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Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Zweite ...

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Kauffrau/Kaufmann - Basisbildung<br />

Prüfungskommission<br />

Anhang 6: <strong>Ausführungsbestimmungen</strong> für die Zusatzanforderungen<br />

Bei Sprachzertifikaten, welche die berufsspezifischen Leistungsziele nicht oder nicht<br />

genügend abdecken, ist neben dem Bestehen des Zertifikates eine Prüfung gemäss<br />

diesen <strong>Ausführungsbestimmungen</strong> zu absolvieren. Die betroffenen Zertifikate sind aus der<br />

Tabelle der akkreditierten Sprachzertifikate in Anhang 4 ersichtlich.<br />

<strong>Ausführungsbestimmungen</strong><br />

1. Diese Prüfung findet frühestens dann statt, wenn die berufsspezifischen<br />

Leistungsziele vermittelt sind. Sie erreicht zumindest folgende Niveaustufe:<br />

A2 für die Basisbildung<br />

B1 für die erweiterte Grundbildung (mit oder ohne Berufsmatura)<br />

2. Der Inhalt betrifft die im allgemeinsprachlichen Zertifikat nicht geprüften berufsspezifischen<br />

Leistungsziele auf der entsprechenden Niveaustufe, d.h. er bezieht sich auf<br />

kaufmännische Arbeitssituationen.<br />

3. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:<br />

a) Rezeption schriftlich – Leseverstehen: Dauer: 40 Minuten<br />

Globalverstehen<br />

Selektivverstehen<br />

b) Produktion schriftlich – schriftlicher Ausdruck: Dauer: 40 Minuten<br />

Verfassen von zwei formellen Schriftstücken, z.B. Bewerbung, Beschwerde u.a.m.<br />

4. Die Bewertung orientiert sich an den Kriterien für die LAP.<br />

Teil a) hat ein Gewicht von 40 bis 50 %,<br />

Teil b) von 50 bis 60 %.<br />

Für die Notenberechnung gelten die Ausführungen in Anhang 5, es gilt die<br />

Umrechnungsskala 1.<br />

5. Diese Prüfung kann vor der Feststellung des Lehrabschlussergebnisses nicht<br />

wiederholt werden.<br />

6. Das Prüfungsergebnis wird zu 50% in der entsprechenden Semesternote gewichtet.<br />

Es gelten die Rechtsmittel für Zeugnisnoten.<br />

7. Die Schulen stellen sicher, dass für alle Lernenden desselben Profils dieselben<br />

Anforderungen gelten. Sie sind für die Qualitätskontrolle verantwortlich.<br />

<strong>Ausführungsbestimmungen</strong> zweite Landessprache oder Englisch, Basisbildung, Dezember 2010 22/24

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