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Gemeinde Aichen - Gerhard Boll

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G. <strong>Boll</strong> Rüggerichte und Ortsbereisungen Seite 6<br />

1828-07-09. Bezirksamt Bonndorf; Rüggericht — Anweisungen<br />

[04/05] unvollständig — die ersten Seiten fehlen in der Akte<br />

13.) Zur Abhaltung des Rügegerichtes in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Aichen</strong> ist Tagfahrt auf Donnerstag<br />

den 26 ten d. M. Nachmittag v 1 Uhr<br />

festgesetzt.<br />

Dies hat der Ortsvorstand der alsbald<br />

zu versammelnden Bürgerschaft gehörig<br />

zu eröffnen, die höchste Verordnung vom<br />

03. Oktober 1811. Regierungsblatt N o . 27.<br />

zu verlangen, und selbe zu ermahnen, daß<br />

zu der bezirksamtlichen Comission Alles<br />

desjenige auf ihre aufhabenden Pflichten<br />

angeben solle, was ihrer Erachtens zur<br />

Beförderung des Wohls des Standes und<br />

der <strong>Gemeinde</strong> dienen mag; daß aber<br />

auf Privatsachen keine Rücksicht genommen<br />

werden wird<br />

Beym Eintreffen der Beamten ist die<br />

Bürgerschaft auf gewöhnliche Weise<br />

zu versammeln, und diesem vorläufigen<br />

bereit zu halten:<br />

1. Bürgerliste<br />

______ _____ über die <strong>Gemeinde</strong><br />

nicht korrigiert! G. <strong>Boll</strong> Vorabzug!

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