Dokument 1.pdf - OPUS-Datenbank - Universität Hohenheim
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Seite 342<br />
Richtlinienkonformität von FFH-Verträglichkeitsprüfungen<br />
Nr. Prüfkriterien<br />
Anforderungen<br />
erfüllt teilerfüllt unerfüllt<br />
D UNTERSUCHUNGSRAHMEN, -RAUM UND –UMFANG; DATENGRUNDLAGE<br />
D.1<br />
Wurde ein Untersuchungsrahmen fachbehördlich abgestimmt und ist dieser bei der Erstellung der FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt?<br />
k.A.<br />
D.2 Ist die Abgrenzung des Untersuchungsraums nachvollziehbar begründet? k.A.<br />
D.3<br />
Ist die Auswahl der berücksichtigten charakteristischen Arten der Lebensräume nachvollziehbar<br />
begründet?<br />
<br />
D.4<br />
Sind die berücksichtigten charakteristischen Arten den jeweiligen Lebensraumtypen zugeordnet und<br />
hinsichtlich ihrer Lebensraumansprüche und Verbreitung in den Lebensräumen beschrieben?<br />
<br />
D.5<br />
Sind die verwendeten Datenquellen und Informationsgrundlagen nach Herkunft und Alter dokumentiert?<br />
<br />
D.6<br />
Sind fehlende oder unzureichende Daten sofern erforderlich durch zusätzliche Untersuchungen und<br />
Ermittlungen für richtlinienrelevante Arten ergänzt?<br />
k.A.<br />
D.7 Sind Art, Umfang, Methode und Zeitraum zusätzlicher Untersuchungen und Ermittlungen dargestellt? k.A.<br />
D.8<br />
Sind die zusätzlichen Untersuchungen und Ermittlungen nach geeigneten Methoden, zur rechten<br />
Zeit, in ausreichendem Umfang und Detaillierungsgrad durchgeführt worden, um die<br />
n.z<br />
Erheblichkeit möglicher Beeinträchtigungen beurteilen zu können?<br />
D.9<br />
Sind nicht behebbare Datenlücken aufgezeigt und ihre Relevanz für das Ergebnis der FFH-VP eingeschätzt?<br />
n.z.<br />
D.10<br />
Sind ggf. relevante funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten ermittelt und berücksichtigt?<br />
<br />
E ERMITTLUNG UND BEWERTUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />
E.1<br />
Sind die verwendete Methode und die Kriterien zur Bewertung der Beeinträchtigungen nachvollziehbar<br />
dargestellt?<br />
<br />
E.2<br />
Sind die verwendeten Kriterien geeignet, Beeinträchtigungen des günstigen Erhaltungszustands<br />
der betroffenen Arten angemessen zu bewerten?<br />
<br />
E.3<br />
Sind die (ggf. einzelnen) Bewertungsschritte zur Ableitung der Erheblichkeit nachvollziehbar<br />
dargestellt?<br />
<br />
E.4<br />
Sind die spezifischen Empfindlichkeiten der einzelnen Arten gegenüber den Wirkfaktoren des<br />
Vorhabens beurteilt?<br />
<br />
E.5<br />
Ist jeder Flächenverlust oder Rückgang der Artenpopulation in dem Gebiet im Hinblick auf seine<br />
Auswirkungen auf die gebietsspezifischen Erhaltungsziele und seine Auswirkungen auf Schlüsselhabitate<br />
<br />
und –arten quantifiziert und geprüft?<br />
E.6<br />
Sind voraussichtlichen Auswirkungen auf das Gebiet aufgrund der Beunruhigung und Störung<br />
usw. umfassend bewertet und erläutert?<br />
<br />
E.7<br />
Sind ggf. bestehende Prognoseunsicherheiten und nicht behebbare Kenntnislücken dargestellt und ihre<br />
Relevanz für die Bewertung der Erheblichkeit abgeschätzt?<br />
<br />
E.8 Sind Vorbelastungen identifiziert und berücksichtigt? <br />
G KUMULATIVE WIRKUNGEN<br />
G.1<br />
Ist geprüft worden, ob andere Pläne/Projekte in Betracht kommen, die im Zusammenwirken mit dem<br />
Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes führen können?<br />
