Gesundheit und Hygiene im Kindergarten (Stand ... - Ostalbkreis
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6. Borkenflechte (Impetigo contagiosa) - meldepflichtig !<br />
Übertragung<br />
Es handelt sich um eine Erkrankung der Haut, meist <strong>im</strong> Gesicht, hervorgerufen durch<br />
Bakterien. Die Erreger werden durch direkten Kontakt mit dem Erkrankten (Schmierinfektion)<br />
weitergegeben.<br />
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage.<br />
Ansteckungsfähigkeit<br />
Die Borkenflechte ist sehr ansteckend. Ansteckungsfähigkeit besteht bis zur Abheilung<br />
der Hauterscheinungen.<br />
Krankheitsbild<br />
Beginn mit kleinen juckenden eitrigen Bläschen, die von einem roten Saum umgeben<br />
sind. Später platzen diese Bläschen auf <strong>und</strong> es bilden sich gelblich-braune Krusten<br />
darüber. Nach 8 bis 10 Tagen fallen diese Krusten ab <strong>und</strong> die Erkrankung ist damit<br />
abgeheilt. Es können aber noch für längere Zeit rote Flecken an den betroffenen<br />
Hautstellen zurückbleiben.<br />
Therapie<br />
Äußerliche Behandlung mit antibiotischen Lösungen, Cremes oder Salben. Bei schweren<br />
Verläufen müssen Antibiotika eingenommen werden.<br />
Maßnahmen <strong>im</strong> <strong>Kindergarten</strong><br />
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Erkrankte Personen dürfen den <strong>Kindergarten</strong> 24 St<strong>und</strong>en nach Beginn einer<br />
wirksamen antibiotischen Therapie wieder besuchen, ansonsten erst nach Abheilung<br />
der befallenen Hautbezirke. Eine ärztliche Bescheinigung muss vorgelegt werden.<br />
Ein Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich, solange diese keine<br />
Krankheitszeichen haben.<br />
Das Desinfizieren von Oberflächen <strong>und</strong> Gegenständen ist nicht erforderlich.