Konzeption - SPLG Internet - Diakonie Stiftung Salem
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<strong>Konzeption</strong><br />
der<br />
Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften<br />
Kinderheimat der<br />
<strong>Diakonie</strong> – <strong>Stiftung</strong> - <strong>Salem</strong><br />
Kuhlenstr. 73<br />
32427 Minden<br />
Tel.: 0571 – 9552 311<br />
Fax: 0571 – 9552 314<br />
Web: www.diakonie-stiftung-salem.de<br />
Mail: kinderheimat@diakonie-stiftung-salem.de
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1. Konzept<br />
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (<strong>SPLG</strong> – im weiteren Verlauf auch teilweise<br />
Erziehungsstelle genannt) ist ein Angebot der Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII. In dieser<br />
Lebensgemeinschaft lebt eine Erzieherin/Sozialpädagogin und ggf. dem Lebenspartner<br />
zusammen mit maximal zwei Kindern und Jugendlichen. Diese Kinder und Jugendlichen<br />
werden in die Normalität des Lebens der pädagogischen Fachkraft sowie deren Familie<br />
integriert. Institutionell begleitet übernimmt die pädagogische Fachkraft die erzieherische<br />
Verantwortung rund um die Uhr.<br />
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft versteht sich als eine unter pädagogischen<br />
Vorgaben und professionellen Strukturen angelegte Form des Zusammenlebens auf<br />
einzelfallbestimmte Zeit.<br />
Sie will den Kindern und Jugendlichen – im Unterschied zur Heimerziehung und Erziehung in<br />
einer Pflegefamilie – ein kontinuierliches familienanaloges Beziehungsangebot machen,<br />
ohne jedoch den Aufbau einer Eltern-Kind-Beziehung entwickeln zu wollen. Die Rolle der<br />
Eltern soll nicht ersetzt werden, sondern es wird eine enge Kooperation mit den leiblichen<br />
Eltern angestrebt.<br />
2. Zielgruppe und Zielsetzung<br />
Wenn Eltern mit ihren Kindern miteinander in der Krise stecken oder immer wieder an ihre<br />
Grenzen stoßen, kann die Aufnahme in eine Erziehungsstelle neue Chancen auftun. Sie kann<br />
Entlastung anbieten, Halt und Neuorientierung geben.<br />
Die Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts, deren Wohl in der<br />
bisherigen Erziehung nicht mehr gewährleistet ist oder/und die Ressourcen der<br />
Herkunftsfamilie und des sozialen Umfeldes nicht mehr ausreichend sind, um die jungen<br />
Menschen in adäquater Weise zu beaufsichtigen, steuernd Einfluss zu nehmen und zu<br />
fördern. Zielgruppen sind in der Regel Mädchen und Jungen im Alter von 6 – 16 Jahren,<br />
• die aufgrund einer familiären Belastungssituation in ihrer sozialen und emotionalen<br />
Entwicklung derart beeinträchtigt sind, dass ambulante und teilstationäre<br />
Maßnahmen nicht ausreichen<br />
• die Bindungs- und Beziehungsstörungen aufweisen<br />
• deren Lebenssituation mittel- bis langfristig durch Krisen stark belastet ist<br />
• deren gesamte Entwicklung in einer Regelgruppe stark gefährdet wäre<br />
• die keine neuen Eltern-Kind-Beziehungen eingehen können, aber einen engen und<br />
intensiven pädagogischen Betreuungsrahmen benötigen.<br />
Die Unterbringung ist mittel- bis langfristig angelegt. Die Verweildauer in der<br />
