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Gesundheit und Hygiene im Kindergarten (Stand ... - Ostalbkreis

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- 1 -<br />

Das Landratsamt<br />

-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Hygiene</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

2. völlig neu überarbeitete Auflage 2010<br />

Bearbeitung: Dr. med. Anna Rohr<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

Bereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />

Julius-Bausch-Straße 12, 73430 Aalen<br />

e-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de<br />

Internet: www.ostalbkreis.de


- 2 -


- 3 -<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Kapitel 1:<br />

Allgemeine <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sfragen<br />

Seite<br />

1. Impfungen00 5<br />

2. Ozon 8<br />

3. Zahnges<strong>und</strong>heit 9<br />

4. Umgang mit Lebensmitteln 12<br />

5. Vermeidung von Infektionsgefahren durch<br />

Spielsand, Planschbecken <strong>und</strong> Rindenmulch 014<br />

6. Pflanzen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> 17<br />

7. Tiere <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> 21<br />

8. Reinigungsempfehlungen für Kindergärten 23<br />

Kapitel 2:<br />

Vorsorgemaßnahmen <strong>und</strong> erste Hilfe<br />

1. Verbandskästen 24<br />

2. Ärztlich verordnete Medikamente 25<br />

3. Händehygiene 27<br />

4. W<strong>und</strong>en 28<br />

5. Insektenstiche 28<br />

6. Benutzte, weggeworfene Spritzen 28<br />

Kapitel 3:<br />

Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten<br />

1. Gesetzliche Regelungen 30<br />

2. Wichtige Fachausdrücke 36<br />

3. Wiederzulassung von Kindern 37<br />

4. Atemwegserkrankungen 38<br />

5. Bindehautentzündung, ansteckend<br />

(Keratokonjunctivitis epidemica) 39<br />

6. Borkenflechte (Impetigo contagiosa) 40<br />

7. Cholera 41<br />

8. Diphtherie 41<br />

9. EHEC – Erkrankungen 41<br />

10. Flöhe 44<br />

11. Hand-Fuß-M<strong>und</strong>krankheit 45<br />

12. Hirnhautentzündungen, eitrig 46<br />

(bakterielle Meningitiden)<br />

a) Meningokokken – Meningitis 46<br />

b) Hämophilus influenzae Typ b – Meningitis 50<br />

c) Pneumokokken – Meningitis 50<br />

13. Hirnhautentzündungen, nicht eitrig 50<br />

14. HIV – Infektionen 52<br />

15. Keuchhusten (Pertussis) 53<br />

16. Kinderlähmung (Poliomyelitis) 54<br />

17. Krätze (Scabies) 54<br />

18. Läuse 56


- 4 -<br />

19. Leberentzündungen (Virushepatitiden) 63<br />

a) Hepatitis A 63<br />

b) Hepatitis B 65<br />

c) Hepatitis C 68<br />

d) Hepatitis E 70<br />

20. Masern 70<br />

21. Mumps 71<br />

22. M<strong>und</strong>fäule <strong>und</strong> Lippenherpes 72<br />

23. Paratyphus 73<br />

24. Pest 73<br />

25. Pfeiffersches Drüsenfieber 74<br />

26. Ringelröteln 75<br />

27. Röteln 76<br />

28. Ruhr, bakterielle (Shigellose) 77<br />

29. Salmonellenerkrankung <strong>und</strong> –ausscheidung 79<br />

30. Scharlach 81<br />

31. Tuberkulose 82<br />

32. Typhus 82<br />

33. Virusbedingte hämorrhagische Fieber 83<br />

34. Virusbedingte Durchfallerkrankungen 83<br />

35. Warzen 85<br />

36. Windpocken 86<br />

37. Wurmbefall 87<br />

38. Zecken 88<br />

Kapitel 4:<br />

Chronische Krankheiten<br />

1. Epilepsie 90<br />

2. Diabetes mellitus 93<br />

3. Asthma bronchiale <strong>im</strong> Kindesalter 95<br />

4. Integration chronisch kranker Kinder <strong>im</strong><br />

<strong>Kindergarten</strong> 99<br />

Kapitel 5:<br />

Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in Kindergärten<br />

1. Belehrung der Beschäftigten 100<br />

2. Belehrung der Sorgeberechtigten 104<br />

3. Erstellung von <strong>Hygiene</strong>plänen 132<br />

4. Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> Belehrungen be<strong>im</strong> Umgang<br />

mit Lebensmitteln 136<br />

Anhang: So erreichen Sie uns 145<br />

Stichwortverzeichnis 146


- 5 -<br />

Kapitel 1: Allgemeine <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sfragen<br />

1. Impfungen<br />

Impfen - was geschieht <strong>im</strong> Körper?<br />

Eine aktive Impfung ahmt das Krankheitsgeschehen mit einer best<strong>im</strong>mten Infektionskrankheit<br />

in abgeschwächter Form nach. Der Impfstoff enthält entweder Bestandteile des<br />

Erregers, abgeschwächte Erreger (Lebend-Impfstoff) oder tote Erreger. Der Impfstoff<br />

macht nicht krank. Durch den Impfstoff wird eine Immunreaktion ausgelöst. Im Körper<br />

werden spezielle Antikörper gebildet, die genau auf den Erreger abgest<strong>im</strong>mt sind. Mit<br />

ihrer Hilfe werden die Erregerzellen markiert <strong>und</strong> vernichtet.<br />

Die Impfung macht den Körper mit dem Erreger bekannt, ohne ihn zu gefährden. Jetzt<br />

ist das Immunsystem vorbereitet <strong>und</strong> reagiert schnell <strong>und</strong> effektiv, wenn der Erreger<br />

wieder in den Körper gelangt, z. B. be<strong>im</strong> Kontakt mit einer kranken Person. Es vernichtet<br />

ihn, bevor er sich in unserem Körper so weit vermehrt hat, dass wir erkranken.<br />

Bei einer passiven Impfung werden dem Körper spezielle Abwehrstoffe (Immunglobuline)<br />

gegen eine best<strong>im</strong>mte Erkrankung gespritzt. Die Schutzwirkung hält nur einige<br />

Wochen an.<br />

Warum ist Impfen wichtig?<br />

Es gibt schwerwiegende Infektionskrankheiten, die bleibende Schäden hinterlassen oder<br />

sogar zum Tod führen können. Impfungen schützen uns vor ihnen. Je mehr Menschen<br />

über einen wirksamen Impfschutz verfügen, um so weniger Möglichkeiten hat der<br />

Krankheitserreger sich auszubreiten. Für den Erreger ist der erkrankte Mensch ein Wirt,<br />

der ihm eine opt<strong>im</strong>ale Vermehrung sichert. Wer ge<strong>im</strong>pft ist, schützt sich <strong>und</strong> andere vor<br />

dieser Erkrankung.<br />

Impfplan<br />

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, Säuglinge, Kinder <strong>und</strong> Jugendliche<br />

nach folgendem Plan zu <strong>im</strong>pfen (siehe nächste Seite).<br />

Für Erwachsene werden alle 10 Jahre Auffrisch<strong>im</strong>pfungen gegen Tetanus <strong>und</strong> Diphtherie<br />

<strong>und</strong> einmalig gegen Pertussis empfohlen.


- 6 -<br />

Impfplan (<strong>Stand</strong> Juli 2009)<br />

Impfung Alter in vollendeten Lebensmonaten Alter in vollendeten<br />

Lebensjahren<br />

2 3 4 11-14 15-23 5-6 9-17<br />

Diphtherie, Tetanus, Pertussis 1. 2. 3. 4. A A<br />

Hämophilus influenzae b (Hib) 1. 2. 3.<br />

Polio (Kinderlähmung) 1. 2. 3. A<br />

Hepatitis B 1. 2. 3. G<br />

Masern, Mumps, Röteln (MMR) 1. 2.<br />

Varizellen (Windpocken) 1. 2 S<br />

Meningokokken 1. *<br />

Pneumokokken 1. 2. 3. 4. S<br />

HPV (Humane Papillomaviren) SM<br />

A = Auffrischung<br />

G = Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung (bei bisher nicht Ge<strong>im</strong>pften)<br />

* = ab vollendetem 12. Lebensmonat<br />

S =<strong>Stand</strong>ard<strong>im</strong>pfung mit allgemeiner Anwendung = Regel<strong>im</strong>pfung<br />

SM = <strong>Stand</strong>ard<strong>im</strong>pfung für Mädchen <strong>im</strong> Alter von 12-17 Jahren


- 7 -<br />

Diphtherie<br />

Diphtherie ist in unseren Breiten dank wirksamer Impfungen inzwischen weitgehend<br />

unbekannt. Sie ist jedoch nicht völlig ausgerottet <strong>und</strong> kommt in Ländern der 3. Welt vor.<br />

Lokale Epidemien mit zahlreichen Todesfällen kamen in den letzten Jahren auch in<br />

Osteuropa vor. Diphtherie ist eine schwerwiegende Hals- <strong>und</strong> Racheninfektion mit<br />

Erstickungsgefahr. Schäden an verschiedenen Organen, z. B. am Herz, sind möglich.<br />

Übertragen wird sie von Mensch zu Mensch durch Einatmen von Speicheltröpfchen nach<br />

Sprechen, Husten oder Niesen. Da der Erreger ein Bakterium ist, kann mit Antibiotika<br />

behandelt werden. Gegen die Giftstoffe, die der Erreger <strong>im</strong> Körper bildet, gibt es ein<br />

Anti-Toxin. Nach der Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung ist <strong>im</strong> Abstand von 10 Jahren jeweils eine<br />

Auffrisch<strong>im</strong>pfung nötig.<br />

Tetanus<br />

W<strong>und</strong>starrkrampf ist auch in unseren Breiten he<strong>im</strong>isch. Das giftstoffbildende Bakterium<br />

kommt in Schmutz, Erde <strong>und</strong> Staub vor <strong>und</strong> gelangt häufig durch harmlose kleine<br />

Verletzungen, z. B. bei Gartenarbeit, in den Körper. Oft ist die Verletzung längst<br />

vergessen, wenn Wochen später die Krankheit ausbricht. Sie äußert sich als<br />

lebensbedrohliche Allgemeininfektion des Körpers mit Krämpfen <strong>und</strong> Lähmungen der<br />

gesamten Muskulatur. Die Behandlungsmöglichkeiten sind begrenzt. Der Tod tritt durch<br />

Ersticken wegen Lähmung der Atemmuskulatur ein. Nach der Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung ist<br />

<strong>im</strong> Abstand von 10 Jahren jeweils eine Auffrisch<strong>im</strong>pfung nötig.<br />

Kinderlähmung (Poliomyelitis)<br />

Die Kinderlähmung macht auch vor Erwachsenen keineswegs Halt. Sie kommt noch in<br />

Asien <strong>und</strong> Afrika vor <strong>und</strong> wird von dort z. B. durch Tourismus zu uns gebracht. Sie<br />

verursacht eine gefährliche Infektion des Rückenmarks <strong>und</strong> Gehirns, häufig mit<br />

vorübergehenden oder bleibenden Lähmungen. Sie kann nur symptomatisch behandelt<br />

werden. Kinderlähmung kommt in drei Erregerformen vor, so dass auch eine Person, die<br />

die Erkrankung durchgemacht hat, ge<strong>im</strong>pft werden muss. Nach der<br />

Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung ist bei Jugendlichen nach 10 Jahren eine Auffrisch<strong>im</strong>pfung<br />

erforderlich. Erwachsene benötigen nur bei Fernreisen nach Afrika oder Asien eine<br />

erneute Auffrisch<strong>im</strong>pfung <strong>im</strong> Abstand von 10 Jahren.<br />

Hepatitis B<br />

Die Hepatitis B-Impfung ist für alle Kinder empfohlen. Personal, das in Kindereinrichtungen<br />

möglicherweise Kontakt mit erkrankten Kindern hat, sollte sich wegen einer<br />

Schutz<strong>im</strong>pfung ärztlich beraten lassen (siehe Kapitel „Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong><br />

Parasiten").<br />

Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten <strong>und</strong> Windpocken<br />

Gegen diese Krankheiten werden ebenfalls Schutz<strong>im</strong>pfungen für alle Kinder empfohlen,<br />

da Komplikationen schwerwiegender Art auftreten können bzw. Gefahr für Dritte besteht<br />

(siehe Kapitel „Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten“). Außerdem wird für alle<br />

Jugendlichen nach 10 Jahren eine Auffrisch<strong>im</strong>pfung gegen Keuchhusten empfohlen.<br />

Neu ist, dass jetzt auch für alle Kleinkinder ab dem 2. Lebensjahr eine Impfung gegen<br />

Windpocken empfohlen wird.


- 8 -<br />

2. Ozon<br />

Hohe Ozonwerte <strong>im</strong> Sommer<br />

An heißen Sommertagen werden hohe Ozonwerte gemessen. Entstehen kann dieses<br />

Ozon in komplexen Vorgängen aus Industrie- <strong>und</strong> Autoabgasen <strong>und</strong> durch intensive<br />

Sonneneinstrahlung. Nach Sonnenuntergang sinken die Werte in der Regel wieder ab.<br />

Als Regel kann für Kindergärten gelten: Die Vormittagsst<strong>und</strong>en haben noch keinen<br />

hohen Ozonwert, er baut sich erst zum Mittag langsam auf. Legen Sie also die<br />

Freiluftaktivitäten der Kinder in die St<strong>und</strong>en bis etwa 11.00 Uhr.<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber Ozon ist von Mensch zu Mensch sehr verschieden. Je<br />

nach Konzentration <strong>und</strong> Einwirkungsdauer kann Ozon zu unterschiedlichen ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Beeinträchtigungen führen, z. B. Hustenreiz, Reizungen von Rachen <strong>und</strong> Hals,<br />

Augenbrennen, Beeinträchtigung der Lungenfunktion, Reduzierung der körperlichen<br />

Leistungsfähigkeit.<br />

Bei einer Ozonkonzentration oberhalb von 180 μg/m³ sollten Personen, die gegenüber<br />

Luftschadstoffen empfindlich reagieren, ungewohnte <strong>und</strong> erhebliche körperliche<br />

Anstrengungen <strong>im</strong> Freien meiden.<br />

Bei einer Ozonkonzentration oberhalb 360 μg/m 3 sind allgemein akute Symptome<br />

(Augenbrennen, etc.) möglich. Von länger dauernden Betätigungen <strong>im</strong> Freien wird dann<br />

abgeraten.<br />

Unter www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1538/ (Internetseiten des Umweltministeriums<br />

Baden-Württemberg) finden Sie die aktuellen Ozonwerte <strong>und</strong> andere<br />

Umweltinformationen.


- 9 -<br />

3. Zahnges<strong>und</strong>heit<br />

Zahndurchbruch<br />

Mit etwa einem halben Jahr bricht der erste Zahn in die M<strong>und</strong>höhle durch. Noch vor<br />

dem 3. Geburtstag ist das Milchgebiss mit 20 Zähnen komplett.<br />

Bedeutung der Milchzähne<br />

Milchzähne sind wichtig für die Zerkleinerung der Nahrung, zum Sprechen <strong>und</strong> als<br />

Platzhalter für die bleibenden Zähne. Kariöse Milchzähne wirken sich negativ auf den<br />

Allgemeinzustand des Kindes aus <strong>und</strong> sind ein <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>srisiko für die durchbrechenden<br />

bleibenden Zähne.<br />

Karies: Entstehung <strong>und</strong> Schutz<br />

Im Zahnbelag, der Plaque, sind Bakterien enthalten, die Zucker zur Gewinnung von<br />

Energie abbauen. Dieser Prozess wird Gärung genannt. Aus dem Zucker entstehen<br />

Säuren, die wiederum den Zahnschmelz angreifen. Außer dem reinen Haushaltszucker<br />

(Saccharose) können diese Bakterien auch Fruchtzucker (Fructose) <strong>und</strong> Traubenzucker<br />

(Glukose) zu Säure vergären. Säure verursacht Karies. Je länger die jeweiligen<br />

Lebensmittel <strong>im</strong> M<strong>und</strong> bleiben, umso mehr Säure kann aus Zucker gebildet werden.<br />

Diese Säureattacke auf die Zähne führt u. a. zu einem Herauslösen des <strong>im</strong> Schmelz<br />

enthaltenen Calciums, der Zahn wird demineralisiert, der erste Schritt hin zur Karies ist<br />

getan. Neben dem Zuckergehalt spielt besonders die Klebrigkeit des Nahrungsmittels,<br />

die Verweildauer <strong>im</strong> M<strong>und</strong>raum <strong>und</strong> die Häufigkeit der Nahrungszufuhr eine wichtige<br />

Rolle bei der Kariesentstehung. Karies ist nicht nur eine Folge des Zuckerverzehrs. Der<br />

reine Zucker ist für die Kariesentstehung weitaus ungefährlicher als allgemein<br />

angenommen wird. Er löst sich schneller auf <strong>und</strong> wird mit dem Speichel<br />

heruntergeschluckt. Je länger die Nahrungsreste <strong>im</strong> M<strong>und</strong> bleiben, desto mehr Säure<br />

können die Bakterien produzieren. Besonders kariogen sind alle zuckerreichen <strong>und</strong><br />

klebrigen Süßwaren. Ein hohes kariogenes Potenzial haben nicht nur Bonbons <strong>und</strong><br />

Schokolade, sondern z. B. auch Trockenobst, Cornflakes oder Müsliriegel. Ein mittleres<br />

kariogenes Potenzial haben Obst <strong>und</strong> Obstsäfte. Hier wirkt nicht nur der Fruchtzucker,<br />

sondern auch die Fruchtsäure kariogen. Ein niedriges kariogenes Potential haben<br />

Gemüse, Fleisch <strong>und</strong> Milchprodukte. Milchprodukte haben wegen ihres hohen<br />

Calciumgehaltes eine besondere Bedeutung. Der Calciumgehalt des Speichels fördert<br />

die Remineralisation des Zahnschmelzes. Positiv wirkt sich auch das Trinken zu den<br />

Mahlzeiten aus (bevorzugt Mineralwasser). So wird ein Teil der Essensreste gleich aus<br />

dem M<strong>und</strong> gespült.<br />

Man kann sich den Prozess der Kariesentstehung als „Wippe“ vorstellen. Überwiegt die<br />

„Angriffsseite“ mit hohen Bakterienzahlen <strong>und</strong> viel Substrat (seltenes/ineffektives<br />

Zähneputzen, viele Zwischenmahlzeiten) kommt es zu einer baldigen Schädigung des<br />

Zahnes. Überwiegt die „Abwehrseite“ (effektives Zähneputzen, ges<strong>und</strong>e Ernährung,<br />

Fluoride) in dem „Wippen-Modell“ so kommt es zu keiner Schädigung des Zahnes.<br />

Auswirkungen vorzeitiger Zahnverluste<br />

Gehen Zähne sehr früh verloren (Milchzähne), so kann es zu einer Wanderung <strong>und</strong><br />

Kippung der benachbarten Zähne kommen. Die bleibenden Zähne können nicht


- 10 -<br />

regelgerecht durchbrechen. Es kommt zur Ausbildung von Zahnfehlstellungen, die später<br />

aufwändig mit kieferorthopädischen Apparaturen behandelt werden müssen. Um diesen<br />

negativen Folgen entgegenzuwirken <strong>und</strong> um die Kaufunktion des Milchgebisses zu<br />

erhalten, kann der Zahnarzt herausnehmbare oder festsitzende sog. „Lückenhalter“ <strong>im</strong><br />

Milchgebiss einsetzen.<br />

Vorbeugung von Zahnerkrankungen<br />

Die moderne zahnmedizinische Prophylaxe fußt auf 5 Säulen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

M<strong>und</strong>hygiene: Die M<strong>und</strong>hygiene spielt die wichtigste Rolle bei der Ges<strong>und</strong>erhaltung<br />

der Zähne. Für die Kleinen eignen sich Zahnbürsten mit einem kleinen<br />

kindgerechten Bürstenkopf <strong>und</strong> mittelweichen Kunststoffborsten. Das Zähneputzen<br />

sollte mindestens 2-mal täglich morgens <strong>und</strong> abends - jeweils nach dem Essen - mit<br />

einer fluoridhaltigen Kinderzahnpasta erfolgen. Im <strong>Kindergarten</strong>alter wird das<br />

Zähneputzen nach der KAI- Methode erlernt. Zuerst werden die Kauflächen, dann<br />

die Außenflächen <strong>und</strong> zuletzt die Innenflächen der Zähne gereinigt. In der<br />

Reihenfolge: oben - unten, rechts - links. Kinder <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> sollten sich in der<br />

Gruppe an die regelmäßige M<strong>und</strong>hygiene gewöhnen.<br />

Ernährung: Zu einer ausgewogenen Ernährung gehört eine Mischkost aus reichlich<br />

Obst, Gemüse, Brot, Getreide, hochwertigem Eiweiß aus Fleisch, Fisch, Milch <strong>und</strong><br />

Milchprodukten. Die Nahrung sollte „zum Kauen zwingen“. Als Durstlöscher sind<br />

Mineralwasser <strong>und</strong> ungesüßte Tees geeignet. Wenn Süßigkeiten gegessen werden,<br />

dann besser als Nachspeise, denn als andauernde süße Zwischenmahlzeit.<br />

Süßigkeiten mit Zuckeraustauschstoffen sind weniger kariesfördernd.<br />

Verwendung von Fluoriden: Fluoride erhöhen die Widerstandsfähigkeit des<br />

Zahnschmelzes gegen Karies. Sie finden sich z. B. in Zahnpasten, -lacken <strong>und</strong><br />

-gelees, aber auch in fluoridiertem Kochsalz oder Mineralwässern. Fluoride fördern<br />

die Remineralisation des Zahnschmelzes <strong>und</strong> wirken damit den Karies auslösenden<br />

Bakterien entgegen. Zudem greifen sie die Bakterien selbst an. Bei Kindern, die mit<br />

Karies belastet sind, ist eine zahnärztliche Fluoridgabe notwendig. Die Information<br />

über eine „maßgeschneiderte“ Fluoridanwendung liefert der behandelnde Zahnarzt<br />

oder die Zahnärztin des Landratsamtes <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-.<br />

Die täglich verwendete Zahnpasta sollte auf jeden Fall Fluorid enthalten.<br />

Regelmäßige Kontrolle be<strong>im</strong> Zahnarzt: Der Zahnarzt kontrolliert in halbjährlichem<br />

Abstand den Zustand der Zähne <strong>und</strong> des Zahnfleisches, er klärt über die richtige<br />

M<strong>und</strong>hygiene auf.<br />

Prophylaktische Behandlung be<strong>im</strong> Zahnarzt: Hierzu gehört die Intensivbehandlung<br />

mit fluoridhaltigen Lacken, die Versiegelung von besonders kariesanfälligen<br />

Zahnflächen.<br />

Empfehlungen zum Umgang mit Zahnbürsten in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Das Robert-Koch-Institut in Berlin, die zentrale Einrichtung in Deutschland auf dem<br />

Gebiet der Krankheitsüberwachung <strong>und</strong> Krankheitsvorbeugung, hat zu diesem Thema<br />

folgende Empfehlungen herausgegeben:<br />

Die M<strong>und</strong>höhle gehört zu den am intensivsten bakteriell besiedelten Regionen des<br />

Menschen. Zudem ist sie durch die Aufnahme von Nahrung gegenüber Mikro-


- 11 -<br />

organismen aus der Umwelt gr<strong>und</strong>sätzlich exponiert. Erfahrungsgemäß werden die<br />

dabei übertragenen Ke<strong>im</strong>e rasch von der körpereigenen Abwehr el<strong>im</strong>iniert. Dieses<br />

Abwehrsystem unseres Körpers beginnt bereits in der M<strong>und</strong>höhle <strong>und</strong> verhindert, dass<br />

jeder Kontakt mit Infektionserregern auch tatsächlich eine Erkrankung nach sich zieht.<br />

Auch die benutzte Zahnbürste ist nach dem Zähneputzen mit Mikroorganismen behaftet,<br />

die üblicherweise zur normalen Schle<strong>im</strong>hautflora des M<strong>und</strong>es gehören. Eine anschließende<br />

Vermehrung von Bakterien <strong>und</strong> Pilzen soll durch gründliches Ausspülen der Bürste<br />

mit Leitungswasser <strong>und</strong> Trocknung bei Raumtemperatur vermieden werden. Dennoch<br />

können Ke<strong>im</strong>e mit der Zahnbürste weitergegeben werden, genauso wie mit Spielzeug<br />

oder durch persönlichen Kontakt sowie in Form von Speichel- <strong>und</strong> Tröpfcheninfektionen.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> hat sich eine Vielzahl von Studien mit der Frage beschäftigt, ob eine<br />

Infektionsgefährdung von der Zahnbürste ausgeht. Sie kommen zu dem Schluss, dass<br />

eine Gefahr für die Übertragung gefährlicher Krankheitserreger be<strong>im</strong> Verwechseln von<br />

Zahnbürsten nicht ersichtlich ist. Es sind keine Berichte über virale oder bakterielle<br />

Infektionen be<strong>im</strong> Verwechseln von Zahnbürsten mitgeteilt worden.<br />

Zahnbürsten sind keine Medizinprodukte, sondern Bedarfsgegenstände des täglichen<br />

Lebens, für die die Kosmetikverordnung <strong>und</strong> übergeordnet das Lebensmittel- <strong>und</strong><br />

Bedarfsgegenständegesetz gilt. Die Borstenstruktur handelsüblicher Zahnbürsten ist so<br />

gestaltet, dass sie aus glatten, ger<strong>und</strong>eten Nylonborsten bestehen <strong>und</strong> somit die<br />

Anheftung von Mikroorganismen erschweren. Zudem besitzen Zahnpasten viele<br />

Bestandteile, die eine ant<strong>im</strong>ikrobielle Wirksamkeit besitzen <strong>und</strong> eine Hemmung des<br />

Wachstums von Ke<strong>im</strong>en in der M<strong>und</strong>höhle bewirken.<br />

Für das tägliche Zähneputzen in Gemeinschaftseinrichtungen sollten daher folgende<br />

Regeln gelten:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Jedes Kind hat seine eigene Zahnbürste <strong>und</strong> seinen eigenen Becher.<br />

Nach dem Zähneputzen sollte die Zahnbürste unter fließendem Wasser gut<br />

ausgespült werden.<br />

Aufbewahrung stehend mit dem Kopf nach oben bei Z<strong>im</strong>mertemperatur<br />

Zahnbürsten müssen spätestens nach 3 Monaten gewechselt werden, denn<br />

abgenutzte Bürsten haben eine schlechtere Reinigungswirkung.<br />

Nur in den Fällen, in denen die Besorgnis der Eltern über eine mögliche Weitergabe von<br />

Krankheitserregern durch vertauschte Zahnbürsten nicht anderweitig zerstreut werden<br />

kann, besteht die Möglichkeit der Reinigung <strong>und</strong> weitgehenden Ke<strong>im</strong>befreiung in der<br />

Spülmaschine, obwohl diese <strong>im</strong> Temperaturbereich von unter 60 ° C nicht die<br />

hygienischen Anforderungen für Medizinprodukte erfüllt. In Schulen <strong>und</strong> Kindergärten<br />

kommt deshalb folgendes Verfahren als praktikables Vorgehen in Betracht: Freitags<br />

werden die namentlich gekennzeichneten Zahnbürsten in der nur mit diesen beladenen<br />

Spülmaschine gereinigt, getrocknet, ggf. neu gekennzeichnet <strong>und</strong> stehen montags<br />

wieder zum Zähneputzen zur Verfügung.


- 12 -<br />

4. Umgang mit Lebensmitteln<br />

Zur Vermeidung von lebensmittelbedingten Erkrankungen müssen best<strong>im</strong>mte<br />

<strong>Hygiene</strong>regeln eingehalten werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gründliches Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife vor Beginn des Kochens, nach<br />

Benutzung der Toilette <strong>und</strong> zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten (z. B. nach dem<br />

Aufschlagen von Eiern oder dem Würzen von Hähnchen, bevor der Kartoffelsalat<br />

angemacht wird).<br />

Eine Desinfektion der Hände erhöht die Sicherheit. Wenn sie erfolgt, dann vor dem<br />

Händewaschen, weil nasse Hände das Desinfektionsmittel verdünnen <strong>und</strong> es damit<br />

unwirksam machen können.<br />

Uhren <strong>und</strong> Handschmuck bitte ablegen, weil darunter Schmutzreste haften bleiben<br />

können!<br />

Saubere Arbeitskleidung tragen!<br />

Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen!<br />

Kleine W<strong>und</strong>en an Händen oder Armen mit einem wasserdichten Pflaster abdecken<br />

(dient dem eigenen Schutz, damit kein Schmutz in die W<strong>und</strong>e gelangt)!<br />

Wenn die W<strong>und</strong>e eitert, dürfen die betroffenen Personen nicht am Kochen<br />

teilnehmen.<br />

Ebenso dürfen Personen mit Durchfall oder mit Gelbfärbung der Haut (besonders<br />

gut am Augapfel zu sehen) nicht am Kochen teilnehmen.<br />

Küchenausstattung<br />

Sofern die Erzieherinnen nur einfache Speisen zubereiten (z. B. Teigwaren, Soßen <strong>und</strong><br />

Suppen aus Instantpulver oder Dosen, Milchspeisen wie Pudding etc., Gemüse, Obst,<br />

Salate, Würstchen) <strong>und</strong> die Kinder dabei altersentsprechend mithelfen, um sie dabei<br />

spielerisch an die wesentlichen <strong>Hygiene</strong>regeln zu gewöhnen, sind an die Größe <strong>und</strong><br />

Ausstattung der Küche die haushaltsüblichen Anforderungen zu stellen. Im Einzelnen<br />

bedeutet dies:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bei bestehenden Einrichtungen ist darauf zu achten, dass das Spülbecken nicht als<br />

Handwaschbecken benutzt wird.<br />

Bei der Neueinrichtung von Küchen ist ein vom Spülbecken abgetrenntes Handwaschbecken<br />

einzubauen.<br />

Nach Möglichkeit sollte außer einem Spülbecken auch eine Geschirrspülmaschine<br />

vorhanden sein.<br />

Für leicht verderbliche Lebensmittel muss ein Kühlschrank zur Verfügung stehen.<br />

Im Übrigen sind die Lebensmittel entsprechend ihrer Produkterfordernisse<br />

aufzubewahren, z. B. in Schränken.


- 13 -<br />

Küchen in Kindertaghe<strong>im</strong>en, Kindertagesstätten etc.<br />

Solche Einrichtungen, in denen regelmäßig komplette Mahlzeiten für die Kinder zubereitet<br />

oder an sie abgegeben werden, gelten als Betriebsstätten nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung<br />

vom 8. August 2007. Dabei spielt es keine Rolle, ob die<br />

Speisen in der Küche dieser Einrichtung selbst hergestellt werden oder ob sie von einer<br />

Fremdfirma geliefert <strong>und</strong> nur noch portioniert <strong>und</strong> ausgegeben werden. Solche<br />

Einrichtungen unterliegen der Kontrolle durch das Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich<br />

Veterinärwesen <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachung-, das gerne weitere<br />

Auskünfte erteilt.<br />

An dieser Stelle soll nur auf einige wichtige Punkte hingewiesen werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Anlieferung der Lebensmittel oder der fertigen Speisen darf nur in<br />

ordnungsgemäß gereinigten Behältern erfolgen.<br />

Der Transport hat so zu erfolgen, dass die Speisen in ihrer Qualität nicht nachteilig<br />

beeinflusst werden. Alle Lebensmittel müssen deshalb in geschlossenen Behältern<br />

oder abgedeckt transportiert werden.<br />

Rohmilch darf in Gemeinschaftseinrichtungen nicht ausgegeben werden.<br />

Warme Speisen müssen bei Temperaturen von 65 °C warmgehalten werden, kalte<br />

Speisen müssen bei 4 bis 8 °C gekühlt aufbewahrt werden. Deshalb sind<br />

stichprobenartig Temperaturmessungen vorzunehmen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

Für die Ausgabe der Speisen sind entsprechende saubere Portionierungsgeräte zu<br />

verwenden. Das Personal darf die fertigen Speisen nicht mit der Hand berühren.<br />

Vor der Essensausgabe hat sich das Personal die Hände zu waschen, besser noch zu<br />

desinfizieren.<br />

Bei Verletzungen oder W<strong>und</strong>en an den Händen müssen <strong>im</strong> Umgang mit Lebensmitteln<br />

Handschuhe getragen werden. Personal mit eitrigen W<strong>und</strong>en darf in der<br />

Küche nicht beschäftigt werden.<br />

Speisereste sind ordnungsgemäß zu entsorgen in dicht schließenden Abfallbehältern.<br />

Nach dem Essen ist das benutzte Geschirr <strong>im</strong> Geschirrspüler zu reinigen. Wenn Teile<br />

von Hand gespült werden, sind sie unmittelbar anschließend abzutrocknen.<br />

Spüllappen <strong>und</strong> Geschirrtücher sind täglich zu wechseln.<br />

Sauberes Geschirr muss auch in entsprechend sauberen Schränken aufbewahrt<br />

werden, deshalb diese Schränke gelegentlich kontrollieren <strong>und</strong> auswaschen.<br />

Tische, Tabletts, Essentransportwagen <strong>und</strong> sonstige Flächen, die mit Lebensmitteln in<br />

Berührung gekommen sind, sind nach dem Essen mit warmem Wasser unter Zusatz<br />

von Reinigungsmitteln abzuwaschen.<br />

Es müssen Vorkehrungen gegen <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sschädlinge getroffen werden (Fliegen,<br />

Schaben etc.), z. B. durch Fliegengitter an den Fenstern, durch Beseitigung baulicher<br />

Mängel wie <strong>und</strong>ichte Fugen sowie durch gründliche Wareneingangskontrollen um zu<br />

verhindern, dass Schädlinge mit angelieferten Lebensmitteln eingeschleppt werden<br />

usw.


- 14 -<br />

<br />

Gemäß § 18 Abs. 1 der „Regeln zur Sicherheit <strong>und</strong> zum <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sschutz in<br />

Kindertageseinrichtungen“ (GUV-SR S) sind „Küchen in denen Kinder bei der Zu<strong>und</strong><br />

Aufbereitung von Essen mithelfen so zu gestalten, dass Kinder nicht<br />

gefährdet werden“.<br />

5. Vermeidung von Infektionsgefahren durch Spielsand,<br />

Planschbecken <strong>und</strong> Rindenmulch<br />

Pflege des Spielsandes<br />

Die regelmäßige Pflege des Spielsandes ist notwendig um Infektionen bei den Kindern<br />

zu vermeiden, z. B. Darminfektionen oder Wurmbefall. Ein Auswechseln des<br />

verunreinigten Sandes oder das Austauschen der oberen Sandschichten ist mit hohen<br />

Kosten verb<strong>und</strong>en. Es ist nur dann sinnvoll, wenn der Sand anschließend regelmäßig<br />

gepflegt wird <strong>und</strong> für eine Abdeckung außerhalb der Öffnungszeiten gesorgt ist. Sonst<br />

ist der Sand in kurzer Zeit wieder verschmutzt.<br />

Es ist völlig normal, dass <strong>im</strong> Spielsand fast <strong>im</strong>mer Bakterien nachgewiesen werden.<br />

Dabei handelt es sich größtenteils um unschädliche Ke<strong>im</strong>e, die den Abbau organischer<br />

Stoffe fördern <strong>und</strong> damit indirekt auch zur Verminderung von Krankheitserregern führen.<br />

Durch den Wechsel von Auswaschen durch Regenwasser, Austrocknung, Zufuhr von<br />

Luftsauerstoff <strong>und</strong> Sonneneinstrahlung erfolgt eine natürliche Reinigung <strong>und</strong><br />

Ke<strong>im</strong>verminderung des Sandes. Man nennt dies auch die „Selbstreinigungskraft“ des<br />

Sandes.<br />

Ein gewisses Infektionsrisiko besteht durch tierische Parasiten bzw. deren Eier. Hier sind<br />

in erster Linie Katzen- <strong>und</strong> H<strong>und</strong>espulwürmer zu nennen. Doch müssen in der Regel<br />

größere Mengen Sand gegessen werden, um eine Erkrankung auszulösen.<br />

Eine Ke<strong>im</strong>reduktion durch Desinfektionsmaßnahmen ist <strong>im</strong>mer nur kurzfristig wirksam,<br />

z. B. bis zur nächsten Verunreinigung durch Tierkot, weshalb solche Maßnahmen das<br />

Infektionsrisiko nur vorübergehend reduzieren können. Darüber hinaus sind die Eier der<br />

genannten Parasiten mit den üblichen Desinfektionsverfahren <strong>im</strong> Sand nicht sicher<br />

abzutöten. Aus diesen Gründen sind thermische oder chemische Desinfektionsmaßnahmen<br />

nicht sinnvoll.<br />

Selbstverständlich müssen Verunreinigungen des Spielsandes (Blätter, Tierkot, etc.) so<br />

weit wie möglich verhindert bzw. schnellstmöglich entfernt werden; dies gilt besonders<br />

für fäkale Verunreinigungen. Bei Sandkästen ist eine Abdeckung außerhalb der<br />

Benutzungszeit sinnvoll. Der Zugang für Tiere sollte durch Zäune, Hecken usw. erschwert<br />

werden. Bei öffentlichen Kinderspielplätzen sollten Hinweisschilder aufgestellt werden,<br />

dass der Spielplatz <strong>im</strong> Interesse der <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> der Kinder sauber zu halten ist <strong>und</strong><br />

deshalb H<strong>und</strong>e <strong>und</strong> andere Haustiere fern zu halten sind.<br />

Unbedingt sollten Eltern <strong>und</strong> Erzieherinnen die Kinder dazu anhalten, den Sand nicht zu<br />

essen <strong>und</strong> sich nach jedem Spiel <strong>im</strong> Sandkasten gründlich die Hände zu waschen,<br />

besonders bevor sie eine Mahlzeit einnehmen.


