Konzeption - SPLG Internet - Diakonie Stiftung Salem
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1. Konzept<br />
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (<strong>SPLG</strong> – im weiteren Verlauf auch teilweise<br />
Erziehungsstelle genannt) ist ein Angebot der Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII. In dieser<br />
Lebensgemeinschaft lebt eine Erzieherin/Sozialpädagogin und ggf. dem Lebenspartner<br />
zusammen mit maximal zwei Kindern und Jugendlichen. Diese Kinder und Jugendlichen<br />
werden in die Normalität des Lebens der pädagogischen Fachkraft sowie deren Familie<br />
integriert. Institutionell begleitet übernimmt die pädagogische Fachkraft die erzieherische<br />
Verantwortung rund um die Uhr.<br />
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft versteht sich als eine unter pädagogischen<br />
Vorgaben und professionellen Strukturen angelegte Form des Zusammenlebens auf<br />
einzelfallbestimmte Zeit.<br />
Sie will den Kindern und Jugendlichen – im Unterschied zur Heimerziehung und Erziehung in<br />
einer Pflegefamilie – ein kontinuierliches familienanaloges Beziehungsangebot machen,<br />
ohne jedoch den Aufbau einer Eltern-Kind-Beziehung entwickeln zu wollen. Die Rolle der<br />
Eltern soll nicht ersetzt werden, sondern es wird eine enge Kooperation mit den leiblichen<br />
Eltern angestrebt.<br />
2. Zielgruppe und Zielsetzung<br />
Wenn Eltern mit ihren Kindern miteinander in der Krise stecken oder immer wieder an ihre<br />
Grenzen stoßen, kann die Aufnahme in eine Erziehungsstelle neue Chancen auftun. Sie kann<br />
Entlastung anbieten, Halt und Neuorientierung geben.<br />
Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, deren Wohl in der<br />
bisherigen Erziehung nicht mehr gewährleistet ist oder/und die Ressourcen der<br />
Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichend sind, um die jungen<br />
Menschen in adäquater Weise zu beaufsichtigen, steuernd Einfluss zu nehmen und zu<br />
fördern. Zielgruppen sind in der Regel Mädchen und Jungen im Alter von 6 – 16 Jahren,<br />
• die aufgrund einer familiären Belastungssituation in ihrer sozialen und emotionalen<br />
Entwicklung derart beeinträchtigt sind, dass ambulante und teilstationäre<br />
Maßnahmen nicht ausreichen<br />
• die Bindungs- und Beziehungsstörungen aufweisen<br />
• deren Lebenssituation mittel- bis langfristig durch Krisen stark belastet ist<br />
• deren gesamte Entwicklung in einer Regelgruppe stark gefährdet wäre<br />
• die keine neuen Eltern-Kind-Beziehungen eingehen können, aber einen engen und<br />
intensiven pädagogischen Betreuungsrahmen benötigen.<br />
Die Unterbringung ist mittel- bis langfristig angelegt. Die Verweildauer in der<br />
Erziehungsstelle bzw. eine mögliche Rückkehr in die Herkunftsfamilie sind vom<br />
Entwicklungsprozess des jungen Menschen sowie vom Stabilisierungsprozess des<br />
Herkunftssystems abhängig.<br />
Die <strong>SPLG</strong> bietet den Kindern und Jugendlichen gezielt Lern- und Erfahrungsfelder sowie<br />
emotionale Sicherheit, um positive Entwicklungen einzuleiten und auszuweiten. Die klare