Erziehungsstelle bzw. eine mögliche Rückkehr in die Herkunftsfamilie sind vom<br />
Entwicklungsprozess des jungen Menschen sowie vom Stabilisierungsprozess des<br />
Herkunftssystems abhängig.<br />
Die <strong>SPLG</strong> bietet den Kindern und Jugendlichen gezielt Lern- und Erfahrungsfelder sowie<br />
emotionale Sicherheit, um positive Entwicklungen einzuleiten und auszuweiten. Die klare
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Struktur und die durchschaubaren Regeln im Alltag bieten Sicherheit, Orientierung und<br />
Stabilität, aber auch Freiräume zur Selbsterfahrung und –findung unter Berücksichtigung<br />
folgender Ziele:<br />
• Aufbau tragfähiger Beziehungen, die den Kindern und Jugendlichen wieder neue<br />
Möglichkeiten der Orientierung an Erwachsenen ermöglichen; dazu gehört vor allem<br />
der Aufbau von gegenseitigem Vertrauen<br />
• emotionale Stabilisierung durch das verlässliche Beziehungsangebot und Halt<br />
gebenden Strukturen im Tagesablauf<br />
• Vermittlung von Normen und Werten, um den jungen Menschen in seinem<br />
Verantwortungsgefühl für sich und andere zu stärken<br />
• Mobilisierung der Ressourcen durch entsprechende Freizeitgestaltung und<br />
Fördermaßnahmen; hierzu zählt auch die schulische Förderung<br />
• Integration in soziale Gruppen außerhalb der Lebensgemeinschaft, um den jungen<br />
Menschen in seiner sozialen Entwicklung zu fördern.<br />
Die Umsetzung dieser Ziele wird im Hilfeplan festgelegt und kontinuierlich der<br />
Lebenssituation des Kindes/Jugendlichen angepasst.<br />
3. Räumlichkeiten und Umfeld<br />
- je nach <strong>SPLG</strong> unterschiedlich –<br />
4. Aufnahmeprozess<br />
Eine Unterbringung in die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, die geprägt ist von<br />
einem hohen Maß an Intimität und Beziehungsdichte, bedarf eines äußerst sorgfältigen und<br />
behutsamen Aufnahmeprozesses von klärender Vorbereitung und Entscheidungsfindung.<br />
Eine Unterbringung kann nur auf der Grundlage von Freiwilligkeit, Akzeptanz und<br />
Kooperation stattfinden.<br />
Im ersten Schritt des Aufnahmeverfahrens prüfen Träger und Jugendamt, ob der Hilfebedarf<br />
eines Kindes durch eines der Profile der Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften optimal<br />
gedeckt werden kann. Ferner wird die Eignung der im Umfeld vorhandenen oder<br />
realisierbaren Beschulungsmöglichkeiten geprüft. Im zweiten Schritt erhalten die zuständige<br />
Fachkraft vom Jugendamt, ggf. der Vormund und die Eltern das Angebot, die<br />
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft kennenzulernen. Dann begegnen sich<br />
Betreuer/Betreuerpaar und das Kind am derzeitigen Lebensort des Kindes. Im nächsten<br />
Schritt erhält das Kind die Möglichkeit die <strong>SPLG</strong> zu besuchen – im Rahmen von<br />
Besuchswochenenden, -tagen oder -stunden. Entscheiden sich sowohl alle Mitglieder der<br />
<strong>SPLG</strong> als auch das Kind selbst für eine Aufnahme bzw. einen Einzug in die<br />
Lebensgemeinschaft, kann die Maßnahme im Rahmen eines Hilfeplangespräches<br />
beschlossen werden. Im Hilfeplangespräch wird auch der Einzug festgelegt.
