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Konzeption - SPLG Internet - Diakonie Stiftung Salem

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<strong>Konzeption</strong><br />

der<br />

Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften<br />

Kinderheimat der<br />

<strong>Diakonie</strong> – <strong>Stiftung</strong> - <strong>Salem</strong><br />

Kuhlenstr. 73<br />

32427 Minden<br />

Tel.: 0571 – 9552 311<br />

Fax: 0571 – 9552 314<br />

Web: www.diakonie-stiftung-salem.de<br />

Mail: kinderheimat@diakonie-stiftung-salem.de


2<br />

1. Konzept<br />

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (<strong>SPLG</strong> – im weiteren Verlauf auch teilweise<br />

Erziehungsstelle genannt) ist ein Angebot der Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII. In dieser<br />

Lebensgemeinschaft lebt eine Erzieherin/Sozialpädagogin und ggf. dem Lebenspartner<br />

zusammen mit maximal zwei Kindern und Jugendlichen. Diese Kinder und Jugendlichen<br />

werden in die Normalität des Lebens der pädagogischen Fachkraft sowie deren Familie<br />

integriert. Institutionell begleitet übernimmt die pädagogische Fachkraft die erzieherische<br />

Verantwortung rund um die Uhr.<br />

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft versteht sich als eine unter pädagogischen<br />

Vorgaben und professionellen Strukturen angelegte Form des Zusammenlebens auf<br />

einzelfallbestimmte Zeit.<br />

Sie will den Kindern und Jugendlichen – im Unterschied zur Heimerziehung und Erziehung in<br />

einer Pflegefamilie – ein kontinuierliches familienanaloges Beziehungsangebot machen,<br />

ohne jedoch den Aufbau einer Eltern-Kind-Beziehung entwickeln zu wollen. Die Rolle der<br />

Eltern soll nicht ersetzt werden, sondern es wird eine enge Kooperation mit den leiblichen<br />

Eltern angestrebt.<br />

2. Zielgruppe und Zielsetzung<br />

Wenn Eltern mit ihren Kindern miteinander in der Krise stecken oder immer wieder an ihre<br />

Grenzen stoßen, kann die Aufnahme in eine Erziehungsstelle neue Chancen auftun. Sie kann<br />

Entlastung anbieten, Halt und Neuorientierung geben.<br />

Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, deren Wohl in der<br />

bisherigen Erziehung nicht mehr gewährleistet ist oder/und die Ressourcen der<br />

Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichend sind, um die jungen<br />

Menschen in adäquater Weise zu beaufsichtigen, steuernd Einfluss zu nehmen und zu<br />

fördern. Zielgruppen sind in der Regel Mädchen und Jungen im Alter von 6 – 16 Jahren,<br />

• die aufgrund einer familiären Belastungssituation in ihrer sozialen und emotionalen<br />

Entwicklung derart beeinträchtigt sind, dass ambulante und teilstationäre<br />

Maßnahmen nicht ausreichen<br />

• die Bindungs- und Beziehungsstörungen aufweisen<br />

• deren Lebenssituation mittel- bis langfristig durch Krisen stark belastet ist<br />

• deren gesamte Entwicklung in einer Regelgruppe stark gefährdet wäre<br />

• die keine neuen Eltern-Kind-Beziehungen eingehen können, aber einen engen und<br />

intensiven pädagogischen Betreuungsrahmen benötigen.<br />

Die Unterbringung ist mittel- bis langfristig angelegt. Die Verweildauer in der<br />

Erziehungsstelle bzw. eine mögliche Rückkehr in die Herkunftsfamilie sind vom<br />

Entwicklungsprozess des jungen Menschen sowie vom Stabilisierungsprozess des<br />

Herkunftssystems abhängig.<br />

Die <strong>SPLG</strong> bietet den Kindern und Jugendlichen gezielt Lern- und Erfahrungsfelder sowie<br />

emotionale Sicherheit, um positive Entwicklungen einzuleiten und auszuweiten. Die klare


3<br />

Struktur und die durchschaubaren Regeln im Alltag bieten Sicherheit, Orientierung und<br />

Stabilität, aber auch Freiräume zur Selbsterfahrung und –findung unter Berücksichtigung<br />

folgender Ziele:<br />

• Aufbau tragfähiger Beziehungen, die den Kindern und Jugendlichen wieder neue<br />

