen, die dann erkranken<br />

können.<br />

Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen<strong>in</strong>fektion von Mensch zu Mensch.<br />

Die Inkubationszeit beträgt meistens 3 bis 4 Tage, selten bis zu 10 Tagen.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Solange Keime aus dem Nasen-Rachen-Raum isoliert werden können. Patienten s<strong>in</strong>d<br />

bis 24 St<strong>und</strong>en nach Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er antibakteriellen Therapie als <strong>in</strong>fektiös zu betrachten.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Krankheit beg<strong>in</strong>nt ohne Vorboten mit hohem Fieber, Erbrechen <strong>und</strong> starken<br />

Kopfschmerzen. Schon nach wenigen St<strong>und</strong>en kommt es zur typischen Nackensteifigkeit<br />

<strong>und</strong> motorischen Unruhe. Bewusstse<strong>in</strong>strübung, Krämpfe, Lähmungen,<br />

Hautblutungen <strong>und</strong> Hautausschläge können h<strong>in</strong>zukommen.<br />

Therapie<br />

Jede bakterielle Men<strong>in</strong>gitis ist e<strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>ischer Notfall <strong>und</strong> muss so frühzeitig wie<br />

möglich mit Antibiotika im Krankenhaus behandelt werden.<br />

Impfung<br />

E<strong>in</strong>e Schutzimpfung gegen e<strong>in</strong>e Men<strong>in</strong>gokokken-Men<strong>in</strong>gitis ist bei uns nur wirksam,<br />

wenn diese Men<strong>in</strong>gitis durch den Erreger-Typ A o<strong>der</strong> C hervorgerufen wird. Mittlerweile<br />

wird für alle K<strong>in</strong><strong>der</strong> ab dem 2. Lebensjahr e<strong>in</strong>e Impfung gegen Men<strong>in</strong>gokokken<br />

Typ C empfohlen. Dieser Typ kommt <strong>in</strong> Deutschland am zweithäufigsten vor <strong>und</strong> führt<br />

beson<strong>der</strong>s häufig zu Todesfällen. Gegen den bei uns <strong>in</strong> den meisten Fällen<br />

vorkommenden Erreger-Typ B gibt es bis jetzt noch ke<strong>in</strong>e Impfung.


- 39 -<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

Erkrankte Personen dürfen nach Abkl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> kl<strong>in</strong>ischen Symptome die <strong>Schule</strong><br />

wie<strong>der</strong> besuchen.<br />

Enge Kontaktpersonen haben e<strong>in</strong> erhöhtes Risiko, ebenfalls an e<strong>in</strong>er Men<strong>in</strong>gokokken-Men<strong>in</strong>gitis<br />

zu erkranken. Kontaktpersonen sollten deshalb über<br />

Frühsymptome (Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen) <strong>in</strong>formiert werden, bei<br />

denen unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong> Arzt aufgesucht werden muss. Bitte verwenden Sie deshalb<br />

das Merkblatt auf <strong>der</strong> nächsten Seite zur Information <strong>der</strong> Eltern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Klasse, <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> die Men<strong>in</strong>gokokken-Erkrankung aufgetreten ist.<br />

Enge Kontaktpersonen s<strong>in</strong>d:<br />

- alle Haushaltsmitglie<strong>der</strong> des Erkrankten,<br />

- Personen, die mit M<strong>und</strong>-, Nasen- o<strong>der</strong> Rachensekreten des Erkrankten <strong>in</strong><br />

Berührung gekommen s<strong>in</strong>d, z. B. beim Küssen o<strong>der</strong> bei M<strong>und</strong>-zu-M<strong>und</strong>-<br />

Beatmung, also Intimpartner, enge Fre<strong>und</strong>e, evtl. auch Banknachbarn <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Schule</strong> sowie Rettungssanitäter <strong>und</strong> mediz<strong>in</strong>isches Personal,<br />

- Kontaktpersonen <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 6 Jahren,<br />

bei guter Gruppentrennung nur die betroffene Gruppe,<br />

- enge Kontaktpersonen <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen mit haushaltsähnlichem<br />

Charakter wie Internaten, Wohnheimen o<strong>der</strong> Kasernen.<br />

Sie erhalten vorsorglich e<strong>in</strong> Antibiotikum, z. B. Rifampic<strong>in</strong>, zur Abtötung <strong>der</strong><br />

Erreger im Rachenbereich. Damit s<strong>in</strong>d sie vor e<strong>in</strong>er Erkrankung geschützt. Diese<br />

Prophylaxe im engeren Umfeld des Erkrankten hat auch den S<strong>in</strong>n, bei ges<strong>und</strong>en<br />

Keimträgern die Men<strong>in</strong>gokokken im Rachenraum abzutöten, so dass sie die<br />

Erreger nicht mehr auf an<strong>der</strong>e übertragen können.<br />

<br />

<br />

Für Kontaktpersonen <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Wohngeme<strong>in</strong>schaft des Erkrankten besteht<br />

nach § 34 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) e<strong>in</strong> gesetzliches Besuchsverbot von<br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen, bis nach ärztlichem Urteil e<strong>in</strong>e Weiterverbreitung<br />

durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Dies ist 24 St<strong>und</strong>en nach Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er<br />

vorsorglichen Antibiotika-Gabe <strong>der</strong> Fall <strong>und</strong> gilt auch für betroffene Lehrer.<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmaßnahmen s<strong>in</strong>d nicht erfor<strong>der</strong>lich.


- 40 -<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />

Men<strong>in</strong>gokokken - Merkblatt<br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung, die Ihr K<strong>in</strong>d besucht, ist <strong>der</strong> dr<strong>in</strong>gende Verdacht e<strong>in</strong>er Erkrankung<br />

durch Men<strong>in</strong>gokokken aufgetreten.<br />

Was s<strong>in</strong>d Men<strong>in</strong>gokokken - Erkrankungen?<br />

Men<strong>in</strong>gokokken s<strong>in</strong>d Bakterien, die sich vor allem während <strong>der</strong> W<strong>in</strong>ter- <strong>und</strong><br />

Frühl<strong>in</strong>gsmonate im Rachen vieler Menschen (5 bis 10 %) bef<strong>in</strong>den, ohne dass diese<br />

selbst erkranken. Sie können aber die Bakterien durch Husten o<strong>der</strong> Niesen<br />

weitergeben. E<strong>in</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Abwehr geschwächter Mensch kann an den Men<strong>in</strong>gokokken<br />

erkranken. Hierbei s<strong>in</strong>d zwei Verlaufsformen möglich, von denen die<br />

zweitgenannte wesentlich seltener auftritt:<br />

Hirnhautentzündung (Men<strong>in</strong>gitis):<br />

Hier stehen unter an<strong>der</strong>em Fieber, Benommenheit, Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit<br />

<strong>und</strong> Erbrechen im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>.<br />

Bei Säugl<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong>n ist die Symptomatik meist weniger charakteristisch.<br />

Achten Sie deshalb bei diesen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n zusätzlich auf Zeichen wie Nahrungsverweigerung,<br />

Durchfälle, Unruhe, schlechte Weckbarkeit, schrilles Schreien, Stöhnen,<br />

blasse o<strong>der</strong> fleckige Haut.<br />

Überschwemmung des gesamten Körpers durch die Bakterien (Sepsis):<br />

E<strong>in</strong> solches Krankheitsbild kann sich <strong>in</strong>nerhalb von St<strong>und</strong>en entwickeln, auch aus<br />

völligem Wohlbef<strong>in</strong>den heraus. Hier stehen Fieber <strong>und</strong> die rasche Verschlechterung<br />

des Allgeme<strong>in</strong>bef<strong>in</strong>dens im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Auch rot-violette Hautflecken (=Hautblutungen)<br />

können e<strong>in</strong> Anzeichen se<strong>in</strong>.<br />

Was sollten Sie tun?<br />

Diese Erkrankungen treten <strong>in</strong> Deutschland nur vere<strong>in</strong>zelt auf. Die Erkrankungsgefahr<br />

nach Kontakt mit den Erkrankten ist erfahrungsgemäß ger<strong>in</strong>g. Wir empfehlen Ihnen<br />

jedoch, Ihr K<strong>in</strong>d für die nächsten 5 Tage nach Erhalt dieses Schreibens zum<strong>in</strong>dest gut<br />

zu beobachten. Sollten Sie den Verdacht auf e<strong>in</strong>e Erkrankung haben, so ziehen Sie<br />

umgehend den behandelnden Arzt zu Rate. Nur e<strong>in</strong>e rechtzeitige Erkennung <strong>und</strong><br />

Behandlung <strong>der</strong> Erkrankung kann wirksam helfen. Man kann durch e<strong>in</strong>e kurzzeitige<br />

E<strong>in</strong>nahme von bestimmten Medikamenten die Men<strong>in</strong>gokokken auf <strong>der</strong> Schleimhaut<br />

abtöten.<br />

So erreichen Sie uns:<br />

Aalen: Julius-Bausch-Straße 12 Schwäbisch Gmünd: Oberbettr<strong>in</strong>ger Straße 166<br />

73430 Aalen 73525 Schwäbisch Gmünd<br />

Tel: 07361 503-1120 – Fax: 503-1155 Tel: 07171 32 4142 – Fax: 32-4158<br />

E-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de E-Mail: ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de


- 41 -<br />

Das Nationale Referenzzentrum für Men<strong>in</strong>gokokken empfiehlt e<strong>in</strong>e solche<br />

Medikamentene<strong>in</strong>nahme für enge Kontaktpersonen, d. h. für alle Haushaltsmitglie<strong>der</strong><br />

des Erkrankten, ebenso für Kontaktpersonen <strong>in</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten - bei guter Gruppentrennung<br />

nur für die betroffene Gruppe -, für Spielkameraden, enge Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

Intimpartner sowie für Kontaktpersonen <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen mit haushaltsähnlichem<br />

Charakter wie Internaten, Wohnheimen <strong>und</strong> Kasernen. Für an<strong>der</strong>e<br />

Kontaktpersonen, wie z. B. Mitschüler o<strong>der</strong> Arbeitskollegen, besteht nur sehr selten<br />

e<strong>in</strong> erhöhtes Infektionsrisiko. E<strong>in</strong>e vorbeugende Antibiotikabehandlung kann bei<br />

diesen Personengruppen <strong>in</strong> Absprache mit e<strong>in</strong>em Arzt erwogen werden.<br />

Wenn Sie sich zur Medikamentene<strong>in</strong>nahme entschließen, dann sollte die E<strong>in</strong>nahme<br />

rasch erfolgen, möglichst <strong>in</strong>nerhalb von 24 St<strong>und</strong>en. Nach Ablauf von 10 Tagen ist<br />

e<strong>in</strong>e medikamentöse Prophylaxe nicht mehr erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Empfohlenes Medikament: - R i f a m p i c i n -<br />

Dosierung:<br />

Neugeborene: 2 x 5 mg/kg Körpergewicht/Tag für 2 Tage<br />

Säugl<strong>in</strong>ge, K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche bis 60 kg: 2 x 10 mg/kg<br />

Körpergewicht/Tag für 2 Tage. Die maximale E<strong>in</strong>zeldosis beträgt 600 mg.<br />

Jugendliche ab 60 kg Körpergewicht <strong>und</strong> Erwachsene:<br />

2 x 600 mg/Tag für 2 Tage<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist e<strong>in</strong>e Prophylaxe mit Ceftriaxon möglich (nur als i.m.-Spritze): e<strong>in</strong>malige<br />

Gabe von 125 mg bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 12 Jahren <strong>und</strong> 250 mg bei Personen über 12<br />

Jahren.<br />

Bei Personen über 18 Jahren kann auch e<strong>in</strong>malig 500 mg Ciprofloxac<strong>in</strong> gegeben<br />

werden.<br />

Bei Schwangeren ist nur die Gabe von Ceftriaxon möglich.<br />

Weitere Informationen f<strong>in</strong>den Sie auch im Internet unter: www.rki.de, dort auf Infektionskrankheiten<br />

A-Z <strong>und</strong> dann auf Men<strong>in</strong>gokokken-Erkrankungen klicken.<br />

Wird die E<strong>in</strong>richtung geschlossen?<br />

Die E<strong>in</strong>richtung, die Ihr K<strong>in</strong>d besucht, wird nicht geschlossen. Geschwister des<br />

Erkrankten können die E<strong>in</strong>richtung bereits 24 St<strong>und</strong>en nach E<strong>in</strong>nahme des<br />

Medikamentes wie<strong>der</strong> besuchen. Ansonsten bleiben diese K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung über<br />

5 Tage h<strong>in</strong>weg fern. Dies gilt auch für betroffene Lehrer/-<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> Erzieher/-<strong>in</strong>nen.<br />

Gibt es e<strong>in</strong>e Schutzimpfung?<br />

Gegen Men<strong>in</strong>gokokken bestimmter Serogruppen (A, C, Y, W 135) stehen Impfstoffe<br />

zur Verfügung. Gegen die Men<strong>in</strong>gokokken-Serogruppe B ist bislang jedoch noch ke<strong>in</strong><br />

Impfstoff zugelassen. Die Mehrzahl <strong>der</strong> Erkrankungen wird durch die Serogruppen B<br />

<strong>und</strong> C verursacht.<br />

Für zusätzliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Ihr Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-


- 42 -<br />

b) Hämophilus <strong>in</strong>fluenzae Typ b -<br />

Men<strong>in</strong>gitis (Hib) - meldepflichtig !<br />

Gegen diese Erkrankung werden die K<strong>in</strong><strong>der</strong> im Säugl<strong>in</strong>gs- <strong>und</strong> Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>dalter<br />

geimpft. Bis zur E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> Impfung gehörte sie zu den häufigsten Men<strong>in</strong>gitisformen<br />

im Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong>d- <strong>und</strong> Vorschulalter. Ansteckungsfähigkeit: bis zu 24 St<strong>und</strong>en<br />

nach Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er Antibiotikaherapie.<br />

Ausschluss von Ausschei<strong>der</strong>n: ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, solange ke<strong>in</strong>e men<strong>in</strong>gitisverdächtige<br />

Beschwerden auftreten.<br />

c) Pneumokokken - Men<strong>in</strong>gitis - nicht meldepflichtig<br />

Sie entsteht durch Ausbreitung <strong>der</strong> Erreger auf dem Blutweg e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des, das an<br />

e<strong>in</strong>er Mittelohr-, Kieferhöhlen- o<strong>der</strong> Lungenentzündung erkrankt ist, wenn diese<br />

Erkrankung durch Pneumokokken hervorgerufen wird. Es handelt sich um e<strong>in</strong>e<br />

Folgeerkrankung e<strong>in</strong>er bestehenden Infektion.<br />

Mittlerweile wird für alle Säugl<strong>in</strong>ge <strong>und</strong> Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> bis zum vollendeten 2. Lebensjahr<br />

die Impfung gegen Pneumokokken empfohlen.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom Schulbesuch ist nicht erfor<strong>der</strong>lich. Bei<br />

Krankheitszeichen muss aber sofort e<strong>in</strong> Arzt aufgesucht werden.<br />

12. Hirnhautentzündungen, nicht eitrig - nicht meldepflichtig<br />

Zahlreiche Viren können nicht eitrige Hirnhautentzündungen hervorrufen. Solche<br />

Entzündungen verlaufen meistens leichter als die oben beschriebenen eitrigen<br />

Hirnhautentzündungen.<br />

Impfungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e vorbeugende Maßnahmen gibt es nicht.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Erkrankte Personen dürfen nach Abkl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> kl<strong>in</strong>ischen Symptome wie<strong>der</strong> die<br />

<strong>Schule</strong> besuchen.<br />

Kontaktpersonen von Erkrankten dürfen die <strong>Schule</strong> weiterh<strong>in</strong> besuchen, solange<br />

sie ges<strong>und</strong> s<strong>in</strong>d. Beim Auftreten von Krankheitszeichen muss sofort e<strong>in</strong> Arzt<br />

aufgesucht werden.<br />

Für die Information <strong>der</strong> Eltern können Sie das Merkblatt auf <strong>der</strong> nächsten Seite<br />

verwenden.


- 43 -<br />

Virus - Men<strong>in</strong>gitis<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung, die Ihr K<strong>in</strong>d besucht, ist e<strong>in</strong>e durch Viren hervorgerufene Hirnhautentzündung<br />

(Men<strong>in</strong>gitis) aufgetreten.<br />

Betroffene Personen klagen über Fieber, Benommenheit, Kopfschmerzen <strong>und</strong><br />

Erbrechen. Zusätzlich kann die Beweglichkeit des Nackens bis h<strong>in</strong> zu e<strong>in</strong>er Nackensteifigkeit<br />

e<strong>in</strong>geschränkt se<strong>in</strong>. Es erkranken überwiegend K<strong>in</strong><strong>der</strong>, aber auch<br />

Erwachsene können betroffen se<strong>in</strong>.<br />

Verschiedene Viren können diese Erkrankung hervorrufen. Bevorzugte Jahreszeit für<br />

das Auftreten s<strong>in</strong>d die Sommermonate. Der Übertragungsweg ist je nach Virusart<br />

unterschiedlich <strong>und</strong> erfolgt am häufigsten durch Schmier<strong>in</strong>fektionen, wenn die<br />

Erreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden o<strong>der</strong> durch Tröpfchen<strong>in</strong>fektion<br />

(Anhusten, Anniesen).<br />

Die durch Viren hervorgerufene Form <strong>der</strong> Hirnhautentzündung hat nichts mit <strong>der</strong><br />

gefürchteten Men<strong>in</strong>gokokken-Men<strong>in</strong>gitis zu tun, die bevorzugt im W<strong>in</strong>ter auftritt <strong>und</strong><br />

durch Bakterien verursacht wird. Die Virus-Men<strong>in</strong>gitis verläuft meistens leicht <strong>und</strong> heilt<br />

folgenlos aus.<br />

Als allgeme<strong>in</strong> vorbeugende Maßnahme wird e<strong>in</strong>e sorgfältige Händehygiene empfohlen.<br />

Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr K<strong>in</strong>d sich nach dem Toilettenbesuch <strong>und</strong> vor<br />

dem Essen gründlich die Hände wäscht! Ebenso sollten sich die K<strong>in</strong><strong>der</strong> nicht gegenseitig<br />

anhusten o<strong>der</strong> anniesen <strong>und</strong> Taschentücher nicht geme<strong>in</strong>sam benutzen.<br />

Die E<strong>in</strong>richtung wird nicht geschlossen. Geschwister e<strong>in</strong>es erkrankten K<strong>in</strong>des dürfen<br />

sie weiter besuchen, solange bei ihnen ke<strong>in</strong>e Krankheitszeichen auftreten.<br />

Wir empfehlen, Ihr K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den nächsten Tagen aufmerksam zu beobachten. Wenn<br />

Sie die oben genannten Krankheitszeichen feststellen, sollten Sie unverzüglich Ihren<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Hausarzt aufsuchen. Bitte teilen Sie ihm mit, dass Ihr K<strong>in</strong>d<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich Kontakt zu e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en K<strong>in</strong>d hatte, das an e<strong>in</strong>er Virusmen<strong>in</strong>gitis<br />

erkrankt ist.<br />

Für zusätzliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Ihr Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />

So erreichen Sie uns:<br />

Aalen: Julius-Bausch-Straße 12 Schwäbisch Gmünd: Oberbettr<strong>in</strong>ger Straße 166<br />

73430 Aalen 73525 Schwäbisch Gmünd<br />

Tel: 07361 503-1120 – Fax: 503-1155 Tel: 07171 32 4142 – Fax: 32-4158


- 44 -<br />

E-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de E-Mail: ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de<br />

13. HIV - Infektionen - nicht meldepflichtig<br />

<br />

<br />

<br />

E<strong>in</strong>e ausgedehnte HIV-Epidemie hat es <strong>in</strong> Deutschland nicht gegeben. Durch frühzeitige<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>tensive Aufklärung konnte erreicht werden, dass sich weniger junge<br />

Menschen anstecken <strong>und</strong> damit auch die Infektion nicht an Nachkommen weitergegeben<br />

wird.<br />

Durch die gute mediz<strong>in</strong>ische Betreuung <strong>in</strong> Deutschland ist es möglich, die<br />

Übertragung von HIV von <strong>der</strong> Mutter auf das K<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Geburt fast ganz zu<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Wenn e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>fizierte Frau e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d zur Welt br<strong>in</strong>gt, besteht nur <strong>in</strong> bis<br />

zu 2 % aller Fälle das Risiko e<strong>in</strong>er Infektion für das Neugeborene.<br />

Durch zahlreiche Maßnahmen ist seit langem die Gefährdung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die<br />

an <strong>der</strong> Bluter-Krankheit leiden, praktisch ausgeschlossen.<br />

Nach den bisherigen Erfahrungen mit HIV-<strong>in</strong>fizierten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> stellt <strong>der</strong><br />

Schulbesuch dieser K<strong>in</strong><strong>der</strong> ke<strong>in</strong> Problem dar. Dies war <strong>und</strong> ist zu erwarten, da die<br />

alltäglichen sozialen Kontakte im Schulbetrieb ke<strong>in</strong> Infektionsrisiko darstellen.<br />

Maßnahmen gegen e<strong>in</strong>e Virusübertragung bei <strong>der</strong> Versorgung bluten<strong>der</strong> W<strong>und</strong>en<br />

müssen aber immer beachtet werden.<br />

Folgende Schutzmaßnahmen s<strong>in</strong>d erfor<strong>der</strong>lich:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Das Blut von HIV-<strong>in</strong>fizierten Personen darf we<strong>der</strong> direkt noch über Gegenstände<br />

mit <strong>der</strong> Haut o<strong>der</strong> Schleimhaut e<strong>in</strong>es An<strong>der</strong>en <strong>in</strong> Berührung kommen.<br />

Bei <strong>der</strong> Versorgung von offenen blutenden W<strong>und</strong>en o<strong>der</strong> Nasenbluten s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>malhandschuhe<br />

zu tragen.<br />

Alle Gegenstände, die evtl. mit dem Blut <strong>in</strong> Berührung gekommen s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d<br />

anschließend zu des<strong>in</strong>fizieren.<br />

Da Erbrochenes häufig Blut enthält, ist auch hier <strong>in</strong> gleicher Weise zu verfahren.<br />

E<strong>in</strong> geeignetes Flächendes<strong>in</strong>fektionsmittel <strong>und</strong> e<strong>in</strong> geeignetes Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

müssen vorrätig se<strong>in</strong>.


- 45 -<br />

14. Keuchhusten (Pertussis) - meldepflichtig !<br />

Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen<strong>in</strong>fektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 7 bis 20 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Pertussis ist sehr ansteckend <strong>und</strong> bereits e<strong>in</strong>e niedrige Keimdosis kann e<strong>in</strong>en Keuchhusten<br />

erzeugen. Die Ansteckungsfähigkeit beg<strong>in</strong>nt am Ende <strong>der</strong> Inkubationszeit,<br />

erreicht ihren Höhepunkt während <strong>der</strong> ersten beiden Wochen <strong>der</strong> Erkrankung <strong>und</strong><br />

kl<strong>in</strong>gt bis zu 3 Wochen nach Beg<strong>in</strong>n des Stadium convulsivum (vgl. Krankheitsbild)<br />

allmählich ab. Im frühen Konvulsivstadium s<strong>in</strong>d die Patienten somit oft noch<br />

ansteckend. Unter e<strong>in</strong>er antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer <strong>der</strong><br />

Ansteckungsfähigkeit auf etwa 5 Tage nach Therapiebeg<strong>in</strong>n.<br />

E<strong>in</strong> durchgemachter Keuchhusten h<strong>in</strong>terlässt e<strong>in</strong>e lang dauernde, aber oft nicht<br />

lebenslängliche Immunität, so dass ältere Menschen wie<strong>der</strong> erkranken <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e<br />

anstecken können. Deshalb wird jetzt allen Jugendlichen e<strong>in</strong>e Auffrischimpfung<br />

gegen Pertussis empfohlen.<br />

Krankheitsbild<br />

Beg<strong>in</strong>n wie bei schwerer Erkältung (Stadium catarrhale), frühestens 8 Tage nach<br />

Krankheitsausbruch tritt <strong>der</strong> charakteristische Krampfhusten auf. Typisch s<strong>in</strong>d häufige<br />

nächtliche Hustenanfälle mit Erbrechen <strong>und</strong> Erstickungsangst, die über 4 bis 6<br />

Wochen anhalten (Stadium convulsivum). Sie kl<strong>in</strong>gen danach <strong>in</strong> 6 bis 10 Wochen<br />

allmählich ab (Stadium decrementi).<br />

Die Therapie besteht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gabe von Antibiotika, die gut wirksam s<strong>in</strong>d.<br />

Vorbeugung<br />

Beson<strong>der</strong>s gefährdet s<strong>in</strong>d Neugeborene <strong>und</strong> junge Säugl<strong>in</strong>ge. Statt <strong>der</strong> Hustenanfälle<br />

erleiden sie lebensbedrohliche Atemstillstände mit schwerem Krankheitsverlauf, so<br />

dass e<strong>in</strong>e Krankenhausbehandlung notwendig wird. Sie müssen deshalb vor erkrankten<br />

Erwachsenen, Geschwistern o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en betroffenen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n geschützt werden.<br />

Dies ist am besten dadurch möglich, dass enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern,<br />

Geschwister, Großeltern, Babysitter o<strong>der</strong> Tagesmütter) möglichst 4 Wochen vor<br />

Geburt des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>e Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.<br />

In e<strong>in</strong>er Familie o<strong>der</strong> Wohngeme<strong>in</strong>schaft wird für Personen ohne Impfschutz nach<br />

engem Kontakt zu e<strong>in</strong>em Erkrankten e<strong>in</strong>e Prophylaxe mit Antibiotika empfohlen.<br />

Impfung<br />

Die Impfung mit dem sehr gut verträglichen neuen Impfstoff sollte im 1. Lebensjahr<br />

erfolgen, sie ist aber auch noch später möglich. E<strong>in</strong>e Auffrischimpfung wird für alle<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> im 6. Lebensjahr <strong>und</strong> für alle Jugendlichen zwischen dem 9. <strong>und</strong> 17. Lebensjahr<br />

sowie e<strong>in</strong>malig Erwachsenen empfohlen.


- 46 -<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

Frühestens 5 Tage nach Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er Antibiotikabehandlung dürfen erkrankte<br />

Personen (Schüler/-<strong>in</strong>nen o<strong>der</strong> Lehrer/-<strong>in</strong>nen) die <strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen. Ohne<br />

antibiotische Behandlung ist e<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>zulassung erst 3 Wochen nach Auftreten<br />

<strong>der</strong> ersten Krankheitszeichen gefahrlos möglich.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, so lange ke<strong>in</strong>e<br />

keuchhustenverdächtigen Krankheitszeichen auftreten.<br />

15. K<strong>in</strong><strong>der</strong>lähmung (Poliomyelitis) - meldepflichtig !<br />

Es handelt sich um e<strong>in</strong>e sehr ansteckende Viruserkrankung, die zu Lähmungen <strong>der</strong><br />

Muskulatur führen kann. Im Gegensatz zu <strong>der</strong> deutschen Bezeichnung „K<strong>in</strong><strong>der</strong>lähmung“<br />

können Erwachsene genauso erkranken.<br />

Dank <strong>der</strong> Impfung aller Personen ab dem Säugl<strong>in</strong>gsalter ist die Krankheit <strong>in</strong><br />

Deutschland, Europa <strong>und</strong> Amerika ausgerottet, sie kommt aber noch <strong>in</strong> Asien <strong>und</strong><br />

Afrika vor.<br />

16. Krätze (Scabies) - meldepflichtig !<br />

Entstehung <strong>der</strong> Erkrankung<br />

Der Erreger ist die Krätzmilbe. Sie hat beißende M<strong>und</strong>werkzeuge <strong>und</strong> ernährt sich<br />

von Hautpartikeln. Milbenweibchen graben sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hornschicht <strong>der</strong> Haut Gänge<br />

<strong>und</strong> legen dort Eier ab. Aus den Eiern entwickeln sich über e<strong>in</strong> Larvenstadium geschlechtsreife<br />

Tiere.<br />

Orig<strong>in</strong>algröße <strong>der</strong> Milbe 0,3 bis 0,5 mm<br />

(weibliche Krätzmilben).<br />

Übertragung<br />

Die Übertragung erfolgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel durch engen körperlichen Kontakt, wie er unter<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, <strong>in</strong>nerhalb von Familien, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Partnerschaft o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Krankenpflege gegeben<br />

ist. Die Übertragung durch Kleidungsstücke <strong>und</strong> Bettwäsche spielt e<strong>in</strong>e untergeordnete<br />

Rolle.


- 47-<br />

Inkubationszeit<br />

Die Zeit zwischen Ansteckung <strong>und</strong> den ersten Anzeichen <strong>der</strong> Erkrankung dauert etwa<br />

4 bis 5 Wochen.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Ohne Behandlung besteht Ansteckungsfähigkeit während <strong>der</strong> gesamten Dauer des<br />

Befalls.<br />

Krankheitsbild<br />

Hautverän<strong>der</strong>ungen bestehen bevorzugt zwischen den F<strong>in</strong>gern <strong>und</strong> Zehen, <strong>in</strong> den<br />

Achselhöhlen, an Ellenbogen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Leistenregion <strong>und</strong> an den Geschlechtsorganen.<br />

Hals <strong>und</strong> Gesicht werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht befallen. Starker Juckreiz (beson<strong>der</strong>s bei<br />

Bettwärme), <strong>der</strong> zu Kratzspuren führt, Hautrötung <strong>und</strong> Bildung mückenstichähnlicher<br />

Papeln s<strong>in</strong>d weitere Symptome. Typische Milbengänge s<strong>in</strong>d oft nicht o<strong>der</strong> nur schwer<br />

erkennbar. Es kann zu bakteriellen Infektionen mit <strong>der</strong> Bildung von Eiterpusteln<br />

kommen. Es kann auch zu allergischen Hautreaktionen kommen, die unter<br />

Umständen auch nach Abtötung <strong>der</strong> Milben fortbestehen können.<br />

Therapie<br />

E<strong>in</strong>reibung <strong>der</strong> befallenen Hautstellen mit e<strong>in</strong>em ärztlich verordneten Mittel.<br />

Die Behandlung muss <strong>in</strong>dividuell nach den Empfehlungen des behandelnden Arztes<br />

<strong>in</strong> Abhängigkeit vom Alter des K<strong>in</strong>des durchgeführt werden. Unter Umständen ist e<strong>in</strong>e<br />

Wie<strong>der</strong>holung <strong>der</strong> Therapie erfor<strong>der</strong>lich, da die Milbeneier nicht immer zuverlässig<br />

abgetötet werden.<br />

Alle befallenen Personen müssen zum selben Zeitpunkt behandelt werden. In<br />

Kleidungsstücken <strong>und</strong> Textilien werden Milben durch Waschen bei 60° C abgetötet.<br />

Wenn Waschen bei dieser Temperatur nicht möglich ist, müssen die Textilien für 2<br />

Wochen <strong>in</strong> luftdicht verschlossenen Plastiksäcken gelagert werden. E<strong>in</strong>frieren <strong>der</strong><br />

Schuhe o<strong>der</strong> Plüschtiere (<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Plastiktüte verpackt) für 24 St<strong>und</strong>en führt zu<br />

Milbenfreiheit. Polster, Möbel <strong>und</strong> Teppiche werden mit dem Staubsauger gründlich<br />

gere<strong>in</strong>igt. Der E<strong>in</strong>satz von chemischen Mitteln zur Entwesung von Räumen <strong>und</strong><br />

milbentragenden Gegenständen ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

Bei Scabieserkrankung o<strong>der</strong> Verdacht auf Erkrankung dürfen <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong><br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen nicht besucht werden. Nach Behandlung <strong>und</strong><br />

kl<strong>in</strong>ischer Abheilung <strong>der</strong> befallenen Hautareale ist <strong>der</strong> Schulbesuch wie<strong>der</strong><br />

erlaubt. E<strong>in</strong> schriftliches ärztliches Attest ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Alle Mitglie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Wohngeme<strong>in</strong>schaft sollten sich ärztlich untersuchen lassen.<br />

E<strong>in</strong> genereller Ausschluss von Kontaktpersonen (z. B. aus e<strong>in</strong>er Klasse) lässt sich<br />

nicht begründen.


