Regierungsvorlage - Universität Salzburg
Regierungsvorlage - Universität Salzburg
Regierungsvorlage - Universität Salzburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2 von 29 2003 der Beilagen XXIV. GP - <strong>Regierungsvorlage</strong> - Vorblatt und Erläuterungen<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Siehe die Ausführungen im Allgemeinen Teil. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der<br />
Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, wird auf die<br />
dortigen Ausführungen verwiesen.<br />
Durch das im Bundes-Bedienstetenschutzgesetz vorgesehene In-Kraft-Treten steht den Bundesländern<br />
außerdem ein ausreichend langer Zeitraum zur Erlassung allenfalls von der Bundesrechtslage<br />
abweichender Regelungen auf der Grundlage der §§ 112 und 113a Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz,<br />
BGBl. Nr. 302/1984, zur Verfügung.<br />
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:<br />
Keine.<br />
Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen:<br />
Zusätzliche Verwaltungslasten für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen sind nicht vorgesehen.<br />
Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:<br />
Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.<br />
Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:<br />
Keine<br />
Geschlechtsspezifische Auswirkungen:<br />
Siehe die Ausführungen im Allgemeinen Teil.<br />
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:<br />
Keine.<br />
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:<br />
Umsetzung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur<br />
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit sowie der<br />
Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in<br />
Arbeitsstätten.<br />
Im Übrigen steht das Regelungsvorhaben im Einklang mit geltendem EU-Recht.<br />
www.parlament.gv.at