Kontierungsanleitung, Funktionale Gliederung, Artengliederung ...
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Kapitel 7<br />
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
<strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong><br />
<strong>Artengliederung</strong><br />
Bestandesrechnung<br />
Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Blatt<br />
<strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> 7/1 - 7/10<br />
<strong>Artengliederung</strong> Laufende Rechnung 7/11 - 7/20<br />
Investitionsrechnung 7/21 - 7/26<br />
Bestandesrechnung 7/27 - 7/35<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/1<br />
0 Allgemeine Verwaltung<br />
011 Legislative<br />
Abstimmungen; Abstimmungsunterlagen; Druckkosten, Jahresrechnung und Voranschlag; Grosser<br />
Gemeinderat; Gemeindeversammlung; Geschäftsprüfungskommission; Parteienfinanzierung, Beiträge an<br />
politische Parteien; Resultatprüfungskommission; Rechnungsprüfungsorgan; Revisoren; Revisionskosten,<br />
Honorar für Sachverständige; Stimm- und Wahlmaterial; Stimmenzähler; Urnenlokal; Versammlungslokal;<br />
Wahlen;<br />
012 Exekutive<br />
Allgemeine Ratskosten; Baukommission; Empfänge, Repräsentationsaufwand (Behörden); Entschädigungen,<br />
Löhne, Sitzungsgelder an Behördenmitglieder, sofern nicht aufteilbar auf zutreffende Funktionen; Finanzkommission;<br />
Gemeinderat; Gemeinderatskredit; Informationsveranstaltungen;<br />
029 Allgemeine Verwaltung<br />
Archiv; Bankgebühren; Bankspesen; Bauverwaltung; Betreibungskosten; Datenverarbeitung; EDV-Hard- und<br />
Software, Kauf; EDV- Servicekosten (Verarbeitungskosten); EDV-Software, Änderungskosten; EDV-Software,<br />
Lizenzabgaben; EDV-Unterhaltskosten; Finanzverwaltung; Gemeindekasse; Gemeindeschreiberei;<br />
Gemeindeweibel; Haftpflichtversicherungsprämien; Hundemarken; Jahresbeiträge, sofern nicht aufteilbar auf<br />
zutreffende Funktionen; Inserate für Personalwerbung; Kantonale Planungsgruppe, Beitrag; Mahngebühren;<br />
Porti; Postkontogebühren; Provision für Steuerinkasso und Servicekosten an Kanton; Provision für<br />
Steuerregisterführung von Kirchgemeinden; Quellensteuern, Bezugsprovision; Reisechecks REKA für das<br />
Personal; Schatzungskommission; Sicherheitsdelegierter, sofern nicht unter Funktion 113 "Gemeindepolizei"<br />
erfasst; Steuererklärungen ausfüllen; Steuerinkasso-Servicekosten; Steuerkommission; Steuerregisterführung,<br />
Provision Kirchgemeinden; Steuerveranlagung, Provision Kanton; Steuerverwaltung; Steuerwesen,<br />
Gebührenertrag für Auszüge; Verwaltungskostenbeitrag an AHV-Zweigstelle, sofern nicht unter Funktion 500<br />
"AHV-Zweigstelle" erfasst; Volkszählung; Weibel;<br />
030 Leistungen für Pensionierte<br />
Rücktrittsentschädigungen; Ruhegehälter; Teuerungsausgleich;<br />
090 Verwaltungsliegenschaften<br />
(091 - 099 frei für weitere Funktionen)<br />
Gemeindesaalanlage; Hauswartstelle, sofern nicht auf andere Funktionen zuteilbar; Liegenschaften,<br />
Verwaltungsvermögen, sofern nicht auf andere Funktionen zuteilbar; Mehrzweckgebäude;<br />
1 Öffentliche Sicherheit<br />
100 Mass und Gewicht<br />
Beiträge an Kanton, Neuvermessung; Geometer; Grundbuchvermessung; Katasterwesen; Marchsteine;<br />
