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Kontierungsanleitung, Funktionale Gliederung, Artengliederung ...

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Kapitel 7<br />

<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

<strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong><br />

<strong>Artengliederung</strong><br />

Bestandesrechnung<br />

Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Blatt<br />

<strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> 7/1 - 7/10<br />

<strong>Artengliederung</strong> Laufende Rechnung 7/11 - 7/20<br />

Investitionsrechnung 7/21 - 7/26<br />

Bestandesrechnung 7/27 - 7/35<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/1<br />

0 Allgemeine Verwaltung<br />

011 Legislative<br />

Abstimmungen; Abstimmungsunterlagen; Druckkosten, Jahresrechnung und Voranschlag; Grosser<br />

Gemeinderat; Gemeindeversammlung; Geschäftsprüfungskommission; Parteienfinanzierung, Beiträge an<br />

politische Parteien; Resultatprüfungskommission; Rechnungsprüfungsorgan; Revisoren; Revisionskosten,<br />

Honorar für Sachverständige; Stimm- und Wahlmaterial; Stimmenzähler; Urnenlokal; Versammlungslokal;<br />

Wahlen;<br />

012 Exekutive<br />

Allgemeine Ratskosten; Baukommission; Empfänge, Repräsentationsaufwand (Behörden); Entschädigungen,<br />

Löhne, Sitzungsgelder an Behördenmitglieder, sofern nicht aufteilbar auf zutreffende Funktionen; Finanzkommission;<br />

Gemeinderat; Gemeinderatskredit; Informationsveranstaltungen;<br />

029 Allgemeine Verwaltung<br />

Archiv; Bankgebühren; Bankspesen; Bauverwaltung; Betreibungskosten; Datenverarbeitung; EDV-Hard- und<br />

Software, Kauf; EDV- Servicekosten (Verarbeitungskosten); EDV-Software, Änderungskosten; EDV-Software,<br />

Lizenzabgaben; EDV-Unterhaltskosten; Finanzverwaltung; Gemeindekasse; Gemeindeschreiberei;<br />

Gemeindeweibel; Haftpflichtversicherungsprämien; Hundemarken; Jahresbeiträge, sofern nicht aufteilbar auf<br />

zutreffende Funktionen; Inserate für Personalwerbung; Kantonale Planungsgruppe, Beitrag; Mahngebühren;<br />

Porti; Postkontogebühren; Provision für Steuerinkasso und Servicekosten an Kanton; Provision für<br />

Steuerregisterführung von Kirchgemeinden; Quellensteuern, Bezugsprovision; Reisechecks REKA für das<br />

Personal; Schatzungskommission; Sicherheitsdelegierter, sofern nicht unter Funktion 113 "Gemeindepolizei"<br />

erfasst; Steuererklärungen ausfüllen; Steuerinkasso-Servicekosten; Steuerkommission; Steuerregisterführung,<br />

Provision Kirchgemeinden; Steuerveranlagung, Provision Kanton; Steuerverwaltung; Steuerwesen,<br />

Gebührenertrag für Auszüge; Verwaltungskostenbeitrag an AHV-Zweigstelle, sofern nicht unter Funktion 500<br />

"AHV-Zweigstelle" erfasst; Volkszählung; Weibel;<br />

030 Leistungen für Pensionierte<br />

Rücktrittsentschädigungen; Ruhegehälter; Teuerungsausgleich;<br />

090 Verwaltungsliegenschaften<br />

(091 - 099 frei für weitere Funktionen)<br />

Gemeindesaalanlage; Hauswartstelle, sofern nicht auf andere Funktionen zuteilbar; Liegenschaften,<br />

Verwaltungsvermögen, sofern nicht auf andere Funktionen zuteilbar; Mehrzweckgebäude;<br />

1 Öffentliche Sicherheit<br />

100 Mass und Gewicht<br />

Beiträge an Kanton, Neuvermessung; Geometer; Grundbuchvermessung; Katasterwesen; Marchsteine;<br />

Messwesen; Nachführung Vermessungswerk; Neuvermessung, Grundeigentümerbeiträge; Vermessungswerk;<br />

Waagen, öffentliche;<br />

101 Übrige Rechtspflege<br />

Abschriften, letztwillige Verfügungen; Amtsvormundschaft; Aufenthaltsbewilligungen; Ausverkaufsbewilligungen;<br />

Ausverkaufswesen; Auszüge aus dem Bürgerregister; Baubewilligungen, Gebührenaufwand und<br />

Gebührenertrag; Baupolizei, Gebührenaufwand und Gebührenertrag; Bescheinigungen, letztwillige Verfügungen;<br />

Bewilligungsgebühren; Einbürgerungsgebühren; Einwohnerkontrolle; Gewerbepatente; Gewerbepolizeiliche<br />

Bewilligungen; Giftscheine, Hausierpatente; Hausierwesen; Heimatscheine, Gebührenaufwand und<br />

Gebührenertrag; Identitätskarten; Leumundszeugnisse; Letztwillige Verfügungen; Lotto, Gebührenertrag für<br />

Empfehlungen von Gesuchen; Marktgebühren; Marktwesen; Mietamt; Nachschlagungen;<br />

Niederlassungsgebühren; Ortspolizeiwesen, Gebührenertrag; Passempfehlung, Passerneuerung; Patentwesen;<br />

Patentzusicherungen, Gebührenertrag für Mitberichte zu Gesuchen; Plakatanschläge, Konzessionsertrag;<br />

Plangenehmigungen; Reklamebewilligung, Gebührenertrag für Begutachtung; Siegelungsgebühren;<br />

Tanzbewilligungen; Tombola, Gebührenertrag für Empfehlung von Gesuchen; Vormundschaften,<br />

Gebührenaufwand und Gebührenertrag; Vormundschaftskommission; Vormundschaftswesen;<br />

Waffenerwerbsschein, Gebührenertrag für Begutachtung; Zivilstandsamt;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/2<br />

113 Gemeindepolizei<br />

Arrestierungskosten; Bussen, sofern nicht unter Funktion 621 "Parkplatz" erfasst; Dienstleistungen zu Gunsten<br />

Dritter; Fundbüro; Gemeindepolizei; Sicherheitsdelegierter, sofern nicht unter Funktion 029 "Allg. Verwaltung"<br />

erfasst; Verkehrsdienst; Weibel als Gemeindepolizist;<br />

120 Rechtsprechung<br />

Arbeitsgericht; Gerichtskosten, sofern nicht auf andere Funktionen zuteilbar;<br />

140 Wehrdienst<br />

Brandverhütung; Feueraufseher; Feuerschauer; Feuerwehr; Feuerwehrkommission; Feuerwehrkurse;<br />

Feuerwehrsteuern; Feuerwehrübungen und -einsätze; Ölwehr; Rückerstattungen Dritter für Einsätze;<br />

Wehrdienstersatzabgabe; Wehrdienstkommission; Wehrdienstkurse; Wehrdienstübungen und -einsätze;<br />

151 Militär<br />

Ehrensold bei Entlassungen; Einquartierungen; Entlassung aus der Wehrpflicht; Entlassungsfeier;<br />

Entschädigung des Bundes für Truppenunterkunft; Pferdestellung; Quartiermeister; Schiessanlagen, Militär;<br />

Schützenhäuser; Truppenunterkunft, Betriebskosten; Truppenunterkunft, Entschädigung des Bundes;<br />

Truppenunterkunft, Unterhalt der Anlagen; Unterhalt Truppenunterkunft;<br />

160 Zivilschutz<br />

Einlagen in Spezialfinanzierung Schutzraumersatzabgabe; Entnahmen aus Spezialfinanzierung<br />

Schutzraumersatzabgabe; Kompetenzzentrum, Beitrag; KSD-Anlagen, koordinierter Sanitätsdienst; KSD-<br />

Anlagen, Investitionsbeitrag koordinierter Sanitätsdienst; Schutzräume; Schutzraumersatzabgabe;<br />

Zivilschutzbauten; Zivilschutzkommission; Zivilschutzkurse; Zivilschutzübungen und -einsätze;<br />

161 Übrige zivile Landesverteidigung<br />

Einsatzkostenversicherung; Gemeindeführungsorganisation, Katastrophenorganisation; Kriegswirtschaft;<br />

Pflichtlagerhaltung;<br />

2 Bildung<br />

200 Kindergarten<br />

Beiträge an andere Gemeinden; Beiträge von anderen Gemeinden; Gemeindeanteil Lastenausgleich<br />

Lehrergehälter Kindergarten; Kindergartenkommission; Kindergartenliegenschaften, sofern auf Funktion 200<br />

zuteilbar; Schulbetrieb; Schülertransporte; Schulgelder zu Lasten und zu Gunsten der Gemeinde;<br />

Transportkosten von Schülern;<br />

210 Primarstufe (1. – 6. Schuljahr)<br />

1. - 6. Schuljahr; Beiträge an andere Gemeinden; Beiträge von anderen Gemeinden; Beitrag der IV an<br />

Legasthenieunterricht; Freiwilliger Schulsport, sofern nicht unter Funktion 219 "Nicht Aufteilbares,<br />

Volksschule" erfasst; Gemeindeanteil Lastenausgleich Lehrergehälter Primarstufe; Kleinklassen A, B, D;<br />

Legasthenieunterricht; Musikunterricht durch eigene Schule; Primarschulkommission; Schulbetrieb;<br />

Schülertransporte; Schulgelder zu Lasten und zu Gunsten der Gemeinde; Sprachheilunterricht;<br />

Transportkosten von Schülern;<br />

212 Sekundarstufe 1 (7. – 9. Schuljahr, Real- und Sekundarschule)<br />

7. - 9. Schuljahr; Beiträge an andere Gemeinden; Beiträge von anderen Gemeinden; Freiwilliger Schulsport,<br />

sofern nicht unter Funktion 219 "Nicht Aufteilbares, Volksschule" erfasst; Gemeindeanteil Lastenausgleich<br />

Lehrergehälter Sekundarstufe; Gymnasiale Klassen innerhalb der Schulpflicht; Hauswirtschaftsunterricht;<br />

Kleinklassen A, B; Musikunterricht durch eigene Schule; Quarta; Realschule; Schulbetrieb; Schülertransporte;<br />

Schulgelder zu Lasten und zu Gunsten der Gemeinde; Sekundarschule; Sekundarschulkommission;<br />

Transportkosten von Schülern; Untergymnasium;<br />

213 10. Schuljahr<br />

Anschlussklassen für höhere Mittelschulen; Berufswahlklassen; WBK; Weiterbildungsklassen; Werkklassen;<br />

Trägerschaft eigene und/oder andere Gemeinde;<br />

214 Musikschulen<br />

Musikunterricht durch Gemeindeverbände, Private oder private Vereine; Konservatorium;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/3<br />

217 Schulliegenschaften<br />

Kindergarten nur sofern nicht zuteilbar auf Funktion 200 "Kindergarten"; Primarstufe; Sekundarstufe 1;<br />

219 Nicht Aufteilbares, Volksschule, Tagesschule<br />

Sammelfunktion für nicht aufteilbaren Aufwand und Ertrag der Funktionen 210 - 214.<br />

Nach Bedarf kann der ganze Bereich der Volksschule (Ausnahme Funktion 217) in der Sammelfunktion 219<br />

erfasst werden. Damit wird den unterschiedlichen Regelungen in den Gemeinden Rechnung getragen.<br />

Freiwilliger Schulsport, sofern nicht zuteilbar auf Funktionen 210 "Primarstufe" und 212 "Sekundarstufe 1";<br />

Schulbibliothek, sofern nicht zuteilbar auf Funktionen 210 "Primarstufe" und 212 "Sekundarstufe 1";<br />

Schülerferienversorgung; Schülerfürsorge; Schülerhort; Schülerspeisung; Schülertransporte, sofern nicht<br />

zuteilbar auf Funktionen 200 "Kindergarten", 210 "Primarstufe" und 212 "Sekundarstufe 1";<br />

Schülerunfallversicherungen, sofern nicht zuteilbar auf Funktionen 200 "Kindergarten", 210 "Primarstufe" und<br />

212 "Sekundarstufe 1"; Schulveranstaltungen, allgemein; Tagesschulen;<br />

220 Sonderschulen<br />

Heilpädagogische Sonderschulen; Kleinklassen C;<br />

230 Land- und forstwirtschaftliche Berufe<br />

Forstwirtschaftliche Berufsschulen; Landwirtschaftliche Schulen;<br />

231 Industriell-gewerbliche Berufe<br />

Gewerbeschulen; Industriell-gewerbliche Berufsschulen;<br />

232 Kaufmännische Berufe<br />

Kaufmännische Berufsschulen;<br />

233 Pflege- und Sozialberufe<br />

Pflegeberufsschulen; Sozialberufsschulen;<br />

239 Übriges berufliches Bildungswesen<br />

Konservatorien, Berufsausbildung; Lehrlingsheime;<br />

240 Seminarien<br />

Ausbildung Lehrkräfte;<br />

250 Gymnasien<br />

259 Andere allgemeinbildende Schulen<br />

Diplommittelschulen;<br />

260 Ingenieurschulen<br />

Ingenieurschulen; Technikum;<br />

261 Wirtschaftsschulen<br />

Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule; Wirtschaftsschulen, höhere Berufsbildung;<br />

262 Landwirtschaftliche Techniken<br />

290 Verwaltung<br />

Schuldirektionen der Städte; Schulkonkordate; Schulsekretariat, sofern nicht zuteilbar auf Funktionen 200<br />

"Kindergarten", 210 "Primarstufe" und 212 "Sekundarstufe 1";<br />

291 Berufsberatung<br />

292 Erwachsenenbildung<br />

Volkshochschule; Weiterbildungskurse, Erwachsenenbildung;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/4<br />

3 Kultur und Freizeit<br />

300 Bibliothek<br />

Bibliotheken; separate Schulbibliotheken sind unter den entsprechenden Schulstufen oder in der Funktion 219<br />

"Nicht Aufteilbares, Volksschule" zu erfassen;<br />

301 Museen<br />

Anschaffung von Kunstgegenständen;<br />

302 Theater, Konzerte<br />

Gesangsvereine; Konzerte; Musikgesellschaften; Theatergruppen;<br />

309 Übrige Kulturförderung<br />

Anschaffung von Kunstgegenständen; Beflaggung; Bundesfeier; Dorfbeflaggung; Dorfchronik; Dorfkultur,<br />

-geschichte, -chronist; Dorfschmuck; Gemeindepartnerschaft, Besuche, Empfänge, Ausbildung;<br />

Jungbürgerfeier; Regionale Kulturkonferenz;<br />

310 Denkmalpflege und Heimatschutz<br />

Ortsbildschutz;<br />

320 Massenmedien<br />

Amtsanzeiger; Dorfzeitung; Herausgabe von Zeitschriften; Internet; Lokalblatt;<br />

321 Antennen- und Kabelanlagen<br />

Gemeinschaftsantennenanlage; Kabelfernsehanlage; Kabelnetz; Signalgebühren; Urheberrechtsgebühren;<br />

330 Parkanlagen und Wanderwege<br />

Gartenanlagen; Grünanlagen; Öffentliche Brunnen; Parkanlagen; Ruhebänke; Ufergestaltung; Uferwege;<br />

Uferzonen; Wanderwege;<br />

340 Sport<br />

(341 - 349 frei für weitere Funktionen)<br />

Bootshafen; Bojenfelder; Eisbahn; Fussballplatz; Hafenanlage; Hallenbad; Kunsteisbahn; Schiessvereine;<br />

