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Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Zweite ...

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Kauffrau/Kaufmann - Basisbildung<br />

Prüfungskommission<br />

3. Mündliche Prüfung<br />

Die mündliche Prüfung setzt sich aus den drei Teilen zusammen:<br />

Teil 1:<br />

Teil 2:<br />

Teil 3:<br />

Monologisches Sprechen<br />

(ca. 3 Minuten Sprechzeit pro Kandidat/in, inkl. Beantworten von Fragen)<br />

Monologisches Sprechen / Mediation<br />

(Sprachmittlung, je ca. 3-4 Minuten pro Kandidat/in)<br />

Dialogisches Sprechen (ca. 5-6 Minuten)<br />

Die Prüfungsaufgaben mit den Punktzahlen und weiteren Angaben entsprechen in<br />

Aufbau, Prüfungsformat und Abfolge den Vorgaben in Anhang 2. Die Leistungen sind<br />

nach den Kriterien in Anhang 3 zu bewerten.<br />

In der mündlichen Prüfung sind Partnerprüfungen möglich, die Leistungen der<br />

Kandidaten / Kandidatinnen werden getrennt bewertet.<br />

Gegenstand der mündlichen Prüfung sind folgende Leistungsziele:<br />

5.1.1.1 Im Privatbereich mündlich kommunizieren<br />

5.1.1.2 Im Berufsbereich mündlich Informationen austauschen<br />

5.1.1.3 Im Berufsbereich mündlich kommunizieren<br />

5.1.3.1 An einfachen Gesprächen teilnehmen<br />

5.4.1.1 Telefongespräche und Meldungen weitergeben<br />

5.5.2.1 Verständnisprobleme erkennen<br />

5.5.2.4 Verständnis sichern<br />

5.5.2.5 Verständnis sichern<br />

Die Mehrzahl dieser Leistungsziele kann mindestens teilweise geprüft werden.<br />

Das Ziel ist nicht eine vollständige Abdeckung.<br />

Die mündliche Prüfung dauert ca. 20 Minuten (wobei Teil 3 dialogisch ist). Für die<br />

Vobereitung stehen zusätzlich 20 Minuten <strong>zur</strong> Verfügung (Teil 2 ca. 15 Minuten,<br />

Teil 3 ca. 5 Minuten, Teil 1 wird nicht vorbereitet).<br />

4. Gewichtung der Prüfungsteile<br />

Die schriftliche Prüfung zählt zu 70 Prozent, die mündliche zu 30 Prozent. Die Umrechnung<br />

der Resultate internationaler Sprachenzertifikate ist im Anhang 5 geregelt.<br />

Die mündlichen Kompetenzen (Hörverstehen und mündliche Prüfung) und die schriftlichen<br />

Kompetenzen (schriftliche Produktion und Leseverstehen) sind damit zu je<br />

50 Prozent gewichtet.<br />

<strong>Ausführungsbestimmungen</strong> zweite Landessprache oder Englisch, Basisbildung, Dezember 2010 4/24

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