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ZESO 03/13

ZESO 03/13: Ausgewählte Artikel

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ZeSo<br />

Zeitschrift für Sozialhilfe<br />

<strong>03</strong>/<strong>13</strong><br />

Private Sozialhilfe die facettenreiche Tätigkeit nicht-staatlicher<br />

sozialhilfe-organisationen kulturvermittler Martin Heller im zeso-interview<br />

sozialhilfedebatte sach- und praxisbezogene Diskussionen sind erwünscht


SCHWERPUNKT16–27<br />

private sozialhilfe<br />

Die Rolle der privaten Sozialhilfe wird gemeinhin<br />

als ergänzend zur staatlichen Sozialhilfe verstanden.<br />

Der Blick auf die diversen Tätigkeitsgebiete<br />

der nicht-staatlichen Sozialhilfe ergibt ein spannendes<br />

und facettenreiches Bild. Und er zeigt,<br />

dass die private Sozialhilfe nicht bloss eine ergänzende,<br />

sondern auch eine die öffentliche Sozialhilfe<br />

unterstützende und situativ substituierende<br />

Funktion hat.<br />

<strong>ZESO</strong> zeitschrift für sozialhilfe<br />

Herausgeberin Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS,<br />

www.skos.ch Redaktionsadresse Redaktion <strong>ZESO</strong>, SKOS,<br />

Monbijoustrasse 22, Postfach, CH-3000 Bern 14, zeso@skos.ch,<br />

Tel. <strong>03</strong>1 326 19 19 Redaktion Michael Fritschi Redaktionelle<br />

begleitung Dorothee Guggisberg Autorinnen und Autoren in<br />

dieser Ausgabe Herbert Ammann, Yann Bochsler, Pascal Engler,<br />

Sébastien Giovannoni, Dorothee Guggisberg, Manuela Honegger,<br />

Martina Huber, Esther Jost, Cathérine Merz, Daniel Röthlisberger,<br />

Walter Schmid, Barbara Spycher, Bernadette von Deschwanden,<br />

Martin Waser Titelbild Rudolf Steiner layout mbdesign Zürich,<br />

Marco Bernet Korrektorat Peter Brand Druck und Aboverwaltung<br />

Rub Media AG, Postfach, 3001 Bern, zeso@rubmedia.ch,<br />

Tel. <strong>03</strong>1 740 97 86 preise Jahresabonnement Inland CHF 82.–<br />

(für SKOS-Mitglieder CHF 69.–), Abonnement ausland CHF 120.–,<br />

Einzelnummer CHF 25.–.<br />

© SKOS. Nachdruck nur mit genehmigung der Herausgeberin.<br />

Die <strong>ZESO</strong> erscheint viermal jährlich.<br />

ISSN 1422-0636 / 110. Jahrgang<br />

Bild: Rudolf Steiner<br />

Erscheinungsdatum: 9. September 20<strong>13</strong><br />

Die nächste Ausgabe erscheint im Dezember 20<strong>13</strong>.<br />

2 ZeSo 3/<strong>13</strong> inhalt


INHALT<br />

5 Der Sozialstaat nützt allen. Kommentar<br />

von Martin Waser, Vorsteher<br />

Sozialdepartement Stadt Zürich<br />

6 <strong>13</strong> Fragen an Cathérine Merz<br />

8 Sozialhilfe-Debatte: Die SKOS bietet<br />

eine gute Plattform für Diskussionen<br />

10 Praxis: Wie sind freiwillige<br />

Zuwendungen Dritter im Budget zu<br />

berücksichtigen?<br />

11 Bedarfsleistungen: Die Kantone<br />

müssen einheitliche Bemessungsgrundlagen<br />

schaffen<br />

12 «Kultur ermöglicht neue Sinnesentwürfe<br />

für die Gesellschaft»:<br />

Interview mit Martin Heller<br />

16 SCHWERPUNKT:<br />

private sozailhilfe<br />

18 Die private Sozialhilfe spielt bei der<br />

Armutsbekämpfung eine wichtige<br />

Rolle<br />

20 Dazu beitragen, Voraussetzungen für<br />

eine Unterstützung zu erfüllen<br />

22 Mit einem öffentlichen Auftrag im<br />

Rücken lässt sich langfristig planen<br />

24 «Wenn wir Daten austauschen, dann<br />

ist es zum Wohl des Klienten»<br />

27 Armut muss mit einer integralen<br />

Strategie bekämpft werden<br />

DIE stehauffrau<br />

Der kulturvermittler<br />

geordnete tagesStrukturen<br />

Cathérine Merz hat als Mitbegründerin<br />

des Strassenmagazins Surprise schon viel<br />

erlebt. Heute arbeitet sie in der integrativen<br />

Beratung der Kontaktstelle für Arbeitslose<br />

in Basel.<br />

6<br />

Er entwickelt die Inhalte für das neue<br />

Humboldt-Forum in Berlin, war Intendant<br />

von Linz 2009 Kulturhauptstadt Europas<br />

und künstlerischer Direktor der Expo.02.<br />

Im <strong>ZESO</strong>-Interview äussert sich Martin<br />

Heller zu kultur- und sozialpolitischen<br />

Herausforderungen und Zusammenhängen<br />

sowie über den Einfluss der neuen Medien<br />

auf das Kulturverständnis.<br />

12<br />

Zu Beginn des Projekts hatten die Kunden<br />

noch Bedenken, ihre Einkäufe Arbeitslosen<br />

anzuvertrauen. Heute ermöglicht die<br />

Stiftung Intact vielen Langzeitarbeitslosen<br />

eine kundenorientierte Beschäftigung.<br />

28 Wenn das Workfare-Prinzip<br />

Unfairness bewirkt<br />

30 Reportage: Pedalen für die Kunden,<br />

die Umwelt und das eigene Glück<br />

32 Plattform: Das Gastronomie-Label<br />

Fourchette verte<br />

34 Lesetipps und Veranstaltungen<br />

36 Die Punktesammlerin: Porträt von<br />

Debora Buess, Initiantin der Solikarte<br />

glanzidee an der migroskasse<br />

30<br />

Die Gutscheine für die Cumulus-Punkte aus<br />

dem Projekt Solikarte bekommt Debora<br />

Buess unterdessen in einem kleinen Paket,<br />

in einem Couvert hätten sie nicht mehr<br />

Platz, so viele sind es. Die Bons werden<br />

an Organisationen verschickt, die sich<br />

für Sans-Papiers und Nothilfe-Bezüger<br />

einsetzen.<br />

36<br />

inhalt 3/<strong>13</strong> ZeSo<br />

3


Die SKOS bietet eine<br />

gute Plattform für Diskussionen<br />

Die Gemeinden spielen bei der Entwicklung der Sozialhilfe eine wichtige Rolle und tragen die SKOS<br />

als Fachverband wesentlich mit. Es ist richtig, dass sie Probleme in der Sozialhilfe thematisieren. Für<br />

praxisbezogene Diskussionen stellt die SKOS verschiedene Gremien zur Verfügung.<br />