Möglichkeiten der Orientierung an Erwachsenen ermöglichen; dazu gehört vor allem<br />

der Aufbau von gegenseitigem Vertrauen<br />

• emotionale Stabilisierung durch das verlässliche Beziehungsangebot und Halt<br />

gebenden Strukturen im Tagesablauf<br />

• Vermittlung von Normen und Werten, um den jungen Menschen in seinem<br />

Verantwortungsgefühl für sich und andere zu stärken<br />

• Mobilisierung der Ressourcen durch entsprechende Freizeitgestaltung und<br />

Fördermaßnahmen; hierzu zählt auch die schulische Förderung<br />

• Integration in soziale Gruppen außerhalb der Lebensgemeinschaft, um den jungen<br />

Menschen in seiner sozialen Entwicklung zu fördern.<br />

Die Umsetzung dieser Ziele wird im Hilfeplan festgelegt und kontinuierlich der<br />

Lebenssituation des Kindes/Jugendlichen angepasst.<br />

3. Räumlichkeiten und Umfeld<br />

- je nach <strong>SPLG</strong> unterschiedlich –<br />

4. Aufnahmeprozess<br />

Eine Unterbringung in die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, die geprägt ist von<br />

einem hohen Maß an Intimität und Beziehungsdichte, bedarf eines äußerst sorgfältigen und<br />

behutsamen Aufnahmeprozesses von klärender Vorbereitung und Entscheidungsfindung.<br />

Eine Unterbringung kann nur auf der Grundlage von Freiwilligkeit, Akzeptanz und<br />

Kooperation stattfinden.<br />

Im ersten Schritt des Aufnahmeverfahrens prüfen Träger und Jugendamt, ob der Hilfebedarf<br />

eines Kindes durch eines der Profile der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften optimal<br />

gedeckt werden kann. Ferner wird die Eignung der im Umfeld vorhandenen oder<br />

realisierbaren Beschulungsmöglichkeiten geprüft. Im zweiten Schritt erhalten die zuständige<br />

Fachkraft vom Jugendamt, ggf. der Vormund und die Eltern das Angebot, die<br />

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft kennenzulernen. Dann begegnen sich<br />

Betreuer/Betreuerpaar und das Kind am derzeitigen Lebensort des Kindes. Im nächsten<br />

Schritt erhält das Kind die Möglichkeit die <strong>SPLG</strong> zu besuchen – im Rahmen von<br />

Besuchswochenenden, -tagen oder -stunden. Entscheiden sich sowohl alle Mitglieder der<br />

<strong>SPLG</strong> als auch das Kind selbst für eine Aufnahme bzw. einen Einzug in die<br />

Lebensgemeinschaft, kann die Maßnahme im Rahmen eines Hilfeplangespräches<br />

beschlossen werden. Im Hilfeplangespräch wird auch der Einzug festgelegt.


4<br />

5. Arbeit mit dem Kind/Jugendlichen<br />

Grundlage der pädagogischen Arbeit in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft (Ort<br />

des gemeinsamen Lebens und Lernens) ist das Angebot einer konstanten Beziehung.<br />

Dadurch wird ein pädagogischer und gleichzeitig therapeutischer Zugang geschaffen. Basis<br />

der pädagogischen Arbeit ist der Respekt vor den jungen Menschen und dem Verständnis für<br />

ihre Handlungsmuster und problematische Verhaltensweisen.<br />

Gesichert in der vertrauten Beziehung nach innen und stabil in der Begegnung nach außen,<br />

integriert diese Lebens- und Betreuungsform in besonderer Weise fachliche und inhaltliche<br />

