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Dokument 1.pdf - OPUS-Datenbank - Universität Hohenheim

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Seite 342<br />

Richtlinienkonformität von FFH-Verträglichkeitsprüfungen<br />

Nr. Prüfkriterien<br />

Anforderungen<br />

erfüllt teilerfüllt unerfüllt<br />

D UNTERSUCHUNGSRAHMEN, -RAUM UND –UMFANG; DATENGRUNDLAGE<br />

D.1<br />

Wurde ein Untersuchungsrahmen fachbehördlich abgestimmt und ist dieser bei der Erstellung der FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt?<br />

k.A.<br />

D.2 Ist die Abgrenzung des Untersuchungsraums nachvollziehbar begründet? k.A.<br />

D.3<br />

Ist die Auswahl der berücksichtigten charakteristischen Arten der Lebensräume nachvollziehbar<br />

begründet?<br />

<br />

D.4<br />

Sind die berücksichtigten charakteristischen Arten den jeweiligen Lebensraumtypen zugeordnet und<br />

hinsichtlich ihrer Lebensraumansprüche und Verbreitung in den Lebensräumen beschrieben?<br />

<br />

D.5<br />

Sind die verwendeten Datenquellen und Informationsgrundlagen nach Herkunft und Alter dokumentiert?<br />

<br />

D.6<br />

Sind fehlende oder unzureichende Daten sofern erforderlich durch zusätzliche Untersuchungen und<br />

Ermittlungen für richtlinienrelevante Arten ergänzt?<br />

k.A.<br />

D.7 Sind Art, Umfang, Methode und Zeitraum zusätzlicher Untersuchungen und Ermittlungen dargestellt? k.A.<br />

D.8<br />

Sind die zusätzlichen Untersuchungen und Ermittlungen nach geeigneten Methoden, zur rechten<br />

Zeit, in ausreichendem Umfang und Detaillierungsgrad durchgeführt worden, um die<br />

n.z<br />

Erheblichkeit möglicher Beeinträchtigungen beurteilen zu können?<br />

D.9<br />

Sind nicht behebbare Datenlücken aufgezeigt und ihre Relevanz für das Ergebnis der FFH-VP eingeschätzt?<br />

n.z.<br />

D.10<br />

Sind ggf. relevante funktionale Beziehungen zu anderen Natura 2000-Gebieten ermittelt und berücksichtigt?<br />

<br />

E ERMITTLUNG UND BEWERTUNG VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

E.1<br />

Sind die verwendete Methode und die Kriterien zur Bewertung der Beeinträchtigungen nachvollziehbar<br />

dargestellt?<br />

<br />

E.2<br />

Sind die verwendeten Kriterien geeignet, Beeinträchtigungen des günstigen Erhaltungszustands<br />

der betroffenen Arten angemessen zu bewerten?<br />

<br />

E.3<br />

Sind die (ggf. einzelnen) Bewertungsschritte zur Ableitung der Erheblichkeit nachvollziehbar<br />

dargestellt?<br />

<br />

E.4<br />

Sind die spezifischen Empfindlichkeiten der einzelnen Arten gegenüber den Wirkfaktoren des<br />

Vorhabens beurteilt?<br />

<br />

E.5<br />

Ist jeder Flächenverlust oder Rückgang der Artenpopulation in dem Gebiet im Hinblick auf seine<br />

Auswirkungen auf die gebietsspezifischen Erhaltungsziele und seine Auswirkungen auf Schlüsselhabitate<br />

<br />

und –arten quantifiziert und geprüft?<br />

E.6<br />

Sind voraussichtlichen Auswirkungen auf das Gebiet aufgrund der Beunruhigung und Störung<br />

usw. umfassend bewertet und erläutert?<br />

<br />

E.7<br />

Sind ggf. bestehende Prognoseunsicherheiten und nicht behebbare Kenntnislücken dargestellt und ihre<br />

Relevanz für die Bewertung der Erheblichkeit abgeschätzt?<br />

<br />

E.8 Sind Vorbelastungen identifiziert und berücksichtigt? <br />

G KUMULATIVE WIRKUNGEN<br />

G.1<br />

Ist geprüft worden, ob andere Pläne/Projekte in Betracht kommen, die im Zusammenwirken mit dem<br />

Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes führen können?<br />

<br />

G.2<br />

Sind die zu berücksichtigenden Pläne/Projekte in Abstimmung mit den zuständigen Behörden identifiziert?<br />

k.A.<br />

G.3<br />

Sind die Projektmerkmale und Wirkprozesse der anderen Pläne/Projekte hinreichend konkret und differenziert<br />

dargestellt?<br />

<br />

G.4<br />

Sind Art, Umfang und Intensität der Beeinträchtigungen des jeweiligen Erhaltungszieles durch<br />

Kumulationseffekte und die Wahrscheinlichkeit der Erheblichkeit einer Beeinträchtigung mit<br />

<br />

ausreichender Bestimmtheit und Genauigkeit prognostiziert?<br />

H FORMALE ANFORDERUNGEN AN DEN ERLÄUTERUNGSTEXT/GUTE FACHLICHE PRAXIS<br />

H.1 Sind die textlichen Erläuterungen aussagefähig, nachvollziehbar und verständlich? <br />

H.2<br />

Schließt die Gesamtbeurteilung mit einem klaren Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung ab (erheblich/nicht<br />

erheblich)?<br />

<br />

H.3 Liegt eine Zusammenfassung der Ergebnisse vor? <br />

Bewertungsergebnis<br />

Abkürzungen: k.A. – keine Angaben; n.z. – nicht zutreffend; n.r. – nicht relevant<br />

Bemerkungen zur Bewertung:<br />

Verweis auf MIERWALD ET AL. (2004) und LAMBRECHT ET AL. (2004a); für Bewertung der Erheblichkeit wird allerdings auf MIERWALD abgestellt.<br />

Im Rahmen von UVU und LBP werden zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, die innerhalb der Natura-Gebiete liegen und an den Erhaltungszielen<br />

ausgerichtet sind bzw. diese unterstützen. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung dieser Kompensationsmaßnahmen erfolgt aufgrund ihrer<br />

Charakteristik und Zielstellung nicht.<br />

Bewertung der artspezifischen Empfindlichkeiten (Lärmempfindlichkeit bei mausernden Eiderenten) basieren auf wagen Vermutungen ohne fachlichen<br />

Bezug. IBA-Gebiete werden im Zusammenhang bewertet. Hierzu finde t keine Einzelprüfung statt.<br />

Eine nachvollziehbare Begründung der Ergebnisfindung/Einstufung der Erheblichkeit ist erkennbar.<br />

Besondere Merkmale:<br />

Korrespondiere Prüfung zwischen Bremen und Niedersachsen.<br />

Ergänzung bereits erfolgter Natura 2000-Prüfungen im Sinne einer Prüfung von 2 Nachmeldegebiete.<br />

Material umfasst vollumfängliche Natura 2000-Prüfungsunterlagen, FFH-VoP, FFH-VP.<br />

FFH-VP: 21 Gebietsprüfungen; FFH-VoP: in Niedersachsen 11 FFH und in Bremen 9 FFH-Gebiete innerhalb des Wirkraums des Vorhabens; in Niedersachsen<br />

5 VSG und in Bremen 8 VSG innerhalb des Wirkraums des Vorhabens. Potenzielle und gemeldete Gebiete werden nach gleichen<br />

Maßstäben geprüft. Zudem werden IBA-Gebiete geprüft, zu denen seinerzeit ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU anhängig war.<br />

Formal handelt es sich um 21 Prüfung verteilt auf 18 Einzelprüfung und einer 'Gruppen'prüfung (3 IBA-Gebiete).<br />

Es wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die verwendeten Bewertungsansätze auch der Rechtsauffassung des Vorhabensträgers entsprechen,<br />

was grundsätzlich gänzlich unbedeutend ist.<br />

Kommentar:<br />

Studie bildet Ergänzung zu 16 und 17 und zeigt deshalb zahlreiche Defizite, die im Kontext mit 16 und 17 allerdings nicht existieren. Für 1 Gebiet<br />

wurde nur VoP durchgeführt.<br />

Eigenerhebungen fanden ausschließlich im Rahmen der UVU statt und sind damit nicht zielorientiert auf die Fragestellungen der FFH-VP ausgerichtet.<br />

2011 Gunther Matthäus

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