Ein junger Mann bezieht Sozialhilfe, verweigert<br />

aber die Zusammenarbeit mit den<br />

Behörden. Daraus resultiert eine juristische<br />

Auseinandersetzung über mehrere Instanzen.<br />

Das Bundesgericht bestätigt die<br />

Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensabläufe.<br />

Dieser Sachverhalt löste im Frühling<br />

eine breite mediale Auseinandersetzung<br />

über die Sozialhilfe und die SKOS aus.<br />

Denn die SKOS hat den Entscheid des<br />

Bundesgerichts insofern begrüsst, als dass<br />

er Klarheit schafft, unter welchen Voraussetzungen<br />

Leistungskürzungen und Leistungseinstellungen<br />

möglich sind. Vier Gemeinden<br />

sind in der Folge aus der SKOS<br />

ausgetreten. In mehreren Gemeinden und<br />

Kantonen folgten Anträge zum Austritt aus<br />

dem Verband. Gleichzeitig wurden an verschiedenen<br />

Orten parlamentarische Vorstösse<br />

zur generellen Kürzung der Sozialhilfeleistungen<br />

eingereicht.<br />

Ein knapper Kommentar zu einem Entscheid<br />

zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit<br />

durch das höchste Schweizer Gericht kann<br />

kaum die alleinige Ursache für die fundamentale<br />

Debatte über die Sozialhilfe und<br />

die SKOS sein, die der «Fall Berikon» auslöste.<br />

Sowohl die Sozialhilfe als auch die<br />

SKOS als Fachverband sind zwar immer<br />

wieder Ziel von heftigen Auseinandersetzungen.<br />

Neu waren dieses Mal aber die<br />

Austritte und die zahlreichen politischen<br />

Interventionen – die weitreichende Auswirkungen<br />

haben könnten.<br />

Die SKOS bedauert, dass die Debatte<br />

mit den unzufriedenen Gemeinden nicht<br />

innerhalb des Verbands, sondern vorab<br />

über mediale Kanäle stattgefunden hat.<br />

Die ausgetretenen Kommunen sind im<br />

Vorfeld nie mit der SKOS in Kontakt getreten.<br />

Die in der Debatte aufgeworfenen<br />

Fragen, beispielsweise der Umgang mit<br />

unkooperativen Menschen, sind allerdings<br />

ernst zu nehmen. Es ist richtig, dass darüber<br />

diskutiert wird. Es ist aber auch richtig,<br />

dass diese Fragen mit der nötigen Sorgfalt<br />

und Differenziertheit diskutiert werden.<br />

Die Faktenlage<br />

Die Sozialhilfe funktioniert gut. Sie nimmt<br />

im Schweizer Sozialsystem eine zentrale<br />

Breit abgestützt und im nationalen Konsens entwickelt: Die Sozialhilfe baut auf ihre Träger.<br />

