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Gewinnerzielungsabsicht bzw. steuerliche Liebhaberei beim Betrieb ...

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Entscheidung des Gerichts:<br />

Keine <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong>, Verluste<br />

steuerlich nicht anerkannt<br />

Gründe:<br />

<br />

<br />

nach vertraglicher Gestaltung und den<br />

Interessen der Vertragschließenden kann<br />

kein positiver „Totalgewinn“ erwartet<br />

werden<br />

die verlustbringende Tätigkeit wird aus<br />

persönlichen Gründen und Neigungen<br />

ausgeübt<br />

21

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