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Regierungsvorlage - Universität Salzburg

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10 von 44 2003 der Beilagen XXIV. GP - <strong>Regierungsvorlage</strong> - Gesetzestext<br />

7. Grundlagen des Rechts; wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete; sonstige Wissensgebiete<br />

mit Bezug zum Recht.<br />

Diese Wissensgebiete sind in einem zur Sicherstellung der für die Ausübung des Berufs einer Beamtin<br />

oder eines Beamten im rechtskundigen Dienst erforderlichen rechtswissenschaftlichen Ausbildung<br />

angemessenen Umfang vorzusehen. Der Arbeitsaufwand für diese Wissensgebiete hat insgesamt<br />

zumindest 200 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen, wobei auf rechtswissenschaftliche Wissensgebiete<br />

zumindest 150 ECTS-Anrechnungspunkte zu entfallen haben. Der Nachweis der Kenntnisse ist durch<br />

positiv abgelegte Prüfungen und/oder positiv beurteilte schriftliche Arbeiten einschließlich der Arbeit<br />

nach Abs. 3 zu erbringen, wobei der Gegenstand der Prüfung oder Arbeit jeweils auch mehreren<br />

Wissensgebieten entnommen sein kann.<br />

(3) Im Rahmen des Studiums ist auch eine schriftliche, positiv beurteilte Arbeit zu erstellen, deren<br />

inhaltlicher Schwerpunkt auf einem oder mehreren der in Abs. 2 genannten rechtswissenschaftlichen<br />

Wissensgebiete gelegen sein muss und die dem Nachweis der Fähigkeit zum selbständigen<br />

rechtswissenschaftlichen Arbeiten dient.<br />

(4) Das Ernennungserfordernis des Abschlusses des Studiums des österreichischen Rechts gemäß<br />

Abs. 1 wird auch erfüllt durch<br />

1. die Zurücklegung des rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums nach dem Bundesgesetz über<br />

die Studien an den <strong>Universität</strong>en, BGBl. Nr. 48/1997, oder nach dem Bundesgesetz über das<br />

Studium der Rechtswissenschaften, BGBl. Nr. 140/1978, und den auf Grund dieses Studiums<br />

erlangten akademischen Grad eines Magisters der Rechtswissenschaften oder<br />

2. die Zurücklegung der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien nach der juristischen Studienund<br />

Staatsprüfungsordnung, StGBl. Nr. 164/1945.“<br />

79. Anlage 1 Z 2.6.7 lautet:<br />

„2.6.7. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin<br />

(Pressesprecherin) oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent (Pressesprecher) im<br />

Referat Pressestelle des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der Landespolizeidirektion Wien,“<br />

80. Anlage 1 Z 2.7.5 lautet:<br />

„2.7.5. im Bundesministerium für Inneres die Leiterin oder der Leiter Strafvollzug beim<br />

Polizeikommissariat Innere Stadt der Landespolizeidirektion Wien,“<br />

81. Anlage 1 Z 2.7.6 lautet:<br />

„2.7.6. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin<br />

oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent des Referats Wirtschaftspolizeiliche<br />

Angelegenheiten und Vermögenssicherung im Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Wien,“<br />

82. Anlage 1 Z 2.8.6 lautet:<br />

„2.8.6. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin<br />

oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent im Strafreferat beim Polizeikommissariat<br />

Landstraße der Landespolizeidirektion Wien,“<br />

83. Anlage 1 Z 2.8.7 lautet:<br />

„2.8.7. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin<br />

oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent im Büro Budget des Geschäftsbereichs B der<br />

Landespolizeidirektion Wien,“<br />

84. In Anlage 1 Z 2.9 wird der Punkt am Ende der Z 2.9.7 durch einen Beistrich ersetzt und folgende<br />

Z 2.9.8 angefügt:<br />

„2.9.8. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die mit umfassenden<br />

Fremdsprachenkenntnissen oder sonstigen Zusatzqualifikationen ausgestattete Verwaltungskraft an einer<br />

allgemein bildenden höheren Schule, Handelsakademie, Handelsschule oder Bildungsanstalt für<br />

Kindergartenpädagogik mit mehr als 50 Klassen und besonderen Unterrichtsmodulen zu einer erweiterten<br />

Sprachförderung oder Fachausbildung sowie mit Zuständigkeit für die Beratung und Betreuung von<br />

Schülerinnen und Schülern und Eltern mit nicht deutscher Muttersprache aus unterschiedlichen<br />

Kulturkreisen, wie die Schulsekretariatskraft des Europagymnasiums Auhof, Aubrunnerweg 4,<br />

4040 Linz.“<br />

www.parlament.gv.at

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