Gesundheit und Hygiene im Kindergarten (Stand ... - Ostalbkreis
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Das Landratsamt<br />
-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Hygiene</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
2. völlig neu überarbeitete Auflage 2010<br />
Bearbeitung: Dr. med. Anna Rohr<br />
Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />
Bereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />
Julius-Bausch-Straße 12, 73430 Aalen<br />
e-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de<br />
Internet: www.ostalbkreis.de
- 2 -
- 3 -<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Kapitel 1:<br />
Allgemeine <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sfragen<br />
Seite<br />
1. Impfungen00 5<br />
2. Ozon 8<br />
3. Zahnges<strong>und</strong>heit 9<br />
4. Umgang mit Lebensmitteln 12<br />
5. Vermeidung von Infektionsgefahren durch<br />
Spielsand, Planschbecken <strong>und</strong> Rindenmulch 014<br />
6. Pflanzen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> 17<br />
7. Tiere <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> 21<br />
8. Reinigungsempfehlungen für Kindergärten 23<br />
Kapitel 2:<br />
Vorsorgemaßnahmen <strong>und</strong> erste Hilfe<br />
1. Verbandskästen 24<br />
2. Ärztlich verordnete Medikamente 25<br />
3. Händehygiene 27<br />
4. W<strong>und</strong>en 28<br />
5. Insektenstiche 28<br />
6. Benutzte, weggeworfene Spritzen 28<br />
Kapitel 3:<br />
Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten<br />
1. Gesetzliche Regelungen 30<br />
2. Wichtige Fachausdrücke 36<br />
3. Wiederzulassung von Kindern 37<br />
4. Atemwegserkrankungen 38<br />
5. Bindehautentzündung, ansteckend<br />
(Keratokonjunctivitis epidemica) 39<br />
6. Borkenflechte (Impetigo contagiosa) 40<br />
7. Cholera 41<br />
8. Diphtherie 41<br />
9. EHEC – Erkrankungen 41<br />
10. Flöhe 44<br />
11. Hand-Fuß-M<strong>und</strong>krankheit 45<br />
12. Hirnhautentzündungen, eitrig 46<br />
(bakterielle Meningitiden)<br />
a) Meningokokken – Meningitis 46<br />
b) Hämophilus influenzae Typ b – Meningitis 50<br />
c) Pneumokokken – Meningitis 50<br />
13. Hirnhautentzündungen, nicht eitrig 50<br />
14. HIV – Infektionen 52<br />
15. Keuchhusten (Pertussis) 53<br />
16. Kinderlähmung (Poliomyelitis) 54<br />
17. Krätze (Scabies) 54<br />
18. Läuse 56
- 4 -<br />
19. Leberentzündungen (Virushepatitiden) 63<br />
a) Hepatitis A 63<br />
b) Hepatitis B 65<br />
c) Hepatitis C 68<br />
d) Hepatitis E 70<br />
20. Masern 70<br />
21. Mumps 71<br />
22. M<strong>und</strong>fäule <strong>und</strong> Lippenherpes 72<br />
23. Paratyphus 73<br />
24. Pest 73<br />
25. Pfeiffersches Drüsenfieber 74<br />
26. Ringelröteln 75<br />
27. Röteln 76<br />
28. Ruhr, bakterielle (Shigellose) 77<br />
29. Salmonellenerkrankung <strong>und</strong> –ausscheidung 79<br />
30. Scharlach 81<br />
31. Tuberkulose 82<br />
32. Typhus 82<br />
33. Virusbedingte hämorrhagische Fieber 83<br />
34. Virusbedingte Durchfallerkrankungen 83<br />
35. Warzen 85<br />
36. Windpocken 86<br />
37. Wurmbefall 87<br />
38. Zecken 88<br />
Kapitel 4:<br />
Chronische Krankheiten<br />
1. Epilepsie 90<br />
2. Diabetes mellitus 93<br />
3. Asthma bronchiale <strong>im</strong> Kindesalter 95<br />
4. Integration chronisch kranker Kinder <strong>im</strong><br />
<strong>Kindergarten</strong> 99<br />
Kapitel 5:<br />
Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Kindergärten<br />
1. Belehrung der Beschäftigten 100<br />
2. Belehrung der Sorgeberechtigten 104<br />
3. Erstellung von <strong>Hygiene</strong>plänen 132<br />
4. Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> Belehrungen be<strong>im</strong> Umgang<br />
mit Lebensmitteln 136<br />
Anhang: So erreichen Sie uns 145<br />
Stichwortverzeichnis 146
- 5 -<br />
Kapitel 1: Allgemeine <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sfragen<br />
1. Impfungen<br />
Impfen - was geschieht <strong>im</strong> Körper?<br />
Eine aktive Impfung ahmt das Krankheitsgeschehen mit einer best<strong>im</strong>mten Infektionskrankheit<br />
in abgeschwächter Form nach. Der Impfstoff enthält entweder Bestandteile des<br />
Erregers, abgeschwächte Erreger (Lebend-Impfstoff) oder tote Erreger. Der Impfstoff<br />
macht nicht krank. Durch den Impfstoff wird eine Immunreaktion ausgelöst. Im Körper<br />
werden spezielle Antikörper gebildet, die genau auf den Erreger abgest<strong>im</strong>mt sind. Mit<br />
ihrer Hilfe werden die Erregerzellen markiert <strong>und</strong> vernichtet.<br />
Die Impfung macht den Körper mit dem Erreger bekannt, ohne ihn zu gefährden. Jetzt<br />
ist das Immunsystem vorbereitet <strong>und</strong> reagiert schnell <strong>und</strong> effektiv, wenn der Erreger<br />
wieder in den Körper gelangt, z. B. be<strong>im</strong> Kontakt mit einer kranken Person. Es vernichtet<br />
ihn, bevor er sich in unserem Körper so weit vermehrt hat, dass wir erkranken.<br />
Bei einer passiven Impfung werden dem Körper spezielle Abwehrstoffe (Immunglobuline)<br />
gegen eine best<strong>im</strong>mte Erkrankung gespritzt. Die Schutzwirkung hält nur einige<br />
Wochen an.<br />
Warum ist Impfen wichtig?<br />
Es gibt schwerwiegende Infektionskrankheiten, die bleibende Schäden hinterlassen oder<br />
sogar zum Tod führen können. Impfungen schützen uns vor ihnen. Je mehr Menschen<br />
über einen wirksamen Impfschutz verfügen, um so weniger Möglichkeiten hat der<br />
Krankheitserreger sich auszubreiten. Für den Erreger ist der erkrankte Mensch ein Wirt,<br />
der ihm eine opt<strong>im</strong>ale Vermehrung sichert. Wer ge<strong>im</strong>pft ist, schützt sich <strong>und</strong> andere vor<br />
dieser Erkrankung.<br />
Impfplan<br />
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, Säuglinge, Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />
nach folgendem Plan zu <strong>im</strong>pfen (siehe nächste Seite).<br />
Für Erwachsene werden alle 10 Jahre Auffrisch<strong>im</strong>pfungen gegen Tetanus <strong>und</strong> Diphtherie<br />
<strong>und</strong> einmalig gegen Pertussis empfohlen.
- 6 -<br />
Impfplan (<strong>Stand</strong> Juli 2009)<br />
Impfung Alter in vollendeten Lebensmonaten Alter in vollendeten<br />
Lebensjahren<br />
2 3 4 11-14 15-23 5-6 9-17<br />
Diphtherie, Tetanus, Pertussis 1. 2. 3. 4. A A<br />
Hämophilus influenzae b (Hib) 1. 2. 3.<br />
Polio (Kinderlähmung) 1. 2. 3. A<br />
Hepatitis B 1. 2. 3. G<br />
Masern, Mumps, Röteln (MMR) 1. 2.<br />
Varizellen (Windpocken) 1. 2 S<br />
Meningokokken 1. *<br />
Pneumokokken 1. 2. 3. 4. S<br />
HPV (Humane Papillomaviren) SM<br />
A = Auffrischung<br />
G = Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung (bei bisher nicht Ge<strong>im</strong>pften)<br />
* = ab vollendetem 12. Lebensmonat<br />
S =<strong>Stand</strong>ard<strong>im</strong>pfung mit allgemeiner Anwendung = Regel<strong>im</strong>pfung<br />
SM = <strong>Stand</strong>ard<strong>im</strong>pfung für Mädchen <strong>im</strong> Alter von 12-17 Jahren
- 7 -<br />
Diphtherie<br />
Diphtherie ist in unseren Breiten dank wirksamer Impfungen inzwischen weitgehend<br />
unbekannt. Sie ist jedoch nicht völlig ausgerottet <strong>und</strong> kommt in Ländern der 3. Welt vor.<br />
Lokale Epidemien mit zahlreichen Todesfällen kamen in den letzten Jahren auch in<br />
Osteuropa vor. Diphtherie ist eine schwerwiegende Hals- <strong>und</strong> Racheninfektion mit<br />
Erstickungsgefahr. Schäden an verschiedenen Organen, z. B. am Herz, sind möglich.<br />
Übertragen wird sie von Mensch zu Mensch durch Einatmen von Speicheltröpfchen nach<br />
Sprechen, Husten oder Niesen. Da der Erreger ein Bakterium ist, kann mit Antibiotika<br />
behandelt werden. Gegen die Giftstoffe, die der Erreger <strong>im</strong> Körper bildet, gibt es ein<br />
Anti-Toxin. Nach der Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung ist <strong>im</strong> Abstand von 10 Jahren jeweils eine<br />
Auffrisch<strong>im</strong>pfung nötig.<br />
Tetanus<br />
W<strong>und</strong>starrkrampf ist auch in unseren Breiten he<strong>im</strong>isch. Das giftstoffbildende Bakterium<br />
kommt in Schmutz, Erde <strong>und</strong> Staub vor <strong>und</strong> gelangt häufig durch harmlose kleine<br />
Verletzungen, z. B. bei Gartenarbeit, in den Körper. Oft ist die Verletzung längst<br />
vergessen, wenn Wochen später die Krankheit ausbricht. Sie äußert sich als<br />
lebensbedrohliche Allgemeininfektion des Körpers mit Krämpfen <strong>und</strong> Lähmungen der<br />
gesamten Muskulatur. Die Behandlungsmöglichkeiten sind begrenzt. Der Tod tritt durch<br />
Ersticken wegen Lähmung der Atemmuskulatur ein. Nach der Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung ist<br />
<strong>im</strong> Abstand von 10 Jahren jeweils eine Auffrisch<strong>im</strong>pfung nötig.<br />
Kinderlähmung (Poliomyelitis)<br />
Die Kinderlähmung macht auch vor Erwachsenen keineswegs Halt. Sie kommt noch in<br />
Asien <strong>und</strong> Afrika vor <strong>und</strong> wird von dort z. B. durch Tourismus zu uns gebracht. Sie<br />
verursacht eine gefährliche Infektion des Rückenmarks <strong>und</strong> Gehirns, häufig mit<br />
vorübergehenden oder bleibenden Lähmungen. Sie kann nur symptomatisch behandelt<br />
werden. Kinderlähmung kommt in drei Erregerformen vor, so dass auch eine Person, die<br />
die Erkrankung durchgemacht hat, ge<strong>im</strong>pft werden muss. Nach der<br />
Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung ist bei Jugendlichen nach 10 Jahren eine Auffrisch<strong>im</strong>pfung<br />
erforderlich. Erwachsene benötigen nur bei Fernreisen nach Afrika oder Asien eine<br />
erneute Auffrisch<strong>im</strong>pfung <strong>im</strong> Abstand von 10 Jahren.<br />
Hepatitis B<br />
Die Hepatitis B-Impfung ist für alle Kinder empfohlen. Personal, das in Kindereinrichtungen<br />
möglicherweise Kontakt mit erkrankten Kindern hat, sollte sich wegen einer<br />
Schutz<strong>im</strong>pfung ärztlich beraten lassen (siehe Kapitel „Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong><br />
Parasiten").<br />
Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten <strong>und</strong> Windpocken<br />
Gegen diese Krankheiten werden ebenfalls Schutz<strong>im</strong>pfungen für alle Kinder empfohlen,<br />
da Komplikationen schwerwiegender Art auftreten können bzw. Gefahr für Dritte besteht<br />
(siehe Kapitel „Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten“). Außerdem wird für alle<br />
Jugendlichen nach 10 Jahren eine Auffrisch<strong>im</strong>pfung gegen Keuchhusten empfohlen.<br />
Neu ist, dass jetzt auch für alle Kleinkinder ab dem 2. Lebensjahr eine Impfung gegen<br />
Windpocken empfohlen wird.
- 8 -<br />
2. Ozon<br />
Hohe Ozonwerte <strong>im</strong> Sommer<br />
An heißen Sommertagen werden hohe Ozonwerte gemessen. Entstehen kann dieses<br />
Ozon in komplexen Vorgängen aus Industrie- <strong>und</strong> Autoabgasen <strong>und</strong> durch intensive<br />
Sonneneinstrahlung. Nach Sonnenuntergang sinken die Werte in der Regel wieder ab.<br />
Als Regel kann für Kindergärten gelten: Die Vormittagsst<strong>und</strong>en haben noch keinen<br />
hohen Ozonwert, er baut sich erst zum Mittag langsam auf. Legen Sie also die<br />
Freiluftaktivitäten der Kinder in die St<strong>und</strong>en bis etwa 11.00 Uhr.<br />
Die Empfindlichkeit gegenüber Ozon ist von Mensch zu Mensch sehr verschieden. Je<br />
nach Konzentration <strong>und</strong> Einwirkungsdauer kann Ozon zu unterschiedlichen ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Beeinträchtigungen führen, z. B. Hustenreiz, Reizungen von Rachen <strong>und</strong> Hals,<br />
Augenbrennen, Beeinträchtigung der Lungenfunktion, Reduzierung der körperlichen<br />
Leistungsfähigkeit.<br />
Bei einer Ozonkonzentration oberhalb von 180 μg/m³ sollten Personen, die gegenüber<br />
Luftschadstoffen empfindlich reagieren, ungewohnte <strong>und</strong> erhebliche körperliche<br />
Anstrengungen <strong>im</strong> Freien meiden.<br />
Bei einer Ozonkonzentration oberhalb 360 μg/m 3 sind allgemein akute Symptome<br />
(Augenbrennen, etc.) möglich. Von länger dauernden Betätigungen <strong>im</strong> Freien wird dann<br />
abgeraten.<br />
Unter www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1538/ (Internetseiten des Umweltministeriums<br />
Baden-Württemberg) finden Sie die aktuellen Ozonwerte <strong>und</strong> andere<br />
Umweltinformationen.
- 9 -<br />
3. Zahnges<strong>und</strong>heit<br />
Zahndurchbruch<br />
Mit etwa einem halben Jahr bricht der erste Zahn in die M<strong>und</strong>höhle durch. Noch vor<br />
dem 3. Geburtstag ist das Milchgebiss mit 20 Zähnen komplett.<br />
Bedeutung der Milchzähne<br />
Milchzähne sind wichtig für die Zerkleinerung der Nahrung, zum Sprechen <strong>und</strong> als<br />
Platzhalter für die bleibenden Zähne. Kariöse Milchzähne wirken sich negativ auf den<br />
Allgemeinzustand des Kindes aus <strong>und</strong> sind ein <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>srisiko für die durchbrechenden<br />
bleibenden Zähne.<br />
Karies: Entstehung <strong>und</strong> Schutz<br />
Im Zahnbelag, der Plaque, sind Bakterien enthalten, die Zucker zur Gewinnung von<br />
Energie abbauen. Dieser Prozess wird Gärung genannt. Aus dem Zucker entstehen<br />
Säuren, die wiederum den Zahnschmelz angreifen. Außer dem reinen Haushaltszucker<br />
(Saccharose) können diese Bakterien auch Fruchtzucker (Fructose) <strong>und</strong> Traubenzucker<br />
(Glukose) zu Säure vergären. Säure verursacht Karies. Je länger die jeweiligen<br />
Lebensmittel <strong>im</strong> M<strong>und</strong> bleiben, umso mehr Säure kann aus Zucker gebildet werden.<br />
Diese Säureattacke auf die Zähne führt u. a. zu einem Herauslösen des <strong>im</strong> Schmelz<br />
enthaltenen Calciums, der Zahn wird demineralisiert, der erste Schritt hin zur Karies ist<br />
getan. Neben dem Zuckergehalt spielt besonders die Klebrigkeit des Nahrungsmittels,<br />
die Verweildauer <strong>im</strong> M<strong>und</strong>raum <strong>und</strong> die Häufigkeit der Nahrungszufuhr eine wichtige<br />
Rolle bei der Kariesentstehung. Karies ist nicht nur eine Folge des Zuckerverzehrs. Der<br />
reine Zucker ist für die Kariesentstehung weitaus ungefährlicher als allgemein<br />
angenommen wird. Er löst sich schneller auf <strong>und</strong> wird mit dem Speichel<br />
heruntergeschluckt. Je länger die Nahrungsreste <strong>im</strong> M<strong>und</strong> bleiben, desto mehr Säure<br />
können die Bakterien produzieren. Besonders kariogen sind alle zuckerreichen <strong>und</strong><br />
klebrigen Süßwaren. Ein hohes kariogenes Potenzial haben nicht nur Bonbons <strong>und</strong><br />
Schokolade, sondern z. B. auch Trockenobst, Cornflakes oder Müsliriegel. Ein mittleres<br />
kariogenes Potenzial haben Obst <strong>und</strong> Obstsäfte. Hier wirkt nicht nur der Fruchtzucker,<br />
sondern auch die Fruchtsäure kariogen. Ein niedriges kariogenes Potential haben<br />
Gemüse, Fleisch <strong>und</strong> Milchprodukte. Milchprodukte haben wegen ihres hohen<br />
Calciumgehaltes eine besondere Bedeutung. Der Calciumgehalt des Speichels fördert<br />
die Remineralisation des Zahnschmelzes. Positiv wirkt sich auch das Trinken zu den<br />
Mahlzeiten aus (bevorzugt Mineralwasser). So wird ein Teil der Essensreste gleich aus<br />
dem M<strong>und</strong> gespült.<br />
Man kann sich den Prozess der Kariesentstehung als „Wippe“ vorstellen. Überwiegt die<br />
„Angriffsseite“ mit hohen Bakterienzahlen <strong>und</strong> viel Substrat (seltenes/ineffektives<br />
Zähneputzen, viele Zwischenmahlzeiten) kommt es zu einer baldigen Schädigung des<br />
Zahnes. Überwiegt die „Abwehrseite“ (effektives Zähneputzen, ges<strong>und</strong>e Ernährung,<br />
Fluoride) in dem „Wippen-Modell“ so kommt es zu keiner Schädigung des Zahnes.<br />
Auswirkungen vorzeitiger Zahnverluste<br />
Gehen Zähne sehr früh verloren (Milchzähne), so kann es zu einer Wanderung <strong>und</strong><br />
Kippung der benachbarten Zähne kommen. Die bleibenden Zähne können nicht
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regelgerecht durchbrechen. Es kommt zur Ausbildung von Zahnfehlstellungen, die später<br />
aufwändig mit kieferorthopädischen Apparaturen behandelt werden müssen. Um diesen<br />
negativen Folgen entgegenzuwirken <strong>und</strong> um die Kaufunktion des Milchgebisses zu<br />
erhalten, kann der Zahnarzt herausnehmbare oder festsitzende sog. „Lückenhalter“ <strong>im</strong><br />
Milchgebiss einsetzen.<br />
Vorbeugung von Zahnerkrankungen<br />
Die moderne zahnmedizinische Prophylaxe fußt auf 5 Säulen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
M<strong>und</strong>hygiene: Die M<strong>und</strong>hygiene spielt die wichtigste Rolle bei der Ges<strong>und</strong>erhaltung<br />
der Zähne. Für die Kleinen eignen sich Zahnbürsten mit einem kleinen<br />
kindgerechten Bürstenkopf <strong>und</strong> mittelweichen Kunststoffborsten. Das Zähneputzen<br />
sollte mindestens 2-mal täglich morgens <strong>und</strong> abends - jeweils nach dem Essen - mit<br />
einer fluoridhaltigen Kinderzahnpasta erfolgen. Im <strong>Kindergarten</strong>alter wird das<br />
Zähneputzen nach der KAI- Methode erlernt. Zuerst werden die Kauflächen, dann<br />
die Außenflächen <strong>und</strong> zuletzt die Innenflächen der Zähne gereinigt. In der<br />
Reihenfolge: oben - unten, rechts - links. Kinder <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> sollten sich in der<br />
Gruppe an die regelmäßige M<strong>und</strong>hygiene gewöhnen.<br />
Ernährung: Zu einer ausgewogenen Ernährung gehört eine Mischkost aus reichlich<br />
Obst, Gemüse, Brot, Getreide, hochwertigem Eiweiß aus Fleisch, Fisch, Milch <strong>und</strong><br />
Milchprodukten. Die Nahrung sollte „zum Kauen zwingen“. Als Durstlöscher sind<br />
Mineralwasser <strong>und</strong> ungesüßte Tees geeignet. Wenn Süßigkeiten gegessen werden,<br />
dann besser als Nachspeise, denn als andauernde süße Zwischenmahlzeit.<br />
Süßigkeiten mit Zuckeraustauschstoffen sind weniger kariesfördernd.<br />
Verwendung von Fluoriden: Fluoride erhöhen die Widerstandsfähigkeit des<br />
Zahnschmelzes gegen Karies. Sie finden sich z. B. in Zahnpasten, -lacken <strong>und</strong><br />
-gelees, aber auch in fluoridiertem Kochsalz oder Mineralwässern. Fluoride fördern<br />
die Remineralisation des Zahnschmelzes <strong>und</strong> wirken damit den Karies auslösenden<br />
Bakterien entgegen. Zudem greifen sie die Bakterien selbst an. Bei Kindern, die mit<br />
Karies belastet sind, ist eine zahnärztliche Fluoridgabe notwendig. Die Information<br />
über eine „maßgeschneiderte“ Fluoridanwendung liefert der behandelnde Zahnarzt<br />
oder die Zahnärztin des Landratsamtes <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-.<br />
Die täglich verwendete Zahnpasta sollte auf jeden Fall Fluorid enthalten.<br />
Regelmäßige Kontrolle be<strong>im</strong> Zahnarzt: Der Zahnarzt kontrolliert in halbjährlichem<br />
Abstand den Zustand der Zähne <strong>und</strong> des Zahnfleisches, er klärt über die richtige<br />
M<strong>und</strong>hygiene auf.<br />
Prophylaktische Behandlung be<strong>im</strong> Zahnarzt: Hierzu gehört die Intensivbehandlung<br />
mit fluoridhaltigen Lacken, die Versiegelung von besonders kariesanfälligen<br />
Zahnflächen.<br />
Empfehlungen zum Umgang mit Zahnbürsten in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
Das Robert-Koch-Institut in Berlin, die zentrale Einrichtung in Deutschland auf dem<br />
Gebiet der Krankheitsüberwachung <strong>und</strong> Krankheitsvorbeugung, hat zu diesem Thema<br />
folgende Empfehlungen herausgegeben:<br />
Die M<strong>und</strong>höhle gehört zu den am intensivsten bakteriell besiedelten Regionen des<br />
Menschen. Zudem ist sie durch die Aufnahme von Nahrung gegenüber Mikro-
- 11 -<br />
organismen aus der Umwelt gr<strong>und</strong>sätzlich exponiert. Erfahrungsgemäß werden die<br />
dabei übertragenen Ke<strong>im</strong>e rasch von der körpereigenen Abwehr el<strong>im</strong>iniert. Dieses<br />
Abwehrsystem unseres Körpers beginnt bereits in der M<strong>und</strong>höhle <strong>und</strong> verhindert, dass<br />
jeder Kontakt mit Infektionserregern auch tatsächlich eine Erkrankung nach sich zieht.<br />
Auch die benutzte Zahnbürste ist nach dem Zähneputzen mit Mikroorganismen behaftet,<br />
die üblicherweise zur normalen Schle<strong>im</strong>hautflora des M<strong>und</strong>es gehören. Eine anschließende<br />
Vermehrung von Bakterien <strong>und</strong> Pilzen soll durch gründliches Ausspülen der Bürste<br />
mit Leitungswasser <strong>und</strong> Trocknung bei Raumtemperatur vermieden werden. Dennoch<br />
können Ke<strong>im</strong>e mit der Zahnbürste weitergegeben werden, genauso wie mit Spielzeug<br />
oder durch persönlichen Kontakt sowie in Form von Speichel- <strong>und</strong> Tröpfcheninfektionen.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> hat sich eine Vielzahl von Studien mit der Frage beschäftigt, ob eine<br />
Infektionsgefährdung von der Zahnbürste ausgeht. Sie kommen zu dem Schluss, dass<br />
eine Gefahr für die Übertragung gefährlicher Krankheitserreger be<strong>im</strong> Verwechseln von<br />
Zahnbürsten nicht ersichtlich ist. Es sind keine Berichte über virale oder bakterielle<br />
Infektionen be<strong>im</strong> Verwechseln von Zahnbürsten mitgeteilt worden.<br />
Zahnbürsten sind keine Medizinprodukte, sondern Bedarfsgegenstände des täglichen<br />
Lebens, für die die Kosmetikverordnung <strong>und</strong> übergeordnet das Lebensmittel- <strong>und</strong><br />
Bedarfsgegenständegesetz gilt. Die Borstenstruktur handelsüblicher Zahnbürsten ist so<br />
gestaltet, dass sie aus glatten, ger<strong>und</strong>eten Nylonborsten bestehen <strong>und</strong> somit die<br />
Anheftung von Mikroorganismen erschweren. Zudem besitzen Zahnpasten viele<br />
Bestandteile, die eine ant<strong>im</strong>ikrobielle Wirksamkeit besitzen <strong>und</strong> eine Hemmung des<br />
Wachstums von Ke<strong>im</strong>en in der M<strong>und</strong>höhle bewirken.<br />
Für das tägliche Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen sollten daher folgende<br />
Regeln gelten:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Jedes Kind hat seine eigene Zahnbürste <strong>und</strong> seinen eigenen Becher.<br />
Nach dem Zähneputzen sollte die Zahnbürste unter fließendem Wasser gut<br />
ausgespült werden.<br />
Aufbewahrung stehend mit dem Kopf nach oben bei Z<strong>im</strong>mertemperatur<br />
Zahnbürsten müssen spätestens nach 3 Monaten gewechselt werden, denn<br />
abgenutzte Bürsten haben eine schlechtere Reinigungswirkung.<br />
Nur in den Fällen, in denen die Besorgnis der Eltern über eine mögliche Weitergabe von<br />
Krankheitserregern durch vertauschte Zahnbürsten nicht anderweitig zerstreut werden<br />
kann, besteht die Möglichkeit der Reinigung <strong>und</strong> weitgehenden Ke<strong>im</strong>befreiung in der<br />
Spülmaschine, obwohl diese <strong>im</strong> Temperaturbereich von unter 60 ° C nicht die<br />
hygienischen Anforderungen für Medizinprodukte erfüllt. In Schulen <strong>und</strong> Kindergärten<br />
kommt deshalb folgendes Verfahren als praktikables Vorgehen in Betracht: Freitags<br />
werden die namentlich gekennzeichneten Zahnbürsten in der nur mit diesen beladenen<br />
Spülmaschine gereinigt, getrocknet, ggf. neu gekennzeichnet <strong>und</strong> stehen montags<br />
wieder zum Zähneputzen zur Verfügung.
- 12 -<br />
4. Umgang mit Lebensmitteln<br />
Zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen müssen best<strong>im</strong>mte<br />
<strong>Hygiene</strong>regeln eingehalten werden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Gründliches Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife vor Beginn des Kochens, nach<br />
Benutzung der Toilette <strong>und</strong> zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten (z. B. nach dem<br />
Aufschlagen von Eiern oder dem Würzen von Hähnchen, bevor der Kartoffelsalat<br />
angemacht wird).<br />
Eine Desinfektion der Hände erhöht die Sicherheit. Wenn sie erfolgt, dann vor dem<br />
Händewaschen, weil nasse Hände das Desinfektionsmittel verdünnen <strong>und</strong> es damit<br />
unwirksam machen können.<br />
Uhren <strong>und</strong> Handschmuck bitte ablegen, weil darunter Schmutzreste haften bleiben<br />
können!<br />
Saubere Arbeitskleidung tragen!<br />
Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen!<br />
Kleine W<strong>und</strong>en an Händen oder Armen mit einem wasserdichten Pflaster abdecken<br />
(dient dem eigenen Schutz, damit kein Schmutz in die W<strong>und</strong>e gelangt)!<br />
Wenn die W<strong>und</strong>e eitert, dürfen die betroffenen Personen nicht am Kochen<br />
teilnehmen.<br />
Ebenso dürfen Personen mit Durchfall oder mit Gelbfärbung der Haut (besonders<br />
gut am Augapfel zu sehen) nicht am Kochen teilnehmen.<br />
Küchenausstattung<br />
Sofern die Erzieherinnen nur einfache Speisen zubereiten (z. B. Teigwaren, Soßen <strong>und</strong><br />
Suppen aus Instantpulver oder Dosen, Milchspeisen wie Pudding etc., Gemüse, Obst,<br />
Salate, Würstchen) <strong>und</strong> die Kinder dabei altersentsprechend mithelfen, um sie dabei<br />
spielerisch an die wesentlichen <strong>Hygiene</strong>regeln zu gewöhnen, sind an die Größe <strong>und</strong><br />
Ausstattung der Küche die haushaltsüblichen Anforderungen zu stellen. Im Einzelnen<br />
bedeutet dies:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Bei bestehenden Einrichtungen ist darauf zu achten, dass das Spülbecken nicht als<br />
Handwaschbecken benutzt wird.<br />
Bei der Neueinrichtung von Küchen ist ein vom Spülbecken abgetrenntes Handwaschbecken<br />
einzubauen.<br />
Nach Möglichkeit sollte außer einem Spülbecken auch eine Geschirrspülmaschine<br />
vorhanden sein.<br />
Für leicht verderbliche Lebensmittel muss ein Kühlschrank zur Verfügung stehen.<br />
Im Übrigen sind die Lebensmittel entsprechend ihrer Produkterfordernisse<br />
aufzubewahren, z. B. in Schränken.
- 13 -<br />
Küchen in Kindertaghe<strong>im</strong>en, Kindertagesstätten etc.<br />
Solche Einrichtungen, in denen regelmäßig komplette Mahlzeiten für die Kinder zubereitet<br />
oder an sie abgegeben werden, gelten als Betriebsstätten nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />
vom 8. August 2007. Dabei spielt es keine Rolle, ob die<br />
Speisen in der Küche dieser Einrichtung selbst hergestellt werden oder ob sie von einer<br />
Fremdfirma geliefert <strong>und</strong> nur noch portioniert <strong>und</strong> ausgegeben werden. Solche<br />
Einrichtungen unterliegen der Kontrolle durch das Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich<br />
Veterinärwesen <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachung-, das gerne weitere<br />
Auskünfte erteilt.<br />
An dieser Stelle soll nur auf einige wichtige Punkte hingewiesen werden:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die Anlieferung der Lebensmittel oder der fertigen Speisen darf nur in<br />
ordnungsgemäß gereinigten Behältern erfolgen.<br />
Der Transport hat so zu erfolgen, dass die Speisen in ihrer Qualität nicht nachteilig<br />
beeinflusst werden. Alle Lebensmittel müssen deshalb in geschlossenen Behältern<br />
oder abgedeckt transportiert werden.<br />
Rohmilch darf in Gemeinschaftseinrichtungen nicht ausgegeben werden.<br />
Warme Speisen müssen bei Temperaturen von 65 °C warmgehalten werden, kalte<br />
Speisen müssen bei 4 bis 8 °C gekühlt aufbewahrt werden. Deshalb sind<br />
stichprobenartig Temperaturmessungen vorzunehmen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />
Für die Ausgabe der Speisen sind entsprechende saubere Portionierungsgeräte zu<br />
verwenden. Das Personal darf die fertigen Speisen nicht mit der Hand berühren.<br />
Vor der Essensausgabe hat sich das Personal die Hände zu waschen, besser noch zu<br />
desinfizieren.<br />
Bei Verletzungen oder W<strong>und</strong>en an den Händen müssen <strong>im</strong> Umgang mit Lebensmitteln<br />
Handschuhe getragen werden. Personal mit eitrigen W<strong>und</strong>en darf in der<br />
Küche nicht beschäftigt werden.<br />
Speisereste sind ordnungsgemäß zu entsorgen in dicht schließenden Abfallbehältern.<br />
Nach dem Essen ist das benutzte Geschirr <strong>im</strong> Geschirrspüler zu reinigen. Wenn Teile<br />
von Hand gespült werden, sind sie unmittelbar anschließend abzutrocknen.<br />
Spüllappen <strong>und</strong> Geschirrtücher sind täglich zu wechseln.<br />
Sauberes Geschirr muss auch in entsprechend sauberen Schränken aufbewahrt<br />
werden, deshalb diese Schränke gelegentlich kontrollieren <strong>und</strong> auswaschen.<br />
Tische, Tabletts, Essentransportwagen <strong>und</strong> sonstige Flächen, die mit Lebensmitteln in<br />
Berührung gekommen sind, sind nach dem Essen mit warmem Wasser unter Zusatz<br />
von Reinigungsmitteln abzuwaschen.<br />
Es müssen Vorkehrungen gegen <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sschädlinge getroffen werden (Fliegen,<br />
Schaben etc.), z. B. durch Fliegengitter an den Fenstern, durch Beseitigung baulicher<br />
Mängel wie <strong>und</strong>ichte Fugen sowie durch gründliche Wareneingangskontrollen um zu<br />
verhindern, dass Schädlinge mit angelieferten Lebensmitteln eingeschleppt werden<br />
usw.
- 14 -<br />
<br />
Gemäß § 18 Abs. 1 der „Regeln zur Sicherheit <strong>und</strong> zum <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sschutz in<br />
Kindertageseinrichtungen“ (GUV-SR S) sind „Küchen in denen Kinder bei der Zu<strong>und</strong><br />
Aufbereitung von Essen mithelfen so zu gestalten, dass Kinder nicht<br />
gefährdet werden“.<br />
5. Vermeidung von Infektionsgefahren durch Spielsand,<br />
Planschbecken <strong>und</strong> Rindenmulch<br />
Pflege des Spielsandes<br />
Die regelmäßige Pflege des Spielsandes ist notwendig um Infektionen bei den Kindern<br />
zu vermeiden, z. B. Darminfektionen oder Wurmbefall. Ein Auswechseln des<br />
verunreinigten Sandes oder das Austauschen der oberen Sandschichten ist mit hohen<br />
Kosten verb<strong>und</strong>en. Es ist nur dann sinnvoll, wenn der Sand anschließend regelmäßig<br />
gepflegt wird <strong>und</strong> für eine Abdeckung außerhalb der Öffnungszeiten gesorgt ist. Sonst<br />
ist der Sand in kurzer Zeit wieder verschmutzt.<br />
Es ist völlig normal, dass <strong>im</strong> Spielsand fast <strong>im</strong>mer Bakterien nachgewiesen werden.<br />
Dabei handelt es sich größtenteils um unschädliche Ke<strong>im</strong>e, die den Abbau organischer<br />
Stoffe fördern <strong>und</strong> damit indirekt auch zur Verminderung von Krankheitserregern führen.<br />
Durch den Wechsel von Auswaschen durch Regenwasser, Austrocknung, Zufuhr von<br />
Luftsauerstoff <strong>und</strong> Sonneneinstrahlung erfolgt eine natürliche Reinigung <strong>und</strong><br />
Ke<strong>im</strong>verminderung des Sandes. Man nennt dies auch die „Selbstreinigungskraft“ des<br />
Sandes.<br />
Ein gewisses Infektionsrisiko besteht durch tierische Parasiten bzw. deren Eier. Hier sind<br />
in erster Linie Katzen- <strong>und</strong> H<strong>und</strong>espulwürmer zu nennen. Doch müssen in der Regel<br />
größere Mengen Sand gegessen werden, um eine Erkrankung auszulösen.<br />
Eine Ke<strong>im</strong>reduktion durch Desinfektionsmaßnahmen ist <strong>im</strong>mer nur kurzfristig wirksam,<br />
z. B. bis zur nächsten Verunreinigung durch Tierkot, weshalb solche Maßnahmen das<br />
Infektionsrisiko nur vorübergehend reduzieren können. Darüber hinaus sind die Eier der<br />
genannten Parasiten mit den üblichen Desinfektionsverfahren <strong>im</strong> Sand nicht sicher<br />
abzutöten. Aus diesen Gründen sind thermische oder chemische Desinfektionsmaßnahmen<br />
nicht sinnvoll.<br />
Selbstverständlich müssen Verunreinigungen des Spielsandes (Blätter, Tierkot, etc.) so<br />
weit wie möglich verhindert bzw. schnellstmöglich entfernt werden; dies gilt besonders<br />
für fäkale Verunreinigungen. Bei Sandkästen ist eine Abdeckung außerhalb der<br />
Benutzungszeit sinnvoll. Der Zugang für Tiere sollte durch Zäune, Hecken usw. erschwert<br />
werden. Bei öffentlichen Kinderspielplätzen sollten Hinweisschilder aufgestellt werden,<br />
dass der Spielplatz <strong>im</strong> Interesse der <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> der Kinder sauber zu halten ist <strong>und</strong><br />
deshalb H<strong>und</strong>e <strong>und</strong> andere Haustiere fern zu halten sind.<br />
Unbedingt sollten Eltern <strong>und</strong> Erzieherinnen die Kinder dazu anhalten, den Sand nicht zu<br />
essen <strong>und</strong> sich nach jedem Spiel <strong>im</strong> Sandkasten gründlich die Hände zu waschen,<br />
besonders bevor sie eine Mahlzeit einnehmen.
