Gemeinde Aichen - Gerhard Boll
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G. <strong>Boll</strong> Rüggerichte und Ortsbereisungen Seite 48<br />
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Obstbaumzucht Unterricht erhalten.<br />
18) Die Haltung eines Schweinfasels<br />
ist Obliegenheit der <strong>Gemeinde</strong>, bevor<br />
man aber wegen Anschaffung eines<br />
Ebers weitere Verfügung erläßt,<br />
hat der Gem. Rath vorerst ein Verzeichniß<br />
der Mutterschweine, welche<br />
dort dort gehalten werden vorzulegen.<br />
19.) Wegen Bezahlung und verzinsung<br />
des zur Kirche schuldenden und der<br />
<strong>Gemeinde</strong> zur verwaltung<br />
zugewiesenen Zehntablösungs Kapital<br />
ist eine <strong>Gemeinde</strong> Beschuß zu<br />
fassen, ob das Ablöskapital<br />
nach dem Rohertrag der Zehtpflichtigen<br />
Grundstücke vertheilt oder<br />
den Zehnten auch fortan eingesammelt<br />
werden, das letztere ist, wie die<br />
Erfahrung schon gezeigt hat, die vortheilhafteste<br />
Art wodurch die <strong>Gemeinde</strong><br />
allmählig neben Bezahlung<br />
der zinse das Kapital selbst<br />
aufbringen, und hiedurch allmäh<br />
lich ohne weitere Beitrag der<br />
<strong>Gemeinde</strong>bürger das Zehntablösungs-<br />
nicht korrigiert! G. <strong>Boll</strong> Vorabzug!