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5. Arbeit mit dem Kind/Jugendlichen<br />
Grundlage der pädagogischen Arbeit in einer Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft (Ort<br />
des gemeinsamen Lebens und Lernens) ist das Angebot einer konstanten Beziehung.<br />
Dadurch wird ein pädagogischer und gleichzeitig therapeutischer Zugang geschaffen. Basis<br />
der pädagogischen Arbeit ist der Respekt vor den jungen Menschen und dem Verständnis für<br />
ihre Handlungsmuster und problematische Verhaltensweisen.<br />
Gesichert in der vertrauten Beziehung nach innen und stabil in der Begegnung nach außen,<br />
integriert diese Lebens- und Betreuungsform in besonderer Weise fachliche und inhaltliche<br />
Notwendigkeiten sowie individuelle Bedürfnisse. Die Sozialpädagogische<br />
Lebensgemeinschaft ist ein Ort des dauernden Aushaltens und Aushandeln von<br />
Befindlichkeiten, des Wohlfühlens und Beschütztwerdens und Geborgenheit. Die Einbindung<br />
in das soziale Umfeld, die Nachbarschaft und Verwandtschaft, aber auch die Gestaltung<br />
einer kindgerechten Gruppenatmosphäre motivieren die Kinder und Jugendlichen, sich für<br />
einen gewissen Zeitraum auf diese Lebensform einzulassen.<br />
Durch die Teilhabe an einem familiären Zusammenleben mit all seinen Facetten werden die<br />
emotionale und soziale Persönlichkeitsentwicklung sowie ein angemessenes Sozialverhalten<br />
des Kindes/Jugendlichen gefördert. Der junge Mensch erlebt, dass er geschätzt und beachtet<br />
wird. Sichere Beziehungsangebote ermöglichen das Ausprobieren neuer Verhaltensmuster<br />
und im alltäglichen Handeln werden Regeln, Normen und Werte vermittelt, die er in sein<br />
eigenes Lebenskonzept übernehmen kann.<br />
Im Rahmen der Freizeitgestaltung wird Interessantes im und am Alltag angeboten und<br />
entdeckt. Im Vordergrund steht nicht das ausschließlich unterhaltende Versorgen und<br />
Eingehen auf Bedürfnisse und Erwartungshaltung der jungen Menschen. Vielmehr steht die<br />
sinnvolle Gestaltung zeitlicher Freiräume unter besonderer Beachtung der persönlichen<br />
Entfaltung und der sozialen Integration im Vordergrund.<br />
Die aktive Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben findet statt im spontanen Erlebnis sowie<br />
in strukturierten Angeboten (Tages- und/oder Wochenendunternehmungen,<br />
Freizeitmaßnahmen in den Ferien).<br />
6. Arbeit mit der Herkunftsfamilie<br />
Erziehungsstellen bedeuten eine große Chance für die jungen Menschen, einerseits in einem<br />
familiären Rahmen einen guten Platz mit angemessener Versorgung und Förderung zu haben<br />
und sich gleichzeitig in passender begleiteter Form mit der Herkunftsfamilie<br />
auseinandersetzen zu können.<br />
Grundsätzlich soll die Herkunftsfamilie als Bezugssystem für den jungen Menschen so weit<br />
und so lange wie möglich verantwortbar erhalten bleiben (Leben in zwei Systemen). Ziel ist<br />
es, dass das Kind nicht zwischen den beiden Familien steht, sondern in beiden<br />
Familiensystemen zuhause sein darf. Deshalb wird eine verbindliche und regelmäßige<br />
Einbeziehung der Eltern in den pädagogischen Prozess angestrebt.
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• Die Eltern sollen den neuen Lebensmittelpunkt ihres Kindes akzeptieren können,<br />
damit das Kind sich zu Betreuern und Eltern gleichermaßen loyal verhalten kann.<br />
• Familiäre Bindungen werden entsprechend des Hilfeplans erhalten, intensiviert, neu<br />
aufgebaut oder – falls erforderlich – ganz oder zeitweise eingestellt. Art und<br />
Häufigkeit der Kontakte zwischen Eltern und Kind werden ständig aktualisiert, vorund<br />
nachbereitet, zuverlässig und regelmäßig wahrgenommen.<br />
• Die Familie und die Familiengeschichte des Kindes werden von den Betreuern<br />
wertgeschätzt, ihre Mitglieder werden respektiert.<br />
• Die Lebensgeschichte des Kindes wird in geeigneter Form dokumentiert und<br />
rekonstruiert durch Fotos, Geschichten und Erinnerungsgegenstände.<br />
• Bei der Verarbeitung familiär bedingter Belastungen wird das Kind in geeigneter<br />