- 15 -<br />
Neben der Entfernung des organischen Materials sollten <strong>im</strong> Rahmen der regelmäßigen<br />
Wartung der Spielplätze natürlich auch Scherben <strong>und</strong> andere scharfkantige<br />
Gegenstände wegen der Verletzungsgefahr beseitigt werden. Auch aus diesem Gr<strong>und</strong> ist<br />
-<strong>im</strong> Gegensatz zu chemischen oder thermischen Desinfektionsmaßnahmen- eine<br />
regelmäßige mechanische Reinigung des Sandes sinnvoll. Wichtig ist auch, dass bei der<br />
Anlage der Sandkästen oder Sandplätze für eine ausreichende Abflussmöglichkeit des<br />
Regenwassers (Drainage) gesorgt wird.<br />
Entsprechende Hinweise zu Außenspielflächen finden Sie auch in der GUV-SI 8017<br />
„Außenspielflächen <strong>und</strong> Spielplatzgeräte“.<br />
Zusammenfassend sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:<br />
Tägliche Inspektion auf Verunreinigungen durch Tierkot, Lebensmittelreste,<br />
Glasscherben, etc. <strong>und</strong> diese ggf. sofort entfernen!<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Den Sand häufig durchharken zur Reinigung <strong>und</strong> Belüftung!<br />
Sandkästen über Nacht <strong>und</strong> am Wochenende abdecken!<br />
Zulauf von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Katzen unterbinden (Einzäunung)!<br />
Auf ungehinderten Ablauf des Regenwassers achten (keine Pfützen <strong>im</strong> Sandkasten)!<br />
Wenn diese Maßnahmen durchgeführt werden, braucht der Spielsand nur alle zwei bis<br />
drei Jahre ausgetauscht zu werden.<br />
Planschbecken<br />
In der heißen Jahreszeit werden in Kindergärten oft Planschbecken aufgestellt, die ohne<br />
Aufbereitung <strong>und</strong> Desinfektion des Wassers betrieben werden. Aus hygienischer Sicht<br />
können solche Planschbecken nicht befürwortet werden. Besser ist die Aufstellung einer<br />
Gartendusche! Um eine Infektionsgefahr durch Planschbecken möglichst gering zu<br />
halten, müssen folgende Punkte beachtet werden:<br />
<br />
<br />
<br />
Zur Füllung des Beckens nur Wasser mit Trinkwasserqualität verwenden!<br />
Becken täglich mit frischem Wasser füllen <strong>und</strong> abends wieder entleeren um eine<br />
Verke<strong>im</strong>ung des Wassers zu vermeiden! Nach Leerung das Becken gründlich<br />
reinigen <strong>und</strong> desinfizieren!<br />
Bei Verunreinigung des Wassers durch Fäkalien ist ein sofortiger Wasserwechsel<br />
erforderlich mit gründlicher Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion des Beckens!<br />
Rindenmulch<br />
Rindenmulch ist nach Untersuchungen des Landesges<strong>und</strong>heitsamtes Baden-Württemberg<br />
als Fallschutz in Kindergärten weniger gut geeignet <strong>und</strong> zwar wegen seiner<br />
Belastung durch Sch<strong>im</strong>melpilze, wegen seiner schnellen Verrottung <strong>und</strong> wegen den<br />
Schwierigkeiten bei der Sauberhaltung (Ausharken von Unrat, Beseitigung von Abfällen).<br />
Um eine eventuelle toxikologische Belastung mit Insektiziden so gering wie möglich zu
- 16 -<br />
halten, sollte nur Rindenmulch mit dem Gütesiegel der Gütegemeinschaft Rinde für<br />
Pflanzenbau e.V. (Gütezeichen RAL) verwendet werden. Bei diesen Produkten wurden<br />
nur so geringe Mengen an Insektiziden eingesetzt, dass nicht mit einer nennenswerten<br />
Aufnahme in den Organismus zu rechnen ist.<br />
Torf ist als alternativer Fallschutz nicht geeignet, da er sich noch schneller zersetzt als<br />
Rindenmulch <strong>und</strong> wegen seiner lockeren Konsistenz zu sehr verweht wird.<br />
Vorzuziehen ist deshalb die Verwendung von Sand oder Fallschutzkies. Diese Materialien<br />
sind weniger belastet <strong>und</strong> weniger pflegeaufwändig.
- 17 -<br />
6. Pflanzen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>
- 18 -
- 19 -
- 20 -
- 21 -<br />
7. Tiere <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Die Haltung von Tieren in Kindergärten kann dazu beitragen, die pädagogische Arbeit<br />
zu unterstützen. Sie ist jedoch nur zulässig, wenn sich dadurch keine erhöhten Unfalloder<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sgefahren ergeben, das Infektionsrisiko nicht über dem der<br />
Haustierhaltung liegt <strong>und</strong> die Tiere artgerecht gehalten werden. Deshalb müssen bei<br />
jeder Planung einer Tierhaltung <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> ges<strong>und</strong>heitliche <strong>und</strong> hygienische<br />
Aspekte Vorrang haben vor pädagogischen Gr<strong>und</strong>sätzen. Die Eltern sind in die<br />
Entscheidung über eine Tierhaltung miteinzubeziehen.<br />
Allgemeine veterinär- <strong>und</strong> humanmedizinische Empfehlungen<br />
Jede Tierhaltung ist den zuständigen Behörden (Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -<br />
Geschäftsbereich Veterinärwesen <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachung- sowie<br />
-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- <strong>und</strong> der <strong>Kindergarten</strong>fachberatung) anzuzeigen.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Alle Eltern müssen über die Tierhaltung informiert sein.<br />
Bei Kindern mit Tierhaarallergie können selbst dann allergische Reaktionen<br />
auftreten, wenn sie gar keinen direkten Kontakt zu den jeweiligen Tieren haben, weil<br />
die Tierhaare über die Luft verbreitet werden. Es reicht also nicht aus, dass diese<br />
Kinder den Kontakt mit den Tieren meiden, sie nicht anfassen oder auf den Arm<br />
nehmen. Vielmehr sollte von einer Tierhaltung ganz abgesehen werden, wenn solche<br />
Kinder den <strong>Kindergarten</strong> besuchen. Dies ist auch dann zu überlegen, wenn Kinder<br />
mit ausgeprägter Allergiebereitschaft gegen andere Stoffe die Einrichtung besuchen,<br />
weil nicht vorhersehbar ist, ob <strong>und</strong> wie stark sie auf Tierhaare reagieren. Auch<br />
Kinder mit ausgeprägten Ängsten vor Tieren können ein Gr<strong>und</strong> sein, sich gegen eine<br />
Tierhaltung <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> zu entscheiden.<br />
Die artgerechte Haltung der Tiere muss gewährleistet sein. Die regelmäßige<br />
Betreuung, Fütterung, Fürsorge <strong>und</strong> Zuwendung für die Tiere muss organisiert<br />
werden <strong>und</strong> gesichert sein. Käfige müssen alle 2 – 3 Tage gesäubert werden,<br />
Belästigungen der Kinder durch Staubaufwirbelungen oder durch Gerüche müssen<br />
vermieden werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich muss es <strong>im</strong>mer möglich sein, die Tiere <strong>im</strong><br />
Interesse der <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> der Kinder in andere Obhut geben zu können.<br />
Die Kinder sollten die Tiere nur unter Aufsicht betreuen. Kindern unter 4 Jahren fehlt<br />
in der Regel noch die Geschicklichkeit <strong>und</strong> das Verständnis für den Umgang mit<br />
Tieren.<br />
Es ist darauf zu achten, dass die Kinder keinen Gesichts- <strong>und</strong> Lippenkontakt zu<br />
Tieren haben (kein „Küsschengeben“!) <strong>und</strong> dass sie sich nicht von Tieren belecken<br />
lassen.<br />
Die Tiere sollten regelmäßig von einem Tierarzt untersucht werden.<br />
Es ist problematisch, wenn an sogenannten „Haustiertagen“ Tiere aus Privathaushalten<br />
in den <strong>Kindergarten</strong> mitgebracht werden, weil dann nichts über den<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>szustand dieser Tiere bekannt ist.
- 22 -<br />
<br />
Unbedingt erforderlich ist es, dass die Kinder sich gründlich die Hände mit Wasser<br />
<strong>und</strong> Seife waschen, nachdem sie Kontakt mit Tieren hatten <strong>und</strong> die Kleidung<br />
säubern, ggf. sich auch umziehen.<br />
Räumliche Voraussetzungen<br />
<br />
<br />
Tierkäfige nicht in Gruppenräumen unterbringen, sondern separate Räume für die<br />
Tierhaltung nutzen, die für die Kinder nur unter Aufsicht zugänglich sind.<br />
Futtermittel, Streu, Stroh sowie Pflegeutensilien <strong>und</strong> Reinigungsgeräte separat lagern!<br />
Tierarten<br />
<br />
<br />
<br />
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<br />
Die Haltung von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Katzen kann in Kindergärten aus mehreren Gründen<br />
nicht empfohlen werden: Diese Tierarten können verschiedene Krankheiten<br />
übertragen, z. B. Bandwürmer oder Toxoplasmose. Die Kinder können durch Kratzoder<br />
Bissw<strong>und</strong>en verletzt werden. Je nach Rasse kann der Pflegeaufwand der Tiere<br />
sehr hoch sein.<br />
Die Haltung von Vögeln in geschlossenen Räumen ist wegen der Aufwirbelung von<br />
Federn, Kot <strong>und</strong> Sand problematisch. Besser ist es, wenn die Vögel in Freigehegen<br />
gehalten werden. Handelt es sich um Sittiche, so ist wegen der Übertragungsgefahr<br />
von Ornithose oder Psittakose eine amtstierärztliche Bescheinigung erforderlich, dass<br />
die Vögel frei von solchen Krankheitserregern sind.<br />
Die Haltung von Amphibien oder Reptilien in einem Terrarium wird nicht empfohlen,<br />
ebenso nicht die von Schildkröten. Zum einen können solche Tierarten<br />
Salmonellenträger sein <strong>und</strong> damit eine mögliche Infektionsgefahr darstellen, zum<br />
anderen ist die Akzeptanz dieser Tiere bei kleinen Kindern eher niedrig. Oft handelt<br />
es sich um empfindliche Arten, die besondere Anforderungen an Haltung <strong>und</strong> Pflege<br />
stellen, z. B. hinsichtlich Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Ähnliches.<br />
Goldhamster sind nachtaktive Tiere, die tagsüber meistens schlafen. Ihre Haltung ist<br />
deshalb <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> nicht geeignet. Außerdem besteht bei Goldhamstern die<br />
Übertragungsmöglichkeit von Erregern einer best<strong>im</strong>mten Virus–Hirnhautentzündung.<br />
Die Übertragung erfolgt durch den Speichel oder den Kot der Hamster.<br />
Besser geeignet ist die Haltung von Kleinnagern wie Meerschweinchen oder<br />
Zwergkaninchen. Sie sind Pflanzenfresser, die friedfertig <strong>und</strong> gesellig sind.<br />
Gegen die Haltung von Zierfischen in Aquarien bestehen keine hygienischen<br />
Bedenken. Es ist aber darauf zu achten, dass nur für diesen Zweck geprüfte<br />
Elektrogeräte <strong>und</strong> –installationen verwendet werden. Heizlampen müssen sicher<br />
befestigt sein, damit keine Unfallgefahr besteht.<br />
Nutztiere wie Hühner, Schafe, Ziegen oder Ponys können nur in Freigehegen<br />
gehalten werden. Das Gelände muss ausreichend groß sein, einen Unterstand<br />
haben <strong>und</strong> die Tiere müssen von einer fachk<strong>und</strong>igen Person versorgt werden.
- 23 -<br />
8. Reinigungsempfehlungen für Kindergärten<br />
Gründliche tägliche Reinigungsmaßnahmen gehören in Kindergärten aufgr<strong>und</strong> der<br />
hohen Belegungsdichte zu den hygienischen Gr<strong>und</strong>voraussetzungen. Feuchtes Wischen<br />
mit Wasser unter Zusatz von Reinigungsmittel bietet die beste Möglichkeit die vielfältig<br />
eingetragenen Verunreinigungen zu beseitigen.<br />
Auch sollte geklärt werden, wer für die Reinigung von Kuschel- oder Sitzecken<br />
zuständig ist. Hier muss darauf geachtet werden, dass die Bezüge leicht zu reinigen sind<br />
(möglichst waschbar), auch <strong>im</strong> Hinblick auf Personen mit Hausstauballergie.<br />
Die Blumenpflege <strong>und</strong> Tierhaltung sollte ebenfalls geregelt werden.<br />
Es wird empfohlen, für jede Einrichtung eine Reinigungsordnung mit Reinigungsplan zu<br />
erstellen (siehe Musterhygieneplan auf Seite 134). Darin sollten der Geltungsbereich, die<br />
Zuständigkeiten <strong>und</strong> die Modalitäten der Reinigung festgelegt werden. In den<br />
Dienstordnungen der jeweiligen Träger gibt es entsprechende Vorschläge für eine solche<br />
Putzordnung. Prinzipiell sind Sanitärräume aus hygienischen Gründen täglich zu<br />
reinigen. In welchen zeitlichen Abständen andere Räume zu reinigen sind, ist von deren<br />
Nutzung <strong>und</strong> Verschmutzungsgrad abhängig.<br />
Aus hygienischer Sicht empfiehlt es sich zudem, für die einzelnen Bereiche verschiedenfarbige<br />
Tücher zum Aus-/Abwischen zu benutzen. So könnten z. B. alle Tücher, die<br />
zum Abwischen der Waschbecken verwendet werden, gelb sein, die für die WC-Becken<br />
<strong>und</strong> Urinale rot <strong>und</strong> alle anderen weiß.<br />
Die routinemäßige Anwendung von Desinfektionsmitteln in Kindergärten ist nicht<br />
erforderlich. Desinfektionsmaßnahmen sind nur be<strong>im</strong> Auftreten besonderer ansteckender<br />
Krankheiten notwendig oder bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder<br />
Erbrochenem.<br />
Die Fußbodenbeläge in den Gruppenräumen sollten aus einfach zu reinigenden<br />
Materialien bestehen. Sanitärbereiche sollten mit wischfesten Wand- <strong>und</strong> Bodenmaterialien<br />
ausgestattet sein. Diese sind regelmäßig auf vorhandene Beschädigungen<br />
zu kontrollieren <strong>und</strong> in <strong>Stand</strong> zu halten. Der Sanitärbereich sollte mit Waschbecken mit<br />
fließend kaltem <strong>und</strong> warmem Wasser, Seifen- <strong>und</strong> Papierhandtuchspendern ausgestattet<br />
sein.<br />
Das Landesges<strong>und</strong>heitsamt hat 2004 einen Musterhygieneplan für Schulen <strong>und</strong> ähnliche<br />
Gemeinschaftseinrichtungen veröffentlicht, den Sie <strong>im</strong> Internet unter der Adresse<br />
www.ges<strong>und</strong>heitsamt-bw.de finden (dort auf Fachpublikationen klicken) <strong>und</strong> herunterladen<br />
oder ausdrucken können. Darin finden Sie auch Vorschläge für Reinigungspläne<br />
in verschiedenen Bereichen.<br />
Das Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- ist darüber hinaus gerne<br />
bereit, Sie bei der Erstellung einer Reinigungsordnung zu beraten. Dies gilt insbesondere<br />
für die Reinigungs- <strong>und</strong> eventuellen Desinfektionsmaßnahmen be<strong>im</strong> Auftreten von<br />
meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten (siehe Kapitel 3).
- 24 -<br />
Kapitel 2: Vorsorgemaßnahmen <strong>und</strong> erste Hilfe<br />
1. Verbandskästen<br />
Ein verschließbarer Verbandskasten oder Verbandsschrank muss in jedem <strong>Kindergarten</strong><br />
vorhanden sein, deutlich gekennzeichnet mit einem weißen Kreuz auf grünem Feld. Er<br />
wird <strong>im</strong> Leiterinnenz<strong>im</strong>mer aufbewahrt oder, falls vorhanden, <strong>im</strong> Isolationsz<strong>im</strong>mer.<br />
Der Inhalt des Verbandskastens richtet sich nach dem Merkblatt für Erste-Hilfe-<br />
Material des B<strong>und</strong>esverbandes der Unfallkassen (GUV-I 512).<br />
Der Verbandskasten sollte Folgendes enthalten:<br />
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<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
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<br />
<br />
<br />
Sterile Verbandpäckchen<br />
Sterile Kompressen<br />
Mullbinden<br />
W<strong>und</strong>pflaster in verschiedenen Breiten<br />
Heftpflaster<br />
W<strong>und</strong>desinfektionsmittel zur Behandlung von Schürfw<strong>und</strong>en<br />
Händedesinfektionsmittel<br />
Mittel gegen Insektenstiche<br />
Splitterpinzette<br />
Augenkompresse<br />
Schere<br />
Erste-Hilfe-Merkblatt<br />
Dreieckstuch mit Sicherheitsnadeln<br />
Rettungsdecke mit Aluminiumoberfläche<br />
Verschließbarer Polyethylenbeutel<br />
Schiene<br />
Wiederaufladbare Kältekompresse<br />
Einmalhandschuhe<br />
Die GUV-Regel „Erste Hilfe in Kindergärten“ herausgegeben vom B<strong>und</strong>esverband der<br />
Unfallkassen ist zu beziehen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg in Stuttgart,<br />
Tel. 0711 9321-0, Bestell-Nr. GUV-SI 8066.<br />
Wartung der Verbandskästen<br />
Bringen Sie eine übersichtliche Inventarliste an gut sichtbarer Stelle an. Mindestens<br />
einmal jährlich muss der Inhalt auf Vollständigkeit geprüft werden.<br />
Die Hausapotheke soll eine erste Hilfe ermöglichen. Jede Behandlung eines Kindes sollte<br />
in einer Liste protokolliert werden.<br />
Vorschlag für eine Liste:<br />
Art der Verletzung Tag/St<strong>und</strong>e Versorgung Bemerkung
- 25 -<br />
Notrufnummern<br />
Um schnelle Hilfe zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, alle Notrufnummern gut<br />
sichtbar am Telefon <strong>und</strong> zusätzlich an der Innentür des Verbandskastens anzubringen.<br />
Polizei<br />
Feuerwehr<br />
nächste/r Ärztin/Arzt<br />
Krankentransport (DRK-Leitzentrale)<br />
Kinderklinik<br />
Giftinformationszentrum<br />
2. Ärztlich verordnete Medikamente<br />
Es kommt <strong>im</strong>mer wieder vor, dass Kinder mit ärztlich verordneten Medikamenten <strong>im</strong><br />
<strong>Kindergarten</strong> behandelt werden müssen. Manche Kinder müssen regelmäßig ein<br />
Medikament einnehmen, andere sollen bei best<strong>im</strong>mten Beschwerden ein Medikament<br />
erhalten. Wir empfehlen, dass dies schriftlich vereinbart wird (siehe Musterbrief auf der<br />
nächsten Seite).<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Die Eltern lassen den Bogen "Verordnung von Bedarfsmedikation in Kindergärten" in<br />
der Arztpraxis ausfüllen oder füllen ihn selbst aus.<br />
Dieser Bogen wird bei den Personalunterlagen des Kindes aufbewahrt.<br />
Das Medikament wird gekennzeichnet mit Namen, Darreichungsform, Einzeldosierung,<br />
eventuell bei welchen Beschwerden es angewandt werden soll <strong>und</strong> in der<br />
Hausapotheke aufbewahrt. Das Verfallsdatum muss beachtet werden!<br />
Ist die Medikation nicht mehr erforderlich oder verlässt das Kind den <strong>Kindergarten</strong>,<br />
wird das Medikament den Eltern mitgegeben.
- 26 -<br />
Musterbrief<br />
Verordnung von Bedarfsmedikation<br />
Liebe Kinderärztin,<br />
lieber Kinderarzt,<br />
Sie haben Ihrer Patientin /lhrem Patienten______________________________________<br />
Name des Kindes<br />
ein Medikament zur Anwendung bei Bedarf verschrieben. Als ihr(e)/sein(e) Erzieher(in)<br />
bin ich während des Aufenthaltes <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> für die verordnete Durchführung der<br />
Bedarfsmedikation verantwortlich. Deshalb bitte ich Sie um folgende Informationen:<br />
Welches Medikament haben Sie verordnet?<br />
__________________________________________________________________________<br />
Bei welchen Beschwerden soll das Medikament angewendet werden?<br />
__________________________________________________________________________<br />
In welcher Darreichungsform wird es angewendet?<br />
Tabletten Zäpfchen sonstige _________________________<br />
Tropfen<br />
Dosier-Aerosol<br />
Welche Anzahl/Dosierung haben Sie verordnet? ________________________________<br />
Wie muss das Medikament gelagert werden? ___________________________________<br />
Muss etwas Besonderes <strong>im</strong> Umgang mit dem Medikament beachtet werden?<br />
__________________________________________________________________________<br />
Ort / Datum________________<br />
____________________________<br />
(Stempel/Unterschrift<br />
des Arztes/der Ärztin)<br />
Für Ihre Bemühungen <strong>im</strong> Voraus besten Dank!<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
(Unterschrift Erzieher/in)
- 27 -<br />
3. Händehygiene<br />
Das selbstverständliche Händewaschen nach dem Toilettenbesuch, vor dem Essen, vor<br />
dem Umgang mit Lebensmitteln <strong>und</strong> nach Tierkontakt ist eine der wichtigsten<br />
<strong>Hygiene</strong>maßnahmen in der täglichen Routine in einer Gemeinschaftseinrichtung ebenso<br />
wie <strong>im</strong> Privathaushalt oder auf Reisen. Es stellt den Normalfall der Händehygiene dar,<br />
führt schon zu einer wesentlichen Verringerung von Ke<strong>im</strong>en auf der Haut <strong>und</strong> verhindert<br />
mit ausreichender Sicherheit Kontaktinfektionen durch die <strong>im</strong> mitteleuropäischen Alltag<br />
am ehesten zu erwartenden Krankheitserreger, z. B. Salmonellen. Durch das Waschen<br />
der Hände werden nämlich diese Erreger, die möglicherweise auf der Haut sitzen,<br />
abgespült. Aber selbst, wenn einige wenige Erreger auf der Haut haften bleiben sollten,<br />
können diese keine Erkrankung auslösen. Für eine Erkrankung müssen nämlich sehr<br />
viele (zum Teil Millionen) Ke<strong>im</strong>e aufgenommen werden. Solch hohe Ke<strong>im</strong>zahlen werden<br />
nur dann erreicht, wenn die Krankheitserreger Zeit hatten um sich in einem geeigneten<br />
Lebensmittel zu vermehren. Mit anderen Worten: Krank wird ein Kind durch den Verzehr<br />
solcher Lebensmittel, nicht aber dadurch, dass es mit seinen Fingern, an denen noch<br />
einige wenige Erreger haften, sein Pausenbrot verzehrt. Auch kann die Erkrankung nicht<br />
dadurch übertragen werden, dass ein Kind mit schmutzigen Fingern den Apfel eines<br />
anderen Kindes berührt, den dieses Kind dann verzehrt.<br />
Bei einigen seltenen Erkrankungen (Ruhr, Typhus, Hepatitis A oder EHEC-Infektionen)<br />
reicht das alleinige Händewaschen aber nicht aus, weil hier schon eine geringe Zahl von<br />
Erregern ausreicht um eine Erkrankung auszulösen. Hier ist deshalb eine zusätzliche<br />
Händedesinfektion dringend notwendig. Auch nach Kontakt mit Blut, Erbrochenem,<br />
Urin, Stuhl <strong>und</strong> anderen Körperausscheidungen ist eine Händedesinfektion notwendig.<br />
Bei Kontakt mit Blut, Sekreten <strong>und</strong> Eiter sind Einmalhandschuhe zu tragen. Danach muss<br />
eine Händedesinfektion durchgeführt werden.<br />
Händedesinfektion – so wird es gemacht:<br />
1. 3-5 ml alkoholisches Händedesinfektionsmittel 30 Sek<strong>und</strong>en unverdünnt in die<br />
trockenen Hände einreiben.<br />
2. Fingerzwischenräume, Nagelfalz, Fingerkuppen <strong>und</strong> Handrücken nicht<br />
vergessen.<br />
3. Die Hände an der Luft trocknen lassen, also nicht mehr mit einem Handtuch<br />
abwischen.<br />
In den Toiletten <strong>und</strong> in jedem Raum mit Waschbecken sind Flüssigseife <strong>und</strong><br />
Einmalhandtücher bereitzustellen.<br />
Nach Toilette, Spielen <strong>und</strong> vor dem Essen<br />
Händewaschen nicht vergessen!
- 28 -<br />
4. W<strong>und</strong>en<br />
Bei der Versorgung von W<strong>und</strong>en müssen <strong>im</strong>mer Einmalhandschuhe getragen werden!<br />
Falls jemand versehentlich mit Blut in Berührung gekommen ist, muss eine Händedesinfektion<br />
durchgeführt werden.<br />
Kleine Schürfw<strong>und</strong>en werden zur Desinfektion mit einem jodfreien Hautdesinfektionsmittel<br />
behandelt um W<strong>und</strong>infektionen zu verhindern. Lassen Sie sich bitte in<br />
der Apotheke beraten, welches Präparat für <strong>Kindergarten</strong>kinder geeignet ist.<br />
Wenden Sie das Desinfektionsmittel entsprechend der Gebrauchsanweisung an. Anschließend<br />
lassen Sie es an der Luft trocknen. Ein Pflaster ist nicht erforderlich.<br />
Kleine blutende W<strong>und</strong>en werden mit einem Heftpflaster abgedeckt.<br />
Platzw<strong>und</strong>en, Rissw<strong>und</strong>en, Schnittw<strong>und</strong>en <strong>und</strong> größere Schürfw<strong>und</strong>en mit steriler Auflage<br />
abdecken <strong>und</strong> möglichst rasch ärztlich weiterbehandeln lassen!<br />
Alle Kinder sollten bei Eintritt in den <strong>Kindergarten</strong> dre<strong>im</strong>al gegen Tetanus ge<strong>im</strong>pft sein.<br />
5. Insektenstiche<br />
Ist ein Stachel erkennbar, sollte er als erstes entfernt werden. Einzelne Insektenstiche<br />
werden am besten durch sofortige Eisauflage oder durch eine Kältepackung behandelt.<br />
Man kann den Stich auch mit einem Insektenstift betupfen. Beobachten Sie das Kind<br />
anschließend. Stiche von Bienen <strong>und</strong> Wespen können gefährlich werden. Die<br />
Gefährlichkeit hängt von der Lokalisation <strong>und</strong> von der Anzahl der Stiche ab sowie der<br />
Reaktions- bzw. Allergiebereitschaft des Kindes. Die Erzieherin sollte wissen, ob bei<br />
einem Kind eine Bienen- oder Wespengiftallergie bekannt ist.<br />
6. Benutzte, weggeworfene Spritzen<br />
Benutzte Spritzen werden seit Jahren auf öffentlichen Toiletten, Spiel- <strong>und</strong> Parkplätzen, in<br />
Hinterhöfen, Hauseingängen usw. gef<strong>und</strong>en, also dort, wo Kinder spielen <strong>und</strong> sich<br />
aufhalten.<br />
Infektionsgefahr geht von benutzten Spritzen nur dann aus, wenn durch Stichverletzungen<br />
Blutreste, Sand u. a. in die W<strong>und</strong>e gelangen. Folgen können W<strong>und</strong>infektionen<br />
sein. Möglich ist die Übertragung des Hepatitis B-Virus. Eine Infektion mit HIV ist sehr<br />
unwahrscheinlich. Weltweit ließ sich noch keine einzige HIV-Infektion nachweisen, die<br />
durch eine herumliegende Spritze übertragen wurde.
- 29 -<br />
Wenn Sie gebrauchte Spritzen finden:<br />
<br />
<br />
Eine gebrauchte Spritze kann problemlos an ihrem Plastikkörper angefasst werden.<br />
Heben Sie die gebrauchte Spritze möglichst mit Handschuhen (es geht aber zum<br />
Beispiel auch ein Taschentuch) vorsichtig auf <strong>und</strong> werfen Sie diese in ein bruchsicheres<br />
Behältnis, z. B. leergetrunkene Cola-Dose oder gebrauchte Plastikflasche,<br />
die sie gut verschließen <strong>und</strong> in den Restmüll werfen.<br />
Was ist zu tun, wenn ein Kind sich an einer Nadel gestochen hat:<br />
<br />
<br />
Die W<strong>und</strong>e gut ausbluten lassen.<br />
Die verletzte Stelle mit Desinfektionsmittel säubern. Je tiefer sie die W<strong>und</strong>e desinfizieren,<br />
desto besser. Die Tiefe der Desinfektion können Sie am Schmerz ablesen.<br />
Die Intensität des Schmerzes steigt mit der Tiefe der Desinfektion.<br />
Innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en zum Arzt: Impfschutz gegen Hepatitis B <strong>und</strong> Tetanus<br />
überprüfen lassen!
- 30 -<br />
Kapitel 3: Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten<br />
1. Gesetzliche Regelungen<br />
Ab dem 01.01.2001 ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten <strong>und</strong> ersetzt<br />
das bisher geltende B<strong>und</strong>esseuchengesetz.<br />
In den §§ 33 - 36 dieses Gesetzes sind die Vorschriften für Schulen <strong>und</strong> sonstige<br />
Gemeinschaftseinrichtungen enthalten. Sie finden den Text nachstehend abgedruckt.<br />
Erläuterungen zum Gesetzestext finden Sie anschließend.<br />
B<strong>und</strong>esgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil l Nr. 33, ausgegeben zu Bonn<br />
am 25. Juli 2000<br />
6. Abschnitt<br />
Zusätzliche Vorschriften für Schulen <strong>und</strong><br />
sonstige Gemeinschaftseinrichtungen<br />
§ 33<br />
Gemeinschaftseinrichtungen<br />
Gemeinschaftseinrichtungen <strong>im</strong> Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen<br />
überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere<br />
Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige<br />
Ausbildungseinrichtungen, He<strong>im</strong>e, Ferienlager <strong>und</strong> ähnliche Einrichtungen.<br />
(1) Personen, die an:<br />
1. Cholera<br />
2. Diphtherie<br />
§ 34<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>liche Anforderungen, Mitwirkungspflichten,<br />
Aufgaben des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />
3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)<br />
4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber<br />
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- 31 -<br />
6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)<br />
7. Keuchhusten<br />
8. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose<br />
9. Masern<br />
10. Meningokokken-Infektion<br />
11. Mumps<br />
12. Paratyphus<br />
13. Pest<br />
14. Poliomyelitis<br />
15. Scabies (Krätze)<br />
16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen<br />
17. Shigellose<br />
18. Typhus abdominalis<br />
19. Virushepatitis A oder E<br />
20. Windpocken<br />
erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten<br />
Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige<br />
Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach<br />
ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht<br />
mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung<br />
Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung<br />
dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht<br />
benutzen <strong>und</strong> an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.<br />
Satz 2 gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben <strong>und</strong> an<br />
infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.<br />
(2) Ausscheider von:<br />
1. Vibrio cholerae 01 <strong>und</strong> 0 139<br />
2. Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend<br />
3. Salmonella Typhi.<br />
4. Salmonella Paratyphi<br />
5. Shigella sp.<br />
6. enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)<br />
dürfen nur mit Zust<strong>im</strong>mung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes <strong>und</strong> unter Beachtung der gegenüber<br />
dem Ausscheider <strong>und</strong> der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen die<br />
dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume betreten, Einrichtungen der<br />
Gemeinschaftseinrichtung benutzen <strong>und</strong> an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung<br />
teilnehmen.
- 32 -<br />
(3) Absatz 1 Satz 1 <strong>und</strong> 2 gilt entsprechend für Personen, in deren Wohngemeinschaft<br />
nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf:<br />
1. Cholera<br />
2. Diphtherie<br />
3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)<br />
4. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber<br />
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis<br />
6. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose<br />
7. Masern<br />
8. Meningokokken-Infektion<br />
9. Mumps<br />
10. Paratyphus<br />
11. Pest<br />
12. Poliomyelitis<br />
13. Shigellose<br />
14. Typhus abdominalis<br />
15. Virushepatitis A oder E<br />
aufgetreten ist.<br />
(4) Wenn die nach den Absätzen 1 bis 3 verpflichteten Personen geschäftsunfähig oder in<br />
der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, so hat derjenige für die Einhaltung der diese<br />
Personen nach den Absätzen 1 bis 3 treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge<br />
für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer einer nach den<br />
Absätzen 1 bis 3 verpflichteten Person, soweit die Sorge für die Person des Verpflichteten<br />
zu seinem Aufgabenkreis gehört.<br />
(5) Wenn einer der in den Absätzen 1, 2 oder 3 genannten Tatbestände bei den in<br />
Absatz 1 genannten Personen auftritt, so haben diese Personen oder in den Fällen des<br />
Absatzes 4 der Sorgeinhaber der Gemeinschaftseinrichtung hiervon unverzüglich<br />
Mitteilung zu machen. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat jede Person, die in<br />
der Gemeinschaftseinrichtung neu betreut wird, oder deren Sorgeberechtigte über die<br />
Pflichten nach Satz 1 zu belehren.<br />
(6) Werden Tatsachen bekannt, die das Vorliegen einer der in den Absätzen 1, 2 oder 3<br />
aufgeführten Tatbestände annehmen lassen, so hat die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung<br />
das zuständige <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt unverzüglich zu benachrichtigen <strong>und</strong><br />
krankheits- <strong>und</strong> personenbezogene Angaben zu machen. Dies gilt auch be<strong>im</strong> Auftreten<br />
von zwei oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren<br />
Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind. Eine Benachrichtigungspflicht besteht nicht,<br />
wenn der Leitung ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des Sachverhalts<br />
durch eine andere in § 8 genannte Person bereits erfolgt ist.
- 33 -<br />
(7) Die zuständige Behörde kann <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt für die in §<br />
33 genannten Einrichtungen Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1, auch in<br />
Verbindung mit Absatz 3, zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden oder<br />
wurden, mit denen eine Übertragung der aufgeführten Erkrankungen oder der Verlausung<br />
verhütet werden kann.<br />
(8) Das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt kann gegenüber der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung<br />
anordnen, dass das Auftreten einer Erkrankung oder eines hierauf gerichteten Verdachtes<br />
ohne Hinweis auf die Person in der Gemeinschaftseinrichtung bekannt gegeben wird.<br />
(9) Wenn in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Personen Krankheitserreger so in oder<br />
an sich tragen, dass <strong>im</strong> Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht, kann die<br />
zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen anordnen.<br />
(10) Die <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter <strong>und</strong> die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sollen<br />
die betreuten Personen oder deren Sorgeberechtigte gemeinsam über die Bedeutung<br />
eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />
ausreichenden Impfschutzes <strong>und</strong> über die Prävention übertragbarer<br />
Krankheiten aufklären.<br />
(11) Bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemein bildenden Schule hat das<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt oder der von ihm beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben <strong>und</strong> die<br />
hierbei gewonnenen aggregierten <strong>und</strong> anonymisierten Daten über die oberste<br />
Landesges<strong>und</strong>heitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln.<br />
§ 35<br />
Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />
Personen, die in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-, Erziehungs-,<br />
Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben <strong>und</strong> Kontakt mit den<br />
dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> <strong>im</strong> Weiteren<br />
mindestens <strong>im</strong> Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber über die ges<strong>und</strong>heitlichen<br />
Anforderungen <strong>und</strong> Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren. Über die<br />
Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das be<strong>im</strong> Arbeitgeber für die Dauer von drei<br />
Jahren aufzubewahren ist. Die Sätze 1 <strong>und</strong> 2 finden für Dienstherren entsprechende<br />
Anwendung.<br />
§ 36<br />
Einhaltung der Infektionshygiene<br />
(1) Die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sowie Krankenhäuser, Vorsorgeoder<br />
Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren,<br />
Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen nach<br />
§ 1 Abs. 1, 1a des He<strong>im</strong>gesetzes, vergleichbare Behandlungs-, Betreuungs- oder<br />
Versorgungseinrichtungen sowie Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für<br />
Asylbewerber, Spätaussiedler <strong>und</strong> Flüchtlinge sowie sonstige Massenunterkünfte <strong>und</strong><br />
Justizvollzugsanstalten legen in <strong>Hygiene</strong>plänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur<br />
Infektionshygiene fest. Die genannten Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen<br />
Überwachung durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt.
