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Dokument 1.pdf - OPUS-Datenbank - Universität Hohenheim

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Richtlinienkonformität von FFH-Verträglichkeitsprüfungen Seite 25<br />

1.2.4 FFH-RICHTLINIE<br />

Die FFH-Richtlinie beinhaltet als wesentliche Zielsetzungen:<br />

• die Errichtung des Natura 2000-Schutzgebietssystems und dessen Kohärenz,<br />

• den Gebietsschutz und<br />

• den Artenschutz.<br />

Für die Umsetzung und die dauerhafte Sicherung gibt die Richtlinie auch Verfahrensvorgaben<br />

vor. So regelt beispielsweise eine Berichtspflicht die regelmäßige (2- bis 6-<br />

jährig) Information der EU über den Stand der Umsetzung und der durchgeführten<br />

Maßnahmen zur Kontrolle des Schutzgebietssystems (Managementpläne und Biomonitoring)<br />

(EU-Kommission 2000). Darüber hinaus klären die Verfahrensvorgaben auch<br />

den Umgang mit geplanten Vorhaben, die innerhalb der Natura 2000-Gebiete liegen<br />

oder von außen auf diese einwirken könnten. Das Instrument zum Umgang mit diesen<br />

Vorhaben ist die Zulassungsprüfung nach Artikel 6 Abs. 3 der Richtlinie. Unter dem<br />

Begriff FFH-Verträglichkeitsprüfung 3 (FFH-VP) ist dieses Instrument mittlerweile in der<br />

Praxis eingeführt und in den Genehmigungsverfahren als selbständiger Bestandteil der<br />

Zulassungsvoraussetzungen etabliert. Mit ihm verbinden sich die wichtigsten Rechtsfolgen<br />

bezogen auf die Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht.<br />

1.2.5 FFH-RICHTLINIE IN STICHWORTEN<br />

1.2.5.1 Präambel<br />

In der Präambel der FFH-Richtlinie sind die Ziele sowie die Instrumente zur Anwendung<br />

bereits deutlich erkennbar. Dabei erhält die Richtlinie trotz ihrer stringenten<br />

Ausrichtung stets den Anspruch der Verhältnismäßigkeit aufrecht:<br />

"...Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern,<br />

wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen<br />

berücksichtigt werden sollen. ..."<br />

3 FFH-Verträglichkeitsprüfung ist die Prüfung gemäß Art. 6 der FFH-Richtlinie bzw. §34<br />

BNatSchG durch die zuständige Behörde im Rahmen von Verwaltungsverfahren. Wie auch<br />

die Umweltverträglichkeitsprüfung basiert die FFH-VP auf einer FFH-Verträglichkeitsstudie,<br />

die die Summe der vom Vorhabensträger beizubringenden entscheidungserheblichen Unterlagen<br />

für die Prüfung der Verträglichkeit eines Projektes oder Planes darstellt (KAISER 2003).<br />

Gunther Matthäus 2011

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