- 15 -<br />

Neben der Entfernung des organischen Materials sollten <strong>im</strong> Rahmen der regelmäßigen<br />

Wartung der Spielplätze natürlich auch Scherben <strong>und</strong> andere scharfkantige<br />

Gegenstände wegen der Verletzungsgefahr beseitigt werden. Auch aus diesem Gr<strong>und</strong> ist<br />

-<strong>im</strong> Gegensatz zu chemischen oder thermischen Desinfektionsmaßnahmen- eine<br />

regelmäßige mechanische Reinigung des Sandes sinnvoll. Wichtig ist auch, dass bei der<br />

Anlage der Sandkästen oder Sandplätze für eine ausreichende Abflussmöglichkeit des<br />

Regenwassers (Drainage) gesorgt wird.<br />

Entsprechende Hinweise zu Außenspielflächen finden Sie auch in der GUV-SI 8017<br />

„Außenspielflächen <strong>und</strong> Spielplatzgeräte“.<br />

Zusammenfassend sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:<br />

Tägliche Inspektion auf Verunreinigungen durch Tierkot, Lebensmittelreste,<br />

Glasscherben, etc. <strong>und</strong> diese ggf. sofort entfernen!<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Den Sand häufig durchharken zur Reinigung <strong>und</strong> Belüftung!<br />

Sandkästen über Nacht <strong>und</strong> am Wochenende abdecken!<br />

Zulauf von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Katzen unterbinden (Einzäunung)!<br />

Auf ungehinderten Ablauf des Regenwassers achten (keine Pfützen <strong>im</strong> Sandkasten)!<br />

Wenn diese Maßnahmen durchgeführt werden, braucht der Spielsand nur alle zwei bis<br />

drei Jahre ausgetauscht zu werden.<br />

Planschbecken<br />

In der heißen Jahreszeit werden in Kindergärten oft Planschbecken aufgestellt, die ohne<br />

Aufbereitung <strong>und</strong> Desinfektion des Wassers betrieben werden. Aus hygienischer Sicht<br />

können solche Planschbecken nicht befürwortet werden. Besser ist die Aufstellung einer<br />

Gartendusche! Um eine Infektionsgefahr durch Planschbecken möglichst gering zu<br />

halten, müssen folgende Punkte beachtet werden:<br />

<br />

<br />

<br />

Zur Füllung des Beckens nur Wasser mit Trinkwasserqualität verwenden!<br />

Becken täglich mit frischem Wasser füllen <strong>und</strong> abends wieder entleeren um eine<br />

Verke<strong>im</strong>ung des Wassers zu vermeiden! Nach Leerung das Becken gründlich<br />

reinigen <strong>und</strong> desinfizieren!<br />

Bei Verunreinigung des Wassers durch Fäkalien ist ein sofortiger Wasserwechsel<br />

erforderlich mit gründlicher Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion des Beckens!<br />

Rindenmulch<br />

Rindenmulch ist nach Untersuchungen des Landesges<strong>und</strong>heitsamtes Baden-Württemberg<br />

als Fallschutz in Kindergärten weniger gut geeignet <strong>und</strong> zwar wegen seiner<br />

Belastung durch Sch<strong>im</strong>melpilze, wegen seiner schnellen Verrottung <strong>und</strong> wegen den<br />

Schwierigkeiten bei der Sauberhaltung (Ausharken von Unrat, Beseitigung von Abfällen).<br />

Um eine eventuelle toxikologische Belastung mit Insektiziden so gering wie möglich zu


- 16 -<br />

halten, sollte nur Rindenmulch mit dem Gütesiegel der Gütegemeinschaft Rinde für<br />

Pflanzenbau e.V. (Gütezeichen RAL) verwendet werden. Bei diesen Produkten wurden<br />

nur so geringe Mengen an Insektiziden eingesetzt, dass nicht mit einer nennenswerten<br />

Aufnahme in den Organismus zu rechnen ist.<br />

Torf ist als alternativer Fallschutz nicht geeignet, da er sich noch schneller zersetzt als<br />

Rindenmulch <strong>und</strong> wegen seiner lockeren Konsistenz zu sehr verweht wird.<br />

Vorzuziehen ist deshalb die Verwendung von Sand oder Fallschutzkies. Diese Materialien<br />

sind weniger belastet <strong>und</strong> weniger pflegeaufwändig.


- 17 -<br />

6. Pflanzen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>


- 18 -


- 19 -


- 20 -


- 21 -<br />

7. Tiere <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Die Haltung von Tieren in Kindergärten kann dazu beitragen, die pädagogische Arbeit<br />

zu unterstützen. Sie ist jedoch nur zulässig, wenn sich dadurch keine erhöhten Unfalloder<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sgefahren ergeben, das Infektionsrisiko nicht über dem der<br />

Haustierhaltung liegt <strong>und</strong> die Tiere artgerecht gehalten werden. Deshalb müssen bei<br />

jeder Planung einer Tierhaltung <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> ges<strong>und</strong>heitliche <strong>und</strong> hygienische<br />

Aspekte Vorrang haben vor pädagogischen Gr<strong>und</strong>sätzen. Die Eltern sind in die<br />

Entscheidung über eine Tierhaltung miteinzubeziehen.<br />

Allgemeine veterinär- <strong>und</strong> humanmedizinische Empfehlungen<br />

Jede Tierhaltung ist den zuständigen Behörden (Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -<br />

Geschäftsbereich Veterinärwesen <strong>und</strong> Lebensmittelüberwachung- sowie<br />

-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- <strong>und</strong> der <strong>Kindergarten</strong>fachberatung) anzuzeigen.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Alle Eltern müssen über die Tierhaltung informiert sein.<br />

Bei Kindern mit Tierhaarallergie können selbst dann allergische Reaktionen<br />

auftreten, wenn sie gar keinen direkten Kontakt zu den jeweiligen Tieren haben, weil<br />

die Tierhaare über die Luft verbreitet werden. Es reicht also nicht aus, dass diese<br />

Kinder den Kontakt mit den Tieren meiden, sie nicht anfassen oder auf den Arm<br />

nehmen. Vielmehr sollte von einer Tierhaltung ganz abgesehen werden, wenn solche<br />

Kinder den <strong>Kindergarten</strong> besuchen. Dies ist auch dann zu überlegen, wenn Kinder<br />

mit ausgeprägter Allergiebereitschaft gegen andere Stoffe die Einrichtung besuchen,<br />

weil nicht vorhersehbar ist, ob <strong>und</strong> wie stark sie auf Tierhaare reagieren. Auch<br />

Kinder mit ausgeprägten Ängsten vor Tieren können ein Gr<strong>und</strong> sein, sich gegen eine<br />

Tierhaltung <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> zu entscheiden.<br />

Die artgerechte Haltung der Tiere muss gewährleistet sein. Die regelmäßige<br />

Betreuung, Fütterung, Fürsorge <strong>und</strong> Zuwendung für die Tiere muss organisiert<br />

werden <strong>und</strong> gesichert sein. Käfige müssen alle 2 – 3 Tage gesäubert werden,<br />

Belästigungen der Kinder durch Staubaufwirbelungen oder durch Gerüche müssen<br />

vermieden werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich muss es <strong>im</strong>mer möglich sein, die Tiere <strong>im</strong><br />

Interesse der <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> der Kinder in andere Obhut geben zu können.<br />

Die Kinder sollten die Tiere nur unter Aufsicht betreuen. Kindern unter 4 Jahren fehlt<br />

in der Regel noch die Geschicklichkeit <strong>und</strong> das Verständnis für den Umgang mit<br />

Tieren.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die Kinder keinen Gesichts- <strong>und</strong> Lippenkontakt zu<br />

Tieren haben (kein „Küsschengeben“!) <strong>und</strong> dass sie sich nicht von Tieren belecken<br />

lassen.<br />

Die Tiere sollten regelmäßig von einem Tierarzt untersucht werden.<br />

Es ist problematisch, wenn an sogenannten „Haustiertagen“ Tiere aus Privathaushalten<br />

in den <strong>Kindergarten</strong> mitgebracht werden, weil dann nichts über den<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>szustand dieser Tiere bekannt ist.


- 22 -<br />

<br />

Unbedingt erforderlich ist es, dass die Kinder sich gründlich die Hände mit Wasser<br />

<strong>und</strong> Seife waschen, nachdem sie Kontakt mit Tieren hatten <strong>und</strong> die Kleidung<br />

säubern, ggf. sich auch umziehen.<br />

Räumliche Voraussetzungen<br />

<br />

<br />

Tierkäfige nicht in Gruppenräumen unterbringen, sondern separate Räume für die<br />

Tierhaltung nutzen, die für die Kinder nur unter Aufsicht zugänglich sind.<br />

Futtermittel, Streu, Stroh sowie Pflegeutensilien <strong>und</strong> Reinigungsgeräte separat lagern!<br />

Tierarten<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Haltung von H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Katzen kann in Kindergärten aus mehreren Gründen<br />

nicht empfohlen werden: Diese Tierarten können verschiedene Krankheiten<br />

übertragen, z. B. Bandwürmer oder Toxoplasmose. Die Kinder können durch Kratzoder<br />

Bissw<strong>und</strong>en verletzt werden. Je nach Rasse kann der Pflegeaufwand der Tiere<br />

sehr hoch sein.<br />

Die Haltung von Vögeln in geschlossenen Räumen ist wegen der Aufwirbelung von<br />

Federn, Kot <strong>und</strong> Sand problematisch. Besser ist es, wenn die Vögel in Freigehegen<br />

gehalten werden. Handelt es sich um Sittiche, so ist wegen der Übertragungsgefahr<br />

von Ornithose oder Psittakose eine amtstierärztliche Bescheinigung erforderlich, dass<br />

die Vögel frei von solchen Krankheitserregern sind.<br />

Die Haltung von Amphibien oder Reptilien in einem Terrarium wird nicht empfohlen,<br />

ebenso nicht die von Schildkröten. Zum einen können solche Tierarten<br />

Salmonellenträger sein <strong>und</strong> damit eine mögliche Infektionsgefahr darstellen, zum<br />

anderen ist die Akzeptanz dieser Tiere bei kleinen Kindern eher niedrig. Oft handelt<br />

es sich um empfindliche Arten, die besondere Anforderungen an Haltung <strong>und</strong> Pflege<br />

stellen, z. B. hinsichtlich Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Ähnliches.<br />

Goldhamster sind nachtaktive Tiere, die tagsüber meistens schlafen. Ihre Haltung ist<br />

deshalb <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> nicht geeignet. Außerdem besteht bei Goldhamstern die<br />

Übertragungsmöglichkeit von Erregern einer best<strong>im</strong>mten Virus–Hirnhautentzündung.<br />

Die Übertragung erfolgt durch den Speichel oder den Kot der Hamster.<br />

Besser geeignet ist die Haltung von Kleinnagern wie Meerschweinchen oder<br />

Zwergkaninchen. Sie sind Pflanzenfresser, die friedfertig <strong>und</strong> gesellig sind.<br />

Gegen die Haltung von Zierfischen in Aquarien bestehen keine hygienischen<br />

Bedenken. Es ist aber darauf zu achten, dass nur für diesen Zweck geprüfte<br />

Elektrogeräte <strong>und</strong> –installationen verwendet werden. Heizlampen müssen sicher<br />

befestigt sein, damit keine Unfallgefahr besteht.<br />

Nutztiere wie Hühner, Schafe, Ziegen oder Ponys können nur in Freigehegen<br />

gehalten werden. Das Gelände muss ausreichend groß sein, einen Unterstand<br />

haben <strong>und</strong> die Tiere müssen von einer fachk<strong>und</strong>igen Person versorgt werden.


- 23 -<br />

8. Reinigungsempfehlungen für Kindergärten<br />

Gründliche tägliche Reinigungsmaßnahmen gehören in Kindergärten aufgr<strong>und</strong> der<br />

hohen Belegungsdichte zu den hygienischen Gr<strong>und</strong>voraussetzungen. Feuchtes Wischen<br />

mit Wasser unter Zusatz von Reinigungsmittel bietet die beste Möglichkeit die vielfältig<br />

eingetragenen Verunreinigungen zu beseitigen.<br />

Auch sollte geklärt werden, wer für die Reinigung von Kuschel- oder Sitzecken<br />

zuständig ist. Hier muss darauf geachtet werden, dass die Bezüge leicht zu reinigen sind<br />

(möglichst waschbar), auch <strong>im</strong> Hinblick auf Personen mit Hausstauballergie.<br />

Die Blumenpflege <strong>und</strong> Tierhaltung sollte ebenfalls geregelt werden.<br />

Es wird empfohlen, für jede Einrichtung eine Reinigungsordnung mit Reinigungsplan zu<br />

erstellen (siehe Musterhygieneplan auf Seite 134). Darin sollten der Geltungsbereich, die<br />

Zuständigkeiten <strong>und</strong> die Modalitäten der Reinigung festgelegt werden. In den<br />

Dienstordnungen der jeweiligen Träger gibt es entsprechende Vorschläge für eine solche<br />

Putzordnung. Prinzipiell sind Sanitärräume aus hygienischen Gründen täglich zu<br />

reinigen. In welchen zeitlichen Abständen andere Räume zu reinigen sind, ist von deren<br />

Nutzung <strong>und</strong> Verschmutzungsgrad abhängig.<br />

Aus hygienischer Sicht empfiehlt es sich zudem, für die einzelnen Bereiche verschiedenfarbige<br />

Tücher zum Aus-/Abwischen zu benutzen. So könnten z. B. alle Tücher, die<br />

zum Abwischen der Waschbecken verwendet werden, gelb sein, die für die WC-Becken<br />

<strong>und</strong> Urinale rot <strong>und</strong> alle anderen weiß.<br />

Die routinemäßige Anwendung von Desinfektionsmitteln in Kindergärten ist nicht<br />

erforderlich. Desinfektionsmaßnahmen sind nur be<strong>im</strong> Auftreten besonderer ansteckender<br />

Krankheiten notwendig oder bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder<br />

Erbrochenem.<br />

Die Fußbodenbeläge in den Gruppenräumen sollten aus einfach zu reinigenden<br />

Materialien bestehen. Sanitärbereiche sollten mit wischfesten Wand- <strong>und</strong> Bodenmaterialien<br />

ausgestattet sein. Diese sind regelmäßig auf vorhandene Beschädigungen<br />

zu kontrollieren <strong>und</strong> in <strong>Stand</strong> zu halten. Der Sanitärbereich sollte mit Waschbecken mit<br />

fließend kaltem <strong>und</strong> warmem Wasser, Seifen- <strong>und</strong> Papierhandtuchspendern ausgestattet<br />

sein.<br />

Das Landesges<strong>und</strong>heitsamt hat 2004 einen Musterhygieneplan für Schulen <strong>und</strong> ähnliche<br />

Gemeinschaftseinrichtungen veröffentlicht, den Sie <strong>im</strong> Internet unter der Adresse<br />

www.ges<strong>und</strong>heitsamt-bw.de finden (dort auf Fachpublikationen klicken) <strong>und</strong> herunterladen<br />

oder ausdrucken können. Darin finden Sie auch Vorschläge für Reinigungspläne<br />

in verschiedenen Bereichen.<br />

Das Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- ist darüber hinaus gerne<br />

bereit, Sie bei der Erstellung einer Reinigungsordnung zu beraten. Dies gilt insbesondere<br />

für die Reinigungs- <strong>und</strong> eventuellen Desinfektionsmaßnahmen be<strong>im</strong> Auftreten von<br />

meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten (siehe Kapitel 3).


- 24 -<br />

Kapitel 2: Vorsorgemaßnahmen <strong>und</strong> erste Hilfe<br />

1. Verbandskästen<br />

Ein verschließbarer Verbandskasten oder Verbandsschrank muss in jedem <strong>Kindergarten</strong><br />

vorhanden sein, deutlich gekennzeichnet mit einem weißen Kreuz auf grünem Feld. Er<br />

wird <strong>im</strong> Leiterinnenz<strong>im</strong>mer aufbewahrt oder, falls vorhanden, <strong>im</strong> Isolationsz<strong>im</strong>mer.<br />

Der Inhalt des Verbandskastens richtet sich nach dem Merkblatt für Erste-Hilfe-<br />

Material des B<strong>und</strong>esverbandes der Unfallkassen (GUV-I 512).<br />

Der Verbandskasten sollte Folgendes enthalten:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Sterile Verbandpäckchen<br />

Sterile Kompressen<br />

Mullbinden<br />

W<strong>und</strong>pflaster in verschiedenen Breiten<br />

Heftpflaster<br />

W<strong>und</strong>desinfektionsmittel zur Behandlung von Schürfw<strong>und</strong>en<br />

Händedesinfektionsmittel<br />

Mittel gegen Insektenstiche<br />

Splitterpinzette<br />

Augenkompresse<br />

Schere<br />

Erste-Hilfe-Merkblatt<br />

Dreieckstuch mit Sicherheitsnadeln<br />

Rettungsdecke mit Aluminiumoberfläche<br />

Verschließbarer Polyethylenbeutel<br />

Schiene<br />

Wiederaufladbare Kältekompresse<br />

Einmalhandschuhe<br />

Die GUV-Regel „Erste Hilfe in Kindergärten“ herausgegeben vom B<strong>und</strong>esverband der<br />

Unfallkassen ist zu beziehen bei der Unfallkasse Baden-Württemberg in Stuttgart,<br />

Tel. 0711 9321-0, Bestell-Nr. GUV-SI 8066.<br />

Wartung der Verbandskästen<br />

Bringen Sie eine übersichtliche Inventarliste an gut sichtbarer Stelle an. Mindestens<br />

einmal jährlich muss der Inhalt auf Vollständigkeit geprüft werden.<br />

Die Hausapotheke soll eine erste Hilfe ermöglichen. Jede Behandlung eines Kindes sollte<br />

in einer Liste protokolliert werden.<br />

Vorschlag für eine Liste:<br />

Art der Verletzung Tag/St<strong>und</strong>e Versorgung Bemerkung


- 25 -<br />

Notrufnummern<br />

Um schnelle Hilfe zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, alle Notrufnummern gut<br />

sichtbar am Telefon <strong>und</strong> zusätzlich an der Innentür des Verbandskastens anzubringen.<br />

Polizei<br />

Feuerwehr<br />

nächste/r Ärztin/Arzt<br />

Krankentransport (DRK-Leitzentrale)<br />

Kinderklinik<br />

Giftinformationszentrum<br />

2. Ärztlich verordnete Medikamente<br />

Es kommt <strong>im</strong>mer wieder vor, dass Kinder mit ärztlich verordneten Medikamenten <strong>im</strong><br />

<strong>Kindergarten</strong> behandelt werden müssen. Manche Kinder müssen regelmäßig ein<br />

Medikament einnehmen, andere sollen bei best<strong>im</strong>mten Beschwerden ein Medikament<br />

erhalten. Wir empfehlen, dass dies schriftlich vereinbart wird (siehe Musterbrief auf der<br />

nächsten Seite).<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Eltern lassen den Bogen "Verordnung von Bedarfsmedikation in Kindergärten" in<br />

der Arztpraxis ausfüllen oder füllen ihn selbst aus.<br />

Dieser Bogen wird bei den Personalunterlagen des Kindes aufbewahrt.<br />

Das Medikament wird gekennzeichnet mit Namen, Darreichungsform, Einzeldosierung,<br />

eventuell bei welchen Beschwerden es angewandt werden soll <strong>und</strong> in der<br />

Hausapotheke aufbewahrt. Das Verfallsdatum muss beachtet werden!<br />

Ist die Medikation nicht mehr erforderlich oder verlässt das Kind den <strong>Kindergarten</strong>,<br />

wird das Medikament den Eltern mitgegeben.


- 26 -<br />

Musterbrief<br />

Verordnung von Bedarfsmedikation<br />

Liebe Kinderärztin,<br />

lieber Kinderarzt,<br />

Sie haben Ihrer Patientin /lhrem Patienten______________________________________<br />

Name des Kindes<br />

ein Medikament zur Anwendung bei Bedarf verschrieben. Als ihr(e)/sein(e) Erzieher(in)<br />

bin ich während des Aufenthaltes <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> für die verordnete Durchführung der<br />

Bedarfsmedikation verantwortlich. Deshalb bitte ich Sie um folgende Informationen:<br />

Welches Medikament haben Sie verordnet?<br />

__________________________________________________________________________<br />

Bei welchen Beschwerden soll das Medikament angewendet werden?<br />

__________________________________________________________________________<br />

In welcher Darreichungsform wird es angewendet?<br />

Tabletten Zäpfchen sonstige _________________________<br />

Tropfen<br />

Dosier-Aerosol<br />

Welche Anzahl/Dosierung haben Sie verordnet? ________________________________<br />

Wie muss das Medikament gelagert werden? ___________________________________<br />

Muss etwas Besonderes <strong>im</strong> Umgang mit dem Medikament beachtet werden?<br />

__________________________________________________________________________<br />

Ort / Datum________________<br />

____________________________<br />

(Stempel/Unterschrift<br />

des Arztes/der Ärztin)<br />

Für Ihre Bemühungen <strong>im</strong> Voraus besten Dank!<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

(Unterschrift Erzieher/in)


- 27 -<br />

3. Händehygiene<br />

Das selbstverständliche Händewaschen nach dem Toilettenbesuch, vor dem Essen, vor<br />

dem Umgang mit Lebensmitteln <strong>und</strong> nach Tierkontakt ist eine der wichtigsten<br />

<strong>Hygiene</strong>maßnahmen in der täglichen Routine in einer Gemeinschaftseinrichtung ebenso<br />

wie <strong>im</strong> Privathaushalt oder auf Reisen. Es stellt den Normalfall der Händehygiene dar,<br />

führt schon zu einer wesentlichen Verringerung von Ke<strong>im</strong>en auf der Haut <strong>und</strong> verhindert<br />

mit ausreichender Sicherheit Kontaktinfektionen durch die <strong>im</strong> mitteleuropäischen Alltag<br />

am ehesten zu erwartenden Krankheitserreger, z. B. Salmonellen. Durch das Waschen<br />

der Hände werden nämlich diese Erreger, die möglicherweise auf der Haut sitzen,<br />

abgespült. Aber selbst, wenn einige wenige Erreger auf der Haut haften bleiben sollten,<br />

können diese keine Erkrankung auslösen. Für eine Erkrankung müssen nämlich sehr<br />

viele (zum Teil Millionen) Ke<strong>im</strong>e aufgenommen werden. Solch hohe Ke<strong>im</strong>zahlen werden<br />

nur dann erreicht, wenn die Krankheitserreger Zeit hatten um sich in einem geeigneten<br />

Lebensmittel zu vermehren. Mit anderen Worten: Krank wird ein Kind durch den Verzehr<br />

solcher Lebensmittel, nicht aber dadurch, dass es mit seinen Fingern, an denen noch<br />

einige wenige Erreger haften, sein Pausenbrot verzehrt. Auch kann die Erkrankung nicht<br />

dadurch übertragen werden, dass ein Kind mit schmutzigen Fingern den Apfel eines<br />

anderen Kindes berührt, den dieses Kind dann verzehrt.<br />

Bei einigen seltenen Erkrankungen (Ruhr, Typhus, Hepatitis A oder EHEC-Infektionen)<br />

reicht das alleinige Händewaschen aber nicht aus, weil hier schon eine geringe Zahl von<br />

Erregern ausreicht um eine Erkrankung auszulösen. Hier ist deshalb eine zusätzliche<br />

Händedesinfektion dringend notwendig. Auch nach Kontakt mit Blut, Erbrochenem,<br />

Urin, Stuhl <strong>und</strong> anderen Körperausscheidungen ist eine Händedesinfektion notwendig.<br />

Bei Kontakt mit Blut, Sekreten <strong>und</strong> Eiter sind Einmalhandschuhe zu tragen. Danach muss<br />

eine Händedesinfektion durchgeführt werden.<br />

Händedesinfektion – so wird es gemacht:<br />

1. 3-5 ml alkoholisches Händedesinfektionsmittel 30 Sek<strong>und</strong>en unverdünnt in die<br />

trockenen Hände einreiben.<br />

2. Fingerzwischenräume, Nagelfalz, Fingerkuppen <strong>und</strong> Handrücken nicht<br />

vergessen.<br />

3. Die Hände an der Luft trocknen lassen, also nicht mehr mit einem Handtuch<br />

abwischen.<br />

In den Toiletten <strong>und</strong> in jedem Raum mit Waschbecken sind Flüssigseife <strong>und</strong><br />

Einmalhandtücher bereitzustellen.<br />

Nach Toilette, Spielen <strong>und</strong> vor dem Essen<br />

Händewaschen nicht vergessen!


- 28 -<br />

4. W<strong>und</strong>en<br />

Bei der Versorgung von W<strong>und</strong>en müssen <strong>im</strong>mer Einmalhandschuhe getragen werden!<br />

Falls jemand versehentlich mit Blut in Berührung gekommen ist, muss eine Händedesinfektion<br />

durchgeführt werden.<br />

Kleine Schürfw<strong>und</strong>en werden zur Desinfektion mit einem jodfreien Hautdesinfektionsmittel<br />

behandelt um W<strong>und</strong>infektionen zu verhindern. Lassen Sie sich bitte in<br />

der Apotheke beraten, welches Präparat für <strong>Kindergarten</strong>kinder geeignet ist.<br />

Wenden Sie das Desinfektionsmittel entsprechend der Gebrauchsanweisung an. Anschließend<br />

lassen Sie es an der Luft trocknen. Ein Pflaster ist nicht erforderlich.<br />

Kleine blutende W<strong>und</strong>en werden mit einem Heftpflaster abgedeckt.<br />

Platzw<strong>und</strong>en, Rissw<strong>und</strong>en, Schnittw<strong>und</strong>en <strong>und</strong> größere Schürfw<strong>und</strong>en mit steriler Auflage<br />

abdecken <strong>und</strong> möglichst rasch ärztlich weiterbehandeln lassen!<br />

Alle Kinder sollten bei Eintritt in den <strong>Kindergarten</strong> dre<strong>im</strong>al gegen Tetanus ge<strong>im</strong>pft sein.<br />

5. Insektenstiche<br />

Ist ein Stachel erkennbar, sollte er als erstes entfernt werden. Einzelne Insektenstiche<br />

werden am besten durch sofortige Eisauflage oder durch eine Kältepackung behandelt.<br />

Man kann den Stich auch mit einem Insektenstift betupfen. Beobachten Sie das Kind<br />

anschließend. Stiche von Bienen <strong>und</strong> Wespen können gefährlich werden. Die<br />

Gefährlichkeit hängt von der Lokalisation <strong>und</strong> von der Anzahl der Stiche ab sowie der<br />

Reaktions- bzw. Allergiebereitschaft des Kindes. Die Erzieherin sollte wissen, ob bei<br />

einem Kind eine Bienen- oder Wespengiftallergie bekannt ist.<br />

6. Benutzte, weggeworfene Spritzen<br />

Benutzte Spritzen werden seit Jahren auf öffentlichen Toiletten, Spiel- <strong>und</strong> Parkplätzen, in<br />

Hinterhöfen, Hauseingängen usw. gef<strong>und</strong>en, also dort, wo Kinder spielen <strong>und</strong> sich<br />

aufhalten.<br />

Infektionsgefahr geht von benutzten Spritzen nur dann aus, wenn durch Stichverletzungen<br />

Blutreste, Sand u. a. in die W<strong>und</strong>e gelangen. Folgen können W<strong>und</strong>infektionen<br />

sein. Möglich ist die Übertragung des Hepatitis B-Virus. Eine Infektion mit HIV ist sehr<br />

unwahrscheinlich. Weltweit ließ sich noch keine einzige HIV-Infektion nachweisen, die<br />

durch eine herumliegende Spritze übertragen wurde.


- 29 -<br />

Wenn Sie gebrauchte Spritzen finden:<br />

<br />

<br />

Eine gebrauchte Spritze kann problemlos an ihrem Plastikkörper angefasst werden.<br />

Heben Sie die gebrauchte Spritze möglichst mit Handschuhen (es geht aber zum<br />

Beispiel auch ein Taschentuch) vorsichtig auf <strong>und</strong> werfen Sie diese in ein bruchsicheres<br />

Behältnis, z. B. leergetrunkene Cola-Dose oder gebrauchte Plastikflasche,<br />

die sie gut verschließen <strong>und</strong> in den Restmüll werfen.<br />

Was ist zu tun, wenn ein Kind sich an einer Nadel gestochen hat:<br />

<br />

<br />

Die W<strong>und</strong>e gut ausbluten lassen.<br />

Die verletzte Stelle mit Desinfektionsmittel säubern. Je tiefer sie die W<strong>und</strong>e desinfizieren,<br />

desto besser. Die Tiefe der Desinfektion können Sie am Schmerz ablesen.<br />

Die Intensität des Schmerzes steigt mit der Tiefe der Desinfektion.<br />

Innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en zum Arzt: Impfschutz gegen Hepatitis B <strong>und</strong> Tetanus<br />

überprüfen lassen!


- 30 -<br />

Kapitel 3: Ansteckende Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten<br />

1. Gesetzliche Regelungen<br />

Ab dem 01.01.2001 ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten <strong>und</strong> ersetzt<br />

das bisher geltende B<strong>und</strong>esseuchengesetz.<br />

In den §§ 33 - 36 dieses Gesetzes sind die Vorschriften für Schulen <strong>und</strong> sonstige<br />

Gemeinschaftseinrichtungen enthalten. Sie finden den Text nachstehend abgedruckt.<br />

Erläuterungen zum Gesetzestext finden Sie anschließend.<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil l Nr. 33, ausgegeben zu Bonn<br />

am 25. Juli 2000<br />

6. Abschnitt<br />

Zusätzliche Vorschriften für Schulen <strong>und</strong><br />

sonstige Gemeinschaftseinrichtungen<br />

§ 33<br />

Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Gemeinschaftseinrichtungen <strong>im</strong> Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen<br />

überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere<br />

Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige<br />

Ausbildungseinrichtungen, He<strong>im</strong>e, Ferienlager <strong>und</strong> ähnliche Einrichtungen.<br />

(1) Personen, die an:<br />

1. Cholera<br />

2. Diphtherie<br />

§ 34<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>liche Anforderungen, Mitwirkungspflichten,<br />

Aufgaben des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />

3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)<br />

4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber<br />

5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis


- 31 -<br />

6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)<br />

7. Keuchhusten<br />

8. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose<br />

9. Masern<br />

10. Meningokokken-Infektion<br />

11. Mumps<br />

12. Paratyphus<br />

13. Pest<br />

14. Poliomyelitis<br />

15. Scabies (Krätze)<br />

16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen<br />

17. Shigellose<br />

18. Typhus abdominalis<br />

19. Virushepatitis A oder E<br />

20. Windpocken<br />

erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten<br />

Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige<br />

Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach<br />

ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht<br />

mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung<br />

Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung<br />

dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht<br />

benutzen <strong>und</strong> an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.<br />

Satz 2 gilt auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben <strong>und</strong> an<br />

infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.<br />

(2) Ausscheider von:<br />

1. Vibrio cholerae 01 <strong>und</strong> 0 139<br />

2. Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend<br />

3. Salmonella Typhi.<br />

4. Salmonella Paratyphi<br />

5. Shigella sp.<br />

6. enterohämorrhagischen E. coli (EHEC)<br />

dürfen nur mit Zust<strong>im</strong>mung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes <strong>und</strong> unter Beachtung der gegenüber<br />

dem Ausscheider <strong>und</strong> der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen die<br />

dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume betreten, Einrichtungen der<br />

Gemeinschaftseinrichtung benutzen <strong>und</strong> an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung<br />

teilnehmen.


- 32 -<br />

(3) Absatz 1 Satz 1 <strong>und</strong> 2 gilt entsprechend für Personen, in deren Wohngemeinschaft<br />

nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf:<br />

1. Cholera<br />

2. Diphtherie<br />

3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)<br />

4. virusbedingtem hämorrhagischem Fieber<br />

5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis<br />

6. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose<br />

7. Masern<br />

8. Meningokokken-Infektion<br />

9. Mumps<br />

10. Paratyphus<br />

11. Pest<br />

12. Poliomyelitis<br />

13. Shigellose<br />

14. Typhus abdominalis<br />

15. Virushepatitis A oder E<br />

aufgetreten ist.<br />

(4) Wenn die nach den Absätzen 1 bis 3 verpflichteten Personen geschäftsunfähig oder in<br />

der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, so hat derjenige für die Einhaltung der diese<br />

Personen nach den Absätzen 1 bis 3 treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge<br />

für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft den Betreuer einer nach den<br />

Absätzen 1 bis 3 verpflichteten Person, soweit die Sorge für die Person des Verpflichteten<br />

zu seinem Aufgabenkreis gehört.<br />

(5) Wenn einer der in den Absätzen 1, 2 oder 3 genannten Tatbestände bei den in<br />

Absatz 1 genannten Personen auftritt, so haben diese Personen oder in den Fällen des<br />

Absatzes 4 der Sorgeinhaber der Gemeinschaftseinrichtung hiervon unverzüglich<br />

Mitteilung zu machen. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat jede Person, die in<br />

der Gemeinschaftseinrichtung neu betreut wird, oder deren Sorgeberechtigte über die<br />

Pflichten nach Satz 1 zu belehren.<br />

(6) Werden Tatsachen bekannt, die das Vorliegen einer der in den Absätzen 1, 2 oder 3<br />

aufgeführten Tatbestände annehmen lassen, so hat die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung<br />

das zuständige <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt unverzüglich zu benachrichtigen <strong>und</strong><br />

krankheits- <strong>und</strong> personenbezogene Angaben zu machen. Dies gilt auch be<strong>im</strong> Auftreten<br />

von zwei oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren<br />

Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind. Eine Benachrichtigungspflicht besteht nicht,<br />

wenn der Leitung ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des Sachverhalts<br />

durch eine andere in § 8 genannte Person bereits erfolgt ist.


- 33 -<br />

(7) Die zuständige Behörde kann <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt für die in §<br />

33 genannten Einrichtungen Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1, auch in<br />

Verbindung mit Absatz 3, zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden oder<br />

wurden, mit denen eine Übertragung der aufgeführten Erkrankungen oder der Verlausung<br />

verhütet werden kann.<br />

(8) Das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt kann gegenüber der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung<br />

anordnen, dass das Auftreten einer Erkrankung oder eines hierauf gerichteten Verdachtes<br />

ohne Hinweis auf die Person in der Gemeinschaftseinrichtung bekannt gegeben wird.<br />

(9) Wenn in Gemeinschaftseinrichtungen betreute Personen Krankheitserreger so in oder<br />

an sich tragen, dass <strong>im</strong> Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht, kann die<br />

zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen anordnen.<br />

(10) Die <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter <strong>und</strong> die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sollen<br />

die betreuten Personen oder deren Sorgeberechtigte gemeinsam über die Bedeutung<br />

eines vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

ausreichenden Impfschutzes <strong>und</strong> über die Prävention übertragbarer<br />

Krankheiten aufklären.<br />

(11) Bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemein bildenden Schule hat das<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt oder der von ihm beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben <strong>und</strong> die<br />

hierbei gewonnenen aggregierten <strong>und</strong> anonymisierten Daten über die oberste<br />

Landesges<strong>und</strong>heitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln.<br />

§ 35<br />

Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen<br />

Personen, die in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen Lehr-, Erziehungs-,<br />

Pflege-, Aufsichts- oder sonstige regelmäßige Tätigkeiten ausüben <strong>und</strong> Kontakt mit den<br />

dort Betreuten haben, sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> <strong>im</strong> Weiteren<br />

mindestens <strong>im</strong> Abstand von zwei Jahren von ihrem Arbeitgeber über die ges<strong>und</strong>heitlichen<br />

Anforderungen <strong>und</strong> Mitwirkungsverpflichtungen nach § 34 zu belehren. Über die<br />

Belehrung ist ein Protokoll zu erstellen, das be<strong>im</strong> Arbeitgeber für die Dauer von drei<br />

Jahren aufzubewahren ist. Die Sätze 1 <strong>und</strong> 2 finden für Dienstherren entsprechende<br />

Anwendung.<br />

§ 36<br />

Einhaltung der Infektionshygiene<br />

(1) Die in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen sowie Krankenhäuser, Vorsorgeoder<br />

Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren,<br />

Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen nach<br />

§ 1 Abs. 1, 1a des He<strong>im</strong>gesetzes, vergleichbare Behandlungs-, Betreuungs- oder<br />

Versorgungseinrichtungen sowie Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für<br />

Asylbewerber, Spätaussiedler <strong>und</strong> Flüchtlinge sowie sonstige Massenunterkünfte <strong>und</strong><br />

Justizvollzugsanstalten legen in <strong>Hygiene</strong>plänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur<br />

Infektionshygiene fest. Die genannten Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen<br />

Überwachung durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt.


