Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Zweite ...
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Kauffrau/Kaufmann - Basisbildung<br />
Prüfungskommission<br />
Anhang 6: <strong>Ausführungsbestimmungen</strong> für die Zusatzanforderungen<br />
Bei Sprachzertifikaten, welche die berufsspezifischen Leistungsziele nicht oder nicht<br />
genügend abdecken, ist neben dem Bestehen des Zertifikates eine Prüfung gemäss<br />
diesen <strong>Ausführungsbestimmungen</strong> zu absolvieren. Die betroffenen Zertifikate sind aus der<br />
Tabelle der akkreditierten Sprachzertifikate in Anhang 4 ersichtlich.<br />
<strong>Ausführungsbestimmungen</strong><br />
1. Diese Prüfung findet frühestens dann statt, wenn die berufsspezifischen<br />
Leistungsziele vermittelt sind. Sie erreicht zumindest folgende Niveaustufe:<br />
A2 für die Basisbildung<br />
B1 für die erweiterte Grundbildung (mit oder ohne Berufsmatura)<br />
2. Der Inhalt betrifft die im allgemeinsprachlichen Zertifikat nicht geprüften berufsspezifischen<br />
Leistungsziele auf der entsprechenden Niveaustufe, d.h. er bezieht sich auf<br />
kaufmännische Arbeitssituationen.<br />
3. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:<br />
a) Rezeption schriftlich – Leseverstehen: Dauer: 40 Minuten<br />
Globalverstehen<br />
Selektivverstehen<br />
b) Produktion schriftlich – schriftlicher Ausdruck: Dauer: 40 Minuten<br />
Verfassen von zwei formellen Schriftstücken, z.B. Bewerbung, Beschwerde u.a.m.<br />
4. Die Bewertung orientiert sich an den Kriterien für die LAP.<br />
Teil a) hat ein Gewicht von 40 bis 50 %,<br />
Teil b) von 50 bis 60 %.<br />
Für die Notenberechnung gelten die Ausführungen in Anhang 5, es gilt die<br />
Umrechnungsskala 1.<br />
5. Diese Prüfung kann vor der Feststellung des Lehrabschlussergebnisses nicht<br />
wiederholt werden.<br />
6. Das Prüfungsergebnis wird zu 50% in der entsprechenden Semesternote gewichtet.<br />
Es gelten die Rechtsmittel für Zeugnisnoten.<br />
7. Die Schulen stellen sicher, dass für alle Lernenden desselben Profils dieselben<br />
Anforderungen gelten. Sie sind für die Qualitätskontrolle verantwortlich.<br />
<strong>Ausführungsbestimmungen</strong> zweite Landessprache oder Englisch, Basisbildung, Dezember 2010 22/24