Notwendigkeiten sowie individuelle Bedürfnisse. Die Sozialpädagogische<br />

Lebensgemeinschaft ist ein Ort des dauernden Aushaltens und Aushandeln von<br />

Befindlichkeiten, des Wohlfühlens und Beschütztwerdens und Geborgenheit. Die Einbindung<br />

in das soziale Umfeld, die Nachbarschaft und Verwandtschaft, aber auch die Gestaltung<br />

einer kindgerechten Gruppenatmosphäre motivieren die Kinder und Jugendlichen, sich für<br />

einen gewissen Zeitraum auf diese Lebensform einzulassen.<br />

Durch die Teilhabe an einem familiären Zusammenleben mit all seinen Facetten werden die<br />

emotionale und soziale Persönlichkeitsentwicklung sowie ein angemessenes Sozialverhalten<br />

des Kindes/Jugendlichen gefördert. Der junge Mensch erlebt, dass er geschätzt und beachtet<br />

wird. Sichere Beziehungsangebote ermöglichen das Ausprobieren neuer Verhaltensmuster<br />

und im alltäglichen Handeln werden Regeln, Normen und Werte vermittelt, die er in sein<br />

eigenes Lebenskonzept übernehmen kann.<br />

Im Rahmen der Freizeitgestaltung wird Interessantes im und am Alltag angeboten und<br />

entdeckt. Im Vordergrund steht nicht das ausschließlich unterhaltende Versorgen und<br />

Eingehen auf Bedürfnisse und Erwartungshaltung der jungen Menschen. Vielmehr steht die<br />

sinnvolle Gestaltung zeitlicher Freiräume unter besonderer Beachtung der persönlichen<br />

Entfaltung und der sozialen Integration im Vordergrund.<br />

Die aktive Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben findet statt im spontanen Erlebnis sowie<br />

in strukturierten Angeboten (Tages- und/oder Wochenendunternehmungen,<br />

Freizeitmaßnahmen in den Ferien).<br />

6. Arbeit mit der Herkunftsfamilie<br />

Erziehungsstellen bedeuten eine große Chance für die jungen Menschen, einerseits in einem<br />

familiären Rahmen einen guten Platz mit angemessener Versorgung und Förderung zu haben<br />

und sich gleichzeitig in passender begleiteter Form mit der Herkunftsfamilie<br />

auseinandersetzen zu können.<br />

Grundsätzlich soll die Herkunftsfamilie als Bezugssystem für den jungen Menschen so weit<br />

und so lange wie möglich verantwortbar erhalten bleiben (Leben in zwei Systemen). Ziel ist<br />

es, dass das Kind nicht zwischen den beiden Familien steht, sondern in beiden<br />

Familiensystemen zuhause sein darf. Deshalb wird eine verbindliche und regelmäßige<br />

Einbeziehung der Eltern in den pädagogischen Prozess angestrebt.


5<br />

• Die Eltern sollen den neuen Lebensmittelpunkt ihres Kindes akzeptieren können,<br />

damit das Kind sich zu Betreuern und Eltern gleichermaßen loyal verhalten kann.<br />

• Familiäre Bindungen werden entsprechend des Hilfeplans erhalten, intensiviert, neu<br />

aufgebaut oder – falls erforderlich – ganz oder zeitweise eingestellt. Art und<br />

Häufigkeit der Kontakte zwischen Eltern und Kind werden ständig aktualisiert, vorund<br />

nachbereitet, zuverlässig und regelmäßig wahrgenommen.<br />

• Die Familie und die Familiengeschichte des Kindes werden von den Betreuern<br />

wertgeschätzt, ihre Mitglieder werden respektiert.<br />

• Die Lebensgeschichte des Kindes wird in geeigneter Form dokumentiert und<br />

rekonstruiert durch Fotos, Geschichten und Erinnerungsgegenstände.<br />

• Bei der Verarbeitung familiär bedingter Belastungen wird das Kind in geeigneter<br />

Form unterstützt. Verlust- und Trennungsängsten werden abgebaut.<br />

• Sofern eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich erscheint, wird diese<br />

angestrebt und aktiv vorbereitet.<br />

• Gemeinsame Zielsetzungen und Verbindlichkeiten werden verabredet und deren<br />

Umsetzung in einem regelmäßigen Informationsaustausch transparent gemacht.<br />

7. Schulische Förderung<br />

Die Lebensgemeinschaft vertritt in allen Lebensbelangen den Anspruch, für das Kind/den<br />

Jugendlichen jede Form von institutionellem Sonderstatus einzuschränken, zu vermeiden<br />

oder aufzuheben. Für den schulischen und beruflichen Teil ergibt sich somit die<br />

entsprechende Zielvorgabe einer möglichst regulären und gemeindenahen Einbindung unter<br />