Form unterstützt. Verlust- und Trennungsängsten werden abgebaut.<br />
• Sofern eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich erscheint, wird diese<br />
angestrebt und aktiv vorbereitet.<br />
• Gemeinsame Zielsetzungen und Verbindlichkeiten werden verabredet und deren<br />
Umsetzung in einem regelmäßigen Informationsaustausch transparent gemacht.<br />
7. Schulische Förderung<br />
Die Lebensgemeinschaft vertritt in allen Lebensbelangen den Anspruch, für das Kind/den<br />
Jugendlichen jede Form von institutionellem Sonderstatus einzuschränken, zu vermeiden<br />
oder aufzuheben. Für den schulischen und beruflichen Teil ergibt sich somit die<br />
entsprechende Zielvorgabe einer möglichst regulären und gemeindenahen Einbindung unter<br />
Berücksichtigung individueller Ressourcen und realistischer Machbarkeit.<br />
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft stützt und begleitet die schulische Integration<br />
durch gezielte außerschulische Förderleistungen wie z.B. individuelle<br />
Hausaufgabenbetreuung und im Bedarfsfall gezielte Nachhilfe.<br />
Außerschulische Hilfe beinhaltet weiterhin die methodische Bearbeitung ausgeprägter<br />
Probleme schulischen Leistungs- und Sozialverhaltens. Voraussetzung für eine erfolgreiche<br />
Bewältigung dieser Schwierigkeiten ist eine intensive Kooperation mit den Lehrern und eine<br />
verbindliche und verantwortbare Einbeziehung der Sorgeberechtigten. Eine mögliche<br />
anschließende berufliche Integration verläuft nach Möglichkeit unter Vermeidung<br />
stigmatisierender Sonderregelungen in enger Kooperation mit Ausbildungs- oder<br />
Arbeitsstellen.<br />
8. Kooperationen<br />
8.1 Anbindung an die Institution<br />
Die Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft/Erziehungsstelle ist immer auch im<br />
Zusammenhang mit ihrer institutionellen Vernetzung zu sehen. Zielsetzung ist hier eine<br />
Qualität von Kooperation und Identifikation, die im gemeinsamen Verbund ausreichend<br />
Optionen schafft und Ressourcen bereithält, um in einem begrenzten Ausmaß
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Krisensituationen zu bewältigen, vorübergehende Notlagen aufzufangen sowie ausreichende<br />
Möglichkeiten von Entlastung zu bieten.<br />
Die Verfügbarkeit von Aushilfskräften und die abgestimmte Einbeziehung alternativer<br />
Betreuungsangebote bei längerfristigem Ausfall der Erziehungsstellenmitarbeiter ergänzen<br />
und vervollständigen das Gesamtkonzept.<br />
8.2 Kooperationen mit Externen<br />
Der Zusammenarbeit mit dem fallzuständigen Sozialarbeiter/-in kommt ein hoher<br />
Stellenwert zu. Bei Aufnahme, Fortschreibung und Beendigung des Hilfeangebotes ist der<br />
soziale Dienst maßgeblich beteiligt. Notwendige ergänzende Hilfen bzw. Therapien werden<br />
zwischen <strong>SPLG</strong>, Jugendamt und Familie abgesprochen.<br />
Die Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften arbeiten mit allen Schulen, Schulformen<br />
sowie den Zentren der beruflichen Förderung zusammen. Alle im Lebensfeld der <strong>SPLG</strong><br />
liegenden Angebote wie Tagesklinik, Ärzte, Psychologen, Therapeuten, Sportvereine und<br />
Ähnliche werden bei Bedarf in Anspruch genommen.<br />
9. Aufgaben des Erziehungsstellenberaters<br />
Der Erziehungsstellenberater hat die Dienst- und Fachaufsicht für den Bereich der<br />
Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften. Neben der Beratungstätigkeit bietet er<br />
Fachtage und Fortbildungen an.<br />
Die Erziehungsstellenberatung übernimmt insbesondere folgende Aufgaben bevor eine<br />
Erziehungsstelle eingerichtet wird:<br />
• Informationsgespräche über Erziehungsstellenarbeit für Interessierte<br />
• Intensive Vorbereitungsgespräche mit Erziehungsstellenbewerbern und deren<br />
gesamter Familie über einen längeren Zeitraum. In der Zeit der Abklärung werden die<br />
Ressourcen, aber auch die möglichen Grenzen und der individuelle Rahmen der<br />
zukünftigen Erziehungsstelle erarbeitet. Ziel ist es dabei, Restrisiken bzgl. späterer<br />
Abbrüche möglichst gering zu halten. Auf wichtige Kriterien für die spätere Arbeit der<br />