- 34 -<br />

(2) Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen <strong>und</strong> Praxen sonstiger Heilberufe, in denen invasive<br />

Eingriffe vorgenommen werden, sowie sonstige Einrichtungen <strong>und</strong> Gewerbe, bei denen<br />

durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können,<br />

können durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt infektionshygienisch überwacht werden.<br />

(3) Für die Durchführung der Überwachung gilt § 16 Abs. 2 entsprechend.<br />

(4) Personen, die in ein Altenhe<strong>im</strong>, Altenwohnhe<strong>im</strong>, Pflegehe<strong>im</strong> oder eine gleichartige<br />

Einrichtung <strong>im</strong> Sinne des § 1 Abs. 1 oder 1a des He<strong>im</strong>gesetzes oder in eine<br />

Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose, Flüchtlinge, Asylbewerber oder in eine<br />

Erstaufnahmeeinrichtung des B<strong>und</strong>es für Spätaussiedler aufgenommen werden sollen,<br />

haben vor oder unverzüglich nach ihrer Aufnahme der Leitung der Einrichtung ein<br />

ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass bei ihnen keine Anhaltspunkte für das<br />

Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose vorhanden sind. Bei Aufnahme in<br />

eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge, Asylbewerber oder in eine<br />

Erstaufnahmeeinrichtung des B<strong>und</strong>es für Spätaussiedler muss sich das Zeugnis bei<br />

Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, auf eine <strong>im</strong> Geltungsbereich dieses<br />

Gesetzes erstellte Röntgenaufnahme der Lunge stützen; bei erstmaliger Aufnahme darf<br />

die Erhebung der Bef<strong>und</strong>e nicht länger als sechs Monate, bei erneuter Aufnahme zwölf<br />

Monate zurückliegen. Bei Schwangeren ist von der Röntgenaufnahme abzusehen;<br />

stattdessen ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, dass nach sonstigen Bef<strong>und</strong>en eine<br />

ansteckungsfähige Lungentuberkulose nicht zu befürchten ist. § 34 Abs. 4 gilt<br />

entsprechend. Satz 1 gilt nicht für Personen, die weniger als drei Tage in eine<br />

Gemeinschaftsunterkunft für Obdachlose aufgenommen werden. Personen, die nach Satz<br />

1 ein ärztliches Zeugnis vorzulegen haben, sind verpflichtet, die für die Ausstellung des<br />

Zeugnisses nach Satz 1 <strong>und</strong> 2 erforderlichen Untersuchungen zu dulden. Personen, die in<br />

eine Justizvollzugsanstalt aufgenommen werden, sind verpflichtet, eine ärztliche<br />

Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der<br />

Lunge zu dulden.<br />

(5) Das Gr<strong>und</strong>recht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Gr<strong>und</strong>gesetz)<br />

sowie der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Gr<strong>und</strong>gesetz) wird insoweit<br />

eingeschränkt.<br />

Wie Sie dem Text entnehmen können, sind in § 34 Abs. 1 insgesamt<br />

20 Erkrankungen sowie jeweils der entsprechende Krankheitsverdacht <strong>und</strong> zusätzlich die<br />

Verlausung aufgeführt, bei denen Erzieherinnen Kinder nicht mehr betreuen dürfen <strong>und</strong><br />

Kinder die Einrichtung nicht mehr betreten dürfen, bis nach ärztlichem Urteil eine<br />

Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.<br />

Dasselbe gilt für Kinder unter sechs Jahren, die an einer übertragbaren Magen-<br />

Darmerkrankung leiden oder dessen verdächtig sind.<br />

In § 34 Abs. 2 sind verschiedene Krankheitserreger aufgeführt, bei deren Ausscheidung<br />

besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sind (in der Regel Händedesinfektion nach<br />

jedem Stuhlgang <strong>und</strong> keine Teilnahme be<strong>im</strong> gemeinsamen Kochen).<br />

§ 34 Abs. 3 zählt 15 verschiedene Erkrankungen auf. Wenn eine dieser Erkrankungen in<br />

der Wohngemeinschaft einer Erzieherin oder eines Kindes aufgetreten ist oder der<br />

entsprechende Krankheitsverdacht, so darf diese Erzieherin keine Kinder in der


- 35 -<br />

Einrichtung betreuen <strong>und</strong> das Kind darf nicht die Einrichtung betreten, bis nach<br />

ärztlichen Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist.<br />

§ 34 Abs. 5 legt fest, dass sowohl die Erzieherinnen selbst als auch die Sorgeberechtigten<br />

der Kinder der Einrichtung unverzüglich mitteilen müssen, wenn sie oder ihr Kind<br />

an einer der genannten Krankheiten erkrankt sind, einen der genannten Krankheitserreger<br />

ausscheiden oder wenn in der Wohngemeinschaft eine der genannten<br />

Krankheiten aufgetreten ist.<br />

Damit die jeweiligen Personen ihrer Mitteilungspflicht überhaupt nachkommen können,<br />

muss die <strong>Kindergarten</strong>leitung die Sorgeberechtigten jedes Kindes, das neu in die<br />

Einrichtung kommt, über diese Pflicht belehren.<br />

Die Form dieser Belehrung (schriftlich oder mündlich) ist <strong>im</strong> Gesetz nicht vorgeschrieben.<br />

Es empfiehlt sich jedoch, dass sich die Leitung schriftlich bestätigen lässt,<br />

dass die Belehrung erfolgt ist.<br />

In § 34 Abs. 6 ist festgelegt, dass die <strong>Kindergarten</strong>leitung das zuständige <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt<br />

unverzüglich benachrichtigen muss, wenn einer der in den Absätzen 1, 2 oder<br />

3 aufgeführten Tatbestände vorliegt oder dies anzunehmen ist.<br />

Das gleiche gilt be<strong>im</strong> Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen schwerwiegenden<br />

Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind, die <strong>im</strong><br />

§ 34 Abs. 1 nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Zu denken ist hier z. B. an schwer<br />

verlaufende Hirnhautentzündungen, die durch andere Erreger als Meningokokken<br />

hervorgerufen werden.<br />

Nur wenn der Leitung ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des Sachverhaltes<br />

an das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt bereits von einer anderen Person erfolgt ist, entfällt<br />

diese Benachrichtigungspflicht.<br />

§ 34 Abs. 7 best<strong>im</strong>mt, dass die zuständige Behörde (dabei handelt es sich um die<br />

Ortspolizeibehörde) <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt Ausnahmen von dem<br />

Betreuungsverbot für Erzieherinnen bzw. dem Besuchsverbot für Kinder zulassen kann.<br />

§ 34 Abs. 8 wird wohl nur be<strong>im</strong> Ausbruch einer Massenerkrankung oder bei seltenen<br />

schweren Erkrankungen in Frage kommen, damit auch andere Kinder oder deren Eltern<br />

darüber informiert werden.<br />

§ 34 Abs. 9 bezieht sich auf Schüler mit einem sogenannten „Hepatitis-Träger-Status“.<br />

Nähere Ausführungen hierzu finden Sie <strong>im</strong> Abschnitt über die jeweiligen Erkrankungen.<br />

§ 34 Abs. 10 <strong>und</strong> Abs. 11 befassen sich mit Impfungen.<br />

§ 35 legt fest, dass Erzieherinnen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> später<br />

mindestens <strong>im</strong> Abstand von 2 Jahren von ihrem Arbeitgeber über die Pflichten nach<br />

§ 34 zu belehren sind. Hier ist vorgeschrieben, dass über die Belehrung ein Protokoll zu<br />

erstellen ist, welches be<strong>im</strong> Arbeitgeber für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren ist.<br />

§ 36 Abs. 1 legt fest, dass unter anderem auch in Kindergärten <strong>Hygiene</strong>pläne erstellt<br />

werden müssen, in denen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene<br />

festgelegt sind. Kindergärten <strong>und</strong> ähnliche Einrichtungen unterliegen der<br />

infektionshygienischen Überwachung durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt. Dies ist jedoch nicht<br />

<strong>im</strong> Sinne einer „obrigkeitlichen Überwachung“ zu verstehen, sondern <strong>im</strong> Rahmen einer<br />

beratenden Tätigkeit.<br />

Nähere Erläuterungen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Forderungen finden Sie in<br />

Kapitel 5.


- 36 -<br />

2. Wichtige Fachausdrücke<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Inkubationszeit: Zeit zwischen Ansteckung <strong>und</strong> Ausbruch der Krankheit<br />

Tröpfcheninfektion: Die Krankheitserreger werden durch die Atemluft übertragen,<br />

z. B. be<strong>im</strong> Husten <strong>und</strong> Niesen.<br />

Kontaktinfektion: Die Krankheitserreger werden durch körperliche Berührung oder<br />

durch von Kranken benutzte Gegenstände übertragen.<br />

Viren sind die kleinsten bekannten Krankheitserreger, die sich nur in lebenden<br />

Zellen vermehren können. Bis auf Ausnahmefälle ist eine ursächliche Behandlung<br />

meist nicht möglich, eine vorbeugende Schutz<strong>im</strong>pfung ist aber oft möglich.<br />

Bakterien sind einzellige Krankheitserreger, die in der Regel mit Antibiotika wirksam<br />

bekämpft werden können. Teilweise bilden sie Giftstoffe, deshalb ist in diesen<br />

Fällen auch vorbeugender Impfschutz wichtig (z. B. gegen Tetanus <strong>und</strong> Diphtherie).


- 37 -<br />

3. Wiederzulassung von Kindern<br />

Wie Sie dem § 34 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 IfSG entnehmen können (siehe Seite 30 bis 32), ist dort<br />

nicht vorgeschrieben, in welcher Form das ärztliche Urteil abzugeben ist, dass eine<br />

Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist <strong>und</strong> dass demnach ein Kind<br />

wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf. Je nach Lage des Falles kann ein<br />

solches Urteil mündlich über die Eltern des betreffenden Kindes weitergegeben werden<br />

oder telefonisch gegenüber der <strong>Kindergarten</strong>leitung oder aber schriftlich durch ein<br />

entsprechendes Attest.<br />

Häufig wird in der <strong>Kindergarten</strong>ordnung der jeweiligen <strong>Kindergarten</strong>träger eine ärztliche<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert, bevor ein Kind nach Auftreten einer<br />

ansteckenden Krankheit den <strong>Kindergarten</strong> wieder besuchen darf (vgl. untenstehendes<br />

Muster). Da vom Arzt in der Regel eine Gebühr für eine solche Bescheinigung erhoben<br />

wird, sollte vorher geklärt sein, wer dafür aufkommen muss.<br />

Weitere Informationen <strong>und</strong> Erläuterungen zur Notwendigkeit eines schriftlichen ärztlichen<br />

Attestes <strong>und</strong> zum Ausschluss von Kontaktpersonen finden Sie in den „Hinweisen<br />

für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen <strong>und</strong> <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter zur<br />

Wiederzulassung in Schulen <strong>und</strong> sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen" (Internet-<br />

Adresse: www.rki.de (auf Infektionsschutz <strong>und</strong> dann auf RKI-Ratgeber / Merkblätter<br />

klicken). Die krankheitsbezogenen Empfehlungen <strong>im</strong> Folgenden richten sich nach den<br />

Wiederzulassungsrichtlinien.<br />

__________________________________________________________________________<br />

Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />

An den<br />

<strong>Kindergarten</strong><br />

....................<br />

,den<br />

Das Kind ................................................................. geb. ................................<br />

wohnhaft ...............................................Straße<br />

.....................................................<br />

war an einer ansteckenden Krankheit erkrankt.<br />

Die Ansteckungsgefahr ist nach ärztlicher Einschätzung beendet.<br />

Insoweit bestehen gegen den Wiederbesuch des <strong>Kindergarten</strong>s keine Bedenken.<br />

.................................................................................................................<br />

Stempel <strong>und</strong> Unterschrift des Arztes


- 38 -<br />

4. Atemwegserkrankungen - nicht meldepflichtig<br />

Sie sind die häufigsten Infekte <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>schulalter <strong>und</strong> treten <strong>im</strong><br />

Winter <strong>und</strong> <strong>im</strong> Frühjahr vermehrt auf. Sie gehören zum normalen Kinderalltag.<br />

Hauptsächlich handelt es sich um Schnupfen, Rachenkatarrh, Bronchitis, Nasennebenhöhlen-<br />

<strong>und</strong> Mittelohrentzündungen.<br />

Erreger sind meist Viren, bei längerer Dauer der Erkrankung kommen häufig Infektionen<br />

durch Bakterien hinzu.<br />

Da die Schle<strong>im</strong>haut von Nase, Rachen, Luftröhre, Bronchien <strong>und</strong> Mittelohr ein<br />

zusammenhängendes Schle<strong>im</strong>hautsystem bildet, zieht die Infektion eines Bereiches<br />

häufig die Infektion eines anderen nach sich.<br />

Verhalten bei Atemwegsinfektionen<br />

Die Kinder sollen dazu angehalten werden, sich nicht gegenseitig anzuhusten <strong>und</strong> das<br />

Taschentuch richtig zu gebrauchen, d. h. das Papiertaschentuch sollte nach Gebrauch in<br />

den Papierkorb geworfen werden <strong>und</strong> die Kinder sollten sich anschließend möglichst die<br />

Hände waschen.<br />

Frische Luft bei zweckmäßig warmer Kleidung ist bei allen Atemwegsinfekten notwendig.<br />

Die Kinder sollten genauso ins Freie gehen wie die ges<strong>und</strong>en Kinder. Die Kleidung <strong>im</strong><br />

geheizten Z<strong>im</strong>mer sollte warm, aber auf keinen Fall zu warm sein.<br />

Umgang mit Infektkindern<br />

Es gibt keine gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage für ein Besuchsverbot des <strong>Kindergarten</strong>s bei<br />

Atemwegsinfekten. Das Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- kann<br />

aus medizinischer Sicht nur die folgenden Empfehlungen geben:<br />

Ein Kind mit Schnupfen <strong>und</strong> leichtem Husten kann den <strong>Kindergarten</strong> besuchen, wenn es<br />

kein Fieber hat. Hat es zusätzlich Kopfschmerzen <strong>und</strong> fühlt sich abgeschlagen, sollte es<br />

<strong>im</strong> eigenen Interesse zu Hause bleiben.<br />

Ein Kind, das bei einem Atemwegsinfekt Fieber oder anhaltend erhöhte Temperatur hat,<br />

ist krank. Es gehört nicht in den <strong>Kindergarten</strong>.<br />

Die <strong>Kindergarten</strong>träger haben in ihren jeweiligen <strong>Kindergarten</strong>ordnungen zum Teil<br />

eigene Richtlinien erlassen für die Regelung solcher Krankheitsfälle.


- 39 -<br />

5. Bindehautentzündung, ansteckend<br />

(Keratokonjunctivitis epidemica) - nicht meldepflichtig<br />

Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine ansteckende Bindehautentzündung der<br />

Augen, die durch Viren verursacht wird <strong>und</strong> die sehr leicht übertragbar ist.<br />

Übertragung<br />

Die Übertragung erfolgt meistens durch Schmierinfektionen direkt von Mensch zu<br />

Mensch über das Augensekret von erkrankten Personen, das sich an den Händen<br />

befindet, oder über Gegenstände, wie z. B. Türgriffe, Handläufe, Lichtschalter, Armaturen<br />

von Waschbecken oder Handtücher, die mit dem Virus behaftet sind. Auch über<br />

Gegenstände, die direkt mit den Augen in Berührung kommen, ist eine Weiterverbreitung<br />

möglich, z. B. über Ferngläser, Mikroskope oder Spielzeug zum Durchsehen wie<br />

z. B. Kaleidoskope.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 5 bis 12 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Die Ansteckungsfähigkeit beginnt gegen Ende der Inkubationszeit (s. o.) <strong>und</strong> besteht bei<br />

Erkrankten fort, so lange das Virus in Augensekreten nachweisbar ist, in der Regel<br />

während der ersten 2 Wochen der Erkrankung.<br />

Krankheitsbild<br />

Es können ein oder beide Augen betroffen sein. Plötzlicher Beginn mit Rötung der<br />

Augen, Schwellung der Bindehäute <strong>und</strong> Schwellung der vor dem Ohr gelegenen<br />

Lymphknoten. Typische Beschwerden sind Fremdkörpergefühl <strong>im</strong> Auge, Juckreiz,<br />

Lichtscheu <strong>und</strong> Tränenfluss. Die Erkrankung dauert meistens 2 bis 4 Wochen <strong>und</strong> heilt<br />

fast <strong>im</strong>mer vollständig aus.<br />

Eine ursächliche, gegen das Virus wirksame Therapie steht nicht zur Verfügung, so dass<br />

nur die Krankheitszeichen behandelt werden können.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Es gibt kein gesetzliches Besuchsverbot für erkrankte Personen.<br />

Im Einzelfall müssen erkrankte Personen möglichst jeden Hand-Augen-Kontakt vermeiden<br />

<strong>und</strong> eine sorgfältige Händehygiene betreiben, also sich die Hände regelmäßig<br />

desinfizieren, Handtücher separat benutzen bzw. Einmalhandtücher verwenden <strong>und</strong><br />

keine Geräte benutzen, die mit den Augen in Kontakt kommen (Kaleidoskope etc.). Bei<br />

gehäuftem Auftreten von ansteckender Bindehautentzündung ist die lückenlose Einhaltung<br />

aller <strong>Hygiene</strong>maßnahmen nicht mehr sicher zu gewährleisten. Daher muss bei<br />

einem solchen Ausbruch der Ausschluss aller erkrankten Personen erwogen werden.


- 40 -<br />

6. Borkenflechte (Impetigo contagiosa) - meldepflichtig !<br />

Übertragung<br />

Es handelt sich um eine Erkrankung der Haut, meist <strong>im</strong> Gesicht, hervorgerufen durch<br />

Bakterien. Die Erreger werden durch direkten Kontakt mit dem Erkrankten (Schmierinfektion)<br />

weitergegeben.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Die Borkenflechte ist sehr ansteckend. Ansteckungsfähigkeit besteht bis zur Abheilung<br />

der Hauterscheinungen.<br />

Krankheitsbild<br />

Beginn mit kleinen juckenden eitrigen Bläschen, die von einem roten Saum umgeben<br />

sind. Später platzen diese Bläschen auf <strong>und</strong> es bilden sich gelblich-braune Krusten<br />

darüber. Nach 8 bis 10 Tagen fallen diese Krusten ab <strong>und</strong> die Erkrankung ist damit<br />

abgeheilt. Es können aber noch für längere Zeit rote Flecken an den betroffenen<br />

Hautstellen zurückbleiben.<br />

Therapie<br />

Äußerliche Behandlung mit antibiotischen Lösungen, Cremes oder Salben. Bei schweren<br />

Verläufen müssen Antibiotika eingenommen werden.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Erkrankte Personen dürfen den <strong>Kindergarten</strong> 24 St<strong>und</strong>en nach Beginn einer<br />

wirksamen antibiotischen Therapie wieder besuchen, ansonsten erst nach Abheilung<br />

der befallenen Hautbezirke. Eine ärztliche Bescheinigung muss vorgelegt werden.<br />

Ein Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich, solange diese keine<br />

Krankheitszeichen haben.<br />

Das Desinfizieren von Oberflächen <strong>und</strong> Gegenständen ist nicht erforderlich.


- 41 -<br />

7. Cholera - meldepflichtig!<br />

Es handelt sich um eine Brechdurchfallerkrankung, die in Deutschland nicht vorkommt.<br />

Einzelne Erkrankungsfälle können aus Ländern in Asien, Afrika oder Südamerika<br />

eingeschleppt werden, sie werden aber bei uns aufgr<strong>und</strong> der guten Trinkwasser- <strong>und</strong><br />

Lebensmittelhygiene nicht weiterverbreitet.<br />

8. Diphtherie - meldepflichtig!<br />

Diphtherie ist eine schwerwiegende Hals- <strong>und</strong> Racheninfektion mit Erstickungsgefahr.<br />

Durch die Impfung aller Kinder <strong>und</strong> Erwachsenen tritt die Erkrankung in Deutschland<br />

praktisch nicht mehr auf (weniger als 1 Fall/Jahr). Diphterie kommt aber beispielsweise<br />

noch in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion vor <strong>und</strong> in außereuropäischen<br />

Ländern.<br />

9. EHEC-Erkrankungen<br />

(Enterohaemorrhagische Escherichia Coli) - meldepflichtig!<br />

Übertragung<br />

EHEC-Infektionen sind durch Bakterien ausgelöste, ansteckende Durchfallerkrankungen.<br />

Die Krankheitske<strong>im</strong>e kommen <strong>im</strong> Darm von Rindern, Schafen, Ziegen <strong>und</strong> anderen<br />

Tieren vor <strong>und</strong> werden dem zu Folge auch durch infizierte tierische Lebensmittel<br />

aufgenommen, insbesondere durch nicht durchgebratenes Fleisch, Rohwurst, Rohmilch<br />

<strong>und</strong> Rohmilchprodukte. Da bereits die Aufnahme von sehr wenigen Bakterien (unter<br />

100) für eine Erkrankung ausreicht, ist auch die direkte Übertragung von Mensch zu<br />

Mensch möglich, indem winzige Mengen von Kotresten von dem Erkrankten verschmiert<br />

werden <strong>und</strong> dann von einer anderen Person an die Hände oder an Lebensmittel<br />

gebracht werden, die dann in den M<strong>und</strong> gesteckt bzw. verzehrt werden.<br />

Die Inkubationszeit beträgt meistens 2 bis 10 (durchschnittlich 3 bis 4) Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Sie besteht, solange Bakterien <strong>im</strong> Stuhl nachgewiesen werden, auch wenn die Krankheit<br />

bereits abgeklungen ist. In der Regel dauert die Ke<strong>im</strong>ausscheidung wenige Tage bis zu 3<br />

Wochen.<br />

Krankheitsbild<br />

Typischerweise beginnt die Erkrankung mit Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen <strong>und</strong><br />

wässrigen Durchfällen, die <strong>im</strong> Verlauf der Erkrankung zunehmend wässrig-blutig<br />

werden. Vor allem bei Kleinkindern unter 6 Jahren <strong>und</strong> bei Personen mit geschwächter<br />

Abwehr kann es zu lebensbedrohlichen Komplikationen mit Nierenversagen kommen.


- 42 -<br />

Therapie<br />

Die Gabe von Antibiotika ist nicht angezeigt, weil dadurch die Ausscheidungsdauer der<br />

Bakterien verlängert werden kann <strong>und</strong> die Bildung von Giftstoffen durch die Bakterien<br />

angeregt werden kann.<br />

Die Behandlung richtet sich daher nach den Krankheitszeichen, z. B. Fiebersenkung,<br />

Flüssigkeitsausgleich etc.<br />

Vorbeugung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kein Verzehr von rohem oder unzureichend gegartem Fleisch, das innen noch blutig<br />

ist!<br />

In der Küche der Gemeinschaftseinrichtung auf Sauberkeit <strong>im</strong> Umgang mit Speisen<br />

<strong>und</strong> Getränken achten! Vor <strong>und</strong> nach der Zubereitung von rohem Fleisch sind die<br />

Hände gründlich zu waschen <strong>und</strong> die bei der Fleischzubereitung benutzten Geräte<br />

sind sorgfältig, am besten in der Spülmaschine, zu reinigen um eine Kontamination<br />

anderer Lebensmittel zu vermeiden.<br />

Rohmilch (z. B. „Milch-ab-Hof“) sollte nicht in den <strong>Kindergarten</strong> mitgebracht werden,<br />

da schon an der Milchkanne geringe Ke<strong>im</strong>mengen anhaften können <strong>und</strong> Infektionen<br />

auslösen können.<br />

Wenn auf Ausflügen die Kinder Kontakt mit Tieren, insbesondere mit Kühen, Schafen<br />

oder Ziegen hatten, müssen sie sich anschließend unbedingt gründlich die Hände<br />

mit warmem Wasser <strong>und</strong> Seife waschen, damit eine direkte Übertragung vom Tier<br />

auf den Menschen verhindert wird.<br />

Gesetzliche Regelungen<br />

Personen, die an EHEC erkrankt, dessen verdächtig sind oder EHEC ausscheiden, dürfen<br />

Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen etc. ) nicht besuchen. Dies gilt auch<br />

für Personen aus der häuslichen Wohngemeinschaft, in der eine Erkrankung oder ein<br />

Verdacht auf EHEC aufgetreten ist.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Erkrankte dürfen nach klinischer Genesung <strong>und</strong> dem Vorliegen von 3 unauffälligen<br />

Stuhlbef<strong>und</strong>en wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Ein schriftliches<br />

ärztliches Attest ist erforderlich.<br />

Kommt es ausnahmsweise einmal zu einer längerdauernden Ausscheidung von<br />

EHEC-Bakterien <strong>im</strong> Stuhl, so dürfen solche Ausscheider mit einer Genehmigung des<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes nach § 34 Abs. 2 IfSG dann wieder die Gemeinschaftseinrichtung<br />

besuchen, wenn folgende Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden:<br />

Eine besonders gründliche Händehygiene ist einzuhalten.


- 43 -<br />

<br />

<br />

<br />

Das Kind darf in dieser Zeit nicht an der Zubereitung <strong>und</strong> dem Austeilen von Speisen<br />

beteiligt werden.<br />

Für betroffene Erzieherinnen gilt dasselbe. Eine besonders gründliche Händehygiene<br />

(Händedesinfektion) ist einzuhalten.<br />

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten auch für ges<strong>und</strong>e Geschwister eines erkrankten<br />

Kindes <strong>und</strong> für Erzieherinnen, in deren Familie Angehörige erkrankt sind. Wenn sie<br />

diese Vorsichtsmaßnahmen einhalten, dürfen sie weiterhin die Gemeinschafteinrichtung<br />

besuchen.


- 44 -<br />

10. Flöhe - nicht meldepflichtig<br />

Flohstiche sind als stark juckende, mückenstichähnliche, rote Papeln erkennbar, wobei<br />

sich meistens mehrere Stiche an einer Körperstelle relativ dicht beieinander befinden.<br />

Die normalen Flohwirte bei uns sind H<strong>und</strong>e, Katzen oder <strong>im</strong> Einzelfall Nagetiere. Nur<br />

wo Tiere leben, können sich Tierflöhe vermehren. Nagetiere überwintern gern in<br />

Vogelnestern oder Nistkästen. Dort können Nagetierflöhe längere Zeit überleben.<br />

Deshalb sollten Vogelnester <strong>und</strong> Nistkästen nicht in geschlossene Räume<br />

mitgebracht werden oder von Kindern näher untersucht werden. Obwohl Stiche von<br />

Tierflöhen für Menschen unangenehm sind, können sich Flöhe auf Menschen nicht<br />

vermehren. Menschenflöhe kommen bei uns derzeit nicht vor.<br />

Bekämpfung<br />

Befallene Haustiere müssen mit geeigneten Insektiziden sachgerecht behandelt werden.<br />

Flohlarven an den Schlafplätzen der Wirtstiere müssen vernichtet werden. Räume, in<br />

denen sich von Flöhen befallene Menschen oder Tiere aufgehalten haben, werden durch<br />

feuchtes Wischen oder Staubsaugen in allen Bereichen, z. B. auch Kuschelecken,<br />

gesäubert.<br />

Be<strong>im</strong> Tierarzt gibt es Medikamente für Haustiere, die den Befall von Katzen <strong>und</strong> H<strong>und</strong>en<br />

durch Flöhe verhindern.


- 45 -<br />

11. Hand-Fuß-M<strong>und</strong>-Krankheit - nicht meldepflichtig<br />

Es handelt sich um eine durch Viren (Coxsackie-, Entero- oder Echoviren) ausgelöste, in<br />

der Regel harmlose Erkrankung, die vornehmlich Kinder unter 10 Jahren befällt. Die<br />

Erkrankung hinterlässt eine typenspezifische Immunität, d. h. eine wiederholte<br />

Erkrankung ist möglich.<br />

Die Übertragung erfolgt über die Hände als Schmierinfektion, als Tröpfcheninfektion<br />

(durch Husten <strong>und</strong> Niesen) oder über mit Speichel <strong>und</strong> Stuhl kontaminierte (mit dem<br />

Virus verunreinigte) Gegenstände.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 3 bis 6 Tage.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Erkrankung beginnt mit allgemeinen Krankheitszeichen wie Fieber, Gliederschmerzen,<br />

Übelkeit, Bindehautentzündung, Halsschmerzen <strong>und</strong> Bläschenbildung an<br />

M<strong>und</strong>, Zunge, Handflächen <strong>und</strong> Fußsohlen. Aus den Bläschen entstehen schmierig<br />

belegte, schmerzhafte Aphten (kleine Geschwüre der M<strong>und</strong>schle<strong>im</strong>haut). Die Erkrankung<br />

ist nach 8 bis 12 Tagen abgeheilt. Komplikationen (Herzmuskel-, Lungen- <strong>und</strong><br />

Hirnhautentzündung) treten häufiger bei Kleinkindern auf.<br />

Therapie<br />

Die Therapie ist symptomatisch, z. B. mit schmerzlindernden <strong>und</strong> entzündungshemmenden<br />

Mitteln. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kinder trotz der<br />

schmerzhaften Bläschen genügend Flüssigkeit zu sich nehmen.<br />

Vorbeugung<br />

Eine Schutz<strong>im</strong>pfung gibt es nicht. Zur Verhinderung der Übertragung sind entsprechende<br />

<strong>Hygiene</strong>maßnahmen einzuhalten (häufiges Händewaschen <strong>und</strong> ggf. Händedesinfektion,<br />

separate Handtücher oder Einmalhandtücher benutzen, Spielgeräte gründlich reinigen).<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Hand-M<strong>und</strong>-Fuß-Kranke dürfen nach Abklingen der Symptomatik den <strong>Kindergarten</strong><br />

wieder besuchen.<br />

Für Kontaktpersonen gibt es keine Einschränkungen.


- 46 -<br />

12. Hirnhautentzündungen, eitrig (bakterielle Meningitiden)<br />

Die bakterielle Meningitis ist eine seltene Entzündung der Hirnhäute, die vor allem <strong>im</strong><br />

Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkindalter auftritt. Verschiedene Bakterien verursachen sie.<br />

a) Meningokokken-Meningitis - meldepflichtig!<br />

Bei uns treten meist Einzelerkrankungen auf mit einer gewissen Häufung <strong>im</strong> Herbst <strong>und</strong><br />

Winter. Etwa 5 bis 10 Prozent der Bevölkerung sind ges<strong>und</strong>e Ke<strong>im</strong>träger, d. h. sie tragen<br />

die Erreger <strong>im</strong> Rachen. Sie selbst sind ohne Krankheitszeichen. Sie können die<br />

Meningokokken aber auf andere Personen übertragen, die dann erkranken können.<br />

Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch.<br />

Die Inkubationszeit beträgt meistens 3 bis 4 Tage, selten bis zu 10 Tagen.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Solange Ke<strong>im</strong>e aus dem Nasen-Rachen-Raum isoliert werden können. Patienten sind bis<br />

24 St<strong>und</strong>en nach Beginn einer antibakteriellen Therapie als infektiös zu betrachten.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Krankheit beginnt ohne Vorboten mit hohem Fieber, Erbrechen <strong>und</strong> starken<br />

Kopfschmerzen. Schon nach wenigen St<strong>und</strong>en kommt es zur typischen Nackensteifigkeit<br />

<strong>und</strong> motorischen Unruhe. Bewusstseinstrübung, Krämpfe, Lähmungen, Hautblutungen<br />

<strong>und</strong> Hautausschläge können hinzukommen.<br />

Therapie<br />

Jede bakterielle Meningitis ist ein medizinischer Notfall <strong>und</strong> muss so frühzeitig wie<br />

möglich mit Antibiotika <strong>im</strong> Krankenhaus behandelt werden.<br />

Impfung<br />

Eine Schutz<strong>im</strong>pfung gegen eine Meningokokken-Meningitis ist bei uns nur wirksam,<br />

wenn diese Meningitis durch den Erreger-Typ A oder C hervorgerufen wird. Mittlerweile<br />

wird für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr eine Impfung gegen Meningokokken Typ C<br />

empfohlen. Dieser Typ kommt in Deutschland am zweithäufigsten vor <strong>und</strong> führt<br />

besonders häufig zu Todesfällen. Gegen den bei uns in den meisten Fällen<br />

vorkommenden Erreger-Typ B gibt es bis jetzt noch keine Impfung.


- 47 -<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

Erkrankte Personen dürfen nach Abklingen der klinischen Symptome wieder die<br />

Gemeinschaftseinrichtung besuchen.<br />

Enge Kontaktpersonen haben ein erhöhtes Risiko ebenfalls an einer Meningokokken-<br />

Meningitis zu erkranken. Kontaktpersonen sollten deshalb über Frühsymptome<br />

(Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen) informiert werden, bei denen unbedingt ein<br />

Arzt aufgesucht werden muss. Bitte verwenden Sie deshalb das Merkblatt auf der<br />

nächsten Seite zur Information der Eltern.<br />

Enge Kontaktpersonen sind:<br />

- alle Haushaltsmitglieder des Erkrankten,<br />

- Personen, die mit M<strong>und</strong>-, Nasen- oder Rachensekreten des Erkrankten in<br />

Berührung gekommen sind, z. B. be<strong>im</strong> Küssen oder bei M<strong>und</strong>-zu-M<strong>und</strong>-<br />

Beatmung, also Int<strong>im</strong>partner, enge Fre<strong>und</strong>e, evtl. auch Banknachbarn in der<br />

Schule sowie Rettungssanitäter <strong>und</strong> medizinisches Personal,<br />

- Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen mit Kindern unter 6 Jahren,<br />

bei guter Gruppentrennung nur die betroffene Gruppe,<br />

- enge Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem<br />

Charakter wie Internaten, Wohnhe<strong>im</strong>en oder Kasernen.<br />

Sie erhalten vorsorglich ein Antibiotikum, z. B. Rifampicin, zur Abtötung der<br />

Erreger <strong>im</strong> Rachenbereich. Damit sind sie vor einer Erkrankung geschützt. Diese<br />

Prophylaxe <strong>im</strong> engeren Umfeld des Erkrankten hat auch den Sinn, bei ges<strong>und</strong>en<br />

Ke<strong>im</strong>trägern die Meningokokken <strong>im</strong> Rachenraum abzutöten, so dass sie die<br />

Erreger nicht mehr auf andere übertragen können.<br />

<br />

<br />

Für Kontaktpersonen innerhalb der Wohngemeinschaft des Erkrankten besteht nach<br />

§ 34 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein gesetzliches Besuchsverbot von<br />

Gemeinschaftseinrichtungen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung durch<br />

sie nicht mehr zu befürchten ist. Dies ist 24 St<strong>und</strong>en nach Beginn einer vorsorglichen<br />

Antibiotika-Gabe der Fall. Ansonsten müssen diese Kontaktpersonen 5 Tage lang zu<br />

Hause bleiben. Dies gilt auch für betroffene Erzieherinnen.<br />

Desinfektionsmaßnahmen sind nicht erforderlich.


- 48 -<br />

Meningokokken-Merkblatt<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

in der Einrichtung, die Ihr Kind besucht, ist der dringende Verdacht einer Erkrankung<br />

durch Meningokokken aufgetreten.<br />

Was sind Meningokokken-Erkrankungen?<br />

Die Meningokokken sind Bakterien, die sich vor allem während der Winter- <strong>und</strong><br />

Frühlingsmonate <strong>im</strong> Rachen vieler Menschen (5 bis 10 %) befinden, ohne dass diese<br />

selbst erkranken. Sie können aber die Bakterien durch Husten oder Niesen weitergeben.<br />

Ein in seiner Abwehr geschwächter Mensch kann an den Meningokokken erkranken.<br />

Hierbei sind 2 Verlaufsformen möglich, von denen die Zweitgenannte wesentlich seltener<br />

auftritt:<br />

Hirnhautentzündung (Meningitis)<br />

Hier stehen unter anderem Fieber, Benommenheit, Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit<br />

<strong>und</strong> Erbrechen <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>.<br />

Bei Säuglingen <strong>und</strong> Kleinkindern ist die Symptomatik meist weniger charakteristisch.<br />

Achten Sie deshalb bei diesen Kindern zusätzlich auf Zeichen wie<br />

Nahrungsverweigerung, Durchfälle, Unruhe, schlechte Weckbarkeit, schrilles Schreien,<br />

Stöhnen, blasse oder fleckige Haut.<br />

Überschwemmung des gesamten Körpers durch die Bakterien (Sepsis)<br />

Ein solches Krankheitsbild kann sich innerhalb von St<strong>und</strong>en entwickeln, auch aus<br />

völligem Wohlbefinden heraus. Hier stehen Fieber <strong>und</strong> die rasche Verschlechterung des<br />

Allgemeinbefindens <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>. Auch rot-violette Hautflecken (=Hautblutungen)<br />

können ein Anzeichen sein.<br />

Was sollten Sie tun?<br />

Diese Erkrankungen treten in Deutschland nur vereinzelt auf. Die Erkrankungsgefahr<br />

nach Kontakt mit den Erkrankten ist erfahrungsgemäß gering. Wir empfehlen Ihnen<br />

jedoch, Ihr Kind für die nächsten 5 Tage nach Erhalt dieses Schreibens zumindest gut zu<br />

beobachten. Sollten Sie den Verdacht auf eine Erkrankung haben, so ziehen Sie<br />

umgehend den behandelnden Arzt zu Rate. Nur eine rechtzeitige Erkennung <strong>und</strong><br />

Behandlung der Erkrankung kann wirksam helfen. Man kann durch eine kurzzeitige<br />

Einnahme von best<strong>im</strong>mten Medikamenten die Meningokokken auf der Schle<strong>im</strong>haut<br />

abtöten.<br />

So erreichen Sie uns:<br />

Aalen: Julius-Bausch-Straße 12 Schwäbisch Gmünd: Oberbettringer Straße 166<br />

73430 Aalen 73525 Schwäbisch Gmünd<br />

Tel: 07361 503-1120 – Fax: 503-1155 Tel: 07171 32 4142 – Fax: 32-4158<br />

E-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de E-Mail: ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de


- 49 -<br />

Das Nationale Referenzzentrum für Meningokokken empfiehlt eine solche<br />

Medikamenteneinnahme für enge Kontaktpersonen, d. h. für alle Haushaltsmitglieder<br />

des Erkrankten, ebenso für Kontaktpersonen in Kindergärten -bei guter Gruppentrennung<br />

nur für die betroffene Gruppe-, für Spielkameraden, enge Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

Int<strong>im</strong>partner sowie für Kontaktpersonen in Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem<br />

Charakter wie Internaten, Wohnhe<strong>im</strong>en <strong>und</strong> Kasernen. Für andere<br />

Kontaktpersonen, wie z. B. Mitschüler oder Arbeitskollegen, besteht nur sehr selten ein<br />

erhöhtes Infektionsrisiko. Eine vorbeugende Antibiotikabehandlung kann bei diesen<br />

Personengruppen in Absprache mit einem Arzt erwogen werden.<br />

Wenn Sie sich zur Medikamenteneinnahme entschließen, dann sollte die Einnahme<br />

rasch erfolgen, möglichst innerhalb von 24 St<strong>und</strong>en. Nach Ablauf von 10 Tagen ist eine<br />

medikamentöse Prophylaxe nicht mehr erforderlich.<br />

Empfohlenes Medikament - R i f a m p i c i n -<br />

Dosierung:<br />

Neugeborene: 2 x 5 mg/kg Körpergewicht/Tag für 2 Tage<br />

Säuglinge, Kinder <strong>und</strong> Jugendliche bis 60 kg: 2 x 10 mg/kg Körpergewicht/Tag für<br />

2 Tage. Die max<strong>im</strong>ale Einzeldosis beträgt 600 mg.<br />

Jugendliche ab 60 kg Körpergewicht <strong>und</strong> Erwachsene:<br />

2 x 600 mg/Tag für 2 Tage<br />

Weiterhin ist eine Prophylaxe mit Ceftriaxon möglich (nur als intramuskuläre/i.m.-<br />

Spritze):<br />

einmalige Gabe von 125 mg bei Kindern unter 12 Jahren <strong>und</strong> 250 mg bei Personen<br />

über 12 Jahren.<br />

Bei Personen über 18 Jahren kann auch einmalig 500 mg Ciprofloxacin gegeben<br />

werden.<br />

Bei Schwangeren ist nur die Gabe von Ceftriaxon möglich.<br />

Weitere Informationen finden Sie auch <strong>im</strong> Internet unter: www.rki.de, dort auf<br />

Infektionskrankheiten A-Z <strong>und</strong> dann auf Meningokokken-Erkrankungen klicken.<br />

Wird die Einrichtung geschlossen?<br />

Die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, wird nicht geschlossen. Geschwister des<br />

Erkrankten können die Einrichtung bereits 24 St<strong>und</strong>en nach Einnahme des<br />

Medikamentes wieder besuchen. Ansonsten bleiben diese Kinder der Einrichtung über 5<br />

Tage hinweg fern. Dies gilt auch für betroffene Lehrer/-innen oder Erzieher/-innen.<br />

Gibt es eine Schutz<strong>im</strong>pfung?<br />

Gegen Meningokokken best<strong>im</strong>mter Serogruppen (A, C, Y, W 135) stehen Impfstoffe zur<br />

Verfügung. Gegen die Meningokokken-Serogruppe B ist bislang jedoch noch kein<br />

Impfstoff zugelassen. Die Mehrzahl der Erkrankungen wird durch die Serogruppen B<br />

<strong>und</strong> C verursacht.<br />

Für zusätzliche Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Ihr Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-


- 50 -<br />

b) Hämophilus influenzae Typ b-Meningitis (Hib) - meldepflichtig !<br />

Gegen diese Erkrankung werden die Kinder <strong>im</strong> Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkindalter ge<strong>im</strong>pft.<br />

Bis zur Einführung der Impfung gehörte sie zu den häufigsten Meningitisformen <strong>im</strong><br />

Kleinkind- <strong>und</strong> Vorschulalter. Ansteckungsfähigkeit: bis zu 24 St<strong>und</strong>en nach Beginn<br />

einer Antibiotikatherapie. Ausschluss von Ausscheidern: ist nicht erforderlich solange<br />

keine meningitisverdächtigen Beschwerden auftreten.<br />

c) Pneumokokken-Meningitis - nicht meldepflichtig<br />

Sie entsteht durch Ausbreitung der Erreger auf dem Blutweg eines Kindes, das an einer<br />

Mittelohr-, Kieferhöhlen- oder Lungenentzündung erkrankt ist, wenn diese Erkrankung<br />

durch Pneumokokken hervorgerufen wird. Es handelt sich um eine Folgeerkrankung<br />

einer bestehenden Infektion.<br />

Mittlerweile wird für alle Säuglinge <strong>und</strong> Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr<br />

die Impfung gegen Pneumokokken empfohlen.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom <strong>Kindergarten</strong>besuch ist nicht erforderlich. Bei<br />

Krankheitszeichen muss aber sofort ein Arzt aufgesucht werden.<br />

13. Hirnhautentzündungen, nicht eitrig - nicht meldepflichtig<br />

Zahlreiche Viren können nicht eitrige Hirnhautentzündungen hervorrufen. Solche<br />

Entzündungen verlaufen meistens leichter als die oben beschriebenen eitrigen<br />

Hirnhautentzündungen.<br />

Impfungen oder andere vorbeugende Maßnahmen gibt es nicht.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Erkrankte Personen dürfen nach Abklingen der klinischen Symptome wieder die<br />

Gemeinschaftseinrichtung besuchen.<br />

Kontaktpersonen von Erkrankten dürfen die Gemeinschaftseinrichtung weiterhin<br />

besuchen, solange sie ges<strong>und</strong> sind. Be<strong>im</strong> Auftreten von Krankheitszeichen muss<br />

sofort ein Arzt aufgesucht werden.<br />

Für die Information der Eltern können Sie das Merkblatt auf der nächsten Seite<br />

verwenden.