Bild: Keystone<br />

8 ZeSo 3/<strong>13</strong> aktuell


Position ein und sie ist ein wichtiges Glied<br />

zur Sicherung des sozialen Friedens und<br />

damit des Wohlstands in der Schweiz. Die<br />

SKOS-Richtlinien sind für die Umsetzung<br />

der Sozialhilfe ein unentbehrliches und<br />

taugliches Instrument. Die Kantone und<br />

Gemeinden erbringen auf der Basis der<br />

Richtlinien für über 235 000 Menschen<br />

in der Schweiz wichtige Dienstleistungen.<br />

Sie tun dies in vielen Fällen unter schwierigen<br />

Voraussetzungen: Wer in der Sozialhilfe<br />

ist, hat sich oft über Jahre Verhaltensweisen<br />

angeeignet, die von den Mitarbeitenden<br />

der Sozialen Dienste besondere Fähigkeiten<br />

verlangen. Die Subsidiarität der<br />

Sozialhilfe erfordert zudem genauste Abklärungen<br />

und ausgewiesenes Fachwissen.<br />

Und der öffentliche Druck ist hoch, die<br />

Ressourcen knapp.<br />

Die Rolle des Verbands und der<br />

Gemeinden<br />

Dass ein Fachverband Normen herausgibt,<br />

die durch die Expertise seiner Mitglieder<br />

aus der Praxis und der Verwaltung erarbeitet<br />

und verabschiedet werden, ist nichts<br />

Aussergewöhnliches. Die Mitglieder der<br />

SKOS sind zum grössten Teil die öffentliche<br />

Hand, insbesondere die Kantone und<br />

viele Gemeinden. Dass sie durch die Vereinheitlichung<br />

der Sozialhilfe versuchen,<br />

sowohl einen schweizweiten wie auch einen<br />

innerkommunalen Rahmen zu setzen, wirkt<br />

sich positiv aus. Es wird Rechtsgleichheit<br />

geschaffen und «Sozialtourismus» verhindert.<br />

Das breite Netz des Verbands gewährleistet<br />

eine umfassende Debatte über die<br />

Ausgestaltung der Sozialhilfe. Hier leisten<br />

auch kritische Stimmen einen wichtigen Input.<br />

Dafür stehen im Verband verschiedene<br />

Gremien und Gefässe zur Verfügung.<br />

Die Gemeinden spielen bei der Entwicklung<br />

der Sozialhilfe also eine wichtige<br />

Rolle und sie tragen die SKOS als Verband<br />

wesentlich mit. Diese Stärke wird durch<br />

Austritte geschwächt. Wer austritt, verzichtet<br />

gleichzeitig auf die Möglichkeit der<br />

direkten Mitsprache und auf die fachliche<br />

Unterstützung, die der Verband seinen<br />

Mitgliedern bei der Wahrnehmung ihrer<br />

anspruchsvollen Aufgabe anbietet.<br />

Die SKOS ist offen für eine sachliche<br />

Debatte<br />

Die SKOS hat sich verschiedentlich zur<br />

aktuellen öffentlichen Diskussion geäussert<br />

und sie ist auch auf der politischen<br />

Ebene aktiv geworden. Sie hat die aufgeworfenen<br />

Fragen mit dem Schweizerischen<br />

Gemeindeverband diskutiert und sie<br />

ist im Gespräch mit den kantonalen Sozialdirektorinnen<br />

und Sozialdirektoren sowie<br />

mit der Städteinitiative Sozialpolitik.<br />

Dass die Schweiz eine wirkungsvolle,<br />

faire Sozialhilfe und zu deren Ausgestaltung<br />

ein Instrument wie die SKOS-Richtlinien<br />

braucht, haben derweil namhafte Politikerinnen<br />

und Politiker bestätigt: SODK-Präsident<br />

Peter Gomm, Regierungsrat Kanton<br />

Solothurn, und Mario Fehr, Regierungsrat<br />

Kanton Zürich (an der letzten SKOS-Mitgliederversammlung),<br />

drei weitere kantonale<br />

Sozialdirektorinnen (in der <strong>ZESO</strong> mit<br />

Themenschwerpunkt SKOS-Richtlinien)<br />

sowie auch der Präsident der Städteinitiative<br />

und Vorsteher des Sozialdepartements<br />

der Stadt Zürich Martin Waser (s. Kommentar<br />

Seite 5).<br />

Viele der aufgeworfenen Themen wurden<br />

bereits vor der jüngsten Medienkontroverse<br />

vom Verband aufgenommen und<br />

diskutiert. So etwa Fragen zu den situationsbedingten<br />

Leistungen oder Fragen<br />

zur Wirksamkeit des 2005 eingeführten<br />

Anreizsystems. Eine empirische Untersuchung<br />

zu diesem Thema wäre, wie das<br />

unter anderem gefordert wurde, durchaus<br />

begrüssenswert.<br />

Bei der aktuellen Debatte geht es nicht<br />

allein um die SKOS und ihre Richtlinien.<br />

Es geht um die Sozialhilfe als funktionsfähiges<br />

und breit abgestütztes Instrument<br />

der Sozialpolitik. Und dieses darf nicht<br />

aufs Spiel gesetzt werden. Zu viele Menschen<br />

sind auf Sozialhilfe angewiesen und<br />

die Gesellschaft als Ganzes profitiert von<br />

ihr. Die SKOS setzt sich mit allen Mitteln<br />

dafür ein, dass die Bedeutung, die Stärken<br />

und der Nutzen der Sozialhilfe der Öffentlichkeit<br />

deutlich gemacht werden. •<br />

Dorothee Guggisberg<br />

Geschäftsführerin SKOS<br />

Die Gemeinden leisten<br />

gute Arbeit<br />

Mit Getöse sind<br />

im Frühjahr vier<br />

Gemeinden aus der<br />

SKOS ausgetreten.<br />

Der mediale Wirbel<br />

war ungewöhnlich<br />

gross. Auslöser war<br />

mein Kommentar<br />

zu einem Bundesgerichtsentscheid,<br />

der den Eindruck erwecken konnte, ich<br />

würde mich auf die Seite unkooperativer und<br />

provokativer Sozialhilfeempfänger schlagen.<br />

Das war nicht meine Absicht. Vielmehr hatte<br />

ich es begrüsst, dass das oberste Gericht die<br />

rechtlichen Voraussetzungen für die Einstellung<br />

von Leistungen geklärt hat. Das schafft<br />

für alle Beteiligten, auch für die Gemeinden,<br />

Rechtssicherheit.<br />

Der Unmut in einzelnen Gemeinden weist<br />

allerdings auf ein paar grundlegendere<br />

Probleme hin, denen die Sozialhilfe ausgesetzt<br />

ist. Zunächst bleiben schwierige und<br />

wenig kooperationsbereite Personen für<br />

die Sozialhilfe eine harte Herausforderung.<br />

Wie soll mit ihnen umgangen werden? Wo<br />

liegen die Grenzen des Zumutbaren? Wann<br />

können Leistungen eingestellt werden? Jede<br />

Gemeinde kennt solche Fälle, die an den<br />

Nerven zehren. Ich habe grossen Respekt vor<br />

Sozialdiensten und Behörden, die im Alltag<br />

versuchen, auch diesen Menschen gerecht<br />

zu werden. Zudem fühlen sich gerade kleinere<br />

Gemeinden in solchen Fragen oft allein<br />

gelassen. Offenbar auch von der SKOS. Darauf<br />

werden wir als Fachverband ein besonderes<br />

Augenmerk richten müssen.<br />

Schliesslich bleibt die Sozialhilfe im Fadenkreuz<br />

politischer Auseinandersetzungen. Die<br />

verschiedenen, ähnlich lautenden Vorstösse,<br />

die in den letzten Monaten in Parlamenten<br />

eingereicht wurden, richten sich vordergründig<br />

gegen die SKOS und ihre Richtlinien. Sie<br />

haben aber vor allem die Sozialhilfe als Pfeiler<br />

der sozialen Sicherheit zum Gegenstand.<br />

Während die SKOS ihre Richtlinien immer<br />

wieder den veränderten gesellschaftlichen<br />

Gegebenheiten angepasst hat, darf der Schutz<br />

der armutsbetroffenen Bevölkerung in der<br />

Schweiz nicht zur Disposition gestellt werden.<br />

Walter Schmid<br />

Präsident SKOS<br />

aktuell 3/<strong>13</strong> ZeSo<br />

9


Wie sind freiwillige Zuwendungen<br />

Dritter zu berücksichtigen?<br />

Eine 19-jährige Sozialhilfebezügerin bezahlt mit einem Zuschuss ihres Grossvaters einen Mietzins,<br />

der über den Richtlinien der Gemeinde liegt. Grundsätzlich müssen regelmässige freiwillige<br />

Leistungen Dritter im Unterstützungsbudget als Einnahme berücksichtigt werden.<br />

