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Donnerstag, den 13. Juni 2013 Seite 5 Gemeinderatsitzung Am Donnerstag, dem 20. Juni 2013 indet um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses eine öfentliche und im Anschluss daran eine nichtöfentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnungspunkte können an der Bekanntmachungstafel des Rathauses eingesehen werden. Die Bevölkerung ist zur öfentlichen Sitzung recht herzlich eingeladen. Abgabefristen für die Steuererklärung 20<strong>12</strong> Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 20<strong>12</strong> endete am 31. Mai 2013. „Wer pünktlich abgibt, kann nicht nur unangenehme Zwangsmaßnahmen seines Finanzamtes vermeiden, sondern auch eine eventuelle Erstattung schneller realisieren“, so die Präsidentin der Oberinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck. Diese Fristen gelten nur für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verplichtet sind. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besteht eine solche Plicht unter anderem dann, wenn sie neben ihrem Arbeitslohn im zurückliegenden Jahr weitere Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Lohnersatzleistungen, erhalten haben. Liegt dagegen eine Erklärungsplicht nicht vor, kann der Arbeitnehmer trotzdem eine Erklärung einreichen. „Dies empfehle ich allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aufgrund steuerlich berücksichtbarer weiterer Kosten eine Rückerstattung der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer erwarten“, so Heck. Für diese sogenannte Antragsveranlagung haben die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger vier Jahre Zeit. In diesen Fällen kann das Finanzamt die Erklärung für 20<strong>12</strong> bis spätestens 31. Dezember 2016 berücksichtigen. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft informiert: Wasserschutzgebiet Krozinger Berg Bewirtschafter von Flächen im Wasserschutzgebiet, die im Herbst 2013 / Frühjahr 2014 eine Befreiung von den geltenden SchALVO Schutzbestimmungen erwirken wollen (z.B. Bodenbearbeitung / Aulagen zur Düngung im Mais), müssen für diese Flächen ein Nmin Untersuchungsergebnis im Herbst 2013 von unter 45 kg N/ha in 0-90 cm Bodentiefe vorweisen. Die Probenahme erfolgt im Rahmen der SchALVO Herbstaktion 2013 des Landes. Damit diese Flächen bei der Standortfestlegung berücksichtigt werden können, bitten wir um eine formlose schriftliche Auflistung (Flurstück, Gemarkung mit dem Hinweis von welcher Schutzbestimmung befreit werden soll) Fax: 0761/ 2187-7- 5832 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wasserschutzgebietsberaterin Frau Larbig 0761/ 2187 5832 MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Beratung Ministerialdirektor Wolfgang Reimer: „Wir wollen die Beratung in Baden- Württemberg gemeinsam mit den Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter stärken und weiterentwickeln“ Landwirte werden zu Bedarf und Ausrichtung der Beratung befragt Der Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, hat ein Projekt zur Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Beratung in Baden- Württemberg mit dem Titel „Beratung 2020“ initiiert. „Wir wollen die Beratung unserer landwirtschaftlichen Betriebe stärken und weiterentwickeln, um die Chancen und Möglichkeiten der Landwirtschaft in Baden-Württemberg auszubauen. Unser Ziel ist ein Beratungssystem, das den Ansprüchen der Landwirtschaft von heute und morgen gerecht wird, das den gesellschaftlichen Anforderungen an die Landwirtschaft Rechnung trägt und insbesondere die schnelle Umsetzung von Innovationen im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft unterstützt“, betonte Reimer am Mittwoch (29. Mai) in Stuttgart. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz führt deshalb zusammen mit der Universität Hohenheim in den kommenden Wochen eine Befragung bei Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern durch. Mit der Online-Befragung soll ermittelt werden, welche inhaltliche und strategische Ausrichtung sich die Betrofenen von der Beratung wünschen. Dazu wird in den nächsten Tagen eine zufällige Auswahl von landwirtschaftlichen Unternehmen angeschrieben. Die Adressaten werden gebeten, ihre Kenntnisse und Einschätzungen zu rund 20 Fragen im Internet abzugeben. Die Umfrage wird von der Universität Hohenheim ausgewertet. „Die Aussagen der Landwirtinnen und Landwirte stellen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das Projekt dar und sollen eine praxisgerechte Ausgestaltung der künftigen Beratungsangebote ermöglichen“, sagte Reimer. Daher sollten die angeschriebenen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter die Chance nutzen, die Weiterentwicklung der Beratung mitzugestalten. Adressaten, die keine Möglichkeit zur Onlinebeantwortung hätten, würde auf Anfrage gern eine Papierversion zugeschickt. Bis zum Sommer soll die Befragung abgeschlossen und bis Herbst ausgewertet sein. Die Ergebnisse der Befragung ließen in die Gestaltung der landwirtschaftlichen Beratung in Baden-Württemberg ein. Hintergrund: Die Beratung stellt aus Sicht der Landesregierung ein zentrales Instrument zur Unter-stützung der landwirtschaftlichen Betriebe dar. Die Europäische Union betont ebenfalls die Rolle der Beratung für Innovation und Nachhaltigkeit in ihrer Entwicklungsstrategie für den Ländlichen Raum. Folglich sehen die Überlegungen der EU eine Förderung der Beratung in der kommenden Förderperiode vor. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat aus diesen Gründen das Projekt „Beratung 2020“ auf den Weg gebracht.