Schwimmbad; Sportanlagen, sofern nicht Schulsport; Sportvereine; Tennisplatz; Turnvereine; Vita-Parcours;<br />

350 Übrige Freizeitgestaltung<br />

(351 - 359 frei für weitere Funktionen)<br />

Altersausflug; Ferienheim; Ferienpass; Freizeitgestaltung; Kadetten; Kinderspielplätze; Ludothek; Spielplätze;<br />

390 Kirchengut<br />

(391 - 399 frei für weitere Funktionen)<br />

Beiträge an Kirchgemeinden; Kirchengut;<br />

4 Gesundheit<br />

400 Spitäler<br />

Bezirksspitäler; Öffentliche und gemeinnützige Krankenanstalten; Regionalspitäler;<br />

410 Kranken - und Pflegeheime<br />

440 Spitex/Krankenpflege<br />

Geburtshilfe; Gemeindekrankenschwester; Hebamme; Krankenpflege, ambulante; Samaritervereine; Spitex<br />

Krankenpflege;<br />

450 Krankheitsbekämpfung<br />

Abstinentenbund; Alkoholfürsorge; Bekämpfung des Alkohol- und Drogenmissbrauchs; Beratungs- und<br />

Behandlungsdienste (Krankheit); Blaukreuzverein; Drogenmissbrauch und -bekämpfung; Gemeinnützige<br />

Organisationen im Bereiche der Gesundheit, Mitgliederbeiträge; Heilsarmee; Impfaktionen für Erwachsene;<br />

Rheumaliga; Sozialmedizinische Dienste; Verband bernischer Fürsorgestellen, Beiträge;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/5<br />

460 Schulärztliche Pflege<br />

Impfaktionen für Schüler und Lehrkräfte; Schirmbildaktionen für Schüler und Lehrkräfte; Schularzt;<br />

461 Schulzahnärztliche Pflege<br />

Besoldungskosten Schulzahnpflegeleiter; Behandlungskosten, Schulzahnpflege; Kontrollhefte und<br />

Kontrollkarten; Schulzahnarzt; Untersuchungskosten; Vorbeugungsmassnahmen;<br />

470 Lebensmittelkontrolle<br />

Bewilligung für Fleischverkauf; Fleischschau; Lebensmittelkontrollen; Milchkontrollen; Ortsexperte;<br />

Pilzkontrolle; Trinkwasserkontrolle; Wasseruntersuchungen;<br />

490 Übriges Gesundheitswesen<br />

Ärztlicher Notfalldienst; Desinfektionen; Gesundheitskommission;<br />

5 Soziale Wohlfahrt<br />

500 AHV-Zweigstelle<br />

Besoldungskosten; Betriebsbeiträge an andere Gemeinwesen; übrige Betriebskosten;<br />

Verwaltungskostenbeitrag an AHV-Zweigstelle;<br />

501 Gemeindeanteil am Beitrag des Kantons für die AHV<br />

Gemeindeanteil Lastenausgleich AHV;<br />

510 Gemeindeanteil am Beitrag des Kantons für die IV<br />

Gemeindeanteil Lastenausgleich IV;<br />

520 Krankenversicherung<br />

Lastenausgleich "Krankenversicherung", Beitrag; Rückerstattungen des Kantons für bevorschusste<br />

Krankenversicherungsprämien an Private gemäss Krankenversicherungsgesetz; Vorschüsse<br />

Krankenversicherungsprämien an Private gemäss Krankenversicherungsgesetz;<br />

530 Ergänzungsleistungen der AHV, IV; Sonstiges<br />

Gemeindeanteil Lastenausgleich EL;<br />

540 Jugendschutz<br />

Beratungs- und Behandlungsdienste; Jungendschutz, -fürsorge und -beratung; Mütterberatung;<br />

Pflegekinderaufsicht; Säuglingsfürsorge;<br />

541 Kinderheime und -krippen, Waisenhäuser<br />

(542 - 549 frei für weitere Funktionen)<br />

550 Invalidität<br />

Blindenheime; Blindenfürsorgeverein; Gebrechliche; Invalidität; Taubstumme;<br />

560 Sozialer Wohnungsbau<br />

Alterswohnungen; Mietzinszuschüsse, sozialer Wohnungsbau;<br />

570 Altersheime<br />

(571 - 579 frei für weitere Funktionen)<br />

Altersheime; Alterssiedlungen; Tagesheime für Betagte;<br />

580 Sozialhilfe<br />

Leistungen an Dritte; Rückerstattungen Dritter; Rückerstattungen von Vorschussleistungen an Arbeitslose;<br />

Vorschussleistungen an Arbeitslose;<br />

581 Zuschüsse an minderbemittelte Personen<br />

Rückerstattungen Dritter; Zuschüsse gemäss Dekret;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/6<br />

582 Weitere Wohlfahrts-, Vor- und Fürsorgeeinrichtungen<br />

Altersvereine; Bedürftige, allgemeine Fürsorge; Beiträge an private Haushalte und Institutionen;<br />

Beratungsstellen der allgemeinen Fürsorge; Birnel-Verbilligungsaktion; Ehe- und Familienberatungsstellen;<br />

Familienfürsorge, bern. Verein; Familienschutz; Frauenbund; Gemeinnützige Frauenvereine; Gemeinnützige<br />

Organisationen, Vereine, Stiftungen usw.; Mahlzeitendienst; Patronatsvereine der allgemeinen Fürsorge; Pro<br />

Infirmis; Pro Juventute; Pro Senectute; Schutzaufsicht, bern. Verein; Verbilligungsaktionen;<br />

Vorsorgeeinrichtungen der sozialen Wohlfahrt; Weihnachtsbescherungen für Heiminsassen, Fürsorge;<br />

Weihnachtsbescherungen an Minderbemittelte; Winterhilfe; Wohlfahrtseinrichtungen;<br />

583 Asylwesen<br />

Asylbewerber/innen; Flüchtlingswesen;<br />

584 Dem Lastenausgleich unterliegende Personalkosten Sozialarbeiter<br />

Personalkosten für Sozialarbeiter/innen (Lastenausgleich Fürsorge); Regionale Sozialdienste;<br />

Weiterbildungskurse für Sozialarbeiter;<br />

585 Inkassohilfe und Bevorschussungen von Unterhaltsbeiträgen für Kinder<br />

Alimentenbevorschussung; Betreibungskosten; Inkassohilfe; Rückerstattungen der Zahlungspflichtigen;<br />

587 Lastenausgleich<br />

Gemeindeanteil Lastenausgleich Fürsorge; Rückerstattung Lastenausgleich Fürsorge;<br />

588 Arbeitslosenfürsorge<br />

Arbeitsamt; Arbeitslosenfürsorge (ohne Vorschüsse); Beiträge der Arbeitslosenversicherung;<br />

Beschäftigungsprogramme; Krisenhilfe für Arbeitslose; Stellenvermittlung für Arbeitslose;<br />

589 Sozialbehörden, Sekretariat<br />

Fürsorgekommission; Fürsorgesekretariat; nicht lastenausgleichsberechtigte Aufwendungen Sozialbehörden;<br />

Sozialdienste, sofern nicht lastenausgleichsberechtigt;<br />

590 Hilfsaktionen im Inland<br />

Entwicklungshilfe; Katastrophenhilfe an andere Gemeinden; Patenschaften für andere Gemeinden;<br />

Patenschaften von Gemeinden; Unwetterschäden, Beiträge an Gemeinden;<br />

591 Hilfsaktionen im Ausland<br />

Entwicklungshilfe, Gemeindepartnerschaft; Entwicklungshilfe allgemein; HEKS, Helvetas, IKRK, andere<br />

anerkannte Organisationen, Beiträge; Katastrophenhilfe; Patenschaften; Unwetterschäden, Beträge;<br />

6 Verkehr<br />

610 Kantonsstrassen<br />

Staatsstrassen, Aufwand und Ertrag sofern zuteilbar;<br />

620 Gemeindestrassennetz<br />

Absperrmaterial Strassenwesen; Beiträge des Kantons für Unterhalt, Strassen und Beleuchtung; Beleuchtung<br />

von Strassen und öffentlichen Anlagen; Brücken; Gemeinwerk, sofern nicht unter Funktion 904 "Fakultative<br />

Steuern und Abgaben" erfasst; Hausnummern; Loskaufsumme; Schneeräumung; Signalisationstafeln Strassen;<br />

Staubfreimachung von Strassen; Strassentafeln; Streusalz; Trottoire; Verkehrssignale; Werkhof; Winterdienst<br />

auf Strassen;<br />

621 Parkplätze<br />

(622 - 629 frei für weitere Funktionen)<br />

Parkbussen, sofern nicht unter Funktion 113 "Gemeindepolizei" erfasst; Parkplätze; Parkplatzgebühren;<br />

Parkuhren;<br />

630 Privatstrassen<br />

Beiträge an Dritte;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/7<br />

640 Bundesbahn<br />

SBB-Linien, Beiträge; SBB-Parkplätze, Benützung;<br />

650 Regionalverkehrsbetriebe<br />

Bahnen; Privatbahnen; Regionaler Busverkehr; Regionalverkehr;<br />

651 Nahverkehrsbetriebe<br />

Innerkommunaler Busverkehr; Innerkommunale Verkehrsbetriebe;<br />

652 Seil- und Bergbahnen<br />

660 Schiffahrt<br />

670 Luftfahrt<br />

Flugplatz;<br />

690 Übriger Verkehr<br />

Fahrradschilder, Gratisabgabe; Gemeindeanteil Lastenausgleich öffentlicher Verkehr; Generalabonnemente;<br />

Generalabonnemente, Beiträge Dritter für Benützung; Verkehrsplanung;<br />

7 Umwelt und Raumordnung<br />

700 Wasserversorgung<br />

Beiträge des Kantons, Subventionen; Hydrantennetz; Löschgebühren, einmalige und wiederkehrende;<br />

Wasseranschlussgebühren; Wasserfonds, Beitrag an den Kanton; Wasserverkauf; Wasserversorgung;<br />

701 Wasserwerk<br />

710 Abwasserentsorgung<br />

Abwasserfonds, Beitrag an den Kanton; Abwasserbenützungsgebühren; Abwassereinkaufsgebühren;<br />

Abwasserentsorgungswesen; Beiträge an Abwasserreinigungsanlagen (Anlagen Dritter); Beiträge des Kantons,<br />

Subventionen; Gewässerschutz;<br />

711 Abwasserreinigungsanlage<br />

Abwasserreinigungsanlagen (gemeindeeigene ARA);<br />

720 Abfallentsorgung<br />

Abfallfonds, Beitrag an den Kanton; Ablagerungsplätze; Altölsammelstelle; Altpapierabfuhr, Beiträge an<br />

Schulen; Altpapierabfuhr, Entsorgung durch Dritte; Deponiegebühren; Deponien; Glasabfuhr; Häckseldienste;<br />

Kehrichtabfuhr; Kompostieranlagen und -plätze; Sammelstellen; Sondermüll; Tierkörperbeseitigung, Übertrag<br />

Nettoaufwand aus Funktion 781 "Tierkörperbeseitigung";<br />

721 Abfallverbrennungsanlage<br />

730 Schlachthof<br />

740 Friedhof und Bestattung<br />

Abdankungsgebäude; Bestattungswesen; Friedhofunterhalt; Grabgebühren;<br />

750 Gewässerverbauungen<br />

Bachverbauungen; Beiträge Schwellengemeinde; Gewässerunterhalt; Gewässerverbauungen; Schwellentelle,<br />

sofern nicht unter Funktion 904 "Fakultative Steuern und Abgaben" erfasst; Uferverbauungen; Uferschutz;<br />

760 Lawinenschutz<br />

770 Naturschutz<br />

Naturschutz; Ökologische Ausgleichsmassnahmen;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/8<br />

780 Öffentliche Toiletten<br />

Bedürfnisanstalten; Hundetoiletten; Robidog;<br />

781 Tierkörperbeseitigung<br />

Diese Funktion ist nur dann zu führen, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist (Sammelstelle<br />

für mehrere Gemeinden). Der Nettoaufwand ist der Funktion "Abfallentsorgung" zu belasten.<br />

In allen anderen Fällen sind die Kosten/Erträge der Tierkörperbeseitigung direkt in der Funktion 720<br />

"Abfallentsorgung" zu belasten bzw. gutzuschreiben.<br />

789 Übrige Immissionen<br />

Lärmbekämpfung; Lufthygiene; Ölfeuerungskontrolle; Rauchgaskontrolle; Umweltschutz;<br />

790 Raumplanung<br />

Ortsplanung; Planungsausgaben; Planungsgutachten; Planungskommission; Planungsmehrwerte gemäss<br />

Baugesetz (Art. 142); Raumplanung; Regionalplanung; Richtpläne;<br />

791 Entwicklungskonzepte<br />

Regionale Wirtschaftsförderung;<br />

792 Allgemeiner Wohnungsbau<br />

8 Volkswirtschaft<br />

800 Landwirtschaft<br />

Ackerbauleiter; Anbauprämien; Ausmerzaktionen; Betriebsverbesserungen; Betriebszählung;<br />

Bodenverbesserungen; Einkommenszuschüsse Landwirtschaft; Familienzulagen in der Landwirtschaft;<br />

Feldmauser; Flächenbeiträge; Güterzusammenlegungen; Hagelabwehr; Mäusefangprämien; Meliorationen;<br />

Pflanzenbau; Schädlingsbekämpfung; Soziale Massnahmen; Tierhaltung; Tierseuchenbekämpfung;<br />

Tierseuchenkasse; Viehinspektor; Viehschauen und -märkte;<br />

810 Forstverwaltung<br />

Sammelfunktion "Forstwirtschaft" bei kleinen Forstbetrieben.<br />

811 Kulturen, Pflegemassnahmen<br />

812 Holzernte<br />

813 Strassen- und Wegunterhalt<br />

814 Unterhalt von Schutzbauten und Entwässerungen<br />

815 Nebennutzungen<br />

816 Nebenbetriebe<br />

817 Forstwirtschaftliche Investitionen<br />

818 Nichtbetrieb<br />

819 Gemeinwirtschaftliche Forstleistungen<br />

820 Jagd und Fischerei<br />

830 Tourismus<br />

Fremdenverkehr; Kurtaxe, sofern nicht unter Funktion 904 "Fakultative Steuern und Abgaben" erfasst;<br />

Kurverein; Tourismus; Tourismusförderungsabgabe, sofern nicht unter Funktion 904 "Fakultative Steuern und<br />

Abgaben" erfasst; Touristische Anlagen; Verkehrsverein;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/9<br />

840 Industrie, Gewerbe, Handel<br />

Ausstellungen und Messen - Industrie, Gewerbe, Handel;<br />

850 Banken<br />

Provision auf Garantiekapital; Regionalbanken;<br />

860 Elektrizität<br />

Elektrizitätversorgung; Provision EW (z.B. BKW); Energie, Ankauf von Gemeindeverbänden und privaten<br />