Andrea Bucher ist 19-jährig und absolviert<br />

eine Lehre. Weil die Eltern keine Unterhaltszahlungen<br />

leisten können, wird sie ergänzend<br />

zu Lehrlingslohn und Stipendium<br />

mit Sozialhilfe unterstützt. Sie kann nicht<br />

bei den Eltern und aus psychischen Gründen<br />

auch nicht in einer Wohngemeinschaft<br />

wohnen. Sie hat einen neuen Mietvertrag für<br />

eine 2,5-Zimmer-Wohnung abgeschlossen.<br />

Der Mietzins von <strong>13</strong>23 Franken liegt erheblich<br />

über den Richtlinien der Gemeinde<br />

für einen Ein-Personen-Haushalt. Andrea<br />

erklärt, ihr Grossvater habe ihr einen Betrag<br />

an die Miete zugesichert. Damit könne sie<br />

die Differenz zwischen dem von der Gemeinde<br />

anerkannten und dem tatsächlichen<br />

Mietzins ausgleichen.<br />

Frage<br />

Wie ist mit Zuschüssen Dritter umzugehen,<br />

mithilfe derer sich unterstützte Personen<br />

eine Wohnung leisten können, die wesentlich<br />

teurer ist als es die kommunalen<br />

Richtlinien vorgeben?<br />

Grundlagen<br />

Nach dem Grundsatz der Subsidiarität<br />

und entsprechend den SKOS-Richtlinien<br />

sind freiwillige Leistungen Dritter unabhängig<br />

von deren Höhe im Budget grundsätzlich<br />

als Einnahmen zu berücksichtigen,<br />

wenn sie zur freien Verfügung stehen<br />

(SKOS-Richtlinien, A.4 und E.1.1).<br />

PRAXIS<br />

In dieser Rubrik werden exemplarische Fragen aus<br />

der Sozialhilfe praxis an die «SKOS-Line» publiziert<br />

und beantwortet. Das web-basierte Beratungsangebot<br />

für SKOS-Mitglieder ist über das Intranet<br />

zugänglich: www.skos.ch Intranet (einloggen)<br />

SKOS-Line.<br />

Gemäss Lehre und Praxis werden freiwillige<br />

Leistungen Dritter dann nicht angerechnet,<br />

wenn sie von bescheidenem<br />

Umfang sind, ausdrücklich zusätzlich zu<br />

den Sozialhilfeleistungen (oft mit Zweckbestimmung)<br />

erbracht werden und bei<br />

einer Anrechnung entfallen würden. Von<br />

einer Anrechnung ist aber nicht abzusehen,<br />

wenn mit den Zuwendungen Dritter<br />

ungedeckte, überhöhte Miet- oder Lebenshaltungskosten<br />

oder Luxusausgaben finanziert<br />

werden (vgl. C. Hänzi, Leistungen<br />

der Sozialhilfe in den Kantonen, in: Das<br />

Schweizerische Sozialhilferecht, Luzern<br />

2008, S. 141).<br />

Ob die Zuschüsse bei Anrechnung entfallen<br />

würden, spielt in der Praxis kaum<br />

eine Rolle. Bei vorgängiger Kenntnis<br />

entscheidet die Sozialbehörde anhand<br />

anderer Kriterien über die Anrechnung<br />

und muss allenfalls das Risiko eingehen,<br />

dass die Leistung entfällt. Wenn die Sozialbehörde<br />

erst im Nachhinein von einer<br />

freiwilligen Zuwendung erfährt, kann die<br />

Leistung gar nicht mehr entfallen. Auswirkungen<br />

hat der Wegfall der Zuwendung<br />

einzig auf das Budget der unterstützten<br />

Person, die nicht mehr über zusätzliche<br />

Mittel verfügen kann. Es ist aber nicht<br />

Aufgabe der Sozialhilfe, das Budget der<br />

betroffenen Person über das Sozialhilfeniveau<br />

zu heben.<br />

Allerdings hat eine unterstützte Person<br />

das Recht, übliche Gelegenheitsgeschenke<br />

zu empfangen, ohne dass dies zu einer Reduktion<br />

der Sozialhilfe führt. Deshalb ist<br />

auf die Anrechnung von (Geld-) Geschenken<br />

zu Weihnachten, zum Geburtstag oder<br />

ähnlichen Anlässen zu verzichten, auch<br />

wenn das Geld der beschenkten Person zur<br />

freien Verfügung steht. In diesen Fällen<br />

kommt eine Anrechnung nur in Betracht,<br />

wenn die Nichtanrechnung wegen des<br />

Umfangs der Zuwendung unbillig wäre.<br />

Weiter muss berücksichtigt werden, ob<br />

eine zweckgerichtete Zuwendung für eine<br />

Ausgabenposition erbracht wird, die im<br />

Unterstützungsbudget enthalten ist. Hingegen<br />

ist es unerheblich, ob es sich um<br />

eine Geld- oder Naturalleistung handelt.<br />

Es muss also zwischen folgenden freiwilligen<br />

Zuwendungen Dritter unterschiedenen<br />

werden.<br />

1. Regelmässig erbrachte freiwillige Leistungen<br />

sind anzurechnen, wenn sie<br />

tatsächlich zur freien Verfügung stehen,<br />

für eine im Unterstützungsbudget enthaltene<br />

Ausgabenposition ausgerichtet<br />

werden oder der Finanzierung von Luxus<br />

dienen.<br />

2. Einmalige, nicht zweckgebundene<br />

Leistungen sind anzurechnen. Ausgenommen<br />

sind übliche Gelegenheitsgeschenke<br />

oder Leistungen von bescheidenem<br />

Umfang.<br />

3. Einmalige, zweckgebundene Leistungen,<br />

die nicht für eine im Unterstützungsbudget<br />

enthaltene Ausgabenposition<br />

ausgerichtet werden, sind in der<br />

Regel nicht anzurechnen. Eine Anrechnung<br />

kommt nur in Betracht, wenn<br />

eine sehr hohe Zuwendung zur Finanzierung<br />

von Luxus geleistet wird und<br />

eine Nichtanrechnung stossend wäre.<br />

Antwort<br />

Beim freiwilligen Mietzinszuschuss des<br />

Grossvaters von Andrea Bucher handelt es<br />

sich um eine regelmässig erbrachte freiwillige<br />

Leistung. Sie wird für die Wohnkosten<br />

und damit für eine Ausgabenposition erbracht,<br />

die im Unterstützungsbudget enthalten<br />

ist. Dass der im Budget angerechnete<br />

Mietzins nicht mit dem effektiven Mietzins<br />

übereinstimmt, ändert nichts an dieser<br />

Tatsache. Folglich ist die Differenzzahlung<br />

als Einnahme solange anzurechnen, wie sie<br />

tatsächlich eingeht. <br />

•<br />

Bernadette von Deschwanden<br />

Mitglied Kommission Richtlinien<br />

und Praxishilfen der SKOS<br />

10 ZeSo 3/<strong>13</strong> praxis


Die private Sozialhilfe spielt bei der<br />

Armutsbekämpfung eine wichtige Rolle<br />

Die private und die öffentliche Sozialhilfe ergänzen sich gut. Das zeigt ein Blick auf die Entstehungsgeschichte<br />

und die heutige Positionierung der Angebote. Damit die private Sozialhilfe ihre Stärken<br />

voll ausspielen kann, braucht es eine leistungsfähige öffentliche Sozialhilfe.<br />

Die Rolle der privaten Sozialhilfe vis-à-vis der öffentlichen Sozialhilfe<br />

und deren Verhältnis zueinander lässt sich auf verschiedene<br />

Weise beschreiben: über ihre Entstehungsgeschichte und ihre gesellschaftliche<br />