- 34 -<br />
(2) Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen <strong>und</strong> Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive<br />
Eingriffe vorgenommen werden, sowie sonstige Einrichtungen <strong>und</strong> Gewerbe, bei denen<br />
durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können,<br />
können durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt infektionshygienisch überwacht werden.<br />
(3) Für die Durchführung der Überwachung gilt § 16 Abs. 2 entsprechend.<br />
(4) Personen, die in ein Altenhe<strong>im</strong>, Altenwohnhe<strong>im</strong>, Pflegehe<strong>im</strong> oder eine gleichartige<br />
Einrichtung <strong>im</strong> Sinne des § 1 Abs. 1 oder 1a des He<strong>im</strong>gesetzes oder in eine<br />
Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose, Flüchtlinge, Asylbewerber oder in eine<br />
Erstaufnahmeeinrichtung des B<strong>und</strong>es für Spätaussiedler aufgenommen werden sollen,<br />
haben vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme der Leitung der Einrichtung ein<br />
ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das<br />
Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind. Bei Aufnahme in<br />
eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, Asylbewerber oder in eine<br />
Erstaufnahmeeinrichtung des B<strong>und</strong>es für Spätaussiedler muss sich das Zeugnis bei<br />
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, auf eine <strong>im</strong> Geltungsbereich dieses<br />
Gesetzes erstellte Röntgenaufnahme der Lunge stützen; bei erstmaliger Aufnahme darf<br />
die Erhebung der Bef<strong>und</strong>e nicht länger als sechs Monate, bei erneuter Aufnahme zwölf<br />
Monate zurückliegen. Bei Schwangeren ist von der Röntgenaufnahme abzusehen;<br />
stattdessen ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, dass nach sonstigen Bef<strong>und</strong>en eine<br />
ansteckungsfähige Lungentuberkulose nicht zu befürchten ist. § 34 Abs. 4 gilt<br />
entsprechend. Satz 1 gilt nicht für Personen, die weniger als drei Tage in eine<br />
Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose aufgenommen werden. Personen, die nach Satz<br />
1 ein ärztliches Zeugnis vorzulegen haben, sind verpflichtet, die für die Ausstellung des<br />
Zeugnisses nach Satz 1 <strong>und</strong> 2 erforderlichen Untersuchungen zu dulden. Personen, die in<br />
eine Justizvollzugsanstalt aufgenommen werden, sind verpflichtet, eine ärztliche<br />
Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der<br />
Lunge zu dulden.<br />
(5) Das Gr<strong>und</strong>recht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Gr<strong>und</strong>gesetz)<br />
sowie der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Gr<strong>und</strong>gesetz) wird insoweit<br />
eingeschränkt.<br />
Wie Sie dem Text entnehmen können, sind in § 34 Abs. 1 insgesamt<br />
20 Erkrankungen sowie jeweils der entsprechende Krankheitsverdacht <strong>und</strong> zusätzlich die<br />
Verlausung aufgeführt, bei denen Erzieherinnen Kinder nicht mehr betreuen dürfen <strong>und</strong><br />
Kinder die Einrichtung nicht mehr betreten dürfen, bis nach ärztlichem Urteil eine<br />
Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.<br />
Dasselbe gilt für Kinder unter sechs Jahren, die an einer übertragbaren Magen-<br />
Darmerkrankung leiden oder dessen verdächtig sind.<br />
In § 34 Abs. 2 sind verschiedene Krankheitserreger aufgeführt, bei deren Ausscheidung<br />
besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind (in der Regel Händedesinfektion nach<br />
jedem Stuhlgang <strong>und</strong> keine Teilnahme be<strong>im</strong> gemeinsamen Kochen).<br />
§ 34 Abs. 3 zählt 15 verschiedene Erkrankungen auf. Wenn eine dieser Erkrankungen in<br />
der Wohngemeinschaft einer Erzieherin oder eines Kindes aufgetreten ist oder der<br />
entsprechende Krankheitsverdacht, so darf diese Erzieherin keine Kinder in der
- 35 -<br />
Einrichtung betreuen <strong>und</strong> das Kind darf nicht die Einrichtung betreten, bis nach<br />
ärztlichen Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist.<br />
§ 34 Abs. 5 legt fest, dass sowohl die Erzieherinnen selbst als auch die Sorgeberechtigten<br />
der Kinder der Einrichtung unverzüglich mitteilen müssen, wenn sie oder ihr Kind<br />
an einer der genannten Krankheiten erkrankt sind, einen der genannten Krankheitserreger<br />
ausscheiden oder wenn in der Wohngemeinschaft eine der genannten<br />
Krankheiten aufgetreten ist.<br />
Damit die jeweiligen Personen ihrer Mitteilungspflicht überhaupt nachkommen können,<br />
muss die <strong>Kindergarten</strong>leitung die Sorgeberechtigten jedes Kindes, das neu in die<br />
Einrichtung kommt, über diese Pflicht belehren.<br />
Die Form dieser Belehrung (schriftlich oder mündlich) ist <strong>im</strong> Gesetz nicht vorgeschrieben.<br />
Es empfiehlt sich jedoch, dass sich die Leitung schriftlich bestätigen lässt,<br />
dass die Belehrung erfolgt ist.<br />
In § 34 Abs. 6 ist festgelegt, dass die <strong>Kindergarten</strong>leitung das zuständige <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt<br />
unverzüglich benachrichtigen muss, wenn einer der in den Absätzen 1, 2 oder<br />
3 aufgeführten Tatbestände vorliegt oder dies anzunehmen ist.<br />
Das gleiche gilt be<strong>im</strong> Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen schwerwiegenden<br />
Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind, die <strong>im</strong><br />
§ 34 Abs. 1 nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Zu denken ist hier z. B. an schwer<br />
verlaufende Hirnhautentzündungen, die durch andere Erreger als Meningokokken<br />
hervorgerufen werden.<br />
Nur wenn der Leitung ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des Sachverhaltes<br />
an das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt bereits von einer anderen Person erfolgt ist, entfällt<br />
diese Benachrichtigungspflicht.<br />
§ 34 Abs. 7 best<strong>im</strong>mt, dass die zuständige Behörde (dabei handelt es sich um die<br />
Ortspolizeibehörde) <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt Ausnahmen von dem<br />
Betreuungsverbot für Erzieherinnen bzw. dem Besuchsverbot für Kinder zulassen kann.<br />
§ 34 Abs. 8 wird wohl nur be<strong>im</strong> Ausbruch einer Massenerkrankung oder bei seltenen<br />
schweren Erkrankungen in Frage kommen, damit auch andere Kinder oder deren Eltern<br />
darüber informiert werden.<br />
§ 34 Abs. 9 bezieht sich auf Schüler mit einem sogenannten „Hepatitis-Träger-Status“.<br />
Nähere Ausführungen hierzu finden Sie <strong>im</strong> Abschnitt über die jeweiligen Erkrankungen.<br />
§ 34 Abs. 10 <strong>und</strong> Abs. 11 befassen sich mit Impfungen.<br />
§ 35 legt fest, dass Erzieherinnen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> später<br />
mindestens <strong>im</strong> Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die Pflichten nach<br />
§ 34 zu belehren sind. Hier ist vorgeschrieben, dass über die Belehrung ein Protokoll zu<br />
erstellen ist, welches be<strong>im</strong> Arbeitgeber für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren ist.<br />
§ 36 Abs. 1 legt fest, dass unter anderem auch in Kindergärten <strong>Hygiene</strong>pläne erstellt<br />
werden müssen, in denen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene<br />
festgelegt sind. Kindergärten <strong>und</strong> ähnliche Einrichtungen unterliegen der<br />
infektionshygienischen Überwachung durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt. Dies ist jedoch nicht<br />
<strong>im</strong> Sinne einer „obrigkeitlichen Überwachung“ zu verstehen, sondern <strong>im</strong> Rahmen einer<br />
beratenden Tätigkeit.<br />
Nähere Erläuterungen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Forderungen finden Sie in<br />
Kapitel 5.
- 36 -<br />
2. Wichtige Fachausdrücke<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Inkubationszeit: Zeit zwischen Ansteckung <strong>und</strong> Ausbruch der Krankheit<br />
Tröpfcheninfektion: Die Krankheitserreger werden durch die Atemluft übertragen,<br />
z. B. be<strong>im</strong> Husten <strong>und</strong> Niesen.<br />
Kontaktinfektion: Die Krankheitserreger werden durch körperliche Berührung oder<br />
durch von Kranken benutzte Gegenstände übertragen.<br />
Viren sind die kleinsten bekannten Krankheitserreger, die sich nur in lebenden<br />
Zellen vermehren können. Bis auf Ausnahmefälle ist eine ursächliche Behandlung<br />
meist nicht möglich, eine vorbeugende Schutz<strong>im</strong>pfung ist aber oft möglich.<br />
Bakterien sind einzellige Krankheitserreger, die in der Regel mit Antibiotika wirksam<br />
bekämpft werden können. Teilweise bilden sie Giftstoffe, deshalb ist in diesen<br />
Fällen auch vorbeugender Impfschutz wichtig (z. B. gegen Tetanus <strong>und</strong> Diphtherie).
- 37 -<br />
3. Wiederzulassung von Kindern<br />
Wie Sie dem § 34 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 IfSG entnehmen können (siehe Seite 30 bis 32), ist dort<br />
nicht vorgeschrieben, in welcher Form das ärztliche Urteil abzugeben ist, dass eine<br />
Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist <strong>und</strong> dass demnach ein Kind<br />
wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf. Je nach Lage des Falles kann ein<br />
solches Urteil mündlich über die Eltern des betreffenden Kindes weitergegeben werden<br />
oder telefonisch gegenüber der <strong>Kindergarten</strong>leitung oder aber schriftlich durch ein<br />
entsprechendes Attest.<br />
Häufig wird in der <strong>Kindergarten</strong>ordnung der jeweiligen <strong>Kindergarten</strong>träger eine ärztliche<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert, bevor ein Kind nach Auftreten einer<br />
ansteckenden Krankheit den <strong>Kindergarten</strong> wieder besuchen darf (vgl. untenstehendes<br />
Muster). Da vom Arzt in der Regel eine Gebühr für eine solche Bescheinigung erhoben<br />
wird, sollte vorher geklärt sein, wer dafür aufkommen muss.<br />
Weitere Informationen <strong>und</strong> Erläuterungen zur Notwendigkeit eines schriftlichen ärztlichen<br />
Attestes <strong>und</strong> zum Ausschluss von Kontaktpersonen finden Sie in den „Hinweisen<br />
für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen <strong>und</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter zur<br />
Wiederzulassung in Schulen <strong>und</strong> sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen" (Internet-<br />
Adresse: www.rki.de (auf Infektionsschutz <strong>und</strong> dann auf RKI-Ratgeber / Merkblätter<br />
klicken). Die krankheitsbezogenen Empfehlungen <strong>im</strong> Folgenden richten sich nach den<br />
Wiederzulassungsrichtlinien.<br />
__________________________________________________________________________<br />
Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
An den<br />
<strong>Kindergarten</strong><br />
....................<br />
,den<br />
Das Kind ................................................................. geb. ................................<br />
wohnhaft ...............................................Straße<br />
.....................................................<br />
war an einer ansteckenden Krankheit erkrankt.<br />
Die Ansteckungsgefahr ist nach ärztlicher Einschätzung beendet.<br />
Insoweit bestehen gegen den Wiederbesuch des <strong>Kindergarten</strong>s keine Bedenken.<br />
.................................................................................................................<br />
Stempel <strong>und</strong> Unterschrift des Arztes
- 38 -<br />
4. Atemwegserkrankungen - nicht meldepflichtig<br />
Sie sind die häufigsten Infekte <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schulalter <strong>und</strong> treten <strong>im</strong><br />
Winter <strong>und</strong> <strong>im</strong> Frühjahr vermehrt auf. Sie gehören zum normalen Kinderalltag.<br />
Hauptsächlich handelt es sich um Schnupfen, Rachenkatarrh, Bronchitis, Nasennebenhöhlen-<br />
<strong>und</strong> Mittelohrentzündungen.<br />
Erreger sind meist Viren, bei längerer Dauer der Erkrankung kommen häufig Infektionen<br />
durch Bakterien hinzu.<br />
Da die Schle<strong>im</strong>haut von Nase, Rachen, Luftröhre, Bronchien <strong>und</strong> Mittelohr ein<br />
zusammenhängendes Schle<strong>im</strong>hautsystem bildet, zieht die Infektion eines Bereiches<br />
häufig die Infektion eines anderen nach sich.<br />
Verhalten bei Atemwegsinfektionen<br />
Die Kinder sollen dazu angehalten werden, sich nicht gegenseitig anzuhusten <strong>und</strong> das<br />
Taschentuch richtig zu gebrauchen, d. h. das Papiertaschentuch sollte nach Gebrauch in<br />
den Papierkorb geworfen werden <strong>und</strong> die Kinder sollten sich anschließend möglichst die<br />
Hände waschen.<br />
Frische Luft bei zweckmäßig warmer Kleidung ist bei allen Atemwegsinfekten notwendig.<br />
Die Kinder sollten genauso ins Freie gehen wie die ges<strong>und</strong>en Kinder. Die Kleidung <strong>im</strong><br />
geheizten Z<strong>im</strong>mer sollte warm, aber auf keinen Fall zu warm sein.<br />
Umgang mit Infektkindern<br />
Es gibt keine gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für ein Besuchsverbot des <strong>Kindergarten</strong>s bei<br />
Atemwegsinfekten. Das Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- kann<br />
aus medizinischer Sicht nur die folgenden Empfehlungen geben:<br />
Ein Kind mit Schnupfen <strong>und</strong> leichtem Husten kann den <strong>Kindergarten</strong> besuchen, wenn es<br />
kein Fieber hat. Hat es zusätzlich Kopfschmerzen <strong>und</strong> fühlt sich abgeschlagen, sollte es<br />
<strong>im</strong> eigenen Interesse zu Hause bleiben.<br />
Ein Kind, das bei einem Atemwegsinfekt Fieber oder anhaltend erhöhte Temperatur hat,<br />
ist krank. Es gehört nicht in den <strong>Kindergarten</strong>.<br />
Die <strong>Kindergarten</strong>träger haben in ihren jeweiligen <strong>Kindergarten</strong>ordnungen zum Teil<br />
eigene Richtlinien erlassen für die Regelung solcher Krankheitsfälle.
- 39 -<br />
5. Bindehautentzündung, ansteckend<br />
(Keratokonjunctivitis epidemica) - nicht meldepflichtig<br />
Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine ansteckende Bindehautentzündung der<br />
Augen, die durch Viren verursacht wird <strong>und</strong> die sehr leicht übertragbar ist.<br />
Übertragung<br />
Die Übertragung erfolgt meistens durch Schmierinfektionen direkt von Mensch zu<br />
Mensch über das Augensekret von erkrankten Personen, das sich an den Händen<br />
befindet, oder über Gegenstände, wie z. B. Türgriffe, Handläufe, Lichtschalter, Armaturen<br />
von Waschbecken oder Handtücher, die mit dem Virus behaftet sind. Auch über<br />
Gegenstände, die direkt mit den Augen in Berührung kommen, ist eine Weiterverbreitung<br />
möglich, z. B. über Ferngläser, Mikroskope oder Spielzeug zum Durchsehen wie<br />
z. B. Kaleidoskope.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 5 bis 12 Tage.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt gegen Ende der Inkubationszeit (s. o.) <strong>und</strong> besteht bei<br />
Erkrankten fort, so lange das Virus in Augensekreten nachweisbar ist, in der Regel<br />
während der ersten 2 Wochen der Erkrankung.<br />
Krankheitsbild<br />
Es können ein oder beide Augen betroffen sein. Plötzlicher Beginn mit Rötung der<br />
Augen, Schwellung der Bindehäute <strong>und</strong> Schwellung der vor dem Ohr gelegenen<br />
Lymphknoten. Typische Beschwerden sind Fremdkörpergefühl <strong>im</strong> Auge, Juckreiz,<br />
Lichtscheu <strong>und</strong> Tränenfluss. Die Erkrankung dauert meistens 2 bis 4 Wochen <strong>und</strong> heilt<br />
fast <strong>im</strong>mer vollständig aus.<br />
Eine ursächliche, gegen das Virus wirksame Therapie steht nicht zur Verfügung, so dass<br />
nur die Krankheitszeichen behandelt werden können.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Es gibt kein gesetzliches Besuchsverbot für erkrankte Personen.<br />
Im Einzelfall müssen erkrankte Personen möglichst jeden Hand-Augen-Kontakt vermeiden<br />
<strong>und</strong> eine sorgfältige Händehygiene betreiben, also sich die Hände regelmäßig<br />
desinfizieren, Handtücher separat benutzen bzw. Einmalhandtücher verwenden <strong>und</strong><br />
keine Geräte benutzen, die mit den Augen in Kontakt kommen (Kaleidoskope etc.). Bei<br />
gehäuftem Auftreten von ansteckender Bindehautentzündung ist die lückenlose Einhaltung<br />
aller <strong>Hygiene</strong>maßnahmen nicht mehr sicher zu gewährleisten. Daher muss bei<br />
einem solchen Ausbruch der Ausschluss aller erkrankten Personen erwogen werden.
- 40 -<br />
6. Borkenflechte (Impetigo contagiosa) - meldepflichtig !<br />
Übertragung<br />
Es handelt sich um eine Erkrankung der Haut, meist <strong>im</strong> Gesicht, hervorgerufen durch<br />
Bakterien. Die Erreger werden durch direkten Kontakt mit dem Erkrankten (Schmierinfektion)<br />
weitergegeben.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Die Borkenflechte ist sehr ansteckend. Ansteckungsfähigkeit besteht bis zur Abheilung<br />
der Hauterscheinungen.<br />
Krankheitsbild<br />
Beginn mit kleinen juckenden eitrigen Bläschen, die von einem roten Saum umgeben<br />
sind. Später platzen diese Bläschen auf <strong>und</strong> es bilden sich gelblich-braune Krusten<br />
darüber. Nach 8 bis 10 Tagen fallen diese Krusten ab <strong>und</strong> die Erkrankung ist damit<br />
abgeheilt. Es können aber noch für längere Zeit rote Flecken an den betroffenen<br />
Hautstellen zurückbleiben.<br />
Therapie<br />
Äußerliche Behandlung mit antibiotischen Lösungen, Cremes oder Salben. Bei schweren<br />
Verläufen müssen Antibiotika eingenommen werden.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
<br />
Erkrankte Personen dürfen den <strong>Kindergarten</strong> 24 St<strong>und</strong>en nach Beginn einer<br />
wirksamen antibiotischen Therapie wieder besuchen, ansonsten erst nach Abheilung<br />
der befallenen Hautbezirke. Eine ärztliche Bescheinigung muss vorgelegt werden.<br />
Ein Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich, solange diese keine<br />
Krankheitszeichen haben.<br />
Das Desinfizieren von Oberflächen <strong>und</strong> Gegenständen ist nicht erforderlich.
- 41 -<br />
7. Cholera - meldepflichtig!<br />
Es handelt sich um eine Brechdurchfallerkrankung, die in Deutschland nicht vorkommt.<br />
Einzelne Erkrankungsfälle können aus Ländern in Asien, Afrika oder Südamerika<br />
eingeschleppt werden, sie werden aber bei uns aufgr<strong>und</strong> der guten Trinkwasser- <strong>und</strong><br />
Lebensmittelhygiene nicht weiterverbreitet.<br />
8. Diphtherie - meldepflichtig!<br />
Diphtherie ist eine schwerwiegende Hals- <strong>und</strong> Racheninfektion mit Erstickungsgefahr.<br />
Durch die Impfung aller Kinder <strong>und</strong> Erwachsenen tritt die Erkrankung in Deutschland<br />
praktisch nicht mehr auf (weniger als 1 Fall/Jahr). Diphterie kommt aber beispielsweise<br />
noch in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion vor <strong>und</strong> in außereuropäischen<br />
Ländern.<br />
9. EHEC-Erkrankungen<br />
(Enterohaemorrhagische Escherichia Coli) - meldepflichtig!<br />
Übertragung<br />
EHEC-Infektionen sind durch Bakterien ausgelöste, ansteckende Durchfallerkrankungen.<br />
Die Krankheitske<strong>im</strong>e kommen <strong>im</strong> Darm von Rindern, Schafen, Ziegen <strong>und</strong> anderen<br />
Tieren vor <strong>und</strong> werden dem zu Folge auch durch infizierte tierische Lebensmittel<br />
aufgenommen, insbesondere durch nicht durchgebratenes Fleisch, Rohwurst, Rohmilch<br />
<strong>und</strong> Rohmilchprodukte. Da bereits die Aufnahme von sehr wenigen Bakterien (unter<br />
100) für eine Erkrankung ausreicht, ist auch die direkte Übertragung von Mensch zu<br />
Mensch möglich, indem winzige Mengen von Kotresten von dem Erkrankten verschmiert<br />
werden <strong>und</strong> dann von einer anderen Person an die Hände oder an Lebensmittel<br />
gebracht werden, die dann in den M<strong>und</strong> gesteckt bzw. verzehrt werden.<br />
Die Inkubationszeit beträgt meistens 2 bis 10 (durchschnittlich 3 bis 4) Tage.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Sie besteht, solange Bakterien <strong>im</strong> Stuhl nachgewiesen werden, auch wenn die Krankheit<br />
bereits abgeklungen ist. In der Regel dauert die Ke<strong>im</strong>ausscheidung wenige Tage bis zu 3<br />
Wochen.<br />
Krankheitsbild<br />
Typischerweise beginnt die Erkrankung mit Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen <strong>und</strong><br />
wässrigen Durchfällen, die <strong>im</strong> Verlauf der Erkrankung zunehmend wässrig-blutig<br />
werden. Vor allem bei Kleinkindern unter 6 Jahren <strong>und</strong> bei Personen mit geschwächter<br />
Abwehr kann es zu lebensbedrohlichen Komplikationen mit Nierenversagen kommen.
- 42 -<br />
Therapie<br />
Die Gabe von Antibiotika ist nicht angezeigt, weil dadurch die Ausscheidungsdauer der<br />
Bakterien verlängert werden kann <strong>und</strong> die Bildung von Giftstoffen durch die Bakterien<br />
angeregt werden kann.<br />
Die Behandlung richtet sich daher nach den Krankheitszeichen, z. B. Fiebersenkung,<br />
Flüssigkeitsausgleich etc.<br />
Vorbeugung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Kein Verzehr von rohem oder unzureichend gegartem Fleisch, das innen noch blutig<br />
ist!<br />
In der Küche der Gemeinschaftseinrichtung auf Sauberkeit <strong>im</strong> Umgang mit Speisen<br />
<strong>und</strong> Getränken achten! Vor <strong>und</strong> nach der Zubereitung von rohem Fleisch sind die<br />
Hände gründlich zu waschen <strong>und</strong> die bei der Fleischzubereitung benutzten Geräte<br />
sind sorgfältig, am besten in der Spülmaschine, zu reinigen um eine Kontamination<br />
anderer Lebensmittel zu vermeiden.<br />
Rohmilch (z. B. „Milch-ab-Hof“) sollte nicht in den <strong>Kindergarten</strong> mitgebracht werden,<br />
da schon an der Milchkanne geringe Ke<strong>im</strong>mengen anhaften können <strong>und</strong> Infektionen<br />
auslösen können.<br />
Wenn auf Ausflügen die Kinder Kontakt mit Tieren, insbesondere mit Kühen, Schafen<br />
oder Ziegen hatten, müssen sie sich anschließend unbedingt gründlich die Hände<br />
mit warmem Wasser <strong>und</strong> Seife waschen, damit eine direkte Übertragung vom Tier<br />
auf den Menschen verhindert wird.<br />
Gesetzliche Regelungen<br />
Personen, die an EHEC erkrankt, dessen verdächtig sind oder EHEC ausscheiden, dürfen<br />
Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen etc. ) nicht besuchen. Dies gilt auch<br />
für Personen aus der häuslichen Wohngemeinschaft, in der eine Erkrankung oder ein<br />
Verdacht auf EHEC aufgetreten ist.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
<br />
Erkrankte dürfen nach klinischer Genesung <strong>und</strong> dem Vorliegen von 3 unauffälligen<br />
Stuhlbef<strong>und</strong>en wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Ein schriftliches<br />
ärztliches Attest ist erforderlich.<br />
Kommt es ausnahmsweise einmal zu einer längerdauernden Ausscheidung von<br />
EHEC-Bakterien <strong>im</strong> Stuhl, so dürfen solche Ausscheider mit einer Genehmigung des<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes nach § 34 Abs. 2 IfSG dann wieder die Gemeinschaftseinrichtung<br />
besuchen, wenn folgende Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden:<br />
Eine besonders gründliche Händehygiene ist einzuhalten.
- 43 -<br />
<br />
<br />
<br />
Das Kind darf in dieser Zeit nicht an der Zubereitung <strong>und</strong> dem Austeilen von Speisen<br />
beteiligt werden.<br />
Für betroffene Erzieherinnen gilt dasselbe. Eine besonders gründliche Händehygiene<br />
(Händedesinfektion) ist einzuhalten.<br />
Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ges<strong>und</strong>e Geschwister eines erkrankten<br />
Kindes <strong>und</strong> für Erzieherinnen, in deren Familie Angehörige erkrankt sind. Wenn sie<br />
diese Vorsichtsmaßnahmen einhalten, dürfen sie weiterhin die Gemeinschafteinrichtung<br />
besuchen.
- 44 -<br />
10. Flöhe - nicht meldepflichtig<br />
Flohstiche sind als stark juckende, mückenstichähnliche, rote Papeln erkennbar, wobei<br />
sich meistens mehrere Stiche an einer Körperstelle relativ dicht beieinander befinden.<br />
Die normalen Flohwirte bei uns sind H<strong>und</strong>e, Katzen oder <strong>im</strong> Einzelfall Nagetiere. Nur<br />
wo Tiere leben, können sich Tierflöhe vermehren. Nagetiere überwintern gern in<br />
Vogelnestern oder Nistkästen. Dort können Nagetierflöhe längere Zeit überleben.<br />
Deshalb sollten Vogelnester <strong>und</strong> Nistkästen nicht in geschlossene Räume<br />
mitgebracht werden oder von Kindern näher untersucht werden. Obwohl Stiche von<br />
Tierflöhen für Menschen unangenehm sind, können sich Flöhe auf Menschen nicht<br />
vermehren. Menschenflöhe kommen bei uns derzeit nicht vor.<br />
Bekämpfung<br />
Befallene Haustiere müssen mit geeigneten Insektiziden sachgerecht behandelt werden.<br />
Flohlarven an den Schlafplätzen der Wirtstiere müssen vernichtet werden. Räume, in<br />
denen sich von Flöhen befallene Menschen oder Tiere aufgehalten haben, werden durch<br />
feuchtes Wischen oder Staubsaugen in allen Bereichen, z. B. auch Kuschelecken,<br />
gesäubert.<br />
Be<strong>im</strong> Tierarzt gibt es Medikamente für Haustiere, die den Befall von Katzen <strong>und</strong> H<strong>und</strong>en<br />
durch Flöhe verhindern.
- 45 -<br />
11. Hand-Fuß-M<strong>und</strong>-Krankheit - nicht meldepflichtig<br />
Es handelt sich um eine durch Viren (Coxsackie-, Entero- oder Echoviren) ausgelöste, in<br />
der Regel harmlose Erkrankung, die vornehmlich Kinder unter 10 Jahren befällt. Die<br />
Erkrankung hinterlässt eine typenspezifische Immunität, d. h. eine wiederholte<br />
Erkrankung ist möglich.<br />
Die Übertragung erfolgt über die Hände als Schmierinfektion, als Tröpfcheninfektion<br />
(durch Husten <strong>und</strong> Niesen) oder über mit Speichel <strong>und</strong> Stuhl kontaminierte (mit dem<br />
Virus verunreinigte) Gegenstände.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 3 bis 6 Tage.<br />
Krankheitsbild<br />
Die Erkrankung beginnt mit allgemeinen Krankheitszeichen wie Fieber, Gliederschmerzen,<br />
Übelkeit, Bindehautentzündung, Halsschmerzen <strong>und</strong> Bläschenbildung an<br />
M<strong>und</strong>, Zunge, Handflächen <strong>und</strong> Fußsohlen. Aus den Bläschen entstehen schmierig<br />
belegte, schmerzhafte Aphten (kleine Geschwüre der M<strong>und</strong>schle<strong>im</strong>haut). Die Erkrankung<br />
ist nach 8 bis 12 Tagen abgeheilt. Komplikationen (Herzmuskel-, Lungen- <strong>und</strong><br />
Hirnhautentzündung) treten häufiger bei Kleinkindern auf.<br />
Therapie<br />
Die Therapie ist symptomatisch, z. B. mit schmerzlindernden <strong>und</strong> entzündungshemmenden<br />
Mitteln. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kinder trotz der<br />
schmerzhaften Bläschen genügend Flüssigkeit zu sich nehmen.<br />
Vorbeugung<br />
Eine Schutz<strong>im</strong>pfung gibt es nicht. Zur Verhinderung der Übertragung sind entsprechende<br />
<strong>Hygiene</strong>maßnahmen einzuhalten (häufiges Händewaschen <strong>und</strong> ggf. Händedesinfektion,<br />
separate Handtücher oder Einmalhandtücher benutzen, Spielgeräte gründlich reinigen).<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Hand-M<strong>und</strong>-Fuß-Kranke dürfen nach Abklingen der Symptomatik den <strong>Kindergarten</strong><br />
wieder besuchen.<br />
Für Kontaktpersonen gibt es keine Einschränkungen.
- 46 -<br />
12. Hirnhautentzündungen, eitrig (bakterielle Meningitiden)<br />
Die bakterielle Meningitis ist eine seltene Entzündung der Hirnhäute, die vor allem <strong>im</strong><br />
Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkindalter auftritt. Verschiedene Bakterien verursachen sie.<br />
a) Meningokokken-Meningitis - meldepflichtig!<br />
Bei uns treten meist Einzelerkrankungen auf mit einer gewissen Häufung <strong>im</strong> Herbst <strong>und</strong><br />
Winter. Etwa 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung sind ges<strong>und</strong>e Ke<strong>im</strong>träger, d. h. sie tragen<br />
die Erreger <strong>im</strong> Rachen. Sie selbst sind ohne Krankheitszeichen. Sie können die<br />
Meningokokken aber auf andere Personen übertragen, die dann erkranken können.<br />
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch.<br />
Die Inkubationszeit beträgt meistens 3 bis 4 Tage, selten bis zu 10 Tagen.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Solange Ke<strong>im</strong>e aus dem Nasen-Rachen-Raum isoliert werden können. Patienten sind bis<br />
24 St<strong>und</strong>en nach Beginn einer antibakteriellen Therapie als infektiös zu betrachten.<br />
Krankheitsbild<br />
Die Krankheit beginnt ohne Vorboten mit hohem Fieber, Erbrechen <strong>und</strong> starken<br />
Kopfschmerzen. Schon nach wenigen St<strong>und</strong>en kommt es zur typischen Nackensteifigkeit<br />
<strong>und</strong> motorischen Unruhe. Bewusstseinstrübung, Krämpfe, Lähmungen, Hautblutungen<br />
<strong>und</strong> Hautausschläge können hinzukommen.<br />
Therapie<br />
Jede bakterielle Meningitis ist ein medizinischer Notfall <strong>und</strong> muss so frühzeitig wie<br />
möglich mit Antibiotika <strong>im</strong> Krankenhaus behandelt werden.<br />
Impfung<br />
Eine Schutz<strong>im</strong>pfung gegen eine Meningokokken-Meningitis ist bei uns nur wirksam,<br />
wenn diese Meningitis durch den Erreger-Typ A oder C hervorgerufen wird. Mittlerweile<br />
wird für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr eine Impfung gegen Meningokokken Typ C<br />
empfohlen. Dieser Typ kommt in Deutschland am zweithäufigsten vor <strong>und</strong> führt<br />
besonders häufig zu Todesfällen. Gegen den bei uns in den meisten Fällen<br />
vorkommenden Erreger-Typ B gibt es bis jetzt noch keine Impfung.
- 47 -<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
Erkrankte Personen dürfen nach Abklingen der klinischen Symptome wieder die<br />
Gemeinschaftseinrichtung besuchen.<br />
Enge Kontaktpersonen haben ein erhöhtes Risiko ebenfalls an einer Meningokokken-<br />
Meningitis zu erkranken. Kontaktpersonen sollten deshalb über Frühsymptome<br />
(Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen) informiert werden, bei denen unbedingt ein<br />
Arzt aufgesucht werden muss. Bitte verwenden Sie deshalb das Merkblatt auf der<br />
nächsten Seite zur Information der Eltern.<br />
Enge Kontaktpersonen sind:<br />
- alle Haushaltsmitglieder des Erkrankten,<br />
- Personen, die mit M<strong>und</strong>-, Nasen- oder Rachensekreten des Erkrankten in<br />
Berührung gekommen sind, z. B. be<strong>im</strong> Küssen oder bei M<strong>und</strong>-zu-M<strong>und</strong>-<br />
Beatmung, also Int<strong>im</strong>partner, enge Fre<strong>und</strong>e, evtl. auch Banknachbarn in der<br />
Schule sowie Rettungssanitäter <strong>und</strong> medizinisches Personal,<br />
- Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen mit Kindern unter 6 Jahren,<br />
bei guter Gruppentrennung nur die betroffene Gruppe,<br />
- enge Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem<br />
Charakter wie Internaten, Wohnhe<strong>im</strong>en oder Kasernen.<br />
Sie erhalten vorsorglich ein Antibiotikum, z. B. Rifampicin, zur Abtötung der<br />
Erreger <strong>im</strong> Rachenbereich. Damit sind sie vor einer Erkrankung geschützt. Diese<br />
Prophylaxe <strong>im</strong> engeren Umfeld des Erkrankten hat auch den Sinn, bei ges<strong>und</strong>en<br />
Ke<strong>im</strong>trägern die Meningokokken <strong>im</strong> Rachenraum abzutöten, so dass sie die<br />
Erreger nicht mehr auf andere übertragen können.<br />
<br />
<br />
Für Kontaktpersonen innerhalb der Wohngemeinschaft des Erkrankten besteht nach<br />
§ 34 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein gesetzliches Besuchsverbot von<br />
Gemeinschaftseinrichtungen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung durch<br />
sie nicht mehr zu befürchten ist. Dies ist 24 St<strong>und</strong>en nach Beginn einer vorsorglichen<br />
Antibiotika-Gabe der Fall. Ansonsten müssen diese Kontaktpersonen 5 Tage lang zu<br />
Hause bleiben. Dies gilt auch für betroffene Erzieherinnen.<br />
Desinfektionsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
- 48 -<br />
Meningokokken-Merkblatt<br />
Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />
Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />
Sehr geehrte Eltern,<br />
in der Einrichtung, die Ihr Kind besucht, ist der dringende Verdacht einer Erkrankung<br />
durch Meningokokken aufgetreten.<br />
Was sind Meningokokken-Erkrankungen?<br />
Die Meningokokken sind Bakterien, die sich vor allem während der Winter- <strong>und</strong><br />
Frühlingsmonate <strong>im</strong> Rachen vieler Menschen (5 bis 10 %) befinden, ohne dass diese<br />
selbst erkranken. Sie können aber die Bakterien durch Husten oder Niesen weitergeben.<br />
Ein in seiner Abwehr geschwächter Mensch kann an den Meningokokken erkranken.<br />
Hierbei sind 2 Verlaufsformen möglich, von denen die Zweitgenannte wesentlich seltener<br />
auftritt:<br />
Hirnhautentzündung (Meningitis)<br />
Hier stehen unter anderem Fieber, Benommenheit, Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit<br />
<strong>und</strong> Erbrechen <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>.<br />
Bei Säuglingen <strong>und</strong> Kleinkindern ist die Symptomatik meist weniger charakteristisch.<br />
Achten Sie deshalb bei diesen Kindern zusätzlich auf Zeichen wie<br />
Nahrungsverweigerung, Durchfälle, Unruhe, schlechte Weckbarkeit, schrilles Schreien,<br />
Stöhnen, blasse oder fleckige Haut.<br />
Überschwemmung des gesamten Körpers durch die Bakterien (Sepsis)<br />
Ein solches Krankheitsbild kann sich innerhalb von St<strong>und</strong>en entwickeln, auch aus<br />
völligem Wohlbefinden heraus. Hier stehen Fieber <strong>und</strong> die rasche Verschlechterung des<br />
Allgemeinbefindens <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>. Auch rot-violette Hautflecken (=Hautblutungen)<br />
können ein Anzeichen sein.<br />
Was sollten Sie tun?<br />
Diese Erkrankungen treten in Deutschland nur vereinzelt auf. Die Erkrankungsgefahr<br />
nach Kontakt mit den Erkrankten ist erfahrungsgemäß gering. Wir empfehlen Ihnen<br />
jedoch, Ihr Kind für die nächsten 5 Tage nach Erhalt dieses Schreibens zumindest gut zu<br />
beobachten. Sollten Sie den Verdacht auf eine Erkrankung haben, so ziehen Sie<br />
umgehend den behandelnden Arzt zu Rate. Nur eine rechtzeitige Erkennung <strong>und</strong><br />
Behandlung der Erkrankung kann wirksam helfen. Man kann durch eine kurzzeitige<br />
Einnahme von best<strong>im</strong>mten Medikamenten die Meningokokken auf der Schle<strong>im</strong>haut<br />
abtöten.<br />
So erreichen Sie uns:<br />
Aalen: Julius-Bausch-Straße 12 Schwäbisch Gmünd: Oberbettringer Straße 166<br />
73430 Aalen 73525 Schwäbisch Gmünd<br />
Tel: 07361 503-1120 – Fax: 503-1155 Tel: 07171 32 4142 – Fax: 32-4158<br />
E-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de E-Mail: ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de
- 49 -<br />
Das Nationale Referenzzentrum für Meningokokken empfiehlt eine solche<br />
Medikamenteneinnahme für enge Kontaktpersonen, d. h. für alle Haushaltsmitglieder<br />
des Erkrankten, ebenso für Kontaktpersonen in Kindergärten -bei guter Gruppentrennung<br />
nur für die betroffene Gruppe-, für Spielkameraden, enge Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />
Int<strong>im</strong>partner sowie für Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem<br />
Charakter wie Internaten, Wohnhe<strong>im</strong>en <strong>und</strong> Kasernen. Für andere<br />
Kontaktpersonen, wie z. B. Mitschüler oder Arbeitskollegen, besteht nur sehr selten ein<br />
erhöhtes Infektionsrisiko. Eine vorbeugende Antibiotikabehandlung kann bei diesen<br />
Personengruppen in Absprache mit einem Arzt erwogen werden.<br />
Wenn Sie sich zur Medikamenteneinnahme entschließen, dann sollte die Einnahme<br />
rasch erfolgen, möglichst innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en. Nach Ablauf von 10 Tagen ist eine<br />
medikamentöse Prophylaxe nicht mehr erforderlich.<br />
Empfohlenes Medikament - R i f a m p i c i n -<br />
Dosierung:<br />
Neugeborene: 2 x 5 mg/kg Körpergewicht/Tag für 2 Tage<br />
Säuglinge, Kinder <strong>und</strong> Jugendliche bis 60 kg: 2 x 10 mg/kg Körpergewicht/Tag für<br />
2 Tage. Die max<strong>im</strong>ale Einzeldosis beträgt 600 mg.<br />
Jugendliche ab 60 kg Körpergewicht <strong>und</strong> Erwachsene:<br />
2 x 600 mg/Tag für 2 Tage<br />
Weiterhin ist eine Prophylaxe mit Ceftriaxon möglich (nur als intramuskuläre/i.m.-<br />
Spritze):<br />
einmalige Gabe von 125 mg bei Kindern unter 12 Jahren <strong>und</strong> 250 mg bei Personen<br />
über 12 Jahren.<br />
Bei Personen über 18 Jahren kann auch einmalig 500 mg Ciprofloxacin gegeben<br />
werden.<br />
Bei Schwangeren ist nur die Gabe von Ceftriaxon möglich.<br />
Weitere Informationen finden Sie auch <strong>im</strong> Internet unter: www.rki.de, dort auf<br />
Infektionskrankheiten A-Z <strong>und</strong> dann auf Meningokokken-Erkrankungen klicken.<br />
Wird die Einrichtung geschlossen?<br />
Die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, wird nicht geschlossen. Geschwister des<br />
Erkrankten können die Einrichtung bereits 24 St<strong>und</strong>en nach Einnahme des<br />
Medikamentes wieder besuchen. Ansonsten bleiben diese Kinder der Einrichtung über 5<br />
Tage hinweg fern. Dies gilt auch für betroffene Lehrer/-innen oder Erzieher/-innen.<br />
Gibt es eine Schutz<strong>im</strong>pfung?<br />
Gegen Meningokokken best<strong>im</strong>mter Serogruppen (A, C, Y, W 135) stehen Impfstoffe zur<br />
Verfügung. Gegen die Meningokokken-Serogruppe B ist bislang jedoch noch kein<br />
Impfstoff zugelassen. Die Mehrzahl der Erkrankungen wird durch die Serogruppen B<br />
<strong>und</strong> C verursacht.<br />
Für zusätzliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Ihr Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />
-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-
- 50 -<br />
b) Hämophilus influenzae Typ b-Meningitis (Hib) - meldepflichtig !<br />
Gegen diese Erkrankung werden die Kinder <strong>im</strong> Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkindalter ge<strong>im</strong>pft.<br />
Bis zur Einführung der Impfung gehörte sie zu den häufigsten Meningitisformen <strong>im</strong><br />
Kleinkind- <strong>und</strong> Vorschulalter. Ansteckungsfähigkeit: bis zu 24 St<strong>und</strong>en nach Beginn<br />
einer Antibiotikatherapie. Ausschluss von Ausscheidern: ist nicht erforderlich solange<br />
keine meningitisverdächtigen Beschwerden auftreten.<br />
c) Pneumokokken-Meningitis - nicht meldepflichtig<br />
Sie entsteht durch Ausbreitung der Erreger auf dem Blutweg eines Kindes, das an einer<br />
Mittelohr-, Kieferhöhlen- oder Lungenentzündung erkrankt ist, wenn diese Erkrankung<br />
durch Pneumokokken hervorgerufen wird. Es handelt sich um eine Folgeerkrankung<br />
einer bestehenden Infektion.<br />
Mittlerweile wird für alle Säuglinge <strong>und</strong> Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr<br />
die Impfung gegen Pneumokokken empfohlen.<br />
Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom <strong>Kindergarten</strong>besuch ist nicht erforderlich. Bei<br />
Krankheitszeichen muss aber sofort ein Arzt aufgesucht werden.<br />
13. Hirnhautentzündungen, nicht eitrig - nicht meldepflichtig<br />
Zahlreiche Viren können nicht eitrige Hirnhautentzündungen hervorrufen. Solche<br />
Entzündungen verlaufen meistens leichter als die oben beschriebenen eitrigen<br />
Hirnhautentzündungen.<br />
Impfungen oder andere vorbeugende Maßnahmen gibt es nicht.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
<br />
Erkrankte Personen dürfen nach Abklingen der klinischen Symptome wieder die<br />
Gemeinschaftseinrichtung besuchen.<br />
Kontaktpersonen von Erkrankten dürfen die Gemeinschaftseinrichtung weiterhin<br />
besuchen, solange sie ges<strong>und</strong> sind. Be<strong>im</strong> Auftreten von Krankheitszeichen muss<br />
sofort ein Arzt aufgesucht werden.<br />
Für die Information der Eltern können Sie das Merkblatt auf der nächsten Seite<br />
verwenden.
