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Dokument 1.pdf - OPUS-Datenbank - Universität Hohenheim

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Richtlinienkonformität von FFH-Verträglichkeitsprüfungen Seite 35<br />

setzung der entsprechenden Rahmenregelungen in die Ländergesetze. Dabei ist von<br />

maßgeblichem Belang, dass die Regelungen der deutlich älteren Vogelschutzrichtlinie<br />

zur Zulassung von Projekten und Plänen durch die entsprechenden Rechtsbestimmungen<br />

der FFH-Richtlinie mit deren Inkrafttreten ersetzt wurden (GELLERMANN,<br />

2003a, LOUIS 2003, 2007) (siehe Kapitel 1.3.2.2 Seite 35). Die Regelungen des Art. 4<br />

Abs. 4 der Vogelschutzrichtlinie bestimmen nur die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten<br />

Verschmutzungen oder Beeinträchtigungen der Lebensräume sowie die Belästigungen<br />

der Vögel zu vermeiden. Eine konkrete Verpflichtung zur Zulassungsprüfung ggf. negativ<br />

einwirkender Vorhaben sieht die Vogelschutzrichtlinie nicht vor (FÜßER 2005).<br />

1.3.2.2 FFH-Richtlinie<br />

Historie<br />

Die Regelungen zur Umsetzung in die nationale Gesetzgebung sind im Artikel 23 der<br />

FFH-Richtlinie verankert. Danach wurde eine Frist von 2 Jahren festgeschrieben, innerhalb<br />

derer die Mitgliedstaaten verpflichtet waren, die Richtlinie umzusetzen<br />

(RÖDIGER-VORWERK 1998).<br />

Am 22.07.1992 wurde die FFH-RL im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

veröffentlicht, so dass vielfach für die Umsetzung der Stichtag 23.07.1994 genannt<br />

wurde. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht (2 Jahre) bezieht<br />

sich jedoch auf ihre Bekanntgabe gegenüber den Mitgliedstaaten am 09.06.1992. Richtig<br />

müsste es daher heißen 10.06.1994 (POLENZ VON HAHN 1998, GELLERMANN 2001).<br />

Nach der Wiedervereinigung erfuhr das Bundesnaturschutzgesetz wesentliche Änderungen<br />

durch das 2. Gesetz zur Änderung des BNatSchG v. 30.4.1998 (BGBl IS.823),<br />

das die Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts in das deutsche Rechtssystem<br />

transformiert hat (NIEDERSTEDT 1998). Bund und Ländern war es damit nach langer<br />

Diskussion und mit etwa vierjähriger Verspätung gelungen, sich auf eine sogenannte<br />

kleine Novelle zur Umsetzung der FFH-RL der Europäischen Union in Deutschland zu<br />

einigen (STOLLMANN 1998).<br />

• Auf Grundlage der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien für die 14. Legislaturperiode<br />

wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG bzw.<br />

BNatSchGNeuregG) mit dem Ziel überarbeitet, die natürlichen Lebensgrundlagen<br />

auch für die nachkommenden Generationen zu sichern und den gewandelten Anforderungen<br />

des Naturschutzes Rechnung zu tragen. Da weite Teile des<br />

BNatSchG noch aus dem Jahr 1976 stammten, erfolgte eine umfassende Ge-<br />

Gunther Matthäus 2011

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