- 48 -<br />

17. Läuse - meldepflichtig !<br />

Läuse werden von befallenen Menschen <strong>und</strong> selten auch über Gebrauchsgegenstände<br />

wie Mützen, Jacken, Kuscheltiere, Decken, Kopfkissen, Kämme <strong>und</strong> Haarbürsten<br />

auf an<strong>der</strong>e Menschen übertragen. Läuse fühlen sich auf e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>wandfrei<br />

gepflegten Kopf ebenso wohl wie auf e<strong>in</strong>em ungepflegten. Je<strong>der</strong> kann Läuse<br />

bekommen. Um die Behandlung <strong>der</strong> Läuse sachgerecht durchführen zu können,<br />

muss man e<strong>in</strong>iges über ihren Entwicklungszyklus wissen.<br />

Die Läuseweibchen legen ihre Nissen (Eier) am liebsten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schläfen-, Ohren<strong>und</strong><br />

Nackengegend ab. Hier herrscht vor allem bei längerem dichtem Haar die<br />

optimale Temperatur zur Eiablage. Deshalb muss das Haar an diesen Stellen<br />

beson<strong>der</strong>s gründlich untersucht werden. Der heftige Juckreiz bei Läusebefall entsteht<br />

durch den Speichel <strong>der</strong> Läuse, <strong>der</strong> beim Blutsaugen <strong>in</strong> die Kopfhaut gelangt. Der<br />

Juckreiz führt zum Kratzen <strong>und</strong> zu Kratzw<strong>und</strong>en, die durch Eitererreger o<strong>der</strong> Hautpilze<br />

<strong>in</strong>fiziert werden können. Ist <strong>der</strong> Befall sehr stark, können eitrige Hautausschläge mit<br />

Schwellungen <strong>der</strong> Lymphknoten auftreten. In diesen Fällen ist unbed<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> Arzt<br />

aufzusuchen.<br />

Entwicklungszyklus <strong>der</strong> Läuse<br />

Aus <strong>der</strong> Nisse schlüpft e<strong>in</strong>e Larve, die drei Larvenstadien durchläuft, <strong>in</strong> denen sie<br />

ständig Blut saugt. Am Ende des dritten Larvenstadiums, d. h. nach 7 bis 10 Tagen,<br />

ist das Läuseweibchen geschlechtsreif <strong>und</strong> kann täglich ca. 4 Eier ablegen. Für ihre<br />

Entwicklung braucht e<strong>in</strong>e Läusegeneration von e<strong>in</strong>er Nisse bis zur nächsten 17 bis 22<br />

Tage, davon entfallen 7 bis 10 Tage auf das Nissenstadium <strong>und</strong> weitere 9 bis 11<br />

Tage auf das Larvenstadium. Überleben nach <strong>der</strong> ersten Behandlung nur e<strong>in</strong>zelne<br />

Nissen, schlüpfen nach e<strong>in</strong> paar Tage neue Läuselarven aus <strong>und</strong> die Plage beg<strong>in</strong>nt<br />

von neuem. Deshalb ist die zweite Behandlung unbed<strong>in</strong>gt erfor<strong>der</strong>lich. Getrennt vom<br />

Wirt (vom Mensch) überleben Läuse bei Zimmertemperatur nicht länger als 2 bis 3<br />

Tage.<br />

Die Nissen s<strong>in</strong>d ca. 1 mm lang, weißlich bis gelblich glänzend <strong>und</strong> können gerade<br />

noch mit dem bloßen Auge erkannt werden. Im Gegensatz zu losen Kopfhautschuppen<br />

kleben sie fest an den Haaren. Sie lassen sich auch nicht durch e<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>fache Kopfwäsche entfernen <strong>und</strong> entgehen wegen ihrer Kle<strong>in</strong>heit auch dem<br />

Abstreifen durch gewöhnliche Kämme. Leere Nissenhüllen bleiben nach dem<br />

Schlüpfen <strong>der</strong> Larven an den Haaren kleben.<br />

Therapie<br />

Befallene Köpfe müssen mit e<strong>in</strong>em geeigneten Läusemittel behandelt werden.<br />

Generell spricht nichts gegen e<strong>in</strong>e Behandlung <strong>in</strong> alle<strong>in</strong>iger elterlicher Regie. Die<br />

Mittel s<strong>in</strong>d rezeptfrei <strong>in</strong> Apotheken erhältlich. Soweit die Mittel vom Arzt verordnet<br />

werden, trägt die Krankenkasse die Kosten für K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis zum 12. Lebensjahr. Die<br />

Mittel müssen sorgfältig nach Anweisung angewendet werden. Bitte beachten Sie,<br />

dass nach 8 bis 10 Tagen die Behandlung wie<strong>der</strong>holt werden muss, damit e<strong>in</strong>zelne<br />

überlebende Nissen den Befall nicht wie<strong>der</strong> aufleben lassen <strong>und</strong> neue Larven<br />

ausschlüpfen.


- 49 -<br />

Tipps für die Entfernung toter Nissen<br />

In <strong>der</strong> Praxis taucht häufig die Frage auf, wie man e<strong>in</strong>zelne, nach <strong>der</strong> Kopfwäsche<br />

noch am Haar festsitzende Nissen entfernen kann:<br />

<br />

<br />

<br />

Das Haar muss Strähne für Strähne auf Nissen untersucht werden.<br />

Auf das feuchte Haar e<strong>in</strong>e Haarpflegespülung aufbr<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> mit e<strong>in</strong>em<br />

speziellen lang- <strong>und</strong> fe<strong>in</strong>z<strong>in</strong>kigen Nissenkamm (aus <strong>der</strong> Apotheke) auskämmen<br />

(„nasses Auskämmen“).<br />

E<strong>in</strong>zelne Nissen können mit den F<strong>in</strong>gern herausgezogen o<strong>der</strong> zusammen mit<br />

e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>zelnen Haar herausgeschnitten werden.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Wenn e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d Ihrer E<strong>in</strong>richtung von Läusen o<strong>der</strong> Nissen befallen ist, treffen Sie bitte<br />

folgende Maßnahmen:<br />

<br />

<br />

<br />

Alle Eltern <strong>der</strong> Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler <strong>der</strong> betroffenen Klasse werden durch e<strong>in</strong><br />

Merkblatt <strong>in</strong>formiert (siehe Vordruck auf <strong>der</strong> nächsten Seite)<br />

Betroffene K<strong>in</strong><strong>der</strong> dürfen die <strong>Schule</strong> erst wie<strong>der</strong> besuchen, wenn die Eltern auf <strong>der</strong><br />

beiliegenden Rückantwort bestätigt haben, dass e<strong>in</strong>e Behandlung erfolgt ist <strong>und</strong><br />

somit ke<strong>in</strong>e Gefahr e<strong>in</strong>er Weiterverbreitung besteht.<br />

Klassenzimmer<br />

Läuse, Nissen <strong>und</strong> Larven werden durch 60° C Wäsche sicher abgetötet. Bei<br />

starkem Befall müssen alle Polstermöbel <strong>und</strong> Fußböden gründlich mit dem<br />

Staubsauger gere<strong>in</strong>igt o<strong>der</strong> feucht gewischt werden, um lose Haare zu entfernen.<br />

E<strong>in</strong>e im Klassenraum evtl. vorhandene Kuschelecke ist ebenfalls sorgfältig zu<br />

re<strong>in</strong>igen, z. B. durch Staubsaugen <strong>und</strong> Waschen <strong>der</strong> Überzüge mit m<strong>in</strong>d. 60 o C.<br />

Auf nicht waschbaren Textilien, Kleidungsstücken (Mützen) <strong>und</strong> kle<strong>in</strong>en Gegenständen<br />

(Stofftieren) können die Läuse auf folgende Weise abgetötet werden:<br />

Man steckt die Gegenstände <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en dicht schließenden Plastiksack <strong>und</strong> bewahrt<br />

ihn 3 Tage bei Zimmertemperatur auf. Die Anwendung von Insektizidsprays ist<br />

nicht nötig.<br />

<br />

Gar<strong>der</strong>obe<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> sollten ihre Mützen <strong>in</strong> die Tasche von Anorak o<strong>der</strong> Mantel stecken. Die<br />

Mäntel sollten an <strong>der</strong> Gar<strong>der</strong>obe so aufgehängt werden, dass sie sich nicht<br />

berühren. Läuse können sonst von e<strong>in</strong>em Kleidungsstück auf das an<strong>der</strong>e<br />

wechseln.


-50-<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />

Kopfläuse – was kann ich tun?<br />

Merkblatt für Eltern <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte<br />

Liebe Eltern <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte,<br />

wir s<strong>in</strong>d auf Ihre Mithilfe angewiesen, um die Ausbreitung von Kopfläusen zu<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Je<strong>der</strong> Mensch kann Kopfläuse bekommen. Je früher e<strong>in</strong> Kopflausbefall<br />

entdeckt wird, desto e<strong>in</strong>facher ist er zu behandeln.<br />

Mit dem Thema sollte offen umgegangen werden! Jede Diskrim<strong>in</strong>ierung<br />

betroffener K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung (<strong>Schule</strong>, K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten,<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagesstätte u. a.) ist dabei zu vermeiden. Wenn vor Scham Kopfläuse nicht<br />

gemeldet werden, kann die Ausbreitung von Läusen auch nicht verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden.<br />

Kopflaus<br />

Lausei (Nisse)<br />

Was s<strong>in</strong>d Kopfläuse?<br />

Kopfläuse s<strong>in</strong>d flügellose Insekten. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Europa seit jeher heimisch, s<strong>in</strong>d meist<br />

grau, werden bis zu 3 mm groß <strong>und</strong> ernähren sich ausschließlich von Blut, das sie<br />

alle 4-6 St<strong>und</strong>en aus <strong>der</strong> Kopfhaut saugen. Sie leben auf dem behaarten Kopf von<br />

Menschen <strong>und</strong> f<strong>in</strong>den sich bevorzugt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nacken-, Ohren- <strong>und</strong> Schläfengegend.<br />

Lausweibchen legen täglich ca. vier Eier. Diese sogenannten Nissen werden am<br />

Haaransatz an die Seite e<strong>in</strong>es Haares geklebt. Aus den Eiern schlüpfen Larven nach<br />

7-10 Tagen. Sie verlassen <strong>in</strong> den ersten 7-10 Tagen nicht den Kopf <strong>und</strong> entwickeln<br />

sich zu geschlechtsreifen Läusen, die durch direkten Haarkontakt von Kopf zu Kopf<br />

wan<strong>der</strong>n, wie z. B. beim Schmusen, Kuscheln, geme<strong>in</strong>samen Übernachten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Bett <strong>und</strong> beim Zusammenstecken <strong>der</strong> Köpfe. Läuse können we<strong>der</strong> spr<strong>in</strong>gen noch<br />

fliegen!<br />

Auch <strong>der</strong> <strong>in</strong>direkte Weg über Kämme, Bürsten <strong>und</strong> Textilien ist unwahrsche<strong>in</strong>lich.<br />

Denn Läuse verlassen nicht freiwillig den menschlichen Kopf; sonst trocknen sie aus


-51-<br />

<strong>und</strong> sterben nach spätestens 55 St<strong>und</strong>en. Auch wenn die Gefahr e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>direkten<br />

Übertragung <strong>der</strong> Läuse sehr ger<strong>in</strong>g ist, achten Sie auf die E<strong>in</strong>haltung von<br />

<strong>Hygiene</strong>maßnahmen <strong>in</strong> Ihrem Umfeld. Haustiere spielen bei <strong>der</strong> Übertragung ke<strong>in</strong>e<br />

Rolle.<br />

Die leeren Nissenhüllen s<strong>in</strong>d heller <strong>und</strong> deshalb besser sichtbar. Mit dem Wachstum<br />

des Haares entfernen sich die Nissen ca. 1 cm pro Monat von <strong>der</strong> Kopfhaut <strong>und</strong><br />

können noch Monate nach erfolgreicher Behandlung am Haar kleben.<br />

Was müssen Sie wissen?<br />

Wenn Sie bei Ihrem K<strong>in</strong>d Kopfläuse entdecken, s<strong>in</strong>d Sie gesetzlich verpflichtet, dies<br />

<strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung, die Ihr K<strong>in</strong>d besucht, zu melden. Diese hat<br />

den beobachteten Kopflausbefall dem zuständigen <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt namentlich<br />

mitzuteilen. Die Eltern <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Gruppe o<strong>der</strong> Klasse werden -<br />

selbstverständlich anonym - durch die Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung über den<br />

Kopflausbefall unterrichtet <strong>und</strong> zur Untersuchung ihrer eigenen K<strong>in</strong><strong>der</strong> aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Diese häusliche Untersuchung sollte gegenüber <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung als „elterliche<br />

Rückmeldung“ bestätigt werden. Elterliche Rückmeldungen helfen Untersuchungslücken<br />

zu erkennen <strong>und</strong> zu schließen.<br />

Bitte denken Sie daran, dass das rasche Erkennen <strong>und</strong> Behandeln e<strong>in</strong>es<br />

Kopflausbefalls <strong>und</strong> die pflichtgemäße Mitteilung darüber e<strong>in</strong>e Voraussetzung für die<br />

erfolgreiche Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung <strong>in</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung ist.<br />

Die K<strong>in</strong><strong>der</strong> können den K<strong>in</strong><strong>der</strong>garten, die <strong>Schule</strong> o<strong>der</strong> sonstige E<strong>in</strong>richtungen am Tag<br />

nach <strong>der</strong> Behandlung mit e<strong>in</strong>em gelisteten Mittel wie<strong>der</strong> besuchen. Bitte bestätigen<br />

Sie <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung auf beigefügter Rückantwort bzw. formlos, dass Sie Ihr/e K<strong>in</strong>d/er<br />

mit e<strong>in</strong>em zugelassenen Mittel behandelt haben.<br />

E<strong>in</strong> ärztliches Attest des Behandlungserfolges ist zur Wie<strong>der</strong>zulassung nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich!<br />

Wie f<strong>in</strong>det man Kopfläuse?<br />

Wenn im Umfeld Ihres K<strong>in</strong>des (Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung, Spielkameraden)<br />

Kopfläuse entdeckt wurden, untersuchen Sie den Kopf Ihres K<strong>in</strong>des zum Auff<strong>in</strong>den <strong>der</strong><br />

Läuse regelmäßig <strong>und</strong> gründlich. Wir empfehlen Ihnen so vorzugehen:<br />

• Das Haar muss Strähne für Strähne untersucht werden. Beson<strong>der</strong>s gründlich sollte<br />

h<strong>in</strong>ter den Ohren sowie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schläfen- <strong>und</strong> Nackengegend nachgesehen<br />

werden. E<strong>in</strong>e Lupe <strong>und</strong> geeignete Beleuchtung erleichtern die Suche.<br />

• Zusätzlich wird empfohlen, e<strong>in</strong>e handelsübliche Pflegespülung auf das feuchte<br />

Haar aufzubr<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> mittels e<strong>in</strong>es Läusekamms zu untersuchen („nasses“<br />

Auskämmen). Beson<strong>der</strong>s geeignet ist e<strong>in</strong> spezieller Nissenkamm aus <strong>der</strong><br />

Apotheke.<br />

• Das Haar muss gescheitelt <strong>und</strong> Strähne für Strähne gekämmt werden, bis die<br />

Haarpflegespülung ausgekämmt ist. Der Kamm sollte so geführt werden, dass er<br />

von <strong>der</strong> Kopfhaut aus fest zu den Haarspitzen gezogen wird.<br />

• Nach jedem Kämmen sollte <strong>der</strong> Kamm sorgfältig auf das Vorhandense<strong>in</strong> von<br />

Läusen, z. B. durch Abstreifen auf e<strong>in</strong> weißes Tuch untersucht werden. Nissen<br />

können nicht zuverlässig mit diesem Kamm entfernt werden.<br />

• Kopflausbefall liegt vor, wenn auf dem Kopf m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e lebende Kopflaus<br />

vorhanden ist. Da Läuse sehr beweglich s<strong>in</strong>d, wird man <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel eher Nissen<br />

f<strong>in</strong>den, die wasserunlöslich am Haar kleben.


-52-<br />

• Wenn Nissen <strong>in</strong> weniger als 1cm Abstand vom Kopf gef<strong>und</strong>en werden, könnten<br />

sich dar<strong>in</strong> noch lebende Läuselarven f<strong>in</strong>den. Gefüllte Nissen ersche<strong>in</strong>en farblich<br />

etwas dunkler, während leere Nissen hell bis weiß s<strong>in</strong>d.<br />

Was tun bei Kopfläusen?<br />

In diesem Falle muss unverzüglich e<strong>in</strong>e Behandlung mit e<strong>in</strong>em gegen Kopfläuse<br />

wirksamen Mittel durchgeführt werden. Mittel zur Abtötung von Kopfläusen s<strong>in</strong>d<br />

äußerlich anzuwendende Lösungen, Shampoos o<strong>der</strong> Gele.<br />

Geprüfte, vom Robert Koch-Institut (RKI) <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esamt für Verbraucherschutz <strong>und</strong><br />

Le-bensmittelsicherheit (BVL) empfohlene Wirkstoffe <strong>und</strong> Mediz<strong>in</strong>produkte s<strong>in</strong>d:<br />

Allethr<strong>in</strong> (Jacut<strong>in</strong> Pedicul Spray®), Pyrethrum (Goldgeist forte®) <strong>und</strong> Permethr<strong>in</strong><br />

(Infectopedicul®). Auch für die Mediz<strong>in</strong>produkte Mosquito®Läuseshampoo (Kokos<strong>und</strong><br />

Soja-Öl), NYDA® L (Dimeticon) <strong>und</strong> Jacut<strong>in</strong>®Pedicul Fluid (Dimeticon) wurde<br />

e<strong>in</strong>e Wirksamkeit nachgewiesen.<br />

Generell spricht nichts gegen e<strong>in</strong>e Behandlung <strong>in</strong> alle<strong>in</strong>iger elterlicher Regie.<br />

Die Mittel s<strong>in</strong>d rezeptfrei <strong>in</strong> Apotheken erhältlich. Soweit die Mittel vom Arzt verordnet<br />

werden, trägt die Krankenkasse die Kosten für K<strong>in</strong><strong>der</strong> bis zum 12. Lebensjahr.<br />

Entscheidend ist, dass die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt wird.<br />

Lei<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d die gut wirksamen Läusemittel bei Schwangeren <strong>und</strong> Säugl<strong>in</strong>gen teilweise<br />

nicht anwendbar. Nehmen Sie <strong>in</strong> diesen Fällen Kontakt mit Ihrem Frauen- bzw.<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>-/Hausarzt auf.<br />

Zusätzlich empfiehlt sich das „nasse“ Auskämmen mit handelsüblicher<br />

Haarpflegespülung <strong>und</strong> Läusekamm.<br />

Empfohlenes Behandlungsschema<br />

Tag 1:<br />

Tag 5:<br />

Behandlung des Haares mit e<strong>in</strong>em Mittel gegen Läuse<br />

entsprechend Beipackzettel <strong>und</strong> anschließendes „nasses“<br />

Auskämmen (mit Pflegespülung)<br />

„Nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung), um geschlüpfte<br />

Larven zu beseitigen, bevor sie mobil s<strong>in</strong>d<br />

Tag 8, 9 o<strong>der</strong> 10: Erneute Behandlung <strong>der</strong> Haare mit e<strong>in</strong>em Läusemittel<br />

entsprechend Beipackzettel, um spät geschlüpfte Larven<br />

abzutöten<br />

Tag 13:<br />

Tag 17:<br />

Kontrolluntersuchung des Haares <strong>und</strong> „nasses“ Auskämmen<br />

(mit Pflegespülung)<br />

Letzte Kontrolle des Haares <strong>und</strong> „nasses“ Auskämmen (mit<br />

Pflegespülung)<br />

Bei korrekter Behandlung mit e<strong>in</strong>em <strong>der</strong> oben genannten Wirkstoffe werden die<br />

Läuse abgetötet. Bitte kontrollieren Sie den Behandlungserfolg durch Untersuchungen<br />

des Kopfes (s. o.).<br />

Bei e<strong>in</strong>em festgestellten Kopflausbefall sollten auch die übrigen Familienmitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> häuslichen Wohngeme<strong>in</strong>schaft sowie weitere Kontaktpersonen auf e<strong>in</strong>en<br />

Läusebefall untersucht <strong>und</strong> gegebenenfalls gleichzeitig mitbehandelt werden.<br />

Auch wenn die Gefahr e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>direkten Übertragung <strong>der</strong> Läuse sehr ger<strong>in</strong>g ist, achten<br />

Sie auf die E<strong>in</strong>haltung folgen<strong>der</strong> <strong>Hygiene</strong>maßnahmen <strong>in</strong> Ihrem Umfeld:


-53-<br />

• Re<strong>in</strong>igen von Kämmen, Bürsten, Haarspangen <strong>und</strong> -gummis (z. B. mit heißer<br />

Seifenlösung)<br />

• Waschen <strong>der</strong> Bettwäsche, von Handtüchern, Schlafanzügen <strong>und</strong> Leibwäsche bei<br />

60° C<br />

• Verpacken von Kopfbedeckungen, Schals <strong>und</strong> weiteren Gegenständen (z. B.<br />

Plüschtieren), auf die Kopfläuse gelangt se<strong>in</strong> könnten über 3 Tage <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Plastiksack. Insektizid-Sprays s<strong>in</strong>d nicht nötig.<br />

Mögliche Fehler bei <strong>der</strong> Behandlung<br />

• Unterlassene Nachbehandlung nach 8-10 Tagen<br />

• Fehlende Erfolgskontrolle nach <strong>der</strong> Behandlung (Resistenzentwicklung e<strong>in</strong>es<br />

Mittels möglich)<br />

• Fehlende Kontrolle <strong>und</strong> Mitbehandlung von Familienmitglie<strong>der</strong>n<br />

• Zu starke Verdünnung des Mittels bei zu feuchtem Haar<br />

• Verkürzung <strong>der</strong> angegebenen E<strong>in</strong>wirkzeit<br />

• Ungleiches <strong>und</strong> zu sparsames Aufbr<strong>in</strong>gen des Mittels<br />

Quelle:<br />

Kopfläuse – was kann ich tun?<br />

Merkblatt für Eltern <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte<br />

Landesges<strong>und</strong>heitsamt Baden-Württemberg<br />

<strong>Stand</strong> 11/2008 · Oktober 2009/LGA<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-


-54-<br />

Anlage<br />

R Ü C K A N T W O R T<br />

Ich/Wir habe(n) die Informationen über Kopfläuse zur Kenntnis genommen <strong>und</strong><br />

unser(e) K<strong>in</strong>d(er )<br />

______________________________________________________________________<br />

Nachname Vorname<br />

heute auf Kopfläuse untersucht.<br />

Bitte ankreuzen:<br />

Untersuchungsmethode<br />

Auskämmen (mit Pflegespülung)<br />

Sorgfältiges Suchen von Eiern/Nissen <strong>in</strong> Kopfhautnähe<br />

Untersuchungsergebnis<br />

Es wurde e<strong>in</strong> Kopflausbefall festgestellt <strong>und</strong> mit<br />

.........................behandelt.<br />

Es wurde ke<strong>in</strong> Befall festgestellt.<br />

H<strong>in</strong>weis<br />

Nach Durchführung <strong>der</strong> Erstbehandlung ist nach 8-10 Tagen unbed<strong>in</strong>gt<br />

e<strong>in</strong>e zweite Behandlung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

_____________________________________________________________________<br />

Ort Datum<br />

Unterschrift <strong>der</strong> Eltern/Erziehungsberechtigten


- 55 -<br />

18. Leberentzündungen (Virushepatitiden)<br />

Hepatitis A, B, C <strong>und</strong> E s<strong>in</strong>d Erkrankungen <strong>der</strong> Leber, die mit o<strong>der</strong> ohne Gelbsucht<br />

e<strong>in</strong>hergehen können. Alle diese Erkrankungen werden durch Viren übertragen. Die<br />

lnfektionswege s<strong>in</strong>d verschieden. Nähere Informationen über diese Erkrankungen<br />

f<strong>in</strong>den Sie anschließend.<br />

a) Hepatitis A - meldepflichtig !<br />

Hepatitis A ist e<strong>in</strong>e weltweit verbreitete Viruserkrankung. Sie tritt <strong>in</strong> den Mittelmeerlän<strong>der</strong>n<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> weiten Gebieten Afrikas, Asiens <strong>und</strong> Südamerikas sehr häufig auf. Sie<br />

wird <strong>in</strong> diesen Regionen schon im K<strong>in</strong>desalter durchgemacht <strong>und</strong> gehört deshalb dort<br />

zu den "K<strong>in</strong><strong>der</strong>krankheiten". Bei uns kommt die Hepatitis A nur vere<strong>in</strong>zelt vor. Im<br />

Vorschul- <strong>und</strong> Schulalter erkranken <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel K<strong>in</strong><strong>der</strong> nach e<strong>in</strong>em Aufenthalt im<br />

Ausland.<br />

E<strong>in</strong>e Infektion mit Hepatitis A h<strong>in</strong>terlässt e<strong>in</strong>e lebenslange Immunität. Während bei<br />

uns nur etwa 10 % <strong>der</strong> 20- bis 30-Jährigen durch Antikörper im Blut geschützt s<strong>in</strong>d,<br />

s<strong>in</strong>d es z. B. <strong>in</strong> den Mittelmeerlän<strong>der</strong>n 80 bis 90 % dieser Altersgruppe.<br />

Übertragung<br />

Da Krankheitserreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden, erfolgt die Übertragung<br />

fäkal-oral durch Kontakt- <strong>und</strong> Schmier<strong>in</strong>fektion. Die Haupt<strong>in</strong>fektionsquelle s<strong>in</strong>d<br />

Tr<strong>in</strong>kwasser, Badewasser <strong>und</strong> Lebensmittel o<strong>der</strong> Gebrauchsgegenstände, die mit<br />

virushaltigen Fäkalien verunre<strong>in</strong>igt s<strong>in</strong>d. Auch durch den Kontakt mit dem Erkrankten<br />

kann Hepatitis A übertragen werden. Durch Husten, Niesen o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen<br />

Aufenthalt im Raum kann ke<strong>in</strong>e Ansteckung mit Hepatitis A erfolgen.<br />

Inkubationszeit<br />

Von <strong>der</strong> Ansteckung bis zum Ausbruch <strong>der</strong> Krankheit vergehen 15 bis 50 Tage, im<br />

Mittel 25 bis 30 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Bereits 1 bis 2 Wochen vor Ausbruch <strong>der</strong> Krankheit scheidet e<strong>in</strong> mit Hepatitis A<br />

<strong>in</strong>fiziertes K<strong>in</strong>d die Viren mit dem Stuhl aus. Vom Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Erkrankung an können<br />

noch 1 bis 2 Wochen lang Viren ausgeschieden werden. In dieser Zeit, also vor <strong>und</strong><br />

zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Erkrankung, kann es an<strong>der</strong>e, z. B. Geschwister o<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Klasse, anstecken. Das zeigt, wie wichtig das Händewaschen nach dem<br />

Toilettenbesuch <strong>und</strong> vor dem Essen zur Vermeidung von Hepatitis A ist.


- 56 -<br />

Krankheitsbild<br />

Die Erkrankung beg<strong>in</strong>nt mit uncharakteristischen grippeähnlichen Symptomen <strong>und</strong><br />

Magen-Darmbeschwerden wie Fieber, Bauchschmerzen, Appetitmangel, Übelkeit,<br />

Mattigkeit, Kopfschmerzen, Muskel- <strong>und</strong> Gelenkschmerzen. Diese Beschwerden<br />

lassen noch nicht unbed<strong>in</strong>gt auf Hepatitis A schließen. Danach kann es zur typischen<br />

Gelbfärbung <strong>der</strong> Augen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Haut, sowie zu e<strong>in</strong>er Dunkelfärbung des Ur<strong>in</strong>s <strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong>em hellen Stuhl kommen. Beson<strong>der</strong>s bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n verläuft die Erkrankung <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Regel harmlos, oft ganz asymptomatisch. Die Erkrankung verläuft fast immer ohne<br />

Komplikationen <strong>und</strong> heilt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel völlig aus. Wer e<strong>in</strong>mal an Hepatitis A erkrankt<br />

ist, bleibt lebenslang geschützt.<br />

Therapie<br />

E<strong>in</strong> Medikament gegen die Erkrankung gibt es nicht. Die Maßnahmen richten sich<br />

daher auf die L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Krankheitszeichen.<br />

<strong>Hygiene</strong> als Vorbeugung<br />

Zum Schutz vor Hepatitis A steht deshalb die <strong>Hygiene</strong> im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Das<br />

gründliche Händewaschen vor dem Essen <strong>und</strong> nach dem Toilettenbesuch sowie das<br />

Waschen von Obst <strong>und</strong> Salaten s<strong>in</strong>d Selbstverständlichkeiten, die wirksam vorbeugen<br />

helfen.<br />

Impfung<br />

E<strong>in</strong>en sicheren Schutz bietet nur die Impfung. Sie besteht aus zwei Injektionen im<br />

Abstand von 6 bis 12 Monaten. Personen mit engem Kontakt zu Erkrankten sollten so<br />

bald wie möglich e<strong>in</strong>e Schutzimpfung erhalten. Der Impfschutz ist bereits nach 1 bis<br />

2 Wochen aufgebaut, so dass die Hepatitis A mit ihrer langen Inkubationszeit von 2<br />

bis 6 Wochen nicht ausbrechen kann.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Das erkrankte K<strong>in</strong>d darf die <strong>Schule</strong> 2 Wochen lang nach Auftreten <strong>der</strong> ersten<br />

Krankheitszeichen bzw. e<strong>in</strong>e Woche lang nach Auftreten e<strong>in</strong>er Gelbfärbung nicht<br />

besuchen.<br />

Durch e<strong>in</strong>en Elternbrief, den Sie vom Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- erhalten, werden alle Eltern darüber <strong>in</strong>formiert, dass e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d <strong>der</strong><br />

Klasse/<strong>Schule</strong> an Hepatitis A erkrankt ist, <strong>und</strong> es wird ihnen empfohlen, sich an<br />

ihren K<strong>in</strong><strong>der</strong>-/Hausarzt zu wenden.<br />

Geschwister des erkrankten K<strong>in</strong>des dürfen die <strong>Schule</strong> weiter besuchen, wenn sie<br />

früher die Hepatitis A durchgemacht haben o<strong>der</strong> wenn bereits e<strong>in</strong> sicherer<br />

Impfschutz durch e<strong>in</strong>e frühere Impfung besteht. Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, dürfen sie<br />

erst 4 Wochen nach dem letzten Kontakt zu e<strong>in</strong>em an Hepatitis A – Erkrankten die<br />

<strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen. Wenn unmittelbar nach dem Kontakt zu dem Erkrankten<br />

die aktive Schutzimpfung durchgeführt wurde, s<strong>in</strong>d Kontaktpersonen 1 bis 2<br />

Wochen vom Besuch <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> auszuschließen.