- 51 -<br />

Virus - Meningitis<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />

Sehr geehrte Eltern,<br />

in der Einrichtung, die Ihr Kind besucht, ist eine durch Viren hervorgerufene Hirnhautentzündung<br />

(Meningitis) aufgetreten.<br />

Betroffene Personen klagen über Fieber, Benommenheit, Kopfschmerzen <strong>und</strong> Erbrechen.<br />

Zusätzlich kann die Beweglichkeit des Nackens bis hin zu einer Nackensteifigkeit<br />

eingeschränkt sein. Es erkranken überwiegend Kinder, aber auch Erwachsene können<br />

betroffen sein.<br />

Verschiedene Viren können diese Erkrankung hervorrufen. Bevorzugte Jahreszeit für das<br />

Auftreten sind die Sommermonate. Der Übertragungsweg ist je nach Virusart<br />

unterschiedlich <strong>und</strong> erfolgt am häufigsten durch Schmierinfektionen, wenn die Erreger<br />

mit dem Stuhl ausgeschieden werden oder durch Tröpfcheninfektion (Anhusten,<br />

Anniesen). Die Inkubationszeit, d. h. die Zeit zwischen Ansteckung <strong>und</strong> Ausbruch der<br />

Krankheit, liegt abhängig von der Virusart zwischen 2 <strong>und</strong> 25 Tagen.<br />

Die durch Viren hervorgerufene Form der Hirnhautentzündung hat nichts mit der<br />

gefürchteten Meningokokken-Meningitis zu tun, die bevorzugt <strong>im</strong> Winter auftritt <strong>und</strong><br />

durch Bakterien verursacht wird. Die Virus-Meningitis verläuft meistens leicht <strong>und</strong> heilt<br />

folgenlos aus.<br />

Als allgemein vorbeugende Maßnahme wird eine sorgfältige Händehygiene empfohlen.<br />

Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Kind sich nach dem Toilettenbesuch <strong>und</strong> vor dem<br />

Essen gründlich die Hände wäscht! Ebenso sollten sich die Kinder nicht gegenseitig<br />

anhusten oder anniesen <strong>und</strong> Taschentücher nicht gemeinsam benutzen.<br />

Die Einrichtung wird nicht geschlossen. Geschwister eines erkrankten Kindes dürfen sie<br />

weiter besuchen, solange bei ihnen keine Krankheitszeichen auftreten.<br />

Wir empfehlen, Ihr Kind in den nächsten Tagen aufmerksam zu beobachten. Wenn Sie<br />

die oben genannten Krankheitszeichen feststellen, sollten Sie unverzüglich Ihren Kinderoder<br />

Hausarzt aufsuchen. Bitte teilen Sie ihm mit, dass Ihr Kind wahrscheinlich Kontakt<br />

zu einem anderen Kind hatte, das an einer Virusmeningitis erkrankt ist. Für zusätzliche<br />

Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Ihr Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

-Bereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />

So erreichen Sie uns:<br />

Aalen: Julius-Bausch-Straße 12 Schwäbisch Gmünd: Oberbettringer Straße 166<br />

73430 Aalen 73525 Schwäbisch Gmünd<br />

Tel: 07361 503-1120 – Fax: 503-1155 Tel: 07171 32 4142 – Fax: 32-4158<br />

E-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de E-Mail: ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de


- 52 -<br />

14. HIV-Infektionen - nicht meldepflichtig<br />

Eine ausgedehnte HIV-Epidemie hat es in Deutschland nicht gegeben. Durch frühzeitige<br />

<strong>und</strong> intensive Aufklärung konnte erreicht werden, dass sich weniger junge<br />

Menschen anstecken <strong>und</strong> damit auch die Infektion nicht an Nachkommen<br />

weitergegeben wird.<br />

Durch die gute medizinische Betreuung in Deutschland ist es möglich, die Übertragung<br />

von HIV von der Mutter auf das Kind bei der Geburt fast ganz zu verhindern.<br />

Wenn eine infizierte Frau ein Kind zur Welt bringt, besteht nur in bis zu 2 % aller Fälle<br />

das Risiko einer Infektion für das Neugeborene.<br />

Durch zahlreiche Maßnahmen ist seit langem die Gefährdung von Kindern, die an<br />

der Bluter-Krankheit leiden, praktisch ausgeschlossen.<br />

Nach den bisherigen Erfahrungen mit HIV-infizierten Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen<br />

stellt der <strong>Kindergarten</strong>besuch dieser Kinder kein Problem dar. Dies war<br />

<strong>und</strong> ist zu erwarten, da die alltäglichen sozialen Kontakte <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>betrieb kein<br />

Infektionsrisiko darstellen. Maßnahmen gegen eine Virusübertragung bei der<br />

Versorgung blutender W<strong>und</strong>en müssen aber <strong>im</strong>mer beachtet werden.<br />

Folgende Schutzmaßnahmen sind erforderlich:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Das Blut von HIV-infizierten Personen darf weder direkt noch über Gegenstände mit<br />

der Haut oder Schle<strong>im</strong>haut eines Anderen in Berührung kommen.<br />

Bei der Versorgung von offenen blutenden W<strong>und</strong>en oder von Nasenbluten sind<br />

Einmalhandschuhe zu tragen.<br />

Alle Gegenstände, die evtl. mit dem Blut in Berührung gekommen sind, sind<br />

anschließend zu desinfizieren.<br />

Da Erbrochenes häufig Blut enthält, ist auch hier in gleicher Weise zu verfahren.<br />

Ein geeignetes Flächendesinfektionsmittel <strong>und</strong> ein geeignetes Händedesinfektionsmittel<br />

müssen vorrätig sein.


- 53 -<br />

15. Keuchhusten (Pertussis) - meldepflichtig!<br />

Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 7 bis 20 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Pertussis ist sehr ansteckend <strong>und</strong> bereits eine niedrige Ke<strong>im</strong>dosis kann einen Keuchhusten<br />

erzeugen. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt am Ende der Inkubationszeit,<br />

erreicht ihren Höhepunkt während der ersten beiden Wochen der Erkrankung <strong>und</strong> klingt<br />

bis zu 3 Wochen nach Beginn des Stadium convulsivum (vgl. Krankheitsbild) allmählich<br />

ab. Im frühen Konvulsivstadium sind die Patienten somit oft noch ansteckend. Unter<br />

einer antibiotischen Therapie verkürzt sich die Dauer der Ansteckungsfähigkeit auf etwa<br />

5 Tage nach Therapiebeginn.<br />

Ein durchgemachter Keuchhusten hinterlässt eine lang dauernde, aber oft nicht<br />

lebenslängliche Immunität, so dass ältere Menschen wieder erkranken <strong>und</strong> andere<br />

anstecken können. Deshalb wird jetzt allen Jugendlichen <strong>und</strong> einmalig allen<br />

Erwachsenen eine Auffrisch<strong>im</strong>pfung gegen Pertussis empfohlen.<br />

Krankheitsbild<br />

Beginn wie bei schwerer Erkältung (Stadium catarrhale), frühestens 8 Tage nach<br />

Krankheitsausbruch tritt der charakteristische Krampfhusten auf. Typisch sind häufige<br />

nächtliche Hustenanfälle mit Erbrechen <strong>und</strong> Erstickungsangst, die über 4 bis 6 Wochen<br />

anhalten (Stadium convulsivum). Sie klingen danach in 6 bis 10 Wochen allmählich ab<br />

(Stadium decrementi).<br />

Die Therapie besteht in der Gabe von Antibiotika, die gut wirksam sind.<br />

Vorbeugung<br />

Besonders gefährdet sind Neugeborene <strong>und</strong> junge Säuglinge. Statt der Hustenanfälle<br />

erleiden sie lebensbedrohliche Atemstillstände mit schwerem Krankheitsverlauf, so dass<br />

eine Krankenhausbehandlung notwendig wird. Sie müssen deshalb vor erkrankten<br />

Erwachsenen, Geschwistern oder anderen betroffenen Kindern geschützt werden. Dies<br />

ist am besten dadurch möglich, dass enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern,<br />

Geschwister, Großeltern, Babysitter oder Tagesmütter) möglichst 4 Wochen vor Geburt<br />

des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.<br />

In einer Familie oder Wohngemeinschaft wird für Personen ohne Impfschutz nach<br />

engem Kontakt zu einem Erkrankten eine Prophylaxe mit Antibiotika empfohlen.<br />

Impfung<br />

Die Impfung mit dem sehr gut verträglichen neuen Impfstoff sollte <strong>im</strong> 1. Lebensjahr<br />

erfolgen, sie ist aber auch noch später möglich. Eine Auffrisch<strong>im</strong>pfung wird für alle<br />

Kinder <strong>im</strong> 6. Lebensjahr <strong>und</strong> für alle Jugendlichen zwischen dem 9. <strong>und</strong> 17. Lebensjahr<br />

sowie einmalig Erwachsenen empfohlen.


- 54 -<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

Frühestens 5 Tage nach Beginn einer Antibiotikabehandlung können erkrankte<br />

Personen die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Ohne antibiotische<br />

Behandlung ist eine Wiederzulassung erst 3 Wochen nach Auftreten der ersten<br />

Krankheitszeichen gefahrlos möglich.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich, so lange keine<br />

keuchhustenverdächtigen Krankheitszeichen auftreten.<br />

16. Kinderlähmung (Poliomyelitis) - meldepflichtig!<br />

Es handelt sich um eine sehr ansteckende Viruserkrankung, die zu Lähmungen der<br />

Muskulatur führen kann. Im Gegensatz zu der deutschen Bezeichnung „Kinderlähmung“<br />

können Erwachsene genauso erkranken.<br />

Dank der Impfung aller Personen ab dem Säuglingsalter ist die Krankheit in<br />

Deutschland, Europa <strong>und</strong> Amerika ausgerottet, sie kommt aber noch in Asien <strong>und</strong> Afrika<br />

vor.<br />

17. Krätze (Scabies) - meldepflichtig!<br />

Entstehung der Erkrankung<br />

Der Erreger ist die Krätzmilbe. Sie hat beißende M<strong>und</strong>werkzeuge <strong>und</strong> ernährt sich von<br />

Hautpartikeln. Milbenweibchen graben sich in der Hornschicht der Haut Gänge <strong>und</strong><br />

legen dort Eier ab. Aus den Eiern entwickeln sich über ein Larvenstadium geschlechtsreife<br />

Tiere.<br />

Originalgröße der Milbe 0,3 bis 0,5 mm<br />

Übertragung<br />

Die Übertragung erfolgt in der Regel durch engen körperlichen Kontakt, wie er unter<br />

Kindern, innerhalb von Familien, in der Partnerschaft oder in der Krankenpflege gegeben<br />

ist. Die Übertragung durch Kleidungsstücke <strong>und</strong> Bettwäsche spielt eine untergeordnete<br />

Rolle.


- 55 -<br />

Inkubationszeit<br />

Die Zeit zwischen Ansteckung <strong>und</strong> den ersten Anzeichen der Erkrankung dauert etwa 4<br />

bis 5 Wochen.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Ohne Behandlung besteht Ansteckungsfähigkeit während der gesamten Dauer des<br />

Befalls.<br />

Krankheitsbild<br />

Hautveränderungen bestehen bevorzugt zwischen den Fingern <strong>und</strong> Zehen, in den<br />

Achselhöhlen, an Ellenbogen, in der Leistenregion <strong>und</strong> an den Geschlechtsorganen.<br />

Hals <strong>und</strong> Gesicht werden in der Regel nicht befallen. Starker Juckreiz (besonders bei<br />

Bettwärme), der zu Kratzspuren führt, Hautrötung <strong>und</strong> Bildung mückenstichähnlicher<br />

Papeln sind weitere Symptome. Typische Milbengänge sind oft nicht oder nur schwer<br />

erkennbar. Es kann zu bakteriellen Infektionen mit der Bildung von Eiterpusteln<br />

kommen. Es kann auch zu allergischen Hautreaktionen kommen, die unter Umständen<br />

auch nach Abtötung der Milben fortbestehen können.<br />

Therapie<br />

Einreibung der befallenen Hautstellen mit einem ärztlich verordneten Mittel. Die<br />

Behandlung muss individuell nach den Empfehlungen des behandelnden Arztes in<br />

Abhängigkeit vom Alter des Kindes durchgeführt werden. Unter Umständen ist eine<br />

Wiederholung der Therapie erforderlich, da die Milbeneier nicht <strong>im</strong>mer zuverlässig<br />

abgetötet werden.<br />

Alle befallenen Personen müssen zum selben Zeitpunkt behandelt werden. In<br />

Kleidungsstücken <strong>und</strong> Textilien werden Milben durch Waschen bei 60° C abgetötet.<br />

Wenn Waschen bei dieser Temperatur nicht möglich ist, müssen die Textilien für 2<br />

Wochen in luftdicht verschlossenen Plastiksäcken gelagert werden. Einfrieren der Schuhe<br />

oder Plüschtiere (in einer Plastiktüte verpackt) für 24 St<strong>und</strong>en führt zu Milbenfreiheit.<br />

Polster, Möbel <strong>und</strong> Teppiche werden mit dem Staubsauger gründlich gereinigt. Der<br />

Einsatz von chemischen Mitteln zur Entwesung von Räumen <strong>und</strong> milbentragenden<br />

Gegenständen ist in der Regel nicht erforderlich.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

Bei Scabieserkrankung oder Verdacht auf Erkrankung dürfen Schulen <strong>und</strong> Gemeinschaftseinrichtungen<br />

nicht besucht werden. Nach Behandlung <strong>und</strong> klinischer<br />

Abheilung der befallenen Hautareale ist der <strong>Kindergarten</strong>besuch wieder erlaubt. Ein<br />

schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich.<br />

Alle Mitglieder einer Wohngemeinschaft sollten sich ärztlich untersuchen lassen. Ein<br />

genereller Ausschluss von Kontaktpersonen (z. B. aus einer Gruppe) lässt sich nicht<br />

begründen.


- 56 -<br />

18. Läuse - meldepflichtig!<br />

Läuse werden von befallenen Menschen <strong>und</strong> selten auch über Gebrauchsgegenstände<br />

wie Mützen, Jacken, Kuscheltiere, Decken, Kopfkissen, Kämme <strong>und</strong> Haarbürsten auf<br />

andere Menschen übertragen. Läuse fühlen sich auf einem einwandfrei gepflegten Kopf<br />

ebenso wohl wie auf einem ungepflegten. Jeder kann Läuse bekommen. Um die<br />

Behandlung der Läuse sachgerecht durchführen zu können, muss man einiges über<br />

ihren Entwicklungszyklus wissen.<br />

Die Läuseweibchen legen ihre Nissen (Eier) am liebsten in der Schläfen-, Ohren- <strong>und</strong><br />

Nackengegend ab. Hier herrscht vor allem bei längerem dichtem Haar die opt<strong>im</strong>ale<br />

Temperatur zur Eiablage. Deshalb muss das Haar an diesen Stellen besonders gründlich<br />

untersucht werden. Der heftige Juckreiz bei Läusebefall entsteht durch den Speichel der<br />

Läuse, der be<strong>im</strong> Blutsaugen in die Kopfhaut gelangt. Der Juckreiz führt zum Kratzen <strong>und</strong><br />

zu Kratzw<strong>und</strong>en, die durch Eitererreger oder Hautpilze infiziert werden können. Ist der<br />

Befall sehr stark, können eitrige Hautausschläge mit Schwellungen der Lymphknoten<br />

auftreten. In diesen Fällen ist unbedingt der Arzt aufzusuchen.<br />

Entwicklungszyklus der Läuse<br />

Aus der Nisse schlüpft eine Larve, die drei Larvenstadien durchläuft, in denen sie ständig<br />

Blut saugt. Am Ende des dritten Larvenstadiums, d. h. nach 7 bis 10 Tagen, ist das<br />

Läuseweibchen geschlechtsreif <strong>und</strong> kann täglich ca. 4 Eier ablegen. Für ihre Entwicklung<br />

braucht eine Läusegeneration von einer Nisse bis zur nächsten 17 bis 22 Tage, davon<br />

entfallen 7 bis 10 Tage auf das Nissenstadium <strong>und</strong> weitere 9 bis 11 Tage auf das<br />

Larvenstadium. Überleben nach der ersten Behandlung nur einzelne Nissen, schlüpfen<br />

nach ein paar Tagen neue Läuselarven aus <strong>und</strong> die Plage beginnt von neuem. Deshalb<br />

ist die zweite Behandlung unbedingt erforderlich. Getrennt vom Wirt (vom Mensch)<br />

überleben Läuse bei Z<strong>im</strong>mertemperatur nicht länger als 2 bis 3 Tage.<br />

Die Nissen sind ca. 1 mm lang, weißlich bis gelblich glänzend <strong>und</strong> können gerade noch<br />

mit dem bloßen Auge erkannt werden. Im Gegensatz zu losen Kopfhautschuppen kleben<br />

sie fest an den Haaren. Sie lassen sich auch nicht durch eine einfache Kopfwäsche<br />

entfernen <strong>und</strong> entgehen wegen ihrer Kleinheit auch dem Abstreifen durch gewöhnliche<br />

Kämme. Leere Nissenhüllen bleiben nach dem Schlüpfen der Larven an den Haaren<br />

kleben.<br />

Therapie<br />

Befallene Köpfe müssen mit einem geeigneten Läusemittel behandelt werden. Generell<br />

spricht nichts gegen eine Behandlung in alleiniger elterlicher Regie. Die Mittel sind<br />

rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Soweit die Mittel vom Arzt verordnet werden, trägt die<br />

Krankenkasse die Kosten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Die Mittel müssen sorgfältig<br />

nach Anweisung angewendet werden. Bitte beachten Sie, dass nach 8 bis 10 Tagen die<br />

Behandlung wiederholt werden muss, damit einzelne überlebende Nissen den Befall<br />

nicht wieder aufleben lassen <strong>und</strong> neue Larven ausschlüpfen.


- 57 -<br />

Tipps für die Entfernung toter Nissen<br />

In der Praxis taucht häufig die Frage auf, wie man einzelne, nach der Kopfwäsche noch<br />

am Haar festsitzende, Nissen entfernen kann:<br />

Das Haar muss Strähne für Strähne auf Nissen untersucht werden.<br />

Auf das feuchte Haar eine Haarpflegespülung aufbringen <strong>und</strong> mit einem speziellen<br />

lang- <strong>und</strong> feinzinkigen Nissenkamm (aus der Apotheke) auskämmen („nasses<br />

Auskämmen“).<br />

Einzelne Nissen können mit den Fingern herausgezogen oder zusammen mit einem<br />

einzelnen Haar herausgeschnitten werden.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Wenn ein Kind Ihrer Einrichtung von Läusen oder Nissen befallen ist, treffen Sie bitte<br />

folgende Maßnahmen:<br />

<br />

<br />

<br />

Alle Eltern der <strong>Kindergarten</strong>kinder der betroffenen Gruppe werden durch ein<br />

Merkblatt informiert (siehe Vordruck auf der nächsten Seite).<br />

Betroffene Kinder dürfen den <strong>Kindergarten</strong> erst wieder besuchen, wenn die Eltern auf<br />

der beiliegenden Rückantwort bestätigt haben, dass eine Behandlung erfolgt ist <strong>und</strong><br />

somit keine Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.<br />

Gruppenräume<br />

Läuse, Nissen <strong>und</strong> Larven werden durch 60° C-Wäsche sicher abgetötet. Bei starkem<br />

Befall müssen alle Polstermöbel <strong>und</strong> Fußböden gründlich mit dem Staubsauger<br />

gereinigt oder feucht gewischt werden, um lose Haare zu entfernen. Eine <strong>im</strong><br />

Gruppenraum evtl. vorhandene Kuschelecke ist ebenfalls sorgfältig zu reinigen, z. B.<br />

durch Staubsaugen <strong>und</strong> Waschen der Überzüge bei mind. 60 o C.<br />

Auf nicht waschbaren Textilien, Kleidungsstücken (Mützen) <strong>und</strong> kleinen Gegenständen<br />

(Stofftieren) können die Läuse auf folgende Weise abgetötet werden: man<br />

steckt die Gegenstände in einen dicht schließenden Plastiksack <strong>und</strong> bewahrt ihn 3<br />

Tage bei Z<strong>im</strong>mertemperatur auf. Die Anwendung von Insektizidsprays ist nicht nötig.<br />

<br />

Garderobe<br />

Kinder sollten ihre Mützen in die Tasche von Anorak oder Mantel stecken. Die<br />

Mäntel sollten an der Garderobe so aufgehängt werden, dass sie sich nicht<br />

berühren. Läuse können sonst von einem Kleidungsstück auf das andere wechseln.


- 58 -<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong><br />

Kopfläuse – was kann ich tun?<br />

Merkblatt für Eltern <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte<br />

Liebe Eltern <strong>und</strong> Erziehungsberechtigte,<br />

wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, um die Ausbreitung von Kopfläusen zu verhindern.<br />

Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Je früher ein Kopflausbefall<br />

entdeckt wird, desto einfacher ist er zu behandeln.<br />

Mit dem Thema sollte offen umgegangen werden! Jede Diskr<strong>im</strong>inierung betroffener<br />

Kinder innerhalb der Gemeinschaftseinrichtung (Schule, <strong>Kindergarten</strong>,<br />

Kindertagesstätte u. a.) ist dabei zu vermeiden. Wenn vor Scham Kopfläuse nicht<br />

gemeldet werden, kann die Ausbreitung von Läusen auch nicht verhindert werden.<br />

Kopflaus<br />

Lausei (Nisse)<br />

Was sind Kopfläuse?<br />

Kopfläuse sind flügellose Insekten. Sie sind in Europa seit jeher he<strong>im</strong>isch, sind meist<br />

grau, werden bis zu 3 mm groß <strong>und</strong> ernähren sich ausschließlich von Blut, das sie<br />

alle 4 bis 6 St<strong>und</strong>en aus der Kopfhaut saugen. Sie leben auf dem behaarten Kopf<br />

von Menschen <strong>und</strong> finden sich bevorzugt in der Nacken-, Ohren- <strong>und</strong><br />

Schläfengegend.<br />

Lausweibchen legen täglich ca. vier Eier. Diese sogenannten Nissen werden am<br />

Haaransatz an die Seite eines Haares geklebt. Aus den Eiern schlüpfen Larven nach<br />

7 bis 10 Tagen. Sie verlassen in den ersten 7 bis 10 Tagen nicht den Kopf <strong>und</strong><br />

entwickeln sich zu geschlechtsreifen Läusen, die durch direkten Haarkontakt von<br />

Kopf zu Kopf wandern, wie z. B. be<strong>im</strong> Schmusen, Kuscheln, gemeinsamen<br />

Übernachten in einem Bett <strong>und</strong> be<strong>im</strong> Zusammenstecken der Köpfe. Läuse können<br />

weder springen noch fliegen!<br />

So erreichen Sie uns:<br />

Aalen: Julius-Bausch-Straße 12 Schwäbisch Gmünd: Oberbettringer Straße 166<br />

73430 Aalen 73525 Schwäbisch Gmünd<br />

Tel: 07361 503-1120 – Fax: 503-1155 Tel: 07171 32-4142 – Fax: 32-4158<br />

E-Mail: ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de<br />

E-Mail: ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de


- 59 -<br />

Auch der indirekte Weg über Kämme, Bürsten <strong>und</strong> Textilien ist unwahrscheinlich.<br />

Denn Läuse verlassen nicht freiwillig den menschlichen Kopf; sonst trocknen sie aus<br />

<strong>und</strong> sterben nach spätestens 55 St<strong>und</strong>en. Auch wenn die Gefahr einer indirekten<br />

Übertragung der Läuse sehr gering ist, achten Sie auf die Einhaltung von<br />

<strong>Hygiene</strong>maßnahmen in Ihrem Umfeld. Haustiere spielen bei der Übertragung keine<br />

Rolle.<br />

Die leeren Nissenhüllen sind heller <strong>und</strong> deshalb besser sichtbar. Mit dem Wachstum<br />

des Haares entfernen sich die Nissen ca. 1 cm pro Monat von der Kopfhaut <strong>und</strong><br />

können noch Monate nach erfolgreicher Behandlung am Haar kleben.<br />

Was müssen Sie wissen?<br />

Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies<br />

der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind besucht, zu melden. Diese<br />

hat den beobachteten Kopflausbefall dem zuständigen <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt namentlich<br />

mitzuteilen. Die Eltern der anderen Kinder einer Gruppe oder Klasse werden -selbstverständlich<br />

anonym- durch die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall<br />

unterrichtet <strong>und</strong> zur Untersuchung ihrer eigenen Kinder aufgefordert. Diese<br />

häusliche Untersuchung sollte gegenüber der Einrichtung als „elterliche Rückmeldung“<br />

bestätigt werden. Elterliche Rückmeldungen helfen Untersuchungslücken<br />

zu erkennen <strong>und</strong> zu schließen.<br />

Bitte denken Sie daran, dass das rasche Erkennen <strong>und</strong> Behandeln eines Kopflausbefalls<br />

<strong>und</strong> die pflichtgemäße Mitteilung darüber eine Voraussetzung für die erfolgreiche<br />

Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung in der Einrichtung ist.<br />

Die Kinder können den <strong>Kindergarten</strong>, die Schule oder sonstige Einrichtungen am<br />

Tag nach der Behandlung mit einem gelisteten Mittel wieder besuchen. Bitte<br />

bestätigen Sie der Einrichtung auf beigefügter Rückantwort bzw. formlos, dass Sie<br />

Ihr/e Kind/er mit einem zugelassenen Mittel behandelt haben.<br />

Ein ärztliches Attest des Behandlungserfolges ist zur Wiederzulassung nicht<br />

erforderlich!<br />

Wie findet man Kopfläuse?<br />

Wenn <strong>im</strong> Umfeld Ihres Kindes (Gemeinschaftseinrichtung, Spielkameraden) Kopfläuse<br />

entdeckt wurden, untersuchen Sie den Kopf Ihres Kindes zum Auffinden der<br />

Läuse regelmäßig <strong>und</strong> gründlich. Wir empfehlen Ihnen so vorzugehen:<br />

<br />

<br />

Das Haar muss Strähne für Strähne untersucht werden. Besonders gründlich<br />

sollte hinter den Ohren sowie in der Schläfen- <strong>und</strong> Nackengegend<br />

nachgesehen werden. Eine Lupe <strong>und</strong> geeignete Beleuchtung erleichtern die<br />

Suche.<br />

Zusätzlich wird empfohlen, eine handelsübliche Pflegespülung auf das<br />

feuchte Haar aufzubringen <strong>und</strong> mittels eines Läusekamms zu untersuchen<br />

(„nasses“ Auskämmen). Besonders geeignet ist ein spezieller Nissenkamm<br />

aus der Apotheke.


- 60 -<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Das Haar muss gescheitelt <strong>und</strong> Strähne für Strähne gekämmt werden, bis die<br />

Haarpflegespülung ausgekämmt ist. Der Kamm sollte so geführt werden,<br />

dass er von der Kopfhaut aus fest zu den Haarspitzen gezogen wird.<br />

Nach jedem Kämmen sollte der Kamm sorgfältig auf das Vorhandensein von<br />

Läusen, z. B. durch Abstreifen auf ein weißes Tuch untersucht werden. Nissen<br />

können nicht zuverlässig mit diesem Kamm entfernt werden.<br />

Kopflausbefall liegt vor, wenn auf dem Kopf mindestens eine lebende<br />

Kopflaus vorhanden ist. Da Läuse sehr beweglich sind, wird man in der Regel<br />

eher Nissen finden, die wasserunlöslich am Haar kleben.<br />

Wenn Nissen in weniger als 1cm Abstand vom Kopf gef<strong>und</strong>en werden,<br />

könnten sich darin noch lebende Läuselarven finden. Gefüllte Nissen<br />

erscheinen farblich etwas dunkler, während leere Nissen hell bis weiß sind.<br />

Was tun bei Kopfläusen?<br />

In diesem Falle muss unverzüglich eine Behandlung mit einem gegen Kopfläuse<br />

wirksamen Mittel durchgeführt werden. Mittel zur Abtötung von Kopfläusen sind<br />

äußerlich anzuwendende Lösungen, Shampoos oder Gele.<br />

Am besten Sie verwenden eines der geprüften <strong>und</strong> zugelassenen Arzne<strong>im</strong>ittel mit<br />

einem auch vom RKI (Robert-Koch-Insitut) empfohlenen Wirkstoff:<br />

Lt. Öko-Test 3/2006 wurde ein läuseabtötende<br />

Wirkung nachgewiesen bei:<br />

Permethrin (Infectopedicul ®)<br />

Pyrethrum (Goldgeist forte ®)<br />

Allethrin (Jacutin N Spray ®)<br />

als „wenig überzeugend“ wird die läuseabtötende<br />

Wirkung beschrieben für das<br />

Kokosnussölderivathaltige Mosquito Läuse<br />

Shampoo ®, das nicht als Arzne<strong>im</strong>ittel<br />

zugelassen ist.<br />

neu - d<strong>im</strong>eticonhaltige Mittel:<br />

Nyda L ®; EtoPril ® wirken physikalisch<br />

durch Verschluss der Atemöffnungen der<br />

Laus, ungiftig aber leicht entzündlich.<br />

Generell spricht nichts gegen eine Behandlung in alleiniger elterlicher Regie. Die<br />

Mittel sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Soweit die Mittel vom Arzt verordnet<br />

werden, trägt die Krankenkasse die Kosten für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.<br />

Entscheidend ist, dass die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt<br />

wird. Leider sind die gut wirksamen Läusemittel bei Schwangeren <strong>und</strong> Säuglingen<br />

teilweise nicht anwendbar. Nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit Ihrem Frauenbzw.<br />

Kinder-/Hausarzt auf.<br />

Zusätzlich empfiehlt sich das „nasse“ Auskämmen mit handelsüblicher Haarpflegespülung<br />

<strong>und</strong> Läusekamm.


- 61 -<br />

Empfohlenes Behandlungsschema<br />

Tag 1:<br />

Tag 5:<br />

Tag 8, 9 oder 10:<br />

Tag 13:<br />

Tag 17:<br />

Behandlung des Haares mit einem Mittel gegen Läuse<br />

entsprechend Beipackzettel <strong>und</strong> anschließendes „nasses“<br />

Auskämmen (mit Pflegespülung)<br />

„Nasses“ Auskämmen (mit Pflegespülung), um geschlüpfte<br />

Larven zu beseitigen, bevor sie mobil sind<br />

Erneute Behandlung der Haare mit einem Läusemittel<br />

entsprechend Beipackzettel, um spät geschlüpfte Larven<br />

abzutöten<br />

Kontrolluntersuchung des Haares <strong>und</strong> „nasses“ Auskämmen<br />

(mit Pflegespülung)<br />

Letzte Kontrolle des Haares <strong>und</strong> „nasses“ Auskämmen (mit<br />

Pflegespülung)<br />

Bei korrekter Behandlung mit einem der oben genannten Wirkstoffe werden die<br />

Läuse sicher abgetötet. Bitte kontrollieren Sie den Behandlungserfolg durch Untersuchungen<br />

des Kopfes (s. o.).<br />

Bei einem festgestellten Kopflausbefall sollten auch die übrigen Familienmitglieder<br />

der häuslichen Wohngemeinschaft sowie weitere Kontaktpersonen auf einen<br />

Läusebefall untersucht <strong>und</strong> gegebenenfalls gleichzeitig mitbehandelt werden.<br />

Auch wenn die Gefahr einer indirekten Übertragung der Läuse sehr gering ist,<br />

achten Sie auf die Einhaltung folgender <strong>Hygiene</strong>maßnahmen in Ihrem Umfeld:<br />

Reinigen von Kämmen, Bürsten, Haarspangen <strong>und</strong> -gummis (z. B. mit heißer<br />

Seifenlösung)<br />

Waschen der Bettwäsche, von Handtüchern, Schlafanzügen <strong>und</strong> Leibwäsche<br />

bei 60° C<br />

Verpacken von Kopfbedeckungen, Schals <strong>und</strong> weiteren Gegenständen (z. B.<br />

Plüschtieren), auf die Kopfläuse gelangt sein könnten über 3 Tage in einem<br />

Plastiksack. Insektizid-Sprays sind nicht nötig.<br />

Mögliche Fehler bei der Behandlung<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Unterlassene Nachbehandlung nach 8 bis 10 Tagen<br />

Fehlende Erfolgskontrolle nach der Behandlung (Resistenzentwicklung eines<br />

Mittels möglich)<br />

Fehlende Kontrolle <strong>und</strong> Mitbehandlung von Familienmitgliedern<br />

Zu starke Verdünnung des Mittels bei zu feuchtem Haar<br />

Verkürzung der angegebenen Einwirkzeit<br />

Ungleiches <strong>und</strong> zu sparsames Aufbringen des Mittels<br />

Abdecken der Haare während der Behandlung mit einem Handtuch, weil das<br />

Handtuch den Wirkstoff aufsaugt.


- 62 -<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong><br />

-Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />

Anlage<br />

R Ü C K A N T W O R T<br />

Ich/Wir habe(n) die Informationen über Kopfläuse zur Kenntnis genommen <strong>und</strong><br />

unser(e) Kind(er)<br />

______________________________________________________________________<br />

Nachname, Vorname<br />

heute auf Kopfläuse untersucht.<br />

Bitte ankreuzen:<br />

Untersuchungsmethode<br />

Auskämmen (mit Pflegespülung)<br />

Sorgfältiges Suchen von Eiern/Nissen in Kopfhautnähe<br />

Untersuchungsergebnis<br />

Es wurde ein Kopflausbefall festgestellt <strong>und</strong> mit ....................................<br />

behandelt.<br />

Es wurde kein Befall festgestellt.<br />

Hinweis<br />

Nach Durchführung der Erstbehandlung ist nach 8-10 Tagen unbedingt<br />

eine zweite Behandlung erforderlich.<br />

_____________________________________________________________________<br />

Ort <strong>und</strong> Datum<br />

Unterschrift der Eltern/Erziehungsberechtigten


- 63 -<br />

19. Leberentzündungen (Virushepatitiden)<br />

Hepatitis A, B, C <strong>und</strong> E sind Erkrankungen der Leber, die mit oder ohne Gelbsucht<br />

einhergehen können. Alle diese Erkrankungen werden durch Viren übertragen. Die<br />

lnfektionswege sind verschieden. Nähere Informationen über diese Erkrankungen finden<br />

Sie anschließend.<br />

a) Hepatitis A - meldepflichtig!<br />

Hepatitis A ist eine weltweit verbreitete Viruserkrankung. Sie tritt in den Mittelmeerländern<br />

<strong>und</strong> in weiten Gebieten Afrikas, Asiens <strong>und</strong> Südamerikas sehr häufig auf. Sie<br />

wird in diesen Regionen schon <strong>im</strong> Kindesalter durchgemacht <strong>und</strong> gehört deshalb dort zu<br />

den "Kinderkrankheiten". Bei uns kommt die Hepatitis A nur vereinzelt vor. Im Vorschul<strong>und</strong><br />

Schulalter erkranken in der Regel Kinder nach einem Aufenthalt <strong>im</strong> Ausland. Eine<br />

Infektion mit Hepatitis A hinterlässt eine lebenslange Immunität. Während bei uns nur<br />

etwa 10 % der 20- bis 30-Jährigen durch Antikörper <strong>im</strong> Blut geschützt sind, sind es z. B.<br />

in den Mittelmeerländern 80 bis 90 % dieser Altersgruppe.<br />

Übertragung<br />

Da Krankheitserreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden, erfolgt die Übertragung<br />

fäkal-oral durch Kontakt- <strong>und</strong> Schmierinfektion. Die Hauptinfektionsquellen sind Trinkwasser,<br />

Badewasser <strong>und</strong> Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände, die mit virushaltigen<br />

Fäkalien verunreinigt sind. Auch durch den Kontakt mit dem Erkrankten kann<br />

Hepatitis A übertragen werden. Durch Husten, Niesen oder gemeinsamen Aufenthalt <strong>im</strong><br />

Raum kann keine Ansteckung mit Hepatitis A erfolgen.<br />

Inkubationszeit<br />

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen 15 bis 50 Tage, <strong>im</strong> Mittel<br />

25 bis 30 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Bereits 1-2 Wochen vor Ausbruch der Krankheit scheidet ein mit Hepatitis A infiziertes<br />

Kind die Viren mit dem Stuhl aus. Vom Beginn der Erkrankung an können noch 1 bis 2<br />

Wochen lang Viren ausgeschieden werden. In dieser Zeit, also vor <strong>und</strong> zu Beginn der<br />

Erkrankung, kann es andere, z. B. Geschwister oder Kinder <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>, anstecken.<br />

Das zeigt, wie wichtig das Händewaschen nach dem Toilettenbesuch <strong>und</strong> vor dem Essen<br />

zur Vermeidung einer Hepatitis A ist.