Institutionen; Stromanschlussgebühren; Stromverkauf;<br />

861 Gas<br />

Gaskauf, von Dritten; Gasanschlussgebühren; Gasverkauf; Gasversorgung;<br />

862 Fernwärme<br />

869 Übrige Energie<br />

Alternativenergien; Energie, Verschiedenes;<br />

870 Sonstige gewerbliche Betriebe<br />

(871 - 879 frei für weitere Funktionen)<br />

Kiesgrube; Kühlfachanlage; Sägewerk; Trocknungsanlage;<br />

9 Finanzen und Steuern<br />

900 Obligatorische periodische Steuern<br />

Einkommenssteuern natürliche Personen; Gemeindesteuerteilungen zu Gunsten wie zu Lasten der Gemeinde;<br />

Gewinnsteuern juristische Personen; Holdingsteuern; Kapitalsteuern juristische Personen; Pauschale<br />

Steueranrechnungen; Quellensteuern; Rückstellungen für Gemeindesteuerteilungen (Gegenkonto 2040);<br />

Steuererlasse; Veränderung Vorjahre (Staatskasse); Vermögenssteuern natürliche Personen;<br />

901 Obligatorische aperiodische Steuern<br />

Grundstückgewinnsteuern; Nachsteuern und Bussen; Lotteriegewinnsteuern; Sonderveranlagung;<br />

902 Liegenschaftssteuern<br />

Liegenschaftssteuern;<br />

903 Steuerabschreibungen<br />

Abschreibungen von Steuern aus Verlusten; Eingang abgeschriebener Steuern periodisch und aperiodisch;<br />

Uneinbringliche Steuern; Wertberichtigung gefährdete Steuerguthaben;<br />

904 Fakultative Steuern und Abgaben<br />

Billettsteuer; Gemeinwerk, sofern nicht unter Funktion 620 "Gemeindestrassennetz" erfasst; Hundetaxe;<br />

Kurtaxe, sofern nicht unter Funktion 830 "Tourismus" erfasst; Tourismusförderungsabgabe, sofern nicht unter<br />

Funktion 830 "Tourismus" erfasst; Schwellentelle, sofern nicht unter Funktion 750 "Gewässerverbauungen"<br />

erfasst;<br />

920 Finanzausgleich<br />

Ausgleichsleistungen (Aufwand für Gemeinde); Zuschüsse (Ertrag für Gemeinde); Zahlungen gemäss<br />

Sonderfallregelung (Aufwand für Gemeinde); Differenzzahlungen gemäss Sonderfallregelung (Ertrag für<br />

Gemeinde);<br />

930 Anteile an kantonalen Steuern und Abgaben<br />

Erbschaftssteuern; Jagdpatentgebühren; Klein- und Mittelhandelspatentgebühren; Sanierungsbeitrag an den<br />

Kanton; Schenkungssteuern;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/10<br />

940 Zinsen<br />

Aktivzinsen auf Anlagen des Finanzvermögens; Aktivzinsen auf flüssigen Mitteln und Guthaben; Aktivzinsen auf<br />

Beteiligungen des Finanzvermögens; Baukredite, Zinsen und Kommission; Beitrag IHG für Zinsaufwand;<br />

Beteiligungserträge des Finanzvermögens; IHG, Beitrag für Zinsaufwand; Passivzinsen auf kurzfristigen<br />

Schulden; Passivzinsen auf mittel- und langfristigen Schulden; Passivzinsen auf Sonderrechnungen; Steuern,<br />

Vergütungszinsen; Steuern, Verzugszinsen; Wertschriftenerträge Finanzvermögen;<br />

941 Emissionskosten<br />

Agio; Anleihensspesen; Brokerprovisionen; Disagio; Emissionskosten bei eigenen Anleihen;<br />

Vermittlungskosten;<br />

942 Liegenschaften des Finanzvermögens<br />

Abschreibungen, wenn Wertverminderungen oder Verluste eingetreten sind (Art. 81 GV); Baurechtszinse;<br />

Buchgewinne; Erschliessungskosten; Erstellung; Interne Verrechnung Personal- und übriger Aufwand; Kauf;<br />

Mietzinse; Pachtzinse; Renovation; Rückerstattungen von Raumnebenkosten; Rückstellungen<br />

betriebsnotwendiger Unterhalt; Übertrag von der Investitionsrechnung ins Finanzvermögen, Zugang und Abgang;<br />

Umbau; Zinsen, interne Verrechnung auf investiertem Kapital; Verkauf;<br />

943 Gutsbetriebe<br />

Gutsbetriebe; Rebgut; Detail analog Funktion 942 "Liegenschaften des Finanzvermögens";<br />

944 Burgergut<br />

Beiträge an Burgergemeinden; Beiträge von Burgergemeinden; Burgergut;<br />

990 Abschreibungen<br />

Abschreibungen, Bilanzfehlbetrag; Abschreibungen, Finanzvermögen, sofern nicht auf Funktion zuteilbar;<br />

Abschreibungen, Verwaltungsvermögen, harmonisierte; Abschreibungen, Verwaltungsvermögen, übrige;<br />

Abschreibungen Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens, wenn Wertverminderungen oder<br />

Verluste eingetreten sind; Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen auf Guthaben, sofern nicht in anderen<br />

Funktionen erfasst (Steuern Funktion 903 "Steuerabschreibungen");<br />

995 Neutrale Aufwendungen und Erträge<br />

Buchgewinne auf Finanzvermögen (ohne Liegenschaften); Einlösung von Bürgschaftsverpflichtungen, sofern<br />

nicht auf Funktion zuteilbar; Nicht auf Funktionen zuteilbare Aufwendungen und Erträge; Schenkungen ohne<br />

Zweckbestimmung;<br />

999 Abschluss<br />

Laufende Rechnung: Aufwandüberschuss; Ertragsüberschuss; (⇒ AFV 1/3)<br />

Investitionsrechnung: Aktiverierungen von Ausgaben; Passivierungen von Einnahmen;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/11<br />

3 Aufwand<br />

30 Personalaufwand<br />

300 Personalaufwand der Behörden und Kommissionen<br />

Entschädigungen, Löhne, Sitzungsgelder an Behördenmitglieder und Kommissionen;<br />

301 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals<br />

Ackerbauleiter, Entschädigungen; Arbeitsprämien für Lehrlinge; Feldmauserprämien; Feuerschauer; Löhne<br />

Verwaltungs- und Betriebspersonal; Viehinspektor, Entschädigung; Wehrdienstübungen und -einsätze, Sold;<br />

Zivilschutzübungen und -einsätze, Sold;<br />

302 Löhne der Lehrkräfte<br />

Entschädigung für Spezialfunktionen; Schulleiter; Schulsport; Stellvertreter;<br />

303 Sozialversicherungsbeiträge<br />

AHV-, IV-, EO- und ALV-Arbeitgeberbeiträge; FAK, Beiträge des Arbeitgebers; Sozialversicherungsbeiträge,<br />

Arbeitgeberbeiträge; Verwaltungskostenbeitrag an AHV-Zweigstelle, als Arbeitgeber;<br />

304 Personalversicherungsbeiträge<br />

Arbeitgeberbeiträge;<br />

305 Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge<br />

Arbeitgeberbeiträge; Krankentaggeldversicherung; Krankenversicherung; Nichtbetriebsunfall-<br />

Versicherungsprämien (NBU); Suva-Prämien; Unfallversicherungsbeiträge;<br />

306 Dienstkleider, Wohnungs- und Verpflegungszulagen<br />

Dienstkleider; Kleiderentschädigung; Naturalleistungen an Personal; Schutzkleider; Uniformen;<br />

Verpflegungszulagen an Personal; Wohnungszulagen an Personal;<br />

307 Rentenleistungen<br />

Leistungen für Pensionierte; Rücktrittsentschädigungen; Ruhegehälter; Teuerungsausgleich;<br />

308 Entschädigungen für temporäre Arbeitskräfte<br />

Aushilfeentschädigungen; Temporäre Arbeitskräfte;<br />

309 Übriger Personalaufwand<br />

Abschiedsgeschenke Personal; Anwerbung Personal; Ausbildungskosten für das Personal; Geschenke an das<br />

Personal; Inserate für Personalwerbung; Kurse, Personalschulung; Kurskosten Wehrdienste, Zivilschutz;<br />

Lehrlingsausbildung; Personalanlässe, Personalausflüge; Personalweiterbildung; Reisechecks REKA für das<br />

Personal; Reisespesenvergütung für Stellenbewerber; Stelleninserate; Weiterbildung Lehrkräfte;<br />

31 Sachaufwand<br />

310 Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen<br />

Abonnemente, Zeitungen; Abstimmungsunterlagen; Amtliche Publikationen, Inserate (ohne Personal);<br />

Arbeitsmaterialien für Schulen; Briefpapier; Buchbinderarbeiten; Bücher; Büromaterial; Chemikalien für<br />

Schulunterricht; Couverts; Demonstrationsmaterial, Schule; Dias inkl. Entwicklung; Druckkosten; Drucksachen;<br />

EDV-Verbrauchsmaterial; Fachzeitschriften; Fahrpläne; Fotokopiermaterial; Fotokopierpapier; Kassetten für<br />

Diktiergeräte; Schulbetrieb, Lehrmittel; Publikationen; Schulbetrieb, Verbrauchsmaterial; Schulbetrieb,<br />

Werkmaterial, Video-Kassetten; Schulzahnpflege, Kontrollhefte und Kontrollkarten; Stimm- und Wahlmaterial;<br />

Zeitungen;<br />

Kirchengut: Bibeln; Tauf- und Konfirmationsurkunde und dergleichen; Druckkosten Sämann;<br />

311 Anschaffung Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge (Ausgaben ⇒ HB 4.2.4.5, ⇒ AFV 7/21)<br />

Anschaffungen als Konsumaufwand; Beflaggung, Anschaffungen; Bettwäsche; Bilder; Büromobiliar und<br />

-maschinen; Container; EDV-Hard- und Software; Fahnen; Fahrzeuge; Feuerlöschapparate; Fotokopierapparate;<br />

Geschirr; Hydranten, Anschaffung, sofern nicht in Kostenart 314 "Dienstleistungen Dritter für den<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/12<br />

baulichen Unterhalt" erfasst; Maschinen; Mobilien; Robidog; Software; Wäsche, Einkauf; Werkzeuge; Zähler<br />

(Strom, Wasser, Gas), Ankauf;<br />

312 Wasser, Energie, Heizmaterialien<br />

Beleuchtung von Strassen und öffentlichen Anlagen; Brennholz; Energie, Ankauf von privaten Institutionen;<br />

Energieverbrauch; Gasankauf, Gasverbrauch; Heizmaterialien; Stromankauf und -verbrauch; Wasserbezug,<br />

Ankauf von Privaten; Wasserverbrauch;<br />

313 Verbrauchsmaterialien<br />

Absperrmaterial, Strassenwesen; Baumaterial; Benzin; Bereifung; Betriebsmaterial; Betriebsstoffe;<br />

Blumenschmuck; Chemikalien; Dekorationen; Futtermittel; Hausnummern; Hundemarken; Lebensmittel;<br />

Medikamente; Pneus; Reinigungsmaterial; Rohmaterial; Sanitätsmaterial; Schmuck; Signalisationstafeln,<br />

Strassen; Streusalz; Treibstoffe; Urnen für Bestattungen; Verbandsmaterial; Verkehrssignale; Waschmittel;<br />

Wegweiser;<br />

314 Dienstleistungen Dritter für den baulichen Unterhalt<br />

Bau- und Unterhaltsarbeiten durch Dritte als Konsumaufwand (nicht aktivierbar).<br />

Baulicher Unterhalt; Brunnenunterhalt; Friedhofunterhalt; Gartenunterhalt; Gewässerunterhalt; Grabunterhalt;<br />

Grünanlagen; Hydranten, Unterhalt; Kaminfegerarbeiten; Kinderspielplätze; Kleine Erweiterungsbauten (nicht<br />

aktivierbar); Ölbrennerservice; Orgelunterhalt; Sanden und Salzen der Strassen; Schneeräumung;<br />

Serviceabonnemente, baulicher Unterhalt; Strassen-Belagsarbeiten, Konsumaufwand; Strassenreinigung;<br />

Uferschutz; Uferverbauungen;<br />

315 Dienstleistungen Dritter für den übrigen Unterhalt<br />

Unterhalts- und Reparaturarbeiten durch Dritte als Konsumaufwand (nicht aktivierbar).<br />

Büromobiliar und -maschinen; EDV-Hardware, Wartung; EDV-Unterhaltungskosten; Mobilien, Maschinen,<br />

Fahrzeuge; Reinigung von Wäsche und übrigen Sachgütern; Serviceabonnemente für den übrigen Unterhalt;<br />

316 Mieten, Pachten, Benützungskosten<br />

Baurechtszinse, Aufwand; Benützungskosten von Liegenschaften, Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge;<br />

Einquartierungen, Militär; Leasing von Mobilien, Maschinen, Fahrzeugen, Fotokopierapparaten, usw.; Miete von<br />

Geräten; Mietzinse, Aufwand; Pachtzinse, Aufwand;<br />

317 Spesenentschädigungen<br />

Allgemeine Ratskosten; Ausflüge, Spesen; Dienstreisen; Ehrenkosten; Eintrittskosten (Schwimmbad,<br />

Ausstellungen usw. ); Empfänge, Repräsentationsaufwand (Behörden); Gemeinderatskredit; Geschenke,<br />

Repräsentationsaufwand (Behörde); Klassen- und Skilager; Reisespesen; Km-Entschädigung;<br />

Kommissionskredite; Schulreisen, -lager, Exkursionen, Beiträge; Schwimmbadeintritte, Schule; Skilager,<br />

Beiträge der Schule; Spesenentschädigungen an Personal und Behördemitglieder; Verpflegungskosten;<br />

318 Dienstleistungen und Honorare, allg. Verwaltungsaufwand<br />

Abklärungen durch Dritte; Altpapierabfuhr, Beiträge an Schulen; Altpapierabfuhr, Entsorgung durch Dritte;<br />

Analysen durch Dritte; Anwaltskosten; Arretierungskosten; Bankspesen; Baubewilligungen, Gebührenaufwand;<br />

Baupolizei, Gebührenaufwand; Begutachtungen; Behandlungskosten, Schulzahnpflege; Beratungshonorare;<br />

Betreibungskosten; Betriebszählung, Landwirtschaft; Bewachung durch Dritte; Buchprüfungskosten, Revisionen<br />

Dritter; Deponiegebühren an private Institutionen; EDV-Servicekosten (Verarbeitungskosten); EDV-Software,<br />

Änderungskosten; EDV-Software, Lizenzabgabe; Ehrensold, Militär; Eintrittsgebühren, Aufwand;<br />

Emissionskosten; Expertisen; Fahrradschilder, Gratisabgabe; Fernsehkonzessionsgebühren; Frachten;<br />

Gebührenaufwand; Generalabonnemente; Gerichtskosten; Gutachten von Dritten;<br />

Haftpflichtversicherungsprämien; Heimatscheine, Gebührenaufwand; Honorare; Mehrwertsteuer,<br />

Vorsteuerkürzungen; Mehrwertsteuer, Ergänzungsverfügungen; Motorfahrzeugsteuer; Planungsausgaben,<br />

Planungsgutachten, Projektierungskosten (nicht aktivierbare); Porti; Postkontogebühren; Referentenhonorare;<br />

Revision, Honorar für Sachverständige; Sachversicherungsprämien; Schülerunfallversicherungsprämien;<br />

Schulveranstaltungen, allgemein; Signalgebühren, Antennen- und Kabelanlagen; Software-Lizenzabgaben;<br />