- 57 -<br />

<br />

<br />

<br />

E<strong>in</strong> früherer Schulbesuch ist dann möglich, wenn die erfor<strong>der</strong>lichen <strong>Hygiene</strong>maßnahmen<br />

zuverlässig e<strong>in</strong>gehalten werden. Dazu müssen die Geschwister nach<br />

Ausbruch <strong>der</strong> Erkrankung 4 Wochen lang die Hände nach jedem Toilettenbesuch<br />

des<strong>in</strong>fizieren (siehe auch „Händehygiene“, Seite 20). Bei <strong>der</strong> Zubereitung <strong>und</strong><br />

beim Austeilen von Speisen dürfen sie nicht teilnehmen. Auch außerhalb <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung ist auf e<strong>in</strong>e strikte Händehygiene zu achten.<br />

Für betroffene Lehrer gilt dasselbe.<br />

Alle Toiletten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Waschraum <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung sollten des<strong>in</strong>fizierend gere<strong>in</strong>igt<br />

werden.<br />

b) Hepatitis B - nicht meldepflichtig<br />

Die Hepatitis B ist weltweit verbreitet. Sie wird durch das Hepatitis B-Virus hervorgerufen<br />

<strong>und</strong> ist e<strong>in</strong>e sehr ansteckende Leberentzündung.<br />

Übertragung<br />

Hepatitis B-Viren erreichen e<strong>in</strong>e hohe Konzentration im Blut. In ger<strong>in</strong>gerer Menge<br />

s<strong>in</strong>d sie auch im Speichel, <strong>in</strong> Samen- <strong>und</strong> Scheidenflüssigkeit nachweisbar.<br />

Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich über Blut <strong>und</strong> den Geschlechtsverkehr durch<br />

E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen des Virus <strong>in</strong> die Blutbahn. Hierfür reichen schon kle<strong>in</strong>ste Haut- o<strong>der</strong><br />

Schleimhautverletzungen aus. Die überwiegende Zahl von Infektionen erfolgt durch<br />

ungeschützten Geschlechtsverkehr mit <strong>in</strong>fizierten Personen.<br />

Frauen, die das Virus <strong>in</strong> sich tragen, können vor o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Geburt ihr K<strong>in</strong>d<br />

anstecken. Auf diese Weise können schon Neugeborene erkranken.<br />

Die Gefahr e<strong>in</strong>er Ansteckung durch Blutübertragungen o<strong>der</strong> Operationen ist <strong>in</strong><br />

Deutschland sehr ger<strong>in</strong>g, weil alle Blutspen<strong>der</strong> getestet werden <strong>und</strong> mediz<strong>in</strong>ische<br />

Instrumente sterilisiert o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>mal<strong>in</strong>strumente verwendet werden. Auch Tätowierungen,<br />

Pierc<strong>in</strong>g <strong>und</strong> Ohrlochstechen unter unhygienischen Verhältnissen stellen<br />

e<strong>in</strong>en möglichen Übertragungsweg dar.<br />

Auch durch Nagelscheren, Zahnbürsten o<strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Gebrauch von<br />

Injektionsnadeln (z. B. bei Drogenkonsum) können Hepatitis B-Viren übertragen<br />

werden.<br />

Inkubationszeit<br />

Von <strong>der</strong> Ansteckung bis zum Ausbruch <strong>der</strong> Krankheit vergehen 40 bis 200 Tage (im<br />

Schnitt 60 bis 90 Tage). Wegen dieser sehr langen Inkubationszeit lässt sich <strong>der</strong><br />

Zeitpunkt e<strong>in</strong>er Ansteckung häufig nicht genau festlegen.


- 58 -<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Solange im Blut Teile des Hepatitis B-Virus nachgewiesen werden können, ist e<strong>in</strong><br />

Mensch ansteckend, d. h. durch se<strong>in</strong> Blut kann die Erkrankung auf Ges<strong>und</strong>e übertragen<br />

werden. Dies ist bereits kurz vor Ausbruch <strong>der</strong> Erkrankung <strong>der</strong> Fall <strong>und</strong><br />

während <strong>der</strong> nächsten 2 bis 3 Monate, bei chronischen Trägern (s. u.) jahrelang.<br />

Krankheitsbild<br />

Es entspricht im Wesentlichen dem <strong>der</strong> Hepatitis A. Die Erkrankung beg<strong>in</strong>nt mit<br />

uncharakteristischen grippeähnlichen Symptomen <strong>und</strong> Magen-Darm-Beschwerden.<br />

Erst danach kommt es zur typischen Gelbfärbung <strong>der</strong> Augen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Haut sowie zu<br />

e<strong>in</strong>er Dunkelfärbung des Ur<strong>in</strong>s <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em hellen Stuhl. Im Normalfall heilt die<br />

Hepatitis B aus <strong>und</strong> die Viren s<strong>in</strong>d nach 3 Monaten nicht mehr im Blut nachweisbar.<br />

Etwa 5 bis 10 % <strong>der</strong> Erkrankten behalten das Hepatitis B-Virus im Blut, man nennt<br />

das "Trägerstatus". Diese Patienten können dabei ges<strong>und</strong> se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e chronische<br />

Hepatitis B entwickeln. Im letzteren Fall kann es im Spätstadium auch zu e<strong>in</strong>er<br />

Leberzirrhose o<strong>der</strong> zu Leberkrebs kommen.<br />

Therapie<br />

Die Behandlung <strong>der</strong> akuten Hepatitis B beschränkt sich auf die L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Krankheitszeichen, außerdem darf während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> Erkrankung ke<strong>in</strong> Alkohol<br />

getrunken werden, weil dadurch die Leber zusätzlich belastet wird.<br />

Bei <strong>der</strong> chronischen Form <strong>der</strong> Hepatitis B können spezielle Medikamente, sog.<br />

Interferone, gegeben werden.<br />

Impfung<br />

Die Ständige Impfkommission <strong>in</strong> Deutschland (STIKO) empfiehlt seit November 1995<br />

allen K<strong>in</strong><strong>der</strong>n vom Säugl<strong>in</strong>gsalter an <strong>und</strong> allen Jugendlichen die Impfung gegen<br />

Hepatitis B, weil sie damit wirksam vor dieser gefährlichen Leberentzündung<br />

geschützt werden können. Die Impfung besteht aus e<strong>in</strong>er dreifachen Gr<strong>und</strong>immunisierung.<br />

<strong>Hygiene</strong> als Vorbeugung<br />

Neben <strong>der</strong> Impfung spielen die hygienischen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit<br />

Blut e<strong>in</strong>e große Rolle.<br />

Folgende Schutzmaßnahmen s<strong>in</strong>d erfor<strong>der</strong>lich:<br />

<br />

<br />

Das Blut von erkrankten Personen o<strong>der</strong> von Personen mit „Trägerstatus“ darf<br />

we<strong>der</strong> direkt noch über Gegenstände mit <strong>der</strong> Haut o<strong>der</strong> Schleimhaut e<strong>in</strong>es<br />

An<strong>der</strong>en <strong>in</strong> Berührung kommen.<br />

Bei <strong>der</strong> Versorgung von offenen blutenden W<strong>und</strong>en o<strong>der</strong> Nasenbluten s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>malhandschuhe<br />

zu tragen. Alle Gegenstände, die evtl. mit dem Blut <strong>in</strong> Berührung<br />

gekommen s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d anschließend zu des<strong>in</strong>fizieren.


- 59 -<br />

Da Erbrochenes häufig Blut enthält, ist auch hier <strong>in</strong> gleicher Weise zu verfahren.<br />

E<strong>in</strong> geeignetes Flächendes<strong>in</strong>fektionsmittel <strong>und</strong> e<strong>in</strong> geeignetes Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

müssen vorrätig se<strong>in</strong>.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Bei Beachtung <strong>der</strong> hygienischen Schutzmaßnahmen ist die Gefahr e<strong>in</strong>er Weiterverbreitung<br />

<strong>der</strong> Hepatitis B <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> praktisch ausgeschlossen. Das Infektionsschutzgesetz<br />

führt deshalb die Hepatitis B auch nicht mehr als Erkrankung auf, bei<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Schulbesuch untersagt wäre – ebenso wenig wie bei <strong>der</strong> Hepatitis C<br />

(nachfolgen<strong>der</strong> Abschnitt).<br />

<br />

<br />

Sobald es das Allgeme<strong>in</strong>bef<strong>in</strong>den gestattet, darf e<strong>in</strong> an Hepatitis B erkranktes<br />

K<strong>in</strong>d die <strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom Schulbesuch ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Vorgehen beim Vorliegen e<strong>in</strong>es Hepatitis B-Trägerstatus<br />

Im Blut e<strong>in</strong>es erkrankten K<strong>in</strong>des kann, auch wenn es wie<strong>der</strong> ges<strong>und</strong> ist, noch für<br />

e<strong>in</strong>ige Zeit das Hepatitis B-Virus nachgewiesen werden. Es gibt auch K<strong>in</strong><strong>der</strong>, bei<br />

denen das Virus lebenslang im Körper verbleibt. Diese K<strong>in</strong><strong>der</strong> können an<strong>der</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

über die o. g. Ansteckungswege (siehe „Übertragung“) <strong>in</strong>fizieren.<br />

Für K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit Trägerstatus gilt <strong>der</strong> § 34 Abs. 9 IfSG (siehe Seite 26).<br />

Dabei s<strong>in</strong>d folgende Schutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich:<br />

Der Name des betroffenen K<strong>in</strong>des unterliegt <strong>der</strong> Schweigepflicht. Das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt<br />

teilt ihn <strong>der</strong> Schulleitung mit <strong>und</strong> diese entscheidet, welche Lehrer/-<strong>in</strong>nen<br />

zu <strong>in</strong>formieren s<strong>in</strong>d - immer unter H<strong>in</strong>weis auf die Schweigepflicht.<br />

Die Eltern aller K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>der</strong> Klasse/<strong>Schule</strong> erhalten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>e kurze schriftliche<br />

Mitteilung, dass bei e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> Hepatitis B-Trägerstatus vorliegt.<br />

Sie werden gebeten, sich persönlich von ihrem K<strong>in</strong><strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Hausarzt beraten zu<br />

lassen <strong>und</strong> ggf. ihr K<strong>in</strong>d impfen zu lassen.<br />

Auch die Lehrer/-<strong>in</strong>nen sollten mit ihrem Hausarzt sprechen <strong>und</strong> sich ggf. impfen<br />

lassen.<br />

Im Übrigen s<strong>in</strong>d die auf <strong>der</strong> vorigen Seite genannten hygienischen Schutzmaßnahmen<br />

ebenfalls erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Mit großer Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit gibt es K<strong>in</strong><strong>der</strong>, bei denen e<strong>in</strong> solcher Hepatitis B-<br />

Trägerstatus vorliegt, ohne dass sie selbst, ihr Arzt o<strong>der</strong> die Familie es wissen.<br />

Deshalb muss mit Blut, Erbrochenem <strong>und</strong> <strong>der</strong> Versorgung von blutenden W<strong>und</strong>en<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich wie hier erläutert verfahren werden.


- 60 -<br />

c) Hepatitis C - nicht meldepflichtig<br />

Die Hepatitis C ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>fektiöse Leberentzündung. Das Hepatitis C-Virus (HCV) ist<br />

weltweit verbreitet.<br />

Übertragung<br />

Die Hepatitis C-Viren kommen nur bei Menschen vor. Sie s<strong>in</strong>d im Blut <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

ger<strong>in</strong>gerer Menge auch <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Körperflüssigkeiten nachweisbar (Speichel,<br />

Samen- <strong>und</strong> Scheidenflüssigkeit). Die Übertragung erfolgt durch das E<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen von<br />

Blut o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Körperflüssigkeiten e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>fizierten Person <strong>in</strong> die Blutbahn o<strong>der</strong><br />

das Gewebe des Empfängers. Das Hepatitis C-Virus wird nicht durch die Luft, auch<br />

nicht durch Niesen o<strong>der</strong> Husten übertragen <strong>und</strong> auch nicht über die geme<strong>in</strong>same<br />

Toilettenbenutzung.<br />

E<strong>in</strong> wichtiger Übertragungsweg ist <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>same Gebrauch von Spritzen <strong>und</strong><br />

Kanülen unter i.v.- Drogenabhängigen. Auch durch geme<strong>in</strong>sam benutzte Nagelscheren,<br />

Zahnbürsten <strong>und</strong> Nassrasierer kann es aufgr<strong>und</strong> bluten<strong>der</strong> Verletzungen zur<br />

Übertragung kommen. Bei unsachgemäßem Verhalten ist e<strong>in</strong>e Virusübertragung<br />

auch beim Tätowieren, Pierc<strong>in</strong>g o<strong>der</strong> Ohrlochstechen möglich. Bei Operationen,<br />

Akupunktur <strong>und</strong> zahnärztlichen E<strong>in</strong>griffen kann es ebenfalls zur Virus-Blutübertragung<br />

kommen, wenn die <strong>Hygiene</strong>regeln nicht e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Die Übertragung vor <strong>und</strong> während <strong>der</strong> Geburt von <strong>der</strong> Mutter auf das K<strong>in</strong>d ist<br />

abhängig von <strong>der</strong> Viruskonzentration im mütterlichen Blut. Das Risiko ist wesentlich<br />

ger<strong>in</strong>ger als bei <strong>der</strong> Hepatitis B. Es beträgt 3 bis 5 %.<br />

Sexuelle Übertragung kommt vor, ist aber nicht so entscheidend wie bei Hepatitis B.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 24 Wochen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel 6 bis 9 Wochen.<br />

Ansteckungsfähigkeit besteht, solange das Virus im Blut nachweisbar ist. E<strong>in</strong>e<br />

genaue Dauer kann nicht angegeben werden.<br />

Krankheitsbild<br />

Zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Erkrankung f<strong>in</strong>den sich Symptome e<strong>in</strong>es grippalen Infektes <strong>und</strong><br />

Magen-Darm-Beschwerden wie Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen. Nur bei etwa<br />

25 % <strong>der</strong> Infizierten kommt es anschließend zur akuten Hepatitis, die meist recht<br />

milde verläuft. E<strong>in</strong>e Gelbsucht ist eher selten. In 50 bis 85 % <strong>der</strong> Fälle geht die<br />

Hepatitis C <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en chronischen Verlauf über, <strong>der</strong> über viele Jahre schleichend mit<br />

mil<strong>der</strong> Symptomatik wie Müdigkeit, unspezifischen Oberbauchbeschwerden <strong>und</strong><br />

Leistungsschwäche e<strong>in</strong>hergeht. Gelegentlich treten auch Juckreiz <strong>und</strong> Gelenkbeschwerden<br />

auf. Bei ca. 20 % <strong>der</strong> Patienten mit dieser chronischen Hepatitis C<br />

kommt es nach 20 bis 30 Jahren zur Leberzirrhose mit hohem Risiko e<strong>in</strong>es<br />

Leberkarz<strong>in</strong>oms. Häufig fehlen jegliche Krankheitszeichen <strong>und</strong> die Diagnose e<strong>in</strong>er<br />

akuten, chronischen o<strong>der</strong> abgelaufenen Hepatitis C wird erst zufällig durch e<strong>in</strong>e<br />

rout<strong>in</strong>emäßige Blutuntersuchung gestellt.


- 61 -<br />

Therapie<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen ist e<strong>in</strong>e Therapie mit alpha-Interferon <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er<br />

antiviralen Substanz möglich. Sie führt aber lei<strong>der</strong> nicht immer zum Erfolg.<br />

Vorbeugung<br />

Es gibt ke<strong>in</strong>e Impfung gegen Hepatitis C. E<strong>in</strong>e ausgeheilte Hepatitis C h<strong>in</strong>terlässt<br />

nach <strong>der</strong>zeitiger Kenntnis ke<strong>in</strong>e bleibende Immunität. Durch e<strong>in</strong>e frühzeitig<br />

begonnene Interferontherapie kann e<strong>in</strong>e akute Hepatitis C <strong>in</strong> nahezu allen Fällen<br />

geheilt werden.<br />

Wichtige vorbeugende Maßnahmen s<strong>in</strong>d deshalb:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beachtung <strong>der</strong> <strong>Hygiene</strong>regeln bei möglichem Kontakt zu virushaltigem Blut!<br />

Nagelscheren, Nassrasierer nicht geme<strong>in</strong>sam benutzen!<br />

Aufklärung <strong>der</strong> Drogenabhängigen bezüglich des Kanülen- <strong>und</strong> Spritzentauschs!<br />

Kondomgebrauch bei risikoreichen Sexualkontakten!<br />

Pierc<strong>in</strong>g, Tätowieren <strong>und</strong> Ohrlochstechen nur <strong>in</strong> Studios vornehmen lassen, die<br />

die <strong>Hygiene</strong>regeln befolgen! Vorsicht auf Messen <strong>und</strong> bei Billigangeboten <strong>in</strong><br />

Urlaubslän<strong>der</strong>n!<br />

Untersuchung von Blutspen<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Blutprodukten!<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Das erkrankte K<strong>in</strong>d darf die <strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen, sobald es das Allgeme<strong>in</strong>bef<strong>in</strong>den<br />

gestattet.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom Schulbesuch ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Das Blut von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die das Hepatitis C-Virus im Blut haben, darf we<strong>der</strong> direkt<br />

noch über Gegenstände mit <strong>der</strong> Haut o<strong>der</strong> Schleimhaut e<strong>in</strong>es An<strong>der</strong>en <strong>in</strong> Berührung<br />

kommen.<br />

Bei <strong>der</strong> Versorgung von offenen blutenden W<strong>und</strong>en o<strong>der</strong> Nasenbluten s<strong>in</strong>d deshalb<br />

E<strong>in</strong>malhandschuhe zu tragen. Alle Gegenstände, die mit Blut <strong>in</strong> Berührung<br />

gekommen s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d anschließend zu des<strong>in</strong>fizieren.<br />

Da Erbrochenes häufig Blut enthält, ist auch hier <strong>in</strong> gleicher Weise zu verfahren.<br />

E<strong>in</strong> geeignetes Flächendes<strong>in</strong>fektionsmittel <strong>und</strong> e<strong>in</strong> geeignetes Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

müssen vorrätig se<strong>in</strong>.


- 62 -<br />

d) Hepatitis E - meldepflichtig !<br />

Krankheitsbild <strong>und</strong> Übertragungswege s<strong>in</strong>d die gleichen wie bei <strong>der</strong> Hepatitis A. Die<br />

Erkrankung tritt häufig <strong>in</strong> den tropischen Län<strong>der</strong>n auf, bei uns ist sie sehr selten. In<br />

Deutschland werden nur vere<strong>in</strong>zelte Fälle gemeldet, die wahrsche<strong>in</strong>lich bei Auslandsreisen<br />

erworben wurden.<br />

Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen erfahren Sie im E<strong>in</strong>zelfall vom<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- .<br />

19. Masern - meldepflichtig !<br />

Masern s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e hoch ansteckende Viruserkrankung. Der Erreger kommt nur beim<br />

Menschen vor.<br />

Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen<strong>in</strong>fektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 8 bis 10 Tage bis zum Beg<strong>in</strong>n des katarrhalischen<br />

Stadiums, 14 Tage bis zum Ersche<strong>in</strong>en des Hautausschlags.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

5 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des typischen Ausschlags, am höchsten kurz vor<br />

dem Auftreten des Ausschlags.<br />

Krankheitsbild<br />

Masern beg<strong>in</strong>nen als schwere Erkältung mit Schnupfen, Husten, B<strong>in</strong>dehautentzündung<br />

<strong>und</strong> Fieber oft über 39° C. Anschließend tritt als typisches Erkennungszeichen<br />

e<strong>in</strong> fleckartiger Hautausschlag auf, <strong>der</strong> am Kopf beg<strong>in</strong>nt <strong>und</strong> sich dann über den<br />

ganzen Körper ausbreitet. Für ca. e<strong>in</strong>e Woche tritt Fieber auf, Als Folge können<br />

bakterielle Sek<strong>und</strong>är<strong>in</strong>fektionen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis <strong>und</strong> Lungenentzündungen<br />

auftreten. Die schwerste Masernkomplikation ist die Enzephalitis, d. h.<br />

die Entzündung des Gehirns, die <strong>in</strong> etwa 1 von 1000 Krankheitsfällen auftritt. Sie<br />

führt <strong>in</strong> 20 bis 30 % zu bleibenden Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> auch heute noch bei 10 bis<br />

20 % <strong>der</strong> daran Erkrankten zum Tode.<br />

Therapie<br />

Medikamente gegen das Masernvirus gibt es nicht. Die Behandlungsmaßnahmen<br />

richten sich deshalb auf die Bekämpfung <strong>der</strong> Krankheitszeichen (Fieber, Husten,<br />

Entzündungszeichen).


- 63 -<br />

Impfung<br />

Die zweimalige Masernimpfung - heute als Masern-Mumps-Röteln-Komb<strong>in</strong>ations-<br />

Impfung verabreicht - ist <strong>der</strong> sicherste Schutz vor <strong>der</strong> Erkrankung. Nach Kontakt zu<br />

e<strong>in</strong>em masernkranken Patienten können ungeimpfte o<strong>der</strong> nur e<strong>in</strong>mal geimpfte<br />

Personen, die die Krankheit bisher nicht durchgemacht haben, noch <strong>in</strong>nerhalb von 3<br />

Tagen durch e<strong>in</strong>e Impfung geschützt werden.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Erkrankte können nach Abkl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> kl<strong>in</strong>ischen Symptome, frühestens 5 Tage<br />

nach Exanthemausbruch die <strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen.<br />

Kontaktpersonen (Geschwister), die nicht geimpft s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> die früher noch ke<strong>in</strong>e<br />

Masern durchgemacht haben, sollen 14 Tage zu Hause bleiben. E<strong>in</strong>e Impfung<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> ersten 3 Tage nach <strong>der</strong> Ansteckung ist noch wirksam.<br />

Für Lehrer, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Familie e<strong>in</strong>e Masernerkrankung aufgetreten ist, gilt dasselbe.<br />

20. Mumps - meldepflichtig !<br />

Die Übertragung des Mumps–Virus erfolgt durch Tröpfchen<strong>in</strong>fektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 12 bis 25 Tage, meistens 16 bis 18 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

7 Tage vor bis 9 Tage nach Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> sichtbaren Schwellung <strong>der</strong> Ohrspeicheldrüse.<br />

Krankheitsbild<br />

Beg<strong>in</strong>n mit Reizbarkeit, Appetitlosigkeit, Kopf-, Ohren- <strong>und</strong> Halsschmerzen, vor allem<br />

Schmerzen beim Kauen. E<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> beide Ohrspeicheldrüsen schwellen an. Fieber bis<br />

39 o C. Als Komplikationen können Entzündungen <strong>der</strong> Bauchspeicheldrüse o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Hoden auftreten. Auch ist Mumps mittlerweile die häufigste Ursache für bleibende<br />

Schwerhörigkeit bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Außerdem kann bei ca. 3 bis 10 % <strong>der</strong> Mumpspatienten<br />

e<strong>in</strong>e Hirnhautentzündung auftreten. Die Krankheitsdauer beträgt 3 bis 8 Tage. Bei<br />

e<strong>in</strong>er selten auftretenden Men<strong>in</strong>goenzephalitis (Entzündung <strong>der</strong> Hirnhaut <strong>und</strong> des<br />

Gehirns) kommt es bei 50 % <strong>der</strong> Erkrankten zu Dauerschäden.<br />

Therapie<br />

Medikamente gegen das Mumpsvirus gibt es nicht. Die Behandlungsmaßnahmen<br />

richten sich deshalb auf die Bekämpfung <strong>der</strong> Krankheitszeichen (Fieber, Schmerzen,<br />

Schwellung <strong>der</strong> Ohrspeicheldrüse).


- 64 -<br />

Impfung<br />

Die wirksamste präventive Maßnahme ist die Schutzimpfung. Die erste Impfung wird<br />

zwischen dem 12. <strong>und</strong> 15. Lebensmonat, vorzugsweise <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit <strong>der</strong><br />

Masern- <strong>und</strong> Röteln-Impfung, empfohlen, die zweite Impfung soll frühestens 4<br />

Wochen nach <strong>der</strong> ersten Impfung durchgeführt werden. E<strong>in</strong>e Altersbegrenzung für die<br />

Impfung besteht nicht.<br />

E<strong>in</strong>e Impfung <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> ersten 3 bis 5 Tagen nach <strong>der</strong> Ansteckung ist auch noch<br />

wirksam. Ungeimpfte o<strong>der</strong> nur e<strong>in</strong>mal geimpfte Personen müssen deshalb möglichst<br />

bald nach dem Kontakt mit e<strong>in</strong>em Erkrankten geimpft werden.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Erkrankte können nach Abkl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> kl<strong>in</strong>ischen Symptome, frühestens 9 Tage<br />

nach Auftreten <strong>der</strong> Speicheldrüsenschwellung, die <strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen.<br />

Geimpfte Kontaktpersonen dürfen die <strong>Schule</strong> sofort besuchen.<br />

Ungeimpfte Kontaktpersonen (Geschwister ebenso wie Lehrer), die die Erkrankung<br />

noch nicht gehabt haben, sollen für die Dauer <strong>der</strong> mittleren Inkubationszeit<br />

von 18 Tagen die <strong>Schule</strong> nicht besuchen. Dies entfällt nach postexpositioneller<br />

Schutzimpfung.<br />

21. M<strong>und</strong>fäule <strong>und</strong> Lippenherpes - nicht meldepflichtig<br />

Bei <strong>der</strong> M<strong>und</strong>fäule (late<strong>in</strong>isch Stomatitis aphtosa) handelt es sich um die Erst<strong>in</strong>fektion<br />

mit dem Herpes-simplex-Virus, die vor allem Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> zwischen 10 Monaten <strong>und</strong> 3<br />

Jahren betrifft. Auslöser ist das Herpes-Simplex-Virus Typ 1.<br />

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit den entzündeten Schleimhautstellen,<br />

über mit dem Virus verunre<strong>in</strong>igte, nicht des<strong>in</strong>fizierte Hände <strong>und</strong> über<br />

Tröpfchen<strong>in</strong>fektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 12 Tage.<br />

Während <strong>der</strong> akuten Erkrankung besteht Ansteckungsfähigkeit.<br />

Krankheitsbild<br />

Beg<strong>in</strong>n mit hohem Fieber, starken Schmerzen beim Essen <strong>und</strong> Tr<strong>in</strong>ken bis h<strong>in</strong> zur<br />

Verweigerung <strong>der</strong> Nahrungsaufnahme, weil auf <strong>der</strong> M<strong>und</strong>schleimhaut, auf Zahnfleisch,<br />

Gaumen <strong>und</strong> Lippen zahlreiche schmerzhafte Bläschen <strong>und</strong> Geschwüre auftreten.<br />

Oft ist das Zahnfleisch geschwollen <strong>und</strong> blutet leicht. Die Halslymphknoten<br />

schwellen ebenfalls an. In seltenen Fällen kann es zu Komplikationen kommen, etwa<br />

bei Neugeborenen, bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit Neuro<strong>der</strong>mitis o<strong>der</strong> mit Abwehrschwäche. Das<br />

Fieber kann mehrere Tage anhalten, meistens ist die Krankheit aber nach e<strong>in</strong>er


- 65 -<br />

Woche überstanden. Die Bläschen trocknen aus <strong>und</strong> die w<strong>und</strong>en Stellen im M<strong>und</strong><br />

heilen ab. Erst wenn alle Bläschen trocken s<strong>in</strong>d, ist das K<strong>in</strong>d nicht mehr ansteckend.<br />

Das Herpes-Simplex-Virus verbleibt auch nach <strong>der</strong> Abheilung <strong>der</strong> Bläschen lebenslang<br />

<strong>in</strong> den Nervenbahnen des Körpers <strong>und</strong> kann von dort aus zu erneuten Krankheitszeichen<br />

führen, wenn das Abwehrsystem geschwächt ist. Dafür kann es verschiedene<br />

Ursachen geben wie an<strong>der</strong>e Infektionskrankheiten, übermäßige Sonnene<strong>in</strong>strahlung<br />

o<strong>der</strong> seelischen Stress. Das Krankheitsbild äußert sich dann als typischer<br />

Lippenherpes.<br />

Therapie<br />

Als Medikamente stehen sogenannte Virustatika <strong>in</strong> verschiedenen Darreichungsformen<br />

zur Verfügung. Zusätzlich kann man die Behandlung mit fiebersenkenden<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> lokalen Schmerzmitteln, z. B. betäubendes Gel o<strong>der</strong> Creme,<br />

unterstützen.<br />

Vorbeugung<br />

E<strong>in</strong>e Impfung gibt es nicht. Da fast alle Menschen das Virus <strong>in</strong> sich tragen, kann man<br />

e<strong>in</strong>e Infektion nicht verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Deshalb gibt es auch ke<strong>in</strong> gesetzliches Besuchsverbot<br />

für Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong><strong>der</strong>. Es wird jedoch empfohlen, e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d während<br />

<strong>der</strong> Erkrankung zu Hause zu lassen.<br />

22. Paratyphus - meldepflichtig !<br />

Es handelt sich um e<strong>in</strong>e bakteriell bed<strong>in</strong>gte Brechdurchfallerkrankung, die <strong>in</strong><br />

Deutschland sehr selten vorkommt. 75 % <strong>der</strong> Paratyphusfälle werden aus Reiseregionen<br />

mit unzureichendem <strong>Hygiene</strong>standard importiert. Die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> erfahren Sie im E<strong>in</strong>zelfall vom Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -<br />

Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-.<br />

23. Pest - meldepflichtig !<br />

Die Pest kommt noch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen wenigen asiatischen, afrikanischen <strong>und</strong> amerikanischen<br />

Län<strong>der</strong>n vor. Der letzte größere Ausbruch ereignete sich 1994 <strong>in</strong> Indien.<br />

Zuletzt traten im August 2009 im Nordwesten Ch<strong>in</strong>as 11 Fälle von Lungenpest auf.<br />

Nach Deutschland wurden ke<strong>in</strong>e Krankheitsfälle e<strong>in</strong>geschleppt.


