Gewinnerzielungsabsicht bzw. steuerliche Liebhaberei beim Betrieb ...
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3.4 Rechtsfolgen der Entscheidung, dass "<strong>Liebhaberei</strong>" vorliegt<br />
3.4.1 Bei "Strukturellen Verlusten"<br />
Bei „strukturellen“ Verlusten <strong>Liebhaberei</strong> seit Gründung. Nichtanerkennung<br />
von Anfang an, sofern Steuerbescheide unter „Vorbehalt der Nachprüfung“<br />
oder „vorläufig“ ergangen. Wirtschaftsgüter sind kein <strong>Betrieb</strong>svermögen<br />
geworden.<br />
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