Messwesen; Nachführung Vermessungswerk; Neuvermessung, Grundeigentümerbeiträge; Vermessungswerk;<br />
Waagen, öffentliche;<br />
101 Übrige Rechtspflege<br />
Abschriften, letztwillige Verfügungen; Amtsvormundschaft; Aufenthaltsbewilligungen; Ausverkaufsbewilligungen;<br />
Ausverkaufswesen; Auszüge aus dem Bürgerregister; Baubewilligungen, Gebührenaufwand und<br />
Gebührenertrag; Baupolizei, Gebührenaufwand und Gebührenertrag; Bescheinigungen, letztwillige Verfügungen;<br />
Bewilligungsgebühren; Einbürgerungsgebühren; Einwohnerkontrolle; Gewerbepatente; Gewerbepolizeiliche<br />
Bewilligungen; Giftscheine, Hausierpatente; Hausierwesen; Heimatscheine, Gebührenaufwand und<br />
Gebührenertrag; Identitätskarten; Leumundszeugnisse; Letztwillige Verfügungen; Lotto, Gebührenertrag für<br />
Empfehlungen von Gesuchen; Marktgebühren; Marktwesen; Mietamt; Nachschlagungen;<br />
Niederlassungsgebühren; Ortspolizeiwesen, Gebührenertrag; Passempfehlung, Passerneuerung; Patentwesen;<br />
Patentzusicherungen, Gebührenertrag für Mitberichte zu Gesuchen; Plakatanschläge, Konzessionsertrag;<br />
Plangenehmigungen; Reklamebewilligung, Gebührenertrag für Begutachtung; Siegelungsgebühren;<br />
Tanzbewilligungen; Tombola, Gebührenertrag für Empfehlung von Gesuchen; Vormundschaften,<br />
Gebührenaufwand und Gebührenertrag; Vormundschaftskommission; Vormundschaftswesen;<br />
Waffenerwerbsschein, Gebührenertrag für Begutachtung; Zivilstandsamt;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/2<br />
113 Gemeindepolizei<br />
Arrestierungskosten; Bussen, sofern nicht unter Funktion 621 "Parkplatz" erfasst; Dienstleistungen zu Gunsten<br />
Dritter; Fundbüro; Gemeindepolizei; Sicherheitsdelegierter, sofern nicht unter Funktion 029 "Allg. Verwaltung"<br />
erfasst; Verkehrsdienst; Weibel als Gemeindepolizist;<br />
120 Rechtsprechung<br />
Arbeitsgericht; Gerichtskosten, sofern nicht auf andere Funktionen zuteilbar;<br />
140 Wehrdienst<br />
Brandverhütung; Feueraufseher; Feuerschauer; Feuerwehr; Feuerwehrkommission; Feuerwehrkurse;<br />
Feuerwehrsteuern; Feuerwehrübungen und -einsätze; Ölwehr; Rückerstattungen Dritter für Einsätze;<br />
Wehrdienstersatzabgabe; Wehrdienstkommission; Wehrdienstkurse; Wehrdienstübungen und -einsätze;<br />
151 Militär<br />
Ehrensold bei Entlassungen; Einquartierungen; Entlassung aus der Wehrpflicht; Entlassungsfeier;<br />
Entschädigung des Bundes für Truppenunterkunft; Pferdestellung; Quartiermeister; Schiessanlagen, Militär;<br />
Schützenhäuser; Truppenunterkunft, Betriebskosten; Truppenunterkunft, Entschädigung des Bundes;<br />
Truppenunterkunft, Unterhalt der Anlagen; Unterhalt Truppenunterkunft;<br />
160 Zivilschutz<br />
Einlagen in Spezialfinanzierung Schutzraumersatzabgabe; Entnahmen aus Spezialfinanzierung<br />
Schutzraumersatzabgabe; Kompetenzzentrum, Beitrag; KSD-Anlagen, koordinierter Sanitätsdienst; KSD-<br />
Anlagen, Investitionsbeitrag koordinierter Sanitätsdienst; Schutzräume; Schutzraumersatzabgabe;<br />
Zivilschutzbauten; Zivilschutzkommission; Zivilschutzkurse; Zivilschutzübungen und -einsätze;<br />
161 Übrige zivile Landesverteidigung<br />
Einsatzkostenversicherung; Gemeindeführungsorganisation, Katastrophenorganisation; Kriegswirtschaft;<br />
Pflichtlagerhaltung;<br />
2 Bildung<br />