Softwareänderungen; Telefongebühren; Transporte durch Dritte; TV-Gebühren; Umzugskosten; Untersuchungskosten,<br />

Schulzahnpflege; Urheberrechtsgebühren, Antennen- und Kabelanlagen; Velo- und Mofaschilder;<br />

Vermessungswerk, Nachführung; Versicherungsprämien; Vorbeugungsmassnahmen, Schulzahnpflege;<br />

Vormundschaften, Gebührenaufwand; Wehrmänner, Entlassungsfeier;<br />

Kirchengut: Jugendarbeit, kirchliche Veranstaltungen, Konfirmationslager, Sonntagsschule;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/13<br />

319 Übriger Sachaufwand<br />

Sammelkonto für Sachaufwand, welcher in den Kontoarten 310 - 318 nicht erfasst ist; Schadenersatzleistungen<br />

an Dritte;<br />

32 Passivzinsen<br />

321 Kurzfristige Schulden<br />

Baukredite; Depotgelder; Kontokorrente aller Art; Kurzfristige Verbindlichkeiten bis ein Jahr; Vergütungszinse;<br />

322 Mittel- und langfristige Schulden<br />

Agio; Anleihen; Brokerprovisionen; Disagio; Emissionskosten (sofern nicht aktiviert); Hypotheken;<br />

Schuldscheine; Vermittlungskosten;<br />

323 Sonderrechnungen<br />

Eigene Anstalten; Personalversicherungskassen; Sparkassen; verwaltete Stiftungen;<br />

329 Übrige Passivzinsen<br />

33 Abschreibungen ⇒ HB 4.5.3.1 ff.<br />

330 Finanzvermögen ⇒ HB 4.5.2<br />

Abschreibungen auf Finanzvermögen sind vorzunehmen, wenn Wertverminderungen oder Verluste eingetreten<br />

sind (Art. 81 GV). Die Verbuchung erfolgt in der Funktion 990 "Abschreibungen", sofern nicht auf<br />

entsprechende Funktion zuteilbar (⇒ AFV 1/3.2.2.7).<br />

Abschreibungen Liegenschaften Finanzvermögen; Steuerabschreibungen; Wertberichtigung auf Guthaben,<br />

Bildung und Auflösung;<br />

331 Verwaltungsvermögen - harmonisierte Abschreibungen ⇒ HB 4.5.3.3 ff.<br />

Die harmonisierten Abschreibungen (Mindestabschreibungen) werden vom Restbuchwert zu Beginn des<br />

Rechnungsjahres zuzüglich der Nettoinvestitionen des laufenden Jahres berechnet. Sie betragen bei<br />

Sachgütern, Investitionsbeiträgen und übrigem Verwaltungsvermögen 10 % (Art. 83 Abs. 1 GV). Darlehen und<br />

Beteiligungen werden nach den gleichen Grundsätzen wie das Finanzvermögen abgeschrieben (Art. 84 Abs. 3<br />

GV). Die Verbuchung erfolgt in der Funktion 990 "Abschreibungen" mit Ausnahme von Wasser/Abwasser<br />

(direkt in der Funktion).<br />

Die Abschreibungen sind auf dem Steuerhaushalt und jeder Spezialfinanzierung einzeln vorzunehmen (Art. 83<br />

Abs. 2 GV).<br />

Für die Spezialfinanzierungen "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" sind die speziellen Vorschriften<br />

zu beachten (Abschreibung auf dem Wiederbeschaffungswert, ⇒ AFV 1/3.2.2.3).<br />

Abweichungen vom harmonisierten Abschreibungssatz von 10 % sind nur in bestimmten Ausnahmefällen<br />

möglich (Art. 84 GV).<br />

332 Verwaltungsvermögen - übrige Abschreibungen ⇒ HB 4.5.3.8<br />

Übrige Abschreibungen können vorgenommen werden, wenn sie im Voranschlag oder mittels Nachkredit<br />

bewilligt wurden. Sie sind gesondert auszuweisen (Art. 85 GV).<br />

Die Verbuchung erfolgt in der Funktion 990 "Abschreibungen" mit Ausnahme von Wasser/Abwasser (direkt in<br />

der Funktion). Für die Spezialfinanzierungen "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" sind die<br />

speziellen Vorschriften zu beachten (Abschreibung auf dem Wiederbeschaffungswert, ⇒ AFV 1/3.2.2.3).<br />

Übrige Abschreibungen, die durch das Handbuch Gemeindefinanzen, den Anhang für die Finanzverwaltung oder<br />

durch Gemeindereglemente vorgegeben werden, gelten als gebunden (z.B. Spezialfinanzierungen<br />

"Schutzraumersatzabgabe", "Wasserversorgung", "Abwasserentsorgung"; ⇒ AFV 1/2.11.1).<br />

Darlehen und Beteiligungen Verwaltungsvermögen;<br />

333 Bilanzfehlbetrag<br />

Siehe <strong>Kontierungsanleitung</strong> Bestandesrechnung, Konto 1390 Bilanzfehlbetrag, Blatt 7/31.<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/14<br />

34 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung<br />

Anteile anderer Gemeinwesen am Ertrag bestimmter Abgaben; Beiträge an andere Gemeinwesen, ohne<br />

Zweckbestimmung über den Verwendungszweck;<br />

341 Kanton<br />

Sanierungsbeitrag;<br />

35 Entschädigungen an Gemeinwesen<br />

Entschädigungen, Beiträge, Rückerstattungen an Kanton und Gemeinden für die Erfüllung von Aufgaben,<br />

welche nach der gegebenen Aufgabenteilung Sache des eigenen Gemeinwesens ist. Die Entschädigung wird<br />

aufgrund der Kosten der Aufgabe bemessen.<br />

Kontierung bei der begünstigten Körperschaft: Kontogruppe 45.<br />

351 Kanton<br />

Gemeindeanteil Lastenausgleich Fürsorge; Gemeindeanteil Lastenausgleich Lehrergehälter; Gemeindeanteil<br />

Lastenausgleich öffentlicher Verkehr; Beitrag an Kanton für die Neuvermessung; Provision für Steuerinkasso<br />

und Servicekosten an Kanton; Rückerstattungen an Kanton; Steuerinkasso-Servicekosten;<br />

352 Gemeinden<br />

Entschädigungen, Beiträge, Rückerstattungen an Gemeinden, Burgergemeinden, Gemeindeverbände,<br />

Kirchgemeinden, Schwellengemeinden;<br />

Schulgelder Volksschule (nicht Volksschule unter Kostenart 362) inkl. Berufswahlklassen,<br />

Fortbildungsklassen, Weiterbildungsklassen und Werkklassen (10. Schuljahr); Beschäftigungsprogramme;<br />

Übertragung von Aufgaben an andere Gemeinwesen; Musikschulen;<br />

36 Eigene Beiträge<br />

Entschädigungen, Beiträge, Rückerstattungen an Gemeindeverbände; laufende Betriebsbeiträge und<br />

Defizitbeiträge für die öffentliche Aufgabenerfüllung an übrige Gemeinwesen und Institutionen. Die Beiträge<br />

müssen nicht kostendeckend sein.<br />

Kontierung bei der begünstigten Körperschaft: Kontogruppe 46.<br />

360 Bund<br />

Beiträge an Bund, Konsumaufwand;<br />

361 Kanton<br />

Abfallfonds, Beitrag; Abwasserfonds, Beitrag; Ausgleichsleistung Disparitätenabbau; Ausgleichsleistung<br />

Pauschale Abgeltung Zentrumslasten; Beiträge an Kanton, Konsumaufwand; Betriebsbeiträge an öffentliche<br />

und gemeinnützige Krankenanstalten; Beschäftigungsprogramme; Familienzulagen in der Landwirtschaft;<br />

Gemeindeanteil Lastenausgleich AHV, IV, EL; Lastenausgleich Krankenversicherungsgesetz (KVG);<br />

Schulgelder und Beiträge an öffentlich-rechtliche Körperschaften, nicht Volksschule, Träger Kanton, inkl. KV;<br />

Sonderfallregelung FILAG max. Entlastung; Sonderschulen (Schulungskostenbeiträge); Seminarien, Ausbildung<br />

Lehrkräfte; Wasserfonds, Beitrag; Tierseuchenkasse;<br />

Kirchengut: Beitrag an den Finanzausgleich; Beitrag an kirchliche Zentralkasse;<br />

362 Gemeinden<br />

Beiträge an Gemeinden, Burgergemeinden, Gemeindeverbände, Kirchgemeinden, Schwellengemeinden,<br />

Konsumaufwand; Katastrophenhilfe an andere Gemeinden; Patenschaft für andere Gemeinden;<br />

Unwetterschäden, Beiträge an Gemeinden, Konsumaufwand;<br />

Energie-Ankauf von Gemeinden; Ferienpass; Wasserbezug, Ankauf von Gemeinden und Gemeindeverbänden;<br />

Schulgelder an öffentlich-rechtliche Körperschaften, nicht Volksschule (Volksschule unter Kostenart 352),<br />

Träger Gemeinden und Gemeindeverbände;<br />

363 Eigene Anstalten<br />

Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter Rechnung, sowie<br />

Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des<br />

jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/15<br />

Ablieferung Ertragsüberschüsse durch eigene Anstalten (separat geführte), Übertrag zu Lasten Anstalt;<br />

Laufende Betriebsbeiträge (Zuschüsse) an separat geführte Gemeindebetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit,<br />

Übertrag zu Lasten Gemeinde;<br />

364 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

Laufende Betriebsbeiträge an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung<br />

am Kapital und/oder an den leitenden Organen haben.<br />

Ersparniskassen; AVAG; KEBAG; Regionalbahnen; Regionale Elektrizitätswerke; Regionale Kulturkonferenz;<br />

365 Private Institutionen<br />

Laufende Betriebsbeiträge an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen<br />

ausschliesslich oder vorwiegend Private beteiligt sind. Mitgliederbeiträge; Verbands- und Vereinsbeiträge.<br />

Abstinentenbund; Altersheime, Stiftungen; Altersvereine; Beratungsstellen der allgemeinen Fürsorge;<br />

Blaukreuzverein; Blindenfürsorgeverein; Ehe- und Familienberatungsstellen; Einsatzkostenversicherung;<br />

Familien- und Eheberatungsstellen; Familienfürsorge, bern. Verein; Fürsorgestellen; Gemeinnützige<br />

Organisationen; Gemeinnützige Frauenvereine; Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen usw.; Heilsarmee;<br />

Holzproduzentenverband, Selbsthilfefonds; Kantonale Planungsgruppe; Kulturelle Organisationen;<br />

Landwirtschaftsbetriebe; Mahlzeitendienst; Musikgesellschaft; Ökologische Ausgleichsmassnahmen;<br />

Politische Parteien; Patronatsvereine der allgemeinen Fürsorge; Pro Infirmis; Pro Juventute; Pro Senectute;<br />

Regionale Sozialdienste, Verein; Rheumaliga; Samaritervereine; Schiessverein; Schutzaufsicht, bern. Verein;<br />

Sozialmedizinische Dienste; Spitex-Verein; Vorsorgeeinrichtungen der sozialen Wohlfahrt; Sportvereine;<br />

Winterhilfe;<br />

366 Private Haushalte<br />

Laufende Beiträge an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen<br />

erbringen (Eigentümer von Landwirtschaftsbetrieben zählen zum Sektor private Institutionen).<br />

Bedürftige, allgemeine Sozialhilfe; Bevorschussung Unterhaltsbeiträge an Kinder; Birnel-Verbilligungsaktion;<br />

Geschenke an Dritte; Mietzinszuschüsse, sozialer Wohnungsbau; Sozialhilfeunterstützungen; Stipendien;<br />

Verbilligungsaktionen; Vorschüsse an Arbeitslose; Vorschüsse Krankenkassenprämien an Private gemäss<br />

KVG; Weihnachtsbescherungen an Minderbemittelte und Heiminsassen; Zuschüsse an minderbemittelte<br />

Personen;<br />

367 Ausland/Internationale Organisationen<br />

Laufende Beiträge an natürliche und juristische Personen mit Sitz im Ausland sowie an internationale<br />

Organisationen mit Sitz in der Schweiz.<br />

Entwicklungshilfe, Gemeindepartnerschaft; Entwicklungshilfe allgemein; HEKS, Helvetas, IKRK, andere<br />

anerkannte Organisationen, Beiträge; Katastrophenhilfe; Patenschaften; Unwetterschäden;<br />

37 Durchlaufende Beiträge<br />

Im Gegensatz zu den eigenen laufenden Beiträgen (Kontogruppe 36), die das Gemeinwesen zu seinen eigenen<br />

Lasten ausrichtet, werden hier jene laufenden Beiträgen erfasst, die es von anderen Gemeinwesen zugunsten<br />

Dritter erhält und an diese weitergeben muss. Die entsprechenden Erträge sind in der Kontogruppe 47<br />

enthalten.<br />

Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppe 37 und 47 übereinstimmen.<br />

Erhaltene, aber noch nicht weitergegebene Beiträge sind daher am Jahresende über das Bilanzkonto 2005<br />

abzugrenzen.<br />

371 Kanton<br />

372 Gemeinden<br />

373 Eigene Anstalten<br />

374 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

375 Private Institutionen<br />

Ökologische Ausgleichsmassnahmen, Weiterleitung Kantonsbeitrag an Vertragspartner;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/16<br />

376 Private Haushalte<br />

38 Einlagen in Spezialfinanzierungen ⇒ HB 4.5.5<br />

380 Einlagen in Spezialfinanzierungen<br />

Siehe <strong>Kontierungsanleitung</strong> Bestandesrechnung, Kontengruppe 22 Spezialfinanzierungen, Blatt 7/34<br />

(⇒ AFV 11/31 - 11/34).<br />

39 Interne Verrechnungen ⇒ HB 4.6.5<br />

Interne Verrechnungen von Personal- und Sachaufwendungen, Zinsen und Abschreibungen wie auch Erträge<br />

zwischen einzelnen Funktionen.<br />

Verrechnungen für verwaltungsinterne Leistungsbezüge sind vorzunehmen, um<br />

- die Rechnungsstellung gegenüber Dritten sicherzustellen,<br />

- das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Verwaltungstätigkeiten festzustellen,<br />

- das Kostendenken und die Eigenverantwortlichkeit zu stärken oder<br />

- die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Rechnungen sicherzustellen (Art. 94 GV).<br />

Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppe 39 und 49 übereinstimmen<br />

(⇒ AFV 11/4).<br />

390 Verrechneter Aufwand<br />

391 Verrechnete Zinsen<br />

392 Verrechnete Abschreibungen<br />

395 Verrechneter Ertrag<br />

4 Ertrag<br />

40 Steuern<br />

400 Einkommens- und Vermögenssteuern<br />

Eingang abgeschriebener Steuern periodisch; Einkommenssteuern natürliche Personen;<br />

Gemeindesteuerteilungsertrag zu Gunsten wie zu Lasten der Gemeinde natürliche Personen;<br />

Lotteriegewinnsteuern; Nachsteuern und Bussen; Pauschale Steueranrechnungen natürliche Personen;<br />

Quellensteuern; Rückstellungen für Gemeindesteuerteilungen natürliche Personen (Gegenkonto 2040);<br />

Staatskasse, Steuererlasse natürliche Personen; Steuern Vorjahre; Vermögenssteuern natürliche Personen;<br />