Erziehungsstelle wie Reflexionsfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und<br />
Professionalität wird in diesem Vorbereitungsprozess geachtet. Wenn die nötigen<br />
Voraussetzungen vorhanden sind, gehen die Gespräche weiter, wenn nicht, muss der<br />
Prozess an dieser Stelle abgebrochen werden.<br />
• Zu den Vorbereitungsgesprächen gehört außerdem die gemeinsame Erstellung des<br />
individuellen Erziehungsstellenprofils, das auch beinhaltet, welche Kinder besonders<br />
gut oder eher nicht geeignet sind.<br />
• Während der intensiven Vorbereitungsphase sind die künftigen<br />
Erziehungsstellenfamilien bereits zu den Fortbildungsveranstaltungen und<br />
Erziehungsstellentreffen eingeladen.<br />
Während der eigentlichen Erziehungsstellenarbeit stehen folgende Aspekte der<br />
Erziehungsstellenberatung im Vordergrund:
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• Regelmäßige intensive Beratungsgespräche mit den Erziehungsstellenmitarbeitern,<br />
bei Bedarf auch mit der Gesamtfamilie<br />
• Erfahrungsaustausch sowie Reflexion über positive Entwicklungen, Probleme,<br />
konflikthaftes Verhalten, erzieherische Schwierigkeiten und den pädagogischen<br />
Reaktionen<br />
• Gemeinsames Entwickeln von Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten sowie neuer,<br />
alternativer Sichtweisen<br />
• Ständige Erreichbarkeit für die Erziehungsstellenmitarbeiter<br />
• Krisenintervention<br />
• Kooperative Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Herkunftsfamilie,<br />
Erziehungsstellenfamilie, Einrichtung und ggf. anderen Institutionen<br />
• In der Hilfeplanung mit allen Beteiligten eine passende Perspektive für das Kind<br />
entwickeln.<br />
• Vorbereitung der Hilfeplanung, Erstellung von Vorabinformationen für die<br />
fallverantwortlichen Mitarbeiter des Jugendamtes<br />
• Verwaltungstätigkeiten (u.a. Organisation von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen,<br />
Anträge auf individuelle Zusatzleistungen, Aktenführung)<br />
• Informationsfluss zwischen der Einrichtung und den Erziehungsstellen gewährleisten<br />
Wesentliche Aufgabe des Beraters ist die Einbindung der Herkunftsfamilien in den Prozess:<br />
• Das Miteinander der Erziehungsstelle und der Herkunftsfamilie so gestalten, dass<br />
Konkurrenz und Loyalitätskonflikte für das Kind so gering wie möglich gehalten<br />
werden.<br />
• Bei Bedarf Klärung von Konflikten zwischen Erziehungsstelle und Herkunftsfamilie<br />
• Unterstützung der Herkunftsfamilie, dass sie einen passenden Platz im gesamten<br />
Hilfeprozess einnehmen kann<br />
• Unterstützung der Herkunftsfamilie in der Beziehungsklärung zu ihrem Kind<br />
• Entwickeln und Organisieren passender Besuchskontakte und Unterstützung bei<br />
deren Gestaltung<br />
• Bei Bedarf Betreuung von Umgangskontakten sowie Vor- und Nachbereitung mit der<br />
Herkunftsfamilie und mit den Kindern/Jugendlichen<br />
10. Qualitätssicherung<br />
Regelmäßige Fallgespräche und Erziehungsplanungen zu den einzelnen Kindern und<br />
Jugendlichen gehören zum Standard. Eine regelmäßige Dokumentation der<br />
Verhaltensbeobachtungen und deren Reflexion können als immanent vorausgesetzt werden.<br />
Zentrale Voraussetzung für die Arbeit ist – vor allem vor dem Hintergrund von<br />
Übertragungen und den daraus resultierenden Verhaltensweisen der Kinder und<br />
Jugendlichen - eine gründliche Reflexion, die eine wirksame und offene Zusammenarbeit<br />
ermöglicht. In der kollegialen Beratung in den regelmäßigen Erziehungsstellentreffen der<br />
<strong>SPLG</strong> findet ein fachlicher Austausch statt, vor allem unter der Fragestellung, ob die<br />
pädagogischen Standards im Alltag umgesetzt werden können. Fall- oder Teamsupervisionen<br />
finden bei Bedarf mit den Mitarbeitern der <strong>SPLG</strong> und den Erziehungsstellenberatern statt.
Eine regelmäßige Teilnahme der Mitarbeitenden an internen und externen<br />
Fortbildungsveranstaltungen wird vom Träger gewährleistet.<br />
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