200 Kindergarten<br />
Beiträge an andere Gemeinden; Beiträge von anderen Gemeinden; Gemeindeanteil Lastenausgleich<br />
Lehrergehälter Kindergarten; Kindergartenkommission; Kindergartenliegenschaften, sofern auf Funktion 200<br />
zuteilbar; Schulbetrieb; Schülertransporte; Schulgelder zu Lasten und zu Gunsten der Gemeinde;<br />
Transportkosten von Schülern;<br />
210 Primarstufe (1. – 6. Schuljahr)<br />
1. - 6. Schuljahr; Beiträge an andere Gemeinden; Beiträge von anderen Gemeinden; Beitrag der IV an<br />
Legasthenieunterricht; Freiwilliger Schulsport, sofern nicht unter Funktion 219 "Nicht Aufteilbares,<br />
Volksschule" erfasst; Gemeindeanteil Lastenausgleich Lehrergehälter Primarstufe; Kleinklassen A, B, D;<br />
Legasthenieunterricht; Musikunterricht durch eigene Schule; Primarschulkommission; Schulbetrieb;<br />
Schülertransporte; Schulgelder zu Lasten und zu Gunsten der Gemeinde; Sprachheilunterricht;<br />
Transportkosten von Schülern;<br />
212 Sekundarstufe 1 (7. – 9. Schuljahr, Real- und Sekundarschule)<br />
7. - 9. Schuljahr; Beiträge an andere Gemeinden; Beiträge von anderen Gemeinden; Freiwilliger Schulsport,<br />
sofern nicht unter Funktion 219 "Nicht Aufteilbares, Volksschule" erfasst; Gemeindeanteil Lastenausgleich<br />
Lehrergehälter Sekundarstufe; Gymnasiale Klassen innerhalb der Schulpflicht; Hauswirtschaftsunterricht;<br />
Kleinklassen A, B; Musikunterricht durch eigene Schule; Quarta; Realschule; Schulbetrieb; Schülertransporte;<br />
Schulgelder zu Lasten und zu Gunsten der Gemeinde; Sekundarschule; Sekundarschulkommission;<br />
Transportkosten von Schülern; Untergymnasium;<br />
213 10. Schuljahr<br />
Anschlussklassen für höhere Mittelschulen; Berufswahlklassen; WBK; Weiterbildungsklassen; Werkklassen;<br />
Trägerschaft eigene und/oder andere Gemeinde;<br />
214 Musikschulen<br />
Musikunterricht durch Gemeindeverbände, Private oder private Vereine; Konservatorium;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/3<br />
217 Schulliegenschaften<br />
Kindergarten nur sofern nicht zuteilbar auf Funktion 200 "Kindergarten"; Primarstufe; Sekundarstufe 1;<br />
219 Nicht Aufteilbares, Volksschule, Tagesschule<br />
Sammelfunktion für nicht aufteilbaren Aufwand und Ertrag der Funktionen 210 - 214.<br />
Nach Bedarf kann der ganze Bereich der Volksschule (Ausnahme Funktion 217) in der Sammelfunktion 219<br />
erfasst werden. Damit wird den unterschiedlichen Regelungen in den Gemeinden Rechnung getragen.<br />
Freiwilliger Schulsport, sofern nicht zuteilbar auf Funktionen 210 "Primarstufe" und 212 "Sekundarstufe 1";<br />
Schulbibliothek, sofern nicht zuteilbar auf Funktionen 210 "Primarstufe" und 212 "Sekundarstufe 1";<br />
Schülerferienversorgung; Schülerfürsorge; Schülerhort; Schülerspeisung; Schülertransporte, sofern nicht<br />
zuteilbar auf Funktionen 200 "Kindergarten", 210 "Primarstufe" und 212 "Sekundarstufe 1";<br />
Schülerunfallversicherungen, sofern nicht zuteilbar auf Funktionen 200 "Kindergarten", 210 "Primarstufe" und<br />
212 "Sekundarstufe 1"; Schulveranstaltungen, allgemein; Tagesschulen;<br />
220 Sonderschulen<br />
Heilpädagogische Sonderschulen; Kleinklassen C;<br />
230 Land- und forstwirtschaftliche Berufe<br />
Forstwirtschaftliche Berufsschulen; Landwirtschaftliche Schulen;<br />