401 Gewinn- und Kapitalsteuern<br />

Ertragssteuern; Gemeindesteuerteilungsertrag zu Gunsten wie zu Lasten der Gemeinde juristische Personen;<br />

Gewinnsteuern juristische Personen; Holdingsteuern; Kapitalsteuern juristische Personen; Pauschale<br />

Steueranrechnungen juristische Personen; Steuererlasse juristische Personen; Rückstellungen für<br />

Gemeindesteuerteilungen juristische Personen (Gegenkonto 2040);<br />

402 Liegenschaftssteuern<br />

Liegenschaftssteuern;<br />

403 Vermögensgewinnsteuern<br />

Eingang abgeschriebener Steuern aperiodisch; Grundstückgewinnsteuern; Sonderveranlagung;<br />

406 Besitz- und Aufwandsteuern<br />

Aufwandsteuern; Besitzsteuern; Billettsteuer; Gemeinwerk, sofern nicht unter Funktion 620<br />

"Gemeindestrassennetz"; Hundetaxe; Kurtaxe, sofern nicht unter Funktion 830 "Tourismus"; Schwellentelle,<br />

sofern nicht unter Funktion 750 "Gewässerverbauungen"; Tourismusförderungsabgabe, sofern nicht unter<br />

Funktion 830 "Tourismus";<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/17<br />

41 Regalien und Konzessionen<br />

410 Erträge aus Regalien und Konzessionen<br />

Konzessionsertrag; Elektrizitätsversorgung, Provision EW (z.B. BKW); Gewerbepatente; Hausierpatente;<br />

Plakatwesen;<br />

42 Vermögenserträge<br />

Aktivzinsen und andere Erträge aus den Geld- und Kapitalanlagen des Finanz- und Verwaltungsvermögens.<br />

421 Flüssige Mittel und Guthaben<br />

Aktivzinsen auf flüssigen Mitteln und Guthaben; Bank-Kontokorrente; Festgelder; Post; Verzugszinsen;<br />

422 Anlagen des Finanzvermögens<br />

Aktien; Aktivzinsen auf Anlagen des Finanzvermögens; Beteiligungserträge des Finanzvermögens; Darlehen;<br />

Kassenscheine; Obligationen; Sparhefte; Wertschriftenerträge des Finanzvermögens;<br />

423 Liegenschaften des Finanzvermögens<br />

Baurechtszinse; Liegenschaftserträge; Mietzinse; Pachtzinse;<br />

424 Buchgewinne auf Anlagen des Finanzvermögens<br />

Die Anlagen des Finanzvermögens sind nicht höher als zum Beschaffungs- oder Herstellungswert zuzüglich<br />

wertvermehrender Investitionen zu bewerten. Buchgewinne entstehen bei<br />

- Verkäufen als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkaufserlös<br />

- Aufwertung von Anlagen des Finanzvermögens bis höchstens zum Beschaffungs- oder Herstellungswert,<br />

wenn in früheren Jahren abgeschrieben worden ist (Beschluss Gemeinderat notwendig)<br />

(⇒ AFV 11/20 - 11/21).<br />

425 Darlehen des Verwaltungsvermögens<br />

Aktivzinsen auf Darlehen des Verwaltungsvermögens;<br />

426 Beteiligungen des Verwaltungsvermögens<br />

Aktiengesellschaften; Eigene Anstalten; Genossenschaften; Gewinnausschüttungen auf Beteiligungen des<br />

Verwaltungsvermögens;<br />

427 Liegenschaften des Verwaltungsvermögens<br />

Baurechtszinse; Dienstwohnungen in Liegenschaften des Verwaltungsvermögens; Liegenschaftserträge;<br />

Mietzinse; Pachtzinse;<br />

428 Einnahmenüberschuss der Investitionsrechnung<br />

Übertrag von Investitionseinnahmen in die Laufende Rechnung, sofern kein abzuschreibendes<br />

Verwaltungsvermögen mehr vorhanden ist (Gegenbuchung: Kontoart 592 der Investitionsrechnung).<br />

429 Übrige Vermögenserträge<br />

Banken, Provision auf Garantiekapital;<br />

43 Entgelte<br />

Erträge aus Leistungen und Lieferungen, die das Gemeinwesen für Dritte erbringt, sowie Ersatzabgaben,<br />

Erträge aus Bussen, Rückerstattungen von Privaten und Eigenleistungen für Investitionen.<br />

430 Ersatzabgaben<br />

Feuerwehrsteuern; Schutzraumersatzabgaben; Wehrdienstersatzabgaben;<br />

431 Gebühren für Amtshandlungen<br />

Gebühren für eine vom Einzelnen beanspruchte Amtshandlung und allfällige, mit der Amtshandlung verbundene<br />

Auslagen des Gemeinwesens.<br />

Aufenthaltsbewiligungen; Ausverkaufsbewilligungen; Auszüge aus dem Bürgerregister; Abschriften, letztwillige<br />

Verfügungen; Baubewilligungen; Baupolizei; Bescheinigungen, letztwillige Verfügungen; Bewilligung für<br />

Fleischverkauf; Bewilligungsgebühren; Einbürgerungsgebühren; Empfehlung von Gesuchen;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/18<br />

Gewerbepolizeiliche Bewilligungen; Giftscheine; Heimatscheine; Identitätskarten; Kanzleigebühren; Letztwillige<br />

Verfügungen; Leumundszeugnisse; Lotto, Gebührenertrag für Empfehlung von Gesuchen; Mahngebühren;<br />

Marktgebühren; Nachschlagungen; Neuvermessung Vermessungswerk, Grundeigentümerbeiträge;<br />

Niederlassungsgebühren; Ortspolizeiwesen; Passempfehlung, Passerneuerung; Patentzusicherungen;<br />

Plangenehmigungen; Reklamebewilligung; Siegelungsgebühren; Steuerwesen, Gebührenertrag für Auszüge;<br />

Tanzbewilligungen; Tombola, Gebührenertrag für Empfehlung von Gesuchen; Verfügungen letztwillige;<br />

Vermessungswerk, Neuvermessung, Grundeigentümerbeiträge; Vormundschaften; Waffenerwerbsschein;<br />

432 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder<br />

Entgelte für medizinische Leistungen und die Betreuung der Patienten und Heiminsassen.<br />

Heimtaxen; Kostgelder; Pflegetaxen; Spitaltaxen;<br />

433 Schulgelder<br />

Kostenanteile von Privaten für die Aus- und Weiterbildung;<br />

434 Andere Benützungsgebühren und Dienstleistungen<br />

Gebühren für die Benützung einer öffentlichen Einrichtung und Erträge aus Dienstleistungen.<br />

Abwasserbenützungsgebühren; Abfallentsorgungsgebühren; Ausleihe von Fahrnis; Benützungsgebührenertrag;<br />

Bücherverleih; Dienstleistungsentschädigungen; Eintrittsgebühren, Ertrag; Gemeinschaftsantennenanlage,<br />

Benützungsgebühren; Grabgebühren; Kabelfernsehanlage, Benützungsgebühren; Kabelnetz,<br />

Benützungsgebühren; Löschbeiträge, wiederkehrende; Parkplatzgebühren; Schulraumbenützungsgebühren;<br />

Steuererklärungen, Ausfüllen; Vermietung von Lokalen, Turnhallen, Einrichtungen;<br />

435 Übrige Verkaufserlöse<br />

Erträge aus Lieferungen von Materialien sowie aus Verkäufen von Mobilien, Maschinen, Werkzeugen,<br />

Einrichtungen, die seinerzeit der Laufenden Rechnung belastet wurden (Kontoarten 310 - 313).<br />

Altmaterialverkauf; Büromobiliar und -maschinenverkauf; Cafeteria, Verkaufserlöse; Energieverkauf; Gasverkauf;<br />

Stromverkauf; Wasserverkauf; Wasserzins;<br />

436 Rückerstattungen<br />

Erträge, die eine Aufwandminderung bedeuten. Um das Bruttoprinzip zu gewährleisten, ist es notwendig, die<br />

Rückerstattungen als Ertrag auszuweisen und nicht vom entsprechenden Aufwand abzuziehen. Der Aufwand<br />

wird, vorwiegend aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung, ganz oder teilweise zurückerstattet.<br />

Vom Bruttoverbuchungsprinzip darf abgewichen werden, wenn fehlerhafte Buchungen korrigiert (storniert)<br />

werden müssen und wenn Rückzahlungen oder Nachzahlungen zu einem bereits verbuchten Geschäft erfolgen<br />

(Voraussetzung: gleiches Geschäft und gleicher Partner), z.B. Aufwandminderungen bez. Ertragsminderungen<br />

wie Rückerstattungen (⇒ HB 4.3.1.2).<br />

Betreibungskosten; Elternbeiträge an Lagerkosten; Erwerbsausfallentschädigungen; Generalabonnemente,<br />

Beiträge Dritter für Benützung; Heizkosten, Rückerstattung von Mietern; Liegenschaften-Nebenkosten,<br />

Rückerstattung; Lohnausfallentschädigungen, Rückerstattungen Dritter; Telefongebühren;<br />

Versicherungsleistungen, Rückerstattungen für Schäden; Zollrückerstattungen Forstwirtschaft;<br />

437 Bussen<br />

Erträge aus Bussen.<br />

438 Eigenleistungen für Investitionen<br />

Der Gegenwert von Leistungen des eigenen Personals und eigenen Materiallieferungen an die Erstellung von<br />

Bauwerken oder an andere eigene Investitionen wird der Laufenden Rechnung in Kontenart 438 gutgeschrieben.<br />

Die Belastung der Investitionsrechnung erfolgt in Kontengruppe 50 oder 58.<br />

439 Übrige Entgelte<br />

Erträge , die in den Kontenarten 430 - 438 nicht erfasst sind.<br />

Planungsmehrwerte gemäss Baugesetz (Art. 142);<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/19<br />

44 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung<br />

441 Anteile an Kantonseinnahmen<br />

Anteile der Gemeinde an kantonalen Einnahmen, die nicht zweckgebunden sind.<br />

Erbschaftssteuern; Jagdpatentgebühren; Klein- und Mittelhandelspatentgebühren; Schenkungssteuern;<br />

444 Leistungen aus dem Finanzausgleich<br />

Sonderfallregelung FILAG max. Belastung; Zuschuss Disparitätenabbau; Zuschuss hohe Gesamtsteueranlage;<br />

Zuschuss Mindestausstattung; Zuschuss Ausgleich hohe Gesamtsteueranalge; Zuschuss Pauschale<br />

Abgeltung Zentrumslasten; Kirchengut: Beitrag aus dem Finanzausgleich;<br />

45 Rückerstattungen von Gemeinwesen<br />

Entschädigungen, Beiträge, Rückerstattungen von Gemeinwesen für die Erfüllung von Aufgaben durch das<br />

eigene Gemeinwesen, welche nach der gegebenen Aufgabenteilung Sache des anderen Gemeinwesens ist. Die<br />

Rückerstattung wird aufgrund der Kosten der Aufgabe bemessen.<br />

Kontierung bei der belasteten Körperschaft: Kontengruppe 35.<br />

451 Kanton<br />

Entschädigungen, Beiträge und Rückerstattungen des Kantons für:<br />

Ackerbauleiter; Besoldungen Lehrkräfte; Heimatliche Vergütungen Sozialhilfe; Kantonsstrassenunterhalt;<br />

Krisenhilfe; Ortsexperte; Provision Registerführung von Kirchgemeinden; Quellensteuern, Bezugsprovision;<br />

Rückerstattung Kanton für bevorschusste Krankenversicherungsprämien an Private gemäss KVG;<br />

Rückerstattung Lastenausgleich Fürsorge; Steuerveranlagung, Provision von Kanton; Verwaltungskosten der<br />

AHV-Zweigstelle; Zivilstandsamt;<br />

452 Gemeinden<br />

Entschädigungen, Beiträge und Rückerstattungen von Gemeinden, Burgergemeinden, Gemeindeverbände,<br />

Kirchgemeinden, Schwellengemeinden.<br />

Burgergutsbeiträge; Beschäftigungsprogramme; Musikschulen; Schulgelder Volksschule (nicht Volksschule<br />

unter Kostenart 462) von Gemeinden inkl. Berufswahlklassen, Fortbildungsklassen, Weiterbildungsklassen,<br />

Werkklassen (10. Schuljahr); Übernahme von Aufgaben von anderen Gemeinwesen;<br />

46 Beiträge<br />

Laufende Betriebs- und Defizitbeiträge für die öffentliche Aufgabenerfüllung. Die Beiträge müssen nicht<br />

kostendeckend sein.<br />

Kontierung bei der belasteten Körperschaft: Kontengruppe 36.<br />

460 Bund<br />

Entschädigung für Truppenunterkunft, Militär; Legasthenieunterricht, Beiträge der IV;<br />

461 Kanton<br />

Asylantenwesen; Arrestierungskosten; Beiträge für Strassenbeleuchtung; Beitrag IHG für Zinsaufwand;<br />

Berufsbildung; Bibliotheken; Gebäudeversicherung; Gemeindestrassenunterhalt; Lehrmittel; Schulgesundheitsdienst;<br />

Staatsbeitrag Unterhalt Gemeindestrassen; Wehrdienst; Zivilschutz;<br />

462 Gemeinden<br />

Beiträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden; Konsumertrag; Katastrophenhilfe von anderen Gemeinden;<br />

Patenschaften von anderen Gemeinden; Unwetterschäden, Beiträge von Gemeinden; Energieverkauf an<br />

Gemeindeverband; Ferienpass; Wasserabgabe, Verkauf an Gemeindeverband; Schulgelder von öffentlichrechtlichen<br />

Körperschaften, nicht Volksschule (Volksschule unter Kostenart 452), Leistungsbezüger<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände;<br />

463 Eigene Anstalten<br />

Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter Rechnung, sowie<br />

Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des<br />

jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/20<br />

Ablieferung Ertragsüberschüsse durch eigene Anstalten (separat geführte), Übertrag zu Gunsten Gemeinde;<br />

Laufende Betriebsbeiträge (Zuschüsse) an separat geführte Gemeindebetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit,<br />

Übertrag zu Gunsten Anstalt;<br />

469 Übrige Beiträge für eigene Rechnung<br />

Gaben; Geschenke von Dritten; Schenkungen ohne Zweckbestimmung; Spenden; Verwaltete Stiftungen,<br />

Legate, Entnahmen; Zuwendungen Dritter;<br />

Kirchengut: Kollektenertrag (aufteilen zwischen Kollekten mit und ohne Zweckbestimmung);<br />

47 Durchlaufende Beiträge<br />

Im Gegensatz zu den laufenden Beiträgen (Kontengruppen 46), die das Gemeinwesen für seine eigene<br />

Rechnung erhält, werden hier jene laufenden Beiträge von anderen Gemeinwesen erfasst, die weiterzugeben<br />

sind. Die entsprechende Belastung bei der Zahlung an den endgültigen Beitragsempfänger erfolgt in der<br />

Kontengruppe 37.<br />

Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppen 47 und 37 übereinstimmen.<br />

Erhaltene, aber noch nicht weitergegebene Beiträge sind daher am Jahresende über das Bilanzkonto 2005<br />

abzugrenzen.<br />

471 Kanton<br />

Ökologische Ausgleichsmassnahmen; Erhaltener Kantonsbeitrag zur Weiterleitung an Vertragspartner;<br />