- 51 -<br />
Virus - Meningitis<br />
Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />
Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />
Sehr geehrte Eltern,<br />
in der Einrichtung, die Ihr Kind besucht, ist eine durch Viren hervorgerufene Hirnhautentzündung<br />
(Meningitis) aufgetreten.<br />
Betroffene Personen klagen über Fieber, Benommenheit, Kopfschmerzen <strong>und</strong> Erbrechen.<br />
Zusätzlich kann die Beweglichkeit des Nackens bis hin zu einer Nackensteifigkeit<br />
eingeschränkt sein. Es erkranken überwiegend Kinder, aber auch Erwachsene können<br />
betroffen sein.<br />
Verschiedene Viren können diese Erkrankung hervorrufen. Bevorzugte Jahreszeit für das<br />
Auftreten sind die Sommermonate. Der Übertragungsweg ist je nach Virusart<br />
unterschiedlich <strong>und</strong> erfolgt am häufigsten durch Schmierinfektionen, wenn die Erreger<br />
mit dem Stuhl ausgeschieden werden oder durch Tröpfcheninfektion (Anhusten,<br />
Anniesen). Die Inkubationszeit, d. h. die Zeit zwischen Ansteckung <strong>und</strong> Ausbruch der<br />
Krankheit, liegt abhängig von der Virusart zwischen 2 <strong>und</strong> 25 Tagen.<br />
Die durch Viren hervorgerufene Form der Hirnhautentzündung hat nichts mit der<br />
gefürchteten Meningokokken-Meningitis zu tun, die bevorzugt <strong>im</strong> Winter auftritt <strong>und</strong><br />
durch Bakterien verursacht wird. Die Virus-Meningitis verläuft meistens leicht <strong>und</strong> heilt<br />
folgenlos aus.<br />
Als allgemein vorbeugende Maßnahme wird eine sorgfältige Händehygiene empfohlen.<br />
Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Kind sich nach dem Toilettenbesuch <strong>und</strong> vor dem<br />
Essen gründlich die Hände wäscht! Ebenso sollten sich die Kinder nicht gegenseitig<br />
anhusten oder anniesen <strong>und</strong> Taschentücher nicht gemeinsam benutzen.<br />
Die Einrichtung wird nicht geschlossen. Geschwister eines erkrankten Kindes dürfen sie<br />
weiter besuchen, solange bei ihnen keine Krankheitszeichen auftreten.<br />
Wir empfehlen, Ihr Kind in den nächsten Tagen aufmerksam zu beobachten. Wenn Sie<br />
die oben genannten Krankheitszeichen feststellen, sollten Sie unverzüglich Ihren Kinderoder<br />
Hausarzt aufsuchen. Bitte teilen Sie ihm mit, dass Ihr Kind wahrscheinlich Kontakt<br />
zu einem anderen Kind hatte, das an einer Virusmeningitis erkrankt ist. Für zusätzliche<br />
Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
Ihr Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />
-Bereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />
So erreichen Sie uns:<br />
Aalen: Julius-Bausch-Straße 12 Schwäbisch Gmünd: Oberbettringer Straße 166<br />
73430 Aalen 73525 Schwäbisch Gmünd<br />
Tel: 07361 503-1120 – Fax: 503-1155 Tel: 07171 32 4142 – Fax: 32-4158<br />
E-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de E-Mail: ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de
- 52 -<br />
14. HIV-Infektionen - nicht meldepflichtig<br />
Eine ausgedehnte HIV-Epidemie hat es in Deutschland nicht gegeben. Durch frühzeitige<br />
<strong>und</strong> intensive Aufklärung konnte erreicht werden, dass sich weniger junge<br />
Menschen anstecken <strong>und</strong> damit auch die Infektion nicht an Nachkommen<br />
weitergegeben wird.<br />
Durch die gute medizinische Betreuung in Deutschland ist es möglich, die Übertragung<br />
von HIV von der Mutter auf das Kind bei der Geburt fast ganz zu verhindern.<br />
Wenn eine infizierte Frau ein Kind zur Welt bringt, besteht nur in bis zu 2 % aller Fälle<br />
das Risiko einer Infektion für das Neugeborene.<br />
Durch zahlreiche Maßnahmen ist seit langem die Gefährdung von Kindern, die an<br />
der Bluter-Krankheit leiden, praktisch ausgeschlossen.<br />
Nach den bisherigen Erfahrungen mit HIV-infizierten Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen<br />
stellt der <strong>Kindergarten</strong>besuch dieser Kinder kein Problem dar. Dies war<br />
<strong>und</strong> ist zu erwarten, da die alltäglichen sozialen Kontakte <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>betrieb kein<br />
Infektionsrisiko darstellen. Maßnahmen gegen eine Virusübertragung bei der<br />
Versorgung blutender W<strong>und</strong>en müssen aber <strong>im</strong>mer beachtet werden.<br />
Folgende Schutzmaßnahmen sind erforderlich:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Das Blut von HIV-infizierten Personen darf weder direkt noch über Gegenstände mit<br />
der Haut oder Schle<strong>im</strong>haut eines Anderen in Berührung kommen.<br />
Bei der Versorgung von offenen blutenden W<strong>und</strong>en oder von Nasenbluten sind<br />
Einmalhandschuhe zu tragen.<br />
Alle Gegenstände, die evtl. mit dem Blut in Berührung gekommen sind, sind<br />
anschließend zu desinfizieren.<br />
Da Erbrochenes häufig Blut enthält, ist auch hier in gleicher Weise zu verfahren.<br />
Ein geeignetes Flächendesinfektionsmittel <strong>und</strong> ein geeignetes Händedesinfektionsmittel<br />
müssen vorrätig sein.
- 53 -<br />
15. Keuchhusten (Pertussis) - meldepflichtig!<br />
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 7 bis 20 Tage.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Pertussis ist sehr ansteckend <strong>und</strong> bereits eine niedrige Ke<strong>im</strong>dosis kann einen Keuchhusten<br />
erzeugen. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende der Inkubationszeit,<br />
erreicht ihren Höhepunkt während der ersten beiden Wochen der Erkrankung <strong>und</strong> klingt<br />
bis zu 3 Wochen nach Beginn des Stadium convulsivum (vgl. Krankheitsbild) allmählich<br />
ab. Im frühen Konvulsivstadium sind die Patienten somit oft noch ansteckend. Unter<br />
einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa<br />
5 Tage nach Therapiebeginn.<br />
Ein durchgemachter Keuchhusten hinterlässt eine lang dauernde, aber oft nicht<br />
lebenslängliche Immunität, so dass ältere Menschen wieder erkranken <strong>und</strong> andere<br />
anstecken können. Deshalb wird jetzt allen Jugendlichen <strong>und</strong> einmalig allen<br />
Erwachsenen eine Auffrisch<strong>im</strong>pfung gegen Pertussis empfohlen.<br />
Krankheitsbild<br />
Beginn wie bei schwerer Erkältung (Stadium catarrhale), frühestens 8 Tage nach<br />
Krankheitsausbruch tritt der charakteristische Krampfhusten auf. Typisch sind häufige<br />
nächtliche Hustenanfälle mit Erbrechen <strong>und</strong> Erstickungsangst, die über 4 bis 6 Wochen<br />
anhalten (Stadium convulsivum). Sie klingen danach in 6 bis 10 Wochen allmählich ab<br />
(Stadium decrementi).<br />
Die Therapie besteht in der Gabe von Antibiotika, die gut wirksam sind.<br />
Vorbeugung<br />
Besonders gefährdet sind Neugeborene <strong>und</strong> junge Säuglinge. Statt der Hustenanfälle<br />
erleiden sie lebensbedrohliche Atemstillstände mit schwerem Krankheitsverlauf, so dass<br />
eine Krankenhausbehandlung notwendig wird. Sie müssen deshalb vor erkrankten<br />
Erwachsenen, Geschwistern oder anderen betroffenen Kindern geschützt werden. Dies<br />
ist am besten dadurch möglich, dass enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern,<br />
Geschwister, Großeltern, Babysitter oder Tagesmütter) möglichst 4 Wochen vor Geburt<br />
des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.<br />
In einer Familie oder Wohngemeinschaft wird für Personen ohne Impfschutz nach<br />
engem Kontakt zu einem Erkrankten eine Prophylaxe mit Antibiotika empfohlen.<br />
Impfung<br />
Die Impfung mit dem sehr gut verträglichen neuen Impfstoff sollte <strong>im</strong> 1. Lebensjahr<br />
erfolgen, sie ist aber auch noch später möglich. Eine Auffrisch<strong>im</strong>pfung wird für alle<br />
Kinder <strong>im</strong> 6. Lebensjahr <strong>und</strong> für alle Jugendlichen zwischen dem 9. <strong>und</strong> 17. Lebensjahr<br />
sowie einmalig Erwachsenen empfohlen.
- 54 -<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
Frühestens 5 Tage nach Beginn einer Antibiotikabehandlung können erkrankte<br />
Personen die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Ohne antibiotische<br />
Behandlung ist eine Wiederzulassung erst 3 Wochen nach Auftreten der ersten<br />
Krankheitszeichen gefahrlos möglich.<br />
Der Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich, so lange keine<br />
keuchhustenverdächtigen Krankheitszeichen auftreten.<br />
16. Kinderlähmung (Poliomyelitis) - meldepflichtig!<br />
Es handelt sich um eine sehr ansteckende Viruserkrankung, die zu Lähmungen der<br />
Muskulatur führen kann. Im Gegensatz zu der deutschen Bezeichnung „Kinderlähmung“<br />
können Erwachsene genauso erkranken.<br />
Dank der Impfung aller Personen ab dem Säuglingsalter ist die Krankheit in<br />
Deutschland, Europa <strong>und</strong> Amerika ausgerottet, sie kommt aber noch in Asien <strong>und</strong> Afrika<br />
vor.<br />
17. Krätze (Scabies) - meldepflichtig!<br />
Entstehung der Erkrankung<br />
Der Erreger ist die Krätzmilbe. Sie hat beißende M<strong>und</strong>werkzeuge <strong>und</strong> ernährt sich von<br />
Hautpartikeln. Milbenweibchen graben sich in der Hornschicht der Haut Gänge <strong>und</strong><br />
legen dort Eier ab. Aus den Eiern entwickeln sich über ein Larvenstadium geschlechtsreife<br />
Tiere.<br />
Originalgröße der Milbe 0,3 bis 0,5 mm<br />
Übertragung<br />
Die Übertragung erfolgt in der Regel durch engen körperlichen Kontakt, wie er unter<br />
Kindern, innerhalb von Familien, in der Partnerschaft oder in der Krankenpflege gegeben<br />
ist. Die Übertragung durch Kleidungsstücke <strong>und</strong> Bettwäsche spielt eine untergeordnete<br />
Rolle.
- 55 -<br />
Inkubationszeit<br />
Die Zeit zwischen Ansteckung <strong>und</strong> den ersten Anzeichen der Erkrankung dauert etwa 4<br />
bis 5 Wochen.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Ohne Behandlung besteht Ansteckungsfähigkeit während der gesamten Dauer des<br />
Befalls.<br />
Krankheitsbild<br />
Hautveränderungen bestehen bevorzugt zwischen den Fingern <strong>und</strong> Zehen, in den<br />
Achselhöhlen, an Ellenbogen, in der Leistenregion <strong>und</strong> an den Geschlechtsorganen.<br />
Hals <strong>und</strong> Gesicht werden in der Regel nicht befallen. Starker Juckreiz (besonders bei<br />
Bettwärme), der zu Kratzspuren führt, Hautrötung <strong>und</strong> Bildung mückenstichähnlicher<br />
Papeln sind weitere Symptome. Typische Milbengänge sind oft nicht oder nur schwer<br />
erkennbar. Es kann zu bakteriellen Infektionen mit der Bildung von Eiterpusteln<br />
kommen. Es kann auch zu allergischen Hautreaktionen kommen, die unter Umständen<br />
auch nach Abtötung der Milben fortbestehen können.<br />
Therapie<br />
Einreibung der befallenen Hautstellen mit einem ärztlich verordneten Mittel. Die<br />
Behandlung muss individuell nach den Empfehlungen des behandelnden Arztes in<br />
Abhängigkeit vom Alter des Kindes durchgeführt werden. Unter Umständen ist eine<br />
Wiederholung der Therapie erforderlich, da die Milbeneier nicht <strong>im</strong>mer zuverlässig<br />
abgetötet werden.<br />
Alle befallenen Personen müssen zum selben Zeitpunkt behandelt werden. In<br />
Kleidungsstücken <strong>und</strong> Textilien werden Milben durch Waschen bei 60° C abgetötet.<br />
Wenn Waschen bei dieser Temperatur nicht möglich ist, müssen die Textilien für 2<br />
Wochen in luftdicht verschlossenen Plastiksäcken gelagert werden. Einfrieren der Schuhe<br />
oder Plüschtiere (in einer Plastiktüte verpackt) für 24 St<strong>und</strong>en führt zu Milbenfreiheit.<br />
Polster, Möbel <strong>und</strong> Teppiche werden mit dem Staubsauger gründlich gereinigt. Der<br />
Einsatz von chemischen Mitteln zur Entwesung von Räumen <strong>und</strong> milbentragenden<br />
Gegenständen ist in der Regel nicht erforderlich.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
Bei Scabieserkrankung oder Verdacht auf Erkrankung dürfen Schulen <strong>und</strong> Gemeinschaftseinrichtungen<br />
nicht besucht werden. Nach Behandlung <strong>und</strong> klinischer<br />
Abheilung der befallenen Hautareale ist der <strong>Kindergarten</strong>besuch wieder erlaubt. Ein<br />
schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich.<br />
Alle Mitglieder einer Wohngemeinschaft sollten sich ärztlich untersuchen lassen. Ein<br />
genereller Ausschluss von Kontaktpersonen (z. B. aus einer Gruppe) lässt sich nicht<br />
begründen.
- 56 -<br />
18. Läuse - meldepflichtig!<br />
Läuse werden von befallenen Menschen <strong>und</strong> selten auch über Gebrauchsgegenstände<br />
wie Mützen, Jacken, Kuscheltiere, Decken, Kopfkissen, Kämme <strong>und</strong> Haarbürsten auf<br />
andere Menschen übertragen. Läuse fühlen sich auf einem einwandfrei gepflegten Kopf<br />
ebenso wohl wie auf einem ungepflegten. Jeder kann Läuse bekommen. Um die<br />
Behandlung der Läuse sachgerecht durchführen zu können, muss man einiges über<br />
ihren Entwicklungszyklus wissen.<br />
Die Läuseweibchen legen ihre Nissen (Eier) am liebsten in der Schläfen-, Ohren- <strong>und</strong><br />
Nackengegend ab. Hier herrscht vor allem bei längerem dichtem Haar die opt<strong>im</strong>ale<br />
Temperatur zur Eiablage. Deshalb muss das Haar an diesen Stellen besonders gründlich<br />
untersucht werden. Der heftige Juckreiz bei Läusebefall entsteht durch den Speichel der<br />
Läuse, der be<strong>im</strong> Blutsaugen in die Kopfhaut gelangt. Der Juckreiz führt zum Kratzen <strong>und</strong><br />
zu Kratzw<strong>und</strong>en, die durch Eitererreger oder Hautpilze infiziert werden können. Ist der<br />
Befall sehr stark, können eitrige Hautausschläge mit Schwellungen der Lymphknoten<br />
auftreten. In diesen Fällen ist unbedingt der Arzt aufzusuchen.<br />
Entwicklungszyklus der Läuse<br />
Aus der Nisse schlüpft eine Larve, die drei Larvenstadien durchläuft, in denen sie ständig<br />
Blut saugt. Am Ende des dritten Larvenstadiums, d. h. nach 7 bis 10 Tagen, ist das<br />
Läuseweibchen geschlechtsreif <strong>und</strong> kann täglich ca. 4 Eier ablegen. Für ihre Entwicklung<br />
braucht eine Läusegeneration von einer Nisse bis zur nächsten 17 bis 22 Tage, davon<br />
entfallen 7 bis 10 Tage auf das Nissenstadium <strong>und</strong> weitere 9 bis 11 Tage auf das<br />
Larvenstadium. Überleben nach der ersten Behandlung nur einzelne Nissen, schlüpfen<br />
nach ein paar Tagen neue Läuselarven aus <strong>und</strong> die Plage beginnt von neuem. Deshalb<br />
ist die zweite Behandlung unbedingt erforderlich. Getrennt vom Wirt (vom Mensch)<br />
überleben Läuse bei Z<strong>im</strong>mertemperatur nicht länger als 2 bis 3 Tage.<br />
Die Nissen sind ca. 1 mm lang, weißlich bis gelblich glänzend <strong>und</strong> können gerade noch<br />
mit dem bloßen Auge erkannt werden. Im Gegensatz zu losen Kopfhautschuppen kleben<br />
sie fest an den Haaren. Sie lassen sich auch nicht durch eine einfache Kopfwäsche<br />
entfernen <strong>und</strong> entgehen wegen ihrer Kleinheit auch dem Abstreifen durch gewöhnliche<br />
Kämme. Leere Nissenhüllen bleiben nach dem Schlüpfen der Larven an den Haaren<br />
kleben.<br />
Therapie<br />
Befallene Köpfe müssen mit einem geeigneten Läusemittel behandelt werden. Generell<br />
spricht nichts gegen eine Behandlung in alleiniger elterlicher Regie. Die Mittel sind<br />
rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Soweit die Mittel vom Arzt verordnet werden, trägt die<br />
Krankenkasse die Kosten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Die Mittel müssen sorgfältig<br />
nach Anweisung angewendet werden. Bitte beachten Sie, dass nach 8 bis 10 Tagen die<br />
Behandlung wiederholt werden muss, damit einzelne überlebende Nissen den Befall<br />
nicht wieder aufleben lassen <strong>und</strong> neue Larven ausschlüpfen.
- 57 -<br />
Tipps für die Entfernung toter Nissen<br />
In der Praxis taucht häufig die Frage auf, wie man einzelne, nach der Kopfwäsche noch<br />
am Haar festsitzende, Nissen entfernen kann:<br />
Das Haar muss Strähne für Strähne auf Nissen untersucht werden.<br />
Auf das feuchte Haar eine Haarpflegespülung aufbringen <strong>und</strong> mit einem speziellen<br />
lang- <strong>und</strong> feinzinkigen Nissenkamm (aus der Apotheke) auskämmen („nasses<br />
Auskämmen“).<br />
Einzelne Nissen können mit den Fingern herausgezogen oder zusammen mit einem<br />
einzelnen Haar herausgeschnitten werden.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Wenn ein Kind Ihrer Einrichtung von Läusen oder Nissen befallen ist, treffen Sie bitte<br />
folgende Maßnahmen:<br />
<br />
<br />
<br />
Alle Eltern der <strong>Kindergarten</strong>kinder der betroffenen Gruppe werden durch ein<br />
Merkblatt informiert (siehe Vordruck auf der nächsten Seite).<br />
Betroffene Kinder dürfen den <strong>Kindergarten</strong> erst wieder besuchen, wenn die Eltern auf<br />
der beiliegenden Rückantwort bestätigt haben, dass eine Behandlung erfolgt ist <strong>und</strong><br />
somit keine Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.<br />
Gruppenräume<br />
Läuse, Nissen <strong>und</strong> Larven werden durch 60° C-Wäsche sicher abgetötet. Bei starkem<br />
Befall müssen alle Polstermöbel <strong>und</strong> Fußböden gründlich mit dem Staubsauger<br />
gereinigt oder feucht gewischt werden, um lose Haare zu entfernen. Eine <strong>im</strong><br />
Gruppenraum evtl. vorhandene Kuschelecke ist ebenfalls sorgfältig zu reinigen, z. B.<br />
durch Staubsaugen <strong>und</strong> Waschen der Überzüge bei mind. 60 o C.<br />
Auf nicht waschbaren Textilien, Kleidungsstücken (Mützen) <strong>und</strong> kleinen Gegenständen<br />
(Stofftieren) können die Läuse auf folgende Weise abgetötet werden: man<br />
steckt die Gegenstände in einen dicht schließenden Plastiksack <strong>und</strong> bewahrt ihn 3<br />
Tage bei Z<strong>im</strong>mertemperatur auf. Die Anwendung von Insektizidsprays ist nicht nötig.<br />
<br />
Garderobe<br />
Kinder sollten ihre Mützen in die Tasche von Anorak oder Mantel stecken. Die<br />
Mäntel sollten an der Garderobe so aufgehängt werden, dass sie sich nicht<br />
berühren. Läuse können sonst von einem Kleidungsstück auf das andere wechseln.
- 58 -<br />
Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />
Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />
Kopfläuse – was kann ich tun?<br />
Merkblatt für Eltern <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte<br />
Liebe Eltern <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte,<br />
wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, um die Ausbreitung von Kopfläusen zu verhindern.<br />
Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Je früher ein Kopflausbefall<br />
entdeckt wird, desto einfacher ist er zu behandeln.<br />
Mit dem Thema sollte offen umgegangen werden! Jede Diskr<strong>im</strong>inierung betroffener<br />
Kinder innerhalb der Gemeinschaftseinrichtung (Schule, <strong>Kindergarten</strong>,<br />
Kindertagesstätte u. a.) ist dabei zu vermeiden. Wenn vor Scham Kopfläuse nicht<br />
gemeldet werden, kann die Ausbreitung von Läusen auch nicht verhindert werden.<br />
Kopflaus<br />
Lausei (Nisse)<br />
Was sind Kopfläuse?<br />
Kopfläuse sind flügellose Insekten. Sie sind in Europa seit jeher he<strong>im</strong>isch, sind meist<br />
grau, werden bis zu 3 mm groß <strong>und</strong> ernähren sich ausschließlich von Blut, das sie<br />
alle 4 bis 6 St<strong>und</strong>en aus der Kopfhaut saugen. Sie leben auf dem behaarten Kopf<br />
von Menschen <strong>und</strong> finden sich bevorzugt in der Nacken-, Ohren- <strong>und</strong><br />
Schläfengegend.<br />
Lausweibchen legen täglich ca. vier Eier. Diese sogenannten Nissen werden am<br />
Haaransatz an die Seite eines Haares geklebt. Aus den Eiern schlüpfen Larven nach<br />
7 bis 10 Tagen. Sie verlassen in den ersten 7 bis 10 Tagen nicht den Kopf <strong>und</strong><br />
entwickeln sich zu geschlechtsreifen Läusen, die durch direkten Haarkontakt von<br />
Kopf zu Kopf wandern, wie z. B. be<strong>im</strong> Schmusen, Kuscheln, gemeinsamen<br />
Übernachten in einem Bett <strong>und</strong> be<strong>im</strong> Zusammenstecken der Köpfe. Läuse können<br />
weder springen noch fliegen!<br />
So erreichen Sie uns:<br />
Aalen: Julius-Bausch-Straße 12 Schwäbisch Gmünd: Oberbettringer Straße 166<br />
73430 Aalen 73525 Schwäbisch Gmünd<br />
Tel: 07361 503-1120 – Fax: 503-1155 Tel: 07171 32-4142 – Fax: 32-4158<br />
E-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de<br />
E-Mail: ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de
- 59 -<br />
Auch der indirekte Weg über Kämme, Bürsten <strong>und</strong> Textilien ist unwahrscheinlich.<br />
Denn Läuse verlassen nicht freiwillig den menschlichen Kopf; sonst trocknen sie aus<br />
<strong>und</strong> sterben nach spätestens 55 St<strong>und</strong>en. Auch wenn die Gefahr einer indirekten<br />
Übertragung der Läuse sehr gering ist, achten Sie auf die Einhaltung von<br />
<strong>Hygiene</strong>maßnahmen in Ihrem Umfeld. Haustiere spielen bei der Übertragung keine<br />
Rolle.<br />
Die leeren Nissenhüllen sind heller <strong>und</strong> deshalb besser sichtbar. Mit dem Wachstum<br />
des Haares entfernen sich die Nissen ca. 1 cm pro Monat von der Kopfhaut <strong>und</strong><br />
können noch Monate nach erfolgreicher Behandlung am Haar kleben.<br />
Was müssen Sie wissen?<br />
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies<br />
der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind besucht, zu melden. Diese<br />
hat den beobachteten Kopflausbefall dem zuständigen <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt namentlich<br />
mitzuteilen. Die Eltern der anderen Kinder einer Gruppe oder Klasse werden -selbstverständlich<br />
anonym- durch die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall<br />
unterrichtet <strong>und</strong> zur Untersuchung ihrer eigenen Kinder aufgefordert. Diese<br />
häusliche Untersuchung sollte gegenüber der Einrichtung als „elterliche Rückmeldung“<br />
bestätigt werden. Elterliche Rückmeldungen helfen Untersuchungslücken<br />
zu erkennen <strong>und</strong> zu schließen.<br />
Bitte denken Sie daran, dass das rasche Erkennen <strong>und</strong> Behandeln eines Kopflausbefalls<br />
<strong>und</strong> die pflichtgemäße Mitteilung darüber eine Voraussetzung für die erfolgreiche<br />
Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung in der Einrichtung ist.<br />
Die Kinder können den <strong>Kindergarten</strong>, die Schule oder sonstige Einrichtungen am<br />
Tag nach der Behandlung mit einem gelisteten Mittel wieder besuchen. Bitte<br />
bestätigen Sie der Einrichtung auf beigefügter Rückantwort bzw. formlos, dass Sie<br />
Ihr/e Kind/er mit einem zugelassenen Mittel behandelt haben.<br />
Ein ärztliches Attest des Behandlungserfolges ist zur Wiederzulassung nicht<br />
erforderlich!<br />
Wie findet man Kopfläuse?<br />
Wenn <strong>im</strong> Umfeld Ihres Kindes (Gemeinschaftseinrichtung, Spielkameraden) Kopfläuse<br />
entdeckt wurden, untersuchen Sie den Kopf Ihres Kindes zum Auffinden der<br />
Läuse regelmäßig <strong>und</strong> gründlich. Wir empfehlen Ihnen so vorzugehen:<br />
<br />
<br />
Das Haar muss Strähne für Strähne untersucht werden. Besonders gründlich<br />
sollte hinter den Ohren sowie in der Schläfen- <strong>und</strong> Nackengegend<br />
nachgesehen werden. Eine Lupe <strong>und</strong> geeignete Beleuchtung erleichtern die<br />
Suche.<br />
Zusätzlich wird empfohlen, eine handelsübliche Pflegespülung auf das<br />
feuchte Haar aufzubringen <strong>und</strong> mittels eines Läusekamms zu untersuchen<br />
(„nasses“ Auskämmen). Besonders geeignet ist ein spezieller Nissenkamm<br />
aus der Apotheke.
- 60 -<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Das Haar muss gescheitelt <strong>und</strong> Strähne für Strähne gekämmt werden, bis die<br />
Haarpflegespülung ausgekämmt ist. Der Kamm sollte so geführt werden,<br />
dass er von der Kopfhaut aus fest zu den Haarspitzen gezogen wird.<br />
Nach jedem Kämmen sollte der Kamm sorgfältig auf das Vorhandensein von<br />
Läusen, z. B. durch Abstreifen auf ein weißes Tuch untersucht werden. Nissen<br />
können nicht zuverlässig mit diesem Kamm entfernt werden.<br />
Kopflausbefall liegt vor, wenn auf dem Kopf mindestens eine lebende<br />
Kopflaus vorhanden ist. Da Läuse sehr beweglich sind, wird man in der Regel<br />
eher Nissen finden, die wasserunlöslich am Haar kleben.<br />
Wenn Nissen in weniger als 1cm Abstand vom Kopf gef<strong>und</strong>en werden,<br />
könnten sich darin noch lebende Läuselarven finden. Gefüllte Nissen<br />
erscheinen farblich etwas dunkler, während leere Nissen hell bis weiß sind.<br />
Was tun bei Kopfläusen?<br />
In diesem Falle muss unverzüglich eine Behandlung mit einem gegen Kopfläuse<br />
wirksamen Mittel durchgeführt werden. Mittel zur Abtötung von Kopfläusen sind<br />
äußerlich anzuwendende Lösungen, Shampoos oder Gele.<br />
Am besten Sie verwenden eines der geprüften <strong>und</strong> zugelassenen Arzne<strong>im</strong>ittel mit<br />
einem auch vom RKI (Robert-Koch-Insitut) empfohlenen Wirkstoff:<br />
Lt. Öko-Test 3/2006 wurde ein läuseabtötende<br />
Wirkung nachgewiesen bei:<br />
Permethrin (Infectopedicul ®)<br />
Pyrethrum (Goldgeist forte ®)<br />
Allethrin (Jacutin N Spray ®)<br />
als „wenig überzeugend“ wird die läuseabtötende<br />
Wirkung beschrieben für das<br />
Kokosnussölderivathaltige Mosquito Läuse<br />
Shampoo ®, das nicht als Arzne<strong>im</strong>ittel<br />
zugelassen ist.<br />
neu - d<strong>im</strong>eticonhaltige Mittel:<br />
Nyda L ®; EtoPril ® wirken physikalisch<br />
durch Verschluss der Atemöffnungen der<br />
Laus, ungiftig aber leicht entzündlich.<br />
Generell spricht nichts gegen eine Behandlung in alleiniger elterlicher Regie. Die<br />
Mittel sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Soweit die Mittel vom Arzt verordnet<br />
werden, trägt die Krankenkasse die Kosten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.<br />
Entscheidend ist, dass die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt<br />
wird. Leider sind die gut wirksamen Läusemittel bei Schwangeren <strong>und</strong> Säuglingen<br />
teilweise nicht anwendbar. Nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit Ihrem Frauenbzw.<br />
Kinder-/Hausarzt auf.<br />
Zusätzlich empfiehlt sich das „nasse“ Auskämmen mit handelsüblicher Haarpflegespülung<br />
<strong>und</strong> Läusekamm.
- 61 -<br />
Empfohlenes Behandlungsschema<br />
Tag 1:<br />
Tag 5:<br />
Tag 8, 9 oder 10:<br />
Tag 13:<br />
Tag 17:<br />
Behandlung des Haares mit einem Mittel gegen Läuse<br />
entsprechend Beipackzettel <strong>und</strong> anschließendes „nasses“<br />
Auskämmen (mit Pflegespülung)<br />
„Nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung), um geschlüpfte<br />
Larven zu beseitigen, bevor sie mobil sind<br />
Erneute Behandlung der Haare mit einem Läusemittel<br />
entsprechend Beipackzettel, um spät geschlüpfte Larven<br />
abzutöten<br />
Kontrolluntersuchung des Haares <strong>und</strong> „nasses“ Auskämmen<br />
(mit Pflegespülung)<br />
Letzte Kontrolle des Haares <strong>und</strong> „nasses“ Auskämmen (mit<br />
Pflegespülung)<br />
Bei korrekter Behandlung mit einem der oben genannten Wirkstoffe werden die<br />
Läuse sicher abgetötet. Bitte kontrollieren Sie den Behandlungserfolg durch Untersuchungen<br />
des Kopfes (s. o.).<br />
Bei einem festgestellten Kopflausbefall sollten auch die übrigen Familienmitglieder<br />
der häuslichen Wohngemeinschaft sowie weitere Kontaktpersonen auf einen<br />
Läusebefall untersucht <strong>und</strong> gegebenenfalls gleichzeitig mitbehandelt werden.<br />
Auch wenn die Gefahr einer indirekten Übertragung der Läuse sehr gering ist,<br />
achten Sie auf die Einhaltung folgender <strong>Hygiene</strong>maßnahmen in Ihrem Umfeld:<br />
Reinigen von Kämmen, Bürsten, Haarspangen <strong>und</strong> -gummis (z. B. mit heißer<br />
Seifenlösung)<br />
Waschen der Bettwäsche, von Handtüchern, Schlafanzügen <strong>und</strong> Leibwäsche<br />
bei 60° C<br />
Verpacken von Kopfbedeckungen, Schals <strong>und</strong> weiteren Gegenständen (z. B.<br />
Plüschtieren), auf die Kopfläuse gelangt sein könnten über 3 Tage in einem<br />
Plastiksack. Insektizid-Sprays sind nicht nötig.<br />
Mögliche Fehler bei der Behandlung<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Unterlassene Nachbehandlung nach 8 bis 10 Tagen<br />
Fehlende Erfolgskontrolle nach der Behandlung (Resistenzentwicklung eines<br />
Mittels möglich)<br />
Fehlende Kontrolle <strong>und</strong> Mitbehandlung von Familienmitgliedern<br />
Zu starke Verdünnung des Mittels bei zu feuchtem Haar<br />
Verkürzung der angegebenen Einwirkzeit<br />
Ungleiches <strong>und</strong> zu sparsames Aufbringen des Mittels<br />
Abdecken der Haare während der Behandlung mit einem Handtuch, weil das<br />
Handtuch den Wirkstoff aufsaugt.
- 62 -<br />
Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />
-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />
Anlage<br />
R Ü C K A N T W O R T<br />
Ich/Wir habe(n) die Informationen über Kopfläuse zur Kenntnis genommen <strong>und</strong><br />
unser(e) Kind(er)<br />
______________________________________________________________________<br />
Nachname, Vorname<br />
heute auf Kopfläuse untersucht.<br />
Bitte ankreuzen:<br />
Untersuchungsmethode<br />
Auskämmen (mit Pflegespülung)<br />
Sorgfältiges Suchen von Eiern/Nissen in Kopfhautnähe<br />
Untersuchungsergebnis<br />
Es wurde ein Kopflausbefall festgestellt <strong>und</strong> mit ....................................<br />
behandelt.<br />
Es wurde kein Befall festgestellt.<br />
Hinweis<br />
Nach Durchführung der Erstbehandlung ist nach 8-10 Tagen unbedingt<br />
eine zweite Behandlung erforderlich.<br />
_____________________________________________________________________<br />
Ort <strong>und</strong> Datum<br />
Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten
- 63 -<br />
19. Leberentzündungen (Virushepatitiden)<br />
Hepatitis A, B, C <strong>und</strong> E sind Erkrankungen der Leber, die mit oder ohne Gelbsucht<br />
einhergehen können. Alle diese Erkrankungen werden durch Viren übertragen. Die<br />
lnfektionswege sind verschieden. Nähere Informationen über diese Erkrankungen finden<br />
Sie anschließend.<br />
a) Hepatitis A - meldepflichtig!<br />
Hepatitis A ist eine weltweit verbreitete Viruserkrankung. Sie tritt in den Mittelmeerländern<br />
<strong>und</strong> in weiten Gebieten Afrikas, Asiens <strong>und</strong> Südamerikas sehr häufig auf. Sie<br />
wird in diesen Regionen schon <strong>im</strong> Kindesalter durchgemacht <strong>und</strong> gehört deshalb dort zu<br />
den "Kinderkrankheiten". Bei uns kommt die Hepatitis A nur vereinzelt vor. Im Vorschul<strong>und</strong><br />
Schulalter erkranken in der Regel Kinder nach einem Aufenthalt <strong>im</strong> Ausland. Eine<br />
Infektion mit Hepatitis A hinterlässt eine lebenslange Immunität. Während bei uns nur<br />
etwa 10 % der 20- bis 30-Jährigen durch Antikörper <strong>im</strong> Blut geschützt sind, sind es z. B.<br />
in den Mittelmeerländern 80 bis 90 % dieser Altersgruppe.<br />
Übertragung<br />
Da Krankheitserreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden, erfolgt die Übertragung<br />
fäkal-oral durch Kontakt- <strong>und</strong> Schmierinfektion. Die Hauptinfektionsquellen sind Trinkwasser,<br />
Badewasser <strong>und</strong> Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände, die mit virushaltigen<br />
Fäkalien verunreinigt sind. Auch durch den Kontakt mit dem Erkrankten kann<br />
Hepatitis A übertragen werden. Durch Husten, Niesen oder gemeinsamen Aufenthalt <strong>im</strong><br />
Raum kann keine Ansteckung mit Hepatitis A erfolgen.<br />
Inkubationszeit<br />
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen 15 bis 50 Tage, <strong>im</strong> Mittel<br />
25 bis 30 Tage.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Bereits 1-2 Wochen vor Ausbruch der Krankheit scheidet ein mit Hepatitis A infiziertes<br />
Kind die Viren mit dem Stuhl aus. Vom Beginn der Erkrankung an können noch 1 bis 2<br />
Wochen lang Viren ausgeschieden werden. In dieser Zeit, also vor <strong>und</strong> zu Beginn der<br />
Erkrankung, kann es andere, z. B. Geschwister oder Kinder <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>, anstecken.<br />
Das zeigt, wie wichtig das Händewaschen nach dem Toilettenbesuch <strong>und</strong> vor dem Essen<br />
zur Vermeidung einer Hepatitis A ist.