- 64 -<br />

Krankheitsbild<br />

Die Erkrankung beginnt mit uncharakteristischen grippeähnlichen Symptomen <strong>und</strong><br />

Magen-Darmbeschwerden wie Fieber, Bauchschmerzen, Appetitmangel, Übelkeit,<br />

Mattigkeit, Kopfschmerzen, Muskel- <strong>und</strong> Gelenkschmerzen. Diese Beschwerden lassen<br />

noch nicht unbedingt auf Hepatitis A schließen. Danach kann es zur typischen<br />

Gelbfärbung der Augen <strong>und</strong> der Haut, sowie zu einer Dunkelfärbung des Urins <strong>und</strong><br />

einem hellen Stuhl kommen. Besonders bei Kindern verläuft die Erkrankung in der Regel<br />

harmlos, oft ganz asymptomatisch. Die Erkrankung verläuft fast <strong>im</strong>mer ohne<br />

Komplikationen <strong>und</strong> heilt in der Regel völlig aus. Wer einmal an Hepatitis A erkrankt ist,<br />

bleibt lebenslang geschützt.<br />

Therapie<br />

Ein Medikament gegen die Erkrankung gibt es nicht. Die Maßnahmen richten sich daher<br />

auf die Linderung der Krankheitszeichen.<br />

<strong>Hygiene</strong> als Vorbeugung<br />

Zum Schutz vor Hepatitis A steht die <strong>Hygiene</strong> <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>. Das gründliche Händewaschen<br />

vor dem Essen <strong>und</strong> nach dem Toilettenbesuch sowie das Waschen von Obst<br />

<strong>und</strong> Salaten sind Selbstverständlichkeiten, die wirksam vorbeugen helfen.<br />

Impfung<br />

Einen sicheren Schutz bietet nur die Impfung. Sie besteht aus zwei Injektionen <strong>im</strong><br />

Abstand von 6 bis 12 Monaten. Personen mit engem Kontakt zu Erkrankten sollten so<br />

bald wie möglich eine Schutz<strong>im</strong>pfung erhalten. Der Impfschutz ist bereits nach 1 bis 2<br />

Wochen aufgebaut, so dass die Hepatitis A mit ihrer langen Inkubationszeit von 2 bis 6<br />

Wochen nicht ausbrechen kann.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Das erkrankte Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung zwei Wochen lang nach<br />

Auftreten der ersten Krankheitszeichen bzw. eine Woche lang nach Auftreten einer<br />

Gelbfärbung nicht besuchen.<br />

Geschwister des erkrankten Kindes dürfen die Gemeinschaftseinrichtung weiter<br />

besuchen, wenn sie früher die Hepatitis A durchgemacht haben oder wenn bereits<br />

ein sicherer Impfschutz durch eine frühere Impfung besteht. Ist dies nicht der Fall,<br />

dürfen sie erst 4 Wochen nach dem letzten Kontakt zu einem an Hepatitis A –<br />

Erkrankten den <strong>Kindergarten</strong> wieder besuchen. Wenn unmittelbar nach dem Kontakt<br />

zu dem Erkrankten die aktive Schutz<strong>im</strong>pfung durchgeführt wurde, sind Kontaktpersonen<br />

1 bis 2 Wochen vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtung<br />

auszuschließen.<br />

Durch einen Elternbrief, den Sie vom Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- erhalten, werden alle Eltern darüber informiert, dass ein Kind der<br />

Einrichtung an Hepatitis A erkrankt ist, <strong>und</strong> es wird ihnen empfohlen, sich an ihren<br />

Kinder-/Hausarzt zu wenden.


- 65 -<br />

<br />

<br />

<br />

Ein früherer <strong>Kindergarten</strong>besuch ist dann möglich, wenn die erforderlichen <strong>Hygiene</strong>maßnahmen<br />

zuverlässig eingehalten werden. Dazu müssen die Geschwister nach<br />

Ausbruch der Erkrankung vier Wochen lang die Hände nach jedem Toilettenbesuch<br />

<strong>und</strong> vor der Zubereitung von Mahlzeiten desinfizieren (siehe auch „Händehygiene“,<br />

Seite 27). Bei der Zubereitung <strong>und</strong> be<strong>im</strong> Austeilen von Speisen dürfen sie nicht<br />

teilnehmen.<br />

Für Erzieherinnen, die selbst erkrankt sind oder in deren Wohngemeinschaft eine<br />

Hepatitis A-Erkrankung aufgetreten ist, gilt dasselbe.<br />

Alle Toiletten <strong>und</strong> der Waschraum der Einrichtung sollten desinfizierend gereinigt<br />

werden.<br />

b) Hepatitis B - nicht meldepflichtig<br />

Die Hepatitis B ist weltweit verbreitet. Sie wird durch das Hepatitis B-Virus hervorgerufen<br />

<strong>und</strong> ist eine sehr ansteckende Leberentzündung.<br />

Übertragung<br />

Hepatitis B-Viren erreichen eine hohe Konzentration <strong>im</strong> Blut. In geringerer Menge sind<br />

sie auch <strong>im</strong> Speichel, in Samen- <strong>und</strong> Scheidenflüssigkeit nachweisbar.<br />

Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich über Blut <strong>und</strong> den Geschlechtsverkehr durch<br />

Eindringen des Virus in die Blutbahn. Hierfür reichen schon kleinste Haut- oder<br />

Schle<strong>im</strong>hautverletzungen aus. Die überwiegende Zahl von Infektionen erfolgt durch<br />

ungeschützten Geschlechtsverkehr mit infizierten Personen.<br />

Frauen, die das Virus in sich tragen, können vor oder während der Geburt ihr Kind<br />

anstecken. Auf diese Weise können schon Neugeborene erkranken.<br />

Die Gefahr einer Ansteckung durch Blutübertragungen oder Operationen ist in<br />

Deutschland sehr gering, weil alle Blutspender getestet werden <strong>und</strong> medizinische<br />

Instrumente sterilisiert oder Einmalinstrumente verwendet werden. Auch Tätowierungen,<br />

Piercing <strong>und</strong> Ohrlochstechen unter unhygienischen Verhältnissen stellen einen<br />

möglichen Übertragungsweg dar.<br />

Auch durch Nagelscheren, Zahnbürsten oder gemeinsamen Gebrauch von<br />

Injektionsnadeln (z. B. bei Drogenkonsum) können Hepatitis B-Viren übertragen werden.<br />

Inkubationszeit<br />

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen 40 bis 200 Tage (<strong>im</strong><br />

Schnitt 60 bis 90 Tage). Wegen dieser sehr langen Inkubationszeit lässt sich der<br />

Zeitpunkt einer Ansteckung häufig nicht genau festlegen.


- 66 -<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Solange <strong>im</strong> Blut Teile des Hepatitis B-Virus nachgewiesen werden können, ist ein Mensch<br />

ansteckend, d. h. durch sein Blut kann die Erkrankung auf Ges<strong>und</strong>e übertragen werden.<br />

Dies ist bereits kurz vor Ausbruch der Erkrankung der Fall <strong>und</strong> während der nächsten 2<br />

bis 3 Monate, bei chronischen Trägern (s. u.) jahrelang.<br />

Krankheitsbild<br />

Es entspricht <strong>im</strong> Wesentlichen dem der Hepatitis A. Die Erkrankung beginnt mit<br />

uncharakteristischen grippeähnlichen Symptomen <strong>und</strong> Magen-Darm-Beschwerden. Erst<br />

danach kommt es zur typischen Gelbfärbung der Augen <strong>und</strong> Haut sowie zu einer<br />

Dunkelfärbung des Urins <strong>und</strong> einem hellen Stuhl. Im Normalfall heilt die Hepatitis B aus<br />

<strong>und</strong> die Viren sind nach 3 Monaten nicht mehr <strong>im</strong> Blut nachweisbar. Etwa 5 bis 10 %<br />

der Erkrankten behalten das Hepatitis B-Virus <strong>im</strong> Blut, man nennt das "Trägerstatus".<br />

Diese Patienten können dabei ges<strong>und</strong> sein oder eine chronische Hepatitis B entwickeln.<br />

Im letzteren Fall kann es <strong>im</strong> Spätstadium auch zu einer Leberzirrhose oder zu Leberkrebs<br />

kommen.<br />

Therapie<br />

Die Behandlung der akuten Hepatitis B beschränkt sich auf die Linderung der<br />

Krankheitszeichen, außerdem darf während der Zeit der Erkrankung kein Alkohol<br />

getrunken werden, weil dadurch die Leber zusätzlich belastet wird.<br />

Bei der chronischen Form der Hepatitis B können spezielle Medikamente, sog.<br />

Interferone, gegeben werden.<br />

Impfung<br />

Die Ständige Impfkommission in Deutschland (STIKO) empfiehlt seit November 1995<br />

allen Kindern vom Säuglingsalter an <strong>und</strong> allen Jugendlichen die Impfung gegen<br />

Hepatitis B, weil sie damit wirksam vor dieser gefährlichen Leberentzündung geschützt<br />

werden können. Die Impfung besteht aus einer dreifachen Gr<strong>und</strong><strong>im</strong>munisierung.<br />

<strong>Hygiene</strong> als Vorbeugung<br />

Neben der Impfung spielen die hygienischen Schutzmaßnahmen be<strong>im</strong> Umgang mit Blut<br />

eine große Rolle.<br />

Folgende Schutzmaßnahmen sind erforderlich:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Das Blut von erkrankten Personen oder von Personen mit „Trägerstatus“ darf weder<br />

direkt noch über Gegenstände mit der Haut oder Schle<strong>im</strong>haut eines anderen in<br />

Berührung kommen.<br />

Bei der Versorgung von offenen blutenden W<strong>und</strong>en oder Nasenbluten sind Einmalhandschuhe<br />

zu tragen. Alle Gegenstände, die evtl. mit dem Blut in Berührung<br />

gekommen sind, sind anschließend zu desinfizieren.<br />

Da Erbrochenes häufig Blut enthält, ist auch hier in gleicher Weise zu verfahren.<br />

Ein geeignetes Flächendesinfektionsmittel <strong>und</strong> ein geeignetes Händedesinfektionsmittel<br />

müssen vorrätig sein.


- 67 -<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Bei Beachtung der hygienischen Schutzmaßnahmen ist die Gefahr einer Weiterverbreitung<br />

der Hepatitis B <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> praktisch ausgeschlossen. Das Infektionsschutzgesetz<br />

führt deshalb die Hepatitis B auch nicht mehr als Erkrankung auf, bei der<br />

ein <strong>Kindergarten</strong>besuch untersagt wäre – ebenso wenig wie bei der Hepatitis C<br />

(nachfolgender Abschnitt).<br />

<br />

Sobald es das Allgemeinbefinden gestattet, darf ein an Hepatitis B erkranktes Kind<br />

die Einrichtung wieder besuchen.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom <strong>Kindergarten</strong>besuch ist nicht erforderlich.<br />

Vorgehen be<strong>im</strong> Vorliegen eines Hepatitis B-Trägerstatus<br />

Im Blut eines erkrankten Kindes kann, auch wenn es wieder ges<strong>und</strong> ist, noch für einige<br />

Zeit das Hepatitis B-Virus nachgewiesen werden. Es gibt auch Kinder, bei denen das<br />

Virus lebenslang <strong>im</strong> Körper verbleibt. Diese Kinder können andere Kinder über die o. g.<br />

Ansteckungswege (siehe „Übertragung“) infizieren.<br />

Für Kinder mit Trägerstatus gilt der § 34 Abs. 9 IfSG (siehe Seite 33).<br />

Dabei sind folgende Schutzmaßnahmen erforderlich:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Der Name des betroffenen Kindes unterliegt der Schweigepflicht. Das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt<br />

teilt ihn der <strong>Kindergarten</strong>leitung mit <strong>und</strong> diese entscheidet, wer vom<br />

Personal noch zu informieren ist- <strong>im</strong>mer unter Hinweis auf die Schweigepflicht.<br />

Die Eltern aller Kinder der Einrichtung erhalten in der Regel eine kurze schriftliche<br />

Mitteilung, dass bei einem Kind ein Hepatitis B-Trägerstatus vorliegt.<br />

Sie werden gebeten, sich persönlich von ihrem Kinder- oder Hausarzt beraten zu<br />

lassen <strong>und</strong> ggf. ihr Kind <strong>im</strong>pfen zu lassen.<br />

Auch die Erzieherinnen sollten mit ihrem Hausarzt sprechen <strong>und</strong> sich ggf. <strong>im</strong>pfen<br />

lassen.<br />

Im Übrigen sind die auf der vorigen Seite genannten hygienischen<br />

Schutzmaßnahmen ebenfalls erforderlich.<br />

Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es Kinder, bei denen ein solcher Hepatitis B-<br />

Trägerstatus vorliegt, ohne dass sie selbst, ihr Arzt oder die Familie es wissen. Deshalb<br />

muss mit Blut, Erbrochenem <strong>und</strong> der Versorgung von blutenden W<strong>und</strong>en gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

wie hier erläutert verfahren werden.


- 68 -<br />

c) Hepatitis C - nicht meldepflichtig<br />

Die Hepatitis C ist eine infektiöse Leberentzündung. Das Hepatitis C-Virus (HCV) ist<br />

weltweit verbreitet.<br />

Übertragung<br />

Die Hepatitis C-Viren kommen nur bei Menschen vor. Sie sind <strong>im</strong> Blut <strong>und</strong> in geringerer<br />

Menge auch in anderen Körperflüssigkeiten nachweisbar (Speichel, Samen- <strong>und</strong><br />

Scheidenflüssigkeit). Die Übertragung erfolgt durch das Eindringen von Blut oder<br />

anderen Körperflüssigkeiten einer infizierten Person in die Blutbahn oder das Gewebe<br />

des Empfängers. Das Hepatitis C-Virus wird nicht durch die Luft, auch nicht durch<br />

Niesen oder Husten übertragen <strong>und</strong> auch nicht über die gemeinsame<br />

Toilettenbenutzung.<br />

Ein wichtiger Übertragungsweg ist der gemeinsame Gebrauch von Spritzen <strong>und</strong> Kanülen<br />

unter i. v.-Drogenabhängigen. Auch durch gemeinsam benutzte Nagelscheren, Zahnbürsten<br />

<strong>und</strong> Nassrasierer kann es aufgr<strong>und</strong> blutender Verletzungen zur Übertragung<br />

kommen. Bei unsachgemäßem Verhalten ist eine Virusübertragung auch be<strong>im</strong><br />

Tätowieren, Piercing oder Ohrlochstechen möglich. Bei Operationen, Akupunktur <strong>und</strong><br />

zahnärztlichen Eingriffen kann es ebenfalls zur Virus-Blutübertragung kommen, wenn<br />

die <strong>Hygiene</strong>regeln nicht eingehalten werden.<br />

Die Übertragung vor <strong>und</strong> während der Geburt von der Mutter auf das Kind ist abhängig<br />

von der Viruskonzentration <strong>im</strong> mütterlichen Blut. Das Risiko ist wesentlich geringer als<br />

bei der Hepatitis B. Es beträgt 3 bis 5 %.<br />

Sexuelle Übertragung kommt vor, ist aber nicht so entscheidend wie bei Hepatitis B.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 24 Wochen, in der Regel 6 bis 9 Wochen.<br />

Ansteckungsfähigkeit besteht, solange das Virus <strong>im</strong> Blut nachweisbar ist. Eine genaue<br />

Dauer kann nicht angegeben werden.<br />

Krankheitsbild<br />

Zu Beginn der Erkrankung finden sich Symptome eines grippalen Infektes <strong>und</strong> Magen-<br />

Darm-Beschwerden wie Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen. Nur bei etwa 25 % der<br />

Infizierten kommt es anschließend zur akuten Hepatitis, die meist recht milde verläuft.<br />

Eine Gelbsucht ist eher selten. In 50 bis 85 % der Fälle geht die Hepatitis C in einen<br />

chronischen Verlauf über, der über viele Jahre schleichend mit milder Symptomatik wie<br />

Müdigkeit, unspezifischen Oberbauchbeschwerden <strong>und</strong> Leistungsschwäche einhergeht.<br />

Gelegentlich treten auch Juckreiz <strong>und</strong> Gelenkbeschwerden auf. Bei ca. 20 % der<br />

Patienten mit dieser chronischen Hepatitis C kommt es nach 20 bis 30 Jahren zur<br />

Leberzirrhose mit hohem Risiko eines Leberkarzinoms. Häufig fehlen jegliche<br />

Krankheitszeichen <strong>und</strong> die Diagnose einer akuten, chronischen oder abgelaufenen<br />

Hepatitis C wird erst zufällig durch eine routinemäßige Blutuntersuchung gestellt.


- 69 -<br />

Therapie<br />

Unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen ist eine Therapie mit alpha-Interferon <strong>und</strong> einer<br />

antiviralen Substanz möglich. Sie führt aber leider nicht <strong>im</strong>mer zum Erfolg.<br />

Vorbeugung<br />

Es gibt keine Impfung gegen Hepatitis C. Eine ausgeheilte Hepatitis C hinterlässt nach<br />

derzeitiger Kenntnis keine bleibende Immunität. Durch eine frühzeitig begonnene<br />

Interferontherapie kann eine akute Hepatitis C in nahezu allen Fällen geheilt werden.<br />

Wichtige vorbeugende Maßnahmen sind deshalb:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beachtung der <strong>Hygiene</strong>regeln bei möglichem Kontakt zu virushaltigem Blut!<br />

Nagelscheren, Zahnbürsten, Nassrasierer nicht gemeinsam benutzen!<br />

Aufklärung der Drogenabhängigen bezüglich des Kanülen- <strong>und</strong> Spritzentauschs!<br />

Kondomgebrauch bei (risikoreichen) Sexualkontakten!<br />

Piercing, Tätowieren <strong>und</strong> Ohrlochstechen nur in Studios vornehmen lassen, die die<br />

<strong>Hygiene</strong>regeln befolgen! Vorsicht auf Messen <strong>und</strong> bei Billigangeboten in Urlaubsländern!<br />

Untersuchung von Blutspendern <strong>und</strong> Blutprodukten!<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Das erkrankte Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen, sobald es<br />

das Allgemeinbefinden gestattet.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom <strong>Kindergarten</strong>besuch ist nicht erforderlich.<br />

Das Blut von Kindern, die das Hepatitis C-Virus <strong>im</strong> Blut haben, darf weder direkt noch<br />

über Gegenstände mit der Haut oder Schle<strong>im</strong>haut eines Anderen in Berührung<br />

kommen.<br />

Bei der Versorgung von offenen blutenden W<strong>und</strong>en oder Nasenbluten sind deshalb<br />

Einmalhandschuhe zu tragen. Alle Gegenstände, die mit Blut in Berührung<br />

gekommen sind, sind anschließend zu desinfizieren.<br />

Da Erbrochenes häufig Blut enthält, ist auch hier in gleicher Weise zu verfahren.<br />

Ein geeignetes Flächendesinfektionsmittel <strong>und</strong> ein geeignetes Händedesinfektionsmittel<br />

müssen vorrätig sein.


- 70 -<br />

d) Hepatitis E - meldepflichtig!<br />

Krankheitsbild <strong>und</strong> Übertragungswege sind die gleichen wie bei der Hepatitis A. Die<br />

Erkrankung tritt häufig in den tropischen Ländern auf, bei uns ist sie sehr selten. In<br />

Deutschland werden nur vereinzelte Fälle gemeldet, die wahrscheinlich bei Auslandsreisen<br />

erworben wurden.<br />

Die <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> erforderlichen Maßnahmen erfahren Sie <strong>im</strong> Einzelfall vom<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- .<br />

20. Masern - meldepflichtig!<br />

Masern sind eine hoch ansteckende Viruserkrankung. Der Erreger kommt nur be<strong>im</strong><br />

Menschen vor.<br />

Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 8 bis 10 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums,<br />

14 Tage bis zum Erscheinen des Hautausschlags.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

5 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des typischen Ausschlags, am höchsten kurz vor<br />

dem Auftreten des Ausschlags.<br />

Krankheitsbild<br />

Masern beginnen als schwere Erkältung mit Schnupfen, Husten, Bindehautentzündung<br />

<strong>und</strong> Fieber oft über 39° C. Anschließend tritt als typisches Erkennungszeichen ein<br />

fleckartiger Hautausschlag auf, der am Kopf beginnt <strong>und</strong> sich dann über den ganzen<br />

Körper ausbreitet. Für ca. eine Woche tritt Fieber auf. Als Folge können bakterielle<br />

Sek<strong>und</strong>ärinfektionen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis <strong>und</strong> Lungenentzündungen<br />

auftreten. Die schwerste Masernkomplikation ist die Enzephalitis, d. h. die Entzündung<br />

des Gehirns, die in etwa 1 von 1000 Krankheitsfällen auftritt. Sie führt in 20 bis 30 % zu<br />

bleibenden Behinderungen <strong>und</strong> auch heute noch bei 10 bis 20 % der daran Erkrankten<br />

zum Tode.<br />

Therapie<br />

Medikamente gegen das Masernvirus gibt es nicht. Die Behandlungsmaßnahmen<br />

richten sich deshalb auf die Bekämpfung der Krankheitszeichen (Fieber, Husten,<br />

Entzündungszeichen).


- 71 -<br />

Impfung<br />

Die zwe<strong>im</strong>alige Masern<strong>im</strong>pfung - heute als Masern-Mumps-Röteln-Kombinations-<br />

Impfung verabreicht - ist der sicherste Schutz vor der Erkrankung. Nach Kontakt mit<br />

einem masernkranken Patienten können unge<strong>im</strong>pfte oder nur einmal ge<strong>im</strong>pfte<br />

Personen, die die Krankheit bisher nicht durchgemacht haben, noch innerhalb von 3<br />

Tagen durch eine Impfung geschützt werden.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Erkrankte können nach Abklingen der klinischen Symptome, frühestens 5 Tage nach<br />

Exanthemausbruch die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen.<br />

Kontaktpersonen (Geschwister), die nicht ge<strong>im</strong>pft sind oder die früher noch keine<br />

Masern durchgemacht haben, sollen 14 Tage zu Hause bleiben. Eine Impfung<br />

innerhalb der ersten 3 Tage nach der Ansteckung ist noch wirksam.<br />

Für Erzieherinnen, in deren Familie eine Masernerkrankung aufgetreten ist, gilt<br />

dasselbe.<br />

21. Mumps - meldepflichtig!<br />

Die Übertragung des Mumps–Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 12 bis 25 Tage, meistens 16 bis 18 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

7 Tage vor bis 9 Tage nach Beginn der sichtbaren Schwellung der Ohrspeicheldrüse.<br />

Krankheitsbild<br />

Beginn mit Reizbarkeit, Appetitlosigkeit, Kopf-, Ohren- <strong>und</strong> Halsschmerzen, vor allem<br />

Schmerzen be<strong>im</strong> Kauen. Eine oder beide Ohrspeicheldrüsen schwellen an. Fieber bis<br />

39 o C. Als Komplikationen können Entzündungen der Bauchspeicheldrüse oder der<br />

Hoden (mit der möglichen Spätfolge Unfruchtbarkeit) auftreten. Auch ist Mumps mittlerweile<br />

die häufigste Ursache für bleibende Schwerhörigkeit bei Kindern. Außerdem kann<br />

bei ca. 3 bis 10 % der Mumpspatienten eine Hirnhautentzündung auftreten. Die<br />

Krankheitsdauer beträgt 3 bis 8 Tage. Bei einer selten auftretenden Meningoenzephalitis<br />

(Entzündung der Hirnhaut <strong>und</strong> des Gehirns) kommt es bei 50 % der Erkrankten zu<br />

Dauerschäden.<br />

Therapie<br />

Medikamente gegen das Mumpsvirus gibt es nicht. Die Behandlungsmaßnahmen richten<br />

sich deshalb auf die Bekämpfung der Krankheitszeichen (Fieber, Schmerzen, Schwellung<br />

der Ohrspeicheldrüse).


- 72 -<br />

Impfung<br />

Die wirksamste präventive Maßnahme ist die Schutz<strong>im</strong>pfung. Die erste Impfung wird<br />

zwischen dem 12. <strong>und</strong> 15. Lebensmonat, vorzugsweise in Kombination mit der Masern<strong>und</strong><br />

Röteln-Impfung, empfohlen, die zweite Impfung soll frühestens 4 Wochen nach der<br />

ersten Impfung durchgeführt werden. Eine Altersbegrenzung für die Impfung besteht<br />

nicht.<br />

Eine Impfung innerhalb der ersten 3 bis 5 Tagen nach der Ansteckung ist auch noch<br />

wirksam. Unge<strong>im</strong>pfte oder nur einmal ge<strong>im</strong>pfte Personen müssen deshalb möglichst<br />

bald nach dem Kontakt mit einem Erkrankten ge<strong>im</strong>pft werden.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

<br />

Erkrankte können nach Abklingen der klinischen Symptome, frühestens 9 Tage nach<br />

Auftreten der Speicheldrüsenschwellung, die Gemeinschaftseinrichtung wieder<br />

besuchen.<br />

Ge<strong>im</strong>pfte Kontaktpersonen dürfen die Gemeinschaftseinrichtung sofort besuchen.<br />

Unge<strong>im</strong>pfte Kontaktpersonen (Geschwister ebenso wie Erzieherinnen, die die<br />

Erkrankung noch nicht gehabt haben) sollen für die Dauer der mittleren<br />

Inkubationszeit von 18 Tagen den <strong>Kindergarten</strong> nicht besuchen. Dies entfällt nach<br />

postexpositioneller Schutz<strong>im</strong>pfung.<br />

22. M<strong>und</strong>fäule <strong>und</strong> Lippenherpes - nicht meldepflichtig<br />

Bei der M<strong>und</strong>fäule (lateinisch Stomatitis aphtosa) handelt es sich um die Erstinfektion mit<br />

dem Herpes-s<strong>im</strong>plex-Virus, die vor allem Kleinkinder zwischen 10 Monaten <strong>und</strong> 3<br />

Jahren betrifft. Auslöser ist das Herpes-S<strong>im</strong>plex-Virus Typ 1.<br />

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit den entzündeten Schle<strong>im</strong>hautstellen,<br />

über mit dem Virus verunreinigte, nicht desinfizierte Hände <strong>und</strong> über<br />

Tröpfcheninfektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 12 Tage.<br />

Während der akuten Erkrankung besteht Ansteckungsfähigkeit.<br />

Krankheitsbild<br />

Beginn mit hohem Fieber, starken Schmerzen be<strong>im</strong> Essen <strong>und</strong> Trinken bis hin zur<br />

Verweigerung der Nahrungsaufnahme, weil auf der M<strong>und</strong>schle<strong>im</strong>haut, auf Zahnfleisch,<br />

Gaumen <strong>und</strong> Lippen zahlreiche schmerzhafte Bläschen <strong>und</strong> Geschwüre auftreten. Oft ist<br />

das Zahnfleisch geschwollen <strong>und</strong> blutet leicht. Die Halslymphknoten schwellen ebenfalls


- 73 -<br />

an. In seltenen Fällen kann es zu Komplikationen kommen, etwa bei Neugeborenen, bei<br />

Kindern mit Neurodermitis oder mit Abwehrschwäche. Das Fieber kann mehrere Tage<br />

anhalten, meistens ist die Krankheit aber nach einer Woche überstanden. Die Bläschen<br />

trocknen aus <strong>und</strong> die w<strong>und</strong>en Stellen <strong>im</strong> M<strong>und</strong> heilen ab. Erst wenn alle Bläschen<br />

trocken sind, ist das Kind nicht mehr ansteckend.<br />

Das Herpes-s<strong>im</strong>plex-Virus verbleibt auch nach der Abheilung der Bläschen lebenslang in<br />

den Nervenbahnen des Körpers <strong>und</strong> kann von dort aus zu erneuten Krankheitszeichen<br />

führen, wenn das Abwehrsystem geschwächt ist. Dafür kann es verschiedene Ursachen<br />

geben wie andere Infektionskrankheiten, übermäßige Sonneneinstrahlung oder<br />

seelischen Stress. Das Krankheitsbild äußert sich dann als typischer Lippenherpes.<br />

Therapie<br />

Als Medikamente stehen sogenannte Virustatika in verschiedenen Darreichungsformen<br />

zur Verfügung. Zusätzlich kann man die Behandlung mit fiebersenkenden Maßnahmen<br />

<strong>und</strong> lokalen Schmerzmitteln, z. B. betäubendes Gel oder Creme, unterstützen.<br />

Vorbeugung<br />

Eine Impfung gibt es nicht. Da fast alle Menschen das Virus in sich tragen, kann man<br />

eine Infektion nicht verhindern. Deshalb gibt es auch kein gesetzliches Besuchsverbot für<br />

Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder. Es wird jedoch empfohlen, ein Kind während<br />

der Erkrankung zu Hause zu lassen.<br />

23. Paratyphus - meldepflichtig!<br />

Es handelt sich um eine bakteriell bedingte Brechdurchfallerkrankung, die in<br />

Deutschland sehr selten vorkommt. 75 % der Paratyphusfälle werden aus Reiseregionen<br />

mit unzureichendem <strong>Hygiene</strong>standard <strong>im</strong>portiert. Die erforderlichen Maßnahmen <strong>im</strong><br />

<strong>Kindergarten</strong> erfahren Sie <strong>im</strong> Einzelfall vom Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- .<br />

24. Pest - meldepflichtig!<br />

Die Pest kommt noch in einigen wenigen asiatischen, afrikanischen <strong>und</strong> amerikanischen<br />

Ländern vor. Der letzte größere Ausbruch ereignete sich 1994 in Indien. Zuletzt traten <strong>im</strong><br />

August 2009 <strong>im</strong> Nordwesten Chinas 11 Fälle von Lungenpest auf. Nach Deutschland<br />

wurden keine Krankheitsfälle eingeschleppt.


- 74 -<br />

25. Pfeiffersches Drüsenfieber - nicht meldepflichtig<br />

Das Pfeiffersche Drüsenfieber ist eine akute, überwiegend gutartig verlaufende<br />

Infektionskrankheit, die vorzugsweise bei älteren Kindern <strong>und</strong> jungen Erwachsenen<br />

auftritt. Sie wird durch das Epstein-Barr-Virus verursacht. Die Viren befallen die<br />

Lymphknoten, aber auch Leber <strong>und</strong> Milz. Die Durchseuchungsrate der Bevölkerung in<br />

Deutschland liegt für Personen ab dem 30. Lebensjahr bei etwa 90 %.<br />

Die Übertragung erfolgt vor allem über den Speichel. Als weitere Übertragungswege<br />

sind eine Tröpfchen- <strong>und</strong> Kontakt- bzw. Schmierinfektion nachgewiesen.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 10 bis 50 Tagen.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Erkrankung beginnt mit Abgeschlagenheit gefolgt von Fieber-, Kopf- <strong>und</strong><br />

Gliederschmerzen, Lymphknotenschwellungen („Drüsenfieber“), vorwiegend am Hals,<br />

Rachen- <strong>und</strong> Mandelentzündung, Leber- <strong>und</strong> Milzschwellung <strong>und</strong> evtl. einem<br />

Hautausschlag. Akute Erscheinungen klingen meist innerhalb von 2 bis 3 Wochen ab. Es<br />

sind aber auch wochen- bis monatelange Verläufe möglich. Schwerwiegende Komplikationen<br />

sind selten. In der frühen Kindheit verläuft die Krankheit oft ohne Symptome<br />

<strong>und</strong> damit unbemerkt. Die Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität.<br />

Behandlung<br />

Eine spezifisch Therapie gibt es nicht. Die Behandlung ist symptomatisch.<br />

Eine Schutz<strong>im</strong>pfung steht derzeit nicht zur Verfügung.<br />

<strong>Hygiene</strong>maßnahmen<br />

Im Erkrankungsfall sollte direkter Speichelkontakt vermieden werden (keine gemeinsame<br />

Benutzung von Trinkbechern, Besteck usw.). Eine konsequente Händehygiene ist<br />

einzuhalten.<br />

Maßnahmen m <strong>Kindergarten</strong><br />

Nach Abklingen der Krankheitssymptome kann das Kind die Gemeinschaftseinrichtung<br />

wieder besuchen.<br />

Für ges<strong>und</strong>e Kontaktpersonen gibt es keine Einschränkungen.


- 75 -<br />

26. Ringelröteln - nicht meldepflichtig<br />

Es handelt sich um eine leichte Viruserkrankung, die folgenlos abheilt. Einzig gefährlich<br />

ist eine Infektion in der Schwangerschaft.<br />

Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 8 bis 21 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Die Krankheit ist bereits einige Tage vor Beginn des Hautausschlages ansteckend. Wenn<br />

der typische Ausschlag sichtbar ist, besteht keine Ansteckungsgefahr mehr. Die<br />

Erkrankung hinterlässt vermutlich eine lebenslange Immunität. Ca. 50 % der<br />

Erwachsenen haben die Infektion (meist unbemerkt) durchgemacht.<br />

Krankheitsbild<br />

Ein großer Teil der Infizierten hat keinerlei Krankheitszeichen. Bei anderen finden sich<br />

nur grippeähnliche Symptome. Nur 15 bis 20 % aller Infizierten zeigen die typische<br />

Exanthemkrankheit. Der Hautausschlag beginnt an den Wangen als<br />

schmetterlingsförmige bläulich-rote Verfärbung, die Kinn- <strong>und</strong> M<strong>und</strong>region ist nicht<br />

betroffen. Nach 1 bis 2 Tagen symmetrische Ausbreitung über den ganzen Körper,<br />

Handflächen <strong>und</strong> Fußsohlen sind ausgespart. Der Ausschlag beginnt <strong>im</strong> weiteren Verlauf<br />

<strong>im</strong> Zentrum abzublassen <strong>und</strong> erscheint dadurch girlandenförmig, am auffallendsten an<br />

den Armen. Die Hauterscheinungen können sehr variabel sein, sie können verschwinden<br />

<strong>und</strong> dann wieder auftreten. Das Allgemeinbefinden ist wenig beeinträchtigt.<br />

Gelegentlich treten, vor allem bei Erwachsenen, vorübergehend Gelenkbeschwerden<br />

auf.<br />

Eine Therapie ist bei dem milden Krankheitsverlauf kaum notwendig.<br />

Ringelröteln in der Schwangerschaft<br />

Bei einer Infektion mit Ringelröteln während der Schwangerschaft kann das ungeborene<br />

Kind mitbetroffen werden. Die Folge kann eine Fehl- oder Totgeburt sein. Spätere<br />

Missbildungen sind bisher nicht bekannt. Hatten schwangere Frauen mit Kindern<br />

Kontakt, die an Ringelröteln erkrankt oder ansteckungsverdächtig sind, sollten sie sich<br />

sofort an ihren behandelnden Arzt wenden. Er best<strong>im</strong>mt den Immunstatus <strong>und</strong> berät sie.<br />

Es ist ratsam, bis zur Abklärung des Immunstatus den Kontakt zu Kindern, die die<br />

Krankheit übertragen können, zu meiden.<br />

Vorbeugung<br />

Eine prophylaktische Impfung steht nicht zur Verfügung. Besonders gefährdeten<br />

Personen (Schwangere, Personen mit Abwehrschwäche oder Blutarmut) wird empfohlen,<br />

den Kontakt zu Ringelrötelninfizierten zu meiden.


- 76 -<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

Die erkrankten Kinder/Jugendlichen dürfen nach Abklingen der Beschwerden die<br />

Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich.<br />

27. Röteln - nicht meldepflichtig<br />

Röteln sind eine harmlose Kinderkrankheit. Gefährlich können sie nur in der<br />

Schwangerschaft werden, wenn die Schwangere nicht durch überstandene Erkrankung<br />

oder Impfung geschützt ist. Röteln sind viel weniger ansteckend als Masern.<br />

Übertragung<br />

Das Rötelnvirus kommt nur bei Menschen vor, die Übertragung erfolgt durch<br />

Tröpfcheninfektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 14 bis 21 Tage.<br />

Die Ansteckungsfähigkeit beträgt 7 Tage vor bis 7 Tage nach Ausbruch des Exanthems.<br />

Krankheitsverlauf<br />

Röteln verlaufen häufig (in 50 % der Infektionen) ohne typische Krankheitszeichen <strong>und</strong><br />

bleiben unbemerkt. Charakteristische Krankheitszeichen sind: Lymphknotenschwellung,<br />

wobei die symmetrische Schwellung der Lymphknoten am Nacken <strong>und</strong> hinter den Ohren<br />

besonders typisch ist. Das Fieber beträgt meist nur zwischen 38 <strong>und</strong> 38,5 o C. Der<br />

Hautausschlag besteht aus hellroten kleinen Flecken, die zuerst <strong>im</strong> Gesicht auftreten <strong>und</strong><br />

sich dann über den Körper, Arme <strong>und</strong> Beine ausbreiten. Er klingt in 1 bis 3 Tagen<br />

wieder ab.<br />

Röteln in der Schwangerschaft<br />

Bei fehlender Immunität kann eine Rötelnvirusinfektion der Schwangeren in den ersten<br />

Monaten zu Fehlgeburt, Totgeburt oder typischen Missbildungen des Kindes führen.<br />

Häufigste Missbildungen sind Herzfehler, Innenohrschäden, Augenschäden,<br />

Schädigungen des Gehirns mit motorischer <strong>und</strong> mentaler Retardierung.<br />

Impfung<br />

Alle Kinder, Jungen <strong>und</strong> Mädchen sollten durch eine zwe<strong>im</strong>alige Röteln<strong>im</strong>pfung, die als<br />

Masern-Mumps-Röteln-Impfung verabreicht wird, geschützt werden. Die Impfung der<br />

Jungen ist erforderlich, damit sie später nicht Schwangere <strong>im</strong> familiären <strong>und</strong> beruflichen<br />

Umfeld anstecken können. Bei Ausbruch einer Rötelnerkrankung sollten alle


- 77 -<br />

unge<strong>im</strong>pften <strong>und</strong> nur einmal ge<strong>im</strong>pften Betroffenen einer Gruppe möglichst früh<br />

(innerhalb von 3 Tagen) eine Inkubations<strong>im</strong>pfung erhalten.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Erkrankte Personen dürfen nach Abklingen der Krankheitszeichen die<br />

Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen.<br />

<br />

Kontaktpersonen dürfen die Gemeinschaftseinrichtung sofort besuchen.<br />

28. Ruhr, bakterielle (Shigellose) - meldepflichtig!<br />

Übertragung<br />

Auch die Shigellose ist eine durch Bakterien ausgelöste ansteckende<br />

Durchfallerkrankung. Die Übertragung erfolgt überwiegend durch direkten Kontakt von<br />

Mensch zu Mensch. Das Bakterium wird mit dem Stuhl ausgeschieden <strong>und</strong> kann durch<br />

winzige Stuhlspuren an den Händen (Schmierinfektion) weiterverbreitet werden. Die<br />

Erkrankung wird oft bei Reisen in Länder mit geringem <strong>Hygiene</strong>standard erworben, <strong>und</strong><br />

zwar durch kontaminiertes Trinkwasser, Nahrungsmittel, Badegewässer. Als weitere<br />

Überträger werden Fliegen diskutiert. Auch ein enger Kontakt zu Erkrankten, z. B.<br />

gemeinsames Benutzen von Toiletten bei nicht ausreichender <strong>Hygiene</strong>, kann zur<br />

Weiterverbreitung führen. Die Infektionsdosis ist sehr niedrig, schon 10 bis 200 Ke<strong>im</strong>e<br />

können zur Erkrankung führen.<br />

Die Inkubationszeit beträgt meistens12 bis 96 St<strong>und</strong>en.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Sie besteht während der akuten Infektion <strong>und</strong> solange Bakterien mit dem Stuhl<br />

ausgeschieden werden, auch wenn die Erkrankung bereits abgeklungen ist. Die<br />

Ausscheidung von Shigellen dauert in der Regel 1 bis 4 Wochen nach der akuten<br />

Krankheitsphase. Eine antibiotische Behandlung führt zu einer Verkürzung der<br />

Krankheitsdauer <strong>und</strong> zu einer Reduktion der Bakterienausscheidung.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Erkrankung beginnt mit krampfartigen Bauchschmerzen, schmerzhaftem Stuhldrang,<br />

Fieber <strong>und</strong> wässrigen, später auch schle<strong>im</strong>ig-blutigen Durchfällen. Mehrfacherkrankungen<br />

sind möglich, weil es verschiedene Arten von Shigellen gibt.<br />

Therapie<br />

Wichtigste Behandlungsmaßnahmen sind der Ausgleich von Wasser- <strong>und</strong> Mineralstoffverlusten<br />

sowie die Gabe von Antibiotika.