472 Gemeinden<br />

473 Eigene Anstalten<br />

474 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

475 Private Institutionen<br />

476 Private Haushalte<br />

48 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen ⇒ HB 4.5.5<br />

480 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen<br />

Siehe <strong>Kontierungsanleitung</strong> Bestandesrechnung, Kontengruppe 22 Spezialfinanzierungen<br />

(⇒ AFV 11/31 - 11/34).<br />

49 Interne Verrechnungen ⇒ HB 4.6.5<br />

Interne Verrechnungen von Personal- und Sachaufwendungen, Zinsen und Abschreibungen wie auch Erträge<br />

zwischen einzelnen Funktionen.<br />

Verrechnungen für verwaltungsinterne Leistungsbezüge sind vorzunehmen, um<br />

- die Rechnungsstellung gegenüber Dritten sicherzustellen,<br />

- das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Verwaltungstätigkeiten feststellen zu können,<br />

- das Kostendenken und die Eigenverantwortlichkeit zu stärken oder<br />

- die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Rechnungen sicherzustellen (Art. 94 GV).<br />

Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppe 39 und 49 übereinstimmen<br />

(⇒ AFV 11/4).<br />

490 Verrechneter Aufwand<br />

491 Verrechnete Zinsen<br />

492 Verrechnete Abschreibungen<br />

495 Verrechneter Ertrag<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/21<br />

5 Ausgaben ⇒ HB 4.2.4.5<br />

Erfassung von eigenen Vermögenswerten oder subventionierten Vermögenswerten Dritter. Investitionsausgaben<br />

müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />

- mehrjährige Nutzungsdauer der Vermögenswerte,<br />

- neue, erweiterte, verbesserte oder verlängerte Nutzung der Vermögenswerte (z. B. Staubfreimachen von<br />

Strassenbelägen, Trottoireinbau, Verbreiterung von Strassen, Renovation von Liegenschaften, wenn der<br />

Unterhalt vernachlässigt wurde, Wiederinstandsetzung von Hoch- und Tiefbauten nach Sturmschäden, usw.),<br />

- Investitionen, welche die Finanzkompetenz des Gemeinderates übersteigen, müssen in der<br />

Investitionsrechnung verbucht werden. Der Gemeinderat kann einzelne Investitionen der Laufenden Rechnung<br />

belasten, wenn sie seine Ausgabenbefugnis, höchstens aber 100'000 Franken, nicht übersteigen. Er verfolgt<br />

dabei eine konstante Praxis (Art. 79 GV).<br />

50 Sachgüter<br />

Investitionsausgaben für die Beschaffung oder Erstellung von Sachgütern des Verwaltungsvermögens und von<br />

Liegenschaften des Finanzvermögens.<br />

500 Grundstücke<br />

Grundstückkauf Finanz- und Verwaltungsvermögen; Grünzonen; Landerwerb Finanz- und<br />

Verwaltungsvermögen; Parkanlagen; Sportplätze;<br />

501 Tiefbauten<br />

Ablagerungsplätze; Abwasserentsorgungsanlage; Abwasserreinigungsanlage; Detailerschliessungen Zone mit<br />

Planungspflicht ZPP, Vorausleistungen durch Gemeinde; Elektrizitätsversorgung; Erschliessungskosten Grundstücke;<br />

Fussgängerbauwerke; Gasversorgung; Gemeinschaftsantennenanlage; Kabelfernsehanlage; Kabelnetz;<br />

Kanalisationsbauten; Lawinenschutz; Projektierungskosten Tiefbauten, aktivierbare; Schutzbau; Robidog;<br />

Sportanlagen; Staubfreimachung von Strassen; Strassenbauten; Strassenbeleuchtungsanlage; Uferverbauung;<br />

Wasserbau; Wasserversorgung; Werkleitungen;<br />

503 Hochbauten<br />

Friedhofhallen; Liegenschaften Finanzvermögen; Kindergärten; Parkhäuser; Projektierungskosten Hochbauten,<br />

aktivierbare; Schulhäuser; Turnhallen; Verwaltungsgebäude; Werkhöfe; Zivilschutzbauten;<br />

505 Waldungen<br />

Aufforstungen; Entwässerungen; Kauf; Verbauungen;<br />

506 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge<br />

Neuanschaffung und Ersatz von Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Investitionsausgabe; EDV-Hard- und<br />

Software Kauf; Polizei- und Wehrdienstfahrzeuge; Schuleinrichtungen;<br />

507 Vorräte<br />

509 Übrige Sachgüter<br />

Übrige Sachgüter, die in den Kontenarten 500 - 507 nicht erfasst sind;<br />

Unwetterschäden, Hoch- und Tiefbau und übrige Sachgüter vermengt;<br />

52 Darlehen und Beteiligungen<br />

Investitionsausgaben für jene Darlehen und Beteiligungen, die mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung im<br />

Zusammenhang stehen und deswegen nicht realisiert werden können.<br />

521 Kanton<br />

Darlehen und Beteiligungen an Kanton und von ihm gemeinsam finanzierte Institutionen (z.B. Konkordatseinrichtungen),<br />

die öffentliche Aufgaben erfüllen.<br />

522 Gemeinden<br />

Darlehen und Beteiligungen an gemeinderechtliche Körperschaften;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/22<br />

523 Eigene Anstalten<br />

Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter Rechnung, sowie<br />

Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des<br />

jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />

Darlehen und Beteiligungen an eigene Anstalten, Gemeindebetriebe; Erhöhung Dotationskapital;<br />

524 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

Darlehen und Beteiligungen an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung<br />

am Kapital und/oder an den leitenden Organen haben.<br />

AVAG; Ersparniskassen; KEBAG; Regionalbahnen; Regionale Elektrizitätswerke;<br />

525 Private Institutionen<br />

Darlehen und Beteiligungen an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen<br />

ausschliesslich oder vorwiegend Private beteiligt sind.<br />

Aktiengesellschaft; Genossenschaften; kulturelle und soziale Institutionen; Privatbahnen inkl.<br />

Seilbahnunternehmungen usw.; Privater Wohnungsbau; Vereine; Wohnbaugenossenschaften;<br />

526 Private Haushalte<br />

Darlehen an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen erbringen;<br />

Studiendarlehen;<br />

529 Übrige Darlehen und Beteiligungen<br />

56 Eigene Beiträge<br />

Einmalige nicht rückzahlbare Beiträge des Gemeinwesens an Investitionen von Dritten, die das Gemeinwesen<br />

durch seine Hilfe mitfinanziert und fördert.<br />

560 Bund<br />

Beiträge an Bund und/oder ihm unterstellte Betriebe.<br />

Bahnhöfe; SBB-Linien; SBB-Unterführungen;<br />

561 Kanton<br />

Beiträge an Kanton und von ihm gemeinsam finanzierte Institutionen (z. B. Konkordatseinrichtungen), die<br />

öffentliche Aufgaben erfüllen.<br />

Loskaufsumme Gemeindestrasse, Abtretung von Gemeindestrassen an den Kanton;<br />

562 Gemeinden<br />

Beiträge an gemeinderechtliche Körperschaften.<br />

Burgergemeinden; Einwohnergemeinden; Gemeindeverbände; Kirchgemeinden; Koordinierter Sanitätsdienst<br />

KSD, Investitionsbeitrag für Anlagen; Schwellengemeinden; Unwetterschäden, Beiträge an Gemeinden,<br />

Investitionsausgabe;<br />

563 Eigene Anstalten<br />

Beiträge an Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter Rechnung,<br />

sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des<br />

jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />

564 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

Beiträge an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung am Kapital und/oder<br />

an den leitenden Organen haben.<br />

565 Private Institutionen<br />

Beiträge an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen ausschliesslich oder<br />

vorwiegend Private beteiligt sind.<br />

566 Private Haushalte<br />

Beiträge an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen erbringen.<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/23<br />

569 Übrige eigene Beiträge<br />

Gemeindepartnerschaft; Entwicklungshilfe;<br />

57 Durchlaufende Beiträge<br />

Im Gegensatz zu den eigenen Investitionsbeiträgen (Kontengruppe 56), die das Gemeinwesen zu seinen<br />

eigenen Lasten ausrichtet, werden hier jene Beiträge erfasst, die es von anderen Gemeinwesen z.G. Dritter<br />

erhält und an diese weitergeben muss. Die entsprechenden Einnahmen sind in der Kontengruppe 67 enthalten.<br />

Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppen 57 und 67 übereinstimmen.<br />

Erhaltene, aber noch nicht weitergegebene Beiträge sind daher am Jahresende über das Bilanzkonto 2005<br />

abzugrenzen.<br />

571 Kanton<br />

572 Gemeinden<br />

573 Eigene Anstalten<br />

574 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

575 Private Institutionen<br />

576 Private Haushalte<br />

58 Übrige zu aktivierende Ausgaben<br />

580 Materielle Enteignungen<br />

Eigentumsbeschränkungen; Enteignungsentschädigungen; Nutzungseinschränkungen;<br />

581 Raumplanung<br />

Ortsplanung; Planungsausgaben; Planungsgutachten; Regionalplanung; Richtplanung;<br />

589 Übrige Investitionsausgaben<br />

Investitionsausgaben; die in den Kontenarten 500 - 581 nicht erfasst sind.<br />

59 Passivierungen<br />

590 Passivierte Einnahmen<br />

Passivierung von Einnahmen der Investitionsrechnung mit Gegenbuchung auf den entsprechenden Konten des<br />

Verwaltungsvermögens am Ende des Rechnungsjahres;<br />

(⇒ AFV 11/10 - 11/12 sowie Investitionsrechnung der Musterrechnung).<br />

592 Übertrag Einnahmenüberschuss in die Laufende Rechnung<br />

Einnahmenüberschuss der Investitionsrechnung bzw. Übertrag von Investitionseinnahmen in die Laufende<br />

Rechnung, sofern kein abzuschreibendes Verwaltungsvermögen mehr vorhanden ist (Gegenbuchung: Kontenart<br />

428 der Laufenden Rechnung).<br />

595 Übertrag Abgänge von Liegenschaften des Finanzvermögens<br />

Grundstücke und Liegenschaften des Finanzvermögens, Übertrag der Einnahmen ins Finanzvermögen<br />

(Gegenbuchung: Konto 1023 der Bestandesrechnung).<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/24<br />

6 Einnahmen<br />

60 Abgang von Sachgütern<br />

Einnahmen aus Übertragungen von Sachgütern des Verwaltungsvermögens ins Finanzvermögen<br />

(Veräusserungen; ⇒ AFV 11/23);<br />

Einnahmen aus Verkauf von Liegenschaften des Finanzvermögens;<br />

600 Grundstücke<br />

601 Tiefbauten<br />

603 Hochbauten<br />

605 Waldungen<br />

606 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge<br />

607 Vorräte<br />

609 Übriger Abgang von Sachgütern<br />

61 Nutzungsabgaben und Vorteilsentgelte<br />

610 Beiträge Dritter für eigene Rechnung<br />

Abwassereinkaufsgebühren; Anschlussgebühren; Anstösserbeiträge; Beiträge von Privaten für<br />

Investitionszwecke; Einkaufsgebühren; Ersatzabgaben; Erschliessungsbeiträge; Gasanschlussgebühren;<br />

Gemeinschaftsantennenanlage, Anschlussgebühren; Grundeigentümerbeiträge;<br />

Kabelfernsehanschlussgebühren; Kabelnetzanschlussgebühren; Kanalisationseinkaufsgebühren;<br />

Löschbeiträge, einmalige; Perimeterbeiträge; Stromanschlussgebühren; Vorteilsentgelte, Leistung Dritter für<br />

Vorteile aus Investitionen; Wasseranschlussgebühren;<br />

62 Rückzahlung von Darlehen und Beteiligungen<br />

Rückzahlung jener Darlehen und Beteiligungen, die von den Geldnehmern zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben<br />

nicht mehr benötigt werden, bzw. die gemäss vertraglicher Bestimmung zur Rückzahlung fällig sind.<br />

621 Kanton<br />

622 Gemeinden<br />

623 Eigene Anstalten<br />

Darlehen und Beteiligungen an eigene Anstalten, Gemeindebetriebe; Herabsetzung Dotationskapital;<br />

624 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

625 Private Institutionen<br />

626 Private Haushalte<br />

629 Übrige Rückzahlungen von Darlehen und Beteiligungen<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/25<br />

63 Rückerstattungen für Sachgüter<br />

Rückerstattungen von Investitionsausgaben für Massnahmen, welche im Auftrag und auf Rechnung eines<br />

Begünstigten (Privater oder öffentliches Gemeinwesen) ausgeführt wurden.<br />

631 Tiefbauten<br />

633 Hochbauten<br />

639 Übrige Sachgüter<br />

64 Rückzahlung von eigenen Beiträgen<br />

Rückzahlung von Investitionsbeiträgen, die das Gemeinwesen an Investitionen Dritter geleistet hat, deren<br />

Zweckbestimmung nicht mehr gegeben ist.<br />

640 Bund<br />

641 Kanton<br />

642 Gemeinden<br />

643 Eigene Anstalten<br />

644 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

645 Private Institutionen<br />

646 Private Haushalte<br />

66 Beiträge für eigene Rechnung<br />

Eingehende Investitionsbeiträge, die zur Mitfinanzierung der eigenen Investition des Gemeinwesens bestimmt<br />

sind.<br />

660 Bund<br />

661 Kanton<br />

Beitrag vom Kanton und von ihm gemeinsam finanzierte Institutionen (z.B. Konkordatseinrichtungen), die<br />

öffentliche Aufgaben erfüllen.<br />

Abfallfonds; Abwasserfonds; Loskaufsumme Staatsstrasse, Abtretung von Staatsstrassen an die Gemeinde;<br />

Wasserfonds;<br />

662 Gemeinden<br />

Beiträge von gemeinderechtlichen Körperschaften.<br />

Burgergemeinden; Gemeinden; Gemeindeverbände; Kirchgemeinden; Schwellengemeinden; Unwetterschäden,<br />

Beiträge von Gemeinden, Investitionseinnahme;<br />

663 Eigene Anstalten<br />

Beiträge von Betrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter<br />

Rechnung, sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im<br />

Eigentum des jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />

669 Übrige Beiträge für eigene Rechnung<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/26<br />

67 Durchlaufende Beiträge<br />

Im Gegensatz zu den eigenen Investitionsbeiträgen (Kontengruppe 66), die das Gemeinwesen für seine eigene<br />

Rechnung erhält, werden hier jene Beiträge erfasst, die weiterzugeben sind. Die entsprechenden Ausgaben<br />

werden in der Kontogruppen 57 verbucht.<br />

Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppen 67 und 57 übereinstimmen.<br />

Erhaltene, aber noch nicht weitergegebene Beiträge sind daher am Jahresende über das Bilanzkonto 2005<br />

abzugrenzen.<br />

671 Kanton<br />

672 Gemeinden<br />

673 Eigene Anstalten<br />

674 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

675 Private Institutionen<br />

676 Private Haushalte<br />

69 Aktivierungen<br />

690 Aktivierte Ausgaben<br />

Aktivierung von Ausgaben der Investitionsrechnung mit Gegenbuchung auf den entsprechenden Konten des<br />