- 64 -<br />
Krankheitsbild<br />
Die Erkrankung beginnt mit uncharakteristischen grippeähnlichen Symptomen <strong>und</strong><br />
Magen-Darmbeschwerden wie Fieber, Bauchschmerzen, Appetitmangel, Übelkeit,<br />
Mattigkeit, Kopfschmerzen, Muskel- <strong>und</strong> Gelenkschmerzen. Diese Beschwerden lassen<br />
noch nicht unbedingt auf Hepatitis A schließen. Danach kann es zur typischen<br />
Gelbfärbung der Augen <strong>und</strong> der Haut, sowie zu einer Dunkelfärbung des Urins <strong>und</strong><br />
einem hellen Stuhl kommen. Besonders bei Kindern verläuft die Erkrankung in der Regel<br />
harmlos, oft ganz asymptomatisch. Die Erkrankung verläuft fast <strong>im</strong>mer ohne<br />
Komplikationen <strong>und</strong> heilt in der Regel völlig aus. Wer einmal an Hepatitis A erkrankt ist,<br />
bleibt lebenslang geschützt.<br />
Therapie<br />
Ein Medikament gegen die Erkrankung gibt es nicht. Die Maßnahmen richten sich daher<br />
auf die Linderung der Krankheitszeichen.<br />
<strong>Hygiene</strong> als Vorbeugung<br />
Zum Schutz vor Hepatitis A steht die <strong>Hygiene</strong> <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>. Das gründliche Händewaschen<br />
vor dem Essen <strong>und</strong> nach dem Toilettenbesuch sowie das Waschen von Obst<br />
<strong>und</strong> Salaten sind Selbstverständlichkeiten, die wirksam vorbeugen helfen.<br />
Impfung<br />
Einen sicheren Schutz bietet nur die Impfung. Sie besteht aus zwei Injektionen <strong>im</strong><br />
Abstand von 6 bis 12 Monaten. Personen mit engem Kontakt zu Erkrankten sollten so<br />
bald wie möglich eine Schutz<strong>im</strong>pfung erhalten. Der Impfschutz ist bereits nach 1 bis 2<br />
Wochen aufgebaut, so dass die Hepatitis A mit ihrer langen Inkubationszeit von 2 bis 6<br />
Wochen nicht ausbrechen kann.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
<br />
Das erkrankte Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung zwei Wochen lang nach<br />
Auftreten der ersten Krankheitszeichen bzw. eine Woche lang nach Auftreten einer<br />
Gelbfärbung nicht besuchen.<br />
Geschwister des erkrankten Kindes dürfen die Gemeinschaftseinrichtung weiter<br />
besuchen, wenn sie früher die Hepatitis A durchgemacht haben oder wenn bereits<br />
ein sicherer Impfschutz durch eine frühere Impfung besteht. Ist dies nicht der Fall,<br />
dürfen sie erst 4 Wochen nach dem letzten Kontakt zu einem an Hepatitis A –<br />
Erkrankten den <strong>Kindergarten</strong> wieder besuchen. Wenn unmittelbar nach dem Kontakt<br />
zu dem Erkrankten die aktive Schutz<strong>im</strong>pfung durchgeführt wurde, sind Kontaktpersonen<br />
1 bis 2 Wochen vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung<br />
auszuschließen.<br />
Durch einen Elternbrief, den Sie vom Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- erhalten, werden alle Eltern darüber informiert, dass ein Kind der<br />
Einrichtung an Hepatitis A erkrankt ist, <strong>und</strong> es wird ihnen empfohlen, sich an ihren<br />
Kinder-/Hausarzt zu wenden.
- 65 -<br />
<br />
<br />
<br />
Ein früherer <strong>Kindergarten</strong>besuch ist dann möglich, wenn die erforderlichen <strong>Hygiene</strong>maßnahmen<br />
zuverlässig eingehalten werden. Dazu müssen die Geschwister nach<br />
Ausbruch der Erkrankung vier Wochen lang die Hände nach jedem Toilettenbesuch<br />
<strong>und</strong> vor der Zubereitung von Mahlzeiten desinfizieren (siehe auch „Händehygiene“,<br />
Seite 27). Bei der Zubereitung <strong>und</strong> be<strong>im</strong> Austeilen von Speisen dürfen sie nicht<br />
teilnehmen.<br />
Für Erzieherinnen, die selbst erkrankt sind oder in deren Wohngemeinschaft eine<br />
Hepatitis A-Erkrankung aufgetreten ist, gilt dasselbe.<br />
Alle Toiletten <strong>und</strong> der Waschraum der Einrichtung sollten desinfizierend gereinigt<br />
werden.<br />
b) Hepatitis B - nicht meldepflichtig<br />
Die Hepatitis B ist weltweit verbreitet. Sie wird durch das Hepatitis B-Virus hervorgerufen<br />
<strong>und</strong> ist eine sehr ansteckende Leberentzündung.<br />
Übertragung<br />
Hepatitis B-Viren erreichen eine hohe Konzentration <strong>im</strong> Blut. In geringerer Menge sind<br />
sie auch <strong>im</strong> Speichel, in Samen- <strong>und</strong> Scheidenflüssigkeit nachweisbar.<br />
Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich über Blut <strong>und</strong> den Geschlechtsverkehr durch<br />
Eindringen des Virus in die Blutbahn. Hierfür reichen schon kleinste Haut- oder<br />
Schle<strong>im</strong>hautverletzungen aus. Die überwiegende Zahl von Infektionen erfolgt durch<br />
ungeschützten Geschlechtsverkehr mit infizierten Personen.<br />
Frauen, die das Virus in sich tragen, können vor oder während der Geburt ihr Kind<br />
anstecken. Auf diese Weise können schon Neugeborene erkranken.<br />
Die Gefahr einer Ansteckung durch Blutübertragungen oder Operationen ist in<br />
Deutschland sehr gering, weil alle Blutspender getestet werden <strong>und</strong> medizinische<br />
Instrumente sterilisiert oder Einmalinstrumente verwendet werden. Auch Tätowierungen,<br />
Piercing <strong>und</strong> Ohrlochstechen unter unhygienischen Verhältnissen stellen einen<br />
möglichen Übertragungsweg dar.<br />
Auch durch Nagelscheren, Zahnbürsten oder gemeinsamen Gebrauch von<br />
Injektionsnadeln (z. B. bei Drogenkonsum) können Hepatitis B-Viren übertragen werden.<br />
Inkubationszeit<br />
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen 40 bis 200 Tage (<strong>im</strong><br />
Schnitt 60 bis 90 Tage). Wegen dieser sehr langen Inkubationszeit lässt sich der<br />
Zeitpunkt einer Ansteckung häufig nicht genau festlegen.
- 66 -<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Solange <strong>im</strong> Blut Teile des Hepatitis B-Virus nachgewiesen werden können, ist ein Mensch<br />
ansteckend, d. h. durch sein Blut kann die Erkrankung auf Ges<strong>und</strong>e übertragen werden.<br />
Dies ist bereits kurz vor Ausbruch der Erkrankung der Fall <strong>und</strong> während der nächsten 2<br />
bis 3 Monate, bei chronischen Trägern (s. u.) jahrelang.<br />
Krankheitsbild<br />
Es entspricht <strong>im</strong> Wesentlichen dem der Hepatitis A. Die Erkrankung beginnt mit<br />
uncharakteristischen grippeähnlichen Symptomen <strong>und</strong> Magen-Darm-Beschwerden. Erst<br />
danach kommt es zur typischen Gelbfärbung der Augen <strong>und</strong> Haut sowie zu einer<br />
Dunkelfärbung des Urins <strong>und</strong> einem hellen Stuhl. Im Normalfall heilt die Hepatitis B aus<br />
<strong>und</strong> die Viren sind nach 3 Monaten nicht mehr <strong>im</strong> Blut nachweisbar. Etwa 5 bis 10 %<br />
der Erkrankten behalten das Hepatitis B-Virus <strong>im</strong> Blut, man nennt das "Trägerstatus".<br />
Diese Patienten können dabei ges<strong>und</strong> sein oder eine chronische Hepatitis B entwickeln.<br />
Im letzteren Fall kann es <strong>im</strong> Spätstadium auch zu einer Leberzirrhose oder zu Leberkrebs<br />
kommen.<br />
Therapie<br />
Die Behandlung der akuten Hepatitis B beschränkt sich auf die Linderung der<br />
Krankheitszeichen, außerdem darf während der Zeit der Erkrankung kein Alkohol<br />
getrunken werden, weil dadurch die Leber zusätzlich belastet wird.<br />
Bei der chronischen Form der Hepatitis B können spezielle Medikamente, sog.<br />
Interferone, gegeben werden.<br />
Impfung<br />
Die Ständige Impfkommission in Deutschland (STIKO) empfiehlt seit November 1995<br />
allen Kindern vom Säuglingsalter an <strong>und</strong> allen Jugendlichen die Impfung gegen<br />
Hepatitis B, weil sie damit wirksam vor dieser gefährlichen Leberentzündung geschützt<br />
werden können. Die Impfung besteht aus einer dreifachen Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung.<br />
<strong>Hygiene</strong> als Vorbeugung<br />
Neben der Impfung spielen die hygienischen Schutzmaßnahmen be<strong>im</strong> Umgang mit Blut<br />
eine große Rolle.<br />
Folgende Schutzmaßnahmen sind erforderlich:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Das Blut von erkrankten Personen oder von Personen mit „Trägerstatus“ darf weder<br />
direkt noch über Gegenstände mit der Haut oder Schle<strong>im</strong>haut eines anderen in<br />
Berührung kommen.<br />
Bei der Versorgung von offenen blutenden W<strong>und</strong>en oder Nasenbluten sind Einmalhandschuhe<br />
zu tragen. Alle Gegenstände, die evtl. mit dem Blut in Berührung<br />
gekommen sind, sind anschließend zu desinfizieren.<br />
Da Erbrochenes häufig Blut enthält, ist auch hier in gleicher Weise zu verfahren.<br />
Ein geeignetes Flächendesinfektionsmittel <strong>und</strong> ein geeignetes Händedesinfektionsmittel<br />
müssen vorrätig sein.
- 67 -<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Bei Beachtung der hygienischen Schutzmaßnahmen ist die Gefahr einer Weiterverbreitung<br />
der Hepatitis B <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> praktisch ausgeschlossen. Das Infektionsschutzgesetz<br />
führt deshalb die Hepatitis B auch nicht mehr als Erkrankung auf, bei der<br />
ein <strong>Kindergarten</strong>besuch untersagt wäre – ebenso wenig wie bei der Hepatitis C<br />
(nachfolgender Abschnitt).<br />
<br />
Sobald es das Allgemeinbefinden gestattet, darf ein an Hepatitis B erkranktes Kind<br />
die Einrichtung wieder besuchen.<br />
Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom <strong>Kindergarten</strong>besuch ist nicht erforderlich.<br />
Vorgehen be<strong>im</strong> Vorliegen eines Hepatitis B-Trägerstatus<br />
Im Blut eines erkrankten Kindes kann, auch wenn es wieder ges<strong>und</strong> ist, noch für einige<br />
Zeit das Hepatitis B-Virus nachgewiesen werden. Es gibt auch Kinder, bei denen das<br />
Virus lebenslang <strong>im</strong> Körper verbleibt. Diese Kinder können andere Kinder über die o. g.<br />
Ansteckungswege (siehe „Übertragung“) infizieren.<br />
Für Kinder mit Trägerstatus gilt der § 34 Abs. 9 IfSG (siehe Seite 33).<br />
Dabei sind folgende Schutzmaßnahmen erforderlich:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Der Name des betroffenen Kindes unterliegt der Schweigepflicht. Das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt<br />
teilt ihn der <strong>Kindergarten</strong>leitung mit <strong>und</strong> diese entscheidet, wer vom<br />
Personal noch zu informieren ist- <strong>im</strong>mer unter Hinweis auf die Schweigepflicht.<br />
Die Eltern aller Kinder der Einrichtung erhalten in der Regel eine kurze schriftliche<br />
Mitteilung, dass bei einem Kind ein Hepatitis B-Trägerstatus vorliegt.<br />
Sie werden gebeten, sich persönlich von ihrem Kinder- oder Hausarzt beraten zu<br />
lassen <strong>und</strong> ggf. ihr Kind <strong>im</strong>pfen zu lassen.<br />
Auch die Erzieherinnen sollten mit ihrem Hausarzt sprechen <strong>und</strong> sich ggf. <strong>im</strong>pfen<br />
lassen.<br />
Im Übrigen sind die auf der vorigen Seite genannten hygienischen<br />
Schutzmaßnahmen ebenfalls erforderlich.<br />
Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es Kinder, bei denen ein solcher Hepatitis B-<br />
Trägerstatus vorliegt, ohne dass sie selbst, ihr Arzt oder die Familie es wissen. Deshalb<br />
muss mit Blut, Erbrochenem <strong>und</strong> der Versorgung von blutenden W<strong>und</strong>en gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wie hier erläutert verfahren werden.
- 68 -<br />
c) Hepatitis C - nicht meldepflichtig<br />
Die Hepatitis C ist eine infektiöse Leberentzündung. Das Hepatitis C-Virus (HCV) ist<br />
weltweit verbreitet.<br />
Übertragung<br />
Die Hepatitis C-Viren kommen nur bei Menschen vor. Sie sind <strong>im</strong> Blut <strong>und</strong> in geringerer<br />
Menge auch in anderen Körperflüssigkeiten nachweisbar (Speichel, Samen- <strong>und</strong><br />
Scheidenflüssigkeit). Die Übertragung erfolgt durch das Eindringen von Blut oder<br />
anderen Körperflüssigkeiten einer infizierten Person in die Blutbahn oder das Gewebe<br />
des Empfängers. Das Hepatitis C-Virus wird nicht durch die Luft, auch nicht durch<br />
Niesen oder Husten übertragen <strong>und</strong> auch nicht über die gemeinsame<br />
Toilettenbenutzung.<br />
Ein wichtiger Übertragungsweg ist der gemeinsame Gebrauch von Spritzen <strong>und</strong> Kanülen<br />
unter i. v.-Drogenabhängigen. Auch durch gemeinsam benutzte Nagelscheren, Zahnbürsten<br />
<strong>und</strong> Nassrasierer kann es aufgr<strong>und</strong> blutender Verletzungen zur Übertragung<br />
kommen. Bei unsachgemäßem Verhalten ist eine Virusübertragung auch be<strong>im</strong><br />
Tätowieren, Piercing oder Ohrlochstechen möglich. Bei Operationen, Akupunktur <strong>und</strong><br />
zahnärztlichen Eingriffen kann es ebenfalls zur Virus-Blutübertragung kommen, wenn<br />
die <strong>Hygiene</strong>regeln nicht eingehalten werden.<br />
Die Übertragung vor <strong>und</strong> während der Geburt von der Mutter auf das Kind ist abhängig<br />
von der Viruskonzentration <strong>im</strong> mütterlichen Blut. Das Risiko ist wesentlich geringer als<br />
bei der Hepatitis B. Es beträgt 3 bis 5 %.<br />
Sexuelle Übertragung kommt vor, ist aber nicht so entscheidend wie bei Hepatitis B.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 24 Wochen, in der Regel 6 bis 9 Wochen.<br />
Ansteckungsfähigkeit besteht, solange das Virus <strong>im</strong> Blut nachweisbar ist. Eine genaue<br />
Dauer kann nicht angegeben werden.<br />
Krankheitsbild<br />
Zu Beginn der Erkrankung finden sich Symptome eines grippalen Infektes <strong>und</strong> Magen-<br />
Darm-Beschwerden wie Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen. Nur bei etwa 25 % der<br />
Infizierten kommt es anschließend zur akuten Hepatitis, die meist recht milde verläuft.<br />
Eine Gelbsucht ist eher selten. In 50 bis 85 % der Fälle geht die Hepatitis C in einen<br />
chronischen Verlauf über, der über viele Jahre schleichend mit milder Symptomatik wie<br />
Müdigkeit, unspezifischen Oberbauchbeschwerden <strong>und</strong> Leistungsschwäche einhergeht.<br />
Gelegentlich treten auch Juckreiz <strong>und</strong> Gelenkbeschwerden auf. Bei ca. 20 % der<br />
Patienten mit dieser chronischen Hepatitis C kommt es nach 20 bis 30 Jahren zur<br />
Leberzirrhose mit hohem Risiko eines Leberkarzinoms. Häufig fehlen jegliche<br />
Krankheitszeichen <strong>und</strong> die Diagnose einer akuten, chronischen oder abgelaufenen<br />
Hepatitis C wird erst zufällig durch eine routinemäßige Blutuntersuchung gestellt.
- 69 -<br />
Therapie<br />
Unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen ist eine Therapie mit alpha-Interferon <strong>und</strong> einer<br />
antiviralen Substanz möglich. Sie führt aber leider nicht <strong>im</strong>mer zum Erfolg.<br />
Vorbeugung<br />
Es gibt keine Impfung gegen Hepatitis C. Eine ausgeheilte Hepatitis C hinterlässt nach<br />
derzeitiger Kenntnis keine bleibende Immunität. Durch eine frühzeitig begonnene<br />
Interferontherapie kann eine akute Hepatitis C in nahezu allen Fällen geheilt werden.<br />
Wichtige vorbeugende Maßnahmen sind deshalb:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Beachtung der <strong>Hygiene</strong>regeln bei möglichem Kontakt zu virushaltigem Blut!<br />
Nagelscheren, Zahnbürsten, Nassrasierer nicht gemeinsam benutzen!<br />
Aufklärung der Drogenabhängigen bezüglich des Kanülen- <strong>und</strong> Spritzentauschs!<br />
Kondomgebrauch bei (risikoreichen) Sexualkontakten!<br />
Piercing, Tätowieren <strong>und</strong> Ohrlochstechen nur in Studios vornehmen lassen, die die<br />
<strong>Hygiene</strong>regeln befolgen! Vorsicht auf Messen <strong>und</strong> bei Billigangeboten in Urlaubsländern!<br />
Untersuchung von Blutspendern <strong>und</strong> Blutprodukten!<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Das erkrankte Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen, sobald es<br />
das Allgemeinbefinden gestattet.<br />
Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom <strong>Kindergarten</strong>besuch ist nicht erforderlich.<br />
Das Blut von Kindern, die das Hepatitis C-Virus <strong>im</strong> Blut haben, darf weder direkt noch<br />
über Gegenstände mit der Haut oder Schle<strong>im</strong>haut eines Anderen in Berührung<br />
kommen.<br />
Bei der Versorgung von offenen blutenden W<strong>und</strong>en oder Nasenbluten sind deshalb<br />
Einmalhandschuhe zu tragen. Alle Gegenstände, die mit Blut in Berührung<br />
gekommen sind, sind anschließend zu desinfizieren.<br />
Da Erbrochenes häufig Blut enthält, ist auch hier in gleicher Weise zu verfahren.<br />
Ein geeignetes Flächendesinfektionsmittel <strong>und</strong> ein geeignetes Händedesinfektionsmittel<br />
müssen vorrätig sein.
- 70 -<br />
d) Hepatitis E - meldepflichtig!<br />
Krankheitsbild <strong>und</strong> Übertragungswege sind die gleichen wie bei der Hepatitis A. Die<br />
Erkrankung tritt häufig in den tropischen Ländern auf, bei uns ist sie sehr selten. In<br />
Deutschland werden nur vereinzelte Fälle gemeldet, die wahrscheinlich bei Auslandsreisen<br />
erworben wurden.<br />
Die <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> erforderlichen Maßnahmen erfahren Sie <strong>im</strong> Einzelfall vom<br />
Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- .<br />
20. Masern - meldepflichtig!<br />
Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung. Der Erreger kommt nur be<strong>im</strong><br />
Menschen vor.<br />
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 8 bis 10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums,<br />
14 Tage bis zum Erscheinen des Hautausschlags.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
5 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des typischen Ausschlags, am höchsten kurz vor<br />
dem Auftreten des Ausschlags.<br />
Krankheitsbild<br />
Masern beginnen als schwere Erkältung mit Schnupfen, Husten, Bindehautentzündung<br />
<strong>und</strong> Fieber oft über 39° C. Anschließend tritt als typisches Erkennungszeichen ein<br />
fleckartiger Hautausschlag auf, der am Kopf beginnt <strong>und</strong> sich dann über den ganzen<br />
Körper ausbreitet. Für ca. eine Woche tritt Fieber auf. Als Folge können bakterielle<br />
Sek<strong>und</strong>ärinfektionen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis <strong>und</strong> Lungenentzündungen<br />
auftreten. Die schwerste Masernkomplikation ist die Enzephalitis, d. h. die Entzündung<br />
des Gehirns, die in etwa 1 von 1000 Krankheitsfällen auftritt. Sie führt in 20 bis 30 % zu<br />
bleibenden Behinderungen <strong>und</strong> auch heute noch bei 10 bis 20 % der daran Erkrankten<br />
zum Tode.<br />
Therapie<br />
Medikamente gegen das Masernvirus gibt es nicht. Die Behandlungsmaßnahmen<br />
richten sich deshalb auf die Bekämpfung der Krankheitszeichen (Fieber, Husten,<br />
Entzündungszeichen).
- 71 -<br />
Impfung<br />
Die zwe<strong>im</strong>alige Masern<strong>im</strong>pfung - heute als Masern-Mumps-Röteln-Kombinations-<br />
Impfung verabreicht - ist der sicherste Schutz vor der Erkrankung. Nach Kontakt mit<br />
einem masernkranken Patienten können unge<strong>im</strong>pfte oder nur einmal ge<strong>im</strong>pfte<br />
Personen, die die Krankheit bisher nicht durchgemacht haben, noch innerhalb von 3<br />
Tagen durch eine Impfung geschützt werden.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
<br />
Erkrankte können nach Abklingen der klinischen Symptome, frühestens 5 Tage nach<br />
Exanthemausbruch die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen.<br />
Kontaktpersonen (Geschwister), die nicht ge<strong>im</strong>pft sind oder die früher noch keine<br />
Masern durchgemacht haben, sollen 14 Tage zu Hause bleiben. Eine Impfung<br />
innerhalb der ersten 3 Tage nach der Ansteckung ist noch wirksam.<br />
Für Erzieherinnen, in deren Familie eine Masernerkrankung aufgetreten ist, gilt<br />
dasselbe.<br />
21. Mumps - meldepflichtig!<br />
Die Übertragung des Mumps–Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 12 bis 25 Tage, meistens 16 bis 18 Tage.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
7 Tage vor bis 9 Tage nach Beginn der sichtbaren Schwellung der Ohrspeicheldrüse.<br />
Krankheitsbild<br />
Beginn mit Reizbarkeit, Appetitlosigkeit, Kopf-, Ohren- <strong>und</strong> Halsschmerzen, vor allem<br />
Schmerzen be<strong>im</strong> Kauen. Eine oder beide Ohrspeicheldrüsen schwellen an. Fieber bis<br />
39 o C. Als Komplikationen können Entzündungen der Bauchspeicheldrüse oder der<br />
Hoden (mit der möglichen Spätfolge Unfruchtbarkeit) auftreten. Auch ist Mumps mittlerweile<br />
die häufigste Ursache für bleibende Schwerhörigkeit bei Kindern. Außerdem kann<br />
bei ca. 3 bis 10 % der Mumpspatienten eine Hirnhautentzündung auftreten. Die<br />
Krankheitsdauer beträgt 3 bis 8 Tage. Bei einer selten auftretenden Meningoenzephalitis<br />
(Entzündung der Hirnhaut <strong>und</strong> des Gehirns) kommt es bei 50 % der Erkrankten zu<br />
Dauerschäden.<br />
Therapie<br />
Medikamente gegen das Mumpsvirus gibt es nicht. Die Behandlungsmaßnahmen richten<br />
sich deshalb auf die Bekämpfung der Krankheitszeichen (Fieber, Schmerzen, Schwellung<br />
der Ohrspeicheldrüse).
- 72 -<br />
Impfung<br />
Die wirksamste präventive Maßnahme ist die Schutz<strong>im</strong>pfung. Die erste Impfung wird<br />
zwischen dem 12. <strong>und</strong> 15. Lebensmonat, vorzugsweise in Kombination mit der Masern<strong>und</strong><br />
Röteln-Impfung, empfohlen, die zweite Impfung soll frühestens 4 Wochen nach der<br />
ersten Impfung durchgeführt werden. Eine Altersbegrenzung für die Impfung besteht<br />
nicht.<br />
Eine Impfung innerhalb der ersten 3 bis 5 Tagen nach der Ansteckung ist auch noch<br />
wirksam. Unge<strong>im</strong>pfte oder nur einmal ge<strong>im</strong>pfte Personen müssen deshalb möglichst<br />
bald nach dem Kontakt mit einem Erkrankten ge<strong>im</strong>pft werden.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
<br />
Erkrankte können nach Abklingen der klinischen Symptome, frühestens 9 Tage nach<br />
Auftreten der Speicheldrüsenschwellung, die Gemeinschaftseinrichtung wieder<br />
besuchen.<br />
Ge<strong>im</strong>pfte Kontaktpersonen dürfen die Gemeinschaftseinrichtung sofort besuchen.<br />
Unge<strong>im</strong>pfte Kontaktpersonen (Geschwister ebenso wie Erzieherinnen, die die<br />
Erkrankung noch nicht gehabt haben) sollen für die Dauer der mittleren<br />
Inkubationszeit von 18 Tagen den <strong>Kindergarten</strong> nicht besuchen. Dies entfällt nach<br />
postexpositioneller Schutz<strong>im</strong>pfung.<br />
22. M<strong>und</strong>fäule <strong>und</strong> Lippenherpes - nicht meldepflichtig<br />
Bei der M<strong>und</strong>fäule (lateinisch Stomatitis aphtosa) handelt es sich um die Erstinfektion mit<br />
dem Herpes-s<strong>im</strong>plex-Virus, die vor allem Kleinkinder zwischen 10 Monaten <strong>und</strong> 3<br />
Jahren betrifft. Auslöser ist das Herpes-S<strong>im</strong>plex-Virus Typ 1.<br />
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit den entzündeten Schle<strong>im</strong>hautstellen,<br />
über mit dem Virus verunreinigte, nicht desinfizierte Hände <strong>und</strong> über<br />
Tröpfcheninfektion.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 12 Tage.<br />
Während der akuten Erkrankung besteht Ansteckungsfähigkeit.<br />
Krankheitsbild<br />
Beginn mit hohem Fieber, starken Schmerzen be<strong>im</strong> Essen <strong>und</strong> Trinken bis hin zur<br />
Verweigerung der Nahrungsaufnahme, weil auf der M<strong>und</strong>schle<strong>im</strong>haut, auf Zahnfleisch,<br />
Gaumen <strong>und</strong> Lippen zahlreiche schmerzhafte Bläschen <strong>und</strong> Geschwüre auftreten. Oft ist<br />
das Zahnfleisch geschwollen <strong>und</strong> blutet leicht. Die Halslymphknoten schwellen ebenfalls
- 73 -<br />
an. In seltenen Fällen kann es zu Komplikationen kommen, etwa bei Neugeborenen, bei<br />
Kindern mit Neurodermitis oder mit Abwehrschwäche. Das Fieber kann mehrere Tage<br />
anhalten, meistens ist die Krankheit aber nach einer Woche überstanden. Die Bläschen<br />
trocknen aus <strong>und</strong> die w<strong>und</strong>en Stellen <strong>im</strong> M<strong>und</strong> heilen ab. Erst wenn alle Bläschen<br />
trocken sind, ist das Kind nicht mehr ansteckend.<br />
Das Herpes-s<strong>im</strong>plex-Virus verbleibt auch nach der Abheilung der Bläschen lebenslang in<br />
den Nervenbahnen des Körpers <strong>und</strong> kann von dort aus zu erneuten Krankheitszeichen<br />
führen, wenn das Abwehrsystem geschwächt ist. Dafür kann es verschiedene Ursachen<br />
geben wie andere Infektionskrankheiten, übermäßige Sonneneinstrahlung oder<br />
seelischen Stress. Das Krankheitsbild äußert sich dann als typischer Lippenherpes.<br />
Therapie<br />
Als Medikamente stehen sogenannte Virustatika in verschiedenen Darreichungsformen<br />
zur Verfügung. Zusätzlich kann man die Behandlung mit fiebersenkenden Maßnahmen<br />
<strong>und</strong> lokalen Schmerzmitteln, z. B. betäubendes Gel oder Creme, unterstützen.<br />
Vorbeugung<br />
Eine Impfung gibt es nicht. Da fast alle Menschen das Virus in sich tragen, kann man<br />
eine Infektion nicht verhindern. Deshalb gibt es auch kein gesetzliches Besuchsverbot für<br />
Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder. Es wird jedoch empfohlen, ein Kind während<br />
der Erkrankung zu Hause zu lassen.<br />
23. Paratyphus - meldepflichtig!<br />
Es handelt sich um eine bakteriell bedingte Brechdurchfallerkrankung, die in<br />
Deutschland sehr selten vorkommt. 75 % der Paratyphusfälle werden aus Reiseregionen<br />
mit unzureichendem <strong>Hygiene</strong>standard <strong>im</strong>portiert. Die erforderlichen Maßnahmen <strong>im</strong><br />
<strong>Kindergarten</strong> erfahren Sie <strong>im</strong> Einzelfall vom Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- .<br />
24. Pest - meldepflichtig!<br />
Die Pest kommt noch in einigen wenigen asiatischen, afrikanischen <strong>und</strong> amerikanischen<br />
Ländern vor. Der letzte größere Ausbruch ereignete sich 1994 in Indien. Zuletzt traten <strong>im</strong><br />
August 2009 <strong>im</strong> Nordwesten Chinas 11 Fälle von Lungenpest auf. Nach Deutschland<br />
wurden keine Krankheitsfälle eingeschleppt.
- 74 -<br />
25. Pfeiffersches Drüsenfieber - nicht meldepflichtig<br />
Das Pfeiffersche Drüsenfieber ist eine akute, überwiegend gutartig verlaufende<br />
Infektionskrankheit, die vorzugsweise bei älteren Kindern <strong>und</strong> jungen Erwachsenen<br />
auftritt. Sie wird durch das Epstein-Barr-Virus verursacht. Die Viren befallen die<br />
Lymphknoten, aber auch Leber <strong>und</strong> Milz. Die Durchseuchungsrate der Bevölkerung in<br />
Deutschland liegt für Personen ab dem 30. Lebensjahr bei etwa 90 %.<br />
Die Übertragung erfolgt vor allem über den Speichel. Als weitere Übertragungswege<br />
sind eine Tröpfchen- <strong>und</strong> Kontakt- bzw. Schmierinfektion nachgewiesen.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 10 bis 50 Tagen.<br />
Krankheitsbild<br />
Die Erkrankung beginnt mit Abgeschlagenheit gefolgt von Fieber-, Kopf- <strong>und</strong><br />
Gliederschmerzen, Lymphknotenschwellungen („Drüsenfieber“), vorwiegend am Hals,<br />
Rachen- <strong>und</strong> Mandelentzündung, Leber- <strong>und</strong> Milzschwellung <strong>und</strong> evtl. einem<br />
Hautausschlag. Akute Erscheinungen klingen meist innerhalb von 2 bis 3 Wochen ab. Es<br />
sind aber auch wochen- bis monatelange Verläufe möglich. Schwerwiegende Komplikationen<br />
sind selten. In der frühen Kindheit verläuft die Krankheit oft ohne Symptome<br />
<strong>und</strong> damit unbemerkt. Die Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität.<br />
Behandlung<br />
Eine spezifisch Therapie gibt es nicht. Die Behandlung ist symptomatisch.<br />
Eine Schutz<strong>im</strong>pfung steht derzeit nicht zur Verfügung.<br />
<strong>Hygiene</strong>maßnahmen<br />
Im Erkrankungsfall sollte direkter Speichelkontakt vermieden werden (keine gemeinsame<br />
Benutzung von Trinkbechern, Besteck usw.). Eine konsequente Händehygiene ist<br />
einzuhalten.<br />
Maßnahmen m <strong>Kindergarten</strong><br />
Nach Abklingen der Krankheitssymptome kann das Kind die Gemeinschaftseinrichtung<br />
wieder besuchen.<br />
Für ges<strong>und</strong>e Kontaktpersonen gibt es keine Einschränkungen.
- 75 -<br />
26. Ringelröteln - nicht meldepflichtig<br />
Es handelt sich um eine leichte Viruserkrankung, die folgenlos abheilt. Einzig gefährlich<br />
ist eine Infektion in der Schwangerschaft.<br />
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion.<br />
Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 8 bis 21 Tage.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Die Krankheit ist bereits einige Tage vor Beginn des Hautausschlages ansteckend. Wenn<br />
der typische Ausschlag sichtbar ist, besteht keine Ansteckungsgefahr mehr. Die<br />
Erkrankung hinterlässt vermutlich eine lebenslange Immunität. Ca. 50 % der<br />
Erwachsenen haben die Infektion (meist unbemerkt) durchgemacht.<br />
Krankheitsbild<br />
Ein großer Teil der Infizierten hat keinerlei Krankheitszeichen. Bei anderen finden sich<br />
nur grippeähnliche Symptome. Nur 15 bis 20 % aller Infizierten zeigen die typische<br />
Exanthemkrankheit. Der Hautausschlag beginnt an den Wangen als<br />
schmetterlingsförmige bläulich-rote Verfärbung, die Kinn- <strong>und</strong> M<strong>und</strong>region ist nicht<br />
betroffen. Nach 1 bis 2 Tagen symmetrische Ausbreitung über den ganzen Körper,<br />
Handflächen <strong>und</strong> Fußsohlen sind ausgespart. Der Ausschlag beginnt <strong>im</strong> weiteren Verlauf<br />
<strong>im</strong> Zentrum abzublassen <strong>und</strong> erscheint dadurch girlandenförmig, am auffallendsten an<br />
den Armen. Die Hauterscheinungen können sehr variabel sein, sie können verschwinden<br />
<strong>und</strong> dann wieder auftreten. Das Allgemeinbefinden ist wenig beeinträchtigt.<br />
Gelegentlich treten, vor allem bei Erwachsenen, vorübergehend Gelenkbeschwerden<br />
auf.<br />
Eine Therapie ist bei dem milden Krankheitsverlauf kaum notwendig.<br />
Ringelröteln in der Schwangerschaft<br />
Bei einer Infektion mit Ringelröteln während der Schwangerschaft kann das ungeborene<br />
Kind mitbetroffen werden. Die Folge kann eine Fehl- oder Totgeburt sein. Spätere<br />
Missbildungen sind bisher nicht bekannt. Hatten schwangere Frauen mit Kindern<br />
Kontakt, die an Ringelröteln erkrankt oder ansteckungsverdächtig sind, sollten sie sich<br />
sofort an ihren behandelnden Arzt wenden. Er best<strong>im</strong>mt den Immunstatus <strong>und</strong> berät sie.<br />
Es ist ratsam, bis zur Abklärung des Immunstatus den Kontakt zu Kindern, die die<br />
Krankheit übertragen können, zu meiden.<br />
Vorbeugung<br />
Eine prophylaktische Impfung steht nicht zur Verfügung. Besonders gefährdeten<br />
Personen (Schwangere, Personen mit Abwehrschwäche oder Blutarmut) wird empfohlen,<br />
den Kontakt zu Ringelrötelninfizierten zu meiden.
- 76 -<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
Die erkrankten Kinder/Jugendlichen dürfen nach Abklingen der Beschwerden die<br />
Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen.<br />
Der Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich.<br />
27. Röteln - nicht meldepflichtig<br />
Röteln sind eine harmlose Kinderkrankheit. Gefährlich können sie nur in der<br />
Schwangerschaft werden, wenn die Schwangere nicht durch überstandene Erkrankung<br />
oder Impfung geschützt ist. Röteln sind viel weniger ansteckend als Masern.<br />
Übertragung<br />
Das Rötelnvirus kommt nur bei Menschen vor, die Übertragung erfolgt durch<br />
Tröpfcheninfektion.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 14 bis 21 Tage.<br />
Die Ansteckungsfähigkeit beträgt 7 Tage vor bis 7 Tage nach Ausbruch des Exanthems.<br />
Krankheitsverlauf<br />
Röteln verlaufen häufig (in 50 % der Infektionen) ohne typische Krankheitszeichen <strong>und</strong><br />
bleiben unbemerkt. Charakteristische Krankheitszeichen sind: Lymphknotenschwellung,<br />
wobei die symmetrische Schwellung der Lymphknoten am Nacken <strong>und</strong> hinter den Ohren<br />
besonders typisch ist. Das Fieber beträgt meist nur zwischen 38 <strong>und</strong> 38,5 o C. Der<br />
Hautausschlag besteht aus hellroten kleinen Flecken, die zuerst <strong>im</strong> Gesicht auftreten <strong>und</strong><br />
sich dann über den Körper, Arme <strong>und</strong> Beine ausbreiten. Er klingt in 1 bis 3 Tagen<br />
wieder ab.<br />
Röteln in der Schwangerschaft<br />
Bei fehlender Immunität kann eine Rötelnvirusinfektion der Schwangeren in den ersten<br />
Monaten zu Fehlgeburt, Totgeburt oder typischen Missbildungen des Kindes führen.<br />
Häufigste Missbildungen sind Herzfehler, Innenohrschäden, Augenschäden,<br />
Schädigungen des Gehirns mit motorischer <strong>und</strong> mentaler Retardierung.<br />
Impfung<br />
Alle Kinder, Jungen <strong>und</strong> Mädchen sollten durch eine zwe<strong>im</strong>alige Röteln<strong>im</strong>pfung, die als<br />
Masern-Mumps-Röteln-Impfung verabreicht wird, geschützt werden. Die Impfung der<br />
Jungen ist erforderlich, damit sie später nicht Schwangere <strong>im</strong> familiären <strong>und</strong> beruflichen<br />
Umfeld anstecken können. Bei Ausbruch einer Rötelnerkrankung sollten alle
- 77 -<br />
unge<strong>im</strong>pften <strong>und</strong> nur einmal ge<strong>im</strong>pften Betroffenen einer Gruppe möglichst früh<br />
(innerhalb von 3 Tagen) eine Inkubations<strong>im</strong>pfung erhalten.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Erkrankte Personen dürfen nach Abklingen der Krankheitszeichen die<br />
Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen.<br />
<br />
Kontaktpersonen dürfen die Gemeinschaftseinrichtung sofort besuchen.<br />
28. Ruhr, bakterielle (Shigellose) - meldepflichtig!<br />
Übertragung<br />
Auch die Shigellose ist eine durch Bakterien ausgelöste ansteckende<br />
Durchfallerkrankung. Die Übertragung erfolgt überwiegend durch direkten Kontakt von<br />
Mensch zu Mensch. Das Bakterium wird mit dem Stuhl ausgeschieden <strong>und</strong> kann durch<br />
winzige Stuhlspuren an den Händen (Schmierinfektion) weiterverbreitet werden. Die<br />
Erkrankung wird oft bei Reisen in Länder mit geringem <strong>Hygiene</strong>standard erworben, <strong>und</strong><br />
zwar durch kontaminiertes Trinkwasser, Nahrungsmittel, Badegewässer. Als weitere<br />
Überträger werden Fliegen diskutiert. Auch ein enger Kontakt zu Erkrankten, z. B.<br />
gemeinsames Benutzen von Toiletten bei nicht ausreichender <strong>Hygiene</strong>, kann zur<br />
Weiterverbreitung führen. Die Infektionsdosis ist sehr niedrig, schon 10 bis 200 Ke<strong>im</strong>e<br />
können zur Erkrankung führen.<br />
Die Inkubationszeit beträgt meistens12 bis 96 St<strong>und</strong>en.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Sie besteht während der akuten Infektion <strong>und</strong> solange Bakterien mit dem Stuhl<br />
ausgeschieden werden, auch wenn die Erkrankung bereits abgeklungen ist. Die<br />
Ausscheidung von Shigellen dauert in der Regel 1 bis 4 Wochen nach der akuten<br />
Krankheitsphase. Eine antibiotische Behandlung führt zu einer Verkürzung der<br />
Krankheitsdauer <strong>und</strong> zu einer Reduktion der Bakterienausscheidung.<br />
Krankheitsbild<br />
Die Erkrankung beginnt mit krampfartigen Bauchschmerzen, schmerzhaftem Stuhldrang,<br />
Fieber <strong>und</strong> wässrigen, später auch schle<strong>im</strong>ig-blutigen Durchfällen. Mehrfacherkrankungen<br />
sind möglich, weil es verschiedene Arten von Shigellen gibt.<br />
Therapie<br />
Wichtigste Behandlungsmaßnahmen sind der Ausgleich von Wasser- <strong>und</strong> Mineralstoffverlusten<br />
sowie die Gabe von Antibiotika.