Bedeutung, über die Art der Trägerschaften und der<br />

Finanzierung oder über die spezifischen Angebote der privaten<br />

Sozialhilfe.<br />

Historisch betrachtet war Sozialhilfe beziehungsweise die Armenfürsorge<br />

eine Aufgabe der Klöster. Im Hochmittelalter (1050 bis<br />

1250) stiessen die Klöster jedoch an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit und drohten selbst zu verarmen. Dies<br />

und die damals wachsende Armut in der Bevölkerung bewirkte,<br />

dass neue Institutionen geschaffen wurden, die unabhängig von<br />

Kirchen und Klöstern entstanden: Spitäler sowie Siechen- und<br />

Armenhäuser. Erste bürgerliche Stiftungen trugen ebenfalls zur<br />

Kommunalisierung der Fürsorge bei. Die wirtschaftliche Krise<br />

des Spätmittelalters (1500) bewirkte dann einen weiteren Schritt<br />

in der Armenfürsorge. Die Fürsorge der Obrigkeiten und damit<br />

des Staats äusserte sich im Erlass und in der Durchsetzung gesundheitspolizeilicher<br />

Massnahmen und in Vorkehrungen zur<br />

Lebensmittelversorgung. Diese Betrachtungen zeigen, dass die<br />

private Sozialhilfe weiter zurückreicht als die öffentliche Sozialhilfe.<br />

Im verwandtschaftlichen Verhältnis kann sie gegenüber der<br />

öffentlichen Sozialhilfe eine Art Elternschaft geltend machen.<br />

Allerdings besteht auf eine Unterstützung durch private Sozialhilfe<br />

– im Gegensatz zur öffentlichen Sozialhilfe – kein klagbarer<br />

Rechtsanspruch.<br />

Finanzierung und Trägerschaft<br />

Die Finanzierung der öffentlichen Sozialhilfe erfolgt denn auch<br />

durch die öffentliche Hand. Die Kantone und Gemeinden sind für<br />

ihre Durchführung verantwortlich. Eine Ausnahme bildet die Sozialhilfe<br />

für Asylsuchende, für die der Bund die Hauptlast trägt.<br />

Die Finanzierung der privaten Sozialhilfe hingegen erfolgt durch<br />

Spendengelder und durch die Bewirtschaftung von Eigenkapital,<br />

aber teilweise auch durch die öffentliche Hand. In den vergangenen<br />

Jahrzehnten haben Leistungsvereinbarungen zwischen Privaten<br />

und dem Staat stark an Bedeutung gewonnen.<br />

Private Hilfswerke binden<br />

die Bevölkerung in die<br />

Armutsbekämpfung ein.<br />

Zu den auf nationaler Ebene wichtigsten privaten Sozialhilfeeinrichtungen<br />

gehören die drei «Pro-Werke» Pro Infirmis, Pro<br />

Senectute und Pro Juventute, Caritas Schweiz, das Hilfswerk der<br />

Evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS), das Schweizerische<br />

Arbeiterhilfswerk (SAH), das Schweizerische Rote Kreuz (SRK)<br />

und die Heilsarmee. Die privaten Sozialhilfeeinrichtungen lassen<br />

sich in Hilfswerke (religiöse und nicht-religiöse), Stiftungen und<br />

weitere nicht staatliche Institutionen einteilen.<br />

Relevanz des Angebots<br />

Gemäss Bundesamt für Statistik belaufen sich die jährlichen direkten<br />

Sozialhilfeausgaben zu Lasten der öffentlichen Hand auf<br />

rund zwei Milliarden Franken. Das Ausmass der privaten Sozialhilfe<br />

ist hingegen nicht erforscht. Schätzungen sind zwar möglich,<br />

aber mit Vorsicht zu geniessen. Folgende Überlegungen lassen<br />

darauf schliessen, dass der Umfang dieser Leistungen sehr<br />

bedeutsam ist. In der Schweiz gibt es rund <strong>13</strong> 000 Stiftungen,<br />

knapp 40 Prozent von ihnen geben eine Tätigkeit im sozialen Bereich<br />

an. Insgesamt verfügen gemeinnützige Stiftungen über ein<br />

geschätztes Vermögen von 70 Milliarden Franken, wobei die jährliche<br />

Ausschüttung nur einen Bruchteil davon ausmacht. Eine unsystematische<br />

Umfrage bei den Pro-Werken und anderen national<br />

tätigen Hilfswerken im Hinblick auf diesen Beitrag lässt<br />

vermuten, dass sich das jährliche Unterstützungsvolumen der privaten<br />

Sozialhilfe auf rund 20 Millionen Franken beläuft. Das entspricht<br />

immerhin einem Prozent der staatlichen Ausgaben für die<br />

Sozialhilfe.<br />

Anders als die Leistungen der öffentlichen Sozialhilfe sind die<br />

Angebote und Zuständigkeitsbereiche der Privaten nicht definiert.<br />

Klar ist hingegen, dass sie wichtige Aufgaben bereits vorgelagert<br />

zur Sozialhilfe übernehmen, indem sie beispielsweise Beratung<br />

für Ratsuchende anbieten, die noch nicht von staatlichen Stellen<br />

erfasst wurden. Oder sie springen dort ergänzend zu den Leistungen<br />

der öffentlichen Sozialhilfe ein, wo diese nicht möglich oder<br />

nicht ausreichend sind. Das Angebot der privaten Sozialhilfe ist<br />

also sowohl in finanzieller Hinsicht wie auch in Bezug auf die<br />

Angebotspalette bedeutsam.<br />

Ungeklärte Subsidiarität<br />

Die SKOS-Richtlinien geben vor, dass Sozialhilfeleistungen grundsätzlich<br />

auch subsidiär sind gegenüber Leistungen Dritter, die ohne<br />

rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Die öffentliche Sozialhilfe<br />

wäre demnach nur subsidiär zu den Leistungen der<br />

Hilfswerke oder Stiftungen auszurichten.<br />

Die Realität ist eine andere. Im Gegensatz zu früher haben die<br />

privaten Hilfswerke den Zugang zu ihren finanziellen Mitteln er-<br />

18 ZeSo 3/<strong>13</strong> SCHWERPUNKT


private sozilhilfe<br />

Die private Sozialhilfe übernimmt wichtige Aufgaben, zum Beispiel die eines Mahlzeitendienstes für Rentnerinnen und Rentner.<br />

Bild: Keystone<br />

schwert und orientieren sich oft an der öffentlichen Sozialhilfe.<br />

Die meisten unter ihnen betonen sinngemäss, dass die Leistungen<br />

der öffentlichen Hand nicht ersetzt, sondern nur gezielt ergänzt<br />

werden können. Hier zeigt sich ein nicht vollends geklärtes Verständnis<br />

der Subsidiarität. Die Frage lautet: Welche Leistung geht<br />

vor? Die Praxis verhält sich pragmatisch. Es gibt Sozialdienste, die<br />

versuchen, die freiwilligen Leistungen Dritter systematisch zu erschliessen,<br />

andere wiederum delegieren diese Verantwortung an<br />

die Klientel.<br />

Gesellschaftliche Bedeutung<br />

Die gesellschaftliche Bedeutung der privaten Sozialhilfe zeigt sich<br />

auf verschiedenen Ebenen. Sie hilft da, wo die Unterstützung des<br />

Staats nicht greift, finanziert zum Beispiel Ferienaufenthalte für<br />

Bedürftige oder übernimmt Arztrechnungen. Die zahlreichen Projekte<br />

im Bereich der beruflichen und sozialen Integration sind<br />

ebenfalls zentral. Hinzu kommt die bereits genannte wichtige Beratungstätigkeit.<br />

