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Konzeption - SPLG Internet - Diakonie Stiftung Salem

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1. Konzept<br />

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (<strong>SPLG</strong> – im weiteren Verlauf auch teilweise<br />

Erziehungsstelle genannt) ist ein Angebot der Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII. In dieser<br />

Lebensgemeinschaft lebt eine Erzieherin/Sozialpädagogin und ggf. dem Lebenspartner<br />

zusammen mit maximal zwei Kindern und Jugendlichen. Diese Kinder und Jugendlichen<br />

werden in die Normalität des Lebens der pädagogischen Fachkraft sowie deren Familie<br />

integriert. Institutionell begleitet übernimmt die pädagogische Fachkraft die erzieherische<br />

Verantwortung rund um die Uhr.<br />

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft versteht sich als eine unter pädagogischen<br />

Vorgaben und professionellen Strukturen angelegte Form des Zusammenlebens auf<br />

einzelfallbestimmte Zeit.<br />

Sie will den Kindern und Jugendlichen – im Unterschied zur Heimerziehung und Erziehung in<br />

einer Pflegefamilie – ein kontinuierliches familienanaloges Beziehungsangebot machen,<br />

ohne jedoch den Aufbau einer Eltern-Kind-Beziehung entwickeln zu wollen. Die Rolle der<br />

Eltern soll nicht ersetzt werden, sondern es wird eine enge Kooperation mit den leiblichen<br />

Eltern angestrebt.<br />

2. Zielgruppe und Zielsetzung<br />

Wenn Eltern mit ihren Kindern miteinander in der Krise stecken oder immer wieder an ihre<br />

Grenzen stoßen, kann die Aufnahme in eine Erziehungsstelle neue Chancen auftun. Sie kann<br />

Entlastung anbieten, Halt und Neuorientierung geben.<br />

Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, deren Wohl in der<br />

bisherigen Erziehung nicht mehr gewährleistet ist oder/und die Ressourcen der<br />

Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichend sind, um die jungen<br />

Menschen in adäquater Weise zu beaufsichtigen, steuernd Einfluss zu nehmen und zu<br />

fördern. Zielgruppen sind in der Regel Mädchen und Jungen im Alter von 6 – 16 Jahren,<br />

• die aufgrund einer familiären Belastungssituation in ihrer sozialen und emotionalen<br />

Entwicklung derart beeinträchtigt sind, dass ambulante und teilstationäre<br />

Maßnahmen nicht ausreichen<br />

• die Bindungs- und Beziehungsstörungen aufweisen<br />

• deren Lebenssituation mittel- bis langfristig durch Krisen stark belastet ist<br />

• deren gesamte Entwicklung in einer Regelgruppe stark gefährdet wäre<br />

• die keine neuen Eltern-Kind-Beziehungen eingehen können, aber einen engen und<br />

intensiven pädagogischen Betreuungsrahmen benötigen.<br />

Die Unterbringung ist mittel- bis langfristig angelegt. Die Verweildauer in der<br />

Erziehungsstelle bzw. eine mögliche Rückkehr in die Herkunftsfamilie sind vom<br />

Entwicklungsprozess des jungen Menschen sowie vom Stabilisierungsprozess des<br />

Herkunftssystems abhängig.<br />

Die <strong>SPLG</strong> bietet den Kindern und Jugendlichen gezielt Lern- und Erfahrungsfelder sowie<br />

emotionale Sicherheit, um positive Entwicklungen einzuleiten und auszuweiten. Die klare

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