231 Industriell-gewerbliche Berufe<br />
Gewerbeschulen; Industriell-gewerbliche Berufsschulen;<br />
232 Kaufmännische Berufe<br />
Kaufmännische Berufsschulen;<br />
233 Pflege- und Sozialberufe<br />
Pflegeberufsschulen; Sozialberufsschulen;<br />
239 Übriges berufliches Bildungswesen<br />
Konservatorien, Berufsausbildung; Lehrlingsheime;<br />
240 Seminarien<br />
Ausbildung Lehrkräfte;<br />
250 Gymnasien<br />
259 Andere allgemeinbildende Schulen<br />
Diplommittelschulen;<br />
260 Ingenieurschulen<br />
Ingenieurschulen; Technikum;<br />
261 Wirtschaftsschulen<br />
Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule; Wirtschaftsschulen, höhere Berufsbildung;<br />
262 Landwirtschaftliche Techniken<br />
290 Verwaltung<br />
Schuldirektionen der Städte; Schulkonkordate; Schulsekretariat, sofern nicht zuteilbar auf Funktionen 200<br />
"Kindergarten", 210 "Primarstufe" und 212 "Sekundarstufe 1";<br />
291 Berufsberatung<br />
292 Erwachsenenbildung<br />
Volkshochschule; Weiterbildungskurse, Erwachsenenbildung;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/4<br />
3 Kultur und Freizeit<br />
300 Bibliothek<br />
Bibliotheken; separate Schulbibliotheken sind unter den entsprechenden Schulstufen oder in der Funktion 219<br />
"Nicht Aufteilbares, Volksschule" zu erfassen;<br />
301 Museen<br />
Anschaffung von Kunstgegenständen;<br />
302 Theater, Konzerte<br />
Gesangsvereine; Konzerte; Musikgesellschaften; Theatergruppen;<br />
309 Übrige Kulturförderung<br />
Anschaffung von Kunstgegenständen; Beflaggung; Bundesfeier; Dorfbeflaggung; Dorfchronik; Dorfkultur,<br />
-geschichte, -chronist; Dorfschmuck; Gemeindepartnerschaft, Besuche, Empfänge, Ausbildung;<br />
Jungbürgerfeier; Regionale Kulturkonferenz;<br />
310 Denkmalpflege und Heimatschutz<br />
Ortsbildschutz;<br />
320 Massenmedien<br />
Amtsanzeiger; Dorfzeitung; Herausgabe von Zeitschriften; Internet; Lokalblatt;<br />
321 Antennen- und Kabelanlagen<br />
Gemeinschaftsantennenanlage; Kabelfernsehanlage; Kabelnetz; Signalgebühren; Urheberrechtsgebühren;<br />
330 Parkanlagen und Wanderwege<br />
Gartenanlagen; Grünanlagen; Öffentliche Brunnen; Parkanlagen; Ruhebänke; Ufergestaltung; Uferwege;<br />
Uferzonen; Wanderwege;<br />
340 Sport<br />
(341 - 349 frei für weitere Funktionen)<br />
Bootshafen; Bojenfelder; Eisbahn; Fussballplatz; Hafenanlage; Hallenbad; Kunsteisbahn; Schiessvereine;<br />
Schwimmbad; Sportanlagen, sofern nicht Schulsport; Sportvereine; Tennisplatz; Turnvereine; Vita-Parcours;<br />
350 Übrige Freizeitgestaltung<br />
(351 - 359 frei für weitere Funktionen)<br />
Altersausflug; Ferienheim; Ferienpass; Freizeitgestaltung; Kadetten; Kinderspielplätze; Ludothek; Spielplätze;<br />
390 Kirchengut<br />
(391 - 399 frei für weitere Funktionen)<br />
Beiträge an Kirchgemeinden; Kirchengut;<br />
4 Gesundheit<br />
400 Spitäler<br />
Bezirksspitäler; Öffentliche und gemeinnützige Krankenanstalten; Regionalspitäler;<br />
410 Kranken - und Pflegeheime<br />
440 Spitex/Krankenpflege<br />
Geburtshilfe; Gemeindekrankenschwester; Hebamme; Krankenpflege, ambulante; Samaritervereine; Spitex<br />
Krankenpflege;<br />
450 Krankheitsbekämpfung<br />
Abstinentenbund; Alkoholfürsorge; Bekämpfung des Alkohol- und Drogenmissbrauchs; Beratungs- und<br />