Zudem bilden die Privaten eine Kohäsionskraft<br />

in der Zivilgesellschaft. Die Bevölkerung wird quasi in die Armutsbekämpfung<br />

eingebunden, mittels Spenden oder ehrenamtlicher<br />

Tätigkeit. Die Gesellschaft nimmt hier ergänzend zum Staat eine<br />

unterstützende Rolle wahr.<br />

In einem Referat hat SKOS-Präsident Walter Schmid einmal<br />

die Frage gestellt, ob Vormundschaft und Sozialhilfe Geschwister<br />

seien. Er verneinte dies und verwies dabei auf historische Gründe<br />

sowie auf die unterschiedliche Rechtsgestalt. Weiter oben wurde<br />

auch auf ein mögliches verwandtschaftliches Verhältnis von privater<br />

und öffentlicher Sozialhilfe hingewiesen. Immerhin tragen<br />

sie ja den gleichen «Nachnamen». Die Ausführungen haben aber<br />

deutlich gemacht: Zwischen der privaten und der öffentlichen<br />

Sozialhilfe besteht kein direktes Verwandtschaftsverhältnis. Und<br />

trotzdem besteht eine wichtige Beziehung zueinander. Während<br />

Betroffene die Unterstützung der öffentlichen Sozialhilfe rechtlich<br />

durchsetzen können – ähnlich wie bei der Unterhaltspflicht<br />

der Eltern gegenüber ihren Kindern –, besteht kein Anrecht auf<br />

private Sozialhilfe. Die Rolle der privaten Sozialhilfe gegenüber<br />

der öffentlichen gleicht am ehesten der einer Gotte beziehungsweise<br />

Patin: Sie ist im Normalfall wenig belastet, die Gespräche<br />

haben einen informellen Charakter und Beratungen sind ohne<br />

Verpflichtungen möglich. Dafür kommt die finanzielle Hilfe nur<br />

unregelmässig (wie jedes Patenkind weiss), und die Höhe kann<br />

stark variieren.<br />

Dies hat auch Konsequenzen für die künftige Sozialpolitik.<br />

Falls in Zukunft Leistungen vom Staat gekürzt werden sollten,<br />

können die Privaten nur begrenzt einspringen. Es braucht daher<br />

weiterhin eine leistungsfähige Sozialhilfe der öffentlichen Hand,<br />

damit die Privaten ihren angestammten wichtigen Part auch in<br />

Zukunft wahrnehmen können.<br />

•<br />

Pascal Engler<br />

Dozent im Bachelor - und Masterstudiengang<br />

Berner Fachhochschule, Fachbereich Soziale Arbeit<br />

SCHWERPUNKT 3/<strong>13</strong> ZeSo<br />


Mit einem öffentlichen Auftrag im<br />

Rücken lässt sich langfristig planen<br />

Caritas Neuenburg betreut im Auftrag des Kantons Flüchtlinge und ist dabei zuständig für Sozialhilfe<br />

und Eingliederungsmassnahmen. Der Autor beschreibt die Chancen und Risiken, die privaten<br />

Organisationen aus der Übernahme eines Sozialhilfeauftrags erwachsen können.<br />

Caritas Neuenburg ist im Rahmen eines kantonalen Leistungsauftrags<br />

zuständig für die Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge. Zum<br />

Auftrag gehört auch die Begleitung der gesellschaftlichen und beruflichen<br />

Integration dieser Personengruppe. Für die Betreuung<br />

sind im Budget pro Familie und Monat zwei Stunden vorgesehen.<br />

Gestützt auf den Leistungsauftrag hat Caritas ihre Kompetenzen<br />

für Integrationsarbeit vertiefen und zusätzliche, ihr ursprüngliches<br />

Angebot erweiternde Dienstleistungen entwickeln<br />

können. So bietet das Hilfswerk heute beispielsweise Sprachkurse<br />

an, hilft bei der Wohnungssuche, setzt freiwillige Helfer für die<br />

individuelle Begleitung ein und informiert ihre Klientinnen und<br />

Klienten über Krankenversicherungen und andere Institutionen,<br />

über die sie Kenntnisse haben sollten. Bei der Wohnungssuche<br />

ist die Unterstützung durch Freiwillige äusserst wertvoll, geht es<br />

doch darum, Wohnungen für ausländische, fremdsprachige und<br />

sozialhilfeabhängige Familien zu suchen. Sie gehören zu der Personengruppe,<br />

die von privaten Hausverwaltungen am häufigsten<br />

abgewiesen wird.<br />

Private Sozialhilfe-Akteure sind für diese Art der Unterstützung<br />

bestens geeignet und leisten wertvolle Pionier- und Vorarbeit. Sie<br />

können innovative Projekte lancieren und dazu beitragen, Lücken<br />

im System der Betreuungs- und Beratungsangebote zu schliessen.<br />

Zur Finanzierung und Durchführung von Projekten können sie<br />

auf ein Netz von Spendern und Freiwilligen sowie auf Beiträge von<br />

Stiftungen und privatwirtschaftlichen Sponsoren zurückgreifen.<br />

Doch aufgepasst! Dieser strategische Ansatz kommt einer Gratwanderung<br />

gleich. Die Anstrengungen dürfen auf keinen Fall<br />

darauf hinwirken, dass durch alternative Finanzierungsquellen<br />

Budgetbeschränkungen bei anderen Institutionen ausgeglichen<br />

werden, bloss um auf diese Weise das Niveau der Sozialhilfeleistungen<br />

aufrechtzuerhalten. Das käme einer Schwächung des<br />

Sozialnetzes gleich. Um ihr Engagement nachhaltig zu sichern<br />

und weiter in die Sozialarbeit investieren zu können, ist Caritas<br />

Neuenburg deshalb auf die Sicherheit von Aufträgen der öffentlichen<br />

Hand angewiesen. Auf diesem Fundament kann sie zusätzliche,<br />

durch eigene Projekte finanzierte Leistungen erbringen.<br />

Beobachter- und Expertenfunktion<br />

Die folgenden Betrachtungen beleuchten die Zusammenarbeit<br />

und die Effizienz bei solchen Kooperationsmodellen:<br />

Die Revision der Sozialhilferichtlinien im Kanton Neuenburg im<br />

Jahr 2007 sah eine spürbare Kürzung der Leistungen zur Deckung<br />

des Lebensunterhalts vor – entgegen der Empfehlungen der SKOS.<br />

Als Hilfswerk und Auftragnehmerin konnte sich Caritas Neuenburg<br />

im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision äussern. Da ihr das<br />

