Regierungsvorlage - Universität Salzburg
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10 von 44 2003 der Beilagen XXIV. GP - <strong>Regierungsvorlage</strong> - Gesetzestext<br />
7. Grundlagen des Rechts; wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete; sonstige Wissensgebiete<br />
mit Bezug zum Recht.<br />
Diese Wissensgebiete sind in einem zur Sicherstellung der für die Ausübung des Berufs einer Beamtin<br />
oder eines Beamten im rechtskundigen Dienst erforderlichen rechtswissenschaftlichen Ausbildung<br />
angemessenen Umfang vorzusehen. Der Arbeitsaufwand für diese Wissensgebiete hat insgesamt<br />
zumindest 200 ECTS-Anrechnungspunkte zu betragen, wobei auf rechtswissenschaftliche Wissensgebiete<br />
zumindest 150 ECTS-Anrechnungspunkte zu entfallen haben. Der Nachweis der Kenntnisse ist durch<br />
positiv abgelegte Prüfungen und/oder positiv beurteilte schriftliche Arbeiten einschließlich der Arbeit<br />
nach Abs. 3 zu erbringen, wobei der Gegenstand der Prüfung oder Arbeit jeweils auch mehreren<br />
Wissensgebieten entnommen sein kann.<br />
(3) Im Rahmen des Studiums ist auch eine schriftliche, positiv beurteilte Arbeit zu erstellen, deren<br />
inhaltlicher Schwerpunkt auf einem oder mehreren der in Abs. 2 genannten rechtswissenschaftlichen<br />
Wissensgebiete gelegen sein muss und die dem Nachweis der Fähigkeit zum selbständigen<br />
rechtswissenschaftlichen Arbeiten dient.<br />
(4) Das Ernennungserfordernis des Abschlusses des Studiums des österreichischen Rechts gemäß<br />
Abs. 1 wird auch erfüllt durch<br />
1. die Zurücklegung des rechtswissenschaftlichen Diplomstudiums nach dem Bundesgesetz über<br />
die Studien an den <strong>Universität</strong>en, BGBl. Nr. 48/1997, oder nach dem Bundesgesetz über das<br />
Studium der Rechtswissenschaften, BGBl. Nr. 140/1978, und den auf Grund dieses Studiums<br />
erlangten akademischen Grad eines Magisters der Rechtswissenschaften oder<br />
2. die Zurücklegung der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien nach der juristischen Studienund<br />
Staatsprüfungsordnung, StGBl. Nr. 164/1945.“<br />
79. Anlage 1 Z 2.6.7 lautet:<br />
„2.6.7. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin<br />
(Pressesprecherin) oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent (Pressesprecher) im<br />
Referat Pressestelle des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der Landespolizeidirektion Wien,“<br />
80. Anlage 1 Z 2.7.5 lautet:<br />
„2.7.5. im Bundesministerium für Inneres die Leiterin oder der Leiter Strafvollzug beim<br />
Polizeikommissariat Innere Stadt der Landespolizeidirektion Wien,“<br />
81. Anlage 1 Z 2.7.6 lautet:<br />
„2.7.6. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin<br />
oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent des Referats Wirtschaftspolizeiliche<br />
Angelegenheiten und Vermögenssicherung im Landeskriminalamt der Landespolizeidirektion Wien,“<br />
82. Anlage 1 Z 2.8.6 lautet:<br />
„2.8.6. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin<br />
oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent im Strafreferat beim Polizeikommissariat<br />
Landstraße der Landespolizeidirektion Wien,“<br />
83. Anlage 1 Z 2.8.7 lautet:<br />
„2.8.7. im Bundesministerium für Inneres die der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referentin<br />
oder der der Verwendungsgruppe A2 zugeordnete Referent im Büro Budget des Geschäftsbereichs B der<br />
Landespolizeidirektion Wien,“<br />
84. In Anlage 1 Z 2.9 wird der Punkt am Ende der Z 2.9.7 durch einen Beistrich ersetzt und folgende<br />
Z 2.9.8 angefügt:<br />
„2.9.8. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur die mit umfassenden<br />
Fremdsprachenkenntnissen oder sonstigen Zusatzqualifikationen ausgestattete Verwaltungskraft an einer<br />
allgemein bildenden höheren Schule, Handelsakademie, Handelsschule oder Bildungsanstalt für<br />
Kindergartenpädagogik mit mehr als 50 Klassen und besonderen Unterrichtsmodulen zu einer erweiterten<br />
Sprachförderung oder Fachausbildung sowie mit Zuständigkeit für die Beratung und Betreuung von<br />
Schülerinnen und Schülern und Eltern mit nicht deutscher Muttersprache aus unterschiedlichen<br />
Kulturkreisen, wie die Schulsekretariatskraft des Europagymnasiums Auhof, Aubrunnerweg 4,<br />
4040 Linz.“<br />
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