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Gemeinde Aichen - Gerhard Boll

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G. <strong>Boll</strong> Rüggerichte und Ortsbereisungen Seite 28<br />

[31/32]<br />

3. Die Bürgerliste ist nach der Häuserweise<br />

aufgestellt, wogegen solche nach §. 9. der eben<br />

gedachten Verordnung nach dem Bürgerbuch hätte<br />

aufgestellt werden sollen.<br />

4. Jn dem Protokollbuch über die <strong>Gemeinde</strong>beschlüsse<br />

befinden sich noch keine Einträge.<br />

5. Jn dem Protokollbuch des Ratschreibers<br />

kommt der Pachtschilling für die Schaafweide nicht<br />

vor, auch ist zur Verpachtung der Schaafweide<br />

noch nicht die Staatsgenehmigung nach der Verordnung<br />

im Anzeigenblatt von 1836. No 17. eingeholt<br />

u. ertheilt worden.<br />

6. Die Regierungs- und Anzeigenblätter<br />

sind nicht eingebunden.<br />

Beschluß.<br />

Nachricht hievon dem <strong>Gemeinde</strong>rath in <strong>Aichen</strong><br />

mit dem Auftrage diese Fehler u. Mängel<br />

sogleich zu verbessern, u. wie geschehen innerhalb<br />

14. Tagen anzuzeigen. Was dagegen die<br />

nicht korrigiert! G. <strong>Boll</strong> Vorabzug!

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