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Gewinnerzielungsabsicht bzw. steuerliche Liebhaberei beim Betrieb ...

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1.4 Erfolglose Unternehmer ohne <strong>Gewinnerzielungsabsicht</strong><br />

("<strong>Liebhaberei</strong>")<br />

werden <strong>beim</strong> Finanzamt für die Ertragsteuer nicht als Unternehmer geführt<br />

keine positive Totalgewinnprognose möglich und<br />

die verlustbringende Tätigkeit entstammt dem Bereich der persönlichen<br />

Lebensführung und/oder persönlichen Neigungen<br />

Folge:<br />

keine Anerkennung von Verlusten; Kosten und Erlöse sind<br />

„Privatvergnügen“<br />

Beispiel: Inhaber eines Pferderennstalls<br />

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