Gemeinde Aichen - Gerhard Boll
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G. <strong>Boll</strong> Rüggerichte und Ortsbereisungen Seite 50<br />
[55/56]<br />
rung des Bürgergabholzes ist nach den<br />
Bestimmungen des §. 85. der Gem. Ordnung<br />
in einer abzuhaltenden <strong>Gemeinde</strong><br />
Versammlung ein Beschluß zu fassen,<br />
und solchen zur Ertheilung der<br />
Staatsgenehmigung anher vorzulegen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong> Rath hat diesen Rüggerichtsbescheid<br />
der versammelten <strong>Gemeinde</strong><br />
zu verkünden, und sofort<br />
nicht ein längerer Termin, wie bei<br />
der Baumpflanzung an der Vizinal-<br />
Straße bewilligte wurde, über den<br />
Vollzug der einzelnen Anordnungen<br />
nach 2 Wochen berichtliche<br />
Anzeige zu machen.<br />
Bonndorf am 17 e Juli 1842.<br />
Großh. Bezirks Amt<br />
Unterschrift<br />
nicht korrigiert! G. <strong>Boll</strong> Vorabzug!