Gemeinde Aichen - Gerhard Boll
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G. <strong>Boll</strong> Rüggerichte und Ortsbereisungen Seite 24<br />
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des <strong>Gemeinde</strong>raths u. Ausschusses beziehungsweise<br />
der Gemeindsversammlung aus zu setzen u. das<br />
diesfallsige zu erkennen.<br />
5. Die Beschwerde des Martin <strong>Boll</strong> wegen<br />
der zu Gunsten der Meßnerei u. des<br />
Bannwarts ist hier als nicht stattfindend<br />
zu erklären, u. derselbe damit zum besonderen<br />
Austrag zu verweisen. Übrigens<br />
hat der <strong>Gemeinde</strong>rath, wenn diese Beste<br />
nicht auf neuen besondern Pachtverhältniß<br />
beruht wegen Aufhebung derselben sich zu berathen.<br />
6. Hat der <strong>Gemeinde</strong>rath dafür zu sorgen, daß<br />
oberhalb des Akers von Pius Amann nun zwekmäßige<br />
Ableitung des Regenwassers bewerkstelligt<br />
werde.<br />
7. Die Viehweiden auf den Privatäkern<br />
u. Wiesen gegen den Willen der Eigenthümer<br />
sind streng untersagt, u. ist daraufzusehren<br />
daß ein schiklich gelgener schattiger u.<br />
mit Wasser versehener Fasel oder Tumelplatz<br />
ausgesehen u. dieser eingehegt, überhaupt<br />
aber die Stallfütterung allgemein<br />
eingeführt u. streng gehalten werde.<br />
nicht korrigiert! G. <strong>Boll</strong> Vorabzug!