- 78 -<br />
Vorbeugung<br />
Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen der Hände nach dem Besuch<br />
der Toilette, vor der Zubereitung von Mahlzeiten <strong>und</strong> vor dem Essen.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
Ein Kind, welches an bakterieller Ruhr erkrankt ist, darf den <strong>Kindergarten</strong> nicht<br />
besuchen. Nach klinischer Genesung <strong>und</strong> dem Vorliegen von 3 unauffälligen<br />
Stuhlproben kann das Kind wieder den <strong>Kindergarten</strong> besuchen. Ein schriftliches<br />
ärztliches Attest ist erforderlich.<br />
Wenn ausnahmsweise doch einmal längere Zeit Erreger ausgeschieden werden, so<br />
dürfen solche Ausscheider mit einer Genehmigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes nach § 34<br />
Abs. 2 IfSG dann wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen, wenn folgende<br />
Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden:<br />
- Das Kind desinfiziert sich nach Benutzung der Toilette <strong>und</strong> vor dem Essen<br />
gründlich die Hände mit einem geeigneten Desinfektionsmittel.<br />
- Das Kind darf in dieser Zeit nicht an der Zubereitung <strong>und</strong> be<strong>im</strong> Austeilen von<br />
Speisen beteiligt werden.<br />
- Für betroffene Erzieherinnen gilt dasselbe.<br />
Die Geschwister eines erkrankten Kindes dürfen weiterhin die Gemeinschaftseinrichtung<br />
besuchen, wenn sie ges<strong>und</strong> sind <strong>und</strong> die genannten Vorsichtsmaßnahmen<br />
ebenfalls einhalten. Das Gleiche gilt für Erzieherinnen, in deren Familie<br />
eine Erkrankung an bakterieller Ruhr aufgetreten ist. Um einen negativen Bef<strong>und</strong><br />
nachweisen zu können, muss am Ende der Inkubationszeit eine Stuhluntersuchung<br />
erfolgen.
- 79 -<br />
29. Salmonellenerkrankung (-ausscheidung) -<br />
nur meldepflichtig bei Kindern unter 6 Jahren!<br />
Übertragung<br />
Die Salmonellose ist eine durch Bakterien ausgelöste Lebensmittelinfektion. Die<br />
Krankheitske<strong>im</strong>e werden meist durch infizierte Nahrungsmittel, wie z. B. rohes Fleisch<br />
<strong>und</strong> nicht ausreichend erhitzte Fleischerzeugnisse (Hackfleisch, Rohwurstsorten,<br />
Schlachtgeflügel, Fleischsalate), Eier <strong>und</strong> roheihaltige Zubereitungen aufgenommen. Die<br />
Nahrungsmittel können entweder durch ihre tierische Herkunft infiziert oder durch<br />
mangelnde Küchenhygiene bei der Zubereitung verunreinigt werden. Die Erkrankung ist<br />
weltweit verbreitet.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 6 bis 72 St<strong>und</strong>en, in der Regel 12 bis 36 St<strong>und</strong>en.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Sie besteht, so lange Bakterien <strong>im</strong> Stuhl ausgeschieden werden, auch wenn die<br />
Krankheit bereits abgeklungen ist. In den meisten Fällen werden die Bakterien noch<br />
einige Wochen lang (<strong>im</strong> Durchschnitt 4 Wochen) ausgeschieden.<br />
Krankheitsbild<br />
Die Salmonellose beginnt meist plötzlich mit Bauchschmerzen <strong>und</strong> plötzlich<br />
einsetzendem Durchfall. Zusätzlich können Fieber, Übelkeit, Erbrechen <strong>und</strong> Kopfschmerzen<br />
auftreten. Die Symptome dauern in der Regel nur wenige St<strong>und</strong>en oder Tage.<br />
Bei vorgeschädigten Patienten kann es auch zur Einschwemmung der Salmonellen in die<br />
Blutbahn mit weiteren Komplikationen kommen. Mehrfacherkrankungen sind möglich,<br />
es entsteht kein Schutz durch Immunität.<br />
Therapie<br />
Bei unkompliziertem Verlauf ist die Gabe von Antibiotika nicht angezeigt. Am wichtigsten<br />
ist der Ausgleich von Flüssigkeits- <strong>und</strong> Mineralverlusten.<br />
Vorbeugung<br />
Tatsache ist, dass ca. 10 % der Menschen zeitweise Salmonellenausscheider sind ohne<br />
es zu wissen. Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen der Hände, vor<br />
allem nach jedem Besuch der Toilette, vor der Zubereitung von Mahlzeiten <strong>und</strong> vor dem<br />
Essen. Händewaschen führt zwar nicht zur vollständigen Entfernung der Erreger, wohl<br />
aber zur drastischen Reduzierung der Ke<strong>im</strong>zahl an den Händen. Selbst wenn also nach<br />
dem Händewaschen einige wenige Salmonellen auf der Haut haften bleiben, so kann<br />
dadurch keine Erkrankung mehr ausgelöst werden.<br />
In den Sanitäranlagen müssen Seifenspender <strong>und</strong> Einmalhandtücher vorhanden sein.
- 80 -<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht bei Salmonellenerkrankungen ein Besuchsverbot<br />
von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet haben <strong>und</strong> zwar so lange, bis nach ärztlichem Urteil eine<br />
Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist. Dies ist in der Regel der Fall,<br />
wenn die betroffenen Kinder keinen Durchfall mehr haben.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Sobald es der Allgemeinzustand zulässt, darf das betreffende Kind deshalb wieder<br />
die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.<br />
Nach Beendigung der Krankheit werden erfahrungsgemäß für eine gewisse Zeit<br />
noch Salmonellen mit dem Stuhl ausgeschieden. Wenn die allgemeinen<br />
<strong>Hygiene</strong>regeln (Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife nach der Toilettenbenutzung<br />
<strong>und</strong> vor dem Essen, Abtrocknen mit Einmalhandtüchern), die sowieso <strong>im</strong>mer<br />
beachtet werden sollten, eingehalten werden, besteht jedoch keine Übertragungsgefahr.<br />
Ein Ausschluss vom <strong>Kindergarten</strong>besuch für die Dauer der Ausscheidung ist<br />
deshalb nicht erforderlich <strong>und</strong> auch <strong>im</strong> Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen. Eine<br />
Desinfektion der Toiletten von Salmonellenausscheidern ist nicht notwendig, die<br />
tägliche Anwendung von WC-Reinigern ist ausreichend.<br />
Be<strong>im</strong> Zubereiten <strong>und</strong> Austeilen von Speisen zur Gemeinschaftsverpflegung dürfen<br />
diese Kinder aber nicht teilnehmen.<br />
Für betroffene Erzieherinnen gilt dasselbe.<br />
Diese Empfehlungen gelten auch für andere Krankheitserreger, die <strong>im</strong> Allgemeinen<br />
unkompliziert verlaufende Durchfallerkrankungen verursachen (z. B. Campylobacter,<br />
Yersinia, etc.).
- 81 -<br />
30. Scharlach – meldepflichtig!<br />
Haupterkrankungsalter ist das fünfte bis zehnte Lebensjahr. Säuglinge erkranken selten.<br />
Der Krankheitserreger gehört zu den A-Streptokokken. Dies ist eine Gruppe von<br />
Bakterien, die neben Scharlach auch andere Erkrankungen verursachen, z. B. eitrige<br />
Angina, Hautinfektionen, rheumatisches Fieber <strong>und</strong> Nierenentzündungen. Die<br />
Scharlach-Streptokokken sind Eitererreger, die ein Gift (Toxin) produzieren, das einen<br />
typischen Hautausschlag hervorruft.<br />
Übertragung<br />
Die Erreger werden be<strong>im</strong> Husten, Niesen, Sprechen übertragen (Tröpfcheninfektion).<br />
Etwa 10 % der Bevölkerung (in Epidemien auch viel mehr) tragen die Erreger auf den<br />
Schle<strong>im</strong>häuten <strong>und</strong> auf der Haut ohne selbst krank zu werden. Als ges<strong>und</strong>e Ke<strong>im</strong>träger<br />
können sie die Erreger aber an andere weitergeben.<br />
Inkubationszeit<br />
Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung vergehen meist 1 bis 3 Tage<br />
(selten länger).<br />
Dauer der Ansteckungsfähigkeit<br />
Bis 24 St<strong>und</strong>en nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie (z. B. Penicillin für<br />
mindestens 10 Tage). Unbehandelt gelten die Patienten bis zu 3 Wochen als infektiös.<br />
Krankheitsbild<br />
Die Krankheit beginnt plötzlich mit Erbrechen <strong>und</strong> Fieber, Halsweh mit eitrigen<br />
Rachenmandeln (Angina), zunächst weiß belegter, später H<strong>im</strong>beerzunge. Die Halslymphknoten<br />
sind geschwollen, das Allgemeinbefinden ist stark beeinträchtigt. Nach 1<br />
bis 2 Tagen entwickelt sich ein typischer Hautausschlag (stecknadelkopfgroße, hochrote<br />
erhabene Flecken). Er beginnt am Oberkörper <strong>und</strong> dehnt sich dann auf Hals, Stamm,<br />
Arme <strong>und</strong> Beine aus. Das M<strong>und</strong>-Kinn-Dreieck bleibt frei (blass). Wenn das Exanthem<br />
abgeklungen ist, kommt es zur charakteristischen Hautschuppung, die bis zu 6 Wochen<br />
anhalten kann. Sie ist am Körper meist kleieförmig, kann an Händen <strong>und</strong> Füßen aber<br />
größere Hautbezirke betreffen.<br />
Therapie<br />
Die Erkrankung wird antibiotisch (Penicillin) erfolgreich behandelt. Durch die<br />
Behandlung wird der Krankheitsverlauf gemildert, die Dauer der Ansteckungsfähigkeit<br />
wird verkürzt <strong>und</strong> Folgekrankheiten, wie z. B. rheumatisches Fieber, Nierenerkrankungen<br />
<strong>und</strong> Herzerkrankungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden.
- 82 -<br />
Vorbeugung<br />
Eine Schutz<strong>im</strong>pfung ist nicht möglich. Eine vorbeugende Medikamentengabe nach<br />
Kontakt mit einem Scharlachkranken ist in der Regel nicht erforderlich. Scharlach<br />
hinterlässt keine sichere Immunität, deshalb sind Mehrfacherkrankungen möglich.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Erkrankte, die mit Antibiotika behandelt werden, dürfen die Gemeinschaftseinrichtung<br />
wieder besuchen, wenn die Antibiotikabehandlung nach ärztlicher Verordnung<br />
mindestens 24 St<strong>und</strong>en durchgeführt wurde.<br />
Ohne Antibiotikabehandlung dürfen Erkrankte den <strong>Kindergarten</strong> wieder besuchen,<br />
sobald die Krankheitszeichen abgeklungen sind. Ein schriftliches ärztliches Attest ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Ein Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich.<br />
31.Tuberkulose – meldepflichtig!<br />
Die Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die durch Tuberkulose-<br />
Bakterien verursacht wird. Die häufigste Form ist die Lungentuberkulose. Die Ansteckung<br />
mit Tuberkulose-Bakterien erfolgt heute praktisch nur noch über die Atemwege von<br />
Mensch zu Mensch (Tröpfcheninfektion). Die Gefahr einer Ansteckung besteht bei<br />
Kontakt mit einer an Lungentuberkulose erkrankten Person. Sie ist umso größer, je<br />
länger <strong>und</strong> enger der Kontakt war. Die häufigsten Beschwerden sind Husten, Auswurf,<br />
Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Nachtschweiß <strong>und</strong> leichtes Fieber. Kleine<br />
Kinder <strong>und</strong> Personen mit einer Immunschwäche erkranken häufiger <strong>und</strong> schwerer an<br />
Tuberkulose. Die Tuberkulose ist mit Medikamenten gut behandelbar. Eine Impfung wird<br />
in Deutschland wegen der geringen Erkrankungszahlen nicht mehr empfohlen.<br />
Die <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> erforderlichen Maßnahmen bei einem Tuberkulosefall erfahren Sie<br />
<strong>im</strong> Einzelfall vom Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- .<br />
32. Typhus – meldepflichtig!<br />
Es handelt sich um eine bakteriell bedingte Brechdurchfallerkrankung mit hohem Fieber,<br />
die in den meisten Fällen über Trinkwasser, aber auch über rohe oder nicht ausreichend<br />
erhitzte Speisen übertragen wird. Die Erkrankung wird vereinzelt aus tropischen <strong>und</strong><br />
subtropischen Ländern nach Deutschland eingeschleppt, sie wird aufgr<strong>und</strong> des hohen<br />
<strong>Hygiene</strong>standards hier aber nicht weiterverbreitet. Die Krankheit ist mit Antibiotika gut<br />
behandelbar. Es gibt auch eine wirksame Schutz<strong>im</strong>pfung gegen Typhus, die vor Reisen<br />
in gefährdete Gebiete empfehlenswert ist.<br />
Über die in der Einrichtung notwendigen Maßnahmen informiert Sie das Landratsamt<br />
<strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- <strong>im</strong> Einzelfall.
- 83 -<br />
33. Virusbedingte hämorrhagische Fieber – meldepflichtig!<br />
Unter dieser Kategorie werden verschieden Viruskrankheiten erfasst (Gelbfieber,<br />
Lassafieber, etc.), die in tropischen Ländern vorkommen <strong>und</strong> in Einzelfällen nach<br />
Deutschland eingeschleppt werden können. Wie der Name sagt, äußern sich die<br />
Krankheiten als Fieber, das mit Blutungen in die Haut <strong>und</strong> in die inneren Organe<br />
einhergeht. Die Erkrankung endet oft tödlich. Gegen Gelbfieber gibt es jedoch eine<br />
Schutz<strong>im</strong>pfung, die vor Reisen in die Infektionsgebiete Afrikas oder Südamerikas<br />
empfohlen wird. Die auch in Deutschland vorkommenden Hantavirus-Infektionen<br />
verlaufen als milde bis moderate Form des hämorrhagischen Fiebers mit Magen-<br />
Darmbeschwerden <strong>und</strong> Nierenbeteiligung.<br />
Über die in der Gemeinschaftseinrichtung notwendigen Maßnahmen informiert Sie das<br />
Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- <strong>im</strong> Einzelfall.<br />
34. Virusbedingte Durchfallerkrankungen -<br />
nur meldepflichtig bei Kindern unter 6 Jahren!<br />
Übertragung<br />
Zahlreiche Virus-Arten können Durchfallerkrankungen auslösen. In Deutschland sind<br />
dies hauptsächlich Rota-, Adeno- <strong>und</strong> Noroviren. Sie werden auf fäkal-oralem Weg<br />
durch Schmierinfektionen übertragen. Noroviren werden außerdem auch mit<br />
Erbrochenem ausgeschieden <strong>und</strong> können über Tröpfchenbildung mit der Luft übertragen<br />
werden.<br />
Bereits die Aufnahme von 10 bis 100 Viren reicht für eine Erkrankung aus. Daher ist<br />
auch eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch möglich, indem winzige Mengen<br />
von Kotresten von dem Erkrankten verschmiert werden <strong>und</strong> dann von einer anderen<br />
Person an die Hände oder an Lebensmittel gebracht werden, die dann in den M<strong>und</strong><br />
gesteckt bzw. verzehrt werden.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 6 bis 50 St<strong>und</strong>en bei Noroviren, 1 bis 3 Tage für Rotaviren<br />
<strong>und</strong> 5 bis 8 Tage für Adenoviren.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Sie besteht, solange Viren <strong>im</strong> Stuhl ausgeschieden werden, auch wenn die Krankheit<br />
bereits abgeklungen ist. In der Regel dauert die Virusausscheidung wenige Tage bis zu<br />
zwei Wochen.<br />
Krankheitsbild<br />
Typischerweise beginnt die Erkrankung plötzlich mit Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen<br />
<strong>und</strong> starken Durchfällen. Auch leichtes Fieber kann auftreten. Diese<br />
Krankheitszeichen dauern in der Regel für 1 bis 3 Tage an.
- 84 -<br />
Therapie<br />
Die Behandlung erfolgt symptomatisch durch Ausgleich des Flüssigkeits- <strong>und</strong><br />
Mineralienverlustes. Ein Mittel zur Bekämpfung der Viren steht nicht zur Verfügung. Die<br />
Gabe von Antibiotika ist wirkungslos <strong>und</strong> deshalb nicht angezeigt.<br />
Vorbeugung<br />
Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen der Hände, vor allem nach<br />
jedem Besuch der Toilette, vor der Zubereitung von Mahlzeiten <strong>und</strong> vor dem Essen. In<br />
den Sanitäranlagen müssen deshalb Seifenspender <strong>und</strong> Einmalhandtücher vorhanden<br />
sein.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht bei virusbedingten Durchfallerkrankungen<br />
lediglich ein Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen für die Kinder, die das<br />
6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben <strong>und</strong> zwar so lange, bis nach ärztlichem<br />
Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist (48 St<strong>und</strong>en<br />
nach Abklingen der klinischen Symptome). Die Untersuchung von Stuhlproben ist<br />
dafür nicht erforderlich.<br />
Nach Beendigung der Krankheit können die Viren noch für einige Tage bzw. bis zu<br />
zwei Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Wenn die allgemeinen<br />
<strong>Hygiene</strong>regeln (Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife nach der Toilettenbenutzung<br />
<strong>und</strong> vor dem Essen, Abtrocknen mit Einmalhandtüchern), die sowieso <strong>im</strong>mer<br />
beachtet werden sollten, eingehalten werden, besteht jedoch keine Übertragungsgefahr.<br />
Ein Ausschluss vom <strong>Kindergarten</strong>besuch für die Dauer der Ausscheidung ist<br />
deshalb nicht erforderlich <strong>und</strong> auch <strong>im</strong> Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen.<br />
Be<strong>im</strong> Zubereiten <strong>und</strong> Austeilen von Speisen zur Gemeinschaftsverpflegung dürfen<br />
diese Kinder aber nicht teilnehmen.<br />
Für betroffene Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher gilt dasselbe.<br />
Geschwister von erkrankten Kindern dürfen die Einrichtung weiter besuchen, so<br />
lange bei ihnen keine Krankheitszeichen auftreten.
- 85 -<br />
35. Warzen – nicht meldepflichtig<br />
Die gewöhnlichen Warzen sind r<strong>und</strong>e scharf umschriebene stecknadelkopf- bis<br />
erbsengroße Knötchen, die sich beetartig auf der Haut vermehren können. Sie befallen<br />
bevorzugt Hände <strong>und</strong> Fußsohlen.<br />
Bei den Plantarwarzen/Dornwarzen kommt es zur Ausbildung eines in den Fuß<br />
gerichteten Dornes, wodurch bei Belastung (Gehen, Wandern) erhebliche Schmerzen<br />
entstehen können. Unbehandelt können sie Monate bis Jahre vorhanden sein. Auch sie<br />
können mit Hühneraugen <strong>und</strong> Schwielen verwechselt werden.<br />
Dellwarzen sind stecknadelkopf- bis erbsengroße Knötchen mit glatter, oft glänzender<br />
Oberfläche. Bisweilen, aber nicht <strong>im</strong>mer, weisen sie in der Mitte eine Vertiefung ("Delle")<br />
auf. Be<strong>im</strong> Ausdrücken wird eine teigige Masse freigesetzt, die infektiös ist. Dellwarzen<br />
machen in der Regel keine Beschwerden, außer wenn sie sich entzünden. Sie können<br />
alle Körperteile befallen, bevorzugt treten sie jedoch an den oberen Körperteilen auf.<br />
Übertragung<br />
Sowohl gewöhnliche Warzen als auch Dellwarzen werden durch Viren verursacht <strong>und</strong><br />
sind übertragbar. Man geht davon aus, dass Dellwarzen durch direkten Mensch-zu-<br />
Mensch-Kontakt (be<strong>im</strong> Spielen, Sport, etc.) übertragen werden; gewöhnliche Warzen<br />
<strong>und</strong> Plantarwarzen werden dagegen hauptsächlich indirekt, durch Kontakt mit infizierten<br />
Gegenständen (z. B. Handtücher, Badeschuhen, Kleidung o. ä.) übertragen. In<br />
ordnungsgemäß desinfizierten Schw<strong>im</strong>mbeckenwasser werden die Viren durch das <strong>im</strong><br />
Wasser vorhandene Chlor inaktiviert. Die Übertragung erfolgt insbesondere über<br />
feuchte Fußböden <strong>im</strong> Bereich der Beckenumläufe, in Dusch- <strong>und</strong> Umkleideräumen <strong>und</strong><br />
über feuchte Sitzflächen. Hautschuppen, die mit Viren infiziert sind, haften am Boden<br />
<strong>und</strong> können bei Begehen mit nackten Füßen zu einer Infektion führen, indem die Viren<br />
über kleinste Verletzungen an den Fußsohlen in die Haut eindringen. Die<br />
Hauterscheinungen können erst Monate nach der stattgef<strong>und</strong>enen Infektion auftreten.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Personen mit Plantarwarzen sollten nicht barfuß laufen.<br />
Zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Plantarwarzen nicht mit nackten Füßen<br />
turnen! Spezielle Fußübungen können auf einem eigenen sauberen Handtuch<br />
durchgeführt werden.<br />
Die gemeinsame Benutzung von Handtüchern, Hautcremes etc. durch mehrere<br />
Personen ist zu vermeiden.<br />
Be<strong>im</strong> Besuch von Schw<strong>im</strong>mbädern kann durch das Tragen von Badeschuhen der unmittelbare<br />
Kontakt mit dem Fußboden vermieden werden <strong>und</strong> somit die Gefahr einer<br />
Infektion gesenkt werden.<br />
Ein Kind mit Plantarwarzen darf am Schw<strong>im</strong>men teilnehmen, wenn es solche<br />
Badeschuhe in der Schw<strong>im</strong>mhalle trägt. Eine Infektion über das Wasser selbst findet<br />
nicht statt.
- 86 -<br />
36. Windpocken – meldepflichtig!<br />
Übertragung<br />
Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 8 bis 28 Tage, in der Regel 14 bis 16 Tage.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Windpocken sind sehr ansteckend, schon 1 bis 2 Tage vor Ausbruch des Exanthems bis<br />
7 Tage nach dem Auftreten der ersten Bläschen.<br />
Krankheitsbild<br />
Leichtes Fieber <strong>und</strong> kleine blassrote Flecken. Sie verwandeln sich rasch in Bläschen, die<br />
unter Krustenbildung eintrocknen <strong>und</strong> meist ohne Narben abheilen. Da die<br />
Bläschenbildung häufig mit starkem Juckreiz einhergeht, kommt es be<strong>im</strong> Kratzen zur<br />
Zerstörung der Bläschen <strong>und</strong> zur Infektion mit Bakterien. Be<strong>im</strong> Ausheilen entstehen dann<br />
flache helle Narben. Windpocken können sehr leicht, aber auch sehr schwer mit starkem<br />
Krankheitsgefühl verlaufen. Komplikationen sind selten. Frauen, die in der Schwangerschaft<br />
erstmals erkranken, können das Virus auf das ungeborene Kind übertragen, das<br />
dadurch schwer geschädigt werden kann.<br />
Das Virus verbleibt lebenslang <strong>im</strong> Körper <strong>und</strong> kann bei einer Reaktivierung die Krankheit<br />
„Gürtelrose“ auslösen.<br />
Therapie<br />
Die Behandlung soll den Juckreiz lindern <strong>und</strong> einer Infektion der Bläschen mit Bakterien<br />
vorbeugen.<br />
Impfung<br />
Mittlerweile wird für alle Kleinkinder ab dem 2. Lebensjahr eine Schutz<strong>im</strong>pfung<br />
empfohlen, ebenso für unge<strong>im</strong>pfte 9- bis 17-jährige Jugendliche, die bisher keine<br />
Windpocken durchgemacht haben. Das Gleiche gilt für Frauen mit Kinderwunsch <strong>und</strong><br />
für Patienten vor geplanter <strong>im</strong>munsuppressiver Therapie. Unge<strong>im</strong>pfte Risikopersonen<br />
(Schwangere, abwehrgeschwächte Patienten) sollten nach Kontakt mit Erkrankten<br />
innerhalb von 96 St<strong>und</strong>en eine passive Impfung erhalten. Bei empfänglichen Personen<br />
mit Kontakt zu Risikopersonen ist eine Inkubations<strong>im</strong>pfung in Erwägung zu ziehen.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
<br />
<br />
Bei unkompliziertem Verlauf dürfen Erkrankte 7 Tage nach Beginn der Erkrankung<br />
die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist<br />
nicht erforderlich.<br />
Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom <strong>Kindergarten</strong>besuch ist nicht erforderlich.
- 87 -<br />
37. Wurmbefall – nicht meldepflichtig<br />
Die häufigste Wurmerkrankung be<strong>im</strong> Menschen ist der Befall mit Madenwürmern<br />
(Oxyuriasis), der besonders bei Kindern vorkommt. Die Madenwürmer sind länglich <strong>und</strong><br />
weiß. Die Weibchen werden bis zu 13 Mill<strong>im</strong>eter, die Männchen nur bis zu 3 Mill<strong>im</strong>eter<br />
lang. Nach dem Verschlucken der Eier werden <strong>im</strong> oberen Darmabschnitt sog. Larven<br />
freigesetzt, die auf ihrem Weg zum Dickdarm in etwa 2 Wochen ausreifen. Anders als<br />
viele andere Darmparasiten dringt der Madenwurm nicht in den Blutkreislauf oder in<br />
andere Organe ein. Er hat auch keine Zwischenwirte.<br />
Übertragung<br />
Zur Eiablage wandern die Wurmweibchen aus dem Enddarm heraus <strong>und</strong> legen ihre Eier<br />
(mehrere Tausend) außerhalb des Afters ab. Dort verursachen sie einen hartnäckigen<br />
Juckreiz. Durch das Kratzen gelangen die Wurmeier an die Hände des erkrankten<br />
Kindes <strong>und</strong> werden in der Umgebung weiterverbreitet. Dies kann über Lebensmittel<br />
geschehen, aber auch über Spielsachen oder Kleidungsstücke (Schmierinfektionen). Die<br />
Eier des Madenwurms sind bis zu drei Wochen lebensfähig. Es ist aber auch möglich,<br />
dass sich erkrankte Kinder selbst wieder anstecken (sog. Autoinfektion: Juckreiz - Hand -<br />
M<strong>und</strong>). Auch eine Infektion durch <strong>im</strong> Staub aufgewirbelte Eier ist möglich.<br />
Inkubationszeit<br />
Das Zeitintervall zwischen Aufnahme der Eier <strong>und</strong> Eiablage durch das Weibchen beträgt<br />
ca. einen Monat.<br />
Ansteckungsfähigkeit besteht etwa 4 Wochen nach der Infektion über die gesamte<br />
Dauer des Wurmbefalls.<br />
Krankheitsbild<br />
Ganz häufig bleibt die Infektion unbemerkt. Anzeichen für einen Wurmbefall kann aber<br />
nächtlicher Juckreiz in der Aftergegend sein, der zu Schlafstörungen führt <strong>und</strong> zu<br />
Hautreizungen durch intensives Kratzen. Ein andauernder nächtlicher Juckreiz sollte<br />
Anlass sein, den Arzt aufzusuchen.<br />
Therapie<br />
Der Arzt verordnet ein rezeptpflichtiges Medikament gegen Würmer. Gleichzeitig müssen<br />
allgemeine hygienische Maßnahmen durchgeführt werden, um eine Wiederansteckung<br />
zu verhindern. Dazu gehören täglicher Wechsel von Unter- <strong>und</strong> Bettwäsche, waschen<br />
der Wäsche möglichst bei 60 Grad Celsius, gründliches Händewaschen nach dem<br />
Stuhlgang <strong>und</strong> vor dem Essen, die Berührung der Aftergegend möglichst vermeiden <strong>und</strong><br />
die Fingernägel kurz schneiden. Meist ist eine Wiederholung der Behandlung nach 2 bis<br />
3 Wochen erforderlich Bei hartnäckigen Verläufen kann eine gleichzeitige Behandlung<br />
aller Familienmitglieder erforderlich sein.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Ein gesetzliches Besuchsverbot gibt es nicht.
- 88 -<br />
38. Zecken – nicht meldepflichtig<br />
Zecken (wichtigster Vertreter Ixodes ricinus, auch Holzbock genannt) leben in Bodennähe<br />
auf Gräsern, Sträuchern <strong>und</strong> <strong>im</strong> Unterholz. Wir streifen sie an Waldrändern,<br />
Wiesen, aber auch <strong>im</strong> Garten be<strong>im</strong> Vorbeigehen ab. Zecken können - in regional unterschiedlichem<br />
Maße - mit Krankheitserregern verseucht sein (in den FSME-Endemiegebieten<br />
in Deutschland sind ca. 0,1 bis 5 % der Zecken mit dem Virus infiziert, 10 bis 35<br />
% der Zecken können mit Borrelien befallen sein) <strong>und</strong> diese be<strong>im</strong> Blutsaugen an den<br />
Menschen weitergeben. Sie übertragen in Mitteleuropa zwei bedeutende<br />
Infektionskrankheiten: Die Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) <strong>und</strong> die Lyme-<br />
Borreliose. Beide Erkrankungen können zu Entzündungen der Hirnhäute, des Gehirns,<br />
der Nerven <strong>und</strong> des Rückenmarks führen. Nicht jeder Stich einer infizierten Zecke führt<br />
zu einer Ansteckung <strong>und</strong> nur bei 30 % der Infizierten treten Krankheitserscheinungen<br />
auf.<br />
Die FSME oder Gehirnhautentzündung nach Zeckenstich wird durch Viren verursacht.<br />
Gegen die FSME kann man sich durch Impfung schützen.<br />
Die Borreliose wird durch Bakterien verursacht, sie kommt weltweit vor. Neben den<br />
oben beschriebenen Krankheitserscheinungen können bei der Borreliose zusätzlich<br />
Erkrankungen der Gelenke, der Haut <strong>und</strong> des Herzens auftreten. Ein Borrelien-Impfstoff<br />
für Europa steht bisher nicht zur Verfügung. Da es sich um eine bakterielle Erkrankung<br />
handelt, kann sie aber mit einem Antibiotikum behandelt werden.<br />
Entfernen von Zecken<br />
Die Zecke sollte sobald wie möglich entfernt werden. Mit einer Pinzette fassen Sie die<br />
Zecke möglichst weit vorne <strong>und</strong> ziehen sie langsam von der Einstichstelle weg. Wichtig<br />
ist, dass die Zecke weder gequetscht noch beschädigt wird, da dann vermehrt Viren <strong>und</strong><br />
Bakterien in den menschlichen Körper gelangen. Aus dem gleichen Gr<strong>und</strong> dürfen kein<br />
Öl, Alkohol, Nagellackentferner oder Cremes angewandt werden. Nach Entfernung der<br />
Zecke muss die W<strong>und</strong>e desinfiziert werden. Der Hausarzt sollte informiert werden <strong>und</strong><br />
sich die Stichstelle ansehen. Tritt eine Rötung - auch noch nach Tagen oder Wochen - <strong>im</strong><br />
Bereich der Stichstelle auf, ist auf jeden Fall erneut der Hausarzt aufzusuchen, weil dies<br />
das Zeichen für eine Borreliose sein kann.<br />
Vorbeugung<br />
Wenn Sie mit den Kindern längere oder häufigere Waldspaziergänge <strong>und</strong><br />
Außenaktivitäten <strong>im</strong> freien Gelände planen, ist es sinnvoll, mit den Eltern über die<br />
Möglichkeit des Zeckenbefalls zu sprechen.<br />
Bei Waldspaziergängen wird empfohlen, geschlossene Kleidung, z. B. Jeans <strong>und</strong><br />
langärmelige Hemden <strong>und</strong> festes Schuhwerk sowie eine Kopfbedeckung zu tragen.<br />
Nach Aufenthalt in freier Natur sorgfältiges Absuchen des Körpers nach Zecken. Falls<br />
Sie nach dem Spaziergang bei einem Kind oder bei sich selbst eine Zecke entdecken,<br />
sollte diese so bald wie möglich entfernt werden. Auch die Eltern des Kindes sollten<br />
davon informiert werden.
- 89 -<br />
Sollte Ihnen <strong>im</strong> Verlauf der darauffolgenden Tage oder Wochen eine Rötung <strong>im</strong> Bereich<br />
der Stichstelle auffallen, so machen Sie bitte die Eltern darauf aufmerksam <strong>und</strong><br />
empfehlen ihnen auf jeden Fall, das Kind be<strong>im</strong> Hausarzt oder Kinderarzt vorzustellen.<br />
Der <strong>Ostalbkreis</strong> gilt als Risikogebiet für FSME- Erkrankungen. Eine Impfung ist<br />
deshalb für alle Personen, auch für Kinder, empfehlenswert, die sich <strong>im</strong> <strong>Ostalbkreis</strong><br />
aufhalten <strong>und</strong> dabei ein Zeckenstichrisiko haben. In den Öffentlichen Impfempfehlungen<br />
für Baden Württemberg wird die Impfung gegen FSME ohne geografische<br />
Einschränkung für ganz Baden Württemberg empfohlen.
- 90 -<br />
Kapitel 4: Chronische Krankheiten<br />
1. Epilepsie (Anfallsleiden)<br />
Die Epilepsie beruht auf einer Funktionsstörung der Nervenzellen <strong>im</strong> Gehirn <strong>und</strong> kann in<br />
jedem Lebensalter beginnen. Etwa 1 % aller Menschen erkranken an einer Epilepsie. Die<br />
Krampfanfälle können sehr verschieden aussehen <strong>und</strong> unterschiedliche Ursachen (eine<br />
Hirnschädigung wie z. B. eine Narbe, ein Tumor oder eine Fehlbildung oder eine<br />
erbliche Veranlagung) haben. Durch eine medikamentöse Behandlung kann in den<br />
meisten Fällen erreicht werden, dass keine Anfälle mehr auftreten.<br />
Die wichtigsten Formen sind:<br />
Grand mal-Anfälle - große generalisierte Krampfanfälle<br />
Symptome:<br />
Bewusstlosigkeit, Anspannung des ganzen Körpers, gefolgt von rhythmischen<br />
Zuckungen, die an Heftigkeit zunehmen, blass-blaue Hautverfärbung, häufig<br />
unwillkürlicher Urinabgang, Speichelaustritt aus dem M<strong>und</strong> <strong>und</strong> Bissverletzungen der<br />
Zunge.<br />
Dauer: meist 1 bis 2 Minuten<br />
"Kleine Anfälle" - treten in verschiedenen Formen auf:<br />
Absencen - d. h. Bewusstseinspausen<br />
Symptome:<br />
Das Kind ist für einige Sek<strong>und</strong>en "abwesend" <strong>und</strong> nicht ansprechbar. Es unterbricht<br />
seine Tätigkeit <strong>und</strong> schaut starr auf einen Punkt. Diese Anfälle werden zu Beginn der<br />
Krankheit oft nicht erkannt oder als dumme Angewohnheit angesehen.<br />
Psycho-motorische Anfälle<br />
Symptome:<br />
Unmotivierte Schmatz- Schluck- <strong>und</strong> Leckbewegungen, Nesteln mit den Händen,<br />
unverständliches Reden, plötzliche Erregungszustände oder Wutausbrüche, zielloses<br />
Umherlaufen bei getrübtem Bewusstsein.<br />
Dauer: einige Minuten<br />
Es gibt zahlreiche weitere Anfallsformen, die aber <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>alltag normalerweise<br />
nicht vorkommen. Epileptische Anfälle können als Anfallsserie auftreten (Wiederholung<br />
der Anfälle innerhalb von Minuten oder St<strong>und</strong>en) oder in einen epileptischen Zustand<br />
(Status) übergehen (der Anfall dauert länger als 15 Minuten oder das Kind kommt<br />
zwischen den Anfällen nicht zu Bewusstsein).<br />
Bei jedem Verdacht auf ein noch nicht bekanntes Anfallsgeschehen sollten sofort die<br />
Eltern informiert werden. Wichtig für die Diagnosestellung ist eine exakte Beschreibung<br />
des Geschehens mit Zeitdauer.