- 66 -<br />

24. Pfeiffersches Drüsenfieber - nicht meldepflichtig<br />

Das Pfeiffersche Drüsenfieber ist e<strong>in</strong>e akute, überwiegend gutartig verlaufende<br />

Infektionskrankheit, die vorzugsweise bei älteren K<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>und</strong> jungen Erwachsenen<br />

auftritt. Sie wird durch das Epste<strong>in</strong>-Barr-Virus verursacht. Die Viren befallen die<br />

Lymphknoten, aber auch Leber <strong>und</strong> Milz. Die Durchseuchungsrate <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>in</strong><br />

Deutschland liegt für Personen ab dem 30. Lebensjahr bei etwa 90 %.<br />

Die Übertragung erfolgt vor allem über den Speichel. Als weitere Übertragungswege<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Tröpfchen- <strong>und</strong> Kontakt- bzw. Schmier<strong>in</strong>fektion nachgewiesen.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 10 bis 50 Tage.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Erkrankung beg<strong>in</strong>nt mit Abgeschlagenheit gefolgt von Fieber- Kopf- <strong>und</strong><br />

Glie<strong>der</strong>schmerzen, Lymphknotenschwellungen („Drüsenfieber“), vorwiegend am Hals,<br />

Rachen- <strong>und</strong> Mandelentzündung, Leber- <strong>und</strong> Milzschwellung <strong>und</strong> evtl. e<strong>in</strong>em<br />

Hautausschlag. Akute Ersche<strong>in</strong>ungen kl<strong>in</strong>gen meist <strong>in</strong>nerhalb von 2 bis 3 Wochen ab.<br />

Es s<strong>in</strong>d aber auch wochen- bis monatelang verzögerte Verläufe möglich. Schwerwiegende<br />

Komplikationen s<strong>in</strong>d selten. In <strong>der</strong> frühen K<strong>in</strong>dheit verläuft die Krankheit oft<br />

ohne Symptome <strong>und</strong> damit unbemerkt. Die Infektion h<strong>in</strong>terlässt e<strong>in</strong>e lebenslange<br />

Immunität.<br />

Behandlung<br />

E<strong>in</strong>e spezifische Therapie gibt es nicht. Die Behandlung ist symptomatisch. E<strong>in</strong>e<br />

Schutzimpfung steht <strong>der</strong>zeit nicht zur Verfügung.<br />

<strong>Hygiene</strong>maßnahmen<br />

Im Erkrankungsfall sollte direkter Speichelkontakt vermieden werden (ke<strong>in</strong>e<br />

geme<strong>in</strong>same Benutzung von Tr<strong>in</strong>kbechern, Besteck usw.). E<strong>in</strong>e konsequente<br />

Händehygiene ist e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Nach Abkl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Krankheitssymptome kann das K<strong>in</strong>d die <strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen.<br />

Für ges<strong>und</strong>e Kontaktpersonen gibt es ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkungen.


- 67 -<br />

25. R<strong>in</strong>gelröteln - nicht meldepflichtig<br />

Es handelt sich um e<strong>in</strong>e leichte Viruserkrankung, die folgenlos abheilt. E<strong>in</strong>zig<br />

gefährlich ist e<strong>in</strong>e Infektion <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schwangerschaft.<br />

Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen<strong>in</strong>fektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel 8 bis 21 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Die Krankheit ist bereits e<strong>in</strong>ige Tage vor Beg<strong>in</strong>n des Hautausschlages ansteckend.<br />

Wenn <strong>der</strong> typische Ausschlag sichtbar ist, besteht ke<strong>in</strong>e Ansteckungsgefahr mehr. Die<br />

Erkrankung h<strong>in</strong>terlässt vermutlich e<strong>in</strong>e lebenslange Immunität. Ca. 50 % <strong>der</strong><br />

Erwachsenen haben die Infektion (meist unbemerkt) durchgemacht.<br />

Krankheitsbild<br />

E<strong>in</strong> großer Teil <strong>der</strong> Infizierten hat ke<strong>in</strong>erlei Krankheitszeichen. Bei an<strong>der</strong>en f<strong>in</strong>den sich<br />

nur grippeähnliche Symptome. Nur 15 bis 20 % aller Infizierten zeigen die typische<br />

Exanthemkrankheit. Der Hautausschlag beg<strong>in</strong>nt an den Wangen als schmetterl<strong>in</strong>gsförmige<br />

bläulich-rote Verfärbung, die K<strong>in</strong>n- <strong>und</strong> M<strong>und</strong>region ist nicht betroffen.<br />

Nach 1 bis 2 Tagen symmetrische Ausbreitung über den ganzen Körper,<br />

Handflächen <strong>und</strong> Fußsohlen s<strong>in</strong>d ausgespart. Der Ausschlag beg<strong>in</strong>nt im weiteren Verlauf<br />

im Zentrum abzublassen <strong>und</strong> ersche<strong>in</strong>t dadurch girlandenförmig, am<br />

auffallendsten an den Armen. Die Hautersche<strong>in</strong>ungen können sehr variabel se<strong>in</strong>, sie<br />

können verschw<strong>in</strong>den <strong>und</strong> dann wie<strong>der</strong> auftreten. Das Allgeme<strong>in</strong>bef<strong>in</strong>den ist wenig<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt. Gelegentlich treten, vor allem bei Erwachsenen, vorübergehend<br />

Gelenkbeschwerden auf.<br />

E<strong>in</strong>e Therapie ist bei dem milden Krankheitsverlauf kaum notwendig.<br />

R<strong>in</strong>gelröteln <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schwangerschaft<br />

Bei e<strong>in</strong>er Infektion mit R<strong>in</strong>gelröteln während <strong>der</strong> Schwangerschaft kann das<br />

ungeborene K<strong>in</strong>d mitbetroffen werden. Die Folge kann e<strong>in</strong>e Fehl- o<strong>der</strong> Totgeburt<br />

se<strong>in</strong>. Spätere Missbildungen s<strong>in</strong>d bisher nicht bekannt. Hatten schwangere Frauen mit<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n Kontakt, die an R<strong>in</strong>gelröteln erkrankt o<strong>der</strong> ansteckungsverdächtig s<strong>in</strong>d,<br />

sollten sie sich sofort an ihren behandelnden Arzt wenden. Er bestimmt den<br />

Immunstatus <strong>und</strong> berät sie. Es ist ratsam, bis zur Abklärung des Immunstatus den<br />

Kontakt zu K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die die Krankheit übertragen können, zu meiden.


- 68 -<br />

Vorbeugung<br />

E<strong>in</strong>e prophylaktische Impfung steht nicht zur Verfügung. Beson<strong>der</strong>s gefährdeten<br />

Personen (Schwangere, Personen mit Abwehrschwäche o<strong>der</strong> Blutarmut) wird<br />

empfohlen, den Kontakt zu R<strong>in</strong>gelröteln<strong>in</strong>fizierten zu meiden.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

Die erkrankten K<strong>in</strong><strong>der</strong>/Jugendlichen dürfen nach Abkl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Beschwerden die<br />

<strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

26. Röteln - nicht meldepflichtig<br />

Röteln s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e harmlose K<strong>in</strong><strong>der</strong>krankheit. Gefährlich können sie nur <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Schwangerschaft werden, wenn die Schwangere nicht durch überstandene<br />

Erkrankung o<strong>der</strong> Impfung geschützt ist. Röteln s<strong>in</strong>d viel weniger ansteckend als<br />

Masern.<br />

Übertragung<br />

Das Rötelnvirus kommt nur bei Menschen vor, die Übertragung erfolgt durch<br />

Tröpfchen<strong>in</strong>fektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 14 bis 21 Tage.<br />

Die Ansteckungsfähigkeit beträgt 7 Tage vor bis 7 Tage nach Ausbruch des<br />

Exanthems.<br />

Krankheitsverlauf<br />

Röteln verlaufen häufig (<strong>in</strong> 50 % <strong>der</strong> Infektionen) ohne typische Krankheitszeichen<br />

<strong>und</strong> bleiben unbemerkt. Charakteristische Krankheitszeichen s<strong>in</strong>d: Lymphknotenschwellung,<br />

wobei die symmetrische Schwellung <strong>der</strong> Lymphknoten am Nacken <strong>und</strong><br />

h<strong>in</strong>ter den Ohren beson<strong>der</strong>s typisch ist. Das Fieber beträgt meist nur zwischen 38 <strong>und</strong><br />

38,5 o C. Der Hautausschlag besteht aus hellroten kle<strong>in</strong>en Flecken, die zuerst im<br />

Gesicht auftreten <strong>und</strong> sich dann über den Körper, Arme <strong>und</strong> Be<strong>in</strong>e ausbreiten. Er<br />

kl<strong>in</strong>gt <strong>in</strong> 1 bis 3 Tagen wie<strong>der</strong> ab.<br />

Röteln <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schwangerschaft<br />

Bei fehlen<strong>der</strong> Immunität kann e<strong>in</strong>e Rötelnvirus<strong>in</strong>fektion <strong>der</strong> Schwangeren <strong>in</strong> den<br />

ersten Monaten zu Fehlgeburt, Totgeburt o<strong>der</strong> typischen Missbildungen des K<strong>in</strong>des<br />

führen. Häufigste Missbildungen s<strong>in</strong>d Herzfehler, Innenohrschäden, Augenschäden,<br />

Schädigungen des Gehirns mit motorischer <strong>und</strong> mentaler Retardierung.


- 69 -<br />

Impfung<br />

Alle K<strong>in</strong><strong>der</strong>, Jungen <strong>und</strong> Mädchen, sollten durch e<strong>in</strong>e zweimalige Rötelnimpfung, die<br />

als Masern-Mumps-Röteln-Impfung verabreicht wird, geschützt werden. Die Impfung<br />

<strong>der</strong> Jungen ist erfor<strong>der</strong>lich, damit sie später nicht Schwangere im familiären <strong>und</strong><br />

beruflichen Umfeld anstecken können. Bei Ausbruch e<strong>in</strong>er Rötelnerkrankung sollten<br />

alle ungeimpften <strong>und</strong> nur e<strong>in</strong>mal geimpften Betroffenen e<strong>in</strong>er Gruppe möglichst früh<br />

(<strong>in</strong>nerhalb von 3 Tagen) e<strong>in</strong>e Inkubationsimpfung erhalten.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

Erkrankte Personen dürfen nach Abkl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> Krankheitszeichen die <strong>Schule</strong><br />

wie<strong>der</strong> besuchen.<br />

Kontaktpersonen dürfen die <strong>Schule</strong> sofort besuchen.<br />

27. Ruhr, bakterielle (Shigellose) - meldepflichtig !<br />

Übertragung<br />

Auch die Shigellose ist e<strong>in</strong>e durch Bakterien ausgelöste ansteckende Durchfallerkrankung.<br />

Die Übertragung erfolgt überwiegend durch direkten Kontakt von Mensch<br />

zu Mensch. Das Bakterium wird mit dem Stuhl ausgeschieden <strong>und</strong> kann durch w<strong>in</strong>zige<br />

Stuhlspuren an den Händen (Schmier<strong>in</strong>fektion) weiterverbreitet werden. Die<br />

Erkrankung wird oft bei Reisen <strong>in</strong> Län<strong>der</strong> mit ger<strong>in</strong>gem <strong>Hygiene</strong>standard erworben,<br />

<strong>und</strong> zwar durch kontam<strong>in</strong>iertes Tr<strong>in</strong>kwasser, Nahrungsmittel, Badegewässer. Als<br />

weitere Überträger werden Fliegen diskutiert. Auch e<strong>in</strong> enger Kontakt zu Erkrankten,<br />

z. B. geme<strong>in</strong>sames Benutzen von Toiletten bei nicht ausreichen<strong>der</strong> <strong>Hygiene</strong>, kann zur<br />

Weiterverbreitung führen. Die Infektionsdosis ist sehr niedrig, schon 10 bis 200<br />

Keime können zur Erkrankung führen.<br />

Die Inkubationszeit beträgt meistens12 bis 96 St<strong>und</strong>en.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Sie besteht während <strong>der</strong> akuten Infektion <strong>und</strong> solange Bakterien mit dem Stuhl<br />

ausgeschieden werden, auch wenn die Erkrankung bereits abgeklungen ist. Die<br />

Ausscheidung von Shigellen dauert <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel 1 bis 4 Wochen nach <strong>der</strong> akuten<br />

Krankheitsphase. E<strong>in</strong>e antibiotische Behandlung führt zu e<strong>in</strong>er Verkürzung <strong>der</strong><br />

Krankheitsdauer <strong>und</strong> zu e<strong>in</strong>er Reduktion <strong>der</strong> Bakterienausscheidung.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Erkrankung beg<strong>in</strong>nt mit krampfartigen Bauchschmerzen, schmerzhaftem Stuhldrang,<br />

Fieber <strong>und</strong> wässrigen, später auch schleimig-blutigen Durchfällen.<br />

Mehrfacherkrankungen s<strong>in</strong>d möglich, weil es verschiedene Arten von Shigellen gibt.


- 70 -<br />

Therapie<br />

Wichtigste Behandlungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Ausgleich von Wasser- <strong>und</strong> M<strong>in</strong>eralstoff-<br />

Verlusten sowie die Gabe von Antibiotika.<br />

Vorbeugung<br />

Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen <strong>der</strong> Hände nach dem Besuch<br />

<strong>der</strong> Toilette, vor <strong>der</strong> Zubereitung von Mahlzeiten <strong>und</strong> vor dem Essen.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, welches an bakterieller Ruhr erkrankt ist, darf die <strong>Schule</strong> nicht besuchen.<br />

Nach kl<strong>in</strong>ischer Genesung <strong>und</strong> dem Vorliegen von drei unauffälligen Stuhlproben<br />

kann das K<strong>in</strong>d wie<strong>der</strong> am Schulbesuch teilnehmen. E<strong>in</strong> schriftliches ärztliches<br />

Attest ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Wenn ausnahmsweise doch e<strong>in</strong>mal längere Zeit Erreger ausgeschieden werden,<br />

so dürfen solche Ausschei<strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>er Genehmigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />

nach § 34 Abs. 2 IfSG dann wie<strong>der</strong> die <strong>Schule</strong> besuchen, wenn folgende<br />

Vorsichtsmaßnahmen e<strong>in</strong>gehalten werden:<br />

- Das K<strong>in</strong>d des<strong>in</strong>fiziert sich nach Benutzung <strong>der</strong> Toilette <strong>und</strong> vor dem Essen<br />

gründlich die Hände mit e<strong>in</strong>em geeigneten Des<strong>in</strong>fektionsmittel.<br />

- Das K<strong>in</strong>d darf <strong>in</strong> dieser Zeit nicht an <strong>der</strong> Zubereitung <strong>und</strong> beim Austeilen von<br />

Speisen beteiligt werden.<br />

- Für betroffene Lehrer gilt dasselbe.<br />

<br />

Die Geschwister e<strong>in</strong>es erkrankten K<strong>in</strong>des dürfen weiterh<strong>in</strong> die <strong>Schule</strong> besuchen,<br />

wenn sie ges<strong>und</strong> s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> die genannten Vorsichtsmaßnahmen ebenfalls e<strong>in</strong>halten.<br />

Das Gleiche gilt für Lehrer, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Familie e<strong>in</strong>e Erkrankung an bakterieller<br />

Ruhr aufgetreten ist. Um e<strong>in</strong>en negativen Bef<strong>und</strong> nachweisen zu können,<br />

muss am Ende <strong>der</strong> Inkubationszeit e<strong>in</strong>e Stuhluntersuchung erfolgen.


- 71 -<br />

28. Salmonellenerkrankung (-ausscheidung) -<br />

nur meldepflichtig bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 6 Jahren !<br />

Übertragung<br />

Die Salmonellose ist e<strong>in</strong>e durch Bakterien ausgelöste Lebensmittel<strong>in</strong>fektion. Die<br />

Krankheitskeime werden meist durch <strong>in</strong>fizierte Nahrungsmittel, wie z. B. rohes Fleisch<br />

<strong>und</strong> nicht ausreichend erhitzte Fleischerzeugnisse (Hackfleisch, Rohwurstsorten,<br />

Schlachtgeflügel, Fleischsalate), Eier <strong>und</strong> roheihaltige Zubereitungen aufgenommen.<br />

Die Nahrungsmittel können entwe<strong>der</strong> durch ihre tierische Herkunft <strong>in</strong>fiziert o<strong>der</strong><br />

durch mangelnde Küchenhygiene bei <strong>der</strong> Zubereitung verunre<strong>in</strong>igt werden. Die<br />

Erkrankung ist weltweit verbreitet.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 6 bis 72 St<strong>und</strong>en, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel 12 bis 36 St<strong>und</strong>en.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Sie besteht, so lange Bakterien im Stuhl ausgeschieden werden, auch wenn die<br />

Krankheit bereits abgeklungen ist. In den meisten Fällen werden die Bakterien noch<br />

e<strong>in</strong>ige Wochen lang (im Durchschnitt 4 Wochen) ausgeschieden.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Salmonellose beg<strong>in</strong>nt meist plötzlich mit Bauchschmerzen <strong>und</strong> plötzlich<br />

e<strong>in</strong>setzendem Durchfall. Zusätzlich können Fieber, Übelkeit, Erbrechen <strong>und</strong> Kopfschmerzen<br />

auftreten. Die Symptome dauern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nur wenige St<strong>und</strong>en o<strong>der</strong><br />

Tage. Bei vorgeschädigten Patienten kann es auch zur E<strong>in</strong>schwemmung <strong>der</strong><br />

Salmonellen <strong>in</strong> die Blutbahn mit weiteren Komplikationen kommen. Mehrfacherkrankungen<br />

s<strong>in</strong>d möglich, es entsteht ke<strong>in</strong> Schutz durch Immunität.<br />

Therapie<br />

Bei unkompliziertem Verlauf ist die Gabe von Antibiotika nicht angezeigt. Am<br />

wichtigsten ist <strong>der</strong> Ausgleich von Flüssigkeits- <strong>und</strong> M<strong>in</strong>eralverlusten.<br />

Vorbeugung<br />

Tatsache ist, dass ca. 10 % <strong>der</strong> Menschen zeitweise Salmonellenausschei<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d<br />

ohne es zu wissen. Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen <strong>der</strong><br />

Hände, vor allem nach jedem Besuch <strong>der</strong> Toilette, vor <strong>der</strong> Zubereitung von Mahlzeiten<br />

<strong>und</strong> vor dem Essen. Händewaschen führt zwar nicht zur vollständigen Entfernung<br />

<strong>der</strong> Erreger, wohl aber zur drastischen Reduzierung <strong>der</strong> Keimzahl an den<br />

Händen. Selbst wenn also nach dem Händewaschen e<strong>in</strong>ige wenige Salmonellen auf<br />

<strong>der</strong> Haut haften bleiben, so kann dadurch ke<strong>in</strong>e Erkrankung mehr ausgelöst werden.<br />

In den Sanitäranlagen müssen Seifenspen<strong>der</strong> <strong>und</strong> E<strong>in</strong>malhandtücher vorhanden se<strong>in</strong>.


- 72 -<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht bei Salmonellenerkrankungen lediglich e<strong>in</strong><br />

Besuchsverbot von Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen für K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die das 6. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben, was für <strong>Schule</strong>n <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht zutrifft.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Sobald es <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>zustand zulässt, darf das betreffende K<strong>in</strong>d deshalb<br />

wie<strong>der</strong> die <strong>Schule</strong> besuchen.<br />

Nach Beendigung <strong>der</strong> Krankheit werden erfahrungsgemäß für e<strong>in</strong>e gewisse Zeit<br />

noch Salmonellen mit dem Stuhl ausgeschieden. Wenn die allgeme<strong>in</strong>en<br />

<strong>Hygiene</strong>regeln (Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife nach <strong>der</strong> Toilettenbenutzung<br />

<strong>und</strong> vor dem Essen, Abtrocknen mit E<strong>in</strong>malhandtüchern), die sowieso immer<br />

beachtet werden sollten, e<strong>in</strong>gehalten werden, besteht jedoch ke<strong>in</strong>e Übertragungsgefahr.<br />

E<strong>in</strong> Ausschluss vom Schulbesuch für die Dauer <strong>der</strong> Ausscheidung ist<br />

deshalb nicht erfor<strong>der</strong>lich <strong>und</strong> auch im Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen.<br />

E<strong>in</strong>e Des<strong>in</strong>fektion <strong>der</strong> Toiletten von Salmonellenausschei<strong>der</strong>n ist nicht notwendig,<br />

die tägliche Anwendung von WC-Re<strong>in</strong>igern ist ausreichend.<br />

Beim Zubereiten <strong>und</strong> Austeilen von Speisen zur Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung sowie<br />

im Kochunterricht an hauswirtschaftlichen <strong>und</strong> nahrungsgewerblichen <strong>Schule</strong>n<br />

dürfen diese Schüler aber nicht teilnehmen.<br />

Für betroffene Lehrer gilt dasselbe.<br />

Diese Empfehlungen gelten auch für an<strong>der</strong>e Krankheitserreger, die im Allgeme<strong>in</strong>en<br />

unkompliziert verlaufende Durchfallerkrankungen verursachen (z. B. Campylobacter,<br />

Yers<strong>in</strong>ia, etc.)


- 73 -<br />

29. Scharlach - meldepflichtig !<br />

Haupterkrankungsalter ist das 5. bis 10. Lebensjahr. Säugl<strong>in</strong>ge erkranken selten. Der<br />

Krankheitserreger gehört zu den A-Streptokokken. Dies ist e<strong>in</strong>e Gruppe von<br />

Bakterien, die neben Scharlach auch an<strong>der</strong>e Erkrankungen verursachen, z. B. eitrige<br />

Ang<strong>in</strong>a, Haut<strong>in</strong>fektionen, rheumatisches Fieber <strong>und</strong> Nierenentzündungen. Die<br />

Scharlach-Streptokokken s<strong>in</strong>d Eitererreger, die e<strong>in</strong> Gift (Tox<strong>in</strong>) produzieren, das e<strong>in</strong>en<br />

typischen Hautausschlag hervorruft.<br />

Übertragung<br />

Die Erreger werden beim Husten, Niesen, Sprechen übertragen (Tröpfchen<strong>in</strong>fektion).<br />

Etwa 10 % <strong>der</strong> Bevölkerung (<strong>in</strong> Epidemien auch viel mehr) tragen die Erreger auf den<br />

Schleimhäuten <strong>und</strong> auf <strong>der</strong> Haut ohne selbst krank zu werden. Als ges<strong>und</strong>e<br />

Keimträger können sie die Erreger aber an an<strong>der</strong>e weitergeben.<br />

Inkubationszeit<br />

Von <strong>der</strong> Ansteckung bis zum Ausbruch <strong>der</strong> Erkrankung vergehen meist 1 bis 3 Tage<br />

(selten länger).<br />

Dauer <strong>der</strong> Ansteckungsfähigkeit<br />

Bis 24 St<strong>und</strong>en nach Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er wirksamen antibiotischen Therapie (z. B. Penicill<strong>in</strong><br />

für m<strong>in</strong>destens 10 Tage). Unbehandelt gelten die Patienten bis zu 3 Wochen als<br />

<strong>in</strong>fektiös.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Krankheit beg<strong>in</strong>nt plötzlich mit Erbrechen <strong>und</strong> Fieber, Halsweh mit eitrigen<br />

Rachenmandeln (Ang<strong>in</strong>a), zunächst weiß belegter, später Himbeerzunge. Die Halslymphknoten<br />

s<strong>in</strong>d geschwollen, das Allgeme<strong>in</strong>bef<strong>in</strong>den ist stark bee<strong>in</strong>trächtigt. Nach<br />

1 bis 2 Tagen entwickelt sich e<strong>in</strong> typischer Hautausschlag (stecknadelkopfgroße,<br />

hochrote erhabene Flecken). Er beg<strong>in</strong>nt am Oberkörper <strong>und</strong> dehnt sich dann auf<br />

Hals, Stamm, Arme <strong>und</strong> Be<strong>in</strong>e aus. Das M<strong>und</strong>-K<strong>in</strong>n-Dreieck bleibt frei (blass). Wenn<br />

das Exanthem abgeklungen ist, kommt es zur charakteristischen Hautschuppung, die<br />

bis zu 6 Wochen anhalten kann. Sie ist am Körper meist kleieförmig, kann an<br />

Händen <strong>und</strong> Füßen aber größere Hautbezirke betreffen.<br />

Therapie<br />

Die Erkrankung wird antibiotisch (Penicill<strong>in</strong>) erfolgreich behandelt. Durch die<br />

Behandlung wird <strong>der</strong> Krankheitsverlauf gemil<strong>der</strong>t, die Dauer <strong>der</strong> Ansteckungsfähigkeit<br />

wird verkürzt <strong>und</strong> Folgekrankheiten, wie z. B. rheumatisches Fieber,<br />

Nierenerkrankungen <strong>und</strong> Herzerkrankungen werden mit hoher Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t.


- 74 -<br />

Vorbeugung<br />

E<strong>in</strong>e Schutzimpfung ist nicht möglich. E<strong>in</strong>e vorbeugende Medikamentengabe nach<br />

Kontakt mit e<strong>in</strong>em Scharlachkranken ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht erfor<strong>der</strong>lich. Scharlach<br />

h<strong>in</strong>terlässt ke<strong>in</strong>e sichere Immunität, deshalb s<strong>in</strong>d Mehrfacherkrankungen möglich.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Erkrankte, die mit Antibiotika behandelt werden, dürfen die <strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen,<br />

wenn die Antiobiotikabehandlung nach ärztlicher Verordnung m<strong>in</strong>destens<br />

24 St<strong>und</strong>en durchgeführt wurde.<br />

Ohne Antibiotikabehandlung dürfen Erkrankte die <strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen,<br />

sobald die Krankheitszeichen abgeklungen s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> schriftliches ärztliches Attest<br />

ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

E<strong>in</strong> Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

30.Tuberkulose - meldepflichtig!<br />

Die Tuberkulose ist e<strong>in</strong>e weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die durch Tuberkulose-Bakterien<br />

verursacht wird. Die häufigste Form ist die Lungentuberkulose. Die<br />

Ansteckung mit Tuberkulose-Bakterien erfolgt heute praktisch nur noch über die<br />

Atemwege von Mensch zu Mensch (Tröpfchen<strong>in</strong>fektion). Die Gefahr e<strong>in</strong>er Ansteckung<br />

besteht bei Kontakt mit e<strong>in</strong>er an Lungentuberkulose erkrankten Person. Sie ist umso<br />

größer, je länger <strong>und</strong> enger <strong>der</strong> Kontakt war. Die häufigsten Beschwerden s<strong>in</strong>d<br />

Husten, Auswurf, Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Nachtschweiß <strong>und</strong><br />

leichtes Fieber. Kle<strong>in</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong> Personen mit e<strong>in</strong>er Immunschwäche erkranken<br />

häufiger <strong>und</strong> schwerer an Tuberkulose. Die Tuberkulose ist mit Medikamenten gut<br />

behandelbar. E<strong>in</strong>e Impfung wird <strong>in</strong> Deutschland wegen <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Erkrankungszahlen<br />

nicht mehr empfohlen.<br />

Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen bei e<strong>in</strong>em Tuberkulosefall erfahren Sie<br />

im E<strong>in</strong>zelfall vom Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-.<br />

31. Typhus – meldepflichtig !<br />

Es handelt sich um e<strong>in</strong>e bakteriell bed<strong>in</strong>gte Brechdurchfallerkrankung mit hohem Fieber,<br />

die <strong>in</strong> den meisten Fällen über Tr<strong>in</strong>kwasser, aber auch über rohe o<strong>der</strong> nicht<br />

ausreichend erhitzte Speisen übertragen wird. Die Erkrankung wird vere<strong>in</strong>zelt aus<br />

tropischen <strong>und</strong> subtropischen Län<strong>der</strong>n nach Deutschland e<strong>in</strong>geschleppt, sie wird<br />

aufgr<strong>und</strong> des hohen <strong>Hygiene</strong>standards hier aber nicht weiterverbreitet. Die Krankheit<br />

ist mit Antibiotika gut behandelbar. Es gibt auch e<strong>in</strong>e wirksame Schutzimpfung gegen<br />

Typhus, die vor Reisen <strong>in</strong> gefährdete Gebiete empfehlenswert ist.<br />

Über die <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> notwendigen Maßnahmen <strong>in</strong>formiert Sie das Landratsamt<br />

<strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- im E<strong>in</strong>zelfall.