- 78 -<br />

Vorbeugung<br />

Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen der Hände nach dem Besuch<br />

der Toilette, vor der Zubereitung von Mahlzeiten <strong>und</strong> vor dem Essen.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

Ein Kind, welches an bakterieller Ruhr erkrankt ist, darf den <strong>Kindergarten</strong> nicht<br />

besuchen. Nach klinischer Genesung <strong>und</strong> dem Vorliegen von 3 unauffälligen<br />

Stuhlproben kann das Kind wieder den <strong>Kindergarten</strong> besuchen. Ein schriftliches<br />

ärztliches Attest ist erforderlich.<br />

Wenn ausnahmsweise doch einmal längere Zeit Erreger ausgeschieden werden, so<br />

dürfen solche Ausscheider mit einer Genehmigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes nach § 34<br />

Abs. 2 IfSG dann wieder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen, wenn folgende<br />

Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden:<br />

- Das Kind desinfiziert sich nach Benutzung der Toilette <strong>und</strong> vor dem Essen<br />

gründlich die Hände mit einem geeigneten Desinfektionsmittel.<br />

- Das Kind darf in dieser Zeit nicht an der Zubereitung <strong>und</strong> be<strong>im</strong> Austeilen von<br />

Speisen beteiligt werden.<br />

- Für betroffene Erzieherinnen gilt dasselbe.<br />

Die Geschwister eines erkrankten Kindes dürfen weiterhin die Gemeinschaftseinrichtung<br />

besuchen, wenn sie ges<strong>und</strong> sind <strong>und</strong> die genannten Vorsichtsmaßnahmen<br />

ebenfalls einhalten. Das Gleiche gilt für Erzieherinnen, in deren Familie<br />

eine Erkrankung an bakterieller Ruhr aufgetreten ist. Um einen negativen Bef<strong>und</strong><br />

nachweisen zu können, muss am Ende der Inkubationszeit eine Stuhluntersuchung<br />

erfolgen.


- 79 -<br />

29. Salmonellenerkrankung (-ausscheidung) -<br />

nur meldepflichtig bei Kindern unter 6 Jahren!<br />

Übertragung<br />

Die Salmonellose ist eine durch Bakterien ausgelöste Lebensmittelinfektion. Die<br />

Krankheitske<strong>im</strong>e werden meist durch infizierte Nahrungsmittel, wie z. B. rohes Fleisch<br />

<strong>und</strong> nicht ausreichend erhitzte Fleischerzeugnisse (Hackfleisch, Rohwurstsorten,<br />

Schlachtgeflügel, Fleischsalate), Eier <strong>und</strong> roheihaltige Zubereitungen aufgenommen. Die<br />

Nahrungsmittel können entweder durch ihre tierische Herkunft infiziert oder durch<br />

mangelnde Küchenhygiene bei der Zubereitung verunreinigt werden. Die Erkrankung ist<br />

weltweit verbreitet.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 6 bis 72 St<strong>und</strong>en, in der Regel 12 bis 36 St<strong>und</strong>en.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Sie besteht, so lange Bakterien <strong>im</strong> Stuhl ausgeschieden werden, auch wenn die<br />

Krankheit bereits abgeklungen ist. In den meisten Fällen werden die Bakterien noch<br />

einige Wochen lang (<strong>im</strong> Durchschnitt 4 Wochen) ausgeschieden.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Salmonellose beginnt meist plötzlich mit Bauchschmerzen <strong>und</strong> plötzlich<br />

einsetzendem Durchfall. Zusätzlich können Fieber, Übelkeit, Erbrechen <strong>und</strong> Kopfschmerzen<br />

auftreten. Die Symptome dauern in der Regel nur wenige St<strong>und</strong>en oder Tage.<br />

Bei vorgeschädigten Patienten kann es auch zur Einschwemmung der Salmonellen in die<br />

Blutbahn mit weiteren Komplikationen kommen. Mehrfacherkrankungen sind möglich,<br />

es entsteht kein Schutz durch Immunität.<br />

Therapie<br />

Bei unkompliziertem Verlauf ist die Gabe von Antibiotika nicht angezeigt. Am wichtigsten<br />

ist der Ausgleich von Flüssigkeits- <strong>und</strong> Mineralverlusten.<br />

Vorbeugung<br />

Tatsache ist, dass ca. 10 % der Menschen zeitweise Salmonellenausscheider sind ohne<br />

es zu wissen. Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen der Hände, vor<br />

allem nach jedem Besuch der Toilette, vor der Zubereitung von Mahlzeiten <strong>und</strong> vor dem<br />

Essen. Händewaschen führt zwar nicht zur vollständigen Entfernung der Erreger, wohl<br />

aber zur drastischen Reduzierung der Ke<strong>im</strong>zahl an den Händen. Selbst wenn also nach<br />

dem Händewaschen einige wenige Salmonellen auf der Haut haften bleiben, so kann<br />

dadurch keine Erkrankung mehr ausgelöst werden.<br />

In den Sanitäranlagen müssen Seifenspender <strong>und</strong> Einmalhandtücher vorhanden sein.


- 80 -<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht bei Salmonellenerkrankungen ein Besuchsverbot<br />

von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben <strong>und</strong> zwar so lange, bis nach ärztlichem Urteil eine<br />

Weiterverbreitung der Krankheit nicht zu befürchten ist. Dies ist in der Regel der Fall,<br />

wenn die betroffenen Kinder keinen Durchfall mehr haben.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Sobald es der Allgemeinzustand zulässt, darf das betreffende Kind deshalb wieder<br />

die Gemeinschaftseinrichtung besuchen.<br />

Nach Beendigung der Krankheit werden erfahrungsgemäß für eine gewisse Zeit<br />

noch Salmonellen mit dem Stuhl ausgeschieden. Wenn die allgemeinen<br />

<strong>Hygiene</strong>regeln (Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife nach der Toilettenbenutzung<br />

<strong>und</strong> vor dem Essen, Abtrocknen mit Einmalhandtüchern), die sowieso <strong>im</strong>mer<br />

beachtet werden sollten, eingehalten werden, besteht jedoch keine Übertragungsgefahr.<br />

Ein Ausschluss vom <strong>Kindergarten</strong>besuch für die Dauer der Ausscheidung ist<br />

deshalb nicht erforderlich <strong>und</strong> auch <strong>im</strong> Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen. Eine<br />

Desinfektion der Toiletten von Salmonellenausscheidern ist nicht notwendig, die<br />

tägliche Anwendung von WC-Reinigern ist ausreichend.<br />

Be<strong>im</strong> Zubereiten <strong>und</strong> Austeilen von Speisen zur Gemeinschaftsverpflegung dürfen<br />

diese Kinder aber nicht teilnehmen.<br />

Für betroffene Erzieherinnen gilt dasselbe.<br />

Diese Empfehlungen gelten auch für andere Krankheitserreger, die <strong>im</strong> Allgemeinen<br />

unkompliziert verlaufende Durchfallerkrankungen verursachen (z. B. Campylobacter,<br />

Yersinia, etc.).


- 81 -<br />

30. Scharlach – meldepflichtig!<br />

Haupterkrankungsalter ist das fünfte bis zehnte Lebensjahr. Säuglinge erkranken selten.<br />

Der Krankheitserreger gehört zu den A-Streptokokken. Dies ist eine Gruppe von<br />

Bakterien, die neben Scharlach auch andere Erkrankungen verursachen, z. B. eitrige<br />

Angina, Hautinfektionen, rheumatisches Fieber <strong>und</strong> Nierenentzündungen. Die<br />

Scharlach-Streptokokken sind Eitererreger, die ein Gift (Toxin) produzieren, das einen<br />

typischen Hautausschlag hervorruft.<br />

Übertragung<br />

Die Erreger werden be<strong>im</strong> Husten, Niesen, Sprechen übertragen (Tröpfcheninfektion).<br />

Etwa 10 % der Bevölkerung (in Epidemien auch viel mehr) tragen die Erreger auf den<br />

Schle<strong>im</strong>häuten <strong>und</strong> auf der Haut ohne selbst krank zu werden. Als ges<strong>und</strong>e Ke<strong>im</strong>träger<br />

können sie die Erreger aber an andere weitergeben.<br />

Inkubationszeit<br />

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung vergehen meist 1 bis 3 Tage<br />

(selten länger).<br />

Dauer der Ansteckungsfähigkeit<br />

Bis 24 St<strong>und</strong>en nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie (z. B. Penicillin für<br />

mindestens 10 Tage). Unbehandelt gelten die Patienten bis zu 3 Wochen als infektiös.<br />

Krankheitsbild<br />

Die Krankheit beginnt plötzlich mit Erbrechen <strong>und</strong> Fieber, Halsweh mit eitrigen<br />

Rachenmandeln (Angina), zunächst weiß belegter, später H<strong>im</strong>beerzunge. Die Halslymphknoten<br />

sind geschwollen, das Allgemeinbefinden ist stark beeinträchtigt. Nach 1<br />

bis 2 Tagen entwickelt sich ein typischer Hautausschlag (stecknadelkopfgroße, hochrote<br />

erhabene Flecken). Er beginnt am Oberkörper <strong>und</strong> dehnt sich dann auf Hals, Stamm,<br />

Arme <strong>und</strong> Beine aus. Das M<strong>und</strong>-Kinn-Dreieck bleibt frei (blass). Wenn das Exanthem<br />

abgeklungen ist, kommt es zur charakteristischen Hautschuppung, die bis zu 6 Wochen<br />

anhalten kann. Sie ist am Körper meist kleieförmig, kann an Händen <strong>und</strong> Füßen aber<br />

größere Hautbezirke betreffen.<br />

Therapie<br />

Die Erkrankung wird antibiotisch (Penicillin) erfolgreich behandelt. Durch die<br />

Behandlung wird der Krankheitsverlauf gemildert, die Dauer der Ansteckungsfähigkeit<br />

wird verkürzt <strong>und</strong> Folgekrankheiten, wie z. B. rheumatisches Fieber, Nierenerkrankungen<br />

<strong>und</strong> Herzerkrankungen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden.


- 82 -<br />

Vorbeugung<br />

Eine Schutz<strong>im</strong>pfung ist nicht möglich. Eine vorbeugende Medikamentengabe nach<br />

Kontakt mit einem Scharlachkranken ist in der Regel nicht erforderlich. Scharlach<br />

hinterlässt keine sichere Immunität, deshalb sind Mehrfacherkrankungen möglich.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Erkrankte, die mit Antibiotika behandelt werden, dürfen die Gemeinschaftseinrichtung<br />

wieder besuchen, wenn die Antibiotikabehandlung nach ärztlicher Verordnung<br />

mindestens 24 St<strong>und</strong>en durchgeführt wurde.<br />

Ohne Antibiotikabehandlung dürfen Erkrankte den <strong>Kindergarten</strong> wieder besuchen,<br />

sobald die Krankheitszeichen abgeklungen sind. Ein schriftliches ärztliches Attest ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Ein Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich.<br />

31.Tuberkulose – meldepflichtig!<br />

Die Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die durch Tuberkulose-<br />

Bakterien verursacht wird. Die häufigste Form ist die Lungentuberkulose. Die Ansteckung<br />

mit Tuberkulose-Bakterien erfolgt heute praktisch nur noch über die Atemwege von<br />

Mensch zu Mensch (Tröpfcheninfektion). Die Gefahr einer Ansteckung besteht bei<br />

Kontakt mit einer an Lungentuberkulose erkrankten Person. Sie ist umso größer, je<br />

länger <strong>und</strong> enger der Kontakt war. Die häufigsten Beschwerden sind Husten, Auswurf,<br />

Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Nachtschweiß <strong>und</strong> leichtes Fieber. Kleine<br />

Kinder <strong>und</strong> Personen mit einer Immunschwäche erkranken häufiger <strong>und</strong> schwerer an<br />

Tuberkulose. Die Tuberkulose ist mit Medikamenten gut behandelbar. Eine Impfung wird<br />

in Deutschland wegen der geringen Erkrankungszahlen nicht mehr empfohlen.<br />

Die <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> erforderlichen Maßnahmen bei einem Tuberkulosefall erfahren Sie<br />

<strong>im</strong> Einzelfall vom Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- .<br />

32. Typhus – meldepflichtig!<br />

Es handelt sich um eine bakteriell bedingte Brechdurchfallerkrankung mit hohem Fieber,<br />

die in den meisten Fällen über Trinkwasser, aber auch über rohe oder nicht ausreichend<br />

erhitzte Speisen übertragen wird. Die Erkrankung wird vereinzelt aus tropischen <strong>und</strong><br />

subtropischen Ländern nach Deutschland eingeschleppt, sie wird aufgr<strong>und</strong> des hohen<br />

<strong>Hygiene</strong>standards hier aber nicht weiterverbreitet. Die Krankheit ist mit Antibiotika gut<br />

behandelbar. Es gibt auch eine wirksame Schutz<strong>im</strong>pfung gegen Typhus, die vor Reisen<br />

in gefährdete Gebiete empfehlenswert ist.<br />

Über die in der Einrichtung notwendigen Maßnahmen informiert Sie das Landratsamt<br />

<strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- <strong>im</strong> Einzelfall.


- 83 -<br />

33. Virusbedingte hämorrhagische Fieber – meldepflichtig!<br />

Unter dieser Kategorie werden verschieden Viruskrankheiten erfasst (Gelbfieber,<br />

Lassafieber, etc.), die in tropischen Ländern vorkommen <strong>und</strong> in Einzelfällen nach<br />

Deutschland eingeschleppt werden können. Wie der Name sagt, äußern sich die<br />

Krankheiten als Fieber, das mit Blutungen in die Haut <strong>und</strong> in die inneren Organe<br />

einhergeht. Die Erkrankung endet oft tödlich. Gegen Gelbfieber gibt es jedoch eine<br />

Schutz<strong>im</strong>pfung, die vor Reisen in die Infektionsgebiete Afrikas oder Südamerikas<br />

empfohlen wird. Die auch in Deutschland vorkommenden Hantavirus-Infektionen<br />

verlaufen als milde bis moderate Form des hämorrhagischen Fiebers mit Magen-<br />

Darmbeschwerden <strong>und</strong> Nierenbeteiligung.<br />

Über die in der Gemeinschaftseinrichtung notwendigen Maßnahmen informiert Sie das<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- <strong>im</strong> Einzelfall.<br />

34. Virusbedingte Durchfallerkrankungen -<br />

nur meldepflichtig bei Kindern unter 6 Jahren!<br />

Übertragung<br />

Zahlreiche Virus-Arten können Durchfallerkrankungen auslösen. In Deutschland sind<br />

dies hauptsächlich Rota-, Adeno- <strong>und</strong> Noroviren. Sie werden auf fäkal-oralem Weg<br />

durch Schmierinfektionen übertragen. Noroviren werden außerdem auch mit<br />

Erbrochenem ausgeschieden <strong>und</strong> können über Tröpfchenbildung mit der Luft übertragen<br />

werden.<br />

Bereits die Aufnahme von 10 bis 100 Viren reicht für eine Erkrankung aus. Daher ist<br />

auch eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch möglich, indem winzige Mengen<br />

von Kotresten von dem Erkrankten verschmiert werden <strong>und</strong> dann von einer anderen<br />

Person an die Hände oder an Lebensmittel gebracht werden, die dann in den M<strong>und</strong><br />

gesteckt bzw. verzehrt werden.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 6 bis 50 St<strong>und</strong>en bei Noroviren, 1 bis 3 Tage für Rotaviren<br />

<strong>und</strong> 5 bis 8 Tage für Adenoviren.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Sie besteht, solange Viren <strong>im</strong> Stuhl ausgeschieden werden, auch wenn die Krankheit<br />

bereits abgeklungen ist. In der Regel dauert die Virusausscheidung wenige Tage bis zu<br />

zwei Wochen.<br />

Krankheitsbild<br />

Typischerweise beginnt die Erkrankung plötzlich mit Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen<br />

<strong>und</strong> starken Durchfällen. Auch leichtes Fieber kann auftreten. Diese<br />

Krankheitszeichen dauern in der Regel für 1 bis 3 Tage an.


- 84 -<br />

Therapie<br />

Die Behandlung erfolgt symptomatisch durch Ausgleich des Flüssigkeits- <strong>und</strong><br />

Mineralienverlustes. Ein Mittel zur Bekämpfung der Viren steht nicht zur Verfügung. Die<br />

Gabe von Antibiotika ist wirkungslos <strong>und</strong> deshalb nicht angezeigt.<br />

Vorbeugung<br />

Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen der Hände, vor allem nach<br />

jedem Besuch der Toilette, vor der Zubereitung von Mahlzeiten <strong>und</strong> vor dem Essen. In<br />

den Sanitäranlagen müssen deshalb Seifenspender <strong>und</strong> Einmalhandtücher vorhanden<br />

sein.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht bei virusbedingten Durchfallerkrankungen<br />

lediglich ein Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen für die Kinder, die das<br />

6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben <strong>und</strong> zwar so lange, bis nach ärztlichem<br />

Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist (48 St<strong>und</strong>en<br />

nach Abklingen der klinischen Symptome). Die Untersuchung von Stuhlproben ist<br />

dafür nicht erforderlich.<br />

Nach Beendigung der Krankheit können die Viren noch für einige Tage bzw. bis zu<br />

zwei Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Wenn die allgemeinen<br />

<strong>Hygiene</strong>regeln (Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife nach der Toilettenbenutzung<br />

<strong>und</strong> vor dem Essen, Abtrocknen mit Einmalhandtüchern), die sowieso <strong>im</strong>mer<br />

beachtet werden sollten, eingehalten werden, besteht jedoch keine Übertragungsgefahr.<br />

Ein Ausschluss vom <strong>Kindergarten</strong>besuch für die Dauer der Ausscheidung ist<br />

deshalb nicht erforderlich <strong>und</strong> auch <strong>im</strong> Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen.<br />

Be<strong>im</strong> Zubereiten <strong>und</strong> Austeilen von Speisen zur Gemeinschaftsverpflegung dürfen<br />

diese Kinder aber nicht teilnehmen.<br />

Für betroffene Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher gilt dasselbe.<br />

Geschwister von erkrankten Kindern dürfen die Einrichtung weiter besuchen, so<br />

lange bei ihnen keine Krankheitszeichen auftreten.


- 85 -<br />

35. Warzen – nicht meldepflichtig<br />

Die gewöhnlichen Warzen sind r<strong>und</strong>e scharf umschriebene stecknadelkopf- bis<br />

erbsengroße Knötchen, die sich beetartig auf der Haut vermehren können. Sie befallen<br />

bevorzugt Hände <strong>und</strong> Fußsohlen.<br />

Bei den Plantarwarzen/Dornwarzen kommt es zur Ausbildung eines in den Fuß<br />

gerichteten Dornes, wodurch bei Belastung (Gehen, Wandern) erhebliche Schmerzen<br />

entstehen können. Unbehandelt können sie Monate bis Jahre vorhanden sein. Auch sie<br />

können mit Hühneraugen <strong>und</strong> Schwielen verwechselt werden.<br />

Dellwarzen sind stecknadelkopf- bis erbsengroße Knötchen mit glatter, oft glänzender<br />

Oberfläche. Bisweilen, aber nicht <strong>im</strong>mer, weisen sie in der Mitte eine Vertiefung ("Delle")<br />

auf. Be<strong>im</strong> Ausdrücken wird eine teigige Masse freigesetzt, die infektiös ist. Dellwarzen<br />

machen in der Regel keine Beschwerden, außer wenn sie sich entzünden. Sie können<br />

alle Körperteile befallen, bevorzugt treten sie jedoch an den oberen Körperteilen auf.<br />

Übertragung<br />

Sowohl gewöhnliche Warzen als auch Dellwarzen werden durch Viren verursacht <strong>und</strong><br />

sind übertragbar. Man geht davon aus, dass Dellwarzen durch direkten Mensch-zu-<br />

Mensch-Kontakt (be<strong>im</strong> Spielen, Sport, etc.) übertragen werden; gewöhnliche Warzen<br />

<strong>und</strong> Plantarwarzen werden dagegen hauptsächlich indirekt, durch Kontakt mit infizierten<br />

Gegenständen (z. B. Handtücher, Badeschuhen, Kleidung o. ä.) übertragen. In<br />

ordnungsgemäß desinfizierten Schw<strong>im</strong>mbeckenwasser werden die Viren durch das <strong>im</strong><br />

Wasser vorhandene Chlor inaktiviert. Die Übertragung erfolgt insbesondere über<br />

feuchte Fußböden <strong>im</strong> Bereich der Beckenumläufe, in Dusch- <strong>und</strong> Umkleideräumen <strong>und</strong><br />

über feuchte Sitzflächen. Hautschuppen, die mit Viren infiziert sind, haften am Boden<br />

<strong>und</strong> können bei Begehen mit nackten Füßen zu einer Infektion führen, indem die Viren<br />

über kleinste Verletzungen an den Fußsohlen in die Haut eindringen. Die<br />

Hauterscheinungen können erst Monate nach der stattgef<strong>und</strong>enen Infektion auftreten.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Personen mit Plantarwarzen sollten nicht barfuß laufen.<br />

Zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Plantarwarzen nicht mit nackten Füßen<br />

turnen! Spezielle Fußübungen können auf einem eigenen sauberen Handtuch<br />

durchgeführt werden.<br />

Die gemeinsame Benutzung von Handtüchern, Hautcremes etc. durch mehrere<br />

Personen ist zu vermeiden.<br />

Be<strong>im</strong> Besuch von Schw<strong>im</strong>mbädern kann durch das Tragen von Badeschuhen der unmittelbare<br />

Kontakt mit dem Fußboden vermieden werden <strong>und</strong> somit die Gefahr einer<br />

Infektion gesenkt werden.<br />

Ein Kind mit Plantarwarzen darf am Schw<strong>im</strong>men teilnehmen, wenn es solche<br />

Badeschuhe in der Schw<strong>im</strong>mhalle trägt. Eine Infektion über das Wasser selbst findet<br />

nicht statt.


- 86 -<br />

36. Windpocken – meldepflichtig!<br />

Übertragung<br />

Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion.<br />

Die Inkubationszeit beträgt 8 bis 28 Tage, in der Regel 14 bis 16 Tage.<br />

Ansteckungsfähigkeit<br />

Windpocken sind sehr ansteckend, schon 1 bis 2 Tage vor Ausbruch des Exanthems bis<br />

7 Tage nach dem Auftreten der ersten Bläschen.<br />

Krankheitsbild<br />

Leichtes Fieber <strong>und</strong> kleine blassrote Flecken. Sie verwandeln sich rasch in Bläschen, die<br />

unter Krustenbildung eintrocknen <strong>und</strong> meist ohne Narben abheilen. Da die<br />

Bläschenbildung häufig mit starkem Juckreiz einhergeht, kommt es be<strong>im</strong> Kratzen zur<br />

Zerstörung der Bläschen <strong>und</strong> zur Infektion mit Bakterien. Be<strong>im</strong> Ausheilen entstehen dann<br />

flache helle Narben. Windpocken können sehr leicht, aber auch sehr schwer mit starkem<br />

Krankheitsgefühl verlaufen. Komplikationen sind selten. Frauen, die in der Schwangerschaft<br />

erstmals erkranken, können das Virus auf das ungeborene Kind übertragen, das<br />

dadurch schwer geschädigt werden kann.<br />

Das Virus verbleibt lebenslang <strong>im</strong> Körper <strong>und</strong> kann bei einer Reaktivierung die Krankheit<br />

„Gürtelrose“ auslösen.<br />

Therapie<br />

Die Behandlung soll den Juckreiz lindern <strong>und</strong> einer Infektion der Bläschen mit Bakterien<br />

vorbeugen.<br />

Impfung<br />

Mittlerweile wird für alle Kleinkinder ab dem 2. Lebensjahr eine Schutz<strong>im</strong>pfung<br />

empfohlen, ebenso für unge<strong>im</strong>pfte 9- bis 17-jährige Jugendliche, die bisher keine<br />

Windpocken durchgemacht haben. Das Gleiche gilt für Frauen mit Kinderwunsch <strong>und</strong><br />

für Patienten vor geplanter <strong>im</strong>munsuppressiver Therapie. Unge<strong>im</strong>pfte Risikopersonen<br />

(Schwangere, abwehrgeschwächte Patienten) sollten nach Kontakt mit Erkrankten<br />

innerhalb von 96 St<strong>und</strong>en eine passive Impfung erhalten. Bei empfänglichen Personen<br />

mit Kontakt zu Risikopersonen ist eine Inkubations<strong>im</strong>pfung in Erwägung zu ziehen.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

<br />

<br />

Bei unkompliziertem Verlauf dürfen Erkrankte 7 Tage nach Beginn der Erkrankung<br />

die Gemeinschaftseinrichtung wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Der Ausschluss von Kontaktpersonen vom <strong>Kindergarten</strong>besuch ist nicht erforderlich.


- 87 -<br />

37. Wurmbefall – nicht meldepflichtig<br />

Die häufigste Wurmerkrankung be<strong>im</strong> Menschen ist der Befall mit Madenwürmern<br />

(Oxyuriasis), der besonders bei Kindern vorkommt. Die Madenwürmer sind länglich <strong>und</strong><br />

weiß. Die Weibchen werden bis zu 13 Mill<strong>im</strong>eter, die Männchen nur bis zu 3 Mill<strong>im</strong>eter<br />

lang. Nach dem Verschlucken der Eier werden <strong>im</strong> oberen Darmabschnitt sog. Larven<br />

freigesetzt, die auf ihrem Weg zum Dickdarm in etwa 2 Wochen ausreifen. Anders als<br />

viele andere Darmparasiten dringt der Madenwurm nicht in den Blutkreislauf oder in<br />

andere Organe ein. Er hat auch keine Zwischenwirte.<br />

Übertragung<br />

Zur Eiablage wandern die Wurmweibchen aus dem Enddarm heraus <strong>und</strong> legen ihre Eier<br />

(mehrere Tausend) außerhalb des Afters ab. Dort verursachen sie einen hartnäckigen<br />

Juckreiz. Durch das Kratzen gelangen die Wurmeier an die Hände des erkrankten<br />

Kindes <strong>und</strong> werden in der Umgebung weiterverbreitet. Dies kann über Lebensmittel<br />

geschehen, aber auch über Spielsachen oder Kleidungsstücke (Schmierinfektionen). Die<br />

Eier des Madenwurms sind bis zu drei Wochen lebensfähig. Es ist aber auch möglich,<br />

dass sich erkrankte Kinder selbst wieder anstecken (sog. Autoinfektion: Juckreiz - Hand -<br />

M<strong>und</strong>). Auch eine Infektion durch <strong>im</strong> Staub aufgewirbelte Eier ist möglich.<br />

Inkubationszeit<br />

Das Zeitintervall zwischen Aufnahme der Eier <strong>und</strong> Eiablage durch das Weibchen beträgt<br />

ca. einen Monat.<br />

Ansteckungsfähigkeit besteht etwa 4 Wochen nach der Infektion über die gesamte<br />

Dauer des Wurmbefalls.<br />

Krankheitsbild<br />

Ganz häufig bleibt die Infektion unbemerkt. Anzeichen für einen Wurmbefall kann aber<br />

nächtlicher Juckreiz in der Aftergegend sein, der zu Schlafstörungen führt <strong>und</strong> zu<br />

Hautreizungen durch intensives Kratzen. Ein andauernder nächtlicher Juckreiz sollte<br />

Anlass sein, den Arzt aufzusuchen.<br />

Therapie<br />

Der Arzt verordnet ein rezeptpflichtiges Medikament gegen Würmer. Gleichzeitig müssen<br />

allgemeine hygienische Maßnahmen durchgeführt werden, um eine Wiederansteckung<br />

zu verhindern. Dazu gehören täglicher Wechsel von Unter- <strong>und</strong> Bettwäsche, waschen<br />

der Wäsche möglichst bei 60 Grad Celsius, gründliches Händewaschen nach dem<br />

Stuhlgang <strong>und</strong> vor dem Essen, die Berührung der Aftergegend möglichst vermeiden <strong>und</strong><br />

die Fingernägel kurz schneiden. Meist ist eine Wiederholung der Behandlung nach 2 bis<br />

3 Wochen erforderlich Bei hartnäckigen Verläufen kann eine gleichzeitige Behandlung<br />

aller Familienmitglieder erforderlich sein.<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Ein gesetzliches Besuchsverbot gibt es nicht.


- 88 -<br />

38. Zecken – nicht meldepflichtig<br />

Zecken (wichtigster Vertreter Ixodes ricinus, auch Holzbock genannt) leben in Bodennähe<br />

auf Gräsern, Sträuchern <strong>und</strong> <strong>im</strong> Unterholz. Wir streifen sie an Waldrändern,<br />

Wiesen, aber auch <strong>im</strong> Garten be<strong>im</strong> Vorbeigehen ab. Zecken können - in regional unterschiedlichem<br />

Maße - mit Krankheitserregern verseucht sein (in den FSME-Endemiegebieten<br />

in Deutschland sind ca. 0,1 bis 5 % der Zecken mit dem Virus infiziert, 10 bis 35<br />

% der Zecken können mit Borrelien befallen sein) <strong>und</strong> diese be<strong>im</strong> Blutsaugen an den<br />

Menschen weitergeben. Sie übertragen in Mitteleuropa zwei bedeutende<br />

Infektionskrankheiten: Die Frühsommermeningoenzephalitis (FSME) <strong>und</strong> die Lyme-<br />

Borreliose. Beide Erkrankungen können zu Entzündungen der Hirnhäute, des Gehirns,<br />

der Nerven <strong>und</strong> des Rückenmarks führen. Nicht jeder Stich einer infizierten Zecke führt<br />

zu einer Ansteckung <strong>und</strong> nur bei 30 % der Infizierten treten Krankheitserscheinungen<br />

auf.<br />

Die FSME oder Gehirnhautentzündung nach Zeckenstich wird durch Viren verursacht.<br />

Gegen die FSME kann man sich durch Impfung schützen.<br />

Die Borreliose wird durch Bakterien verursacht, sie kommt weltweit vor. Neben den<br />

oben beschriebenen Krankheitserscheinungen können bei der Borreliose zusätzlich<br />

Erkrankungen der Gelenke, der Haut <strong>und</strong> des Herzens auftreten. Ein Borrelien-Impfstoff<br />

für Europa steht bisher nicht zur Verfügung. Da es sich um eine bakterielle Erkrankung<br />

handelt, kann sie aber mit einem Antibiotikum behandelt werden.<br />

Entfernen von Zecken<br />

Die Zecke sollte sobald wie möglich entfernt werden. Mit einer Pinzette fassen Sie die<br />

Zecke möglichst weit vorne <strong>und</strong> ziehen sie langsam von der Einstichstelle weg. Wichtig<br />

ist, dass die Zecke weder gequetscht noch beschädigt wird, da dann vermehrt Viren <strong>und</strong><br />

Bakterien in den menschlichen Körper gelangen. Aus dem gleichen Gr<strong>und</strong> dürfen kein<br />

Öl, Alkohol, Nagellackentferner oder Cremes angewandt werden. Nach Entfernung der<br />

Zecke muss die W<strong>und</strong>e desinfiziert werden. Der Hausarzt sollte informiert werden <strong>und</strong><br />

sich die Stichstelle ansehen. Tritt eine Rötung - auch noch nach Tagen oder Wochen - <strong>im</strong><br />

Bereich der Stichstelle auf, ist auf jeden Fall erneut der Hausarzt aufzusuchen, weil dies<br />

das Zeichen für eine Borreliose sein kann.<br />

Vorbeugung<br />

Wenn Sie mit den Kindern längere oder häufigere Waldspaziergänge <strong>und</strong><br />

Außenaktivitäten <strong>im</strong> freien Gelände planen, ist es sinnvoll, mit den Eltern über die<br />

Möglichkeit des Zeckenbefalls zu sprechen.<br />

Bei Waldspaziergängen wird empfohlen, geschlossene Kleidung, z. B. Jeans <strong>und</strong><br />

langärmelige Hemden <strong>und</strong> festes Schuhwerk sowie eine Kopfbedeckung zu tragen.<br />

Nach Aufenthalt in freier Natur sorgfältiges Absuchen des Körpers nach Zecken. Falls<br />

Sie nach dem Spaziergang bei einem Kind oder bei sich selbst eine Zecke entdecken,<br />

sollte diese so bald wie möglich entfernt werden. Auch die Eltern des Kindes sollten<br />

davon informiert werden.


- 89 -<br />

Sollte Ihnen <strong>im</strong> Verlauf der darauffolgenden Tage oder Wochen eine Rötung <strong>im</strong> Bereich<br />

der Stichstelle auffallen, so machen Sie bitte die Eltern darauf aufmerksam <strong>und</strong><br />

empfehlen ihnen auf jeden Fall, das Kind be<strong>im</strong> Hausarzt oder Kinderarzt vorzustellen.<br />

Der <strong>Ostalbkreis</strong> gilt als Risikogebiet für FSME- Erkrankungen. Eine Impfung ist<br />

deshalb für alle Personen, auch für Kinder, empfehlenswert, die sich <strong>im</strong> <strong>Ostalbkreis</strong><br />

aufhalten <strong>und</strong> dabei ein Zeckenstichrisiko haben. In den Öffentlichen Impfempfehlungen<br />

für Baden Württemberg wird die Impfung gegen FSME ohne geografische<br />

Einschränkung für ganz Baden Württemberg empfohlen.


- 90 -<br />

Kapitel 4: Chronische Krankheiten<br />

1. Epilepsie (Anfallsleiden)<br />

Die Epilepsie beruht auf einer Funktionsstörung der Nervenzellen <strong>im</strong> Gehirn <strong>und</strong> kann in<br />

jedem Lebensalter beginnen. Etwa 1 % aller Menschen erkranken an einer Epilepsie. Die<br />

Krampfanfälle können sehr verschieden aussehen <strong>und</strong> unterschiedliche Ursachen (eine<br />

Hirnschädigung wie z. B. eine Narbe, ein Tumor oder eine Fehlbildung oder eine<br />

erbliche Veranlagung) haben. Durch eine medikamentöse Behandlung kann in den<br />

meisten Fällen erreicht werden, dass keine Anfälle mehr auftreten.<br />

Die wichtigsten Formen sind:<br />

Grand mal-Anfälle - große generalisierte Krampfanfälle<br />

Symptome:<br />

Bewusstlosigkeit, Anspannung des ganzen Körpers, gefolgt von rhythmischen<br />

Zuckungen, die an Heftigkeit zunehmen, blass-blaue Hautverfärbung, häufig<br />

unwillkürlicher Urinabgang, Speichelaustritt aus dem M<strong>und</strong> <strong>und</strong> Bissverletzungen der<br />

Zunge.<br />

Dauer: meist 1 bis 2 Minuten<br />

"Kleine Anfälle" - treten in verschiedenen Formen auf:<br />

Absencen - d. h. Bewusstseinspausen<br />

Symptome:<br />

Das Kind ist für einige Sek<strong>und</strong>en "abwesend" <strong>und</strong> nicht ansprechbar. Es unterbricht<br />

seine Tätigkeit <strong>und</strong> schaut starr auf einen Punkt. Diese Anfälle werden zu Beginn der<br />

Krankheit oft nicht erkannt oder als dumme Angewohnheit angesehen.<br />

Psycho-motorische Anfälle<br />

Symptome:<br />

Unmotivierte Schmatz- Schluck- <strong>und</strong> Leckbewegungen, Nesteln mit den Händen,<br />

unverständliches Reden, plötzliche Erregungszustände oder Wutausbrüche, zielloses<br />

Umherlaufen bei getrübtem Bewusstsein.<br />

Dauer: einige Minuten<br />

Es gibt zahlreiche weitere Anfallsformen, die aber <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>alltag normalerweise<br />

nicht vorkommen. Epileptische Anfälle können als Anfallsserie auftreten (Wiederholung<br />

der Anfälle innerhalb von Minuten oder St<strong>und</strong>en) oder in einen epileptischen Zustand<br />

(Status) übergehen (der Anfall dauert länger als 15 Minuten oder das Kind kommt<br />

zwischen den Anfällen nicht zu Bewusstsein).<br />

Bei jedem Verdacht auf ein noch nicht bekanntes Anfallsgeschehen sollten sofort die<br />

Eltern informiert werden. Wichtig für die Diagnosestellung ist eine exakte Beschreibung<br />

des Geschehens mit Zeitdauer.


- 91 -<br />

Die Diagnose wird von einem spezialisierten Kinderarzt oder Neurologen gestellt. Ein<br />

wichtiges unverzichtbares Hilfsmittel ist dabei das EEG (Abkürzung für<br />

Elektroenzephalogramm), das bei einer epileptischen Aktivität typische Kurvenverläufe<br />

zeigt, auch wenn gerade kein Anfall besteht. Ein normales EEG schließt allerdings eine<br />

Epilepsie nicht aus.<br />

Die Behandlung erfolgt hauptsächlich mit Medikamenten, die regelmäßig<br />

eingenommen werden müssen. Die Suche nach den richtigen Medikamenten unter<br />

denen Anfallsfreiheit besteht, kann manchmal Monate dauern. Die Medikamente wirken<br />

gezielt gegen Anfälle. Sie sind keine Beruhigungsmittel.<br />

Wichtig ist die Information der Erzieherinnen durch die Eltern <strong>und</strong> evtl. den<br />

behandelnden Arzt. Die Erzieherinnen sollten mit den Eltern besprechen:<br />

Wann <strong>und</strong> welche Medikamente n<strong>im</strong>mt das Kind? – Siehe hierzu auch den<br />

Musterbrief auf Seite 26 zur Verordnung von Bedarfsmedikation!<br />

Wie sehen mögliche Nebenwirkungen bei Über- oder Unterdosierung aus?<br />

Ist das Kind anfallsfrei?<br />

Wie sieht ein eventueller Anfall aus? Gezielt nach Vorboten (sog. „Aura“) oder<br />

eventuellem Auslöser fragen (z.B. durch Lichtblitze)!<br />

Was soll die Erzieherin dann tun?<br />

Wann sollen sie die Eltern anrufen <strong>und</strong> wann einen Arzt (Name des behandelnden<br />

Arztes, Telefonnummer des Krankenwagens <strong>und</strong> des Rettungsdienstes)?<br />

Wofür (z. B. <strong>Kindergarten</strong>weg) braucht das Kind Aufsicht bzw. Begleitung?<br />

Anfallskranke Kinder dürfen am Sport teilnehmen, wenn aus Sicht der behandelnden<br />

Ärzte keine anderslautenden Empfehlungen gegeben wurden <strong>und</strong> einige<br />

Einschränkungen bei der Teilnahme am Sport beachtet werden, z. B.<br />

Sind Sportarten mit Absturzgefahr (Hochreck, Ringe, Seile, Stangen) ungeeignet.<br />

Schw<strong>im</strong>men <strong>und</strong> Baden darf nur unter sorgfältiger <strong>und</strong> ständiger Aufsicht in<br />

Badeanstalten stattfinden. Offene Gewässer sind nicht geeignet. Auf Springen <strong>und</strong><br />

Tauchen sollte verzichtet werden, ggf. sollte das Kind eine Schw<strong>im</strong>mweste tragen.<br />

Ungeachtet dieser allgemeinen Empfehlungen sollte in jedem Einzelfall mit den Eltern<br />

abgesprochen werden, inwieweit das Kind an sportlichen Aktivitäten teilnehmen darf,<br />

gegebenenfalls sollte eine ärztliche Stellungnahme eingeholt werden.<br />

Erste Hilfe – Maßnahmen<br />

In der Regel hört ein großer Anfall (Grand mal) nach 1 bis 3 Minuten von selbst auf, er<br />

ist trotz seines bedrohlichen Aussehens nicht lebensgefährlich. In den allermeisten Fällen<br />

ist deshalb eine ärztliche Maßnahme nicht erforderlich. Dauert ein großer Anfall aber<br />

länger als 3 bis 5 Minuten, so müssen besondere Maßnahmen zur Unterbrechung des<br />

Anfallsgeschehens ergriffen werden, so wie sie vorab mit den Eltern besprochen wurden.


