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Gemeinde Aichen - Gerhard Boll

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G. <strong>Boll</strong> Rüggerichte und Ortsbereisungen Seite 24<br />

[25/26]<br />

des <strong>Gemeinde</strong>raths u. Ausschusses beziehungsweise<br />

der Gemeindsversammlung aus zu setzen u. das<br />

diesfallsige zu erkennen.<br />

5. Die Beschwerde des Martin <strong>Boll</strong> wegen<br />

der zu Gunsten der Meßnerei u. des<br />

Bannwarts ist hier als nicht stattfindend<br />

zu erklären, u. derselbe damit zum besonderen<br />

Austrag zu verweisen. Übrigens<br />

hat der <strong>Gemeinde</strong>rath, wenn diese Beste<br />

nicht auf neuen besondern Pachtverhältniß<br />

beruht wegen Aufhebung derselben sich zu berathen.<br />

6. Hat der <strong>Gemeinde</strong>rath dafür zu sorgen, daß<br />

oberhalb des Akers von Pius Amann nun zwekmäßige<br />

Ableitung des Regenwassers bewerkstelligt<br />

werde.<br />

7. Die Viehweiden auf den Privatäkern<br />

u. Wiesen gegen den Willen der Eigenthümer<br />

sind streng untersagt, u. ist daraufzusehren<br />

daß ein schiklich gelgener schattiger u.<br />

mit Wasser versehener Fasel oder Tumelplatz<br />

ausgesehen u. dieser eingehegt, überhaupt<br />

aber die Stallfütterung allgemein<br />

eingeführt u. streng gehalten werde.<br />

nicht korrigiert! G. <strong>Boll</strong> Vorabzug!

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