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Regierungsvorlage - Universität Salzburg

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2 von 29 2003 der Beilagen XXIV. GP - <strong>Regierungsvorlage</strong> - Vorblatt und Erläuterungen<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Siehe die Ausführungen im Allgemeinen Teil. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der<br />

Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, wird auf die<br />

dortigen Ausführungen verwiesen.<br />

Durch das im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz vorgesehene In-Kraft-Treten steht den Bundesländern<br />

außerdem ein ausreichend langer Zeitraum zur Erlassung allenfalls von der Bundesrechtslage<br />

abweichender Regelungen auf der Grundlage der §§ 112 und 113a Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz,<br />

BGBl. Nr. 302/1984, zur Verfügung.<br />

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:<br />

Keine.<br />

Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen:<br />

Zusätzliche Verwaltungslasten für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen sind nicht vorgesehen.<br />

Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:<br />

Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.<br />

Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:<br />

Keine<br />

Geschlechtsspezifische Auswirkungen:<br />

Siehe die Ausführungen im Allgemeinen Teil.<br />

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:<br />

Keine.<br />

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:<br />

Umsetzung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur<br />

Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit sowie der<br />

Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in<br />

Arbeitsstätten.<br />

Im Übrigen steht das Regelungsvorhaben im Einklang mit geltendem EU-Recht.<br />

www.parlament.gv.at

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