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Gemeinde Aichen - Gerhard Boll

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G. <strong>Boll</strong> Rüggerichte und Ortsbereisungen Seite 48<br />

[53/54]<br />

Obstbaumzucht Unterricht erhalten.<br />

18) Die Haltung eines Schweinfasels<br />

ist Obliegenheit der <strong>Gemeinde</strong>, bevor<br />

man aber wegen Anschaffung eines<br />

Ebers weitere Verfügung erläßt,<br />

hat der Gem. Rath vorerst ein Verzeichniß<br />

der Mutterschweine, welche<br />

dort dort gehalten werden vorzulegen.<br />

19.) Wegen Bezahlung und verzinsung<br />

des zur Kirche schuldenden und der<br />

<strong>Gemeinde</strong> zur verwaltung<br />

zugewiesenen Zehntablösungs Kapital<br />

ist eine <strong>Gemeinde</strong> Beschuß zu<br />

fassen, ob das Ablöskapital<br />

nach dem Rohertrag der Zehtpflichtigen<br />

Grundstücke vertheilt oder<br />

den Zehnten auch fortan eingesammelt<br />

werden, das letztere ist, wie die<br />

Erfahrung schon gezeigt hat, die vortheilhafteste<br />

Art wodurch die <strong>Gemeinde</strong><br />

allmählig neben Bezahlung<br />

der zinse das Kapital selbst<br />

aufbringen, und hiedurch allmäh<br />

lich ohne weitere Beitrag der<br />

<strong>Gemeinde</strong>bürger das Zehntablösungs-<br />

nicht korrigiert! G. <strong>Boll</strong> Vorabzug!

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