- 75 -<br />

32. Virusbed<strong>in</strong>gte hämorrhagische Fieber - meldepflichtig !<br />

Unter dieser Kategorie werden verschieden Viruskrankheiten erfasst (Gelbfieber,<br />

Lassafieber, etc.), die <strong>in</strong> tropischen Län<strong>der</strong>n vorkommen <strong>und</strong> <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen nach<br />

Deutschland e<strong>in</strong>geschleppt werden können. Wie <strong>der</strong> Name sagt, äußern sich die<br />

Krankheiten als Fieber, das mit Blutungen <strong>in</strong> die Haut <strong>und</strong> <strong>in</strong> die <strong>in</strong>neren Organe<br />

e<strong>in</strong>hergeht. Die Erkrankung endet oft tödlich. Gegen Gelbfieber gibt es jedoch e<strong>in</strong>e<br />

Schutzimpfung, die vor Reisen <strong>in</strong> die Infektionsgebiete Afrikas o<strong>der</strong> Südamerikas<br />

empfohlen wird. Die auch <strong>in</strong> Deutschland vorkommenden Hantavirus-Infektionen<br />

verlaufen als milde bis mo<strong>der</strong>ate Form des hämorrhagischen Fiebers mit Magen-<br />

Darmbeschwerden <strong>und</strong> Nierenbeteiligung.<br />

Über die <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> notwendigen Maßnahmen <strong>in</strong>formiert Sie das Landratsamt<br />

<strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- im E<strong>in</strong>zelfall.<br />

33. Virusbed<strong>in</strong>gte Durchfallerkrankungen -<br />

nur meldepflichtig bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n unter 6 Jahren !<br />

Übertragung<br />

Zahlreiche Virus-Arten können Durchfallerkrankungen auslösen. In Deutschland s<strong>in</strong>d<br />

dies hauptsächlich Rota-, Adeno- <strong>und</strong> Noroviren. Sie werden auf fäkal-oralem Weg<br />

durch Schmier<strong>in</strong>fektionen übertragen. Noroviren werden außerdem auch mit<br />

Erbrochenem ausgeschieden <strong>und</strong> können über Tröpfchenbildung mit <strong>der</strong> Luft<br />

übertragen werden.<br />

Bereits die Aufnahme von 10 bis 100 Viren reicht für e<strong>in</strong>e Erkrankung aus. Daher ist<br />

auch e<strong>in</strong>e direkte Übertragung von Mensch zu Mensch möglich, <strong>in</strong>dem w<strong>in</strong>zige<br />

Mengen von Kotresten von dem Erkrankten verschmiert werden <strong>und</strong> dann von e<strong>in</strong>er<br />

an<strong>der</strong>en Person an die Hände o<strong>der</strong> an Lebensmittel gebracht werden, die dann <strong>in</strong><br />

den M<strong>und</strong> gesteckt bzw. verzehrt werden.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 6 bis 50 St<strong>und</strong>en bei Noroviren, 1 bis 3 Tage bei<br />

Rotaviren <strong>und</strong> 5 bis 8 Tage bei Adenoviren.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Sie besteht, solange Viren im Stuhl ausgeschieden werden, auch wenn die Krankheit<br />

bereits abgeklungen ist. In <strong>der</strong> Regel dauert die Virusausscheidung wenige Tage bis<br />

zu 2 Wochen.<br />

Krankheitsbild<br />

Typischerweise beg<strong>in</strong>nt die Erkrankung plötzlich mit Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen<br />

<strong>und</strong> starken Durchfällen. Auch leichtes Fieber kann auftreten. Diese<br />

Krankheitszeichen dauern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel für 1 bis 3 Tage an.


- 76 -<br />

Therapie<br />

Die Behandlung erfolgt symptomatisch durch Ausgleich des Flüssigkeits- <strong>und</strong><br />

M<strong>in</strong>eralienverlustes. E<strong>in</strong> Mittel zur Bekämpfung <strong>der</strong> Viren steht nicht zur Verfügung.<br />

Die Gabe von Antibiotika ist wirkungslos <strong>und</strong> deshalb nicht angezeigt.<br />

Vorbeugung<br />

Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen <strong>der</strong> Hände, vor allem nach<br />

jedem Besuch <strong>der</strong> Toilette, vor <strong>der</strong> Zubereitung von Mahlzeiten <strong>und</strong> vor dem Essen. In<br />

den Sanitäranlagen müssen deshalb Seifenspen<strong>der</strong> <strong>und</strong> E<strong>in</strong>malhandtücher vorhanden<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht bei virusbed<strong>in</strong>gten Durchfallerkrankungen<br />

lediglich e<strong>in</strong> Besuchsverbot von Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen für die<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben <strong>und</strong> zwar so lange, bis<br />

nach ärztlichem Urteil e<strong>in</strong>e Weiterverbreitung <strong>der</strong> Krankheit nicht mehr zu<br />

befürchten ist (48 St<strong>und</strong>en nach Abkl<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> kl<strong>in</strong>ischen Symptome). Sobald es<br />

also <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>zustand zulässt, dürfen diese K<strong>in</strong><strong>der</strong> wie<strong>der</strong> die <strong>Schule</strong><br />

besuchen. Die Untersuchung von Stuhlproben ist dafür nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Nach Beendigung <strong>der</strong> Krankheit können die Viren noch für e<strong>in</strong>ige Tage bzw. bis<br />

zu 2 Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Wenn die allgeme<strong>in</strong>en<br />

<strong>Hygiene</strong>regeln (Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife nach <strong>der</strong> Toilettenbenutzung<br />

<strong>und</strong> vor dem Essen, Abtrocknen mit E<strong>in</strong>malhandtüchern), die sowieso immer<br />

beachtet werden sollten, e<strong>in</strong>gehalten werden, besteht jedoch ke<strong>in</strong>e Übertragungsgefahr.<br />

E<strong>in</strong> Ausschluss vom Schulbesuch für die Dauer <strong>der</strong> Ausscheidung ist<br />

deshalb nicht erfor<strong>der</strong>lich <strong>und</strong> auch im Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen.<br />

Beim Zubereiten <strong>und</strong> Austeilen von Speisen zur Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung dürfen<br />

diese K<strong>in</strong><strong>der</strong> aber nicht teilnehmen.<br />

Für betroffene Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer gilt dasselbe.<br />

Geschwister von erkrankten K<strong>in</strong><strong>der</strong>n dürfen die E<strong>in</strong>richtung weiter besuchen, so<br />

lange bei ihnen ke<strong>in</strong>e Krankheitszeichen auftreten.


- 77 -<br />

34. Warzen - nicht meldepflichtig<br />

Die gewöhnlichen Warzen s<strong>in</strong>d r<strong>und</strong>e, scharf umschriebene stecknadelkopf- bis<br />

erbsengroße Knötchen, die sich beetartig auf <strong>der</strong> Haut vermehren können. Sie<br />

befallen bevorzugt Hände <strong>und</strong> Fußsohlen.<br />

Bei den Plantarwarzen/Dornwarzen kommt es zur Ausbildung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong> den Fuß<br />

gerichteten Dornes, wodurch bei Belastung (Gehen, Wan<strong>der</strong>n) erhebliche Schmerzen<br />

entstehen können. Unbehandelt können sie Monate bis Jahre vorhanden se<strong>in</strong>. Sie<br />

können mit Hühneraugen <strong>und</strong> Schwielen verwechselt werden.<br />

Dellwarzen s<strong>in</strong>d stecknadelkopf- bis erbsengroße Knötchen mit glatter, oft<br />

glänzen<strong>der</strong> Oberfläche. Bisweilen, aber nicht immer, weisen sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mitte e<strong>in</strong>e<br />

Vertiefung ("Delle") auf. Beim Ausdrücken wird e<strong>in</strong>e teigige Masse freigesetzt, die<br />

<strong>in</strong>fektiös ist. Dellwarzen machen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel ke<strong>in</strong>e Beschwerden, außer wenn sie sich<br />

entzünden. Sie können alle Körperteile befallen, bevorzugt treten sie jedoch an den<br />

oberen Körperteilen auf.<br />

Übertragung<br />

Sowohl gewöhnliche Warzen als auch Dellwarzen werden durch Viren verursacht <strong>und</strong><br />

s<strong>in</strong>d übertragbar. Man geht davon aus, dass Dellwarzen durch direkten Mensch-zu-<br />

Mensch-Kontakt (beim Spielen, Sport, etc.) übertragen werden; gewöhnliche Warzen<br />

<strong>und</strong> Plantarwarzen werden dagegen hauptsächlich <strong>in</strong>direkt, durch Kontakt mit<br />

<strong>in</strong>fizierten Gegenständen (z. B. Handtüchern, Badeschuhen, Kleidung o. ä. ) übertragen.<br />

In ordnungsgemäß des<strong>in</strong>fizierten Schwimmbeckenwasser werden die Viren<br />

durch das im Wasser vorhandene Chlor <strong>in</strong>aktiviert. Die Übertragung erfolgt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

über feuchte Fußböden im Bereich <strong>der</strong> Beckenumläufe, <strong>in</strong> Dusch- <strong>und</strong><br />

Umklei<strong>der</strong>äumen <strong>und</strong> über feuchte Sitzflächen. Hautschuppen, die mit Viren <strong>in</strong>fiziert<br />

s<strong>in</strong>d, haften am Boden <strong>und</strong> können bei Begehen mit nackten Füßen zu e<strong>in</strong>er Infektion<br />

führen, <strong>in</strong>dem die Viren über kle<strong>in</strong>ste Verletzungen an den Fußsohlen <strong>in</strong> die Haut<br />

e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen. Die Hautersche<strong>in</strong>ungen können erst Monate nach <strong>der</strong> stattgef<strong>und</strong>enen<br />

Infektion auftreten.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

<br />

<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> sollten zur Vermeidung <strong>der</strong> Weiterverbreitung von Dornwarzen im Sport<strong>und</strong><br />

Turnunterricht nicht mit nackten Füßen turnen. Spezielle Fußübungen können<br />

auf e<strong>in</strong>em eigenen sauberen Handtuch durchgeführt werden.<br />

Die geme<strong>in</strong>same Benutzung von Handtüchern, Hautcremes etc. durch mehrere<br />

Personen ist zu vermeiden. Badetücher, die e<strong>in</strong>mal auf dem Boden lagen, sollten<br />

nicht mehr verwendet werden.<br />

Beim Besuch <strong>der</strong> Schwimmhalle kann durch das Tragen von Badeschuhen <strong>der</strong> unmittelbare<br />

Kontakt mit dem Fußboden vermieden werden <strong>und</strong> somit die Gefahr<br />

e<strong>in</strong>er Infektion gesenkt werden.<br />

E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d mit Plantarwarzen darf am Schwimmunterricht teilnehmen, wenn es<br />

solche Badeschuhe <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schwimmhalle trägt. E<strong>in</strong>e Infektion über das Wasser<br />

selbst f<strong>in</strong>det nicht statt.


- 78 -<br />

35. W<strong>in</strong>dpocken - meldepflichtig !<br />

Übertragung<br />

Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt durch Tröpfchen<strong>in</strong>fektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 8 bis 28 Tage, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel 14 bis 16 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

W<strong>in</strong>dpocken s<strong>in</strong>d sehr ansteckend, schon 1 bis 2 Tage vor Ausbruch des Exanthems<br />

bis 7 Tage nach dem Auftreten <strong>der</strong> ersten Bläschen.<br />

Krankheitsbild<br />

Leichtes Fieber <strong>und</strong> kle<strong>in</strong>e blassrote Flecken. Sie verwandeln sich rasch <strong>in</strong> Bläschen,<br />

die unter Krustenbildung e<strong>in</strong>trocknen <strong>und</strong> meist ohne Narben abheilen. Da die<br />

Bläschenbildung häufig mit starkem Juckreiz e<strong>in</strong>hergeht, kommt es beim Kratzen zur<br />

Zerstörung <strong>der</strong> Bläschen <strong>und</strong> zur Infektion mit Bakterien. Beim Ausheilen entstehen<br />

dann flache helle Narben. W<strong>in</strong>dpocken können sehr leicht, aber auch sehr schwer<br />

mit starkem Krankheitsgefühl verlaufen. Komplikationen s<strong>in</strong>d selten. Frauen, die <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Schwangerschaft erstmals erkranken, können das Virus auf das ungeborene K<strong>in</strong>d<br />

übertragen, das dadurch schwer geschädigt werden kann.<br />

Das Virus verbleibt lebenslang im Körper <strong>und</strong> kann bei e<strong>in</strong>er Reaktivierung die<br />

Krankheit „Gürtelrose“ auslösen.<br />

Therapie<br />

Die Behandlung soll den Juckreiz l<strong>in</strong><strong>der</strong>n <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Infektion <strong>der</strong> Bläschen mit<br />

Bakterien vorbeugen.<br />

Impfung<br />

Mittlerweile wird für alle Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong> ab dem 2. Lebensjahr e<strong>in</strong>e Schutzimpfung<br />

empfohlen, ebenso für ungeimpfte 9- bis 17-jährige Jugendliche, die bisher ke<strong>in</strong>e<br />

W<strong>in</strong>dpocken durchgemacht haben. Das Gleiche gilt für Frauen mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>wunsch <strong>und</strong><br />

für Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie. Ungeimpfte Risikopersonen<br />

(Schwangere, abwehrgeschwächte Patienten) sollten nach Kontakt mit Erkrankten<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 96 St<strong>und</strong>en e<strong>in</strong>e passive Impfung erhalten. Bei empfänglichen Personen<br />

mit Kontakt zu Risikopersonen ist e<strong>in</strong>e Inkubationsimpfung <strong>in</strong> Erwägung zu<br />

ziehen.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

Bei unkompliziertem Verlauf dürfen Erkrankte 7 Tage nach Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Erkrankung<br />

die <strong>Schule</strong> wie<strong>der</strong> besuchen. E<strong>in</strong> schriftliches ärztliches Attest ist nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom Schulunterricht ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.


- 79 -<br />

36. Wurmbefall - nicht meldepflichtig<br />

Die häufigste Wurmerkrankung beim Menschen ist <strong>der</strong> Befall mit Madenwürmern<br />

(Oxyuriasis), <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n vorkommt. Die Madenwürmer s<strong>in</strong>d länglich<br />

<strong>und</strong> weiß. Die Weibchen werden bis zu 13 Millimeter, die Männchen nur bis zu 3<br />

Millimeter lang. Nach dem Verschlucken <strong>der</strong> Eier werden im oberen Darmabschnitt<br />

sog. Larven freigesetzt, die auf ihrem Weg zum Dickdarm <strong>in</strong> etwa 2 Wochen<br />

ausreifen. An<strong>der</strong>s als viele an<strong>der</strong>e Darmparasiten dr<strong>in</strong>gt <strong>der</strong> Madenwurm nicht <strong>in</strong> den<br />

Blutkreislauf o<strong>der</strong> <strong>in</strong> an<strong>der</strong>e Organe e<strong>in</strong>. Er hat auch ke<strong>in</strong>e Zwischenwirte.<br />

Übertragung<br />

Zur Eiablage wan<strong>der</strong>n die Wurmweibchen aus dem Enddarm heraus <strong>und</strong> legen ihre<br />

Eier (mehrere Tausend) außerhalb des Afters ab. Dort verursachen sie e<strong>in</strong>en<br />

hartnäckigen Juckreiz. Durch das Kratzen gelangen die Wurmeier an die Hände des<br />

erkrankten K<strong>in</strong>des <strong>und</strong> werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umgebung weiterverbreitet. Dies kann über<br />

Lebensmittel geschehen, aber auch über Spielsachen o<strong>der</strong> Kleidungsstücke<br />

(Schmier<strong>in</strong>fektionen). Die Eier des Madenwurms s<strong>in</strong>d bis zu 3 Wochen lebensfähig. Es<br />

ist aber auch möglich, dass sich erkrankte K<strong>in</strong><strong>der</strong> selbst wie<strong>der</strong> anstecken (sog.<br />

Auto<strong>in</strong>fektion: Juckreiz - Hand - M<strong>und</strong>). Auch e<strong>in</strong>e Infektion durch im Staub aufgewirbelte<br />

Eier ist möglich.<br />

Inkubationszeit<br />

Das Zeit<strong>in</strong>tervall zwischen Aufnahme <strong>der</strong> Eier <strong>und</strong> Eiablage durch das Weibchen<br />

beträgt ca. e<strong>in</strong>en Monat.<br />

Ansteckungsfähigkeit besteht etwa 4 Wochen nach <strong>der</strong> Infektion über die gesamte<br />

Dauer des Wurmbefalls.<br />

Krankheitsbild<br />

Ganz häufig bleibt die Infektion unbemerkt. Anzeichen für e<strong>in</strong>en Wurmbefall kann<br />

aber nächtlicher Juckreiz <strong>in</strong> <strong>der</strong> Aftergegend se<strong>in</strong>, <strong>der</strong> zu Schlafstörungen führt <strong>und</strong> zu<br />

Hautreizungen durch <strong>in</strong>tensives Kratzen. E<strong>in</strong> andauern<strong>der</strong> nächtlicher Juckreiz sollte<br />

Anlass se<strong>in</strong>, den Arzt aufzusuchen.<br />

Therapie<br />

Der Arzt verordnet e<strong>in</strong> rezeptpflichtiges Medikament gegen Würmer. Gleichzeitig<br />

müssen allgeme<strong>in</strong>e hygienische Maßnahmen durchgeführt werden, um e<strong>in</strong>e<br />

Wie<strong>der</strong>ansteckung zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Dazu gehören täglicher Wechsel von Unter- <strong>und</strong><br />

Bettwäsche, waschen <strong>der</strong> Wäsche möglichst bei 60 Grad Celsius, gründliches Händewaschen<br />

nach dem Stuhlgang <strong>und</strong> vor dem Essen, die Berührung <strong>der</strong> Aftergegend<br />

möglichst vermeiden <strong>und</strong> die F<strong>in</strong>gernägel kurz schneiden. Meist ist e<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>holung<br />

<strong>der</strong> Behandlung nach 2 bis 3 Wochen erfor<strong>der</strong>lich. Bei hartnäckigen Verläufen<br />

kann e<strong>in</strong>e gleichzeitige Behandlung aller Familienmitglie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong>.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

E<strong>in</strong> gesetzliches Besuchsverbot gibt es nicht.


- 80 -<br />

37. Zecken - nicht meldepflichtig<br />

Zecken (wichtigster Vertreter Ixodes ric<strong>in</strong>us, auch Holzbock genannt) leben <strong>in</strong> Bodennähe<br />

auf Gräsern, Sträuchern <strong>und</strong> im Unterholz. Wir streifen sie an Waldrän<strong>der</strong>n,<br />

Wiesen, aber auch im Garten beim Vorbeigehen ab. Zecken können - <strong>in</strong> regional<br />

unterschiedlichem Maße - mit Krankheitserregern verseucht se<strong>in</strong> (<strong>in</strong> den FSME- Endemiegebieten<br />

<strong>in</strong> Deutschland s<strong>in</strong>d ca. 0,1 - 5 % <strong>der</strong> Zecken mit dem Virus <strong>in</strong>fiziert, 10<br />

- 35 % <strong>der</strong> Zecken können mit Borrelien befallen se<strong>in</strong>) <strong>und</strong> diese beim Blutsaugen an<br />

den Menschen weitergeben. Sie übertragen <strong>in</strong> Mitteleuropa zwei bedeutende<br />

Infektionskrankheiten: Die Frühsommermen<strong>in</strong>goenzephalitis (FSME) <strong>und</strong> die Lyme-<br />

Borreliose. Beide Erkrankungen können zu Entzündungen <strong>der</strong> Hirnhäute, des<br />

Gehirns, <strong>der</strong> Nerven <strong>und</strong> des Rückenmarks führen. Nicht je<strong>der</strong> Stich e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>fizierten<br />

Zecke führt zu e<strong>in</strong>er Ansteckung <strong>und</strong> nur bei 30% <strong>der</strong> Infizierten treten<br />

Krankheitsersche<strong>in</strong>ungen auf.<br />

Die FSME o<strong>der</strong> Gehirnhautentzündung nach Zeckenstich wird durch Viren verursacht.<br />

Gegen die FSME kann man sich durch Impfung schützen.<br />

Die Borreliose wird durch Bakterien verursacht, sie kommt weltweit vor. Neben den<br />

oben beschriebenen Krankheitsersche<strong>in</strong>ungen können bei <strong>der</strong> Borreliose zusätzlich<br />

Erkrankungen <strong>der</strong> Gelenke, <strong>der</strong> Haut <strong>und</strong> des Herzens auftreten. E<strong>in</strong> Borrelien-<br />

Impfstoff für Europa steht bisher nicht zur Verfügung. Da es sich um e<strong>in</strong>e bakterielle<br />

Erkrankung handelt, kann sie aber mit e<strong>in</strong>em Antibiotikum behandelt werden.<br />

Entfernen von Zecken<br />

Die Zecke sollte sobald wie möglich entfernt werden. Mit e<strong>in</strong>er P<strong>in</strong>zette fassen Sie die<br />

Zecke möglichst weit vorne <strong>und</strong> ziehen sie langsam von <strong>der</strong> E<strong>in</strong>stichstelle weg.<br />

Wichtig ist, dass die Zecke we<strong>der</strong> gequetscht noch beschädigt wird, da dann vermehrt<br />

Bakterien <strong>und</strong> Viren <strong>in</strong> den menschlichen Körper gelangen. Aus dem gleichen Gr<strong>und</strong><br />

dürfen ke<strong>in</strong> Öl, Alkohol, Nagellackentferner o<strong>der</strong> Cremes angewandt werden. Nach<br />

Entfernung <strong>der</strong> Zecke muss die W<strong>und</strong>e des<strong>in</strong>fiziert werden. Der Hausarzt sollte<br />

<strong>in</strong>formiert werden <strong>und</strong> sich die Stichstelle ansehen. Tritt e<strong>in</strong>e Rötung - auch noch nach<br />

Tagen o<strong>der</strong> Wochen - im Bereich <strong>der</strong> Stichstelle auf, ist auf jeden Fall erneut <strong>der</strong><br />

Hausarzt aufzusuchen, weil dies das Zeichen für e<strong>in</strong>e Borreliose se<strong>in</strong> kann.<br />

Vorbeugung<br />

Wenn Sie mit den Schülern/-<strong>in</strong>nen längere o<strong>der</strong> häufigere Waldspaziergänge <strong>und</strong><br />

Außenaktivitäten im freien Gelände o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Schullandheimaufenthalt planen, ist<br />

es s<strong>in</strong>nvoll, mit Schülern <strong>und</strong> Eltern über die Möglichkeit des Zeckenbefalls zu<br />

sprechen. Bei Waldspaziergängen wird empfohlen, geschlossene Kleidung, z.B. Jeans<br />

<strong>und</strong> langärmelige Hemden <strong>und</strong> festes Schuhwerk zu tragen. Nach Aufenthalt <strong>in</strong> freier<br />

Natur sorgfältiges Absuchen des Körpers nach Zecken. Falls Sie nach dem<br />

Spaziergang bei e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> bei sich selbst e<strong>in</strong>e Zecke entdecken, sollte diese so<br />

bald wie möglich entfernt werden. Auch die Eltern des K<strong>in</strong>des sollten davon <strong>in</strong>formiert<br />

werden.


- 81 -<br />

Sollte Ihnen im Verlauf <strong>der</strong> darauffolgenden Tage o<strong>der</strong> Wochen e<strong>in</strong>e Rötung im<br />

Bereich <strong>der</strong> Stichstelle auffallen, so machen Sie bitte die Eltern darauf aufmerksam<br />

<strong>und</strong> empfehlen ihnen auf jeden Fall, das K<strong>in</strong>d beim Hausarzt o<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt<br />

vorzustellen.<br />

Der <strong>Ostalbkreis</strong> gilt als Risikogebiet für FSME-Erkrankungen. E<strong>in</strong>e Impfung ist<br />

deshalb für alle Personen, auch für K<strong>in</strong><strong>der</strong>, empfehlenswert, die sich im <strong>Ostalbkreis</strong><br />

aufhalten <strong>und</strong> dabei e<strong>in</strong> Zeckenstichrisiko haben. In den Öffentlichen Impfempfehlungen<br />

für Baden Württemberg wird die Impfung gegen FSME ohne<br />

geografische E<strong>in</strong>schränkung für ganz Baden Württemberg empfohlen.


- 82 -<br />

Kapitel 4: Chronische Krankheiten<br />

1. Epilepsie (Anfallsleiden)<br />

Die Epilepsie beruht auf e<strong>in</strong>er Funktionsstörung <strong>der</strong> Nervenzellen im Gehirn <strong>und</strong><br />

kann <strong>in</strong> jedem Lebensalter beg<strong>in</strong>nen. Etwa 1 % aller Menschen erkranken an e<strong>in</strong>er<br />

Epilepsie. Die Krampfanfälle können sehr verschieden aussehen <strong>und</strong> unterschiedliche<br />

Ursachen (e<strong>in</strong>e Hirnschädigung (wie z. B. e<strong>in</strong>e Narbe, e<strong>in</strong> Tumor o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Fehlbildung)<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e erbliche Veranlagung) haben. Durch e<strong>in</strong>e medikamentöse<br />

Behandlung kann <strong>in</strong> den meisten Fällen erreicht werden, dass ke<strong>in</strong>e Anfälle mehr<br />

auftreten.<br />

Die wichtigsten Formen s<strong>in</strong>d:<br />

Grand mal-Anfälle - große generalisierte Krampfanfälle<br />

Symptome:<br />

Bewusstlosigkeit, Anspannung des ganzen Körpers, gefolgt von rhythmischen<br />

Zuckungen, die an Heftigkeit zunehmen, blass-blaue Hautverfärbung, häufig<br />

unwillkürlicher Ur<strong>in</strong>abgang, Speichelaustritt aus dem M<strong>und</strong> <strong>und</strong> Bissverletzungen <strong>der</strong><br />

Zunge.<br />

Dauer: meist 1 bis 2 M<strong>in</strong>uten.<br />

"Kle<strong>in</strong>e Anfälle" - treten <strong>in</strong> verschiedenen Formen auf:<br />

Absencen - d. h. Bewusstse<strong>in</strong>spausen<br />

Symptome:<br />

Das K<strong>in</strong>d ist für e<strong>in</strong>ige Sek<strong>und</strong>en "abwesend" <strong>und</strong> nicht ansprechbar. Es unterbricht<br />

se<strong>in</strong>e Tätigkeit <strong>und</strong> schaut starr auf e<strong>in</strong>en Punkt. Diese Anfälle werden zu Beg<strong>in</strong>n<br />

<strong>der</strong> Krankheit oft nicht erkannt o<strong>der</strong> als dumme Angewohnheit angesehen.<br />

Psycho-motorische Anfälle<br />

Symptome:<br />

Unmotivierte Schmatz- Schluck- <strong>und</strong> Leckbewegungen, Nesteln mit den Händen,<br />

unverständliches Reden, plötzliche Erregungszustände o<strong>der</strong> Wutausbrüche, zielloses<br />

Umherlaufen bei getrübtem Bewusstse<strong>in</strong>.<br />

Dauer: e<strong>in</strong>ige M<strong>in</strong>uten.<br />

Es gibt zahlreiche weitere Anfallsformen, die aber im Schulalltag normalerweise<br />

nicht vorkommen. Epileptische Anfälle können als Anfallserie auftreten (Wie<strong>der</strong>holung<br />

<strong>der</strong> Anfälle <strong>in</strong>nerhalb von M<strong>in</strong>uten o<strong>der</strong> St<strong>und</strong>en) o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en epileptischen<br />

Zustand (Status) übergehen (<strong>der</strong> Anfall dauert länger als 15 M<strong>in</strong>uten o<strong>der</strong> das K<strong>in</strong>d<br />

kommt zwischen den Anfällen nicht zu Bewusstse<strong>in</strong>).<br />

Bei jedem Verdacht auf e<strong>in</strong> noch nicht bekanntes Anfallsgeschehen sollten sofort die<br />

Eltern <strong>in</strong>formiert werden. Wichtig für die Diagnosestellung ist e<strong>in</strong>e exakte<br />

Beschreibung des Geschehens mit Zeitdauer.<br />

Die Diagnose wird von e<strong>in</strong>em spezialisierten K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt o<strong>der</strong> Neurologen gestellt. E<strong>in</strong><br />

wichtiges unverzichtbares Hilfsmittel ist dabei das EEG (Abkürzung für Elektroenze-


- 83 -<br />

phalogramm), das bei e<strong>in</strong>er epileptischen Aktivität typische Kurvenverläufe zeigt,<br />

auch wenn gerade ke<strong>in</strong> Anfall besteht. E<strong>in</strong> normales EEG schließt allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>e<br />

Epilepsie nicht aus.<br />

Die Behandlung erfolgt hauptsächlich mit Medikamenten, die regelmäßig e<strong>in</strong>genommen<br />

werden müssen. Die Suche nach den richtigen Medikamenten, unter denen<br />

Anfallsfreiheit besteht, kann manchmal Monate dauern. Die Medikamente wirken<br />

gezielt gegen Anfälle. Sie s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Beruhigungsmittel.<br />

Wichtig ist die Information <strong>der</strong> Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer <strong>und</strong> nach Möglichkeit<br />

auch <strong>der</strong> Mitschüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Mitschüler durch die Eltern <strong>und</strong> evtl. den<br />

behandelnden Arzt. Die Lehrkraft sollte mit den Eltern besprechen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Wann <strong>und</strong> welche Medikamente nimmt das K<strong>in</strong>d? – Siehe hierzu auch den<br />

Musterbrief auf Seite 19 zur Verordnung von Bedarfsmedikation!<br />

Wie sehen mögliche Nebenwirkungen bei Über- o<strong>der</strong> Unterdosierung aus?<br />

Ist das K<strong>in</strong>d/<strong>der</strong> Jugendliche anfallsfrei?<br />

Wie sieht e<strong>in</strong> eventueller Anfall aus? Gezielt nach Vorboten (sog. „Aura“) o<strong>der</strong><br />

eventuellem Auslöser fragen (z. B. durch Lichtblitze <strong>in</strong> <strong>der</strong> Disco)!<br />

Was soll <strong>der</strong> Lehrer dann tun?<br />

Wann soll er die Eltern anrufen <strong>und</strong> wann e<strong>in</strong>en Arzt (Name des behandelnden<br />

Arztes, Telefonnummer des Krankenwagens <strong>und</strong> des Rettungsdienstes)?<br />

Wofür (z. B. Schulweg) braucht das K<strong>in</strong>d Aufsicht bzw. Begleitung?<br />

Anfallskranke K<strong>in</strong><strong>der</strong> dürfen am Schulsport teilnehmen, wenn aus Sicht <strong>der</strong><br />

behandelnden Ärzte ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>slautenden Empfehlungen gegeben wurden <strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong>ige E<strong>in</strong>schränkungen bei <strong>der</strong> Teilnahme am Sport beachtet werden, z. B. s<strong>in</strong>d<br />

Sportarten mit Absturzgefahr (Hochreck, R<strong>in</strong>ge, Seile, Stangen) ungeeignet.<br />

Schwimmen <strong>und</strong> Baden darf nur unter sorgfältiger <strong>und</strong> ständiger Aufsicht <strong>in</strong><br />

Badeanstalten stattf<strong>in</strong>den. Offene Gewässer s<strong>in</strong>d nicht geeignet. Auf Spr<strong>in</strong>gen<br />

<strong>und</strong> Tauchen sollte verzichtet werden, ggf. sollte das K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Schwimmweste<br />

tragen.<br />

Ungeachtet dieser allgeme<strong>in</strong>en Empfehlungen sollte <strong>in</strong> jedem E<strong>in</strong>zelfall mit den Eltern<br />

abgesprochen werden, <strong>in</strong>wieweit das K<strong>in</strong>d am Schulsport teilnehmen darf,<br />

gegebenenfalls sollte e<strong>in</strong>e ärztliche Stellungnahme e<strong>in</strong>geholt werden.<br />

Erste Hilfe - Maßnahmen<br />

In <strong>der</strong> Regel hört e<strong>in</strong> großer Anfall (Grand mal) nach 1 bis 3 M<strong>in</strong>uten von selbst auf,<br />

er ist trotz se<strong>in</strong>es bedrohlichen Aussehens nicht lebensgefährlich. In den allermeisten<br />

Fällen ist deshalb e<strong>in</strong>e ärztliche Maßnahme nicht erfor<strong>der</strong>lich. Dauert e<strong>in</strong> großer<br />

Anfall aber länger als 3 bis 5 M<strong>in</strong>uten, so müssen beson<strong>der</strong>e Maßnahmen zur Unterbrechung<br />

des Anfallsgeschehens ergriffen werden, so wie sie vorab mit den Eltern<br />

besprochen wurden.