- 91 -<br />
Die Diagnose wird von einem spezialisierten Kinderarzt oder Neurologen gestellt. Ein<br />
wichtiges unverzichtbares Hilfsmittel ist dabei das EEG (Abkürzung für<br />
Elektroenzephalogramm), das bei einer epileptischen Aktivität typische Kurvenverläufe<br />
zeigt, auch wenn gerade kein Anfall besteht. Ein normales EEG schließt allerdings eine<br />
Epilepsie nicht aus.<br />
Die Behandlung erfolgt hauptsächlich mit Medikamenten, die regelmäßig<br />
eingenommen werden müssen. Die Suche nach den richtigen Medikamenten unter<br />
denen Anfallsfreiheit besteht, kann manchmal Monate dauern. Die Medikamente wirken<br />
gezielt gegen Anfälle. Sie sind keine Beruhigungsmittel.<br />
Wichtig ist die Information der Erzieherinnen durch die Eltern <strong>und</strong> evtl. den<br />
behandelnden Arzt. Die Erzieherinnen sollten mit den Eltern besprechen:<br />
Wann <strong>und</strong> welche Medikamente n<strong>im</strong>mt das Kind? – Siehe hierzu auch den<br />
Musterbrief auf Seite 26 zur Verordnung von Bedarfsmedikation!<br />
Wie sehen mögliche Nebenwirkungen bei Über- oder Unterdosierung aus?<br />
Ist das Kind anfallsfrei?<br />
Wie sieht ein eventueller Anfall aus? Gezielt nach Vorboten (sog. „Aura“) oder<br />
eventuellem Auslöser fragen (z.B. durch Lichtblitze)!<br />
Was soll die Erzieherin dann tun?<br />
Wann sollen sie die Eltern anrufen <strong>und</strong> wann einen Arzt (Name des behandelnden<br />
Arztes, Telefonnummer des Krankenwagens <strong>und</strong> des Rettungsdienstes)?<br />
Wofür (z. B. <strong>Kindergarten</strong>weg) braucht das Kind Aufsicht bzw. Begleitung?<br />
Anfallskranke Kinder dürfen am Sport teilnehmen, wenn aus Sicht der behandelnden<br />
Ärzte keine anderslautenden Empfehlungen gegeben wurden <strong>und</strong> einige<br />
Einschränkungen bei der Teilnahme am Sport beachtet werden, z. B.<br />
Sind Sportarten mit Absturzgefahr (Hochreck, Ringe, Seile, Stangen) ungeeignet.<br />
Schw<strong>im</strong>men <strong>und</strong> Baden darf nur unter sorgfältiger <strong>und</strong> ständiger Aufsicht in<br />
Badeanstalten stattfinden. Offene Gewässer sind nicht geeignet. Auf Springen <strong>und</strong><br />
Tauchen sollte verzichtet werden, ggf. sollte das Kind eine Schw<strong>im</strong>mweste tragen.<br />
Ungeachtet dieser allgemeinen Empfehlungen sollte in jedem Einzelfall mit den Eltern<br />
abgesprochen werden, inwieweit das Kind an sportlichen Aktivitäten teilnehmen darf,<br />
gegebenenfalls sollte eine ärztliche Stellungnahme eingeholt werden.<br />
Erste Hilfe – Maßnahmen<br />
In der Regel hört ein großer Anfall (Grand mal) nach 1 bis 3 Minuten von selbst auf, er<br />
ist trotz seines bedrohlichen Aussehens nicht lebensgefährlich. In den allermeisten Fällen<br />
ist deshalb eine ärztliche Maßnahme nicht erforderlich. Dauert ein großer Anfall aber<br />
länger als 3 bis 5 Minuten, so müssen besondere Maßnahmen zur Unterbrechung des<br />
Anfallsgeschehens ergriffen werden, so wie sie vorab mit den Eltern besprochen wurden.
- 92 -<br />
Zunächst allgemeine Maßnahmen: Das Kind soll nach Möglichkeit flach auf das Bett<br />
oder den Boden gelegt werden, um Sturzverletzungen zu vermeiden. Die Kleidung soll<br />
besonders am Hals gelockert werden. Es soll aus einer möglichen Gefahrenzone<br />
gebracht werden (Straßenverkehr, Wasser, scharfe Gegenstände oder Kanten). Das Kind<br />
sollte während des Anfalls beobachtet werden, damit sorgfältige Angaben über die Art<br />
<strong>und</strong> die Dauer dem Arzt geschildert werden können.<br />
Nach dem Anfall sollte das Kind in stabile Seitenlage gedreht werden. Meist ist das Kind<br />
nach dem Anfall schlaff <strong>und</strong> schläfrig, man sollte es schlafen lassen, evtl.<br />
Unruhezustände beruhigend begleiten. Ein Arzt muss gerufen werden, wenn der Anfall<br />
länger als 5 Minuten dauert, sich das Gesicht bläulich verfärbt oder die Verwirrtheit<br />
nach dem Anfall länger als 30 Minuten andauert <strong>und</strong> sofort wenn es sich um einen<br />
erstmals aufgetretenen Krampfanfall handelt.<br />
Kinder mit kleinen Anfällen bedürfen einer ruhigen <strong>und</strong> beschützenden Begleitung <strong>und</strong><br />
einer guten Beobachtung. Eine Unterbrechung des Anfallsgeschehens ist in aller Regel<br />
nicht erforderlich, auch wenn sich der Anfall über mehrere Minuten hinzieht. Nur wenn<br />
der Anfall nicht aufhört, muss hier der Arzt hinzugezogen werden.<br />
Versuchen Sie nicht während des Anfalls den Kiefer zu öffnen <strong>und</strong> gewaltsam<br />
Gegenstände (Keil) zwischen die Zähne zu schieben, um Wangen- oder Zungenbiss<br />
zu verhindern.
- 93 -<br />
2. Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)<br />
Merkblatt für diabetische Kinder<br />
Der Diabetes mellitus ist eine Erkrankung, die auch in frühen Lebensjahren auftreten<br />
kann. Es wird angenommen, dass in der B<strong>und</strong>esrepublik ca. 20 000 Kinder <strong>und</strong><br />
Jugendliche an Diabetes erkrankt sind. Diese Zahl ist so groß, dass jede Erzieherin <strong>und</strong><br />
jeder Erzieher damit rechnen muss, irgendwann einmal mit den Problemen eines<br />
diabetischen Kindes konfrontiert zu werden.<br />
Die Eltern diabetischer Kinder werden von den Ärzten darauf hingewiesen, dass der<br />
Diabetes des Kindes kein Gehe<strong>im</strong>nis bleiben soll. Diabetes ist weder ansteckend noch<br />
- bei richtiger Behandlung - in geistiger <strong>und</strong> körperlicher Hinsicht leistungsmindernd.<br />
Diabetische Kinder sind den Anforderungen des <strong>Kindergarten</strong>alltags in der Regel<br />
genauso gewachsen wie ihre Altersgenossen; sie sollten keine Sonderstellung genießen<br />
oder besonders nachsichtig behandelt werden. Die zweifellos vorhandenen Probleme<br />
der Erkrankung dürfen aber auch nicht bagatellisiert oder ignoriert werden.<br />
Folgende Hinweise sollen den Erzieherinnen <strong>und</strong> Erziehern die Aufgaben be<strong>im</strong><br />
Umgang mit den jungen Diabetikern erleichtern helfen:<br />
Wenn dem <strong>Kindergarten</strong> mitgeteilt wird, dass ein Kind zuckerkrank ist, sollen<br />
Gespräche mit den Eltern ergeben, inwieweit das Kind ärztlicherseits als voll belastbar<br />
angesehen wird. In der Regel ist eine volle Belastbarkeit gegeben, einschließlich<br />
Teilnahme am Turnen <strong>und</strong> Wandertagen.<br />
Fast alle diabetischen Kinder müssen täglich, meist mehrfach, Insulin spritzen, da<br />
der Diabetes auf einer Unfähigkeit der Bauchspeicheldrüse beruht, selbst genügend<br />
Insulin zu produzieren. Eine der Insulininjektionen erfolgt in der Regel morgens zu<br />
Hause vor dem ersten Frühstück. Manche Kinder benötigen Insulin vor dem<br />
Mittagessen <strong>und</strong> müssen das Insulin deshalb bis zu 30 Minuten vor Einnahme der<br />
Mahlzeit spritzen. Auch Blutzuckerbest<strong>im</strong>mungen können erforderlich sein, um<br />
Blutzuckerentgleisungen vorzubeugen. Die Hauptwirkung des Insulins, die Senkung<br />
des Blutzuckers, macht sich zumeist <strong>im</strong> Laufe des Vormittags, also bevorzugt während<br />
der <strong>Kindergarten</strong>zeit bemerkbar. Nicht <strong>im</strong>mer gelingt es, Nahrungszufuhr <strong>und</strong><br />
Insulinspritze so aufeinander abzust<strong>im</strong>men, dass der Blutzuckerwert <strong>im</strong><br />
Normalbereich oder <strong>im</strong> leicht erhöhten Bereich bleibt. Bei zu hohem Blutzuckspiegel<br />
(Hyperglykämie) muss dem Kind Insulin zugeführt werden (nach individuellem<br />
Spritzplan). Für den <strong>Kindergarten</strong>alltag von größerer Bedeutung ist das Auftreten von<br />
Unterzuckerreaktionen (Hypoglykämien), weil sie ein Eingreifen erforderlich machen.<br />
Die Anzeichen für eine solche Unterzuckerung sind unterschiedlich.<br />
Schweißausbrüche, Zittern, Herzklopfen, Blässe, Kopfschmerzen <strong>und</strong> unkontrollierte<br />
Reaktionen können Ausdruck der Unterzuckerung sein. In einem solchen Fall soll das<br />
Kind rasch etwas Zuckerhaltiges (Obst, Traubenzucker, Obstsaft, L<strong>im</strong>onade, Cola<br />
(keine „Light“-Produkte)) zugeführt bekommen. Die Unterzuckererscheinungen<br />
treten dann auf, wenn zuviel Insulin gespritzt wurde, wenn zu wenig gegessen
- 94 -<br />
worden ist oder wenn eine unvorhergesehene zu starke körperliche Tätigkeit vorlag.<br />
Bereits bei beginnender Unterzuckerung muss jede körperliche Tätigkeit unterbrochen<br />
werden. Während der Unterzuckerung ist auch die körperliche <strong>und</strong> geistige<br />
Leistungsfähigkeit des Kindes vorübergehend eingeschränkt. Bei einer Unterzuckerung<br />
darf das Kind auf keinen Fall unbeaufsichtigt bleiben.<br />
Diabetische Kinder sollten an Tagen, an denen Turnen stattfindet, etwas mehr zum<br />
Frühstück essen bzw. etwas weniger Insulin spritzen. Unterzuckerreaktionen, die mit<br />
Bewusstlosigkeit einhergehen, sind außerordentlich selten. Als beste Vorbeugemaßnahme<br />
gegen Unterzuckerung ist die regelmäßige Nahrungsaufnahme anzusehen.<br />
Je nach ärztlicher Verordnung soll das Kind ein zweites <strong>und</strong> evtl. drittes<br />
Frühstück einnehmen.<br />
Im allgemeinen sind die beschriebenen, durch die Insulinwirkung hervorgerufenen<br />
Unterzuckerreaktionen harmlos <strong>und</strong> vermeidbar. Treten solche Reaktionen jedoch<br />
häufig auf, ist eine ärztliche bzw. klinische Überprüfung der verordneten Insulindosis<br />
angezeigt. Deswegen sollten die Erzieher diabetischer Kinder die Eltern von<br />
derartigen Insulinreaktionen unbedingt unterrichten. Für den seltenen Fall einer<br />
mit Bewusstlosigkeit einhergehenden Unterzuckerreaktion sind Benachrichtigungsmöglichkeiten<br />
(Telefonkontakt mit dem Elternhaus <strong>und</strong> dem Notarzt) zu vereinbaren.<br />
Bei Kindern, die schon länger an Diabetes erkrankt sind, ergeben sich meist weniger<br />
Probleme, da sie sich an die dadurch veränderte Lebenssituation bereits gewöhnt<br />
haben. Die Neuerkrankung eines Kindes kann wegen des Krankenhausaufenthaltes<br />
<strong>und</strong> auch aufgr<strong>und</strong> der das Kind besonders am Anfang psychisch belastenden neuen<br />
Situation zu Problemen führen. Hier liegt eine wichtige Aufgabe für die Erzieher<br />
diabetischer Kinder vor, das Kind über diese Situation hinwegzubringen <strong>und</strong> es als<br />
"bedingt ges<strong>und</strong>" in den <strong>Kindergarten</strong>betrieb einzuordnen.<br />
Die allgemein angestrebte Zusammenarbeit zwischen Erzieher <strong>und</strong> Eltern ist <strong>im</strong> Falle<br />
des diabetischen Kindes von besonderer Bedeutung. Es muss ein Mittelweg zwischen<br />
Überbewertung <strong>und</strong> Bagatellisierung der Erkrankung gef<strong>und</strong>en werden. Die Erfüllung<br />
dieser Aufgabe durch Eltern, Ärzte <strong>und</strong> nicht zuletzt durch die Erzieher ist ein<br />
wichtiges F<strong>und</strong>ament für die psychische <strong>und</strong> körperliche Entwicklung des diabetischen<br />
Kindes.<br />
Quelle: Merkblatt für bayerische Erzieher von Prof. Dr. Hellmut Mehnert, München, übernommen<br />
aus dem Buch: Stoffwechselerkrankungen - herausgegeben von Hellmut Mehnert - Thieme<br />
Verlag
- 95 -<br />
3. Asthma bronchiale <strong>im</strong> Kindesalter<br />
Was ist Asthma bronchiale?<br />
Asthma bronchiale ist eine chronisch- entzündliche Erkrankung der Atemwege. Durch<br />
die erhöhte Entzündungsbereitschaft der Atemwege, die mit Schle<strong>im</strong>hautschwellung,<br />
Verengung der Atemwege (Bronchialobstruktion) <strong>und</strong> Ansammlung von zähem Schle<strong>im</strong><br />
einhergeht, kommt es zu anfallsweise auftretender Atemnot. Asthma bronchiale ist die<br />
häufigste chronische Erkrankung <strong>im</strong> Kindesalter.<br />
Ursachen<br />
Man unterscheidet das allergische vom nicht-allergischen Asthma sowie Mischformen.<br />
Bei Kindern kommt das allergische Asthma häufiger vor. Es wird bei entsprechender<br />
erblicher Veranlagung durch äußere Reize (Allergene) ausgelöst. Als Allergene spielen<br />
Hausstaubmilben, Tierhaare, Insektenstiche, Pollen, Sch<strong>im</strong>melpilze <strong>und</strong> Nahrungsmittelallergene<br />
eine entscheidende Rolle. Bei nicht-allergischem Asthma können<br />
Atemwegsinfekte, Medikamentenunverträglichkeiten oder die Einwirkung von giftigen<br />
(toxischen) bzw. reizenden Stoffen Asthmaanfälle auslösen.<br />
Symptome<br />
Bei einem Asthmaanfall kommt es zu akut auftretender Atemnot. Die Ausatmung ist<br />
erschwert, die Atmung ist pfeifend (Giemen). Es tritt ein trockener Husten, z. T.<br />
Hustenanfälle auf. Begleitend können Unruhezustände <strong>und</strong> Angstgefühle auftreten.<br />
Die Warnsignale eines Asthmaanfalls<br />
Jedes Kind spürt eine beginnende Atemnot, einen Infekt oder eine allergische Reaktion<br />
an unterschiedlichen körperlichen Veränderungen <strong>und</strong> Symptomen. Beispiel: Eine<br />
beginnende Atemnot n<strong>im</strong>mt ein Kind als Bauchweh wahr, ein anderes als einen<br />
Druck oder Zugehen <strong>im</strong> Hals oder einen Druck in der Brust <strong>und</strong> einen plötzlich<br />
beginnenden, zunehmenden Reizhusten. Es ist wichtig, alle vom Kind genannten<br />
Warnsignale ernst zu nehmen, so befremdlich sie auch sein mögen <strong>und</strong> mit ihm bei sich<br />
ergebenden Gelegenheiten darüber zu sprechen. Kinder sind jedoch oft ängstlich,<br />
wütend oder enttäuscht, wenn sie eine Atemnot oder schon wieder einen Infekt oder eine<br />
Allergie spüren <strong>und</strong> tun dann so, als ob sie gar nichts hätten.<br />
Asthma <strong>und</strong> Sport<br />
Asthma <strong>und</strong> Sport schließen sich gegenseitig nicht aus. Das Asthmaskind ist <strong>im</strong><br />
beschwerdefreien Intervall genauso gut belastbar wie gleichaltrige ges<strong>und</strong>e Kinder. Eine<br />
längerfristige Sportbefreiung sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Bei<br />
regelmäßiger Belastung n<strong>im</strong>mt Anstrengungsasthma ab. Durch die Teilnahme an<br />
sportlichen Aktivitäten kann sogar eine Verbesserung der Lungenfunktion erzielt werden.<br />
Genaue Absprachen <strong>und</strong> eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Erzieherinnen <strong>und</strong><br />
Eltern sind erforderlich. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gibt es Phasen, in denen das<br />
asthmakranke Kind keinen Sport treiben sollte. Dies ist der Fall bei bestehender
- 96 -<br />
Atemnot, bei akuten Infekten, 2 bis 3 Tage nach einem starken Asthmaanfall sowie bei<br />
einer länger anhaltenden Verschlechterung der Lungenfunktion. Vorsicht ist auch bei<br />
starken Pollenallergikern während der Pollenflugzeit, bei Kindern mit erhöhter<br />
Überempfindlichkeit gegen Hausstaubmilben in verschmutzten <strong>und</strong> staubigen<br />
Sporthallen geboten. Personen, die das Kind be<strong>im</strong> Sport betreuen <strong>und</strong> beaufsichtigen,<br />
sollten sich auch mit entsprechender Handhabung <strong>und</strong> Indikation eines Dosieraerosols<br />
auskennen. Es empfiehlt sich teilweise, das Asthmaspray direkt bei der Erzieherin zu<br />
deponieren. Während sportlichen Aktivitäten sollte das Kind <strong>im</strong>mer die Möglichkeit<br />
haben individuelle Pausen einzulegen. Eine körperliche Überforderung sollte<br />
unbedingt vermieden werden.<br />
Was ist be<strong>im</strong> Sport zu beachten?<br />
Körperliche Anstrengung führt bei etlichen Asthmatikern zu Atemproblemen. Durch die<br />
verstärkte Ein- <strong>und</strong> Ausatmung bei körperlicher Belastung, der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Kältereizung <strong>und</strong> dem folgenden Feuchtigkeitsentzug der Bronchien können die<br />
Bronchien zum Anschwellen <strong>und</strong> die Bronchialmuskulatur zur Verkrampfung gebracht<br />
werden: die Folge ist Atemnot. Diese Asthmaform nennt man Anstrengungsasthma. Die<br />
Beschwerden treten in der Regel während oder 10 bis 30 Minuten nach der<br />
körperlichen Belastung auf. Daraus ist nicht die Konsequenz zu ziehen, dass Belastung<br />
sowie Sport absolut zu vermeiden sind. Die Art <strong>und</strong> Form der Belastung ist so zu<br />
gestalten, dass keine Atemnot auftritt.<br />
Um Atemnotsituationen auszuschließen sind folgende Vorbereitungen bzw.<br />
Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:<br />
<br />
<br />
<br />
Asthmakranke Kinder sollten von ihrem Arzt opt<strong>im</strong>al medikamentös eingestellt<br />
werden.<br />
Vor dem Sport sollte insbesondere der Anstrengungsasthmatiker eine regelmäßige<br />
Inhalation mit seinem Dosieraerosol durchführen.<br />
Es soll eine allmählich steigende Belastung ausgeübt werden, um Atmung <strong>und</strong> Herz-<br />
Kreislauf langsam auf „Betriebstemperatur“ zu bringen.
- 97 -<br />
<br />
<br />
Be<strong>im</strong> Aufwärmtraining sollten schnelle Laufintervalle möglichst vermieden<br />
werden, da diese be<strong>im</strong> anstrengungsinduzierten Asthma häufig zu einer Verengung<br />
der Bronchien führen können. Um eine hohe Intensität bei Laufübungen während<br />
der Aufwärmphase zu vermeiden empfiehlt es sich, Hindernisse einzubauen, einen<br />
Linienlauf durchzuführen bzw. Materialien wie große Bälle be<strong>im</strong> Einlaufen zu<br />
verwenden.<br />
Auch zu Beginn des eigentlichen Sporttreibens ist eine allmähliche Belastungssteigerung<br />
sinnvoll. Das sogenannte Warming up wird fortgesetzt, schnelle abrupte<br />
Belastung mit hoher Intensität sollte während der ersten 10 Minuten vermieden<br />
werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte auf eine richtige Atemtechnik geachtet werden, mit<br />
Nasenatmung, Lippenbremse <strong>und</strong> Bauchatmung.<br />
Verhalten bei Atemnot während des Sports oder <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>:<br />
Ruhe bewahren<br />
Ruhepause einlegen<br />
Atmen mit Lippenbremse<br />
Atemerleichternde Haltung einnehmen, Torwartstellung, Kutschersitz, flache Lagerung<br />
vermeiden!<br />
Ablenken, nicht auf Atemnotzustand konzentrieren<br />
Dosieraerosol einsetzen (Technik beachten)<br />
Schutzkappe vom M<strong>und</strong>stück entfernen<br />
Dosieraerosol kräftig schütteln<br />
Ausatmen<br />
Dosieraerosol mit dem Behälterboden nach oben halten<br />
Das M<strong>und</strong>stück mit den Lippen <strong>und</strong> Zähnen umschließen
- 98 -<br />
Einen Hub des Dosieraerosols auslösen <strong>und</strong> dabei gleichzeitig langsam <strong>und</strong> tief<br />
einatmen, damit das Medikament mit dem Atemstrom in die Lunge gelangt<br />
Dosieraerosol absetzen <strong>und</strong> die Luft einige Sek<strong>und</strong>en anhalten, damit sich der<br />
Medikamentennebel in der Lunge absetzen kann, danach ausatmen<br />
Gegebenenfalls wiederholen<br />
Falls auch nach zweiter Spraygabe nach 10 Minuten keine Besserung eintritt,<br />
sofort einen Arzt herbeiholen <strong>und</strong> die Eltern verständigen<br />
Kooperation Elternhaus <strong>und</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Der Dialog zwischen <strong>Kindergarten</strong> <strong>und</strong> Elternhaus muss aufgebaut <strong>und</strong> gepflegt werden.<br />
Oft sind es Kleinigkeiten, wie etwa die kurze Mitteilung, dass ein Kind schlecht<br />
geschlafen hat, die Information über ein neues Medikament, die helfen, ein<br />
verständnisvolles Umfeld in der <strong>Kindergarten</strong>gemeinschaft aufzubauen. Eine Information<br />
der Erzieherinnen über Krankheitsbild <strong>und</strong> -verlauf, aber auch die pädagogisch<br />
verantwortete Leistungsanforderung sind wichtig, um dem chronisch kranken Kind<br />
Normalität zu vermitteln, es aus dem Schonraum des Patienten herauszuholen, hin in<br />
das aktive Kl<strong>im</strong>a der <strong>Kindergarten</strong>gemeinschaft. Asthma- <strong>und</strong> allergiekranke Kinder sind<br />
häufig durch eine ausgesprochene Leistungsorientiertheit auffallend. Trotzdem darf man<br />
nicht vergessen, dass die Kinder nur bedingt ges<strong>und</strong> sind <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitlich gefährdet<br />
sind. Ein weiterer Teil der Kinder ist kompensiert chronisch krank. Sie sind <strong>im</strong><br />
<strong>Kindergarten</strong> unauffällig, verfügen aber über geringere körperliche <strong>und</strong> seelische<br />
Reserven. Ein weiterer Teil der Kinder zeigt massive Probleme mit entsprechenden<br />
Auffälligkeiten bei ständig reduzierter Leistungsfähigkeit. Das unkompensierte chronisch<br />
kranke Kind <strong>und</strong> seine Familie bedürfen dringend adäquater Beratung <strong>und</strong> Betreuung.<br />
Quelle: Informationsmappe der deutschen Asthmaklinik - Hochgebirgsklinik Davos-Wolfgang,<br />
CH-7265 Davos Wolfgang
- 99 -<br />
4. Integration chronisch kranker Kinder <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:<br />
Vor der Aufnahme in einen <strong>Kindergarten</strong> findet ein ausführliches Gespräch mit den<br />
Erziehungsberechtigten statt. Vorhandene Berichte von Kliniken <strong>und</strong> Ärzten werden<br />
dem <strong>Kindergarten</strong> zur Verfügung gestellt oder es gibt die Möglichkeit, mit<br />
medizinischem Fachpersonal Kontakt aufzunehmen. (Wichtig: Entbindung von der<br />
ärztlichen Schweigepflicht)<br />
In einer Besprechung mit allen Erzieherinnen muss diesen eine R<strong>und</strong>information<br />
über das betroffene Kind gegeben werden.<br />
Folgende Fragen sind zu klären:<br />
- Braucht das Kind regelmäßig Medikamente?<br />
- Gibt es ein Notfallmedikament?<br />
- Entstehen Fragestellungen bei der Aufsicht?<br />
- Wie erreicht die Erzieherin den Erziehungsberechtigten <strong>im</strong> Notfall?<br />
<br />
Jeder Erzieherin sollten schriftliche Gr<strong>und</strong>informationen jederzeit zugänglich sein.
- 100 -<br />
Kapitel 5: Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in<br />
Kindergärten<br />
Am 01.01.2001 trat das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Hierdurch ergaben<br />
sich auch Änderungen für Schulen <strong>und</strong> sonstige Gemeinschaftseinrichtungen incl.<br />
Kindergärten (6. Abschnitt IfSG). Den Gesetzestext mit Erläuterungen finden Sie auf den<br />
Seiten 30 bis 35.<br />
1. Belehrung der Beschäftigten<br />
In § 35 ist festgelegt, dass Erzieherinnen <strong>und</strong> anderes Personal, das Kontakt zu den<br />
Kindern hat, vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit <strong>und</strong> später mindestens <strong>im</strong> Abstand<br />
von 2 Jahren vom Arbeitgeber über die Pflichten nach § 34 zu belehren ist. Über diese<br />
Belehrungen ist jeweils ein Protokoll zu erstellen, welches be<strong>im</strong> Arbeitgeber für die Dauer<br />
von 3 Jahren aufzubewahren ist. Dieses Protokoll kann <strong>im</strong> Rahmen der<br />
infektionshygienischen Überwachung nach § 36 durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt eingesehen<br />
werden.<br />
Für diese Belehrung wurde vom Sozialministerium Baden-Württemberg ein Merkblatt<br />
<strong>und</strong> eine Mustererklärung zur Verfügung gestellt. Sie finden sie auf den nächsten Seiten.
- 101 -<br />
Stempel der Einrichtung<br />
Belehrung gemäß § 35 IfSG<br />
Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen <strong>und</strong> Gemeinschafteinrichtungen<br />
Vorbemerkung<br />
Am 01.01.2001 wurde das B<strong>und</strong>es-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz<br />
(IfSG) abgelöst. Das IfSG hat zum Leitsatz „Prävention durch Information <strong>und</strong><br />
Aufklärung“ <strong>und</strong> setzt insgesamt sehr stark auf Eigenverantwortung sowie Mitwirkung<br />
<strong>und</strong> Zusammenarbeit der Beteiligten.<br />
Der 6. Abschnitt des IfSG enthält besondere Vorschriften für die Schulen <strong>und</strong><br />
Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Betreute <strong>und</strong> Betreuer täglich <strong>im</strong> engen Kontakt<br />
miteinander stehen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von<br />
Krankheitserregern, die bei Risikogruppen (z. B. bei Kindern) schwere Krankheitsverläufe<br />
verursachen können. Der beigefügte Auszug aus dem Gesetzestext informiert<br />
Sie über die vorgesehenen Mitwirkungsverpflichtungen für die Beschäftigten in den<br />
Gemeinschaftseinrichtungen.<br />
Eine wichtige Neuerung betrifft Lehrer, Lehramtsanwärter sowie Schulbedienstete.<br />
Bislang wurde von diesen Personen u. a. verlangt, dass vor erstmaliger Aufnahme ihrer<br />
Tätigkeit das Vorliegen einer Tuberkulose durch einen Tuberkulintest <strong>und</strong> eine<br />
Röntgenaufnahme der Atmungsorgane ausgeschlossen wird. Das IfSG verzichtet auf<br />
solche Untersuchungen <strong>und</strong> sieht stattdessen eine Belehrung durch den Arbeitgeber oder<br />
Dienstherrn vor. Dadurch sollen die Betroffenen in die Lage versetzt werden,<br />
Hinderungsgründe an sich selbst festzustellen. Die Belehrung ist mindestens alle zwei<br />
Jahre zu wiederholen.<br />
Damit Sie die ges<strong>und</strong>heitliche Anforderungen, Mitwirkungsverpflichtungen <strong>und</strong><br />
Verbote, die in § 34 IfSG dargelegt sind, in eigener Verantwortung umsetzen<br />
können, wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren<br />
- über die Erkrankungen, die in § 34 Abs.1 <strong>und</strong> Abs.3 IfSG aufgezählt<br />
sind <strong>und</strong><br />
- über die besonderen Vorkehrungen bei Ausscheidung best<strong>im</strong>mter<br />
Krankheitserreger.<br />
An wen richten sich die §§ 34 <strong>und</strong> 35 IfSG?<br />
Von den Regelungen betroffen sind insbesondere Schüler, Kinder in<br />
Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Lehrer, Erzieher <strong>und</strong> sonstige Personen in der<br />
Kinderbetreuung, die Kontakt zu den Betreuten haben <strong>und</strong> dadurch eine Gefahrenquelle<br />
darstellen können.
- 102 -<br />
Welche Vorschriften bestehen hinsichtlich einer Tätigkeitsbeschränkung?<br />
Folgende Personen dürfen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige<br />
Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten haben:<br />
Personen,<br />
die an einer der in § 34 Abs. 1 IfSG genannten Erkrankungen leiden oder dessen<br />
verdächtig sind oder die verlaust sind<br />
die Ausscheider einer der in § 34 Abs. 2 IfSG genannten Krankheitserreger sind<br />
<strong>und</strong> keine Erlaubnis des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes vorweisen können, dass sie ihrer Tätigkeit<br />
trotzdem nachgehen können<br />
in deren Wohngemeinschaft eine der Erkrankungen ärztlich diagnostiziert wurde,<br />
die in § 34 Abs. 3 IfSG aufgeführt ist.<br />
Dieses Verbot soll eine Verbreitung der Krankheitserreger vermeiden, indem die<br />
Kontaktmöglichkeiten in der Gemeinschaftseinrichtung unterbrochen werden. Es umfasst<br />
die genannten Tätigkeiten in allen Räumen <strong>und</strong> Einrichtungen der<br />
Gemeinschaftseinrichtung <strong>und</strong> darüber hinaus auch bei Veranstaltungen, die außerhalb<br />
der Einrichtung stattfinden, wie z. B. dem Wandertag oder Sportveranstaltungen.<br />
Das bedeutet, dass Lehrer keinen Unterricht halten dürfen, Erzieher nicht bei der<br />
Betreuung der Kinder mitwirken dürfen, Hausmeister z. B. den häufig in den Pausen<br />
praktizierten Verkauf von Lebensmitteln an Schüler nicht durchführen dürfen, bis nach<br />
ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das<br />
IfSG verbietet nicht, dass die betreffenden Personen andere Tätigkeiten - auch in der<br />
Gemeinschaftseinrichtung - ausüben, wie z. B. Bürotätigkeiten.<br />
Wer muss darüber informiert werden?<br />
Der Arbeitgeber oder Dienstherr muss unverzüglich von Ihnen über die genannten<br />
meldepflichtigen Tatbestände informiert werden.<br />
Bestehen Ausnahmeregelungen?<br />
Die „Pflichten <strong>und</strong> Verbote“ in den §§ 34 <strong>und</strong> 35 können <strong>im</strong> Einzelfall zu<br />
unverhältnismäßigen Regelungen führen. Die zuständige Behörde kann deshalb <strong>im</strong><br />
Einvernehmen mit dem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt Ausnahmen hiervon zulassen.<br />
Wann ist eine Wiederzulassung in Schulen <strong>und</strong> Gemeinschaftseinrichtungen<br />
möglich?<br />
Merkblätter des Landesges<strong>und</strong>heitsamts bzw. des Robert Koch-Instituts enthalten<br />
Kriterien für eine Wiederzulassung, z. B. nach einer Infektionskrankheit, sowie Angaben<br />
zum Umgang mit klinisch ges<strong>und</strong>en Ausscheidern. Darüber informiert Sie Ihr<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt.<br />
Erklärung<br />
Nachdem Sie dieses Merkblatt gelesen <strong>und</strong> die „Pflichten <strong>und</strong> Verbote“ verstanden<br />
haben, bitten wir Sie, zu unterschreiben, wenn Ihnen keine Tatsachen für ein<br />
Tätigkeitsverbot bekannt sind.
- 103 -<br />
Erklärung<br />
Frau/Herr<br />
geb. am<br />
Straße /Hausnummer<br />
Postleitzahl/Ort<br />
Ich erkläre hiermit, dass ich gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (lfSG) über die ges<strong>und</strong>-<br />
heitlichen Anforderungen <strong>und</strong> Mitwirkungspflichten nach § 34 lfSG aufgeklärt wurde.<br />
Mir sind keine Tatsachen bekannt, die für ein Tätigkeitsverbot nach § 34 lfSG sprechen.<br />
Treten vor, bei oder nach der Aufnahme der Tätigkeit Hinderungsgründe nach § 34 IfSG<br />
auf, bin ich verpflichtet, diese unverzüglich meinem Arbeitgeber mitzuteilen.<br />
Ort/Datum<br />
Unterschrift
- 104 -<br />
2. Belehrung der Sorgeberechtigten<br />
§ 34 Abs. 5 legt fest, dass die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung die Sorgeberechtigten<br />
der neu aufgenommenen Kinder belehren muss über deren Mitteilungspflichten<br />
be<strong>im</strong> Auftreten einer der <strong>im</strong> § 34 Absatz 1, 2 oder 3 genannten Tatbestände<br />
(Auftreten von Infektionskrankheiten oder Verlausung).<br />
Die Form dieser Belehrung (schriftlich oder mündlich) ist nicht vorgeschrieben. Es ist<br />
jedoch empfehlenswert, dass sie schriftlich erfolgt <strong>und</strong> von den Sorgeberechtigten<br />
bestätigt wird, analog zur Belehrung der Beschäftigten.<br />
Für diese Belehrung wurden vom Sozialministerium Baden-Württemberg ebenfalls<br />
Merkblätter in Deutsch <strong>und</strong> in verschiedenen anderen Sprachen zur Verfügung gestellt.<br />
Sie finden sie auf den nächsten Seiten zusammen mit einer Mustererklärung, die von<br />
den Sorgeberechtigten unterschrieben werden kann.
- 105 -<br />
Stempel der Einrichtung<br />
BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH!<br />
Belehrung für Eltern <strong>und</strong> sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 Satz 2<br />
Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat <strong>und</strong> dann die Schule oder andere<br />
Gemeinschaftseinrichtungen besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es<br />
andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade<br />
Säuglinge <strong>und</strong> Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt <strong>und</strong> können<br />
sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.<br />
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten,<br />
Verhaltensweisen <strong>und</strong> das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das<br />
Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass<br />
Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder<br />
Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit <strong>und</strong><br />
vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />
Das Gesetz best<strong>im</strong>mt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere<br />
Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn<br />
1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen<br />
verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose <strong>und</strong> durch<br />
EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese<br />
Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt<br />
das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest <strong>und</strong> Kinderlähmung, es<br />
ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland<br />
mitgebracht <strong>und</strong> hier weiter übertragen werden);<br />
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer <strong>und</strong> kompliziert<br />
verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach,<br />
Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-Bakterien,<br />
Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse<br />
Gelbsucht) A <strong>und</strong> E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem<br />
Urlaub mitgebracht werden);<br />
3. es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet <strong>und</strong> die Behandlung noch nicht<br />
abgeschlossen ist;<br />
4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm-<br />
Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.<br />
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich.<br />
Viele Brechdurchfälle <strong>und</strong> Hepatitis A <strong>und</strong> E kommen durch Schmierinfektionen<br />
zustande oder es handelt sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die<br />
Übertragung erfolgt dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte
- 106 -<br />
Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Durch<br />
Tröpfchen werden z. B. Masern, Mumps, Windpocken <strong>und</strong> Keuchhusten übertragen. Die<br />
Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über<br />
Haar- <strong>und</strong> Hautkontakte.<br />
Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für<br />
eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei<br />
ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes <strong>im</strong>mer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes<br />
in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem<br />
Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag <strong>und</strong> anderen besorgniserregenden<br />
Symptomen, wie z. B. abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem<br />
M<strong>und</strong>geruch) oder auch bei Läusebefall.<br />
Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder<br />
wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine<br />
Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem<br />
Infektionsschutzgesetz verbietet.<br />
Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar <strong>im</strong> Krankenhaus behandelt werden,<br />
benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich <strong>und</strong> teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1<br />
bis 4 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer<br />
Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.<br />
Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z. B. über<br />
Tröpfchen be<strong>im</strong> Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies<br />
bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt<br />
haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In<br />
einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das<br />
Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.<br />
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch<br />
werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit<br />
mit dem Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung der<br />
Spielkameraden, Mitschüler oder des Personals. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb<br />
vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-,<br />
Paratyphus- <strong>und</strong> Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung <strong>und</strong> nach Belehrung<br />
des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen.<br />
Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden<br />
Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese<br />
Krankheitserreger schon aufgenommen haben <strong>und</strong> dann ausscheiden, ohne selbst<br />
erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.<br />
Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen<br />
Gemeinschaftseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht<br />
erkranktes Kind, können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt<br />
erhalten.<br />
Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen<br />
Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) <strong>und</strong> Hepatitis A<br />
stehen Schutz<strong>im</strong>pfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie,<br />
dass ein opt<strong>im</strong>aler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.<br />
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt<br />
oder an Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
- 107 -<br />
Erklärung<br />
Frau/Herr _______________________________________________________________<br />
geb. am ________________________________________________________________<br />
Straße /Hausnummer ____________________________________________________<br />
Postleitzahl/Ort __________________________________________________________<br />
Ich erkläre hiermit, dass ich gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG) über<br />
die ges<strong>und</strong>heitlichen Anforderungen <strong>und</strong> Mitwirkungspflichten nach § 34 lfSG aufgeklärt<br />
wurde, soweit sie meinen Sohn/ meine Tochter ___________________________ betreffen.<br />
Mir sind keine Tatsachen bekannt, die jetzt für ein Besuchsverbot nach § 34 lfSG sprechen.<br />
Treten während des <strong>Kindergarten</strong>besuchs solche Tatsachen nach § 34 IfSG auf, bin ich verpflichtet,<br />
diese unverzüglich mitzuteilen.<br />
Ort/Datum __________________________<br />
Unterschrift __________________________
- 108 -
- 109 -
- 110 -<br />
Französisch
- 111 -
- 112 -
- 113 -<br />
Griechisch
- 114 -
- 115 -
- 116 -
- 117 -
- 118 -<br />
Italienisch
- 119 -
- 120 -<br />
Kroatisch
- 121 -
- 122 -
- 123 -<br />
Portugiesisch
- 124 -
- 125 -
- 126 -<br />
Russisch
- 127 -
- 128 -<br />
Spanisch
- 129 -
- 130 -<br />
Türkisch
- 131 -
- 132 -<br />
3. Erstellung von <strong>Hygiene</strong>plänen<br />
Mit der Verpflichtung zur Erstellung der <strong>Hygiene</strong>pläne nach § 36 Abs. 1 wird der Zweck<br />
verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu mindern. Da dies für die<br />
meisten Einrichtungen eine neue Verpflichtung ist, sollen die <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter dabei<br />
Hilfestellung leisten. Die schon bisher in § 9 ÖGDG (Öffentliches <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sdienstgesetz)<br />
geregelte hygienische Überwachung durch die <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter bleibt<br />
unberührt (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 IfSG). Unabhängig hiervon ist es eine eigene Aufgabe<br />
der Einrichtungen, sich mit den sie betreffenden infektionshygienischen Problemen<br />
auseinanderzusetzen <strong>und</strong> <strong>Hygiene</strong>pläne zu erstellen.<br />
Dabei können Festlegungen für Reinigungsmaßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> (siehe<br />
Seite 23) Bestandteil eines solchen <strong>Hygiene</strong>plans sein.<br />
Das schrittweise Vorgehen be<strong>im</strong> Erstellen eines <strong>Hygiene</strong>planes ist auf der nächsten Seite<br />
zusammengefasst.<br />
Auf der übernächsten Seite finden Sie einen Musterhygieneplan.<br />
Das Landesges<strong>und</strong>heitsamt hat 2004 ebenfalls einen Musterhygieneplan für Schulen<br />
<strong>und</strong> ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen veröffentlicht, den Sie <strong>im</strong> Internet unter der<br />
Adresse www.ges<strong>und</strong>heitsamt-bw.de finden <strong>und</strong> dort unter Fachpublikationen, dann<br />
<strong>Hygiene</strong> <strong>und</strong> Infektionsschutz, herunterladen oder ausdrucken können.
