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Gemeinde Aichen - Gerhard Boll

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G. <strong>Boll</strong> Rüggerichte und Ortsbereisungen Seite 50<br />

[55/56]<br />

rung des Bürgergabholzes ist nach den<br />

Bestimmungen des §. 85. der Gem. Ordnung<br />

in einer abzuhaltenden <strong>Gemeinde</strong><br />

Versammlung ein Beschluß zu fassen,<br />

und solchen zur Ertheilung der<br />

Staatsgenehmigung anher vorzulegen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong> Rath hat diesen Rüggerichtsbescheid<br />

der versammelten <strong>Gemeinde</strong><br />

zu verkünden, und sofort<br />

nicht ein längerer Termin, wie bei<br />

der Baumpflanzung an der Vizinal-<br />

Straße bewilligte wurde, über den<br />

Vollzug der einzelnen Anordnungen<br />

nach 2 Wochen berichtliche<br />

Anzeige zu machen.<br />

Bonndorf am 17 e Juli 1842.<br />

Großh. Bezirks Amt<br />

Unterschrift<br />

nicht korrigiert! G. <strong>Boll</strong> Vorabzug!

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