Gemeinde Aichen - Gerhard Boll
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G. <strong>Boll</strong> Rüggerichte und Ortsbereisungen Seite 32<br />
[36/37]<br />
Was die Dunggräben betrift, sind solche auf die<br />
gesetzliche entfernung, zurückgesetzt.<br />
Wegen Ankunft u. Herstellung Kirchhofs |: weil die <strong>Gemeinde</strong>,<br />
wegen noch Restierenden Grundzinsschuld, wegen<br />
Schulhausbaukosen pp noch grosse Zahlungen zu leisten<br />
hat:| so kan dieses ohnmöglich ohne grossen Druck Schuld<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>, zum Ankauf des Kirchhofs anlegen<br />
mußte, welches ohne hin, weil die <strong>Gemeinde</strong> zu Zahlen<br />
hat, eine Kapitalschuld hierzu verzinsen wird hiemit<br />
ein Löbl. Berirks Amt hiermit gebethen, bis obige Schulden<br />
getilgt sind, verzicht zu leisten, bis die <strong>Gemeinde</strong> wieder<br />
in besern Kräften steht.<br />
§16. Für die im Orte befindlichen Handwerkspurschen,<br />
ist ein Buch angelegt.<br />
§ 17 Für Besorgung der vorhandenen Baumschule, ist<br />
~ru~ der mit der Baumpflanzung geübten Bürger<br />
Simon Jäger, beauftragt, welcher dieselben besorgen wird.<br />
§18. Die Haltung eines Schweinfasels, ist die <strong>Gemeinde</strong>, mit<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Gutenburg übereingekommen.<br />
§19. Da schon, wegen aufbringung, des Kleinzehntablösungs-<br />
Kapital, schon mehrere <strong>Gemeinde</strong>beschlüsse geschehen,<br />
aber noch kein Beschluß geschehen , indem der Steuerfuß<br />
zu diesem Behufe ganz untauglich ist, sowird<br />
hiermit nach einer Festgesetzten Abschatzung der<br />
Zehntlasten darauf versetz werde____<br />
nicht korrigiert! G. <strong>Boll</strong> Vorabzug!