- 92 -<br />

Zunächst allgemeine Maßnahmen: Das Kind soll nach Möglichkeit flach auf das Bett<br />

oder den Boden gelegt werden, um Sturzverletzungen zu vermeiden. Die Kleidung soll<br />

besonders am Hals gelockert werden. Es soll aus einer möglichen Gefahrenzone<br />

gebracht werden (Straßenverkehr, Wasser, scharfe Gegenstände oder Kanten). Das Kind<br />

sollte während des Anfalls beobachtet werden, damit sorgfältige Angaben über die Art<br />

<strong>und</strong> die Dauer dem Arzt geschildert werden können.<br />

Nach dem Anfall sollte das Kind in stabile Seitenlage gedreht werden. Meist ist das Kind<br />

nach dem Anfall schlaff <strong>und</strong> schläfrig, man sollte es schlafen lassen, evtl.<br />

Unruhezustände beruhigend begleiten. Ein Arzt muss gerufen werden, wenn der Anfall<br />

länger als 5 Minuten dauert, sich das Gesicht bläulich verfärbt oder die Verwirrtheit<br />

nach dem Anfall länger als 30 Minuten andauert <strong>und</strong> sofort wenn es sich um einen<br />

erstmals aufgetretenen Krampfanfall handelt.<br />

Kinder mit kleinen Anfällen bedürfen einer ruhigen <strong>und</strong> beschützenden Begleitung <strong>und</strong><br />

einer guten Beobachtung. Eine Unterbrechung des Anfallsgeschehens ist in aller Regel<br />

nicht erforderlich, auch wenn sich der Anfall über mehrere Minuten hinzieht. Nur wenn<br />

der Anfall nicht aufhört, muss hier der Arzt hinzugezogen werden.<br />

Versuchen Sie nicht während des Anfalls den Kiefer zu öffnen <strong>und</strong> gewaltsam<br />

Gegenstände (Keil) zwischen die Zähne zu schieben, um Wangen- oder Zungenbiss<br />

zu verhindern.


- 93 -<br />

2. Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)<br />

Merkblatt für diabetische Kinder<br />

Der Diabetes mellitus ist eine Erkrankung, die auch in frühen Lebensjahren auftreten<br />

kann. Es wird angenommen, dass in der B<strong>und</strong>esrepublik ca. 20 000 Kinder <strong>und</strong><br />

Jugendliche an Diabetes erkrankt sind. Diese Zahl ist so groß, dass jede Erzieherin <strong>und</strong><br />

jeder Erzieher damit rechnen muss, irgendwann einmal mit den Problemen eines<br />

diabetischen Kindes konfrontiert zu werden.<br />

Die Eltern diabetischer Kinder werden von den Ärzten darauf hingewiesen, dass der<br />

Diabetes des Kindes kein Gehe<strong>im</strong>nis bleiben soll. Diabetes ist weder ansteckend noch<br />

- bei richtiger Behandlung - in geistiger <strong>und</strong> körperlicher Hinsicht leistungsmindernd.<br />

Diabetische Kinder sind den Anforderungen des <strong>Kindergarten</strong>alltags in der Regel<br />

genauso gewachsen wie ihre Altersgenossen; sie sollten keine Sonderstellung genießen<br />

oder besonders nachsichtig behandelt werden. Die zweifellos vorhandenen Probleme<br />

der Erkrankung dürfen aber auch nicht bagatellisiert oder ignoriert werden.<br />

Folgende Hinweise sollen den Erzieherinnen <strong>und</strong> Erziehern die Aufgaben be<strong>im</strong><br />

Umgang mit den jungen Diabetikern erleichtern helfen:<br />

Wenn dem <strong>Kindergarten</strong> mitgeteilt wird, dass ein Kind zuckerkrank ist, sollen<br />

Gespräche mit den Eltern ergeben, inwieweit das Kind ärztlicherseits als voll belastbar<br />

angesehen wird. In der Regel ist eine volle Belastbarkeit gegeben, einschließlich<br />

Teilnahme am Turnen <strong>und</strong> Wandertagen.<br />

Fast alle diabetischen Kinder müssen täglich, meist mehrfach, Insulin spritzen, da<br />

der Diabetes auf einer Unfähigkeit der Bauchspeicheldrüse beruht, selbst genügend<br />

Insulin zu produzieren. Eine der Insulininjektionen erfolgt in der Regel morgens zu<br />

Hause vor dem ersten Frühstück. Manche Kinder benötigen Insulin vor dem<br />

Mittagessen <strong>und</strong> müssen das Insulin deshalb bis zu 30 Minuten vor Einnahme der<br />

Mahlzeit spritzen. Auch Blutzuckerbest<strong>im</strong>mungen können erforderlich sein, um<br />

Blutzuckerentgleisungen vorzubeugen. Die Hauptwirkung des Insulins, die Senkung<br />

des Blutzuckers, macht sich zumeist <strong>im</strong> Laufe des Vormittags, also bevorzugt während<br />

der <strong>Kindergarten</strong>zeit bemerkbar. Nicht <strong>im</strong>mer gelingt es, Nahrungszufuhr <strong>und</strong><br />

Insulinspritze so aufeinander abzust<strong>im</strong>men, dass der Blutzuckerwert <strong>im</strong><br />

Normalbereich oder <strong>im</strong> leicht erhöhten Bereich bleibt. Bei zu hohem Blutzuckspiegel<br />

(Hyperglykämie) muss dem Kind Insulin zugeführt werden (nach individuellem<br />

Spritzplan). Für den <strong>Kindergarten</strong>alltag von größerer Bedeutung ist das Auftreten von<br />

Unterzuckerreaktionen (Hypoglykämien), weil sie ein Eingreifen erforderlich machen.<br />

Die Anzeichen für eine solche Unterzuckerung sind unterschiedlich.<br />

Schweißausbrüche, Zittern, Herzklopfen, Blässe, Kopfschmerzen <strong>und</strong> unkontrollierte<br />

Reaktionen können Ausdruck der Unterzuckerung sein. In einem solchen Fall soll das<br />

Kind rasch etwas Zuckerhaltiges (Obst, Traubenzucker, Obstsaft, L<strong>im</strong>onade, Cola<br />

(keine „Light“-Produkte)) zugeführt bekommen. Die Unterzuckererscheinungen<br />

treten dann auf, wenn zuviel Insulin gespritzt wurde, wenn zu wenig gegessen


- 94 -<br />

worden ist oder wenn eine unvorhergesehene zu starke körperliche Tätigkeit vorlag.<br />

Bereits bei beginnender Unterzuckerung muss jede körperliche Tätigkeit unterbrochen<br />

werden. Während der Unterzuckerung ist auch die körperliche <strong>und</strong> geistige<br />

Leistungsfähigkeit des Kindes vorübergehend eingeschränkt. Bei einer Unterzuckerung<br />

darf das Kind auf keinen Fall unbeaufsichtigt bleiben.<br />

Diabetische Kinder sollten an Tagen, an denen Turnen stattfindet, etwas mehr zum<br />

Frühstück essen bzw. etwas weniger Insulin spritzen. Unterzuckerreaktionen, die mit<br />

Bewusstlosigkeit einhergehen, sind außerordentlich selten. Als beste Vorbeugemaßnahme<br />

gegen Unterzuckerung ist die regelmäßige Nahrungsaufnahme anzusehen.<br />

Je nach ärztlicher Verordnung soll das Kind ein zweites <strong>und</strong> evtl. drittes<br />

Frühstück einnehmen.<br />

Im allgemeinen sind die beschriebenen, durch die Insulinwirkung hervorgerufenen<br />

Unterzuckerreaktionen harmlos <strong>und</strong> vermeidbar. Treten solche Reaktionen jedoch<br />

häufig auf, ist eine ärztliche bzw. klinische Überprüfung der verordneten Insulindosis<br />

angezeigt. Deswegen sollten die Erzieher diabetischer Kinder die Eltern von<br />

derartigen Insulinreaktionen unbedingt unterrichten. Für den seltenen Fall einer<br />

mit Bewusstlosigkeit einhergehenden Unterzuckerreaktion sind Benachrichtigungsmöglichkeiten<br />

(Telefonkontakt mit dem Elternhaus <strong>und</strong> dem Notarzt) zu vereinbaren.<br />

Bei Kindern, die schon länger an Diabetes erkrankt sind, ergeben sich meist weniger<br />

Probleme, da sie sich an die dadurch veränderte Lebenssituation bereits gewöhnt<br />

haben. Die Neuerkrankung eines Kindes kann wegen des Krankenhausaufenthaltes<br />

<strong>und</strong> auch aufgr<strong>und</strong> der das Kind besonders am Anfang psychisch belastenden neuen<br />

Situation zu Problemen führen. Hier liegt eine wichtige Aufgabe für die Erzieher<br />

diabetischer Kinder vor, das Kind über diese Situation hinwegzubringen <strong>und</strong> es als<br />

"bedingt ges<strong>und</strong>" in den <strong>Kindergarten</strong>betrieb einzuordnen.<br />

Die allgemein angestrebte Zusammenarbeit zwischen Erzieher <strong>und</strong> Eltern ist <strong>im</strong> Falle<br />

des diabetischen Kindes von besonderer Bedeutung. Es muss ein Mittelweg zwischen<br />

Überbewertung <strong>und</strong> Bagatellisierung der Erkrankung gef<strong>und</strong>en werden. Die Erfüllung<br />

dieser Aufgabe durch Eltern, Ärzte <strong>und</strong> nicht zuletzt durch die Erzieher ist ein<br />

wichtiges F<strong>und</strong>ament für die psychische <strong>und</strong> körperliche Entwicklung des diabetischen<br />

Kindes.<br />

Quelle: Merkblatt für bayerische Erzieher von Prof. Dr. Hellmut Mehnert, München, übernommen<br />

aus dem Buch: Stoffwechselerkrankungen - herausgegeben von Hellmut Mehnert - Thieme<br />

Verlag


- 95 -<br />

3. Asthma bronchiale <strong>im</strong> Kindesalter<br />

Was ist Asthma bronchiale?<br />

Asthma bronchiale ist eine chronisch- entzündliche Erkrankung der Atemwege. Durch<br />

die erhöhte Entzündungsbereitschaft der Atemwege, die mit Schle<strong>im</strong>hautschwellung,<br />

Verengung der Atemwege (Bronchialobstruktion) <strong>und</strong> Ansammlung von zähem Schle<strong>im</strong><br />

einhergeht, kommt es zu anfallsweise auftretender Atemnot. Asthma bronchiale ist die<br />

häufigste chronische Erkrankung <strong>im</strong> Kindesalter.<br />

Ursachen<br />

Man unterscheidet das allergische vom nicht-allergischen Asthma sowie Mischformen.<br />

Bei Kindern kommt das allergische Asthma häufiger vor. Es wird bei entsprechender<br />

erblicher Veranlagung durch äußere Reize (Allergene) ausgelöst. Als Allergene spielen<br />

Hausstaubmilben, Tierhaare, Insektenstiche, Pollen, Sch<strong>im</strong>melpilze <strong>und</strong> Nahrungsmittelallergene<br />

eine entscheidende Rolle. Bei nicht-allergischem Asthma können<br />

Atemwegsinfekte, Medikamentenunverträglichkeiten oder die Einwirkung von giftigen<br />

(toxischen) bzw. reizenden Stoffen Asthmaanfälle auslösen.<br />

Symptome<br />

Bei einem Asthmaanfall kommt es zu akut auftretender Atemnot. Die Ausatmung ist<br />

erschwert, die Atmung ist pfeifend (Giemen). Es tritt ein trockener Husten, z. T.<br />

Hustenanfälle auf. Begleitend können Unruhezustände <strong>und</strong> Angstgefühle auftreten.<br />

Die Warnsignale eines Asthmaanfalls<br />

Jedes Kind spürt eine beginnende Atemnot, einen Infekt oder eine allergische Reaktion<br />

an unterschiedlichen körperlichen Veränderungen <strong>und</strong> Symptomen. Beispiel: Eine<br />

beginnende Atemnot n<strong>im</strong>mt ein Kind als Bauchweh wahr, ein anderes als einen<br />

Druck oder Zugehen <strong>im</strong> Hals oder einen Druck in der Brust <strong>und</strong> einen plötzlich<br />

beginnenden, zunehmenden Reizhusten. Es ist wichtig, alle vom Kind genannten<br />

Warnsignale ernst zu nehmen, so befremdlich sie auch sein mögen <strong>und</strong> mit ihm bei sich<br />

ergebenden Gelegenheiten darüber zu sprechen. Kinder sind jedoch oft ängstlich,<br />

wütend oder enttäuscht, wenn sie eine Atemnot oder schon wieder einen Infekt oder eine<br />

Allergie spüren <strong>und</strong> tun dann so, als ob sie gar nichts hätten.<br />

Asthma <strong>und</strong> Sport<br />

Asthma <strong>und</strong> Sport schließen sich gegenseitig nicht aus. Das Asthmaskind ist <strong>im</strong><br />

beschwerdefreien Intervall genauso gut belastbar wie gleichaltrige ges<strong>und</strong>e Kinder. Eine<br />

längerfristige Sportbefreiung sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Bei<br />

regelmäßiger Belastung n<strong>im</strong>mt Anstrengungsasthma ab. Durch die Teilnahme an<br />

sportlichen Aktivitäten kann sogar eine Verbesserung der Lungenfunktion erzielt werden.<br />

Genaue Absprachen <strong>und</strong> eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Erzieherinnen <strong>und</strong><br />

Eltern sind erforderlich. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen gibt es Phasen, in denen das<br />

asthmakranke Kind keinen Sport treiben sollte. Dies ist der Fall bei bestehender


- 96 -<br />

Atemnot, bei akuten Infekten, 2 bis 3 Tage nach einem starken Asthmaanfall sowie bei<br />

einer länger anhaltenden Verschlechterung der Lungenfunktion. Vorsicht ist auch bei<br />

starken Pollenallergikern während der Pollenflugzeit, bei Kindern mit erhöhter<br />

Überempfindlichkeit gegen Hausstaubmilben in verschmutzten <strong>und</strong> staubigen<br />

Sporthallen geboten. Personen, die das Kind be<strong>im</strong> Sport betreuen <strong>und</strong> beaufsichtigen,<br />

sollten sich auch mit entsprechender Handhabung <strong>und</strong> Indikation eines Dosieraerosols<br />

auskennen. Es empfiehlt sich teilweise, das Asthmaspray direkt bei der Erzieherin zu<br />

deponieren. Während sportlichen Aktivitäten sollte das Kind <strong>im</strong>mer die Möglichkeit<br />

haben individuelle Pausen einzulegen. Eine körperliche Überforderung sollte<br />

unbedingt vermieden werden.<br />

Was ist be<strong>im</strong> Sport zu beachten?<br />

Körperliche Anstrengung führt bei etlichen Asthmatikern zu Atemproblemen. Durch die<br />

verstärkte Ein- <strong>und</strong> Ausatmung bei körperlicher Belastung, der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Kältereizung <strong>und</strong> dem folgenden Feuchtigkeitsentzug der Bronchien können die<br />

Bronchien zum Anschwellen <strong>und</strong> die Bronchialmuskulatur zur Verkrampfung gebracht<br />

werden: die Folge ist Atemnot. Diese Asthmaform nennt man Anstrengungsasthma. Die<br />

Beschwerden treten in der Regel während oder 10 bis 30 Minuten nach der<br />

körperlichen Belastung auf. Daraus ist nicht die Konsequenz zu ziehen, dass Belastung<br />

sowie Sport absolut zu vermeiden sind. Die Art <strong>und</strong> Form der Belastung ist so zu<br />

gestalten, dass keine Atemnot auftritt.<br />

Um Atemnotsituationen auszuschließen sind folgende Vorbereitungen bzw.<br />

Sicherheitsvorkehrungen zu beachten:<br />

<br />

<br />

<br />

Asthmakranke Kinder sollten von ihrem Arzt opt<strong>im</strong>al medikamentös eingestellt<br />

werden.<br />

Vor dem Sport sollte insbesondere der Anstrengungsasthmatiker eine regelmäßige<br />

Inhalation mit seinem Dosieraerosol durchführen.<br />

Es soll eine allmählich steigende Belastung ausgeübt werden, um Atmung <strong>und</strong> Herz-<br />

Kreislauf langsam auf „Betriebstemperatur“ zu bringen.


- 97 -<br />

<br />

<br />

Be<strong>im</strong> Aufwärmtraining sollten schnelle Laufintervalle möglichst vermieden<br />

werden, da diese be<strong>im</strong> anstrengungsinduzierten Asthma häufig zu einer Verengung<br />

der Bronchien führen können. Um eine hohe Intensität bei Laufübungen während<br />

der Aufwärmphase zu vermeiden empfiehlt es sich, Hindernisse einzubauen, einen<br />

Linienlauf durchzuführen bzw. Materialien wie große Bälle be<strong>im</strong> Einlaufen zu<br />

verwenden.<br />

Auch zu Beginn des eigentlichen Sporttreibens ist eine allmähliche Belastungssteigerung<br />

sinnvoll. Das sogenannte Warming up wird fortgesetzt, schnelle abrupte<br />

Belastung mit hoher Intensität sollte während der ersten 10 Minuten vermieden<br />

werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte auf eine richtige Atemtechnik geachtet werden, mit<br />

Nasenatmung, Lippenbremse <strong>und</strong> Bauchatmung.<br />

Verhalten bei Atemnot während des Sports oder <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong>:<br />

Ruhe bewahren<br />

Ruhepause einlegen<br />

Atmen mit Lippenbremse<br />

Atemerleichternde Haltung einnehmen, Torwartstellung, Kutschersitz, flache Lagerung<br />

vermeiden!<br />

Ablenken, nicht auf Atemnotzustand konzentrieren<br />

Dosieraerosol einsetzen (Technik beachten)<br />

Schutzkappe vom M<strong>und</strong>stück entfernen<br />

Dosieraerosol kräftig schütteln<br />

Ausatmen<br />

Dosieraerosol mit dem Behälterboden nach oben halten<br />

Das M<strong>und</strong>stück mit den Lippen <strong>und</strong> Zähnen umschließen


- 98 -<br />

Einen Hub des Dosieraerosols auslösen <strong>und</strong> dabei gleichzeitig langsam <strong>und</strong> tief<br />

einatmen, damit das Medikament mit dem Atemstrom in die Lunge gelangt<br />

Dosieraerosol absetzen <strong>und</strong> die Luft einige Sek<strong>und</strong>en anhalten, damit sich der<br />

Medikamentennebel in der Lunge absetzen kann, danach ausatmen<br />

Gegebenenfalls wiederholen<br />

Falls auch nach zweiter Spraygabe nach 10 Minuten keine Besserung eintritt,<br />

sofort einen Arzt herbeiholen <strong>und</strong> die Eltern verständigen<br />

Kooperation Elternhaus <strong>und</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Der Dialog zwischen <strong>Kindergarten</strong> <strong>und</strong> Elternhaus muss aufgebaut <strong>und</strong> gepflegt werden.<br />

Oft sind es Kleinigkeiten, wie etwa die kurze Mitteilung, dass ein Kind schlecht<br />

geschlafen hat, die Information über ein neues Medikament, die helfen, ein<br />

verständnisvolles Umfeld in der <strong>Kindergarten</strong>gemeinschaft aufzubauen. Eine Information<br />

der Erzieherinnen über Krankheitsbild <strong>und</strong> -verlauf, aber auch die pädagogisch<br />

verantwortete Leistungsanforderung sind wichtig, um dem chronisch kranken Kind<br />

Normalität zu vermitteln, es aus dem Schonraum des Patienten herauszuholen, hin in<br />

das aktive Kl<strong>im</strong>a der <strong>Kindergarten</strong>gemeinschaft. Asthma- <strong>und</strong> allergiekranke Kinder sind<br />

häufig durch eine ausgesprochene Leistungsorientiertheit auffallend. Trotzdem darf man<br />

nicht vergessen, dass die Kinder nur bedingt ges<strong>und</strong> sind <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitlich gefährdet<br />

sind. Ein weiterer Teil der Kinder ist kompensiert chronisch krank. Sie sind <strong>im</strong><br />

<strong>Kindergarten</strong> unauffällig, verfügen aber über geringere körperliche <strong>und</strong> seelische<br />

Reserven. Ein weiterer Teil der Kinder zeigt massive Probleme mit entsprechenden<br />

Auffälligkeiten bei ständig reduzierter Leistungsfähigkeit. Das unkompensierte chronisch<br />

kranke Kind <strong>und</strong> seine Familie bedürfen dringend adäquater Beratung <strong>und</strong> Betreuung.<br />

Quelle: Informationsmappe der deutschen Asthmaklinik - Hochgebirgsklinik Davos-Wolfgang,<br />

CH-7265 Davos Wolfgang


- 99 -<br />

4. Integration chronisch kranker Kinder <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />

Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:<br />

Vor der Aufnahme in einen <strong>Kindergarten</strong> findet ein ausführliches Gespräch mit den<br />

Erziehungsberechtigten statt. Vorhandene Berichte von Kliniken <strong>und</strong> Ärzten werden<br />

dem <strong>Kindergarten</strong> zur Verfügung gestellt oder es gibt die Möglichkeit, mit<br />

medizinischem Fachpersonal Kontakt aufzunehmen. (Wichtig: Entbindung von der<br />

ärztlichen Schweigepflicht)<br />

In einer Besprechung mit allen Erzieherinnen muss diesen eine R<strong>und</strong>information<br />

über das betroffene Kind gegeben werden.<br />

Folgende Fragen sind zu klären:<br />

- Braucht das Kind regelmäßig Medikamente?<br />

- Gibt es ein Notfallmedikament?<br />

- Entstehen Fragestellungen bei der Aufsicht?<br />

- Wie erreicht die Erzieherin den Erziehungsberechtigten <strong>im</strong> Notfall?<br />

<br />

Jeder Erzieherin sollten schriftliche Gr<strong>und</strong>informationen jederzeit zugänglich sein.


- 100 -<br />

Kapitel 5: Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in<br />

Kindergärten<br />

Am 01.01.2001 trat das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. Hierdurch ergaben<br />

sich auch Änderungen für Schulen <strong>und</strong> sonstige Gemeinschaftseinrichtungen incl.<br />

Kindergärten (6. Abschnitt IfSG). Den Gesetzestext mit Erläuterungen finden Sie auf den<br />

Seiten 30 bis 35.<br />

1. Belehrung der Beschäftigten<br />

In § 35 ist festgelegt, dass Erzieherinnen <strong>und</strong> anderes Personal, das Kontakt zu den<br />

Kindern hat, vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit <strong>und</strong> später mindestens <strong>im</strong> Abstand<br />

von 2 Jahren vom Arbeitgeber über die Pflichten nach § 34 zu belehren ist. Über diese<br />

Belehrungen ist jeweils ein Protokoll zu erstellen, welches be<strong>im</strong> Arbeitgeber für die Dauer<br />

von 3 Jahren aufzubewahren ist. Dieses Protokoll kann <strong>im</strong> Rahmen der<br />

infektionshygienischen Überwachung nach § 36 durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt eingesehen<br />

werden.<br />

Für diese Belehrung wurde vom Sozialministerium Baden-Württemberg ein Merkblatt<br />

<strong>und</strong> eine Mustererklärung zur Verfügung gestellt. Sie finden sie auf den nächsten Seiten.


- 101 -<br />

Stempel der Einrichtung<br />

Belehrung gemäß § 35 IfSG<br />

Merkblatt für die Beschäftigten in Schulen <strong>und</strong> Gemeinschafteinrichtungen<br />

Vorbemerkung<br />

Am 01.01.2001 wurde das B<strong>und</strong>es-Seuchengesetz durch das Infektionsschutzgesetz<br />

(IfSG) abgelöst. Das IfSG hat zum Leitsatz „Prävention durch Information <strong>und</strong><br />

Aufklärung“ <strong>und</strong> setzt insgesamt sehr stark auf Eigenverantwortung sowie Mitwirkung<br />

<strong>und</strong> Zusammenarbeit der Beteiligten.<br />

Der 6. Abschnitt des IfSG enthält besondere Vorschriften für die Schulen <strong>und</strong><br />

Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Betreute <strong>und</strong> Betreuer täglich <strong>im</strong> engen Kontakt<br />

miteinander stehen. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von<br />

Krankheitserregern, die bei Risikogruppen (z. B. bei Kindern) schwere Krankheitsverläufe<br />

verursachen können. Der beigefügte Auszug aus dem Gesetzestext informiert<br />

Sie über die vorgesehenen Mitwirkungsverpflichtungen für die Beschäftigten in den<br />

Gemeinschaftseinrichtungen.<br />

Eine wichtige Neuerung betrifft Lehrer, Lehramtsanwärter sowie Schulbedienstete.<br />

Bislang wurde von diesen Personen u. a. verlangt, dass vor erstmaliger Aufnahme ihrer<br />

Tätigkeit das Vorliegen einer Tuberkulose durch einen Tuberkulintest <strong>und</strong> eine<br />

Röntgenaufnahme der Atmungsorgane ausgeschlossen wird. Das IfSG verzichtet auf<br />

solche Untersuchungen <strong>und</strong> sieht stattdessen eine Belehrung durch den Arbeitgeber oder<br />

Dienstherrn vor. Dadurch sollen die Betroffenen in die Lage versetzt werden,<br />

Hinderungsgründe an sich selbst festzustellen. Die Belehrung ist mindestens alle zwei<br />

Jahre zu wiederholen.<br />

Damit Sie die ges<strong>und</strong>heitliche Anforderungen, Mitwirkungsverpflichtungen <strong>und</strong><br />

Verbote, die in § 34 IfSG dargelegt sind, in eigener Verantwortung umsetzen<br />

können, wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren<br />

- über die Erkrankungen, die in § 34 Abs.1 <strong>und</strong> Abs.3 IfSG aufgezählt<br />

sind <strong>und</strong><br />

- über die besonderen Vorkehrungen bei Ausscheidung best<strong>im</strong>mter<br />

Krankheitserreger.<br />

An wen richten sich die §§ 34 <strong>und</strong> 35 IfSG?<br />

Von den Regelungen betroffen sind insbesondere Schüler, Kinder in<br />

Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Lehrer, Erzieher <strong>und</strong> sonstige Personen in der<br />

Kinderbetreuung, die Kontakt zu den Betreuten haben <strong>und</strong> dadurch eine Gefahrenquelle<br />

darstellen können.


- 102 -<br />

Welche Vorschriften bestehen hinsichtlich einer Tätigkeitsbeschränkung?<br />

Folgende Personen dürfen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige<br />

Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den Betreuten haben:<br />

Personen,<br />

die an einer der in § 34 Abs. 1 IfSG genannten Erkrankungen leiden oder dessen<br />

verdächtig sind oder die verlaust sind<br />

die Ausscheider einer der in § 34 Abs. 2 IfSG genannten Krankheitserreger sind<br />

<strong>und</strong> keine Erlaubnis des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes vorweisen können, dass sie ihrer Tätigkeit<br />

trotzdem nachgehen können<br />

in deren Wohngemeinschaft eine der Erkrankungen ärztlich diagnostiziert wurde,<br />

die in § 34 Abs. 3 IfSG aufgeführt ist.<br />

Dieses Verbot soll eine Verbreitung der Krankheitserreger vermeiden, indem die<br />

Kontaktmöglichkeiten in der Gemeinschaftseinrichtung unterbrochen werden. Es umfasst<br />

die genannten Tätigkeiten in allen Räumen <strong>und</strong> Einrichtungen der<br />

Gemeinschaftseinrichtung <strong>und</strong> darüber hinaus auch bei Veranstaltungen, die außerhalb<br />

der Einrichtung stattfinden, wie z. B. dem Wandertag oder Sportveranstaltungen.<br />

Das bedeutet, dass Lehrer keinen Unterricht halten dürfen, Erzieher nicht bei der<br />

Betreuung der Kinder mitwirken dürfen, Hausmeister z. B. den häufig in den Pausen<br />

praktizierten Verkauf von Lebensmitteln an Schüler nicht durchführen dürfen, bis nach<br />

ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Das<br />

IfSG verbietet nicht, dass die betreffenden Personen andere Tätigkeiten - auch in der<br />

Gemeinschaftseinrichtung - ausüben, wie z. B. Bürotätigkeiten.<br />

Wer muss darüber informiert werden?<br />

Der Arbeitgeber oder Dienstherr muss unverzüglich von Ihnen über die genannten<br />

meldepflichtigen Tatbestände informiert werden.<br />

Bestehen Ausnahmeregelungen?<br />

Die „Pflichten <strong>und</strong> Verbote“ in den §§ 34 <strong>und</strong> 35 können <strong>im</strong> Einzelfall zu<br />

unverhältnismäßigen Regelungen führen. Die zuständige Behörde kann deshalb <strong>im</strong><br />

Einvernehmen mit dem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt Ausnahmen hiervon zulassen.<br />

Wann ist eine Wiederzulassung in Schulen <strong>und</strong> Gemeinschaftseinrichtungen<br />

möglich?<br />

Merkblätter des Landesges<strong>und</strong>heitsamts bzw. des Robert Koch-Instituts enthalten<br />

Kriterien für eine Wiederzulassung, z. B. nach einer Infektionskrankheit, sowie Angaben<br />

zum Umgang mit klinisch ges<strong>und</strong>en Ausscheidern. Darüber informiert Sie Ihr<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt.<br />

Erklärung<br />

Nachdem Sie dieses Merkblatt gelesen <strong>und</strong> die „Pflichten <strong>und</strong> Verbote“ verstanden<br />

haben, bitten wir Sie, zu unterschreiben, wenn Ihnen keine Tatsachen für ein<br />

Tätigkeitsverbot bekannt sind.


- 103 -<br />

Erklärung<br />

Frau/Herr<br />

geb. am<br />

Straße /Hausnummer<br />

Postleitzahl/Ort<br />

Ich erkläre hiermit, dass ich gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (lfSG) über die ges<strong>und</strong>-<br />

heitlichen Anforderungen <strong>und</strong> Mitwirkungspflichten nach § 34 lfSG aufgeklärt wurde.<br />

Mir sind keine Tatsachen bekannt, die für ein Tätigkeitsverbot nach § 34 lfSG sprechen.<br />

Treten vor, bei oder nach der Aufnahme der Tätigkeit Hinderungsgründe nach § 34 IfSG<br />

auf, bin ich verpflichtet, diese unverzüglich meinem Arbeitgeber mitzuteilen.<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift


- 104 -<br />

2. Belehrung der Sorgeberechtigten<br />

§ 34 Abs. 5 legt fest, dass die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung die Sorgeberechtigten<br />

der neu aufgenommenen Kinder belehren muss über deren Mitteilungspflichten<br />

be<strong>im</strong> Auftreten einer der <strong>im</strong> § 34 Absatz 1, 2 oder 3 genannten Tatbestände<br />

(Auftreten von Infektionskrankheiten oder Verlausung).<br />

Die Form dieser Belehrung (schriftlich oder mündlich) ist nicht vorgeschrieben. Es ist<br />

jedoch empfehlenswert, dass sie schriftlich erfolgt <strong>und</strong> von den Sorgeberechtigten<br />

bestätigt wird, analog zur Belehrung der Beschäftigten.<br />

Für diese Belehrung wurden vom Sozialministerium Baden-Württemberg ebenfalls<br />

Merkblätter in Deutsch <strong>und</strong> in verschiedenen anderen Sprachen zur Verfügung gestellt.<br />

Sie finden sie auf den nächsten Seiten zusammen mit einer Mustererklärung, die von<br />

den Sorgeberechtigten unterschrieben werden kann.


- 105 -<br />

Stempel der Einrichtung<br />

BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH!<br />

Belehrung für Eltern <strong>und</strong> sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 Satz 2<br />

Infektionsschutzgesetz (IfSG)<br />

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat <strong>und</strong> dann die Schule oder andere<br />

Gemeinschaftseinrichtungen besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es<br />

andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade<br />

Säuglinge <strong>und</strong> Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt <strong>und</strong> können<br />

sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.<br />

Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten,<br />

Verhaltensweisen <strong>und</strong> das übliche Vorgehen unterrichten, wie es das<br />

Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass<br />

Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder<br />

Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit <strong>und</strong><br />

vertrauensvolle Zusammenarbeit.<br />

Das Gesetz best<strong>im</strong>mt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere<br />

Gemeinschaftseinrichtungen gehen darf, wenn<br />

1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen<br />

verursacht wird. Dazu gehören Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose <strong>und</strong> durch<br />

EHEC-Bakterien verursachter Brechdurchfall sowie die bakterielle Ruhr. Alle diese<br />

Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt<br />

das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest <strong>und</strong> Kinderlähmung, es<br />

ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger nach Deutschland<br />

mitgebracht <strong>und</strong> hier weiter übertragen werden);<br />

2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer <strong>und</strong> kompliziert<br />

verläuft bzw. verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach,<br />

Windpocken, Hirnhautentzündung durch Haemophilus influenzae b-Bakterien,<br />

Meningokokken-Infektionen, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis (infektiöse<br />

Gelbsucht) A <strong>und</strong> E (E ist bei uns ebenfalls nicht verbreitet, kann aber aus dem<br />

Urlaub mitgebracht werden);<br />

3. es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet <strong>und</strong> die Behandlung noch nicht<br />

abgeschlossen ist;<br />

4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Magen-Darm-<br />

Erkrankung erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.<br />

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich.<br />

Viele Brechdurchfälle <strong>und</strong> Hepatitis A <strong>und</strong> E kommen durch Schmierinfektionen<br />

zustande oder es handelt sich um sogenannte Lebensmittelinfektionen. Die<br />

Übertragung erfolgt dabei durch mangelnde Händehygiene bzw. durch verunreinigte


- 106 -<br />

Lebensmittel, nur selten über Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Durch<br />

Tröpfchen werden z. B. Masern, Mumps, Windpocken <strong>und</strong> Keuchhusten übertragen. Die<br />

Verbreitung von Krätzmilben, Läusen sowie der ansteckenden Borkenflechte erfolgt über<br />

Haar- <strong>und</strong> Hautkontakte.<br />

Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für<br />

eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie deshalb, bei<br />

ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes <strong>im</strong>mer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes<br />

in Anspruch zu nehmen (z. B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem<br />

Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag <strong>und</strong> anderen besorgniserregenden<br />

Symptomen, wie z. B. abnormem Husten oder Halsschmerzen mit auffallendem<br />

M<strong>und</strong>geruch) oder auch bei Läusebefall.<br />

Ihr Haus- oder Kinderarzt wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder<br />

wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine<br />

Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem<br />

Infektionsschutzgesetz verbietet.<br />

Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar <strong>im</strong> Krankenhaus behandelt werden,<br />

benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich <strong>und</strong> teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1<br />

bis 4 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer<br />

Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.<br />

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z. B. über<br />

Tröpfchen be<strong>im</strong> Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies<br />

bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt<br />

haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In<br />

einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das<br />

Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren.<br />

Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch<br />

werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit<br />

mit dem Stuhl ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung der<br />

Spielkameraden, Mitschüler oder des Personals. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb<br />

vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-,<br />

Paratyphus- <strong>und</strong> Shigellenruhr-Bakterien nur mit Genehmigung <strong>und</strong> nach Belehrung<br />

des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen.<br />

Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden<br />

Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese<br />

Krankheitserreger schon aufgenommen haben <strong>und</strong> dann ausscheiden, ohne selbst<br />

erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.<br />

Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen<br />

Gemeinschaftseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht<br />

erkranktes Kind, können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt<br />

erhalten.<br />

Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen<br />

Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) <strong>und</strong> Hepatitis A<br />

stehen Schutz<strong>im</strong>pfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie,<br />

dass ein opt<strong>im</strong>aler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.<br />

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt<br />

oder an Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.


- 107 -<br />

Erklärung<br />

Frau/Herr _______________________________________________________________<br />

geb. am ________________________________________________________________<br />

Straße /Hausnummer ____________________________________________________<br />

Postleitzahl/Ort __________________________________________________________<br />

Ich erkläre hiermit, dass ich gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG) über<br />

die ges<strong>und</strong>heitlichen Anforderungen <strong>und</strong> Mitwirkungspflichten nach § 34 lfSG aufgeklärt<br />

wurde, soweit sie meinen Sohn/ meine Tochter ___________________________ betreffen.<br />

Mir sind keine Tatsachen bekannt, die jetzt für ein Besuchsverbot nach § 34 lfSG sprechen.<br />

Treten während des <strong>Kindergarten</strong>besuchs solche Tatsachen nach § 34 IfSG auf, bin ich verpflichtet,<br />

diese unverzüglich mitzuteilen.<br />

Ort/Datum __________________________<br />

Unterschrift __________________________


- 108 -


- 109 -


- 110 -<br />

Französisch


- 111 -


- 112 -


- 113 -<br />

Griechisch


- 114 -


- 115 -


- 116 -


- 117 -


- 118 -<br />

Italienisch


- 119 -


- 120 -<br />

Kroatisch


- 121 -


- 122 -


- 123 -<br />

Portugiesisch


- 124 -


- 125 -


- 126 -<br />

Russisch


- 127 -


- 128 -<br />

Spanisch


- 129 -


- 130 -<br />

Türkisch


- 131 -


- 132 -<br />

3. Erstellung von <strong>Hygiene</strong>plänen<br />

Mit der Verpflichtung zur Erstellung der <strong>Hygiene</strong>pläne nach § 36 Abs. 1 wird der Zweck<br />

verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu mindern. Da dies für die<br />

meisten Einrichtungen eine neue Verpflichtung ist, sollen die <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter dabei<br />

Hilfestellung leisten. Die schon bisher in § 9 ÖGDG (Öffentliches <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sdienstgesetz)<br />

geregelte hygienische Überwachung durch die <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sämter bleibt<br />

unberührt (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 IfSG). Unabhängig hiervon ist es eine eigene Aufgabe<br />

der Einrichtungen, sich mit den sie betreffenden infektionshygienischen Problemen<br />

auseinanderzusetzen <strong>und</strong> <strong>Hygiene</strong>pläne zu erstellen.<br />

Dabei können Festlegungen für Reinigungsmaßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> (siehe<br />

Seite 23) Bestandteil eines solchen <strong>Hygiene</strong>plans sein.<br />

Das schrittweise Vorgehen be<strong>im</strong> Erstellen eines <strong>Hygiene</strong>planes ist auf der nächsten Seite<br />

zusammengefasst.<br />

Auf der übernächsten Seite finden Sie einen Musterhygieneplan.<br />

Das Landesges<strong>und</strong>heitsamt hat 2004 ebenfalls einen Musterhygieneplan für Schulen<br />

<strong>und</strong> ähnliche Gemeinschaftseinrichtungen veröffentlicht, den Sie <strong>im</strong> Internet unter der<br />

Adresse www.ges<strong>und</strong>heitsamt-bw.de finden <strong>und</strong> dort unter Fachpublikationen, dann<br />

<strong>Hygiene</strong> <strong>und</strong> Infektionsschutz, herunterladen oder ausdrucken können.


