Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Zweite ...
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Kauffrau/Kaufmann - Basisbildung<br />
Prüfungskommission<br />
3. Mündliche Prüfung<br />
Die mündliche Prüfung setzt sich aus den drei Teilen zusammen:<br />
Teil 1:<br />
Teil 2:<br />
Teil 3:<br />
Monologisches Sprechen<br />
(ca. 3 Minuten Sprechzeit pro Kandidat/in, inkl. Beantworten von Fragen)<br />
Monologisches Sprechen / Mediation<br />
(Sprachmittlung, je ca. 3-4 Minuten pro Kandidat/in)<br />
Dialogisches Sprechen (ca. 5-6 Minuten)<br />
Die Prüfungsaufgaben mit den Punktzahlen und weiteren Angaben entsprechen in<br />
Aufbau, Prüfungsformat und Abfolge den Vorgaben in Anhang 2. Die Leistungen sind<br />
nach den Kriterien in Anhang 3 zu bewerten.<br />
In der mündlichen Prüfung sind Partnerprüfungen möglich, die Leistungen der<br />
Kandidaten / Kandidatinnen werden getrennt bewertet.<br />
Gegenstand der mündlichen Prüfung sind folgende Leistungsziele:<br />
5.1.1.1 Im Privatbereich mündlich kommunizieren<br />
5.1.1.2 Im Berufsbereich mündlich Informationen austauschen<br />
5.1.1.3 Im Berufsbereich mündlich kommunizieren<br />
5.1.3.1 An einfachen Gesprächen teilnehmen<br />
5.4.1.1 Telefongespräche und Meldungen weitergeben<br />
5.5.2.1 Verständnisprobleme erkennen<br />
5.5.2.4 Verständnis sichern<br />
5.5.2.5 Verständnis sichern<br />
Die Mehrzahl dieser Leistungsziele kann mindestens teilweise geprüft werden.<br />
Das Ziel ist nicht eine vollständige Abdeckung.<br />
Die mündliche Prüfung dauert ca. 20 Minuten (wobei Teil 3 dialogisch ist). Für die<br />
Vobereitung stehen zusätzlich 20 Minuten <strong>zur</strong> Verfügung (Teil 2 ca. 15 Minuten,<br />
Teil 3 ca. 5 Minuten, Teil 1 wird nicht vorbereitet).<br />
4. Gewichtung der Prüfungsteile<br />
Die schriftliche Prüfung zählt zu 70 Prozent, die mündliche zu 30 Prozent. Die Umrechnung<br />
der Resultate internationaler Sprachenzertifikate ist im Anhang 5 geregelt.<br />
Die mündlichen Kompetenzen (Hörverstehen und mündliche Prüfung) und die schriftlichen<br />
Kompetenzen (schriftliche Produktion und Leseverstehen) sind damit zu je<br />
50 Prozent gewichtet.<br />
<strong>Ausführungsbestimmungen</strong> zweite Landessprache oder Englisch, Basisbildung, Dezember 2010 4/24