System aus erster Hand bekannt war, konnten die Auswirkungen<br />

Private Sozialhilfe-Akteure helfen, Lücken im System der Betreuungs- und Beratu<br />

der geplanten Revision eingehend analysiert werden. Und als unabhängige<br />

Expertin konnte Caritas in der Folge die Revision in einigen<br />

Punkten ein wenig mitgestalten. Das Zusammenwirken von öffentlichem<br />

und privatem Sektor erwies sich in diesem Fall als effizient.<br />

Denn ähnlich wie die Medien eine Kontrollfunktion gegenüber<br />

Exekutive, Legislative und Judikative ausüben, haben die Hilfswerke<br />

ein waches Auge auf die Entwicklung der Richtlinien und<br />

Gesetze im Sozialbereich. Solange diese einen annehmbaren Rahmen<br />

definieren, lässt sich mehr bewirken, wenn man sich aktiv am<br />

System und damit an seiner Entwicklung beteiligt. In diesem Licht<br />

ist es allerdings bemerkenswert, dass das Bundesamt für Migration<br />

die Betreuung der Empfangs- und Verfahrenszentren für Asylsuchende<br />

an gewinnorientierte private Unternehmen vergibt…<br />

Finanzielle und rechtliche Risiken<br />

Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Sozialhilfe an Flüchtlinge<br />

im Jahr 1998 vom Bund an die Kantone begann das kantonale<br />

Amt für Migration, die Fallpauschalen des Bundes an Caritas<br />

zu überweisen. Als in der Folge die Zahl der betreuten Personen<br />

stetig zunahm und die Ausgleichszahlungen rund um die Flüchtlingsbetreuung<br />

im Jahr 2007 die Höhe des gesamten übrigen<br />

Budgets der Organisation erreichten, war die Verwaltung dieser<br />

22 ZeSo 3/<strong>13</strong> SCHWERPUNKT


private sozilhilfe<br />

ngsangebote zu schliessen.<br />

Bild: Pixsil<br />

Gelder zu einem erheblichen finanziellen Risiko geworden. Denn<br />

Caritas verfügt über das Vereinsvermögen hinaus über keine weiteren<br />

Defizitgarantien. Um die Risiken der Pauschalenverwaltung<br />

vom Hilfswerk an den Kanton zu übergeben, hat Caritas darauf<br />

dem Kanton ein alternatives Entschädigungsmodell vorgeschlagen,<br />

das es ihr erlaubt, dem Kanton die effektiv anfallenden Kosten<br />

der Sozialhilfe in Rechnung zu stellen.<br />

Als beauftragte Sozialhilfeorganisation entscheidet Caritas<br />

Neuenburg auch über Rückforderungen von Sozialhilfeleistungen<br />

oder über die Ausstellung von Schuldanerkennungen. Das bedeutet,<br />

dass die Schuldner in der Folge das bezogene Geld einem<br />

privaten Dienstleister, der öffentliche Gelder verwaltet, zurückbezahlen<br />

müssen. Auch das wirft Fragen auf, die im Rahmen<br />

des Leistungsauftrags geklärt werden müssen: Wer übernimmt<br />

das Eintreiben dieser Forderungen, wenn ein Sozialhilfedossier<br />

einmal geschlossen ist? Gehört das noch zum Sozialhilfeauftrag?<br />

Kann man in der gegebenen Funktion einen Schuldner überhaupt<br />

für Forderungen betreiben, die ein Dritter erhebt? Können Bund<br />

und Kanton eine Rückzahlung vom privaten Dienstleister einfordern,<br />

wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist?<br />

Wäre Letzteres der Fall, müsste der Dienstleister Rückstellungen<br />

bilden, um dieses Risiko aufzufangen. Das ist aber angesichts<br />

der Höhe der Beträge und Finanzflüsse unmöglich. Auf solche<br />

und ähnliche Fragen müssen immer erst Antworten gefunden<br />

werden. Nicht zuletzt deshalb, um bei den beteiligten Parteien<br />

keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen.<br />

Kontrolle ist besser<br />

Der Kanton Neuenburg hat in der Folge die Risiken, die im Zusammenhang<br />

mit der Verwaltung der vom Bund erstatteten Pauschalen<br />

auftreten, übernommen. Im Gegenzug ist er aber darauf<br />

angewiesen, dass die Sozialhilfeausgaben für Flüchtlinge konsequent<br />

ausgewiesen werden. Doch je mehr Kontrollebenen eingerichtet<br />

werden (Hilfswerk, Kanton, Bund), desto grösser ist die Gefahr,<br />

dass man das Wesentliche, nämlich die Menschen, aus den<br />

Augen verliert. Wir bei Caritas Neuenburg haben mittlerweile<br />

manchmal das Gefühl, mehr Zeit in die transparente Abrechnung<br />

der eingesetzten Gelder als in die Förderung von Selbständigkeit<br />

und finanzieller Unabhängigkeit der Flüchtlinge zu investieren.<br />

Und es gibt in diesem Zusammenhang noch weitere Herausforderungen<br />

zu meistern. Über die Hälfte der kantonalen Mittel<br />

fliesst im Rahmen von Leistungsaufträgen an Dritte. Zu Kontrollund<br />

Steuerzwecken ist der Kanton deshalb bestrebt, für alle Leistungen<br />

einheitliche Rechnungslegungs- und Kennzahlenmodelle<br />

anwenden. Die privaten Dienstleister auf der anderen Seite haben<br />

eigene, auf die eigenen Ziele ausgerichtete Instrumente, mit denen<br />

sie ihre Tätigkeit und Ausgaben analysieren. Wenn diese Unterschiede<br />

nicht thematisiert werden, kann das Aufeinandertreffen<br />

der öffentlichen und der privaten Modelle zu Spannungen und<br />

Missverständnissen führen.<br />

Umständlich ist zudem, dass private Sozialhilfedienstleister<br />

immer wieder an Datenschutzgrenzen stossen. Wenn Belege und<br />

Vollmachten nicht ausreichen, müssen die öffentlichen Auftraggeber<br />

für sie die benötigten Informationen beschaffen. Das ist weder<br />

zweckmässig noch effizient.<br />

Aus der Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichen Auftraggeber<br />

und einem privaten Auftragnehmer wie Caritas Neuenburg<br />

ergeben sich gemäss diesen Betrachtungen sowohl Vorteile<br />

wie auch Nachteile. Sie bietet Chancen und birgt Risiken. Umso<br />

wichtiger ist es, dass man sich auf einen stabiles Fundament stützen<br />

kann. Auf dieser Grundlage ist es möglich, eine Vorreiter- und<br />

Beobachterrolle zu übernehmen. Was wir uns aber vor allem wünschen<br />

ist, dass auch bei unseren Partnern weiterhin der Mensch<br />

im Mittelpunkt steht. <br />

•<br />

SCHWERPUNKT 3/<strong>13</strong> ZeSo<br />

Sébastien Giovannoni<br />

Leiter Sozialberatung<br />

Caritas Neuenburg<br />


Armut muss mit einer integralen<br />

Strategie bekämpft werden<br />

private sozilhilfe<br />

Das Case Management und die interinstitutionelle Zusammenarbeit sollten kassenunabhängig<br />

funktionieren. Damit würden sich wichtige Akteure nicht mehr aus der Fallbearbeitung zurückziehen,<br />

nur weil sie nicht mehr zahlungspflichtig sind. Ein Plädoyer für ein nachhaltigeres IIZ-Modell.<br />