<br />
G.2<br />
Sind die zu berücksichtigenden Pläne/Projekte in Abstimmung mit den zuständigen Behörden identifiziert?<br />
k.A.<br />
G.3<br />
Sind die Projektmerkmale und Wirkprozesse der anderen Pläne/Projekte hinreichend konkret und differenziert<br />
dargestellt?<br />
<br />
G.4<br />
Sind Art, Umfang und Intensität der Beeinträchtigungen des jeweiligen Erhaltungszieles durch<br />
Kumulationseffekte und die Wahrscheinlichkeit der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung mit<br />
<br />
ausreichender Bestimmtheit und Genauigkeit prognostiziert?<br />
H FORMALE ANFORDERUNGEN AN DEN ERLÄUTERUNGSTEXT/GUTE FACHLICHE PRAXIS<br />
H.1 Sind die textlichen Erläuterungen aussagefähig, nachvollziehbar und verständlich? <br />
H.2<br />
Schließt die Gesamtbeurteilung mit einem klaren Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung ab (erheblich/nicht<br />
erheblich)?<br />
<br />
H.3 Liegt eine Zusammenfassung der Ergebnisse vor? <br />
Bewertungsergebnis<br />
Abkürzungen: k.A. – keine Angaben; n.z. – nicht zutreffend; n.r. – nicht relevant<br />
Bemerkungen zur Bewertung:<br />
Verweis auf MIERWALD ET AL. (2004) und LAMBRECHT ET AL. (2004a); für Bewertung der Erheblichkeit wird allerdings auf MIERWALD abgestellt.<br />
Im Rahmen von UVU und LBP werden zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, die innerhalb der Natura-Gebiete liegen und an den Erhaltungszielen<br />
ausgerichtet sind bzw. diese unterstützen. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung dieser Kompensationsmaßnahmen erfolgt aufgrund ihrer<br />
Charakteristik und Zielstellung nicht.<br />
Bewertung der artspezifischen Empfindlichkeiten (Lärmempfindlichkeit bei mausernden Eiderenten) basieren auf wagen Vermutungen ohne fachlichen<br />
Bezug. IBA-Gebiete werden im Zusammenhang bewertet. Hierzu finde t keine Einzelprüfung statt.<br />
Eine nachvollziehbare Begründung der Ergebnisfindung/Einstufung der Erheblichkeit ist erkennbar.<br />
Besondere Merkmale:<br />
Korrespondiere Prüfung zwischen Bremen und Niedersachsen.<br />
Ergänzung bereits erfolgter Natura 2000-Prüfungen im Sinne einer Prüfung von 2 Nachmeldegebiete.<br />
Material umfasst vollumfängliche Natura 2000-Prüfungsunterlagen, FFH-VoP, FFH-VP.<br />
FFH-VP: 21 Gebietsprüfungen; FFH-VoP: in Niedersachsen 11 FFH und in Bremen 9 FFH-Gebiete innerhalb des Wirkraums des Vorhabens; in Niedersachsen<br />
5 VSG und in Bremen 8 VSG innerhalb des Wirkraums des Vorhabens. Potenzielle und gemeldete Gebiete werden nach gleichen<br />
Maßstäben geprüft. Zudem werden IBA-Gebiete geprüft, zu denen seinerzeit ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU anhängig war.<br />
Formal handelt es sich um 21 Prüfung verteilt auf 18 Einzelprüfung und einer 'Gruppen'prüfung (3 IBA-Gebiete).<br />
Es wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die verwendeten Bewertungsansätze auch der Rechtsauffassung des Vorhabensträgers entsprechen,<br />
was grundsätzlich gänzlich unbedeutend ist.<br />
Kommentar:<br />
Studie bildet Ergänzung zu 16 und 17 und zeigt deshalb zahlreiche Defizite, die im Kontext mit 16 und 17 allerdings nicht existieren. Für 1 Gebiet<br />
wurde nur VoP durchgeführt.<br />
Eigenerhebungen fanden ausschließlich im Rahmen der UVU statt und sind damit nicht zielorientiert auf die Fragestellungen der FFH-VP ausgerichtet.<br />
2011 Gunther Matthäus