Berücksichtigung individueller Ressourcen und realistischer Machbarkeit.<br />

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft stützt und begleitet die schulische Integration<br />

durch gezielte außerschulische Förderleistungen wie z.B. individuelle<br />

Hausaufgabenbetreuung und im Bedarfsfall gezielte Nachhilfe.<br />

Außerschulische Hilfe beinhaltet weiterhin die methodische Bearbeitung ausgeprägter<br />

Probleme schulischen Leistungs- und Sozialverhaltens. Voraussetzung für eine erfolgreiche<br />

Bewältigung dieser Schwierigkeiten ist eine intensive Kooperation mit den Lehrern und eine<br />

verbindliche und verantwortbare Einbeziehung der Sorgeberechtigten. Eine mögliche<br />

anschließende berufliche Integration verläuft nach Möglichkeit unter Vermeidung<br />

stigmatisierender Sonderregelungen in enger Kooperation mit Ausbildungs- oder<br />

Arbeitsstellen.<br />

8. Kooperationen<br />

8.1 Anbindung an die Institution<br />

Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft/Erziehungsstelle ist immer auch im<br />

Zusammenhang mit ihrer institutionellen Vernetzung zu sehen. Zielsetzung ist hier eine<br />

Qualität von Kooperation und Identifikation, die im gemeinsamen Verbund ausreichend<br />

Optionen schafft und Ressourcen bereithält, um in einem begrenzten Ausmaß


6<br />

Krisensituationen zu bewältigen, vorübergehende Notlagen aufzufangen sowie ausreichende<br />

Möglichkeiten von Entlastung zu bieten.<br />

Die Verfügbarkeit von Aushilfskräften und die abgestimmte Einbeziehung alternativer<br />

Betreuungsangebote bei längerfristigem Ausfall der Erziehungsstellenmitarbeiter ergänzen<br />

und vervollständigen das Gesamtkonzept.<br />

8.2 Kooperationen mit Externen<br />

Der Zusammenarbeit mit dem fallzuständigen Sozialarbeiter/-in kommt ein hoher<br />

Stellenwert zu. Bei Aufnahme, Fortschreibung und Beendigung des Hilfeangebotes ist der<br />

soziale Dienst maßgeblich beteiligt. Notwendige ergänzende Hilfen bzw. Therapien werden<br />

zwischen <strong>SPLG</strong>, Jugendamt und Familie abgesprochen.<br />

Die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften arbeiten mit allen Schulen, Schulformen<br />

sowie den Zentren der beruflichen Förderung zusammen. Alle im Lebensfeld der <strong>SPLG</strong><br />

liegenden Angebote wie Tagesklinik, Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Sportvereine und<br />

Ähnliche werden bei Bedarf in Anspruch genommen.<br />

9. Aufgaben des Erziehungsstellenberaters<br />

Der Erziehungsstellenberater hat die Dienst- und Fachaufsicht für den Bereich der<br />

Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften. Neben der Beratungstätigkeit bietet er<br />

Fachtage und Fortbildungen an.<br />

Die Erziehungsstellenberatung übernimmt insbesondere folgende Aufgaben bevor eine<br />

Erziehungsstelle eingerichtet wird:<br />

• Informationsgespräche über Erziehungsstellenarbeit für Interessierte<br />

• Intensive Vorbereitungsgespräche mit Erziehungsstellenbewerbern und deren<br />

gesamter Familie über einen längeren Zeitraum. In der Zeit der Abklärung werden die<br />

Ressourcen, aber auch die möglichen Grenzen und der individuelle Rahmen der<br />

zukünftigen Erziehungsstelle erarbeitet. Ziel ist es dabei, Restrisiken bzgl. späterer<br />

Abbrüche möglichst gering zu halten. Auf wichtige Kriterien für die spätere Arbeit der<br />

Erziehungsstelle wie Reflexionsfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und<br />

Professionalität wird in diesem Vorbereitungsprozess geachtet. Wenn die nötigen<br />

Voraussetzungen vorhanden sind, gehen die Gespräche weiter, wenn nicht, muss der<br />

