16.11.2013 Aufrufe

Gemeinde Aichen - Gerhard Boll

Gemeinde Aichen - Gerhard Boll

Gemeinde Aichen - Gerhard Boll

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

G. <strong>Boll</strong> Rüggerichte und Ortsbereisungen Seite 42<br />

[47/48]<br />

Unterpfandsbuch sind, wie dies schon in<br />

dem Rüggerichtsbescheid vom 6t Juni 1839<br />

angeordnet worden, zu ergänzen.<br />

6.) Die Tabelle über die Entmündigten,<br />

Mundtoden und in Gant gerathenen<br />

ist ohnerachtet sich keine derartigen<br />

Personen zur Zeit in dortiger <strong>Gemeinde</strong><br />

befinden, nach der Verwordung<br />

im Anzeigeblatt von 1839. Nr 60<br />

Vorläufig anzulegen, und im Falle<br />

Einträge in die Tabellen vorkommen,<br />

ist die Tabelle in dem <strong>Gemeinde</strong>versammlungszimmer<br />

zu jedermanns Einsicht<br />

öffentlich anzuschlagen.<br />

7.) Jedem zum Bürgergefängniß bestimmten<br />

Zimmer ist das Fenster mit<br />

einem eisernen Gitter zu versehen<br />

und die Thüre mit doppeltem Holz<br />

belegen, und mit Schloß und Rigel<br />

versehen zu lassen, damit dasselbe<br />

seinem Zweke entspreche.<br />

8.) Da eine Zwischenwand in der<br />

Lehrerswohnung sich gesenkt hat,<br />

und bedeutend gesprungen ist,<br />

das Dach auch nicht gehörig hergestellt<br />

wurde, so hat der <strong>Gemeinde</strong><br />

nicht korrigiert! G. <strong>Boll</strong> Vorabzug!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!