- 133 -<br />
Schritte bei der Erstellung eines <strong>Hygiene</strong>plans<br />
1. Analyse der Infektionsgefahren<br />
Im ersten Schritt sollte analysiert werden,<br />
a) welche Infektionsrisiken<br />
b) durch welche Personen<br />
c) durch welche sonstigen Ursachen bestehen.<br />
Je nach Art der Einrichtung ist dabei zwischen den verschiedenen Bereichen (z. B.<br />
Unterbringungsbereich, Küchenbereich, Sanitärbereich, Schw<strong>im</strong>m- <strong>und</strong> Badebereich)<br />
zu differenzieren.<br />
2. Bewertung der Risiken<br />
Im zweiten Schritt sollte bewertet werden,<br />
a) welche Risiken ausreichend niedrig sind <strong>und</strong> deshalb hingenommen werden<br />
können <strong>und</strong><br />
b) bei welchen Risiken risikomin<strong>im</strong>ierende Maßnahmen (bis hin zu einem hinzunehmenden<br />
Niveau) ergriffen werden sollten.<br />
3. Risikomin<strong>im</strong>ierung<br />
Im dritten Schritt sollten die konkreten Maßnahmen festgelegt werden, mit denen ein<br />
Risiko vermindert werden kann (z. B. Festlegung von Reinigungs- oder Desinfektionsmaßnahmen,<br />
Einmalhandtücher <strong>und</strong> Seife in Gemeinschaftseinrichtungen,<br />
Zurverfügungstellung von separaten Toiletten bei best<strong>im</strong>mten Krankheiten, Trennung<br />
best<strong>im</strong>mter Personengruppen).<br />
4. Festlegung von Überwachungsverfahren<br />
Im vierten Schritt sollten Methoden festgelegt werden, wie die Einhaltung der<br />
Risikomin<strong>im</strong>ierungsmaßnahmen mit einem vertretbaren Aufwand überwacht werden<br />
kann (z. B. regelmäßige Kontrolle vor Ort durch einen Beauftragten der Einrichtung,<br />
schriftliche Dokumentation der Maßnahmen mit Checklisten oder Formblättern).<br />
5. Überprüfung des <strong>Hygiene</strong>plans<br />
Es sollten Zeitabschnitte festgelegt werden, nach denen die Effizienz <strong>und</strong> die<br />
Aktualität der <strong>Hygiene</strong>pläne <strong>im</strong> Team überprüft <strong>und</strong> ggf. Veränderungen festgelegt<br />
werden (z.B. einmal jährlich).<br />
6. Dokumentation, Schulung<br />
Im sechsten Schritt sollten Einzelheiten der Dokumentation des <strong>Hygiene</strong>plans <strong>und</strong> die<br />
Information bzw. Schulung der Beteiligten festgelegt werden.<br />
aus: Bales/Baumann, Kommentar zum Infektionsschutzgesetz
- 134 -<br />
(Muster)-<strong>Hygiene</strong>plan für Kindergärten<br />
Was Wann Womit* Wie Wer<br />
Fußböden in<br />
Aufenthalts-,<br />
Schlaf-, Gruppen<strong>und</strong><br />
Mehrzweckräumen<br />
2 bis 3 x wöchentl.<br />
<strong>und</strong> nach Bedarf<br />
Reinigungsmittel feucht wischen Reinigungspersonal<br />
Sanitärbereichen<br />
Tische/Stühle<br />
1xtäglich<br />
1 x pro Woche<br />
<strong>und</strong> nach Bedarf<br />
Reinigungsmittel<br />
feucht wischen/<br />
desinfizieren<br />
Reinigungspersonal<br />
Fenster, Schränke,<br />
Heizkörper, Regale,<br />
Beleuchtung<br />
WC/Urinal<br />
mindestens<br />
1 bis 2 x jährlich<br />
<strong>und</strong> nach<br />
Bedarf<br />
1 x täglich, bei<br />
Verschmutzung<br />
sofort<br />
Reinigungsmittel<br />
mit separaten<br />
Tüchern feucht<br />
wischen<br />
Reinigungspersonal<br />
Handwaschbecken 1 x täglich Reinigungsmittel feucht wischen Reinigungspersonal<br />
Küchen<br />
Arbeitsflächen<br />
nach Benutzung<br />
Reinigungsmittel/<br />
Flächendesinfektionsmittel<br />
feucht wischen<br />
Verantwortlicher<br />
Fußboden<br />
Händewaschen<br />
Händedesinfektion<br />
Wickelbereich<br />
arbeitstäglich<br />
nach Toilettenbenutzung<br />
<strong>und</strong><br />
Schmutzarbeiten,<br />
vor Umgang mit<br />
Lebensmitteln,<br />
nach Bedarf<br />
nach<br />
Kontamination mit<br />
Blut, Stuhl, Urin<br />
Reinigungsmittel<br />
auf die feuchte<br />
Hand geben <strong>und</strong><br />
mit Wasser aufschäumen<br />
3 bis 5 ml Händedesinfektionsmittel<br />
30 Sek<strong>und</strong>en lang<br />
auf der trockenen<br />
Haut einreiben<br />
Waschlotion<br />
Händedesinfektionsmittel<br />
Reinigungspersonal<br />
Personal <strong>und</strong> Kinder<br />
Personal <strong>und</strong><br />
Kinder<br />
Wickeltische<br />
nach Benutzung<br />
Reinigungsmittel<br />
feucht wischen<br />
Erzieherin<br />
nach Verunreinigung<br />
mit Stuhl,<br />
Körperflüssigkeiten<br />
Flächenesinfektionsmittel<br />
desinfizieren<br />
Erzieherin<br />
Töpfchen<br />
(personengeb<strong>und</strong>en<br />
verwenden)<br />
nach Benutzung<br />
Bei Durchfallerkrankungen<br />
Reinigungsmittel<br />
Desinfektionsmittel<br />
Nassreinigung<br />
desinfizieren<br />
Erzieherin<br />
Erzieherin<br />
Abfallbehälter für<br />
Schmutzwindeln<br />
Spielsachen <strong>und</strong><br />
Spielgeräte<br />
Flächen aller Art<br />
täglich<br />
1 bis 2 x jährlich<br />
<strong>und</strong> bei<br />
Verschmutzung<br />
bei Verunreinigung<br />
mit Blut,<br />
Stuhl,<br />
Erbrochenem<br />
Desinfektionsmittel leeren, reinigen <strong>und</strong> Erzieherin/Reinigungspersonal<br />
desinfizieren<br />
Reinigungsmittel feucht wischen Reinigungspersonal/<br />
Erzieherin<br />
Flächendesinfektionsmittel<br />
nach<br />
VAH-Liste **<br />
Scheuer-<br />
Wischdesinfektion<br />
Reinigungspersonal/<br />
Erzieherin
- 135 -<br />
Anmerkungen zum <strong>Hygiene</strong>plan<br />
* Hier sind die Handelsnahmen <strong>und</strong> die Konzentrationen der verwendeten Reinigungs<strong>und</strong><br />
Desinfektionsmittel einzutragen.<br />
** Einmalhandschuhe tragen. Grobreinigung mit einem in Desinfektionsmittel getränktem<br />
Einmaltuch. Fläche durch eine Scheuer-Wisch-Desinfektion desinfizieren.<br />
Gesonderte Entsorgung von Reinigungstüchern <strong>und</strong> Handschuhen in einem Plastiksack.<br />
Reinigungstücher müssen arbeitstäglich desinfizierend gewaschen werden.<br />
Der Wickeltisch muss mit einem Papierhandtuch sowie Desinfektionsmittelspender <strong>und</strong><br />
für den Bedarfsfall mit Einmalhandschuhen ausgestattet sein. Aus hygienischen Gründen<br />
sind für den Wickeltisch Einmalpapierunterlagen zu empfehlen. Außerdem muss ein<br />
Behälter mit Deckel für die gebrauchten Windeln vorhanden sein.<br />
Be<strong>im</strong> Auftreten von übertragbaren Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz<br />
(IfSG) ist umgehend das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt zu informieren. Die Empfehlungen des RKI für<br />
die Wiederzulassung an Schulen <strong>und</strong> sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen sind zu<br />
beachten (zu finden <strong>im</strong> Internet unter der Adresse www.rki.de).<br />
Zur Infektionsgefährdung <strong>und</strong> Prophylaxe werdender <strong>und</strong> stillender Mütter beachten Sie<br />
bitte das Merkblatt „Werdende Mütter bei der vorschulischen Tagesbetreuung von<br />
Kindern“ des Landesges<strong>und</strong>heitsamtes -Staatlicher Gewerbearzt- (www.gaa.badenwuerttemberg.de).
- 136 -<br />
4. Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> Belehrungen be<strong>im</strong> Umgang mit<br />
Lebensmitteln<br />
In den §§ 42 <strong>und</strong> 43 IfSG sind die ges<strong>und</strong>heitlichen Anforderungen an das Personal<br />
be<strong>im</strong> Umgang mit Lebensmitteln festgelegt. Sie finden den Gesetzestext nachstehend<br />
abgedruckt.<br />
(1) Personen, die<br />
8. Abschnitt<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>liche Anforderungen an das Personal be<strong>im</strong><br />
Umgang mit Lebensmitteln<br />
§ 42<br />
Tätigkeits- <strong>und</strong> Beschäftigungsverbote<br />
1. an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer<br />
anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen<br />
verdächtig sind,<br />
2. an infizierten W<strong>und</strong>en oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die<br />
Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen<br />
werden können,<br />
3. die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli<br />
oder Choleravibrionen ausscheiden,<br />
dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden<br />
a) be<strong>im</strong> Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten<br />
Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder<br />
b) in Küchen von Gaststätten <strong>und</strong> sonstigen Einrichtungen mit oder zur<br />
Gemeinschaftsverpflegung.<br />
Satz 1 gilt entsprechend für Personen, die mit Bedarfsgegenständen, die für die dort<br />
genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung<br />
von Krankheitserregern auf die Lebensmittel <strong>im</strong> Sinne des Absatzes 2 zu<br />
befürchten ist. Die Sätze 1 <strong>und</strong> 2 gelten nicht für den privaten hauswirtschaftlichen<br />
Bereich.<br />
(2) Lebensmittel <strong>im</strong> Sinne des Absatzes 1 sind<br />
1. Fleisch, Geflügelfleisch <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />
2. Milch <strong>und</strong> Erzeugnisse auf Milchbasis<br />
3. Fische, Krebse oder Weichtiere <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />
4. Eiprodukte<br />
5. Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkindernahrung<br />
6. Speiseeis <strong>und</strong> Speiseeishalberzeugnisse<br />
7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage<br />
8. Feinkost-, Rohkost- <strong>und</strong> Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte<br />
Soßen, Nahrungshefen.
- 137 -<br />
(3) Personen, die in amtlicher Eigenschaft, auch <strong>im</strong> Rahmen ihrer Ausbildung, mit den in<br />
Absatz 2 bezeichneten Lebensmitteln oder mit Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> Sinne des<br />
Absatzes 1 Satz 2 in Berührung kommen, dürfen ihre Tätigkeit nicht ausüben, wenn sie an<br />
einer der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind,<br />
an einer der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Krankheiten erkrankt sind oder die in Absatz 1<br />
Nr. 3 genannten Krankheitserreger ausscheiden.<br />
(4) Das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt kann Ausnahmen von den Verboten nach dieser Vorschrift<br />
zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen eine Übertragung der<br />
aufgeführten Erkrankungen <strong>und</strong> Krankheitserreger verhütet werden kann.<br />
(5) Das B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit<br />
Zust<strong>im</strong>mung des B<strong>und</strong>esrates den Kreis der in Absatz 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 genannten<br />
Krankheiten, der in Absatz 1 Nr. 3 genannten Krankheitserreger <strong>und</strong> der in Absatz 2<br />
genannten Lebensmittel einzuschränken, wenn epidemiologische Erkenntnisse dies<br />
zulassen, oder zu erweitern, wenn dies zum Schutz der menschlichen <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> vor einer<br />
Gefährdung durch Krankheitserreger erforderlich ist. In dringenden Fällen kann zum<br />
Schutz der Bevölkerung die Rechtsverordnung ohne Zust<strong>im</strong>mung des B<strong>und</strong>esrates erlassen<br />
werden. Eine auf der Gr<strong>und</strong>lage des Satzes 2 erlassene Verordnung tritt ein Jahr nach<br />
ihrem Inkrafttreten außer Kraft; ihre Geltungsdauer kann mit Zust<strong>im</strong>mung des<br />
B<strong>und</strong>esrates verlängert werden.<br />
§ 43<br />
Belehrung, Bescheinigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />
(1) Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig<br />
nur dann ausüben <strong>und</strong> mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden,<br />
wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />
oder eines vom <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie<br />
1. über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> über die Verpflichtungen<br />
nach den Absätzen 2, 4 <strong>und</strong> 5 in mündlicher <strong>und</strong> schriftlicher<br />
Form vom <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt oder von einem durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt<br />
beauftragten Arzt belehrt wurden <strong>und</strong><br />
2. nach der Belehrung <strong>im</strong> Sinne der Nummer 1 schriftlich erklärt haben, dass ihnen<br />
keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.<br />
Liegen Anhaltspunkte vor, dass bei einer Person Hinderungsgründe nach § 42 Abs. 1<br />
bestehen, so darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches<br />
Zeugnis nachgewiesen ist, dass Hinderungsgründe nicht oder nicht mehr bestehen.<br />
(2) Treten bei Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit Hinderungsgründe nach § 42 Abs.<br />
1 auf, sind sie verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn unverzüglich<br />
mitzuteilen.<br />
(3) Werden dem Arbeitgeber oder Dienstherrn Anhaltspunkte oder Tatsachen bekannt,<br />
die ein Tätigkeitsverbot nach § 42 Abs. 1 begründen, so hat dieser unverzüglich die zur<br />
Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheitserreger erforderlichen Maßnahmen<br />
einzuleiten.
- 138 -<br />
(4) Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genann-ten<br />
Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> <strong>im</strong> Weiteren jährlich über die in<br />
§ 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu<br />
belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Die Sätze 1 <strong>und</strong> 2 finden<br />
für Dienstherren entsprechende Anwendung.<br />
(5) Die Bescheinigung nach Absatz 1 <strong>und</strong> die letzte Dokumentation der Belehrung nach<br />
Absatz 4 sind be<strong>im</strong> Arbeitgeber aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat die Nachweise nach<br />
Satz 1 <strong>und</strong>, sofern er eine in § 42 Abs. 1 bezeichnete Tätigkeit selbst ausübt, die ihn<br />
betreffende Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 1 an der Betriebsstätte verfügbar zu halten<br />
<strong>und</strong> der zuständigen Behörde <strong>und</strong> ihren Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. Bei<br />
Tätigkeiten an wechselnden <strong>Stand</strong>orten genügt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift<br />
oder einer beglaubigten Kopie.<br />
(6) Im Falle der Geschäftsunfähigkeit oder der beschränkten Geschäftsfähigkeit treffen<br />
die Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 <strong>und</strong> Absatz 2 denjenigen, dem die Sorge<br />
für die Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft auch den Betreuer, soweit die Sorge<br />
für die Person zu seinem Aufgabenkreis gehört. Die den Arbeitgeber oder Dienstherrn<br />
betreffenden Verpflichtungen nach dieser Vorschrift gelten ent-sprechend für Personen,<br />
die die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeiten selbständig aus-üben.<br />
(7) Das B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit<br />
Zust<strong>im</strong>mung des B<strong>und</strong>esrates Untersuchungen <strong>und</strong> weitergehende Anforderungen<br />
vorzuschreiben oder Anforderungen einzuschränken, wenn Rechtsakte der Europäischen<br />
Gemeinschaft dies erfordern.<br />
____________________________________________________<br />
Wenn in Ihrer Einrichtung Kinder regelmäßig verpflegt werden (z.B. Mittagessen in einer<br />
Kindertagesstätte oder in einem Ganztageskindergarten), unabhängig davon, ob die<br />
Mahlzeiten selbst zubereitet werden oder ob sie fertig angeliefert <strong>und</strong> nur ausgegeben<br />
werden, so gilt nach § 42 Abs. 1 für das Küchenpersonal ein Tätigkeits- <strong>und</strong><br />
Beschäftigungsverbot bei Erkrankung oder Krankheitsverdacht an:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Typhus abdominalis<br />
Paratyphus<br />
Cholera<br />
Shigellenruhr<br />
Salmonellose<br />
anderer infektiöser Gastroenteritis<br />
Virushepatitis A oder E<br />
infizierten W<strong>und</strong>en<br />
übertragbaren Hautkrankheiten<br />
sowie bei Ausscheidung von:<br />
Shigellen<br />
Salmonellen<br />
EHEC<br />
Choleravibrionen<br />
(Krankheitsverdacht besteht bei Durchfall, Erbrechen oder geröteten Hautbezirken, ohne<br />
dass bereits ein Erreger nachgewiesen ist; Erkrankung besteht bei den entsprechenden<br />
Krankheitszeichen <strong>und</strong> Erregernachweis.)
- 139 -<br />
Außerdem muss das Küchenpersonal – auch wenn es sich um ehrenamtliche sog.<br />
„Kochmütter“ handelt – über eine Bescheinigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes nach<br />
§ 43 Abs. 1 verfügen. Bitte weisen Sie die betreffenden Personen darauf hin <strong>und</strong> bitten<br />
Sie sie, ggf. mit dem Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- einen<br />
Termin für die notwendige Erstbelehrung zu vereinbaren.<br />
Nach Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> in der Folgezeit sind die betreffenden Personen vom<br />
Arbeitgeber oder Dienstherrn jährlich zu belehren. Die Belehrung muss dokumentiert<br />
werden.<br />
Früher ausgestellte Zeugnisse nach §§ 17/18 B<strong>und</strong>esseuchengesetz sind weiterhin gültig.<br />
Aber auch solche Personen müssen jetzt jährlich vom Arbeitgeber oder Dienstherrn<br />
belehrt werden.<br />
Nach einem Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 02.08.2001 gelten<br />
diese Best<strong>im</strong>mungen auch für Erzieherinnen, die regelmäßig mit oder für die Kinder<br />
Lebensmittel oder Speisen zubereiten. Sie müssen also die Tätigkeitsverbote des § 42<br />
IfSG beachten <strong>und</strong> benötigen vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit eine<br />
Belehrung <strong>und</strong> Bescheinigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes nach § 43 Abs. 1 IfSG. Danach<br />
müssen sie vom Arbeitgeber oder Dienstherrn ebenfalls belehrt werden, wie oben<br />
beschrieben.<br />
Entsprechendes gilt für Eltern <strong>und</strong> andere Personen, die regelmäßig, also nicht nur<br />
einmalig bei einem <strong>Kindergarten</strong>fest oder dgl., für die Kinder oder für sonstige Dritte<br />
Lebensmittel herstellen.<br />
Die Unterlagen für diese Belehrung finden Sie ab der nächsten Seite.<br />
Be<strong>im</strong> gemeinsamen Kochen sollen Erzieherinnen <strong>und</strong> Kinder folgende <strong>Hygiene</strong>regeln<br />
beachten (siehe hierzu auch Seite 12/13: Umgang mit Lebensmitteln):<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Gründliches Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife vor Beginn des Kochens, nach<br />
Benutzung der Toilette <strong>und</strong> zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten (z. B. nach dem<br />
Aufschlagen von Eiern oder dem Würzen von Hähnchen, bevor der Kartoffelsalat<br />
angemacht wird).<br />
Eine Desinfektion der Hände erhöht die Sicherheit. Wenn sie erfolgt, dann vor dem<br />
Händewaschen, weil nasse Hände das Desinfektionsmittel verdünnen <strong>und</strong> es damit<br />
unwirksam machen können.<br />
Uhren <strong>und</strong> Handschmuck bitte ablegen, weil darunter Schmutzreste haften bleiben<br />
können!<br />
Saubere Arbeitskleidung tragen!<br />
Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen!<br />
Kleine W<strong>und</strong>en an Händen oder Armen mit einem wasserdichten Pflaster abdecken<br />
(dient dem eigenen Schutz, damit kein Dreck in die W<strong>und</strong>e gelangt)!<br />
Wenn die W<strong>und</strong>e eitert, dürfen die betroffenen Personen nicht am Kochen<br />
teilnehmen.<br />
Ebenso dürfen Personen mit Durchfall oder mit Gelbfärbung der Haut (besonders<br />
gut am Augapfel zu sehen) nicht am Kochen teilnehmen.
- 140 -<br />
Stempel der Einrichtung<br />
Belehrung gemäß § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (lfSG)<br />
<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln<br />
Personen, die folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen:<br />
1. Fleisch, Geflügelfleisch <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />
2. Milch <strong>und</strong> Erzeugnisse auf Milchbasis<br />
3. Fische, Krebse oder Weichtiere <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />
4. Eiprodukte<br />
5. Säuglings- oder Kleinkindernahrung<br />
6. Speiseeis <strong>und</strong> Speiseeishalberzeugnisse<br />
7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage<br />
8. Feinkost-, Rohkost- <strong>und</strong> Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte<br />
Soßen, Nahrungshefen<br />
<strong>und</strong> dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände<br />
(z. B. Geschirr, Besteck <strong>und</strong> andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen<br />
oder<br />
in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen<br />
mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind,<br />
dürfen diese Tätigkeiten nicht ausüben,<br />
wenn bei ihnen Krankheitserscheinungen (Symptome) auftreten, die auf eine der<br />
folgenden Erkrankungen hinweisen oder ein Arzt diese bei ihnen festgestellt hat:<br />
<br />
<br />
<br />
akute infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Brechdurchfall),<br />
ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken,<br />
Campylobacter, Rotaviren oder andere Durchfallerreger,<br />
Typhus oder Paratyphus,<br />
Virushepatitis A oder E (infektiöse Leberentzündung),
- 141 -<br />
<br />
sie eiternde W<strong>und</strong>en oder Hautkrankheiten haben, bei denen die Möglichkeit<br />
besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel auf andere Menschen<br />
übertragen werden können<br />
oder<br />
die Untersuchung einer Stuhlprobe von ihnen hat den Nachweis einer der folgenden<br />
Krankheitserreger ergeben:<br />
- Salmonellen,<br />
- Shigellen,<br />
- enterohämorrhagische Escherichia coli-Bakterien<br />
- Choleravibrionen.<br />
Wenn Personen diese Bakterien ausscheiden (ohne dass sie sich krank fühlen müssen),<br />
besteht ebenfalls ein Tätigkeitsverbot <strong>im</strong> Lebensmittelbereich.<br />
Folgende Symptome weisen auf die genannten Erkrankungen hin:<br />
Durchfall mit mehr als zwei dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls mit<br />
Übelkeit, Erbrechen <strong>und</strong> Fieber.<br />
<br />
<br />
Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen <strong>und</strong> Verstopfung<br />
(erst nach Tagen folgt schwerer Durchfall) können Zeichen für Typhus oder Paratyphus<br />
sein.<br />
Typisch für Cholera sind milchigweiße Durchfälle mit hohem Flüssigkeitsverlust.<br />
<br />
<br />
Gelbfärbung der Haut <strong>und</strong> der Augäpfel mit Schwäche <strong>und</strong> Appetitlosigkeit weisen<br />
auf eine Hepatitis A oder E hin.<br />
W<strong>und</strong>en oder offene Stellen von Hauterkrankungen können infiziert sein, wenn sie<br />
gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind.<br />
Treten bei Ihnen die genannten Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt den Rat<br />
Ihres Hausarztes in Anspruch! Sagen Sie ihm auch, dass Sie <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> Lebensmittel<br />
zubereiten. Außerdem sind Sie verpflichtet, unverzüglich Ihren Arbeitgeber oder<br />
Dienstherrn über die Erkrankung zu informieren.<br />
Wenn Sie noch mehr über die beschriebenen Erkrankungen wissen möchten,<br />
können Sie dies <strong>im</strong> Anhang nachlesen.
- 142 -<br />
Anhang<br />
Bei welchen Erkrankungen besteht ein gesetzliches<br />
Tätigkeitsverbot?<br />
Typhus abdominalis, Paratyphus<br />
Die Erreger sind Salmonella typhi <strong>und</strong> paratyphi. Ihre Aufnahme erfolgt vorwiegend<br />
durch Wasser <strong>und</strong> Lebensmittel, die damit verunreinigt sind. Die Erkrankung beginnt mit<br />
hohem Fieber, das über mehrere Tage ansteigt <strong>und</strong> unbehandelt wochenlang anhalten<br />
kann. Weitere Symptome sind Kopf-, Bauch- <strong>und</strong> Gliederschmerzen. Es kann zusätzlich<br />
Verstopfung auftreten, später bestehen häufig „erbsbreiartige" Durchfälle. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
guten Wasser- <strong>und</strong> Lebensmittelhygiene sind die beiden genannten Erreger bei uns nicht<br />
verbreitet.<br />
Typhus <strong>und</strong> Paratyphus verlaufen ähnlich, allerdings sind die Symptome bei<br />
Paratyphus weniger schwer. Beide Erkrankungen werden in der Regel aus endemischen<br />
Gebieten (Afrika, Südamerika, Südostasien) oder aus Gebieten <strong>im</strong>portiert (Reiseerkrankung),<br />
in denen sich die hygienischen Verhältnisse aufgr<strong>und</strong> von Katastrophen oder<br />
Kriegseinwirkungen dramatisch verschlechtert haben. Gegen Typhus stehen mehrere<br />
Schutz<strong>im</strong>pfungen zur Verfügung. Wenn Sie beruflich oder privat in die betroffenen<br />
Länder verreisen wollen, sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt an, dort<br />
werden Sie zur Notwendigkeit einer Impfung beraten.<br />
Cholera<br />
Die Erreger sind Cholerabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt durch verunreinigtes Wasser<br />
oder Lebensmittel, auch direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Die<br />
Infektion verläuft in der Regel als Durchfallerkrankung mit Erbrechen <strong>und</strong> Bauchschmerzen.<br />
Der Stuhl ist milchig- weiß ohne Blutbe<strong>im</strong>engungen. Fieber ist nicht typisch.<br />
Bei schwerem Verlauf ist der Flüssigkeitsverlust hoch <strong>und</strong> der Körper trocknet aus<br />
(tiefliegende Augen, stehende Hautfalten). Auch dieser Erreger kommt nur in Gegenden<br />
mit schlechten hygienischen Voraussetzungen <strong>und</strong> mangelhafter Trinkwasserversorgung<br />
vor (Ostasien, Südamerika, Afrika). Eine Schutz<strong>im</strong>pfung wird nur in Ausnahmefällen<br />
empfohlen.<br />
Shigellose (Bakterielle Ruhr)<br />
Die Erreger sind Shigellabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt meist von Mensch zu Mensch<br />
bei mangelhafter Händehygiene, aber auch durch verunreinigte Lebensmittel <strong>und</strong><br />
Trinkwasser. Shigellen sind hochinfektiös, d. h. um krank zu werden genügt die<br />
Aufnahme von nur wenigen Bakterien! In Kindereinrichtungen sind auch bei uns <strong>im</strong>mer<br />
wieder Epidemien beschrieben worden. Die Erkrankung beginnt plötzlich mit hohem<br />
Fieber, Kopf- <strong>und</strong> krampfartigen Bauchschmerzen. Die anfänglich wässrigen Durchfälle<br />
sind bald blutig. Die Erkrankung wird oft bei Reisen in Länder mit geringem<br />
<strong>Hygiene</strong>standard erworben.
- 143 -<br />
Salmonellen-Infektionen<br />
Erreger sind zahlreiche Salmonellenarten, die durch Nahrungsmittel aus infizierten<br />
Tieren (z. B. Fleisch, Milch, Eier) aufgenommen werden. Die häufigste Erkrankung durch<br />
Salmonellen ist der akute Brechdurchfall mit Bauchschmerzen <strong>und</strong> mäßigem Fieber.<br />
Allerdings können die Symptome erheblich schwanken. Diese Krankheitserreger sind<br />
weltweit verbreitet, mit einer Infektion ist jederzeit zu rechnen, häufig sind Erkrankungen<br />
in den Sommermonaten.<br />
Gastroenteritis durch andere Erreger<br />
Auch andere Bakterienarten (z. B. Staphylokokken, best<strong>im</strong>mte Colibakterien, Campylobacter,<br />
Yersinien) oder Viren (z. B. Rota-, Adeno-, Norwalkviren) können Durchfall,<br />
Erbrechen oder Bauchschmerzen verursachen.<br />
Hepatitis A oder E<br />
Die Erreger sind Viren. Ihre Aufnahme erfolgt durch Nahrungsmittel, die mit Hepatitis A-<br />
oder E-Viren behaftet sind. Auch Übertragungen von Mensch zu Mensch sind möglich,<br />
da das Virus bereits 1 bis 2 Wochen vor Ausbruch der Erkrankung mit dem Stuhl ausgeschieden<br />
wird. Hauptsächlich Erwachsene erkranken an einer Gelbsucht mit Leberschwellung,<br />
Appetitlosigkeit <strong>und</strong> Abgeschlagenheit. Während das Hepatitis A-Virus auch<br />
bei uns zirkuliert, kommt das Hepatitis E-Virus hauptsächlich in Asien, Afrika <strong>und</strong> Zentralamerika<br />
vor (<strong>im</strong>portierte Infektion nach Fernreisen!). Beide Erkrankungen verlaufen<br />
ganz ähnlich, die Übertragungswege sind gleich.<br />
Gegen Hepatitis A kann man sich durch Impfungen schützen. Vor Reisen in südliche<br />
Länder sollten Sie unbedingt an eine Schutz<strong>im</strong>pfung denken <strong>und</strong> Ihren Hausarzt oder<br />
Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt darauf ansprechen.
- 144 -<br />
Stempel der Einrichtung<br />
Teilnehmer an der Belehrung nach § 43 Absatz 4 IfSG am _____________________<br />
Name Vorname Unterschrift<br />
Unterschrift der/des Belehrenden: ___________________________________________
- 145 -<br />
So erreichen Sie uns:<br />
Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />
Julius-Bausch-Straße 12, 73430 Aalen<br />
Telefonzentrale: Nadine Brenner 07361 503-1120<br />
Telefax: 07361 503-1155<br />
E-mail:<br />
Internet:<br />
ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de<br />
http://www.ostalbkreis.de<br />
Dezernent für <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> <strong>und</strong><br />
Leiter des Geschäftsbereichs <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>: Dr. Klaus Walter 07361 503-1150<br />
Vorz<strong>im</strong>mer: Edith Herzog 07361 505-1151<br />
Stellvertretende Leiterin des Geschäftsbereichs <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> <strong>und</strong><br />
Leiterin vom Sachgebiet III, Jugend- <strong>und</strong> Zahnges<strong>und</strong>heit:<br />
Dr. Janela Werle 07361 503-1140<br />
Infektionskrankheiten: Herr Nikolov, Arzt (Beratung) 07361 503-1141<br />
Bearbeitung von Meldungen übertragbarer Krankheiten<br />
nach dem Infektionsschutzgesetz:<br />
Werner Hollenbenders 07361 503-1136<br />
Harald Knoblauch 07361 503-1137<br />
Kay Noseleit 07361 503-1138<br />
AIDS-Beratung: Herr Nikolov, Arzt 07361 503-1141<br />
Zahnärztin: Frau Dr. Sonja Wenzel 07361 503-1126<br />
Fragen zu Kopflausbefall:<br />
Marie-Luise Dostal 07361 503-1122<br />
Terminvergaben für zahnärztliche Untersuchungen in Aalen:<br />
Marcella Deis-Migl 07361 503-1127<br />
Dienststelle Hardt, Oberbettringer Straße 166, 73525 Schwäbisch Gmünd<br />
Telefonzentrale: Hannah Wagenblast 07171 32-4142<br />
Telefax: 07171 32-4158<br />
E-mail:<br />
ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de<br />
AIDS-Beratung: Francisca Geiger 07171 32-4154<br />
Zahnärztin: Frau Dr. Sonja Wenzel 07361 503-4161<br />
Fragen zu Kopflausbefall:<br />
Monika Drescher 07171 503-4150<br />
Terminvergaben für zahnärztliche Untersuchungen in Schwäbisch Gmünd:<br />
Gabriele Süß 07171 32-4149<br />
Ansprechpartner für Projekte zur <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sförderung <strong>im</strong> <strong>Ostalbkreis</strong>:<br />
Claudia Ulmer 07171 32-4145
- 146 -<br />
Stichwortverzeichnis<br />
Seite<br />
Ärztliche Verordnungen 25<br />
AIDS 52<br />
Asthma 95<br />
Atemwegserkrankungen 38<br />
Ausscheider 79<br />
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz<br />
- der Beschäftigten 100<br />
- der Sorgeberechtigen 104<br />
- be<strong>im</strong> Umgang mit Lebensmitteln 136<br />
Besuchsverbot 31<br />
Bindehautentzündung, ansteckend 39<br />
Borkenflechte 40<br />
Cholera 41<br />
Chronische Krankheiten 90<br />
Diabetes 93<br />
Diphtherie 41<br />
Durchfallerkrankungen durch Salmonellen 79<br />
Durchfallerkrankungen, virusbedingt 83<br />
EHEC – Erkrankungen 41<br />
Epilepsie 90<br />
Erste Hilfe 24<br />
Fachausdrücke 36<br />
Fallschutz <strong>im</strong> Außenspielbereich 15<br />
Flöhe 44<br />
Gesetzliche Regelungen<br />
- für Gemeinschaftseinrichtungen 30<br />
- für den Umgang mit Lebensmitteln 136<br />
Hämophilus influenzae Typ b – Meningitis 50<br />
Händehygiene 27<br />
Hand-Fuß-M<strong>und</strong>krankheit 45<br />
Hepatitis<br />
- A 63<br />
- B 65<br />
- C 68<br />
- E 70<br />
Herpes-Infektionen<br />
siehe M<strong>und</strong>fäule<br />
Hirnhautentzündung<br />
- eitrig 46<br />
- nicht eitrig 50<br />
HIV – Infektionen 52<br />
<strong>Hygiene</strong>pläne 132
- 147 -<br />
Impetigo contagiosa 40<br />
Impfungen 5<br />
Insektenstiche 28<br />
Integration chronisch kranker Kinder <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> 99<br />
Keratokonjunctivitis epidemica 39<br />
Keuchhusten 53<br />
Kinderlähmung 54<br />
Kopfläuse 56<br />
Krätze 54<br />
Küchen in Kindergärten 13<br />
Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- 145<br />
Läuse 56<br />
Leberentzündung<br />
siehe Hepatitis<br />
Lebensmittel 12<br />
Lungentuberkulose 82<br />
Masern 70<br />
Medikamente 25<br />
Meldepflichtige Krankheiten 30<br />
Meningitis<br />
siehe Hirnhautentzündung<br />
Meningokokken – Meningitis 46<br />
Mumps 71<br />
M<strong>und</strong>fäule 72<br />
Ozon 8<br />
Paratyphus 73<br />
Pertussis 53<br />
Pest 73<br />
Pfeiffersches Drüsenfieber 74<br />
Pflanzen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> 17<br />
Planschbecken 15<br />
Pneumokokken – Meningitis 50<br />
Poliomyelitis 54<br />
Reinigungsempfehlungen für Kindergärten 23<br />
Rindenmulch als Fallschutz 15<br />
Ringelröteln 75<br />
Röteln 76<br />
Ruhr, bakterielle 77<br />
Salmonellenerkrankung <strong>und</strong> –ausscheidung 79<br />
Sanitätstaschen 24<br />
Scabies 54<br />
Scharlach 81<br />
Shigellose 77<br />
Spielsand 14<br />
Spritzen, benutzte, weggeworfene 28<br />
Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz<br />
- für Mitarbeiter bei der Betreuung von Kindern 102<br />
- für Mitarbeiter in Küchen 136<br />
Tiere <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> 21
- 148 -<br />
Tuberkulose 82<br />
Typhus 82<br />
Verbandskästen 24<br />
Virusbedingte Durchfallerkrankungen 83<br />
Virusbedingte hämorrhagische Fieber 83<br />
Virushepatitis<br />
siehe Hepatitis<br />
Virusmeningitis 50<br />
Warzen 85<br />
Wiederzulassung von Kindern 37<br />
Windpocken 86<br />
W<strong>und</strong>en 28<br />
Wurmbefall 87<br />
Zahnges<strong>und</strong>heit 9<br />
Zecken 88