- 84 -<br />

Zunächst allgeme<strong>in</strong>e Maßnahmen: Das K<strong>in</strong>d soll nach Möglichkeit flach auf das<br />

Bett o<strong>der</strong> den Boden gelegt werden, um Sturzverletzungen zu vermeiden. Die<br />

Kleidung soll beson<strong>der</strong>s am Hals gelockert werden. Es soll aus e<strong>in</strong>er möglichen<br />

Gefahrenzone gebracht werden (Straßenverkehr, Wasser, scharfe Gegenstände o<strong>der</strong><br />

Kanten). Das K<strong>in</strong>d sollte während des Anfalls beobachtet werden, damit sorgfältige<br />

Angaben über die Art <strong>und</strong> die Dauer dem Arzt geschil<strong>der</strong>t werden können.<br />

Nach dem Anfall sollte das K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> stabile Seitenlage gedreht werden. Meist ist das<br />

K<strong>in</strong>d nach dem Anfall schlaff <strong>und</strong> schläfrig, man sollte es schlafen lassen, evtl.<br />

Unruhezustände beruhigend begleiten. E<strong>in</strong> Arzt muss gerufen werden, wenn <strong>der</strong><br />

Anfall länger als 5 M<strong>in</strong>uten dauert, sich das Gesicht bläulich verfärbt o<strong>der</strong> die<br />

Verwirrtheit nach dem Anfall länger als 30 M<strong>in</strong>uten andauert <strong>und</strong> sofort wenn es sich<br />

um e<strong>in</strong>en erstmals aufgetretenen Krampfanfall handelt.<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit kle<strong>in</strong>en Anfällen bedürfen e<strong>in</strong>er ruhigen <strong>und</strong> beschützenden Begleitung<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er guten Beobachtung. E<strong>in</strong>e Unterbrechung des Anfallsgeschehens ist <strong>in</strong> aller<br />

Regel nicht erfor<strong>der</strong>lich, auch wenn sich <strong>der</strong> Anfall über mehrere M<strong>in</strong>uten h<strong>in</strong>zieht.<br />

Nur wenn <strong>der</strong> Anfall nicht aufhört, muss hier <strong>der</strong> Arzt h<strong>in</strong>zugezogen werden.<br />

Versuchen Sie nicht während des Anfalls den Kiefer zu öffnen <strong>und</strong> gewaltsam<br />

Gegenstände (Keil) zwischen die Zähne zu schieben, um Wangen- o<strong>der</strong> Zungenbiss<br />

zu verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.


- 85 -<br />

2. Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)<br />

Der Diabetes mellitus ist e<strong>in</strong>e Erkrankung, die auch <strong>in</strong> frühen Lebensjahren auftreten<br />

kann. Es wird angenommen, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik ca. 20.000 K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong><br />

Jugendliche an Diabetes erkrankt s<strong>in</strong>d. Diese Zahl ist so groß, dass jede Lehrer<strong>in</strong> <strong>und</strong><br />

je<strong>der</strong> Lehrer damit rechnen muss, irgendwann e<strong>in</strong>mal mit den Problemen e<strong>in</strong>es<br />

jungen diabetischen Menschen konfrontiert zu werden.<br />

Die Eltern diabetischer K<strong>in</strong><strong>der</strong> werden von den Ärzten darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass<br />

<strong>der</strong> Diabetes des K<strong>in</strong>des für Lehrer <strong>und</strong> Mitschüler ke<strong>in</strong> Geheimnis bleiben soll.<br />

Diabetes ist we<strong>der</strong> ansteckend noch - bei richtiger Behandlung - <strong>in</strong> geistiger <strong>und</strong><br />

körperlicher H<strong>in</strong>sicht leistungsm<strong>in</strong><strong>der</strong>nd. Diabetische K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche s<strong>in</strong>d<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel genauso gewachsen wie ihre<br />

Altersgenossen, sie sollten ke<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>stellung genießen o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s nachsichtig<br />

behandelt werden. Die zweifellos vorhandenen Probleme <strong>der</strong> Erkrankung dürfen aber<br />

auch nicht bagatellisiert o<strong>der</strong> ignoriert werden.<br />

Folgende H<strong>in</strong>weise sollen dem Lehrpersonal die Aufgabe beim Umgang mit den<br />

jungen Diabetikern erleichtern helfen:<br />

<br />

<br />

<br />

Wenn <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> mitgeteilt wird, dass e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d zuckerkrank ist, sollen Gespräche<br />

mit den Eltern ergeben, <strong>in</strong>wieweit das K<strong>in</strong>d ärztlicherseits als voll belastbar<br />

angesehen wird. In <strong>der</strong> Regel ist e<strong>in</strong>e volle Belastbarkeit gegeben, e<strong>in</strong>schließlich<br />

Teilnahme am Turnunterricht, Wan<strong>der</strong>tagen <strong>und</strong> Ferienlagern.<br />

Fast alle diabetischen K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendlichen müssen täglich, meist<br />

mehrfach, Insul<strong>in</strong> spritzen, da <strong>der</strong> Diabetes auf e<strong>in</strong>er Unfähigkeit <strong>der</strong><br />

Bauchspeicheldrüse beruht, selbst genügend Insul<strong>in</strong> zu produzieren. E<strong>in</strong>e <strong>der</strong><br />

Insul<strong>in</strong><strong>in</strong>jektionen erfolgt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel morgens zu Hause vor dem ersten Frühstück.<br />

Manche K<strong>in</strong><strong>der</strong> benötigen Insul<strong>in</strong> vor dem Mittagessen <strong>und</strong> müssen das<br />

Insul<strong>in</strong> deshalb bis zu 30 M<strong>in</strong>uten vor E<strong>in</strong>nahme <strong>der</strong> Mahlzeit spritzen. Auch<br />

Blutzuckerbestimmungen können während des Unterrichts erfor<strong>der</strong>lich se<strong>in</strong>, um<br />

Blutzuckerentgleisungen vorzubeugen. Die Hauptwirkung des Insul<strong>in</strong>s, die<br />

Senkung des Blutzuckers, macht sich zumeist im Laufe des Vormittags, also<br />

bevorzugt während <strong>der</strong> Schulzeit bemerkbar. Nicht immer gel<strong>in</strong>gt es,<br />

Nahrungszufuhr <strong>und</strong> Insul<strong>in</strong>spritze so aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abzustimmen, dass <strong>der</strong><br />

Blutzuckerwert im Normalbereich o<strong>der</strong> im leicht erhöhten Bereich bleibt. Bei zu<br />

hohem Insul<strong>in</strong>spiegel (Hyperglykämie) muss das K<strong>in</strong>d Insul<strong>in</strong> zuführen. Von<br />

größerer Bedeutung für den Schulalltag s<strong>in</strong>d Unterzuckerreaktionen (Hypoglykämien),<br />

die das K<strong>in</strong>d aber fast immer rechtzeitig bemerkt <strong>und</strong> bekämpfen<br />

kann.<br />

Die Anzeichen für e<strong>in</strong>e solche Unterzuckerung s<strong>in</strong>d unterschiedlich. Schweißausbrüche,<br />

Zittern, Herzklopfen, Blässe, Kopfschmerzen <strong>und</strong> unkontrollierte<br />

Reaktionen können Ausdruck <strong>der</strong> Unterzuckerung se<strong>in</strong>. In e<strong>in</strong>em solchen Fall soll<br />

das K<strong>in</strong>d rasch etwas Zuckerhaltiges (Obst, Traubenzucker) essen <strong>und</strong>/o<strong>der</strong><br />

tr<strong>in</strong>ken (Obstsaft, Limonade, Cola (ke<strong>in</strong>e „Light“-Produkte)). Da das K<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

dieser Situation mit <strong>der</strong> Nahrungszufuhr ke<strong>in</strong>esfalls bis zur nächsten Pause<br />

warten darf, muss ihm gestattet <strong>und</strong> sogar ausdrücklich geraten werden, sofort<br />

- auch während des Unterrichts - etwas zu essen. Die Scheu des K<strong>in</strong>des vor<br />

dieser Maßnahme soll durch e<strong>in</strong> Gespräch bereits bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schulung bzw. nach<br />

Auftreten des Diabetes genommen werden. Die Unterzuckerersche<strong>in</strong>ungen


- 86 -<br />

treten dann auf, wenn zuviel Insul<strong>in</strong> gespritzt wurde, wenn zu wenig gegessen<br />

worden ist o<strong>der</strong> wenn e<strong>in</strong>e unvorhergesehene zu starke körperliche Tätigkeit<br />

vorlag. Bereits bei beg<strong>in</strong>nen<strong>der</strong> Unterzuckerung muss jede körperliche Tätigkeit<br />

unterbrochen werden. Während <strong>der</strong> Unterzuckerung ist auch die körperliche <strong>und</strong><br />

geistige Leistungsfähigkeit des K<strong>in</strong>des vorübergehend e<strong>in</strong>geschränkt. Bei e<strong>in</strong>er<br />

Unterzuckerung darf <strong>der</strong> Schüler o<strong>der</strong> die Schüler<strong>in</strong> auf ke<strong>in</strong>en Fall aus <strong>der</strong> Klasse<br />

o<strong>der</strong> nach Hause geschickt werden.<br />

Diabetische K<strong>in</strong><strong>der</strong> sollten an Tagen, an denen sie Turnunterricht haben, etwas<br />

mehr zum Frühstück essen bzw. etwas weniger Insul<strong>in</strong> spritzen. Unterzuckerreaktionen,<br />

die mit Bewusstlosigkeit e<strong>in</strong>hergehen, s<strong>in</strong>d außerordentlich<br />

selten. Als beste Vorbeugemaßnahme gegen Unterzuckerung ist die<br />

regelmäßige Nahrungsaufnahme anzusehen. Je nach ärztlicher Verordnung soll<br />

das K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Schulpausen e<strong>in</strong> 2. <strong>und</strong> evtl. 3. Frühstück e<strong>in</strong>nehmen. Auch hier<br />

sollten die Mitschüler darüber <strong>in</strong>formiert werden, dass das diabetische K<strong>in</strong>d se<strong>in</strong><br />

Pausenbrot auch außerhalb <strong>der</strong> Reihe - z. B. während e<strong>in</strong>er längeren Probe - zu<br />

sich nehmen darf.<br />

Im Allgeme<strong>in</strong>en s<strong>in</strong>d die beschriebenen, durch die Insul<strong>in</strong>wirkung hervorgerufenen<br />

Unterzuckerreaktionen harmlos <strong>und</strong> vermeidbar. Treten solche Reaktionen jedoch<br />

häufig auf, ist e<strong>in</strong>e ärztliche bzw. kl<strong>in</strong>ische Überprüfung <strong>der</strong> verordneten<br />

Insul<strong>in</strong>dosis angezeigt. Deswegen sollten die Lehrer diabetischer K<strong>in</strong><strong>der</strong> die<br />

Eltern von <strong>der</strong>artigen Insul<strong>in</strong>reaktionen unbed<strong>in</strong>gt unterrichten. Für den<br />

seltenen Fall e<strong>in</strong>er mit Bewusstlosigkeit e<strong>in</strong>hergehenden Unterzuckerreaktion s<strong>in</strong>d<br />

Benachrichtigungsmöglichkeiten (Telefonkontakt mit dem Elternhaus <strong>und</strong> dem<br />

Notarzt) zu vere<strong>in</strong>baren.<br />

<br />

Bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, die schon im Vorschulalter an Diabetes erkrankt s<strong>in</strong>d, ergeben sich<br />

meist weniger Probleme, da sie sich an die dadurch verän<strong>der</strong>te Lebenssituation<br />

bereits gewöhnt haben. Die Neuerkrankung e<strong>in</strong>es Schulk<strong>in</strong>des kann h<strong>in</strong>gegen<br />

nicht nur wegen des durch den Krankenhausaufenthalt bed<strong>in</strong>gten Zeitversäumnisses,<br />

son<strong>der</strong>n auch aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> das K<strong>in</strong>d beson<strong>der</strong>s am Anfang psychisch belastenden<br />

neuen Situation zu Problemen führen. Hier liegt e<strong>in</strong>e wichtige Aufgabe<br />

für die Lehrer diabetischer K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendlicher vor, das K<strong>in</strong>d über diese Situation<br />

h<strong>in</strong>wegzubr<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> es als "bed<strong>in</strong>gt ges<strong>und</strong>" <strong>in</strong> den Schulbetrieb e<strong>in</strong>zuordnen.<br />

Die allgeme<strong>in</strong> angestrebte Zusammenarbeit zwischen Lehrern <strong>und</strong> Eltern ist im<br />

Falle des diabetischen K<strong>in</strong>des <strong>und</strong> Jugendlichen von beson<strong>der</strong>er Bedeutung. Der<br />

Diabetes kann <strong>und</strong> soll nicht als Ausrede für schlechtere Leistungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

dienen. Wenn aber durch e<strong>in</strong>e kritische Entwicklung <strong>der</strong> Erkrankung Schulversäumnisse<br />

entstehen, muss versucht werden, dem K<strong>in</strong>d über diese Situation<br />

h<strong>in</strong>wegzuhelfen: Es muss e<strong>in</strong> Mittelweg zwischen Überbewertung <strong>und</strong> Bagatellisierung<br />

<strong>der</strong> Erkrankung gef<strong>und</strong>en werden. Die Erfüllung dieser Aufgabe durch<br />

Eltern, Ärzte <strong>und</strong> nicht zuletzt durch die Lehrer ist e<strong>in</strong> wichtiges F<strong>und</strong>ament für die<br />

psychische <strong>und</strong> körperliche Entwicklung des diabetischen K<strong>in</strong>des <strong>und</strong><br />

Jugendlichen.<br />

Quelle:<br />

Merkblatt für bayerische Erzieher von Prof. Dr. Hellmut Mehnert, München, übernommen<br />

aus dem Buch: Stoffwechselerkrankungen - herausgegeben von Hellmut<br />

Mehnert - Thieme Verlag


- 87 -<br />

3. Asthma bronchiale im K<strong>in</strong>desalter<br />

Die nachfolgenden Ausführungen zu diesem Thema wurden e<strong>in</strong>er Informationsmappe<br />

<strong>der</strong> deutschen Asthmakl<strong>in</strong>ik <strong>in</strong> Davos entnommen.<br />

Was ist Asthma bronchiale?<br />

Asthma bronchiale ist e<strong>in</strong>e chronisch-entzündliche Erkrankung <strong>der</strong> Atemwege. Durch<br />

die erhöhte Entzündungsbereitschaft <strong>der</strong> Atemwege, die mit Schleimhautschwellung,<br />

Verengung <strong>der</strong> Atemwege (Bronchialobstruktion) <strong>und</strong> Ansammlung von zähem<br />

Schleim e<strong>in</strong>hergeht, kommt es zu anfallsweise auftreten<strong>der</strong> Atemnot. Asthma<br />

bronchiale ist die häufigste chronische Erkrankung im K<strong>in</strong>desalter.<br />

Ursachen<br />

Man unterscheidet das allergische vom nicht-allergischen Asthma sowie Mischformen.<br />

Bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n kommt das allergische Asthma häufiger vor. Es wird bei<br />

entsprechen<strong>der</strong> erblicher Veranlagung durch äußere Reize (Allergene) ausgelöst. Als<br />

Allergene spielen Hausstaubmilben, Tierhaare, Insektenstiche, Pollen, Schimmelpilze<br />

<strong>und</strong> Nahrungsmittelallergene e<strong>in</strong>e entscheidende Rolle. Bei nicht-allergischem<br />

Asthma können Atemwegs<strong>in</strong>fekte, Medikamentenunverträglichkeiten o<strong>der</strong> die<br />

E<strong>in</strong>wirkung von giftigen (toxischen) bzw. reizenden Stoffen Asthmaanfälle auslösen.<br />

Symptome<br />

Bei e<strong>in</strong>em Asthmaanfall kommt es zu akut auftreten<strong>der</strong> Atemnot. Die Ausatmung ist<br />

erschwert, die Atmung ist pfeifend (Giemen)). Es tritt e<strong>in</strong> trockener Husten, z. T.<br />

Hustenanfälle auf. Begleitend können Unruhezustände <strong>und</strong> Angstgefühle auftreten.<br />

Die Warnsignale e<strong>in</strong>es Asthmaanfalls<br />

Jedes K<strong>in</strong>d spürt e<strong>in</strong>e beg<strong>in</strong>nende Atemnot, e<strong>in</strong>en Infekt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e allergische<br />

Reaktion an unterschiedlichen körperlichen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Symptomen. E<strong>in</strong>e<br />

beg<strong>in</strong>nende Atemnot nimmt e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d als Bauchweh wahr, e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es als e<strong>in</strong>en<br />

Druck o<strong>der</strong> Zugehen im Hals o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Druck <strong>in</strong> <strong>der</strong> Brust <strong>und</strong> e<strong>in</strong>en plötzlich<br />

beg<strong>in</strong>nenden, zunehmenden Reizhusten. Es ist daher wichtig, alle vom K<strong>in</strong>d<br />

genannten Warnsignale ernst zu nehmen, so befremdlich sie auch se<strong>in</strong> mögen <strong>und</strong><br />

mit ihm bei sich ergebenden Gelegenheiten darüber zu sprechen. K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>d jedoch<br />

oft ängstlich, wütend o<strong>der</strong> enttäuscht, wenn sie e<strong>in</strong>e Atemnot o<strong>der</strong> schon wie<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>en Infekt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Allergie spüren <strong>und</strong> tun manchmal so, als ob sie gar nichts<br />

hätten.<br />

Asthma <strong>und</strong> Schulsport<br />

Asthma <strong>und</strong> Sport schließen sich gegenseitig nicht aus. Der Schüler mit Asthma ist im<br />

beschwerdefreien Intervall genauso gut belastbar wie gleichaltrige ges<strong>und</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong>.<br />

E<strong>in</strong>e längerfristige Schulsportbefreiung sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Bei<br />

regelmäßiger Belastung nimmt Anstrengungsasthma ab. Durch die Teilnahme an


- 88 -<br />

sportlichen Aktivitäten kann sogar e<strong>in</strong>e Verbesserung <strong>der</strong> Lungenfunktion erzielt<br />

werden. Genaue Absprachen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e vernünftige Zusammenarbeit zwischen<br />

Lehrern, Eltern <strong>und</strong> Schüler s<strong>in</strong>d erfor<strong>der</strong>lich. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gibt es<br />

Phasen, <strong>in</strong> denen <strong>der</strong> asthmakranke Schüler ke<strong>in</strong>en Sport treiben sollte. Dies ist <strong>der</strong><br />

Fall bei bestehen<strong>der</strong> Atemnot, bei akuten Infekten, 2 bis 3 Tage nach e<strong>in</strong>em starken<br />

Asthmaanfall sowie bei e<strong>in</strong>er längeranhaltenden Verschlechterung <strong>der</strong><br />

Lungenfunktion. Vorsicht ist auch bei starken Pollenallergikern während <strong>der</strong><br />

Pollenflugzeit, bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n mit erhöhter Überempf<strong>in</strong>dlichkeit gegen Hausstaubmilben<br />

<strong>in</strong> verschmutzten <strong>und</strong> staubigen Sporthallen geboten. Personen, die das K<strong>in</strong>d beim<br />

Sport betreuen <strong>und</strong> beaufsichtigen, sollten sich auch mit entsprechen<strong>der</strong><br />

Handhabung <strong>und</strong> Indikation e<strong>in</strong>es Dosieraerosols auskennen. Es empfiehlt sich<br />

teilweise, das Asthmaspray direkt beim Sportlehrer zu deponieren. Während e<strong>in</strong>er<br />

Sportst<strong>und</strong>e sollte das K<strong>in</strong>d immer die Möglichkeit haben, <strong>in</strong>dividuelle Pausen<br />

e<strong>in</strong>zulegen. E<strong>in</strong>e körperliche Überfor<strong>der</strong>ung sollte unbed<strong>in</strong>gt vermieden werden.<br />

Was ist beim Schulsport zu beachten?<br />

Körperliche Anstrengung führt bei etlichen Asthmatikern zu Atemproblemen. Durch<br />

die verstärkte E<strong>in</strong>- <strong>und</strong> Ausatmung bei körperlicher Belastung, <strong>der</strong> damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Kältereizung <strong>und</strong> dem folgenden Feuchtigkeitsentzug <strong>der</strong> Bronchien können die<br />

Bronchien zum Anschwellen <strong>und</strong> die Bronchialmuskulatur zur Verkrampfung gebracht<br />

werden: die Folge ist Atemnot. Diese Asthmaform nennt man Anstrengungsasthma.<br />

Die Beschwerden treten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel während o<strong>der</strong> 10 bis 30 M<strong>in</strong>uten<br />

nach <strong>der</strong> körperlichen Belastung auf. Daraus ist nicht die Konsequenz zu ziehen, dass<br />

Belastung sowie Sport absolut zu vermeiden s<strong>in</strong>d. Die Art <strong>und</strong> Form <strong>der</strong> Belastung ist<br />

so zu gestalten, dass ke<strong>in</strong>e Atemnot auftritt.<br />

Um Atemnotsituationen auszuschließen s<strong>in</strong>d folgende Vorbereitungen bzw.<br />

Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:<br />

<br />

Asthmakranke K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> Jugendliche sollten von ihrem Arzt optimal<br />

medikamentös e<strong>in</strong>gestellt werden.<br />

Vor dem Sport sollte <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Anstrengungsasthmatiker e<strong>in</strong>e<br />

regelmäßige Inhalation mit se<strong>in</strong>em Dosieraerosol durchführen.


- 89 -<br />

E<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens 10- bis 15-m<strong>in</strong>ütige Aufwärmphase ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

erfor<strong>der</strong>lich, angefangen von Stretch<strong>in</strong>g bis h<strong>in</strong> zu Übungen mit höherer<br />

Intensität. Es soll e<strong>in</strong>e allmählich steigende Belastung ausgeübt werden, um<br />

Atmung <strong>und</strong> Herz-Kreislauf langsam auf „Betriebstemperatur“ zu br<strong>in</strong>gen.<br />

<br />

<br />

Beim Aufwärmtra<strong>in</strong><strong>in</strong>g sollten schnelle Lauf<strong>in</strong>tervalle möglichst vermieden<br />

werden, da diese beim anstrengungs<strong>in</strong>duzierten Asthma häufig zu Verengung<br />

<strong>der</strong> Bronchien führen können. Um e<strong>in</strong>e hohe Intensität bei Laufübungen während<br />

<strong>der</strong> Aufwärmphase zu vermeiden empfiehlt es sich, H<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse e<strong>in</strong>zubauen,<br />

e<strong>in</strong>en L<strong>in</strong>ienlauf durchzuführen bzw. Materialien wie große Bälle beim E<strong>in</strong>laufen<br />

zu verwenden.<br />

Auch zu Beg<strong>in</strong>n des eigentlichen Sporttreibens ist e<strong>in</strong>e allmähliche Belastungssteigerung<br />

s<strong>in</strong>nvoll. Das sogenannte Warm<strong>in</strong>g up wird fortgesetzt, schnelle<br />

abrupte Belastung mit hoher Intensität sollte während <strong>der</strong> ersten 10 M<strong>in</strong>uten<br />

vermieden werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte auf e<strong>in</strong>e richtige Atemtechnik<br />

(Nasenatmung, Lippenbremse <strong>und</strong> Bauchatmung) geachtet werden.<br />

Verhalten bei Atemnot während des Sports o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Ruhe bewahren<br />

Lehrer verständigen<br />

Ruhepause e<strong>in</strong>legen<br />

Atmen mit Lippenbremse<br />

Atemerleichternde Haltung e<strong>in</strong>nehmen (Torwartstellung, Kutschersitz), flache Lagerung<br />

vermeiden!<br />

Ablenken, nicht auf Atemnotzustand konzentrieren<br />

Dosieraerosol e<strong>in</strong>setzen (Technik beachten)<br />

Schutzkappe vom M<strong>und</strong>stück entfernen<br />

Dosieraerosol kräftig schütteln<br />

Ausatmen<br />

Dosieraerosol mit dem Behälterboden nach oben halten<br />

Das M<strong>und</strong>stück mit den Lippen <strong>und</strong> Zähnen umschließen


- 90 -<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

E<strong>in</strong>en Hub des Dosieraerosols auslösen <strong>und</strong> dabei gleichzeitig langsam <strong>und</strong> tief<br />

e<strong>in</strong>atmen, damit das Medikament mit dem Atemstrom <strong>in</strong> die Lunge gelangt<br />

Dosieraerosol absetzen <strong>und</strong> die Luft e<strong>in</strong>ige Sek<strong>und</strong>en anhalten, damit sich <strong>der</strong><br />

Medikamentennebel <strong>in</strong> <strong>der</strong> Lunge absetzen kann, danach ausatmen<br />

Gegebenenfalls wie<strong>der</strong>holen<br />

Falls auch nach zweiter Spraygabe nach 10 M<strong>in</strong>uten ke<strong>in</strong>e Besserung e<strong>in</strong>tritt,<br />

sofort e<strong>in</strong>en Arzt herbeiholen <strong>und</strong> die Eltern verständigen.<br />

Kooperation Elternhaus <strong>und</strong> <strong>Schule</strong><br />

<strong>Schule</strong> <strong>und</strong> Unterricht haben e<strong>in</strong>e wichtige Funktion. Hierbei bedarf es vor allem<br />

verständnisvoller <strong>und</strong> <strong>in</strong>formierter Lehrer <strong>und</strong> Klassenkameraden. Der Dialog<br />

zwischen <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> Elternhaus muss aufgebaut <strong>und</strong> gepflegt werden. Oft s<strong>in</strong>d es<br />

Kle<strong>in</strong>igkeiten, wie etwa die kurze Mitteilung, dass e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d schlecht geschlafen hat,<br />

die Information über e<strong>in</strong> neues Medikament, die helfen, e<strong>in</strong> verständnisvolles Umfeld<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Klassengeme<strong>in</strong>schaft aufzubauen. E<strong>in</strong>e Information <strong>der</strong> Klassenkameraden<br />

über Krankheitsbild o<strong>der</strong> –verlauf, aber auch die pädagogisch verantwortete<br />

Leistungsanfor<strong>der</strong>ung s<strong>in</strong>d wichtig, um dem chronisch kranken K<strong>in</strong>d Normalität zu<br />

vermitteln, es aus dem Schonraum des Patienten herauszuholen, h<strong>in</strong> <strong>in</strong> das aktive<br />

Klima <strong>der</strong> Klassengeme<strong>in</strong>schaft. Asthma- <strong>und</strong> allergiekranke K<strong>in</strong><strong>der</strong> s<strong>in</strong>d häufig durch<br />

e<strong>in</strong>e ausgesprochene Leistungsorientiertheit bezüglich schulischer Leistungen<br />

auffallend. Trotzdem darf man nicht vergessen, dass die K<strong>in</strong><strong>der</strong> nur bed<strong>in</strong>gt ges<strong>und</strong><br />

s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitlich gefährdet s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> weiterer Teil <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> ist kompensiert<br />

chronisch krank. Sie s<strong>in</strong>d schulisch unauffällig, verfügen aber über ger<strong>in</strong>gere körperliche<br />

<strong>und</strong> seelische Reserven. E<strong>in</strong> weiterer Teil <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> zeigt massives Schulversagen<br />

mit entsprechenden Auffälligkeiten bei ständig reduzierter Leistungsfähigkeit.<br />

Das unkompensierte chronisch kranke K<strong>in</strong>d <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Familie bedürfen dr<strong>in</strong>gend<br />

adäquater Beratung <strong>und</strong> Betreuung.<br />

Quelle:<br />

Informationsmappe <strong>der</strong> deutschen Asthmakl<strong>in</strong>ik - Hochgebirgskl<strong>in</strong>ik Davos-Wolfgang,<br />

CH-7265 Davos Wolfgang


- 91 -<br />

4. Integration chronisch kranker K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:<br />

<br />

<br />

Vor <strong>der</strong> Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e <strong>Schule</strong> f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> ausführliches Gespräch mit den<br />

Erziehungsberechtigten statt. Vorhandene Berichte von Kl<strong>in</strong>iken <strong>und</strong> Ärzten<br />

werden <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> zur Verfügung gestellt o<strong>der</strong> es gibt die Möglichkeit, mit<br />

mediz<strong>in</strong>ischem Fachpersonal Kontakt aufzunehmen. (Wichtig: Entb<strong>in</strong>dung von <strong>der</strong><br />

ärztlichen Schweigepflicht).<br />

In <strong>der</strong> ersten Gesamtlehrerkonferenz muss allen Lehrern e<strong>in</strong>e R<strong>und</strong><strong>in</strong>formation<br />

über das betroffene K<strong>in</strong>d gegeben werden.<br />

Folgende Fragen s<strong>in</strong>d zu klären:<br />

- Braucht das K<strong>in</strong>d regelmäßig Medikamente?<br />

- Gibt es e<strong>in</strong> Notfallmedikament?<br />

- Entstehen Fragestellungen bei <strong>der</strong> Aufsicht?<br />

- Wie erreicht die <strong>Schule</strong> die Erziehungsberechtigten im Notfall?<br />

<br />

Jedem Lehrer an <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> sollten schriftliche Gr<strong>und</strong><strong>in</strong>formationen je<strong>der</strong>zeit zugänglich<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Weitere Informationen über chronische Erkrankungen bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n f<strong>in</strong>den Sie unter:<br />

- Chronische Erkrankungen als Problem <strong>und</strong> Thema <strong>in</strong> <strong>Schule</strong> <strong>und</strong> Unterricht<br />

(Handreichung für Lehrer<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Lehrer <strong>der</strong> Klassen 1 bis 10), B<strong>und</strong>eszentrale<br />

für ges<strong>und</strong>heitliche Aufklärung<br />

- Chronische Krankheiten im Schulalter, Informations-CD von Dr. med. Astrid<br />

Kimmig. Die CD ist für 10 Euro <strong>in</strong>cl. Versand erhältlich bei<br />

vertrieb@<strong>in</strong>terkl<strong>in</strong>ikschule.de <strong>und</strong> bei <strong>der</strong> vds-Versandstelle, Ohmstraße 14, 97076<br />

Würzburg, Tel. 0931/24020, Telefax 0931/24023.