Prozess an dieser Stelle abgebrochen werden.<br />

• Zu den Vorbereitungsgesprächen gehört außerdem die gemeinsame Erstellung des<br />

individuellen Erziehungsstellenprofils, das auch beinhaltet, welche Kinder besonders<br />

gut oder eher nicht geeignet sind.<br />

• Während der intensiven Vorbereitungsphase sind die künftigen<br />

Erziehungsstellenfamilien bereits zu den Fortbildungsveranstaltungen und<br />

Erziehungsstellentreffen eingeladen.<br />

Während der eigentlichen Erziehungsstellenarbeit stehen folgende Aspekte der<br />

Erziehungsstellenberatung im Vordergrund:


7<br />

• Regelmäßige intensive Beratungsgespräche mit den Erziehungsstellenmitarbeitern,<br />

bei Bedarf auch mit der Gesamtfamilie<br />

• Erfahrungsaustausch sowie Reflexion über positive Entwicklungen, Probleme,<br />

konflikthaftes Verhalten, erzieherische Schwierigkeiten und den pädagogischen<br />

Reaktionen<br />

• Gemeinsames Entwickeln von Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten sowie neuer,<br />

alternativer Sichtweisen<br />

• Ständige Erreichbarkeit für die Erziehungsstellenmitarbeiter<br />

• Krisenintervention<br />

• Kooperative Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Herkunftsfamilie,<br />

Erziehungsstellenfamilie, Einrichtung und ggf. anderen Institutionen<br />

• In der Hilfeplanung mit allen Beteiligten eine passende Perspektive für das Kind<br />

entwickeln.<br />

• Vorbereitung der Hilfeplanung, Erstellung von Vorabinformationen für die<br />

fallverantwortlichen Mitarbeiter des Jugendamtes<br />

• Verwaltungstätigkeiten (u.a. Organisation von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen,<br />

Anträge auf individuelle Zusatzleistungen, Aktenführung)<br />

• Informationsfluss zwischen der Einrichtung und den Erziehungsstellen gewährleisten<br />

Wesentliche Aufgabe des Beraters ist die Einbindung der Herkunftsfamilien in den Prozess:<br />

• Das Miteinander der Erziehungsstelle und der Herkunftsfamilie so gestalten, dass<br />

Konkurrenz und Loyalitätskonflikte für das Kind so gering wie möglich gehalten<br />

werden.<br />

• Bei Bedarf Klärung von Konflikten zwischen Erziehungsstelle und Herkunftsfamilie<br />

• Unterstützung der Herkunftsfamilie, dass sie einen passenden Platz im gesamten<br />

Hilfeprozess einnehmen kann<br />

• Unterstützung der Herkunftsfamilie in der Beziehungsklärung zu ihrem Kind<br />

• Entwickeln und Organisieren passender Besuchskontakte und Unterstützung bei<br />

deren Gestaltung<br />

• Bei Bedarf Betreuung von Umgangskontakten sowie Vor- und Nachbereitung mit der<br />

Herkunftsfamilie und mit den Kindern/Jugendlichen<br />

10. Qualitätssicherung<br />

Regelmäßige Fallgespräche und Erziehungsplanungen zu den einzelnen Kindern und<br />

Jugendlichen gehören zum Standard. Eine regelmäßige Dokumentation der<br />

Verhaltensbeobachtungen und deren Reflexion können als immanent vorausgesetzt werden.<br />

Zentrale Voraussetzung für die Arbeit ist – vor allem vor dem Hintergrund von<br />

Übertragungen und den daraus resultierenden Verhaltensweisen der Kinder und<br />

Jugendlichen - eine gründliche Reflexion, die eine wirksame und offene Zusammenarbeit<br />

ermöglicht. In der kollegialen Beratung in den regelmäßigen Erziehungsstellentreffen der<br />

<strong>SPLG</strong> findet ein fachlicher Austausch statt, vor allem unter der Fragestellung, ob die<br />

pädagogischen Standards im Alltag umgesetzt werden können. Fall- oder Teamsupervisionen<br />

finden bei Bedarf mit den Mitarbeitern der <strong>SPLG</strong> und den Erziehungsstellenberatern statt.


Eine regelmäßige Teilnahme der Mitarbeitenden an internen und externen<br />

Fortbildungsveranstaltungen wird vom Träger gewährleistet.<br />

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