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Gewinnerzielungsabsicht bzw. steuerliche Liebhaberei beim Betrieb ...

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Folge:<br />

Wenn eine Betreibergesellschaft mangels <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong><br />

ertragsteuerlich nicht anerkannt wird, kann sie<br />

gleichwohl umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sein, mit<br />

vollem Vorsteuerabzugsrecht aus Eingangsrechnungen und mit<br />

den umsatz<strong>steuerliche</strong>n Aufzeichnungspflichten<br />

Anmerkung:<br />

In Österreich wird zwischen Ertragsteuern und Umsatzsteuer<br />

weniger scharf unterschieden.<br />

Die umsatz<strong>steuerliche</strong> Unternehmereigenschaft kann auch bei<br />

fehlender <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong> entfallen (§ 6 i.V.m. § 1<br />

Abs. 2 der <strong>Liebhaberei</strong>verordnung).<br />

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