- 92 -<br />

Kapitel 5: Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes <strong>in</strong> <strong>Schule</strong>n<br />

Am 01.01.2001 trat das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) <strong>in</strong> Kraft. Hierdurch<br />

ergaben sich auch Än<strong>der</strong>ungen für <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong> sonstige Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

(6. Abschnitt IfSG). Den Gesetzestext mit Erläuterungen f<strong>in</strong>den Sie auf den Seiten 23<br />

bis 28.<br />

1. Belehrung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

In § 35 ist festgelegt, dass Lehrer <strong>und</strong> an<strong>der</strong>es Personal, das Kontakt zu den Schülern<br />

hat, vor erstmaliger Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>und</strong> später m<strong>in</strong>destens im Abstand von 2<br />

Jahren vom Arbeitgeber über die Pflichten nach § 34 zu belehren ist. Über diese<br />

Belehrungen ist jeweils e<strong>in</strong> Protokoll zu erstellen, welches beim Arbeitgeber für die<br />

Dauer von 3 Jahren aufzubewahren ist. Dieses Protokoll kann im Rahmen <strong>der</strong><br />

<strong>in</strong>fektionshygienischen Überwachung nach § 36 durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt e<strong>in</strong>gesehen<br />

werden.<br />

Für diese Belehrung wurde vom M<strong>in</strong>isterium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales Baden-<br />

Württemberg e<strong>in</strong> Merkblatt <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Mustererklärung zur Verfügung gestellt. Sie<br />

f<strong>in</strong>den sie auf den nächsten Seiten.


- 93 -<br />

Stempel <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

Belehrung gemäß § 35 IfSG<br />

Merkblatt für die Beschäftigten <strong>in</strong> <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

Vorbemerkung<br />

Am 1.1.2001 wurde das B<strong>und</strong>es-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz<br />

(IfSG) abgelöst. Das IfSG hat zum Leitsatz „Prävention durch Information <strong>und</strong><br />

Aufklärung“ <strong>und</strong> setzt <strong>in</strong>sgesamt sehr stark auf Eigenverantwortung sowie Mitwirkung<br />

<strong>und</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> Beteiligten.<br />

Der 6. Abschnitt des IfSG enthält beson<strong>der</strong>e Vorschriften für die <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong><br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen, <strong>in</strong> denen Betreute <strong>und</strong> Betreuer täglich im engen<br />

Kontakt mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> stehen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von<br />

Krankheitserregern, die bei Risikogruppen (z. B. bei K<strong>in</strong><strong>der</strong>n) schwere<br />

Krankheitsverläufe verursachen können. Der beigefügte Auszug aus dem Gesetzestext<br />

<strong>in</strong>formiert Sie über die vorgesehenen Mitwirkungsverpflichtungen für die<br />

Beschäftigten <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen.<br />

E<strong>in</strong>e wichtige Neuerung betrifft Lehrer, Lehramtsanwärter sowie Schulbedienstete.<br />

Bislang wurde von diesen Personen u. a. verlangt, dass vor erstmaliger Aufnahme<br />

ihrer Tätigkeit das Vorliegen e<strong>in</strong>er Tuberkulose durch e<strong>in</strong>en Tuberkul<strong>in</strong>test <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Röntgenaufnahme <strong>der</strong> Atmungsorgane ausgeschlossen wird. Das IfSG verzichtet auf<br />

solche Untersuchungen <strong>und</strong> sieht stattdessen e<strong>in</strong>e Belehrung durch den Arbeitgeber<br />

o<strong>der</strong> Dienstherrn vor. Dadurch sollen die Betroffenen <strong>in</strong> die Lage versetzt werden,<br />

H<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsgründe an sich selbst festzustellen. Die Belehrung ist m<strong>in</strong>destens alle 2<br />

Jahre zu wie<strong>der</strong>holen.<br />

Damit Sie die ges<strong>und</strong>heitliche Anfor<strong>der</strong>ungen, Mitwirkungsverpflichtungen <strong>und</strong><br />

Verbote, die <strong>in</strong> § 34 IfSG dargelegt s<strong>in</strong>d, <strong>in</strong> eigener Verantwortung umsetzen<br />

können, wollen wir Sie mit diesem Merkblatt <strong>in</strong>formieren<br />

- über die Erkrankungen, die <strong>in</strong> § 34 Abs.1 <strong>und</strong> Abs.3 IfSG aufgezählt s<strong>in</strong>d<br />

<strong>und</strong><br />

- über die beson<strong>der</strong>en Vorkehrungen bei Ausscheidung bestimmter<br />

Krankheitserreger.<br />

An wen richten sich die §§ 34 <strong>und</strong> 35 IfSG?<br />

Von den Regelungen betroffen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Schüler, K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong><br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtungen sowie Lehrer, Erzieher <strong>und</strong> sonstige Personen <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung, die Kontakt zu den Betreuten haben <strong>und</strong> dadurch e<strong>in</strong>e<br />

Gefahrenquelle darstellen können.


- 94 -<br />

Welche Vorschriften bestehen h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Tätigkeitsbeschränkung?<br />

Folgende Personen dürfen ke<strong>in</strong>e Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- o<strong>der</strong><br />

sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten haben:<br />

Personen,<br />

- die an e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> <strong>in</strong> § 34 Abs. 1 IfSG genannten Erkrankungen leiden o<strong>der</strong><br />

dessen verdächtig s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> die verlaust s<strong>in</strong>d.<br />

- die Ausschei<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> <strong>in</strong> § 34 Abs. 2 IfSG genannten Krankheitserreger<br />

s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Erlaubnis des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes vorweisen können, dass sie<br />

ihrer Tätigkeit trotzdem nachgehen können.<br />

- <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Wohngeme<strong>in</strong>schaft e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Erkrankungen ärztlich diagnostiziert<br />

wurde, die <strong>in</strong> § 34 Abs. 3 IfSG aufgeführt ist.<br />

Dieses Verbot soll e<strong>in</strong>e Verbreitung <strong>der</strong> Krankheitserreger vermeiden, <strong>in</strong>dem die<br />

Kontaktmöglichkeiten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung unterbrochen werden. Es<br />

umfasst die genannten Tätigkeiten <strong>in</strong> allen Räumen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung <strong>und</strong> darüber h<strong>in</strong>aus auch bei Veranstaltungen, die<br />

außerhalb <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung stattf<strong>in</strong>den, wie z. B. den Wan<strong>der</strong>tag o<strong>der</strong><br />

Sportveranstaltungen.<br />

Das bedeutet, dass Lehrer ke<strong>in</strong>en Unterricht halten dürfen, Erzieher nicht bei <strong>der</strong><br />

Betreuung <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> mitwirken dürfen, Hausmeister z. B. den häufig <strong>in</strong> den Pausen<br />

praktizierten Verkauf von Lebensmitteln an Schüler nicht durchführen dürfen, bis nach<br />

ärztlichem Urteil e<strong>in</strong>e Weiterverbreitung <strong>der</strong> Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.<br />

Das IfSG verbietet nicht, dass die betreffenden Personen an<strong>der</strong>e Tätigkeiten - auch<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung – ausüben, wie z. B. Bürotätigkeiten.<br />

Wer muss darüber <strong>in</strong>formiert werden?<br />

Der Arbeitgeber o<strong>der</strong> Dienstherr muss unverzüglich von Ihnen über die genannten<br />

meldepflichtigen Tatbestände <strong>in</strong>formiert werden.<br />

Bestehen Ausnahmeregelungen?<br />

Die „Pflichten <strong>und</strong> Verbote“ <strong>in</strong> den §§ 34 <strong>und</strong> 35 können im E<strong>in</strong>zelfall zu<br />

unverhältnismäßigen Regelungen führen. Die zuständige Behörde kann deshalb im<br />

E<strong>in</strong>vernehmen mit dem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt Ausnahmen hiervon zulassen.<br />

Wann ist e<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>zulassung <strong>in</strong> <strong>Schule</strong>n <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

möglich?<br />

Merkblätter des Landesges<strong>und</strong>heitsamts bzw. des Robert Koch-Instituts enthalten<br />

Kriterien für e<strong>in</strong>e Wie<strong>der</strong>zulassung, z. B. nach e<strong>in</strong>er Infektionskrankheit, sowie<br />

Angaben zum Umgang mit kl<strong>in</strong>isch ges<strong>und</strong>en Ausschei<strong>der</strong>n. Darüber <strong>in</strong>formiert Sie<br />

Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt.<br />

Erklärung<br />

Nachdem Sie dieses Merkblatt gelesen <strong>und</strong> die „Pflichten <strong>und</strong> Verbote“ verstanden<br />

haben, bitten wir Sie, zu unterschreiben, wenn Ihnen ke<strong>in</strong>e Tatsachen für e<strong>in</strong><br />

Tätigkeitsverbot bekannt s<strong>in</strong>d.


- 95 -<br />

Erklärung<br />

Frau/Herr<br />

geb. am<br />

Straße /Hausnummer<br />

Postleitzahl/Ort<br />

Ich erkläre hiermit, dass ich gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (lfSG) über die ges<strong>und</strong>-<br />

heitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Mitwirkungspflichten nach § 34 lfSG aufgeklärt wurde.<br />

Mir s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Tatsachen bekannt, die für e<strong>in</strong> Tätigkeitsverbot nach § 34 lfSG sprechen.<br />

Treten vor, bei o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit H<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsgründe nach § 34 IfSG<br />

auf, b<strong>in</strong> ich verpflichtet, diese unverzüglich me<strong>in</strong>em Arbeitgeber mitzuteilen.<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift


- 96 -<br />

2. Belehrung <strong>der</strong> Sorgeberechtigten<br />

§ 34 Abs. 5 legt fest, dass die Schulleitung die Sorgeberechtigten <strong>der</strong> neu aufgenommenen<br />

Schüler belehren muss über <strong>der</strong>en Mitteilungspflichten beim Auftreten e<strong>in</strong>er<br />

<strong>der</strong> im § 34 Absatz 1, 2 o<strong>der</strong> 3 genannten Tatbestände (Auftreten von Infektionskrankheiten<br />

o<strong>der</strong> Verlausung).<br />

Die Form dieser Belehrung (schriftlich o<strong>der</strong> mündlich) ist nicht vorgeschrieben. Es ist<br />

jedoch empfehlenswert, dass sie schriftlich erfolgt <strong>und</strong> von den Sorgeberechtigten<br />

bestätigt wird, analog zur Belehrung <strong>der</strong> Beschäftigten.<br />

Für diese Belehrung wurden vom Sozialm<strong>in</strong>isterium Merkblätter <strong>in</strong> Deutsch <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

verschiedenen an<strong>der</strong>en Sprachen zur Verfügung gestellt. Sie f<strong>in</strong>den sie auf den<br />

nächsten Seiten zusammen mit e<strong>in</strong>er Mustererklärung, die von den Sorgeberechtigten<br />

unterschrieben werden kann.


- 98 -<br />

Die Übertragungswege <strong>der</strong> aufgezählten Erkrankungen s<strong>in</strong>d unterschiedlich.<br />

Viele Brechdurchfälle <strong>und</strong> Hepatitis A <strong>und</strong> E kommen durch Schmier<strong>in</strong>fektionen<br />

zustande o<strong>der</strong> es handelt sich um sogenannte Lebensmittel<strong>in</strong>fektionen. Die<br />

Übertragung erfolgt dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunre<strong>in</strong>igte<br />

Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Durch<br />

Tröpfchen werden z. B. Masern, Mumps, W<strong>in</strong>dpocken <strong>und</strong> Keuchhusten übertragen.<br />

Die Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie <strong>der</strong> ansteckenden Borkenflechte<br />

erfolgt über Haar- <strong>und</strong> Hautkontakte.<br />

Dies erklärt, dass <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen beson<strong>der</strong>s günstige Bed<strong>in</strong>gungen<br />

für e<strong>in</strong>e Übertragung <strong>der</strong> genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb,<br />

bei ernsthaften Erkrankungen Ihres K<strong>in</strong>des immer den Rat Ihres Haus- o<strong>der</strong><br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>arztes <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallen<strong>der</strong> Müdigkeit,<br />

wie<strong>der</strong>holtem Erbrechen, Durchfällen länger als e<strong>in</strong>en Tag <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en<br />

besorgniserregenden Symptomen, wie z. B. abnormem Husten o<strong>der</strong> Halsschmerzen<br />

mit auffallendem M<strong>und</strong>geruch) o<strong>der</strong> auch bei Läusebefall.<br />

Ihr Haus- o<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht o<strong>der</strong><br />

wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr K<strong>in</strong>d<br />

e<strong>in</strong>e Erkrankung hat, die e<strong>in</strong>en Besuch <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung nach dem<br />

Infektionsschutzgesetz verbietet.<br />

Muss e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d zu Hause bleiben o<strong>der</strong> sogar im Krankenhaus behandelt werden,<br />

benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich <strong>und</strong> teilen Sie uns bei e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> unter Nr.<br />

1 bis 4 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um e<strong>in</strong>er<br />

Weiterverbreitung <strong>der</strong> Infektionskrankheit vorzubeugen.<br />

Viele Infektionskrankheiten haben geme<strong>in</strong>sam, dass e<strong>in</strong>e Ansteckung schon z. B. über<br />

Tröpfchen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten.<br />

Dies bedeutet, dass Ihr K<strong>in</strong>d bereits Spielkameraden, Mitschüler o<strong>der</strong> Personal<br />

angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben<br />

muss. In e<strong>in</strong>em solchen Fall müssen wir die Eltern <strong>der</strong> übrigen K<strong>in</strong><strong>der</strong> anonym über<br />

das Vorliegen e<strong>in</strong>er ansteckenden Krankheit <strong>in</strong>formieren.<br />

Manchmal nehmen K<strong>in</strong><strong>der</strong> o<strong>der</strong> Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken.<br />

Auch werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch<br />

längere Zeit mit dem Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr e<strong>in</strong>er<br />

Ansteckung <strong>der</strong> Spielkameraden, Mitschüler o<strong>der</strong> des Personals. Im<br />

Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausschei<strong>der</strong>“ von Cholera-,<br />

Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- <strong>und</strong> Shigellenruhr-Bakterien nur mit<br />

Genehmigung <strong>und</strong> nach Belehrung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes wie<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung gehen dürfen.<br />

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an e<strong>in</strong>er schweren o<strong>der</strong> hochansteckenden<br />

Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglie<strong>der</strong> des Haushaltes diese<br />

Krankheitserreger schon aufgenommen haben <strong>und</strong> dann ausscheiden, ohne selbst<br />

erkrankt zu se<strong>in</strong>. Auch <strong>in</strong> diesem Fall muss Ihr K<strong>in</strong>d zu Hause bleiben.<br />

Weitere Informationen zum Besuchsverbot <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en<br />

Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtung für Ausschei<strong>der</strong> o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> möglicherweise <strong>in</strong>fiziertes aber<br />

nicht erkranktes K<strong>in</strong>d, können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt o<strong>der</strong> Ihrem<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt erhalten.


- 99 -<br />

Auch <strong>in</strong> diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.<br />

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), K<strong>in</strong><strong>der</strong>lähmung, (Typhus) <strong>und</strong><br />

Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch e<strong>in</strong> Schutz vor,<br />

kann das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte<br />

bedenken Sie, dass e<strong>in</strong> optimaler Impfschutz jedem E<strong>in</strong>zelnen sowie <strong>der</strong><br />

Allgeme<strong>in</strong>heit dient.<br />

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- o<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>arzt<br />

o<strong>der</strong> an Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.


-100 -<br />

Erklärung<br />

Frau/Herr<br />

geb. am<br />

Straße /Hausnummer<br />

Postleitzahl/Ort<br />

Ich erkläre hiermit, dass ich gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG) über die<br />

ges<strong>und</strong>heitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Mitwirkungspflichten nach § 34 lfSG aufgeklärt wurde,<br />

soweit sie me<strong>in</strong>en Sohn/ me<strong>in</strong>e Tochter ___________________________ betreffen.<br />

Mir s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Tatsachen bekannt, die jetzt für e<strong>in</strong> Besuchsverbot nach § 34 lfSG sprechen.<br />

Treten während des Schulbesuchs solche Tatsachen nach § 34 IfSG auf, b<strong>in</strong> ich verpflichtet,<br />

diese unverzüglich mitzuteilen.<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift


-101 -<br />

Italienisch


-102 -


-103 -<br />

Spanisch


-104 -


-105 -<br />

Türkisch


-106 -


-107 -


-108 -


-109 -<br />

Französisch


-110 -


-111 -


- 112 -<br />

Russisch


-113 -


-114 -<br />

Griechisch


-115 -


-116 -


-117 -


-118 -


-119 -<br />

Portugiesisch


-120-<br />

-121-


-122 -<br />

Kroatisch


-123-


-124-


-125 -<br />

3. Erstellung von <strong>Hygiene</strong>plänen<br />

Mit <strong>der</strong> Verpflichtung zur Erstellung <strong>der</strong> <strong>Hygiene</strong>pläne nach § 36 Abs. 1 wird <strong>der</strong><br />

Zweck verfolgt, Infektionsrisiken <strong>in</strong> den betreffenden E<strong>in</strong>richtungen zu m<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Da<br />

dies für die meisten E<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>e neue Verpflichtung ist, sollen die<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter dabei Hilfestellung leisten. Die schon bisher <strong>in</strong> § 9 ÖGDG<br />

(Öffentliches <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sdienstgesetz) geregelte hygienische Überwachung durch die<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter bleibt unberührt (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 IfSG). Unabhängig<br />

hiervon ist es e<strong>in</strong>e eigene Aufgabe <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtungen, sich mit den sie betreffenden<br />

<strong>in</strong>fektionshygienischen Problemen ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>zusetzen <strong>und</strong> <strong>Hygiene</strong>pläne zu erstellen.<br />

Dabei können Festlegungen für Re<strong>in</strong>igungsmaßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> (siehe Seite 16)<br />

Bestandteil e<strong>in</strong>es solchen <strong>Hygiene</strong>plans se<strong>in</strong>.<br />

Das schrittweise Vorgehen beim Erstellen e<strong>in</strong>es <strong>Hygiene</strong>planes ist auf <strong>der</strong> nächsten<br />

Seite zusammengefasst.<br />

Auf <strong>der</strong> übernächsten Seite f<strong>in</strong>den Sie e<strong>in</strong>en Musterhygieneplan.


-126 -<br />

Schritte bei <strong>der</strong> Erstellung e<strong>in</strong>es <strong>Hygiene</strong>plans<br />

1. Analyse <strong>der</strong> Infektionsgefahren<br />

Im ersten Schritt sollt analysiert werden,<br />

a) welche Infektionsrisiken<br />

b) durch welche Personen<br />

c) durch welche sonstigen Ursachen bestehen.<br />

Je nach Art <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung ist dabei zwischen den verschiedenen Bereichen<br />

(z. B. Schwimm- <strong>und</strong> Badebereiche) zu differenzieren.<br />

2. Bewertung <strong>der</strong> Risiken<br />

Im zweiten Schritt sollte bewertet werden,<br />

a) welche Risiken ausreichend niedrig s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> deshalb h<strong>in</strong>genommen<br />

werden können <strong>und</strong><br />

b) bei welchen Risiken risikom<strong>in</strong>imierende Maßnahmen (bis h<strong>in</strong> zu<br />

e<strong>in</strong>em h<strong>in</strong>zunehmenden Niveau) ergriffen werden sollten.<br />

3. Risikom<strong>in</strong>imierung<br />

Im dritten Schritt sollten die konkreten Maßnahmen festgelegt werden,<br />

mit denen e<strong>in</strong> Risiko verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden kann (z. B. Festlegung von<br />

Re<strong>in</strong>igungs- o<strong>der</strong> Des<strong>in</strong>fektionsmaßnahmen, E<strong>in</strong>malhandtücher <strong>und</strong><br />

Seife <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen, Zurverfügungstellung von separaten<br />

Toiletten bei bestimmten Krankheiten, Trennung bestimmter<br />

Personengruppen).<br />

4. Festlegung von Überwachungsverfahren<br />

Im vierten Schritt sollten Methoden festgelegt werden, wie die E<strong>in</strong>haltung<br />

<strong>der</strong> Risikom<strong>in</strong>imierungsmaßnahmen mit e<strong>in</strong>em vertretbaren Aufwand<br />

überwacht werden kann (z. B. regelmäßige Kontrolle vor Ort<br />

durch e<strong>in</strong>en Beauftragten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung, schriftliche Dokumentation<br />

<strong>der</strong> Maßnahmen mit Checklisten o<strong>der</strong> Formblättern).<br />

5. Überprüfung des <strong>Hygiene</strong>plans<br />

Es sollten Zeitabschnitte festgelegt werden, nach denen die Effizienz<br />

<strong>und</strong> die Aktualität <strong>der</strong> <strong>Hygiene</strong>pläne im Team überprüft <strong>und</strong> ggf. Verän<strong>der</strong>ungen<br />

festgelegt werden (z. B. e<strong>in</strong>mal jährlich).<br />

6. Dokumentation, Schulung<br />

Im sechsten Schritt sollten E<strong>in</strong>zelheiten <strong>der</strong> Dokumentation des <strong>Hygiene</strong>plans<br />

<strong>und</strong> die Information bzw. Schulung <strong>der</strong> Beteiligten festgelegt<br />

werden.<br />

Quelle:<br />

Bales/Baumann, Kommentar zum Infektionsschutzgesetz


-127 -<br />

(Muster)-<strong>Hygiene</strong>plan <strong>in</strong> <strong>Schule</strong>n<br />

Was Wann Womit* Wie wer<br />

Fußböden <strong>in</strong><br />

Klassen- <strong>und</strong><br />

Fachräumen<br />

Sanitärbereichen<br />

Umkleiden<br />

Turnhalle<br />

Tische/Stühle<br />

2 - 3 x<br />

wöchentlich <strong>und</strong><br />

nach Bedarf<br />

1 x täglich<br />

täglich<br />

1 - 2 x pro Woche<br />

1 x pro Woche<br />

<strong>und</strong> nach Bedarf<br />

Re<strong>in</strong>igungsmittel feucht wischen Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Re<strong>in</strong>igungsmittel feucht wischen Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Fenster, Schränke,<br />

Heizkörper,<br />

Regale<br />

Beleuchtung<br />

WC/Ur<strong>in</strong>al<br />

m<strong>in</strong>destens<br />

1 - 2 x jährlich<br />

<strong>und</strong> nach<br />

Bedarf<br />

1 x täglich, bei<br />

Verschmutzung<br />

sofort<br />

Re<strong>in</strong>igungsmittel<br />

mit separaten<br />

Tüchern feucht<br />

wischen<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Handwaschbecken 1 x täglich Re<strong>in</strong>igungsmittel feucht wischen Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Lehrküchen<br />

Arbeitsflächen<br />

nach Benutzung<br />

Re<strong>in</strong>igungsmittel/<br />

Flächendes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

feucht wischen<br />

Verantwortlicher<br />

Fußboden<br />

Händewaschen<br />

Händedes<strong>in</strong>fektion<br />

Flächen aller Art<br />

arbeitstäglich<br />

nach Toilettenbenutzung<br />

<strong>und</strong><br />

Schmutzarbeiten,<br />

vor Umgang mit<br />

Lebensmitteln,<br />

nach Bedarf<br />

nach<br />

Kontam<strong>in</strong>ation mit<br />

Blut, Stuhl, Ur<strong>in</strong><br />

bei Verunre<strong>in</strong>igung<br />

mit Blut<br />

Stuhl,<br />

Erbrochenem<br />

Re<strong>in</strong>igungsmittel<br />

auf die feuchte<br />

Hand geben <strong>und</strong><br />

mit Wasser<br />

aufschäumen<br />

Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

3 - 5 ml Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

30 Sek<strong>und</strong>en lang<br />

auf <strong>der</strong> trockenen<br />

Haut e<strong>in</strong>reiben<br />

Flächendes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

nach<br />

VAH- Liste **<br />

Waschlotion<br />

Scheuer-<br />

Wischdes<strong>in</strong>fektion<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Personal <strong>und</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

Personal <strong>und</strong><br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

geschultes<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal/<br />

Verantwortlicher<br />

Anmerkungen:<br />

* Hier s<strong>in</strong>d die Handelsnahmen <strong>und</strong> die Konzentrationen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>wirkzeiten <strong>der</strong><br />

verwendeten Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsmittel e<strong>in</strong>zutragen.<br />

** E<strong>in</strong>malhandschuhe tragen. Grobre<strong>in</strong>igung mit e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> Des<strong>in</strong>fektionsmittel getränkten<br />

E<strong>in</strong>maltuch. Fläche durch e<strong>in</strong>e Scheuer-Wisch-Des<strong>in</strong>fektion des<strong>in</strong>fizieren.<br />

Geson<strong>der</strong>te Entsorgung von Re<strong>in</strong>igungstücher <strong>und</strong> Handschuhen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Plastiksack.<br />

Re<strong>in</strong>igungstücher müssen arbeitstäglich des<strong>in</strong>fizierend gewaschen werden.


-128 -<br />

4. Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> Belehrung des Küchenpersonals sowie<br />

von Lehrern <strong>und</strong> Schülern <strong>in</strong> hauswirtschaftlichen <strong>und</strong><br />

nahrungsgewerblichen Klassen<br />

In den §§ 42 <strong>und</strong> 43 IfSG s<strong>in</strong>d die ges<strong>und</strong>heitlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an das Personal<br />

beim Umgang mit Lebensmitteln festgelegt. Sie f<strong>in</strong>den den Gesetzestext nachstehend<br />

abgedruckt.<br />

(1) Personen, die<br />

8. Abschnitt<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>liche Anfor<strong>der</strong>ungen an das Personal beim<br />

Umgang mit Lebensmitteln<br />

§ 42<br />

Tätigkeits- <strong>und</strong> Beschäftigungsverbote<br />

1. an Typhus abdom<strong>in</strong>alis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, e<strong>in</strong>er<br />

an<strong>der</strong>en <strong>in</strong>fektiösen Gastroenteritis o<strong>der</strong> Virushepatitis A o<strong>der</strong> E erkrankt o<strong>der</strong> dessen<br />

verdächtig s<strong>in</strong>d,<br />

2. an <strong>in</strong>fizierten W<strong>und</strong>en o<strong>der</strong> an Hautkrankheiten erkrankt s<strong>in</strong>d, bei denen die<br />

Möglichkeit besteht, dass <strong>der</strong>en Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen<br />

werden können,<br />

3. die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia<br />

coli o<strong>der</strong> Choleravibrionen ausscheiden,<br />

dürfen nicht tätig se<strong>in</strong> o<strong>der</strong> beschäftigt werden<br />

a) beim Herstellen, Behandeln o<strong>der</strong> Inverkehrbr<strong>in</strong>gen <strong>der</strong> <strong>in</strong> Absatz 2 genannten<br />

Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen <strong>in</strong> Berührung kommen, o<strong>der</strong><br />

b) <strong>in</strong> Küchen von Gaststätten <strong>und</strong> sonstigen E<strong>in</strong>richtungen mit o<strong>der</strong> zur<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung.<br />

Satz 1 gilt entsprechend für Personen, die mit Bedarfsgegenständen, die für die dort<br />

genannten Tätigkeiten verwendet werden, so <strong>in</strong> Berührung kommen, dass e<strong>in</strong>e Übertragung<br />

von Krankheitserregern auf die Lebensmittel im S<strong>in</strong>ne des Absatzes 2 zu<br />

befürchten ist. Die Sätze 1 <strong>und</strong> 2 gelten nicht für den privaten hauswirtschaftlichen<br />

Bereich.<br />

(2) Lebensmittel im S<strong>in</strong>ne des Absatzes 1 s<strong>in</strong>d<br />

1. Fleisch, Geflügelfleisch <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />

2. Milch <strong>und</strong> Erzeugnisse auf Milchbasis<br />

3. Fische, Krebse o<strong>der</strong> Weichtiere <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />

4. Eiprodukte<br />

5. Säugl<strong>in</strong>gs- <strong>und</strong> Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong>nahrung<br />

6. Speiseeis <strong>und</strong> Speiseeishalberzeugnisse<br />

7. Backwaren mit nicht durchgebackener o<strong>der</strong> durcherhitzter Füllung o<strong>der</strong> Auflage<br />

8. Fe<strong>in</strong>kost-, Rohkost- <strong>und</strong> Kartoffelsalate, Mar<strong>in</strong>aden, Mayonnaisen, an<strong>der</strong>e<br />

emulgierte Soßen, Nahrungshefen.