Armut geht alle an, sie ist kein isoliertes Problem. Weder bei der<br />

Analyse der Gründe für Armut, noch bei der Erarbeitung von<br />

Lösungsansätzen. Fehlt bei der Analyse der Armutsentstehung<br />

eine ganzheitliche Betrachtung, wird man auch in der Lösungsfindung<br />

nur Symptombekämpfung betreiben. Auch die Betrachtung<br />

von Armut als bloss finanzielles oder wirtschaftliches Phänomen<br />

greift zu kurz. Soziale, geistige und spirituelle Armut sind markante<br />

Treiber struktureller Armut.<br />

Erkennt man die zum Teil komplexen Sachverhalte und die systemischen<br />

Abhängigkeiten, die die Armutsproblematik prägen,<br />

und vergleicht sie mit den meist sequenziellen und wenig integralen<br />

Lösungsfindungen, stellt man fest, dass in der Organisation<br />

und der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren<br />

bei der Armutsbekämpfung ein grosses Potenzial besteht. Zwar<br />

wurde mit dem Ansatz IIZ (interinstitutionelle Zusammenarbeit)<br />

ein grosser Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dennoch<br />

zeigt sich in der Praxis, dass das «Kassendenken» noch weit verbreitet<br />

ist. Erschwerend kommt hinzu, dass – je nach Entwicklung<br />

eines Falls – sich wichtige Akteure nach und nach aus der Fallbearbeitung<br />

zurückziehen, weil sie nicht mehr zahlungspflichtig sind.<br />

Beispielsweise die Arbeitsvermittlung: Die betroffenen Personen<br />

verbleiben dann in der Obhut der Sozialhilfe, die als Folge nun<br />

alle Systeme, Arbeit, Wohnen, Förderung und Teilhabe, bedienen<br />

muss. Dies führt zu einer Überforderung der Ressourcen in der<br />

Sozialhilfe.<br />

Die heutigen Formen der IIZ sind so definiert, dass die staatlichen<br />

Sozialversicherungen, die Berufsberatung und die Sozialhilfe<br />

an einen Tisch sitzen. Andere Akteure wie zum Beispiel die<br />

Wirtschaft, die Gesellschaft allgemein, Kirchen oder eben auch<br />

private Sozialwerke werden nur bedingt in die Lösungsfindung<br />

einbezogen. Dies auch deshalb, weil die Armutsbekämpfung als<br />

rein staatliche Aufgabe verstanden wird. Armut ist aber ein gesellschaftliches<br />

Problem. Aus diesem Grund müssten möglichst<br />

viele Akteure bei der Lösungsfindung mitarbeiten. In dem Zusammenhang<br />

ist auch darauf hinzuweisen, dass die Ressourcen der<br />

Armutsbetroffenen – ihre Erfahrungen, Skills und Netzwerke –<br />

auch immer noch zu wenig berücksichtigt werden.<br />

Für ein nicht im Vollzug<br />

angesiedeltes Case<br />

Management wären<br />

private Sozialwerke als<br />

Partner denkbar.<br />

Lücken im Sozialnetz der Schweiz<br />

Wenn man nach den Lücken im Sozialnetz der Schweiz sucht, findet<br />

man diese an den Schnittstellen zwischen den staatlichen Sozialversicherungen<br />

und der Sozialhilfe oder im Bereich des langjährigen<br />

Sozialhilfebezugs. Die Begleitumstände sind vielfältig, doch<br />

eines scheint klar: Eine integrale Strategie, die bessere Vernetzung<br />

der Akteure und ein besserer Einbezug des Know-hows von Spezialisten,<br />

die Teilnahme möglichst aller Schlüsselakteure und generell<br />

die Suche nach langfristigen Lösungen sind Faktoren, deren<br />

breite Berücksichtigung bessere Resultate hervorbringen würde.<br />

Viele Herausforderungen können nicht oder nur begrenzt von einem<br />

einzelnen Akteur erfolgreich bewältigt werden. Ein umfassendes<br />

Case Management wäre notwendig. Dieses sollte aber möglichst<br />

nicht im Bereich des Vollzugs angesiedelt sein, sondern<br />

kassenunabhängig arbeiten können. Hierfür wären private Sozialwerke<br />

als Partner denkbar.<br />

Als Beispiel für einen solchen Ansatz kann ein Projekt aus<br />

Amsterdam dienen. Die Heilsarmee als privates Sozialwerk führt<br />

im Auftrag der Stadt Amsterdam ein «Intake-House», in dem insbesondere<br />

obdachlose Menschen aufgenommen werden. Dies<br />

mit dem Ziel, mit der betroffenen Person in einer sechswöchigen<br />

Abklärungsphase eine individuelle Strategie zu entwickeln. An<br />

dieser Strategieentwicklung nehmen die Heilsarmee und andere<br />

Sozialwerkvertreter als Case Manager teil, genauso wie Vertreter<br />

der Sozialhilfe, der Sozialversicherungen, der Arbeitsvermittlung,<br />

der Wohnungsvermittlung, von juristischen Beratungsstellen oder<br />

medizinisch-psychiatrischen Diensten. Nach der Abklärungsphase<br />

begleitet das Case Management die Klientinnen und Klienten,<br />

während diese an Massnahmen zur Arbeitsintegration, zur Wohnkompetenzförderung<br />

und so weiter oder an sozialtherapeutischen<br />

Massnahmen teilnehmen. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen<br />

einer solchen Arbeitsweise spielt auch der Beziehungsaspekt in<br />

der Begleitung eine wichtige Rolle. Im Sinne einer langfristigen<br />

und integralen Lösung für Armutsbetroffene und eines effizienten<br />

Mitteleinsatzes müssten solche Lösungsansätze vermehrt auch in<br />

der Schweiz verfolgt werden.<br />

•<br />

Daniel Röthlisberger<br />

Direktor Sozialwerke<br />

Heilsarmee Schweiz<br />

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