- 133 -<br />

Schritte bei der Erstellung eines <strong>Hygiene</strong>plans<br />

1. Analyse der Infektionsgefahren<br />

Im ersten Schritt sollte analysiert werden,<br />

a) welche Infektionsrisiken<br />

b) durch welche Personen<br />

c) durch welche sonstigen Ursachen bestehen.<br />

Je nach Art der Einrichtung ist dabei zwischen den verschiedenen Bereichen (z. B.<br />

Unterbringungsbereich, Küchenbereich, Sanitärbereich, Schw<strong>im</strong>m- <strong>und</strong> Badebereich)<br />

zu differenzieren.<br />

2. Bewertung der Risiken<br />

Im zweiten Schritt sollte bewertet werden,<br />

a) welche Risiken ausreichend niedrig sind <strong>und</strong> deshalb hingenommen werden<br />

können <strong>und</strong><br />

b) bei welchen Risiken risikomin<strong>im</strong>ierende Maßnahmen (bis hin zu einem hinzunehmenden<br />

Niveau) ergriffen werden sollten.<br />

3. Risikomin<strong>im</strong>ierung<br />

Im dritten Schritt sollten die konkreten Maßnahmen festgelegt werden, mit denen ein<br />

Risiko vermindert werden kann (z. B. Festlegung von Reinigungs- oder Desinfektionsmaßnahmen,<br />

Einmalhandtücher <strong>und</strong> Seife in Gemeinschaftseinrichtungen,<br />

Zurverfügungstellung von separaten Toiletten bei best<strong>im</strong>mten Krankheiten, Trennung<br />

best<strong>im</strong>mter Personengruppen).<br />

4. Festlegung von Überwachungsverfahren<br />

Im vierten Schritt sollten Methoden festgelegt werden, wie die Einhaltung der<br />

Risikomin<strong>im</strong>ierungsmaßnahmen mit einem vertretbaren Aufwand überwacht werden<br />

kann (z. B. regelmäßige Kontrolle vor Ort durch einen Beauftragten der Einrichtung,<br />

schriftliche Dokumentation der Maßnahmen mit Checklisten oder Formblättern).<br />

5. Überprüfung des <strong>Hygiene</strong>plans<br />

Es sollten Zeitabschnitte festgelegt werden, nach denen die Effizienz <strong>und</strong> die<br />

Aktualität der <strong>Hygiene</strong>pläne <strong>im</strong> Team überprüft <strong>und</strong> ggf. Veränderungen festgelegt<br />

werden (z.B. einmal jährlich).<br />

6. Dokumentation, Schulung<br />

Im sechsten Schritt sollten Einzelheiten der Dokumentation des <strong>Hygiene</strong>plans <strong>und</strong> die<br />

Information bzw. Schulung der Beteiligten festgelegt werden.<br />

aus: Bales/Baumann, Kommentar zum Infektionsschutzgesetz


- 134 -<br />

(Muster)-<strong>Hygiene</strong>plan für Kindergärten<br />

Was Wann Womit* Wie Wer<br />

Fußböden in<br />

Aufenthalts-,<br />

Schlaf-, Gruppen<strong>und</strong><br />

Mehrzweckräumen<br />

2 bis 3 x wöchentl.<br />

<strong>und</strong> nach Bedarf<br />

Reinigungsmittel feucht wischen Reinigungspersonal<br />

Sanitärbereichen<br />

Tische/Stühle<br />

1xtäglich<br />

1 x pro Woche<br />

<strong>und</strong> nach Bedarf<br />

Reinigungsmittel<br />

feucht wischen/<br />

desinfizieren<br />

Reinigungspersonal<br />

Fenster, Schränke,<br />

Heizkörper, Regale,<br />

Beleuchtung<br />

WC/Urinal<br />

mindestens<br />

1 bis 2 x jährlich<br />

<strong>und</strong> nach<br />

Bedarf<br />

1 x täglich, bei<br />

Verschmutzung<br />

sofort<br />

Reinigungsmittel<br />

mit separaten<br />

Tüchern feucht<br />

wischen<br />

Reinigungspersonal<br />

Handwaschbecken 1 x täglich Reinigungsmittel feucht wischen Reinigungspersonal<br />

Küchen<br />

Arbeitsflächen<br />

nach Benutzung<br />

Reinigungsmittel/<br />

Flächendesinfektionsmittel<br />

feucht wischen<br />

Verantwortlicher<br />

Fußboden<br />

Händewaschen<br />

Händedesinfektion<br />

Wickelbereich<br />

arbeitstäglich<br />

nach Toilettenbenutzung<br />

<strong>und</strong><br />

Schmutzarbeiten,<br />

vor Umgang mit<br />

Lebensmitteln,<br />

nach Bedarf<br />

nach<br />

Kontamination mit<br />

Blut, Stuhl, Urin<br />

Reinigungsmittel<br />

auf die feuchte<br />

Hand geben <strong>und</strong><br />

mit Wasser aufschäumen<br />

3 bis 5 ml Händedesinfektionsmittel<br />

30 Sek<strong>und</strong>en lang<br />

auf der trockenen<br />

Haut einreiben<br />

Waschlotion<br />

Händedesinfektionsmittel<br />

Reinigungspersonal<br />

Personal <strong>und</strong> Kinder<br />

Personal <strong>und</strong><br />

Kinder<br />

Wickeltische<br />

nach Benutzung<br />

Reinigungsmittel<br />

feucht wischen<br />

Erzieherin<br />

nach Verunreinigung<br />

mit Stuhl,<br />

Körperflüssigkeiten<br />

Flächenesinfektionsmittel<br />

desinfizieren<br />

Erzieherin<br />

Töpfchen<br />

(personengeb<strong>und</strong>en<br />

verwenden)<br />

nach Benutzung<br />

Bei Durchfallerkrankungen<br />

Reinigungsmittel<br />

Desinfektionsmittel<br />

Nassreinigung<br />

desinfizieren<br />

Erzieherin<br />

Erzieherin<br />

Abfallbehälter für<br />

Schmutzwindeln<br />

Spielsachen <strong>und</strong><br />

Spielgeräte<br />

Flächen aller Art<br />

täglich<br />

1 bis 2 x jährlich<br />

<strong>und</strong> bei<br />

Verschmutzung<br />

bei Verunreinigung<br />

mit Blut,<br />

Stuhl,<br />

Erbrochenem<br />

Desinfektionsmittel leeren, reinigen <strong>und</strong> Erzieherin/Reinigungspersonal<br />

desinfizieren<br />

Reinigungsmittel feucht wischen Reinigungspersonal/<br />

Erzieherin<br />

Flächendesinfektionsmittel<br />

nach<br />

VAH-Liste **<br />

Scheuer-<br />

Wischdesinfektion<br />

Reinigungspersonal/<br />

Erzieherin


- 135 -<br />

Anmerkungen zum <strong>Hygiene</strong>plan<br />

* Hier sind die Handelsnahmen <strong>und</strong> die Konzentrationen der verwendeten Reinigungs<strong>und</strong><br />

Desinfektionsmittel einzutragen.<br />

** Einmalhandschuhe tragen. Grobreinigung mit einem in Desinfektionsmittel getränktem<br />

Einmaltuch. Fläche durch eine Scheuer-Wisch-Desinfektion desinfizieren.<br />

Gesonderte Entsorgung von Reinigungstüchern <strong>und</strong> Handschuhen in einem Plastiksack.<br />

Reinigungstücher müssen arbeitstäglich desinfizierend gewaschen werden.<br />

Der Wickeltisch muss mit einem Papierhandtuch sowie Desinfektionsmittelspender <strong>und</strong><br />

für den Bedarfsfall mit Einmalhandschuhen ausgestattet sein. Aus hygienischen Gründen<br />

sind für den Wickeltisch Einmalpapierunterlagen zu empfehlen. Außerdem muss ein<br />

Behälter mit Deckel für die gebrauchten Windeln vorhanden sein.<br />

Be<strong>im</strong> Auftreten von übertragbaren Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz<br />

(IfSG) ist umgehend das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt zu informieren. Die Empfehlungen des RKI für<br />

die Wiederzulassung an Schulen <strong>und</strong> sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen sind zu<br />

beachten (zu finden <strong>im</strong> Internet unter der Adresse www.rki.de).<br />

Zur Infektionsgefährdung <strong>und</strong> Prophylaxe werdender <strong>und</strong> stillender Mütter beachten Sie<br />

bitte das Merkblatt „Werdende Mütter bei der vorschulischen Tagesbetreuung von<br />

Kindern“ des Landesges<strong>und</strong>heitsamtes -Staatlicher Gewerbearzt- (www.gaa.badenwuerttemberg.de).


- 136 -<br />

4. Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> Belehrungen be<strong>im</strong> Umgang mit<br />

Lebensmitteln<br />

In den §§ 42 <strong>und</strong> 43 IfSG sind die ges<strong>und</strong>heitlichen Anforderungen an das Personal<br />

be<strong>im</strong> Umgang mit Lebensmitteln festgelegt. Sie finden den Gesetzestext nachstehend<br />

abgedruckt.<br />

(1) Personen, die<br />

8. Abschnitt<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>liche Anforderungen an das Personal be<strong>im</strong><br />

Umgang mit Lebensmitteln<br />

§ 42<br />

Tätigkeits- <strong>und</strong> Beschäftigungsverbote<br />

1. an Typhus abdominalis, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, einer<br />

anderen infektiösen Gastroenteritis oder Virushepatitis A oder E erkrankt oder dessen<br />

verdächtig sind,<br />

2. an infizierten W<strong>und</strong>en oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die<br />

Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen<br />

werden können,<br />

3. die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli<br />

oder Choleravibrionen ausscheiden,<br />

dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden<br />

a) be<strong>im</strong> Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in Absatz 2 genannten<br />

Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder<br />

b) in Küchen von Gaststätten <strong>und</strong> sonstigen Einrichtungen mit oder zur<br />

Gemeinschaftsverpflegung.<br />

Satz 1 gilt entsprechend für Personen, die mit Bedarfsgegenständen, die für die dort<br />

genannten Tätigkeiten verwendet werden, so in Berührung kommen, dass eine Übertragung<br />

von Krankheitserregern auf die Lebensmittel <strong>im</strong> Sinne des Absatzes 2 zu<br />

befürchten ist. Die Sätze 1 <strong>und</strong> 2 gelten nicht für den privaten hauswirtschaftlichen<br />

Bereich.<br />

(2) Lebensmittel <strong>im</strong> Sinne des Absatzes 1 sind<br />

1. Fleisch, Geflügelfleisch <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />

2. Milch <strong>und</strong> Erzeugnisse auf Milchbasis<br />

3. Fische, Krebse oder Weichtiere <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />

4. Eiprodukte<br />

5. Säuglings- <strong>und</strong> Kleinkindernahrung<br />

6. Speiseeis <strong>und</strong> Speiseeishalberzeugnisse<br />

7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage<br />

8. Feinkost-, Rohkost- <strong>und</strong> Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte<br />

Soßen, Nahrungshefen.


- 137 -<br />

(3) Personen, die in amtlicher Eigenschaft, auch <strong>im</strong> Rahmen ihrer Ausbildung, mit den in<br />

Absatz 2 bezeichneten Lebensmitteln oder mit Bedarfsgegenständen <strong>im</strong> Sinne des<br />

Absatzes 1 Satz 2 in Berührung kommen, dürfen ihre Tätigkeit nicht ausüben, wenn sie an<br />

einer der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Krankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind,<br />

an einer der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Krankheiten erkrankt sind oder die in Absatz 1<br />

Nr. 3 genannten Krankheitserreger ausscheiden.<br />

(4) Das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt kann Ausnahmen von den Verboten nach dieser Vorschrift<br />

zulassen, wenn Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen eine Übertragung der<br />

aufgeführten Erkrankungen <strong>und</strong> Krankheitserreger verhütet werden kann.<br />

(5) Das B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit<br />

Zust<strong>im</strong>mung des B<strong>und</strong>esrates den Kreis der in Absatz 1 Nr. 1 <strong>und</strong> 2 genannten<br />

Krankheiten, der in Absatz 1 Nr. 3 genannten Krankheitserreger <strong>und</strong> der in Absatz 2<br />

genannten Lebensmittel einzuschränken, wenn epidemiologische Erkenntnisse dies<br />

zulassen, oder zu erweitern, wenn dies zum Schutz der menschlichen <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> vor einer<br />

Gefährdung durch Krankheitserreger erforderlich ist. In dringenden Fällen kann zum<br />

Schutz der Bevölkerung die Rechtsverordnung ohne Zust<strong>im</strong>mung des B<strong>und</strong>esrates erlassen<br />

werden. Eine auf der Gr<strong>und</strong>lage des Satzes 2 erlassene Verordnung tritt ein Jahr nach<br />

ihrem Inkrafttreten außer Kraft; ihre Geltungsdauer kann mit Zust<strong>im</strong>mung des<br />

B<strong>und</strong>esrates verlängert werden.<br />

§ 43<br />

Belehrung, Bescheinigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />

(1) Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Abs. 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig<br />

nur dann ausüben <strong>und</strong> mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden,<br />

wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />

oder eines vom <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie<br />

1. über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> über die Verpflichtungen<br />

nach den Absätzen 2, 4 <strong>und</strong> 5 in mündlicher <strong>und</strong> schriftlicher<br />

Form vom <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt oder von einem durch das <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt<br />

beauftragten Arzt belehrt wurden <strong>und</strong><br />

2. nach der Belehrung <strong>im</strong> Sinne der Nummer 1 schriftlich erklärt haben, dass ihnen<br />

keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind.<br />

Liegen Anhaltspunkte vor, dass bei einer Person Hinderungsgründe nach § 42 Abs. 1<br />

bestehen, so darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches<br />

Zeugnis nachgewiesen ist, dass Hinderungsgründe nicht oder nicht mehr bestehen.<br />

(2) Treten bei Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit Hinderungsgründe nach § 42 Abs.<br />

1 auf, sind sie verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn unverzüglich<br />

mitzuteilen.<br />

(3) Werden dem Arbeitgeber oder Dienstherrn Anhaltspunkte oder Tatsachen bekannt,<br />

die ein Tätigkeitsverbot nach § 42 Abs. 1 begründen, so hat dieser unverzüglich die zur<br />

Verhinderung der Weiterverbreitung der Krankheitserreger erforderlichen Maßnahmen<br />

einzuleiten.


- 138 -<br />

(4) Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genann-ten<br />

Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> <strong>im</strong> Weiteren jährlich über die in<br />

§ 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu<br />

belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Die Sätze 1 <strong>und</strong> 2 finden<br />

für Dienstherren entsprechende Anwendung.<br />

(5) Die Bescheinigung nach Absatz 1 <strong>und</strong> die letzte Dokumentation der Belehrung nach<br />

Absatz 4 sind be<strong>im</strong> Arbeitgeber aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat die Nachweise nach<br />

Satz 1 <strong>und</strong>, sofern er eine in § 42 Abs. 1 bezeichnete Tätigkeit selbst ausübt, die ihn<br />

betreffende Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 1 an der Betriebsstätte verfügbar zu halten<br />

<strong>und</strong> der zuständigen Behörde <strong>und</strong> ihren Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. Bei<br />

Tätigkeiten an wechselnden <strong>Stand</strong>orten genügt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift<br />

oder einer beglaubigten Kopie.<br />

(6) Im Falle der Geschäftsunfähigkeit oder der beschränkten Geschäftsfähigkeit treffen<br />

die Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 <strong>und</strong> Absatz 2 denjenigen, dem die Sorge<br />

für die Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft auch den Betreuer, soweit die Sorge<br />

für die Person zu seinem Aufgabenkreis gehört. Die den Arbeitgeber oder Dienstherrn<br />

betreffenden Verpflichtungen nach dieser Vorschrift gelten ent-sprechend für Personen,<br />

die die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeiten selbständig aus-üben.<br />

(7) Das B<strong>und</strong>esministerium für <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit<br />

Zust<strong>im</strong>mung des B<strong>und</strong>esrates Untersuchungen <strong>und</strong> weitergehende Anforderungen<br />

vorzuschreiben oder Anforderungen einzuschränken, wenn Rechtsakte der Europäischen<br />

Gemeinschaft dies erfordern.<br />

____________________________________________________<br />

Wenn in Ihrer Einrichtung Kinder regelmäßig verpflegt werden (z.B. Mittagessen in einer<br />

Kindertagesstätte oder in einem Ganztageskindergarten), unabhängig davon, ob die<br />

Mahlzeiten selbst zubereitet werden oder ob sie fertig angeliefert <strong>und</strong> nur ausgegeben<br />

werden, so gilt nach § 42 Abs. 1 für das Küchenpersonal ein Tätigkeits- <strong>und</strong><br />

Beschäftigungsverbot bei Erkrankung oder Krankheitsverdacht an:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Typhus abdominalis<br />

Paratyphus<br />

Cholera<br />

Shigellenruhr<br />

Salmonellose<br />

anderer infektiöser Gastroenteritis<br />

Virushepatitis A oder E<br />

infizierten W<strong>und</strong>en<br />

übertragbaren Hautkrankheiten<br />

sowie bei Ausscheidung von:<br />

Shigellen<br />

Salmonellen<br />

EHEC<br />

Choleravibrionen<br />

(Krankheitsverdacht besteht bei Durchfall, Erbrechen oder geröteten Hautbezirken, ohne<br />

dass bereits ein Erreger nachgewiesen ist; Erkrankung besteht bei den entsprechenden<br />

Krankheitszeichen <strong>und</strong> Erregernachweis.)


- 139 -<br />

Außerdem muss das Küchenpersonal – auch wenn es sich um ehrenamtliche sog.<br />

„Kochmütter“ handelt – über eine Bescheinigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes nach<br />

§ 43 Abs. 1 verfügen. Bitte weisen Sie die betreffenden Personen darauf hin <strong>und</strong> bitten<br />

Sie sie, ggf. mit dem Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- einen<br />

Termin für die notwendige Erstbelehrung zu vereinbaren.<br />

Nach Aufnahme ihrer Tätigkeit <strong>und</strong> in der Folgezeit sind die betreffenden Personen vom<br />

Arbeitgeber oder Dienstherrn jährlich zu belehren. Die Belehrung muss dokumentiert<br />

werden.<br />

Früher ausgestellte Zeugnisse nach §§ 17/18 B<strong>und</strong>esseuchengesetz sind weiterhin gültig.<br />

Aber auch solche Personen müssen jetzt jährlich vom Arbeitgeber oder Dienstherrn<br />

belehrt werden.<br />

Nach einem Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 02.08.2001 gelten<br />

diese Best<strong>im</strong>mungen auch für Erzieherinnen, die regelmäßig mit oder für die Kinder<br />

Lebensmittel oder Speisen zubereiten. Sie müssen also die Tätigkeitsverbote des § 42<br />

IfSG beachten <strong>und</strong> benötigen vor erstmaliger Aufnahme einer solchen Tätigkeit eine<br />

Belehrung <strong>und</strong> Bescheinigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes nach § 43 Abs. 1 IfSG. Danach<br />

müssen sie vom Arbeitgeber oder Dienstherrn ebenfalls belehrt werden, wie oben<br />

beschrieben.<br />

Entsprechendes gilt für Eltern <strong>und</strong> andere Personen, die regelmäßig, also nicht nur<br />

einmalig bei einem <strong>Kindergarten</strong>fest oder dgl., für die Kinder oder für sonstige Dritte<br />

Lebensmittel herstellen.<br />

Die Unterlagen für diese Belehrung finden Sie ab der nächsten Seite.<br />

Be<strong>im</strong> gemeinsamen Kochen sollen Erzieherinnen <strong>und</strong> Kinder folgende <strong>Hygiene</strong>regeln<br />

beachten (siehe hierzu auch Seite 12/13: Umgang mit Lebensmitteln):<br />

<br />

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<br />

<br />

Gründliches Händewaschen mit Wasser <strong>und</strong> Seife vor Beginn des Kochens, nach<br />

Benutzung der Toilette <strong>und</strong> zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten (z. B. nach dem<br />

Aufschlagen von Eiern oder dem Würzen von Hähnchen, bevor der Kartoffelsalat<br />

angemacht wird).<br />

Eine Desinfektion der Hände erhöht die Sicherheit. Wenn sie erfolgt, dann vor dem<br />

Händewaschen, weil nasse Hände das Desinfektionsmittel verdünnen <strong>und</strong> es damit<br />

unwirksam machen können.<br />

Uhren <strong>und</strong> Handschmuck bitte ablegen, weil darunter Schmutzreste haften bleiben<br />

können!<br />

Saubere Arbeitskleidung tragen!<br />

Nicht auf Lebensmittel husten oder niesen!<br />

Kleine W<strong>und</strong>en an Händen oder Armen mit einem wasserdichten Pflaster abdecken<br />

(dient dem eigenen Schutz, damit kein Dreck in die W<strong>und</strong>e gelangt)!<br />

Wenn die W<strong>und</strong>e eitert, dürfen die betroffenen Personen nicht am Kochen<br />

teilnehmen.<br />

Ebenso dürfen Personen mit Durchfall oder mit Gelbfärbung der Haut (besonders<br />

gut am Augapfel zu sehen) nicht am Kochen teilnehmen.


- 140 -<br />

Stempel der Einrichtung<br />

Belehrung gemäß § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (lfSG)<br />

<strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sinformationen für den Umgang mit Lebensmitteln<br />

Personen, die folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen:<br />

1. Fleisch, Geflügelfleisch <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />

2. Milch <strong>und</strong> Erzeugnisse auf Milchbasis<br />

3. Fische, Krebse oder Weichtiere <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus<br />

4. Eiprodukte<br />

5. Säuglings- oder Kleinkindernahrung<br />

6. Speiseeis <strong>und</strong> Speiseeishalberzeugnisse<br />

7. Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage<br />

8. Feinkost-, Rohkost- <strong>und</strong> Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte<br />

Soßen, Nahrungshefen<br />

<strong>und</strong> dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände<br />

(z. B. Geschirr, Besteck <strong>und</strong> andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen<br />

oder<br />

in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen<br />

mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind,<br />

dürfen diese Tätigkeiten nicht ausüben,<br />

wenn bei ihnen Krankheitserscheinungen (Symptome) auftreten, die auf eine der<br />

folgenden Erkrankungen hinweisen oder ein Arzt diese bei ihnen festgestellt hat:<br />

<br />

<br />

<br />

akute infektiöse Gastroenteritis (plötzlich auftretender, ansteckender Brechdurchfall),<br />

ausgelöst durch Salmonellen, Shigellen, Cholerabakterien, Staphylokokken,<br />

Campylobacter, Rotaviren oder andere Durchfallerreger,<br />

Typhus oder Paratyphus,<br />

Virushepatitis A oder E (infektiöse Leberentzündung),


- 141 -<br />

<br />

sie eiternde W<strong>und</strong>en oder Hautkrankheiten haben, bei denen die Möglichkeit<br />

besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel auf andere Menschen<br />

übertragen werden können<br />

oder<br />

die Untersuchung einer Stuhlprobe von ihnen hat den Nachweis einer der folgenden<br />

Krankheitserreger ergeben:<br />

- Salmonellen,<br />

- Shigellen,<br />

- enterohämorrhagische Escherichia coli-Bakterien<br />

- Choleravibrionen.<br />

Wenn Personen diese Bakterien ausscheiden (ohne dass sie sich krank fühlen müssen),<br />

besteht ebenfalls ein Tätigkeitsverbot <strong>im</strong> Lebensmittelbereich.<br />

Folgende Symptome weisen auf die genannten Erkrankungen hin:<br />

Durchfall mit mehr als zwei dünnflüssigen Stühlen pro Tag, gegebenenfalls mit<br />

Übelkeit, Erbrechen <strong>und</strong> Fieber.<br />

<br />

<br />

Hohes Fieber mit schweren Kopf-, Bauch- oder Gelenkschmerzen <strong>und</strong> Verstopfung<br />

(erst nach Tagen folgt schwerer Durchfall) können Zeichen für Typhus oder Paratyphus<br />

sein.<br />

Typisch für Cholera sind milchigweiße Durchfälle mit hohem Flüssigkeitsverlust.<br />

<br />

<br />

Gelbfärbung der Haut <strong>und</strong> der Augäpfel mit Schwäche <strong>und</strong> Appetitlosigkeit weisen<br />

auf eine Hepatitis A oder E hin.<br />

W<strong>und</strong>en oder offene Stellen von Hauterkrankungen können infiziert sein, wenn sie<br />

gerötet, schmierig belegt, nässend oder geschwollen sind.<br />

Treten bei Ihnen die genannten Krankheitszeichen auf, nehmen Sie unbedingt den Rat<br />

Ihres Hausarztes in Anspruch! Sagen Sie ihm auch, dass Sie <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> Lebensmittel<br />

zubereiten. Außerdem sind Sie verpflichtet, unverzüglich Ihren Arbeitgeber oder<br />

Dienstherrn über die Erkrankung zu informieren.<br />

Wenn Sie noch mehr über die beschriebenen Erkrankungen wissen möchten,<br />

können Sie dies <strong>im</strong> Anhang nachlesen.


- 142 -<br />

Anhang<br />

Bei welchen Erkrankungen besteht ein gesetzliches<br />

Tätigkeitsverbot?<br />

Typhus abdominalis, Paratyphus<br />

Die Erreger sind Salmonella typhi <strong>und</strong> paratyphi. Ihre Aufnahme erfolgt vorwiegend<br />

durch Wasser <strong>und</strong> Lebensmittel, die damit verunreinigt sind. Die Erkrankung beginnt mit<br />

hohem Fieber, das über mehrere Tage ansteigt <strong>und</strong> unbehandelt wochenlang anhalten<br />

kann. Weitere Symptome sind Kopf-, Bauch- <strong>und</strong> Gliederschmerzen. Es kann zusätzlich<br />

Verstopfung auftreten, später bestehen häufig „erbsbreiartige" Durchfälle. Aufgr<strong>und</strong> der<br />

guten Wasser- <strong>und</strong> Lebensmittelhygiene sind die beiden genannten Erreger bei uns nicht<br />

verbreitet.<br />

Typhus <strong>und</strong> Paratyphus verlaufen ähnlich, allerdings sind die Symptome bei<br />

Paratyphus weniger schwer. Beide Erkrankungen werden in der Regel aus endemischen<br />

Gebieten (Afrika, Südamerika, Südostasien) oder aus Gebieten <strong>im</strong>portiert (Reiseerkrankung),<br />

in denen sich die hygienischen Verhältnisse aufgr<strong>und</strong> von Katastrophen oder<br />

Kriegseinwirkungen dramatisch verschlechtert haben. Gegen Typhus stehen mehrere<br />

Schutz<strong>im</strong>pfungen zur Verfügung. Wenn Sie beruflich oder privat in die betroffenen<br />

Länder verreisen wollen, sprechen Sie Ihren Hausarzt oder Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt an, dort<br />

werden Sie zur Notwendigkeit einer Impfung beraten.<br />

Cholera<br />

Die Erreger sind Cholerabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt durch verunreinigtes Wasser<br />

oder Lebensmittel, auch direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Die<br />

Infektion verläuft in der Regel als Durchfallerkrankung mit Erbrechen <strong>und</strong> Bauchschmerzen.<br />

Der Stuhl ist milchig- weiß ohne Blutbe<strong>im</strong>engungen. Fieber ist nicht typisch.<br />

Bei schwerem Verlauf ist der Flüssigkeitsverlust hoch <strong>und</strong> der Körper trocknet aus<br />

(tiefliegende Augen, stehende Hautfalten). Auch dieser Erreger kommt nur in Gegenden<br />

mit schlechten hygienischen Voraussetzungen <strong>und</strong> mangelhafter Trinkwasserversorgung<br />

vor (Ostasien, Südamerika, Afrika). Eine Schutz<strong>im</strong>pfung wird nur in Ausnahmefällen<br />

empfohlen.<br />

Shigellose (Bakterielle Ruhr)<br />

Die Erreger sind Shigellabakterien. Ihre Aufnahme erfolgt meist von Mensch zu Mensch<br />

bei mangelhafter Händehygiene, aber auch durch verunreinigte Lebensmittel <strong>und</strong><br />

Trinkwasser. Shigellen sind hochinfektiös, d. h. um krank zu werden genügt die<br />

Aufnahme von nur wenigen Bakterien! In Kindereinrichtungen sind auch bei uns <strong>im</strong>mer<br />

wieder Epidemien beschrieben worden. Die Erkrankung beginnt plötzlich mit hohem<br />

Fieber, Kopf- <strong>und</strong> krampfartigen Bauchschmerzen. Die anfänglich wässrigen Durchfälle<br />

sind bald blutig. Die Erkrankung wird oft bei Reisen in Länder mit geringem<br />

<strong>Hygiene</strong>standard erworben.


- 143 -<br />

Salmonellen-Infektionen<br />

Erreger sind zahlreiche Salmonellenarten, die durch Nahrungsmittel aus infizierten<br />

Tieren (z. B. Fleisch, Milch, Eier) aufgenommen werden. Die häufigste Erkrankung durch<br />

Salmonellen ist der akute Brechdurchfall mit Bauchschmerzen <strong>und</strong> mäßigem Fieber.<br />

Allerdings können die Symptome erheblich schwanken. Diese Krankheitserreger sind<br />

weltweit verbreitet, mit einer Infektion ist jederzeit zu rechnen, häufig sind Erkrankungen<br />

in den Sommermonaten.<br />

Gastroenteritis durch andere Erreger<br />

Auch andere Bakterienarten (z. B. Staphylokokken, best<strong>im</strong>mte Colibakterien, Campylobacter,<br />

Yersinien) oder Viren (z. B. Rota-, Adeno-, Norwalkviren) können Durchfall,<br />

Erbrechen oder Bauchschmerzen verursachen.<br />

Hepatitis A oder E<br />

Die Erreger sind Viren. Ihre Aufnahme erfolgt durch Nahrungsmittel, die mit Hepatitis A-<br />

oder E-Viren behaftet sind. Auch Übertragungen von Mensch zu Mensch sind möglich,<br />

da das Virus bereits 1 bis 2 Wochen vor Ausbruch der Erkrankung mit dem Stuhl ausgeschieden<br />

wird. Hauptsächlich Erwachsene erkranken an einer Gelbsucht mit Leberschwellung,<br />

Appetitlosigkeit <strong>und</strong> Abgeschlagenheit. Während das Hepatitis A-Virus auch<br />

bei uns zirkuliert, kommt das Hepatitis E-Virus hauptsächlich in Asien, Afrika <strong>und</strong> Zentralamerika<br />

vor (<strong>im</strong>portierte Infektion nach Fernreisen!). Beide Erkrankungen verlaufen<br />

ganz ähnlich, die Übertragungswege sind gleich.<br />

Gegen Hepatitis A kann man sich durch Impfungen schützen. Vor Reisen in südliche<br />

Länder sollten Sie unbedingt an eine Schutz<strong>im</strong>pfung denken <strong>und</strong> Ihren Hausarzt oder<br />

Ihr <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samt darauf ansprechen.


- 144 -<br />

Stempel der Einrichtung<br />

Teilnehmer an der Belehrung nach § 43 Absatz 4 IfSG am _____________________<br />

Name Vorname Unterschrift<br />

Unterschrift der/des Belehrenden: ___________________________________________


- 145 -<br />

So erreichen Sie uns:<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>-<br />

Julius-Bausch-Straße 12, 73430 Aalen<br />

Telefonzentrale: Nadine Brenner 07361 503-1120<br />

Telefax: 07361 503-1155<br />

E-mail:<br />

Internet:<br />

ges<strong>und</strong>heit@ostalbkreis.de<br />

http://www.ostalbkreis.de<br />

Dezernent für <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> <strong>und</strong><br />

Leiter des Geschäftsbereichs <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>: Dr. Klaus Walter 07361 503-1150<br />

Vorz<strong>im</strong>mer: Edith Herzog 07361 505-1151<br />

Stellvertretende Leiterin des Geschäftsbereichs <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong> <strong>und</strong><br />

Leiterin vom Sachgebiet III, Jugend- <strong>und</strong> Zahnges<strong>und</strong>heit:<br />

Dr. Janela Werle 07361 503-1140<br />

Infektionskrankheiten: Herr Nikolov, Arzt (Beratung) 07361 503-1141<br />

Bearbeitung von Meldungen übertragbarer Krankheiten<br />

nach dem Infektionsschutzgesetz:<br />

Werner Hollenbenders 07361 503-1136<br />

Harald Knoblauch 07361 503-1137<br />

Kay Noseleit 07361 503-1138<br />

AIDS-Beratung: Herr Nikolov, Arzt 07361 503-1141<br />

Zahnärztin: Frau Dr. Sonja Wenzel 07361 503-1126<br />

Fragen zu Kopflausbefall:<br />

Marie-Luise Dostal 07361 503-1122<br />

Terminvergaben für zahnärztliche Untersuchungen in Aalen:<br />

Marcella Deis-Migl 07361 503-1127<br />

Dienststelle Hardt, Oberbettringer Straße 166, 73525 Schwäbisch Gmünd<br />

Telefonzentrale: Hannah Wagenblast 07171 32-4142<br />

Telefax: 07171 32-4158<br />

E-mail:<br />

ges<strong>und</strong>heit.gd@ostalbkreis.de<br />

AIDS-Beratung: Francisca Geiger 07171 32-4154<br />

Zahnärztin: Frau Dr. Sonja Wenzel 07361 503-4161<br />

Fragen zu Kopflausbefall:<br />

Monika Drescher 07171 503-4150<br />

Terminvergaben für zahnärztliche Untersuchungen in Schwäbisch Gmünd:<br />

Gabriele Süß 07171 32-4149<br />

Ansprechpartner für Projekte zur <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>sförderung <strong>im</strong> <strong>Ostalbkreis</strong>:<br />

Claudia Ulmer 07171 32-4145


- 146 -<br />

Stichwortverzeichnis<br />

Seite<br />

Ärztliche Verordnungen 25<br />

AIDS 52<br />

Asthma 95<br />

Atemwegserkrankungen 38<br />

Ausscheider 79<br />

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz<br />

- der Beschäftigten 100<br />

- der Sorgeberechtigen 104<br />

- be<strong>im</strong> Umgang mit Lebensmitteln 136<br />

Besuchsverbot 31<br />

Bindehautentzündung, ansteckend 39<br />

Borkenflechte 40<br />

Cholera 41<br />

Chronische Krankheiten 90<br />

Diabetes 93<br />

Diphtherie 41<br />

Durchfallerkrankungen durch Salmonellen 79<br />

Durchfallerkrankungen, virusbedingt 83<br />

EHEC – Erkrankungen 41<br />

Epilepsie 90<br />

Erste Hilfe 24<br />

Fachausdrücke 36<br />

Fallschutz <strong>im</strong> Außenspielbereich 15<br />

Flöhe 44<br />

Gesetzliche Regelungen<br />

- für Gemeinschaftseinrichtungen 30<br />

- für den Umgang mit Lebensmitteln 136<br />

Hämophilus influenzae Typ b – Meningitis 50<br />

Händehygiene 27<br />

Hand-Fuß-M<strong>und</strong>krankheit 45<br />

Hepatitis<br />

- A 63<br />

- B 65<br />

- C 68<br />

- E 70<br />

Herpes-Infektionen<br />

siehe M<strong>und</strong>fäule<br />

Hirnhautentzündung<br />

- eitrig 46<br />

- nicht eitrig 50<br />

HIV – Infektionen 52<br />

<strong>Hygiene</strong>pläne 132


- 147 -<br />

Impetigo contagiosa 40<br />

Impfungen 5<br />

Insektenstiche 28<br />

Integration chronisch kranker Kinder <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> 99<br />

Keratokonjunctivitis epidemica 39<br />

Keuchhusten 53<br />

Kinderlähmung 54<br />

Kopfläuse 56<br />

Krätze 54<br />

Küchen in Kindergärten 13<br />

Landratsamt <strong>Ostalbkreis</strong> -Geschäftsbereich <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>- 145<br />

Läuse 56<br />

Leberentzündung<br />

siehe Hepatitis<br />

Lebensmittel 12<br />

Lungentuberkulose 82<br />

Masern 70<br />

Medikamente 25<br />

Meldepflichtige Krankheiten 30<br />

Meningitis<br />

siehe Hirnhautentzündung<br />

Meningokokken – Meningitis 46<br />

Mumps 71<br />

M<strong>und</strong>fäule 72<br />

Ozon 8<br />

Paratyphus 73<br />

Pertussis 53<br />

Pest 73<br />

Pfeiffersches Drüsenfieber 74<br />

Pflanzen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> 17<br />

Planschbecken 15<br />

Pneumokokken – Meningitis 50<br />

Poliomyelitis 54<br />

Reinigungsempfehlungen für Kindergärten 23<br />

Rindenmulch als Fallschutz 15<br />

Ringelröteln 75<br />

Röteln 76<br />

Ruhr, bakterielle 77<br />

Salmonellenerkrankung <strong>und</strong> –ausscheidung 79<br />

Sanitätstaschen 24<br />

Scabies 54<br />

Scharlach 81<br />

Shigellose 77<br />

Spielsand 14<br />

Spritzen, benutzte, weggeworfene 28<br />

Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz<br />

- für Mitarbeiter bei der Betreuung von Kindern 102<br />

- für Mitarbeiter in Küchen 136<br />

Tiere <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong> 21


- 148 -<br />

Tuberkulose 82<br />

Typhus 82<br />

Verbandskästen 24<br />

Virusbedingte Durchfallerkrankungen 83<br />

Virusbedingte hämorrhagische Fieber 83<br />

Virushepatitis<br />

siehe Hepatitis<br />

Virusmeningitis 50<br />

Warzen 85<br />

Wiederzulassung von Kindern 37<br />

Windpocken 86<br />

W<strong>und</strong>en 28<br />

Wurmbefall 87<br />

Zahnges<strong>und</strong>heit 9<br />

Zecken 88

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