-129 -<br />

(3) Personen, die <strong>in</strong> amtlicher Eigenschaft, auch im Rahmen ihrer Ausbildung, mit den<br />

<strong>in</strong> Absatz 2 bezeichneten Lebensmitteln o<strong>der</strong> mit Bedarfsgegenständen im S<strong>in</strong>ne des<br />

Absatzes 1 Satz 2 <strong>in</strong> Berührung kommen, dürfen ihre Tätigkeit nicht ausüben, wenn sie<br />

an e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> <strong>in</strong> Absatz 1 Nr. 1 genannten Krankheiten erkrankt o<strong>der</strong> dessen verdächtig<br />

s<strong>in</strong>d, an e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> <strong>in</strong> Absatz 1 Nr. 2 genannten Krankheiten erkrankt s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> die <strong>in</strong><br />

Absatz 1 Nr. 3 genannten Krankheitserreger ausscheiden.<br />

(4) Das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt kann Ausnahmen von den Verboten nach dieser Vorschrift<br />

zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen e<strong>in</strong>e Übertragung <strong>der</strong><br />

aufgeführten Erkrankungen <strong>und</strong> Krankheitserreger verhütet werden kann.<br />

(5) Das B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung<br />

mit Zustimmung des B<strong>und</strong>esrates den Kreis <strong>der</strong> <strong>in</strong> Absatz 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 genannten<br />

Krankheiten, <strong>der</strong> <strong>in</strong> Absatz 1 Nr. 3 genannten Krankheitserreger <strong>und</strong> <strong>der</strong> <strong>in</strong> Absatz 2<br />

genannten Lebensmittel e<strong>in</strong>zuschränken, wenn epidemiologische Erkenntnisse dies<br />

zulassen, o<strong>der</strong> zu erweitern, wenn dies zum Schutz <strong>der</strong> menschlichen <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> vor<br />

e<strong>in</strong>er Gefährdung durch Krankheitserreger erfor<strong>der</strong>lich ist. In dr<strong>in</strong>genden Fällen kann<br />

zum Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung die Rechtsverordnung ohne Zustimmung des B<strong>und</strong>esrates<br />

erlassen werden. E<strong>in</strong>e auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage des Satzes 2 erlassene Verordnung tritt e<strong>in</strong><br />

Jahr nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft; ihre Geltungsdauer kann mit Zustimmung<br />

des B<strong>und</strong>esrates verlängert werden.<br />

§ 43<br />

Belehrung, Besche<strong>in</strong>igung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />

(1) Personen dürfen gewerbsmäßig die <strong>in</strong> § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten<br />

erstmalig nur dann ausüben <strong>und</strong> mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt<br />

werden, wenn durch e<strong>in</strong>e nicht mehr als drei Monate alte Besche<strong>in</strong>igung des<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es vom <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt beauftragten Arztes nachgewiesen<br />

ist, dass sie<br />

1. über die <strong>in</strong> § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> über die Verpflichtungen<br />

nach den Absätzen 2, 4 <strong>und</strong> 5 <strong>in</strong> mündlicher <strong>und</strong> schriftlicher Form vom<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt o<strong>der</strong> von e<strong>in</strong>em durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt beauftragten Arzt belehrt<br />

wurden <strong>und</strong><br />

2. nach <strong>der</strong> Belehrung im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Nummer 1 schriftlich erklärt haben, dass<br />

ihnen ke<strong>in</strong>e Tatsachen für e<strong>in</strong> Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt s<strong>in</strong>d.<br />

Liegen Anhaltspunkte vor, dass bei e<strong>in</strong>er Person H<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsgründe nach § 42 Abs. 1<br />

bestehen, so darf die Besche<strong>in</strong>igung erst ausgestellt werden, wenn durch e<strong>in</strong> ärztliches<br />

Zeugnis nachgewiesen ist, dass H<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsgründe nicht o<strong>der</strong> nicht mehr bestehen.<br />

(2) Treten bei Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit H<strong>in</strong><strong>der</strong>ungsgründe nach § 42<br />

Abs. 1 auf, s<strong>in</strong>d sie verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber o<strong>der</strong> Dienstherrn unverzüglich<br />

mitzuteilen.<br />

(3) Werden dem Arbeitgeber o<strong>der</strong> Dienstherrn Anhaltspunkte o<strong>der</strong> Tatsachen<br />

bekannt, die e<strong>in</strong> Tätigkeitsverbot nach § 42 Abs. 1 begründen, so hat dieser<br />

unverzüglich die zur Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterverbreitung <strong>der</strong> Krankheitserreger<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen e<strong>in</strong>zuleiten.<br />

(4) Der Arbeitgeber hat Personen, die e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> <strong>in</strong> § 42 Abs. 1 Satz 1 o<strong>der</strong> 2 genannten<br />

Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> im Weiteren jährlich über


-130 -<br />

die <strong>in</strong> § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> über die Verpflichtung nach<br />

Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an <strong>der</strong> Belehrung ist zu dokumentieren. Die Sätze<br />

1 <strong>und</strong> 2 f<strong>in</strong>den für Dienstherren entsprechende Anwendung.<br />

(5) Die Besche<strong>in</strong>igung nach Absatz 1 <strong>und</strong> die letzte Dokumentation <strong>der</strong> Belehrung<br />

nach Absatz 4 s<strong>in</strong>d beim Arbeitgeber aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat die<br />

Nachweise nach Satz 1 <strong>und</strong>, sofern er e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> § 42 Abs. 1 bezeichnete Tätigkeit selbst<br />

ausübt, die ihn betreffende Besche<strong>in</strong>igung nach Absatz 1 Satz 1 an <strong>der</strong> Betriebsstätte<br />

verfügbar zu halten <strong>und</strong> <strong>der</strong> zuständigen Behörde <strong>und</strong> ihren Beauftragten auf<br />

Verlangen vorzulegen. Bei Tätigkeiten an wechselnden <strong>Stand</strong>orten genügt die Vorlage<br />

e<strong>in</strong>er beglaubigten Abschrift o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er beglaubigten Kopie.<br />

(6) Im Falle <strong>der</strong> Geschäftsunfähigkeit o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beschränkten Geschäftsfähigkeit<br />

treffen die Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 <strong>und</strong> Absatz 2 denjenigen, dem<br />

die Sorge für die Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft auch den Betreuer,<br />

soweit die Sorge für die Person zu se<strong>in</strong>em Aufgabenkreis gehört. Die den Arbeitgeber<br />

o<strong>der</strong> Dienstherrn betreffenden Verpflichtungen nach dieser Vorschrift gelten entsprechend<br />

für Personen, die die <strong>in</strong> § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeiten selbständig<br />

ausüben.<br />

(7) Das B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung<br />

mit Zustimmung des B<strong>und</strong>esrates Untersuchungen <strong>und</strong> weitergehende Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

vorzuschreiben o<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen e<strong>in</strong>zuschränken, wenn Rechtsakte <strong>der</strong><br />

Europäischen Geme<strong>in</strong>schaft dies erfor<strong>der</strong>n.<br />

_____________________________________________________<br />

Wenn Ihre <strong>Schule</strong> über e<strong>in</strong>e Cafeteria o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Kant<strong>in</strong>e verfügt, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die Schüler<br />

Mahlzeiten e<strong>in</strong>nehmen können, so gilt nach § 42 Abs. 1 für das Küchenpersonal e<strong>in</strong><br />

Tätigkeits- <strong>und</strong> Beschäftigungsverbot bei Erkrankung o<strong>der</strong> Krankheitsverdacht an:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Typhus abdom<strong>in</strong>alis<br />

Paratyphus<br />

Cholera<br />

Shigellenruhr<br />

Salmonellose<br />

an<strong>der</strong>er <strong>in</strong>fektiöser Gastroenteritis<br />

Virushepatitis A o<strong>der</strong> E<br />

<strong>in</strong>fizierten W<strong>und</strong>en<br />

übertragbaren Hautkrankheiten<br />

sowie bei Ausscheidung von:<br />

Shigellen<br />

Salmonellen<br />

EHEC<br />

Choleravibrionen<br />

Krankheitsverdacht besteht bei Durchfall, Erbrechen o<strong>der</strong> geröteten Hautbezirken,<br />

ohne dass bereits e<strong>in</strong> Erreger nachgewiesen ist. Erkrankung besteht bei den<br />

entsprechenden Krankheitszeichen <strong>und</strong> Erregernachweis.<br />

Das Küchenpersonal muss – auch wenn es sich um ehrenamtliche sog. „Kochmütter“<br />

handelt – über e<strong>in</strong>e Besche<strong>in</strong>igung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes nach § 43 Abs. 1 verfügen.<br />

Bitte weisen Sie die betreffenden Personen darauf h<strong>in</strong> <strong>und</strong> bitten sie, ggf. mit dem<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- e<strong>in</strong>en Term<strong>in</strong> für die<br />

notwendige Erstbelehrung zu vere<strong>in</strong>baren.


-131 -<br />

Nach Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folgezeit s<strong>in</strong>d die betreffenden Personen<br />

vom Dienstherrn jährlich zu belehren. Die Belehrung muss dokumentiert werden.<br />

Früher ausgestellte Zeugnisse nach §§ 17/18 B<strong>und</strong>esseuchengesetz s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong><br />

gültig. Aber auch diese Personen müssen jetzt jährlich vom Dienstherrn belehrt<br />

werden.<br />

Die genannten Bestimmungen gelten auch für Lehrer <strong>und</strong> Schüler von<br />

hauswirtschaftlichen <strong>und</strong> nahrungsgewerblichen Klassen.<br />

Für sie gilt demnach ebenfalls das Tätigkeits- <strong>und</strong> Beschäftigungsverbot nach<br />

§ 42 Abs. 1.<br />

Lehrer, die erstmalig <strong>in</strong> solchen Klassen unterrichten <strong>und</strong> Schüler, die neu <strong>in</strong> solche<br />

Klassen aufgenommen werden, müssen durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt belehrt werden.<br />

Alle Lehrer (also auch solche, die schon jahrelang <strong>in</strong> diesen Klassen unterrichten) s<strong>in</strong>d<br />

vom Dienstherrn nach Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> im weiteren Verlauf jährlich zu<br />

belehren. Die Belehrung muss dokumentiert werden.<br />

Für Schüler gilt diese Belehrungspflicht durch die <strong>Schule</strong> nicht, da die <strong>Schule</strong> ke<strong>in</strong><br />

Dienstherr für sie ist. Wenn die Schüler e<strong>in</strong>en entsprechenden Beruf im Lebensmittelbereich<br />

erlernen, müssen die weiteren Belehrungen ggf. durch den Arbeitgeber erfolgen.<br />

Nach e<strong>in</strong>em Erlass des Sozialm<strong>in</strong>isteriums Baden-Württemberg vom 02.08.2001<br />

bedürfen auch Lehrer <strong>und</strong> Erzieher <strong>in</strong> <strong>Schule</strong>n, Heimen <strong>und</strong> dgl., die regelmäßig für<br />

o<strong>der</strong> mit den Schülern o<strong>der</strong> Betreuten Lebensmittel herstellen o<strong>der</strong> behandeln, e<strong>in</strong>er<br />

Belehrung <strong>und</strong> müssen die Vorgaben des § 42 IfSG beachten. Dies bedeutet, dass<br />

auch Lehrer an allgeme<strong>in</strong>bildenden <strong>Schule</strong>n <strong>in</strong> solchen Fällen vor erstmaliger<br />

Aufnahme ihrer Tätigkeit durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt <strong>und</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folgezeit durch den<br />

Dienstherrn belehrt werden müssen, wie oben beschrieben.<br />

Schüler müssen nicht belehrt werden. Für sie gilt aber ggf. auch das Tätigkeitsverbot<br />

nach § 42 Abs. 1 IfSG.<br />

Die Unterlagen für die Belehrung f<strong>in</strong>den Sie ab <strong>der</strong> nächsten Seite.<br />

Auch an allgeme<strong>in</strong>bildenden <strong>Schule</strong>n sollen Lehrer <strong>und</strong> Schüler im Kochunterricht<br />

folgende <strong>Hygiene</strong>regeln beachten:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gründliches Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife zu Beg<strong>in</strong>n des Unterrichts, nach<br />

Benutzung <strong>der</strong> Toilette <strong>und</strong> zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten (z. B. nach<br />

dem Aufschlagen von Eiern o<strong>der</strong> dem Würzen von Hähnchen, bevor <strong>der</strong><br />

Kartoffelsalat angemacht wird).<br />

E<strong>in</strong>e Des<strong>in</strong>fektion <strong>der</strong> Hände erhöht die Sicherheit. Wenn sie erfolgt, dann vor<br />

dem Händewaschen, weil nasse Hände das Des<strong>in</strong>fektionsmittel verdünnen <strong>und</strong><br />

es damit unwirksam machen können.<br />

Uhren <strong>und</strong> Handschmuck bitte ablegen, weil darunter Schmutzreste haften<br />

bleiben können!<br />

Saubere Arbeitskleidung tragen!<br />

Nicht auf Lebensmittel husten o<strong>der</strong> niesen!<br />

Kle<strong>in</strong>e W<strong>und</strong>en an Händen o<strong>der</strong> Armen mit e<strong>in</strong>em wasserdichten Pflaster abdecken<br />

(dient dem eigenen Schutz, damit ke<strong>in</strong> Schmutz <strong>in</strong> die W<strong>und</strong>e gelangt)!<br />

Wenn die W<strong>und</strong>e eitert, sollen die betroffenen Personen nicht am Kochunterricht<br />

teilnehmen.<br />

Ebenso sollen Personen mit Durchfall o<strong>der</strong> mit Gelbfärbung <strong>der</strong> Haut (beson<strong>der</strong>s<br />

gut am Augapfel zu sehen) nicht am Kochunterricht teilnehmen.


-132 -<br />

Stempel <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />

Belehrung gemäß § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (lfSG)<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>s<strong>in</strong>formationen für den Umgang mit Lebensmitteln<br />

Personen, die folgende Lebensmittel herstellen, behandeln o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Verkehr br<strong>in</strong>gen:<br />

1. Fleisch, Geflügelfleisch <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />

2. Milch <strong>und</strong> Erzeugnisse auf Milchbasis<br />

3. Fische, Krebse o<strong>der</strong> Weichtiere <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />

4. Eiprodukte<br />

5. Säugl<strong>in</strong>gs- o<strong>der</strong> Kle<strong>in</strong>k<strong>in</strong><strong>der</strong>nahrung<br />

6. Speiseeis <strong>und</strong> Speiseeishalberzeugnisse<br />

7. Backwaren mit nicht durchgebackener o<strong>der</strong> durcherhitzter Füllung o<strong>der</strong> Auflage<br />

8. Fe<strong>in</strong>kost-, Rohkost- <strong>und</strong> Kartoffelsalate, Mar<strong>in</strong>aden, Mayonnaisen, an<strong>der</strong>e<br />

emulgierte Soßen, Nahrungshefen<br />

<strong>und</strong> dabei mit ihnen direkt (mit <strong>der</strong> Hand) o<strong>der</strong> <strong>in</strong>direkt über Bedarfsgegenstände<br />

(z. B. Geschirr, Besteck <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Arbeitsmaterialien) <strong>in</strong> Berührung kommen<br />

o<strong>der</strong><br />

<strong>in</strong> Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kant<strong>in</strong>en, Cafés o<strong>der</strong> sonstigen<br />

E<strong>in</strong>richtungen mit o<strong>der</strong> zur Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung tätig s<strong>in</strong>d,<br />

dürfen diese Tätigkeiten nicht ausüben,<br />

wenn bei ihnen Krankheitsersche<strong>in</strong>ungen (Symptome) auftreten, die auf e<strong>in</strong>e <strong>der</strong><br />

folgenden Erkrankungen h<strong>in</strong>weisen o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Arzt diese bei ihnen festgestellt hat:<br />

<br />

<br />

<br />

akute <strong>in</strong>fektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftreten<strong>der</strong>, anstecken<strong>der</strong> Brechdurchfall),<br />

ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken,<br />

Campylobacter, Rotaviren o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Durchfallerreger,<br />

Typhus o<strong>der</strong> Paratyphus,<br />

Virushepatitis A o<strong>der</strong> E (<strong>in</strong>fektiöse Leberentzündung)


-133 -<br />

<br />

eiternde W<strong>und</strong>en o<strong>der</strong> Hautkrankheiten, bei denen die Möglichkeit besteht, dass<br />

<strong>der</strong>en Krankheitserreger über Lebensmittel auf an<strong>der</strong>e Menschen übertragen<br />

werden können<br />

o<strong>der</strong><br />

die Untersuchung e<strong>in</strong>er Stuhlprobe von ihnen hat den Nachweis e<strong>in</strong>er <strong>der</strong><br />

folgenden Krankheitserreger ergeben:<br />

- Salmonellen,<br />

- Shigellen,<br />

- enterohämorrhagische Escherichia coli-Bakterien<br />

- Choleravibrionen.<br />

Wenn Personen diese Bakterien ausscheiden (ohne dass Sie sich krank fühlen<br />

müssen), besteht ebenfalls e<strong>in</strong> Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich.<br />

Folgende Symptome weisen auf die genannten Erkrankungen h<strong>in</strong>:<br />

<br />

<br />

<br />

Durchfall mit mehr als 2 dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls mit<br />

Übelkeit, Erbrechen <strong>und</strong> Fieber.<br />

Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- o<strong>der</strong> Gelenkschmerzen <strong>und</strong> Verstopfung<br />

(erst nach Tagen folgt schwerer Durchfall) können Zeichen für Typhus o<strong>der</strong><br />

Paratyphus se<strong>in</strong>.<br />

Typisch für Cholera s<strong>in</strong>d milchigweiße Durchfälle mit hohem Flüssigkeitsverlust.<br />

<br />

<br />

Gelbfärbung <strong>der</strong> Haut <strong>und</strong> <strong>der</strong> Augäpfel mit Schwäche <strong>und</strong> Appetitlosigkeit<br />

weisen auf e<strong>in</strong>e Hepatitis A o<strong>der</strong> E h<strong>in</strong>.<br />

W<strong>und</strong>en o<strong>der</strong> offene Stellen von Hauterkrankungen können <strong>in</strong>fiziert se<strong>in</strong>, wenn<br />

sie gerötet, schmierig belegt, nässend o<strong>der</strong> geschwollen s<strong>in</strong>d.<br />

Treten bei Ihnen die genannten Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbed<strong>in</strong>gt den<br />

Rat Ihres Hausarztes <strong>in</strong> Anspruch! Teilen Sie ihm auch mit, dass Sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> im<br />

Kochunterricht Lebensmittel zubereiten. Außerdem s<strong>in</strong>d Sie verpflichtet, unverzüglich<br />

Ihren Vorgesetzten bzw. als Schüler Ihren Lehrer über die Erkrankung zu <strong>in</strong>formieren.<br />

Wenn Sie noch mehr über die beschriebenen Erkrankungen wissen möchten,<br />

können Sie dies im Anhang nachlesen.


-134 -<br />

Anhang<br />

Bei welchen Erkrankungen besteht e<strong>in</strong><br />

gesetzliches Tätigkeitsverbot?<br />

Typhus abdom<strong>in</strong>alis, Paratyphus<br />

Die Erreger s<strong>in</strong>d Salmonella typhi <strong>und</strong> paratyphi. Ihre Aufnahme erfolgt vorwiegend<br />

durch Wasser <strong>und</strong> Lebensmittel, die damit verunre<strong>in</strong>igt s<strong>in</strong>d. Die Erkrankung beg<strong>in</strong>nt<br />

mit hohem Fieber, das über mehrere Tage ansteigt <strong>und</strong> unbehandelt wochenlang<br />

anhalten kann. Weitere Symptome s<strong>in</strong>d Kopf-, Bauch- <strong>und</strong> Glie<strong>der</strong>schmerzen. Es<br />

kann zusätzlich Verstopfung auftreten, später bestehen häufig „erbsbreiartige" Durchfälle.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> guten Wasser- <strong>und</strong> Lebensmittelhygiene s<strong>in</strong>d die beiden genannten<br />

Erreger bei uns nicht verbreitet.<br />

Typhus <strong>und</strong> Paratyphus verlaufen ähnlich, allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d die Symptome bei<br />

Paratyphus weniger schwer. Beide Erkrankungen werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel aus<br />

endemischen Gebieten (Afrika, Südamerika, Südostasien) o<strong>der</strong> aus Gebieten<br />

importiert (Reiseerkrankung), <strong>in</strong> denen sich die hygienischen Verhältnisse aufgr<strong>und</strong><br />

von Katastrophen o<strong>der</strong> Kriegse<strong>in</strong>-wirkungen dramatisch verschlechtert haben. Gegen<br />

Typhus stehen mehrere Schutzimpfungen zur Verfügung. Wenn Sie beruflich o<strong>der</strong><br />

privat <strong>in</strong> die betroffenen Län<strong>der</strong> verreisen wollen, sprechen Sie Ihren Hausarzt o<strong>der</strong><br />

Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt an, dort werden Sie zur Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Impfung beraten.<br />

Cholera<br />

Die Erreger s<strong>in</strong>d Cholerabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt durch verunre<strong>in</strong>igtes<br />

Wasser o<strong>der</strong> Lebensmittel, auch direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist<br />

möglich. Die Infektion verläuft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel als Durchfallerkrankung mit Erbrechen<br />

<strong>und</strong> Bauchschmerzen. Der Stuhl ist milchig weiß ohne Blutbeimengungen. Fieber ist<br />

nicht typisch. Bei schwerem Verlauf ist <strong>der</strong> Flüssigkeitsverlust hoch <strong>und</strong> <strong>der</strong> Körper<br />

trocknet aus (tiefliegende Augen, stehende Hautfalten). Auch dieser Erreger kommt<br />

nur <strong>in</strong> Gegenden mit schlechten hygienischen Voraussetzungen <strong>und</strong> mangelhafter<br />

Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung vor (Ostasien, Südamerika, Afrika). E<strong>in</strong>e Schutzimpfung mit<br />

dem <strong>in</strong> Deutschland im Moment zugelassenen Impfstoff wird nicht empfohlen.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d im Ausland besser verträgliche <strong>und</strong> wirksamere Impfstoffe verfügbar.<br />

E<strong>in</strong>e Bestellung über e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationale Apotheke ist möglich. Deshalb sollten Sie bei<br />

Reisen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Risikogebiet auch dazu Ihren Hausarzt o<strong>der</strong> Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt ansprechen.<br />

Shigellose (Bakterielle Ruhr)<br />

Die Erreger s<strong>in</strong>d Shigellabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt meist von Mensch zu<br />

Mensch bei mangelhafter Händehygiene, aber auch durch verunre<strong>in</strong>igte Lebensmittel<br />

<strong>und</strong> Tr<strong>in</strong>kwasser. Shigellen s<strong>in</strong>d hoch<strong>in</strong>fektiös, d. h. um krank zu werden genügt<br />

die Aufnahme von nur wenigen Bakterien! In K<strong>in</strong><strong>der</strong>e<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d auch bei uns<br />

immer wie<strong>der</strong> Epidemien beschrieben worden. Die Erkrankung beg<strong>in</strong>nt plötzlich mit


-135 -<br />

hohem Fieber, Kopf- <strong>und</strong> krampfartigen Bauchschmerzen. Die anfänglich wässrigen<br />

Durchfälle s<strong>in</strong>d bald blutig. Der Erreger ist auch <strong>in</strong> Deutschland heimisch. Die Shigellose<br />

ist also ke<strong>in</strong>e typische Reisekrankheit, mit ihrem Auftreten muss je<strong>der</strong>zeit gerechnet<br />

werden.<br />

Salmonellen-Infektionen<br />

Erreger s<strong>in</strong>d zahlreiche Salmonellenarten, die durch Nahrungsmittel aus <strong>in</strong>fizierten<br />

Tieren (z. B. Fleisch, Milch, Eier) aufgenommen werden. Die häufigste Erkrankung<br />

durch Salmonellen ist <strong>der</strong> akute Brechdurchfall mit Bauchschmerzen <strong>und</strong> mäßigem<br />

Fieber. Allerd<strong>in</strong>gs können die Symptome erheblich schwanken.<br />

Diese Krankheitserreger s<strong>in</strong>d weltweit verbreitet, mit e<strong>in</strong>er Infektion ist je<strong>der</strong>zeit zu<br />

rechnen, häufig s<strong>in</strong>d Erkrankungen <strong>in</strong> den Sommermonaten.<br />

Gastroenteritis durch an<strong>der</strong>e Erreger<br />

Auch an<strong>der</strong>e Bakterienarten (z. B. Staphylokokken, bestimmte Colibakterien, Campylobacter,<br />

Yers<strong>in</strong>ien) o<strong>der</strong> Viren (z. B. Rota-, Adeno-, Norwalkviren) können Durchfall,<br />

Erbrechen o<strong>der</strong> Bauchschmerzen verursachen.<br />

Hepatitis A o<strong>der</strong> E<br />

Die Erreger s<strong>in</strong>d Viren. Ihre Aufnahme erfolgt durch Nahrungsmittel, die mit Hepatitis<br />

A- o<strong>der</strong> -E-Viren behaftet s<strong>in</strong>d. Auch Übertragungen von Mensch zu Mensch s<strong>in</strong>d<br />

möglich, da das Virus bereits 1 bis 2 Wochen vor Ausbruch <strong>der</strong> Erkrankung mit dem<br />

Stuhl ausgeschieden wird. Hauptsächlich Erwachsene erkranken an e<strong>in</strong>er Gelbsucht<br />

mit Leberschwellung, Appetitlosigkeit <strong>und</strong> Abgeschlagenheit. Während das Hepatitis<br />

A-Virus auch bei uns zirkuliert, kommt das Hepatitis E-Virus hauptsächlich <strong>in</strong> Asien,<br />

Afrika <strong>und</strong> Zentralamerika vor (importierte Infektion nach Fernreisen!). Beide Erkrankungen<br />

verlaufen ganz ähnlich, die Übertragungswege s<strong>in</strong>d gleich.<br />

Gegen Hepatitis A kann man sich durch Impfungen schützen. Vor Reisen <strong>in</strong> südliche<br />

Län<strong>der</strong> sollten Sie unbed<strong>in</strong>gt an e<strong>in</strong>e Schutzimpfung denken <strong>und</strong> Ihren Hausarzt<br />

o<strong>der</strong> Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt darauf ansprechen.


-136 -<br />

Stempel <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtung<br />

Teilnehmer an <strong>der</strong> Belehrung nach § 43 Absatz 4 IfSG am _____________________<br />

Name Vorname Unterschrift<br />

Unterschrift <strong>der</strong>/des Belehrenden: ___________________________________________


-137 -<br />

So erreichen Sie uns:<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />

Julius-Bausch-Straße 12, 73430 Aalen<br />

Telefonzentrale: Nad<strong>in</strong>e Brenner 07361 503-1120<br />

Telefax: 07361 503-1155<br />

E-mail:<br />

Internet:<br />

ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de<br />

http://www.ostalbkreis.de<br />

Dezernent für <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> <strong>und</strong><br />

Leiter des Geschäftsbereichs <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>: Dr. Klaus Walter 07361 503-1150<br />

Vorzimmer: Edith Herzog 07361 505-1151<br />

Stellvertretende Leiter<strong>in</strong> des Geschäftsbereichs <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> <strong>und</strong><br />

Leiter<strong>in</strong> vom Sachgebiet III, Jugend- <strong>und</strong> Zahnges<strong>und</strong>heit:<br />

Dr. Janela Werle 07361 503-1140<br />

Infektionskrankheiten: Herr Nikolov, Arzt (Beratung) 07361 503-1141<br />

Bearbeitung von Meldungen übertragbarer Krankheiten<br />

nach dem Infektionsschutzgesetz:<br />

Werner Hollenben<strong>der</strong>s 07361 503-1136<br />

Harald Knoblauch 07361 503-1137<br />

Kay Noseleit 07361 503-1138<br />

AIDS-Beratung: Herr Nikolov, Arzt 07361 503-1141<br />

Zahnärzt<strong>in</strong>: Frau Dr. Sonja Wenzel 07361 503-1126<br />

Fragen zu Kopflausbefall:<br />

Marie-Luise Dostal 07361 503-1122<br />

Term<strong>in</strong>vergaben für zahnärztliche Untersuchungen <strong>in</strong> Aalen:<br />

Marcella Deis-Migl 07361 503-1127<br />

Dienststelle Hardt, Oberbettr<strong>in</strong>ger Straße 166, 73525 Schwäbisch Gmünd<br />

Telefonzentrale: Hannah Wagenblast 07171 32-4142<br />

Telefax: 07171 32-4158<br />

E-mail:<br />

ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de<br />

AIDS-Beratung: Francisca Geiger 07171 32-4154<br />

Zahnärzt<strong>in</strong>: Frau Dr. Sonja Wenzel 07361 503-4161<br />

Fragen zu Kopflausbefall:<br />

Monika Drescher 07171 503-4150<br />

Term<strong>in</strong>vergaben für zahnärztliche Untersuchungen <strong>in</strong> Schwäbisch Gmünd:<br />

Gabriele Süß 07171 32-4149<br />

Ansprechpartner für Projekte zur <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sför<strong>der</strong>ung im <strong>Ostalbkreis</strong>:<br />

Claudia Ulmer 07171 32-4145


-138 -<br />

Stichwortverzeichnis<br />

Seite<br />

Ärztliche Verordnungen 19<br />

AIDS (HIV - Infektionen) 44<br />

Asthma 87<br />

Atemwegserkrankungen 30<br />

Ausschei<strong>der</strong> 71<br />

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz<br />

- <strong>der</strong> Beschäftigten 92<br />

- <strong>der</strong> Sorgeberechtigen 96<br />

- beim Umgang mit Lebensmitteln 128<br />

Besuchsverbot 24<br />

B<strong>in</strong>dehautentzündung<br />

siehe Keratokonjunctivitis<br />

Borkenflechte 32<br />

Cholera 33<br />

Chronische Krankheiten 82<br />

Diabetes 85<br />

Diphtherie 33<br />

Durchfallerkrankungen durch Salmonellen 71<br />

Durchfallerkrankungen, virusbed<strong>in</strong>gt 75<br />

EHEC - Erkrankungen 33<br />

Epilepsie 82<br />

Erste Hilfe 17<br />

Fachausdrücke 29<br />

Flöhe 36<br />

Gesetzliche Regelungen<br />

- für Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen 23<br />

- für den Umgang mit Lebensmitteln 128<br />

Hämophilus <strong>in</strong>fluenzae Typ b - Men<strong>in</strong>gitis 42<br />

Händehygiene 20<br />

Hand - Fuß - M<strong>und</strong> - Krankheit 37<br />

Hepatitis<br />

- A 55<br />

- B 57<br />

- C 60<br />

- E 62<br />

Herpes-Infektionen<br />

siehe M<strong>und</strong>fäule<br />

Hirnhautentzündung<br />

- eitrig 38<br />

- nicht eitrig 42<br />

HIV - Infektionen 44<br />

<strong>Hygiene</strong>pläne 127


-139 -<br />

Impetigo contagiosa 32<br />

Impfungen 5<br />

Insektenstiche 21<br />

Integration chronisch kranker K<strong>in</strong><strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> 91<br />

Keratokonjunctivitis epidemica 31<br />

Keuchhusten 45<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>lähmung 46<br />

Kochunterricht <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong> 128<br />

Kopfläuse 48<br />

Krätze 46<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- 137<br />

Läuse 48<br />

Leberentzündung<br />

siehe Hepatitis<br />

Lungentuberkulose 74<br />

Masern 62<br />

Medikamente 18<br />

Meldepflichtige Krankheiten 23<br />

Men<strong>in</strong>gitis<br />

siehe Hirnhautentzündung<br />

Men<strong>in</strong>gokokken - Men<strong>in</strong>gitis 38<br />

Mumps 63<br />

M<strong>und</strong>fäule 64<br />

Ozon 8<br />

Paratyphus 65<br />

Pertussis 45<br />

Pfeiffersches Drüsenfieber 66<br />

Pest 65<br />

Pneumokokken - Men<strong>in</strong>gitis 42<br />

Poliomyelitis 46<br />

Re<strong>in</strong>igungsempfehlungen für <strong>Schule</strong>n 16<br />

R<strong>in</strong>gelröteln 67<br />

Röteln 68<br />

Ruhr, bakterielle 69<br />

Salmonellenerkrankung <strong>und</strong> -ausscheidung 71<br />

Sanitätstaschen 17<br />

Scabies 46<br />

Scharlach 73<br />

Shigellose 69<br />

Spritzen, benutzte, weggeworfene 21<br />

Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz<br />

- für Mitarbeiter bei <strong>der</strong> Betreuung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n 94<br />

- für Mitarbeiter <strong>in</strong> Küchen 128<br />

Tuberkulose 74<br />

Typhus 74


-140 -<br />

Verbandskästen 17<br />

Virusbed<strong>in</strong>gte Durchfallerkrankungen 75<br />

Virusbed<strong>in</strong>gte hämorrhagische Fieber 75<br />

Virushepatitis<br />

siehe Hepatitis<br />

Virusmen<strong>in</strong>gitis 42<br />

Warzen 77<br />

W<strong>in</strong>dpocken 78<br />

W<strong>und</strong>en 21<br />

Wurmbefall 79<br />

Zahnges<strong>und</strong>heit 9<br />

Zecken 80

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!