Verwaltungsvermögens am Ende des Rechnungsjahres;<br />

(⇒ AFV 11/10 - 11/12 sowie Investitionsrechnung der Musterrechnung).<br />

695 Übertrag Zugänge von Liegenschaften des Finanzvermögens<br />

Grundstücke und Liegenschaften des Finanzvermögens, Übertrag der Ausgaben ins Finanzvermögen<br />

(Gegenbuchung: Konto 1023 der Bestandesrechnung).<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/27<br />

1 Aktiven<br />

Die Aktiven setzen sich zusammen aus dem Finanzvermögen, dem Verwaltungsvermögen, den Vorschüssen<br />

für Spezialfinanzierungen und dem allfälligen Bilanzfehlbetrag.<br />

10 Finanzvermögen ⇒ HB 4.5.2<br />

Das Finanzvermögen besteht aus den Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher<br />

Aufgaben veräussert werden können (Art. 74 GV).<br />

Beim Finanzvermögen handelt es sich um Vermögensanlagen, welche grundsätzlich den Finanzhaushalt der<br />

Gemeinde nicht belasten dürfen und einen Ertrag abwerfen sollten.<br />

100 Flüssige Mittel ⇒ HB 4.5.2.1<br />

Alle zur Verfügung stehenden Gelder, die jederzeit als Zahlungsmittel eingesetzt werden können.<br />

1000 Kasse<br />

1001 Post<br />

1002 Banken<br />

Bankkontokorrente;<br />

101 Guthaben ⇒ HB 4.5.2.2<br />

Guthaben, die kurzfristig realisierbar sind.<br />

1010 Vorschüsse<br />

Konten, die bestimmten Dienststellen der Gemeinde oder Dritten für die vorläufige Bestreitung ihrer Ausgaben<br />

eröffnet werden. Die Umlage auf die entsprechenden Konten der Verwaltungsrechnung erfolgt nach Prüfung der<br />

Abrechnung.<br />

1011 Kontokorrente<br />

Guthaben aus Kontokorrenten mit andern öffentlichen Gemeinwesen einschliesslich eigenen Gemeindebetrieben<br />

sowie Privaten, jedoch ohne Banken.<br />

1012 Steuerguthaben<br />

Aktivierung der noch nicht bezahlten geschuldeten Steuerguthaben. Verbuchung der Gemeindesteuern aus<br />

dem zentralen Steuerinkasso.<br />

1013 Rückerstattungen von Gemeinwesen<br />

Ausstehende Rückerstattungen anderer Gemeinwesen, z.B. Lastenausgleich Lehrergehälter, Fürsorge und<br />

Krankenversicherung; Bezugsprovisionen; Strassenbeleuchtungsbeiträge; Strassenunterhaltsbeiträge;<br />

Gegenbuchung in Kontengruppe 45.<br />

1014 Beiträge von Gemeinwesen<br />

Guthaben aus Beiträgen von Gemeinwesen; Subventionen von Bund und Kanton;<br />

Gegenbuchung in Kontengruppe 46 oder 66.<br />

1015 Andere Debitoren<br />

Guthaben aus eigener Rechnungsstellung; Guthaben Verrechnungssteuern (⇒ AFV 11/6).<br />

1016 Festgelder<br />

Geldanlagen mit einer Laufzeit unter drei Jahren.<br />

1019 Übrige Guthaben<br />

Alle übrigen Forderungen, die in den Konten 1010 - 1016 nicht erfasst wurden.<br />

Kassendifferenzen; Vorsteuer zur Mehrwertsteuer, evtl. unterteilt pro Spezialfinanzierung in Laufende Rechnung<br />

und Investitionsrechnung (⇒ HB 4.9.1);<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/28<br />

102 Anlagen ⇒ HB 4.2.4.4<br />

Anlagen des Finanzvermögens sind Aktiven, die veräussert werden können, ohne dadurch eine öffentliche<br />

Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen.<br />

1020 Festverzinsliche Wertpapiere ⇒ HB 4.5.2.3<br />

Anlagehefte, Depositenhefte, Kassenscheine, Obligationen, Schuldbriefe und Sparhefte mit einem während der<br />

Laufzeit in der Regel festen Zinsfuss. Auch Wertpapiere von verwalteten, unselbständigen Stiftungen,<br />

Depotgeldern und Spezialfinanzierungen werden hier erfasst sowie ausserhalb der Verwaltung verwaltete<br />

Wertpapiere (Schulreisekassen usw.).<br />

1021 Aktien und Anteilscheine ⇒ HB 4.5.2.3<br />

Aktien und Genossenschaftsanteile, die als Kapitalanlage zu betrachten sind.<br />

Andere Beteiligungen sind dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen.<br />

1022 Darlehen ⇒ HB 4.5.2.3<br />

Darlehen als Kapitalanlage, Personaldarlehen.<br />

1023 Liegenschaften ⇒ HB 4.5.2.4<br />

Grundstücke und Gebäude, die als Kapitalanlage gelten und somit nicht für die öffentliche Aufgabenerfüllung<br />

benötigt werden (⇒ AFV 11/13 - 11/20).<br />

Vorsorglicher Landerwerb; Im Baurecht abgegebene Grundstücke;<br />

1024 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge<br />

Anlagegüter, die nicht der öffentlichen Verwaltungs- oder Betriebstätigkeit dienen.<br />

1025 Vorräte<br />

Sämtliche Vorräte wie Verkaufsholz, Treibstoffe, Baumaterial, Heizmaterial, Containermarken, Kehrichtvignetten<br />

und -säcke, Kühlgerätvignetten, Sperrgutmarken sowie Reisemarken.<br />

1029 Übrige Anlagen<br />

Anlagen des Finanzvermögens, die in den Konten 1020 - 1025 nicht verbucht werden können.<br />

Vorausleistungen durch Gemeinde für Detailerschliessungen Zone mit Planungspflicht ZPP;<br />

103 Transitorische Aktiven ⇒ HB 4.6.4<br />

1030 Transitorische Aktiven<br />

Ausgaben im laufenden Kalenderjahr, die erst im neuen Rechnungsjahr erfolgsmässig abgerechnet werden<br />

(z.B. vorausbezahlte Versicherungsprämien).<br />

Erträge des laufenden Kalenderjahres, die erst im neuen Jahr vereinnahmt werden (z.B. Marchzins auf<br />

Festgeldguthaben).<br />

Die Verbuchung erfolgt als Rechnungsabgrenzung vor dem Jahresabschluss (Gegenbuchung: Aufwand- oder<br />

Ertragskonto der Verwaltungsrechnung).<br />

Die Transitorischen Aktiven werden zu Beginn der neuen Rechnungsperiode aufgelöst und zwar über jene<br />

Aufwand- und Ertragskonten, über die sie entstanden sind.<br />

11 Verwaltungsvermögen ⇒ HB 4.5.3<br />

Das Verwaltungsvermögen besteht aus den Vermögenswerten, die unmittelbar der Erfüllung öffentlicher<br />

Aufgaben dienen (Art. 75 GV).<br />

(⇒ AFV 7/21 Definition Investitionsbegriff)<br />

114 Sachgüter<br />

Buchwerte (Beschaffungs- oder Herstellungswert abzüglich Abschreibungen) von Sachgütern, die für die<br />

Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen und deshalb nicht realisierbar sind.<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/29<br />

1140 Grundstücke<br />

Grundstückkauf Verwaltungsvermögen; Grünzonen; Landerwerb Verwaltungsvermögen; Parkanlagen;<br />

Sportplätze; Weitere Grundstücke für öffentliche Bauten und Anlagen sowie für solche Zwecke im Baurecht<br />

abgegebene Grundstücke;<br />

1141 Tiefbauten<br />

Ablagerungsplätze; Abwasserentsorgungsanlage; Abwasserreinigungsanlagen; Elektrizitätsversorgung;<br />

Erschliessungskosten Grundstücke; Fussgängerbauwerke; Gasversorgung; Gemeinschaftsantennenanlage;<br />

Kabelfernsehanlage; Kabelnetz; Kanalisationsbauten; Lawinenschutz; Projektierungskosten Tiefbau,<br />

aktivierbare; Schutzbau; Sportanlagen; Staubfreimachung von Strassen; Strassenbauten;<br />

Strassenbeleuchtungsanlage; Uferverbauung; Wasserbau; Wasserversorgung; Werkleitungen;<br />

1143 Hochbauten<br />

Friedhofhallen; Kindergärten; Parkhäuser; Projektierungskosten Hochbauten, aktivierbare; Schulhäuser;<br />

Turnhallen; Verwaltungsgebäude; Werkhöfe; Zivilschutzbauten;<br />

1145 Waldungen<br />

Aufforstungen; Entwässerungen; Kauf; Verbauungen;<br />

1146 Mobilien, Maschinen; Fahrzeuge<br />

Neuanschaffung und Ersatz von Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge; EDV-Hard- und Software; Polizei- und<br />

Wehrdienstfahrzeuge; Schuleinrichtungen;<br />

1147 Vorräte<br />

1149 Übrige Sachgüter<br />

Übrige Sachgüter, die in den Konten 1140 - 1147 nicht erfasst sind.<br />

Unwetterschäden, Hoch- und Tiefbau und übrige Sachgüter vermengt;<br />

115 Darlehen und Beteiligungen ⇒ HB 4.5.3.9<br />

Darlehen und Beteiligungen, die mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung im Zusammenhang stehen und<br />

deswegen nicht realisiert werden können.<br />

1151 Kanton<br />

Darlehen und Beteiligungen an Kanton und von ihm gemeinsam finanzierte Institutionen (z.B. Konkordatseinrichtungen),<br />

die öffentliche Aufgaben erfüllen.<br />

1152 Gemeinden<br />

Darlehen und Beteiligungen an gemeinderechtliche Körperschaften;<br />

1153 Eigene Anstalten ⇒ HB 4.5.4<br />

Darlehen und Beteiligungen an Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung<br />

getrennter Rechnung, sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die<br />

vollumfänglich im Eigentum des jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />

Darlehen und Beteiligungen an eigene Anstalten, Gemeindebetriebe; Dotationskapital;<br />

1154 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

Darlehen und Beteiligungen an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung<br />

am Kapital und/oder an den leitenden Organen haben.<br />

AVAG; Ersparniskassen; KEBAG; Regionalbahnen; Regionale Elektrizitätswerke;<br />

1155 Private Institutionen<br />

Darlehen und Beteiligungen an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen<br />

ausschliesslich oder vorwiegend Private beteiligt sind.<br />

Aktiengesellschaften; Genossenschaften; Kulturelle und soziale Institutionen; Privatbahnen, inkl.<br />

Seilbahnunternehmungen usw.; Privater Wohnungsbau; Vereine; Wohnbaugenossenschaften;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/30<br />

1156 Private Haushalte<br />

Darlehen an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen erbringen.<br />

Studiendarlehen;<br />

1159 Übrige Darlehen und Beteiligungen<br />

116 Investitionsbeiträge<br />

Einmalige nicht rückzahlbare Beiträge des Gemeinwesens an Investitionen von Dritten, die das Gemeinwesen<br />

durch seine Hilfe mitfinanziert und fördert.<br />

1160 Bund<br />

Beiträge an Bund und/oder ihm unterstellte Betriebe.<br />

Bahnhöfe; SBB-Linien; SBB-Unterführungen;<br />

1161 Kanton<br />

Beiträge an Kanton und von ihm gemeinsam finanzierte Institutionen (z.B. Konkordatseinrichtungen), die<br />

öffentliche Aufgaben erfüllen.<br />

Loskaufsumme Gemeindestrasse, Abtretung von Gemeindestrassen an Kanton;<br />

1162 Gemeinden<br />

Beiträge an gemeinderechtliche Körperschaften.<br />

Burgergemeinden; Einwohnergemeinden; Gemeindeverbände; Kirchgemeinden; Koordinierter Sanitätsdienst<br />

KSD, Investitionsbeitrag für Anlagen; Schwellengemeinden; Unwetterschäden, Beiträge an Gemeinden,<br />

Investitionsausgabe;<br />

1163 Eigene Anstalten<br />

Beiträge an Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter Rechnung,<br />

sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des<br />

jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />

1164 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

Beiträge an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung am Kapital und/oder<br />

an den leitenden Organen haben.<br />

1165 Private Institutionen<br />

Beiträge an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen ausschliesslich oder<br />

vorwiegend Private beteiligt sind.<br />

1166 Private Haushalte<br />

Beiträge an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen erbringen.<br />

1169 Übrige Investitionsbeiträge<br />

Gemeindepartnerschaft; Entwicklungshilfe;<br />

117 Übrige aktivierte Ausgaben<br />

1170 Materielle Enteignungen<br />

Eigentumsbeschränkungen; Enteignungsentschädigungen; Nutzungseinschränkungen;<br />

1171 Raumplanung<br />

Ortsplanung; Planungsausgabe; Planungsgutachten; Regionalplanung; Richtplanung;<br />

1179 Übrige aktivierte Ausgaben<br />

Übrige aktivierte Ausgaben, die in den Konten 1140 - 1171 nicht erfasst sind.<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/31<br />

12 Spezialfinanzierungen ⇒ HB 4.5.5<br />

Spezialfinanzierungen sind zweckgebundene Mittel zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 86 GV).<br />

Spezialfinanzierungen bedürfen einer Grundlage<br />

a) im übergeordneten Recht oder<br />

b) in einem Reglement der Gemeinde.<br />

Das Reglement legt den Zweck der Spezialfinanzierung und die Zuständigkeit zur Bestimmung von Einlagen<br />

und Entnahmen fest.<br />

Spezialfinanzierungen dürfen nicht mit im voraus bestimmten Anteilen der ordentlichen Gemeindesteuern oder<br />

der Liegenschaftssteuern gespeist werden (Art. 87 GV).<br />

128 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen<br />

Falls die zweckgebundenen Einträge einer Spezialfinanzierung nicht ausreichen, den in der Rechnungsperiode<br />

entstandenen Aufwand abzudecken, muss der Aufwandüberschuss entweder einem aus früherem<br />

Ertragsüberschüssen stammenden Verpflichtungskonto (Kontengruppe 228) entnommen oder durch einen<br />

Vorschuss der Gemeinde abgedeckt werden.<br />

Vorschüsse für Spezialfinanzierungen sind durch zukünftige Ertragsüberschüsse der spezialfinanzierten<br />

Aufgaben innert acht Jahren seit erstmaliger Bilanzierung zurückzuerstatten (Art. 88 GV).<br />

Bei der erstmaligen Bildung eines Vorschusses ist das Konto mit dem entsprechenden Jahr zu bezeichnen<br />

(z.B. Konto 1280.XX Vorschuss 2001).<br />

Vorschüsse für Spezialfinanzierungen sind zu verzinsen. Die Gemeinde kann davon abweichende Regelungen<br />

erlassen, soweit nicht besondere Bestimmungen des übergeordneten Rechts etwas anderes vorsehen (Art. 86<br />

GV).<br />

1280 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen gestützt auf übergeordnetes Recht<br />

Abwasserentsorgung und ARA (⇒ HB 4.9.2); Abfallentsorgung; Wasserversorgung (⇒ HB 4.9.2);<br />

(⇒ AFV 11/33 - 11/34)<br />

1281 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen gestützt auf Gemeindereglemente<br />

Billetsteuer; Elektrizitätsversorgung; Fernwärme; Gasversorgung; Gemeinschaftsantennenanlage;<br />

Kabelfernsehanlage; Kabelnetz; Liegenschaften des Finanzvermögens (SF WEU); Parkplatzersatzabgabe;<br />

Planungsmehrwerte; usw.<br />

13 Bilanzfehlbetrag ⇒ HB 4.5.6<br />

Durch Aufwandüberschüsse entstandenes Aktivum zum Ausgleich der Bilanz (Unterbilanz im<br />

betriebswirtschaftlichen Sinne).<br />

139 Bilanzfehlbetrag<br />

1390 Bilanzfehlbetrag<br />

Der Abschluss der Laufenden Rechnung ergibt als Resultat den Ertrags- oder Aufwandüberschuss. Dieses<br />

Ergebnis ergibt die Kapitalveränderung und wird in die Bestandesrechnung übertragen. Wenn es sich um einen<br />

Aufwandüberschuss (Kapitalabnahme) handelt, ist zunächst ein allfällig vorhandenes Eigenkapital zu verringern.<br />

Übersteigt der Aufwandüberschuss das am Anfang des Rechnungsjahres vorhandene Eigenkapital, ist die<br />

Differenz als Bilanzfehlbetrag im Konto 1390 auszuweisen. Bestand jedoch bereits zu Beginn des Rechnungsjahres<br />

ein Bilanzfehlbetrag, wird dieser durch einen Aufwandüberschuss entsprechend vergrössert bzw. durch<br />

einen Ertragsüberschuss (Kapitalzunahme) entsprechend verringert.<br />

Der Bilanzfehlbetrag muss innert acht Jahren seit der erstmaligen Bilanzierung abgeschrieben sein (Art. 74<br />

GG).<br />

Bei der erstmaligen Bildung eines Bilanzfehlbetrages ist das Konto mit dem entsprechenden Jahr zu<br />

bezeichnen (z.B. Konto 1390.XX Bilanzfehlbetrag 2001).<br />

Ein vor 1999 entstandener Bilanzfehlbetrag ist auf einem separaten Konto auszuweisen (z.B. Konto1390.XX<br />

Bilanzfehlbetrag 1998). Für die Abbaufrist dieser altrechtlichen Bilanzfehlbeträge ist der entsprechende<br />

Regierungsratsbeschluss massgebend.<br />

(⇒ AFV 11/30)<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/32<br />

2 Passiven<br />

Die Passiven setzen sich zusammen aus dem Fremdkapital, den Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen und<br />

dem allfälligen Eigenkapital.<br />

20 Fremdkapital ⇒ HB 4.5.8<br />

200 Laufende Verpflichtungen<br />

Verpflichtungen, die kurzfristig fällig sind oder fällig werden können.<br />

Hinweis: Eine Verpflichtung gilt dann als eingegangen, wenn am 31. Dezember die Lieferung oder Leistung<br />

bestellt ist.<br />

2000 Kreditoren ⇒ HB 4.6.4<br />

Verpflichtungen aus fakturierten Leistungen und Lieferungen.<br />

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für Sozial- und Personalversicherungen werden generell über dieses<br />

Konto verbucht.<br />

- Lieferantenrechnungen (Kreditoren-Sammelkonto)<br />

- Sozialversicherungen AHV/IV/EO/NBU (⇒ AFV11/3)<br />

- Personalversicherungen<br />

- NBU (Nichtbetriebsunfall Besoldung Lehrkräfte)<br />

2001 Depotgelder<br />

Gelder, die in Verwahrung genommen und verwaltet werden und die nach Vereinbarung zurückgefordert werden<br />

können (Kautionen, Auftrag für Grabunterhalt). Die Depotgelder sind zu verzinsen, sofern nichts anderes<br />

vereinbart worden ist.<br />

2003 Entschädigungen an Gemeinwesen<br />

Noch nicht bezahlte Entschädigungen, die im laufenden Rechnungsjahr zu belasten sind (Gegenbuchung:<br />

Kontengruppe 35).<br />

2004 Eigene Beiträge<br />

Noch nicht bezahlte Beiträge, die dem laufenden Rechnungsjahr zu belasten sind (Gegenbuchung:<br />

Kontengruppe 36 oder 56).<br />

2005 Durchlaufende Beiträge<br />

Im laufenden Rechnungsjahr eingegangene, noch nicht weitergegebene Beiträge (Gegenbuchung:<br />

Kontengruppe 37 oder 57).<br />

2006 Kontokorrente<br />

Kontokorrentschulden (ohne Banken) mit anderen Gemeinwesen (z.B. Kirchgemeinden) und Privaten.<br />

2009 Übrige laufende Verpflichtungen<br />

Verpflichtungen, die in den Konten 2000 - 2006 nicht erfasst sind.<br />

"Durchlaufkonto"; Lohnzessionen; Mehrwertsteuer, evtl. unterteilt pro Spezialfinanzierung in Laufende Rechnung<br />

und Investitionsrechnung; Vorauszahlungen;<br />

201 Kurzfristige Schulden<br />

2010 Banken<br />

Bankkontokorrente; Baukredite;<br />

2011 Gemeinwesen<br />

Kurzfristige Darlehensschulden gegenüber andern Gemeinwesen.<br />

2012 Selbständige öffentliche Unternehmungen<br />

Altersheim; Antennen- und Kabelanlage; Elektrizitätsversorgung; Industrielle Betriebe;<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/33<br />

2013 Anlagen des Personals<br />

Personal-Anlagekonten.<br />

2019 Übrige kurzfristige Schulden<br />

Kurzfristige Schulden, die in den Konten 2010 - 2013 nicht enthalten sind.<br />

202 Mittel- und langfristige Schulden<br />

Finanzierung der Bedürfnisse der Investitionsrechnung und des Finanzvermögens.<br />

2020 Hypotheken<br />

Grundpfandgesicherte Darlehensschulden (nur Liegenschaften des Finanzvermögens dürfen hypothekarisch<br />

belastet werden).<br />

2021 Schuldscheine<br />

Durch Schuldanerkennung bestätigte Darlehensschulden (ohne hypothekarische Sicherstellung).<br />

Banken; IHG-Darlehen; Personalvorsorgeeinrichtungen; Private; Versicherungen;<br />

2023 Obligationenanleihen<br />

Ausgabe eigener Obligationen; ESG-Obligationenanleihen;<br />

2029 Übrige mittel- und langfristige Schulden<br />

Mittel- und langfristige Schulden, die nicht in den Konten 2020 - 2023 enthalten sind.<br />

203 Verpflichtungen für Sonderrechnungen ⇒ HB 4.5.4<br />

Verpflichtungen jeglicher Art gegenüber Betrieben mit eigenem Rechnungskreis, eigenen Versicherungs- und<br />

Sparkassen, vom Gemeinwesen verwalteten Stiftungen usw., deren Zahlungsmittelverwaltung durch das<br />

Gemeinwesen erfolgt.<br />

Die Verpflichtungen für Sonderrechnungen sind in der Regel zu verzinsen.<br />

2030 Eigene Anstalten<br />

Verpflichtungen gegenüber eigenen Anstalten und Betrieben mit eigenem Rechnungskreis.<br />

2031 Personalversicherungskassen<br />

Schulden jeglicher Art gegenüber eigenen Personalvorsorgeeinrichtungen.<br />

2032 Sparkassen<br />

Schulden jeglicher Art gegenüber eigenen Sparkassen der Personalvorsorge.<br />

2033 Verwaltete Stiftungen ⇒ HB 4.5.9<br />

Schulden jeglicher Art gegenüber unselbständigen Stiftungen, die vom Gemeinwesen verwaltet werden.<br />

Wertpapiere und andere Geld- oder Kapitalanlagen von Stiftungen werden im Finanzvermögen aktiviert.<br />

Verbuchungen von Einnahmen und Ausgaben ⇒ AFV 11/27.<br />

Legate; Schenkungen; Vermächtnisse; Ertragsüberschüsse aus Basaren, Dorffesten;<br />

2034 Eigenversicherung für Sachschäden<br />

Bestände zur Deckung nicht versicherter Sachschäden. Deren Äufnung erfolgt über die Kontenart 318.<br />

204 Rückstellungen ⇒ HB 4.6.4<br />

Bereits feststehende, in ihrer Höhe und/oder Fälligkeit aber noch nicht in jedem Fall bekannte Verpflichtungen,<br />

deren Berücksichtigung zur Feststellung des Aufwandes oder der Ausgabe am Ende eines Rechnungsjahres<br />

notwendig ist.<br />

Die Rückstellungen werden über jene Aufwandskonten aufgelöst, über die sie entstanden sind.<br />

Hinweis: Eine Verpflichtung gilt dann als eingegangen, wenn am 31. Dezember die Lieferung oder Leistung<br />

bestellt ist.<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/34<br />

2040 Laufende Rechnung<br />

Rückstellungen von Steuerteilungen bei der Veranlagungsgemeinde.<br />

(⇒ AFV 11/36)<br />

2041 Investitionsrechnung<br />

Noch nicht fakturierte Leistungen für angefangene Investitionsprojekte beim Jahresabschluss (ausstehende<br />

Beiträge für angefangene Investitionsprojekte bei Jahresabschluss ⇒ AFV 11/12).<br />

2049 Wertberichtigung auf Guthaben<br />

Steuerguthaben und andere Forderungen, deren Eingang zweifelhaft ist. Der Bestand darf max. 5 % der<br />

Guthaben (Kontengruppe 101) nicht übersteigen. Empfohlen wird jedoch, die Wertberichtigung aufgrund der<br />

Einzelfallbetrachtgung zu berechnen (Abgrenzung von namentlich bekannten Forderungen).<br />

Gegenkonto für Auflösung und Bildung von Wertberichtigungen auf Guthaben:<br />

Konto 990.330 Abschreibungen Finanzvermögen, sofern nicht auf andere Funktionen zuteilbar; Konto 903.330<br />

Wertberichtigung Steuerguthaben;<br />

205 Transitorische Passiven ⇒ HB 4.6.4<br />

2050 Transitorische Passiven<br />

Einnahmen im laufenden Kalenderjahr, die erst im neuen Rechnungsjahr erfolgsmässig abgerechnet werden<br />

(z.B. vorausbezahlte Mietzinse).<br />

Aufwendungen des laufenden Kalenderjahres, die erst im neuen Jahr verausgabt werden (z.B. Marchzins auf<br />

Schulden, wenn der Zins nicht am 31.12. fällig ist). Die Verbuchung erfolgt als Rechnungsabgrenzung vor dem<br />

Jahresabschluss (Gegenbuchung: Aufwand- oder Ertragskonto der Verwaltungsrechnung).<br />

Die transitorischen Passiven werden zu Beginn der neuen Rechnungsperiode aufgelöst und zwar über jene<br />

Aufwand- und Ertragskonten, über die sie entstanden sind.<br />

22 Spezialfinanzierungen ⇒ HB 4.5.5<br />

Spezialfinanzierungen sind zweckgebundene Mittel zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 86 GV).<br />

Spezialfinanzierungen bedürfen einer Grundlage<br />

a) im übergeordneten Recht oder<br />

b) in einem Reglement der Gemeinde.<br />

Das Reglement legt den Zweck der Spezialfinanzierung und die Zuständigkeit zur Bestimmung von Einlagen<br />

und Entnahmen fest.<br />

Spezialfinanzierungen dürfen nicht mit im voraus bestimmten Anteilen der ordentlichen Gemeindesteuern oder<br />

der Liegenschaftssteuern gespeist werden (Art. 87 GV).<br />

228 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen<br />

Verpflichtungskonten für Spezialfinanzierungen sind zu eröffnen, wenn die zweckgebundenen Erträge die<br />

Aufwendungen der Spezialfinanzierung übersteigen. Ertragsüberschüsse sind dem Verpflichtungskonto<br />

gutzuschreiben, Aufwandüberschüsse sind dem Verpflichtungskonto bis zur Höhe des Bestandes zu belasten.<br />

Wenn ein Vorschuss der Gemeinde an eine Spezialfinanzierung besteht, ist dieser vorgängig abzutragen<br />

(Kontengruppe 1280).<br />

Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen sind zu verzinsen. Die Gemeinde kann davon abweichende<br />

Regelungen erlassen, soweit nicht besondere Bestimmungen des übergeordneten Rechts etwas anderes<br />

vorsehen (Art. 86 GV).<br />

2280 Spezialfinanzierungen gestützt auf übergeordnetes Recht<br />

Abwasserentsorgung und ARA (⇒ HB 4.9.2); Abfallentsorgung; Betriebsreservefonds Forst; Schutzraumersatzabgabe;<br />

Übernutzungsfonds Forst; Wasserversorgung (⇒ HB 4.9.2); Wehrdienstersatzabgabe;<br />

Die Spezialfinanzierungen "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" sind wie folgt zu bilanzieren:<br />

Spezialfinanzierung "Wasserversorgung Rechnungsausgleich"<br />

Spezialfinanzierung "Wasserversorgung Werterhalt"<br />

Spezialfinanzierung "Abwasserentsorgung Rechnungsausgleich"<br />

Spezialfinanzierung "Abwasserentsorgung Werterhalt"<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001


<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/35<br />

2281 Spezialfinanzierungen gestützt auf Gemeindereglemente<br />

Darunter fällt die vollständige oder teilweise Zuordnung von Einnahmen an bestimmte Aufgaben. Sie basieren<br />

auf gemeinderechtlichen Grundlagen (Reglemente), welche die Einlagen und Entnahmen nach klaren<br />

Grundsätzen für Voranschlag und Rechnung regeln. Die Zuweisung weiterer Einnahmen ist nicht gestattet.<br />

Billetsteuer; Elektrizitätsversorgung; Fernwärme; Gasversorgung; Gemeinschaftsantennenanlage;<br />

Kabelfernsehanlage; Kabelnetz; Liegenschaften des Finanzvermögens (SF WEU); Parkplatzersatzabgabe;<br />

Planungsmehrwerte;<br />

23 Eigenkapital ⇒ HB 4.5.6/4.5.7<br />

239 Eigenkapital<br />

2390 Eigenkapital<br />

Überschuss der Gesamtaktien über die Verpflichtungen.<br />

Der Abschluss der Laufenden Rechnung ergibt als Resultat den Ertrags- oder Aufwandüberschuss. Dieses<br />

Ergebnis ergibt die Kapitalveränderung und wird in das Konto Eigenkapital übertragen.<br />

Wichtig: Das Konto 2390 Eigenkapital wird nur durch ausgewiesene Ertrags- oder Aufwandüberschüsse der<br />

Laufenden Rechnung verändert!<br />

Anhang zur Jahresrechnung (Zusatz zur Bestandesrechnung) ⇒ HB 4.4.1<br />

In einem Zusatz zur Bestandesrechnung sind folgende Positionen aufzuführen, nicht aber zu verbuchen:<br />

- Eventualverpflichtungen, enthaltend Bürgschaften und andere Sicherheitsleistungen zugunsten Dritter (Art. 96<br />

GV), die vom Eintreten bestimmter Voraussetzungen abhängig sind und festgelegte finanzielle Leistungen zur<br />

Folge haben (z.B. Defizitgarantien, Nachschussverpflichtungen, Verpflichtungsscheine)<br />

- allfällige nichtbilanzierte Leasingverbindlichkeiten<br />

- Brandversicherungswerte der Sachanlagen<br />

- Wiederbeschaffungswerte und Einlagen in die Spezialfinanzierung Wasserversorgung<br />

- Wiederbeschaffungswerte und Einlagen in die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001

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