Behandlungsdienste (Krankheit); Blaukreuzverein; Drogenmissbrauch und -bekämpfung; Gemeinnützige<br />
Organisationen im Bereiche der Gesundheit, Mitgliederbeiträge; Heilsarmee; Impfaktionen für Erwachsene;<br />
Rheumaliga; Sozialmedizinische Dienste; Verband bernischer Fürsorgestellen, Beiträge;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/5<br />
460 Schulärztliche Pflege<br />
Impfaktionen für Schüler und Lehrkräfte; Schirmbildaktionen für Schüler und Lehrkräfte; Schularzt;<br />
461 Schulzahnärztliche Pflege<br />
Besoldungskosten Schulzahnpflegeleiter; Behandlungskosten, Schulzahnpflege; Kontrollhefte und<br />
Kontrollkarten; Schulzahnarzt; Untersuchungskosten; Vorbeugungsmassnahmen;<br />
470 Lebensmittelkontrolle<br />
Bewilligung für Fleischverkauf; Fleischschau; Lebensmittelkontrollen; Milchkontrollen; Ortsexperte;<br />
Pilzkontrolle; Trinkwasserkontrolle; Wasseruntersuchungen;<br />
490 Übriges Gesundheitswesen<br />
Ärztlicher Notfalldienst; Desinfektionen; Gesundheitskommission;<br />
5 Soziale Wohlfahrt<br />
500 AHV-Zweigstelle<br />
Besoldungskosten; Betriebsbeiträge an andere Gemeinwesen; übrige Betriebskosten;<br />
Verwaltungskostenbeitrag an AHV-Zweigstelle;<br />
501 Gemeindeanteil am Beitrag des Kantons für die AHV<br />
Gemeindeanteil Lastenausgleich AHV;<br />
510 Gemeindeanteil am Beitrag des Kantons für die IV<br />
Gemeindeanteil Lastenausgleich IV;<br />
520 Krankenversicherung<br />
Lastenausgleich "Krankenversicherung", Beitrag; Rückerstattungen des Kantons für bevorschusste<br />
Krankenversicherungsprämien an Private gemäss Krankenversicherungsgesetz; Vorschüsse<br />
Krankenversicherungsprämien an Private gemäss Krankenversicherungsgesetz;<br />
530 Ergänzungsleistungen der AHV, IV; Sonstiges<br />
Gemeindeanteil Lastenausgleich EL;<br />
540 Jugendschutz<br />
Beratungs- und Behandlungsdienste; Jungendschutz, -fürsorge und -beratung; Mütterberatung;<br />
Pflegekinderaufsicht; Säuglingsfürsorge;<br />
541 Kinderheime und -krippen, Waisenhäuser<br />
(542 - 549 frei für weitere Funktionen)<br />
550 Invalidität<br />
Blindenheime; Blindenfürsorgeverein; Gebrechliche; Invalidität; Taubstumme;<br />
560 Sozialer Wohnungsbau<br />
Alterswohnungen; Mietzinszuschüsse, sozialer Wohnungsbau;<br />
570 Altersheime<br />
(571 - 579 frei für weitere Funktionen)<br />
Altersheime; Alterssiedlungen; Tagesheime für Betagte;<br />
580 Sozialhilfe<br />
Leistungen an Dritte; Rückerstattungen Dritter; Rückerstattungen von Vorschussleistungen an Arbeitslose;<br />
Vorschussleistungen an Arbeitslose;<br />
581 Zuschüsse an minderbemittelte Personen<br />
Rückerstattungen Dritter; Zuschüsse gemäss Dekret;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/6<br />
582 Weitere Wohlfahrts-, Vor- und Fürsorgeeinrichtungen<br />
Altersvereine; Bedürftige, allgemeine Fürsorge; Beiträge an private Haushalte und Institutionen;<br />
Beratungsstellen der allgemeinen Fürsorge; Birnel-Verbilligungsaktion; Ehe- und Familienberatungsstellen;<br />
Familienfürsorge, bern. Verein; Familienschutz; Frauenbund; Gemeinnützige Frauenvereine; Gemeinnützige<br />
Organisationen, Vereine, Stiftungen usw.; Mahlzeitendienst; Patronatsvereine der allgemeinen Fürsorge; Pro<br />
Infirmis; Pro Juventute; Pro Senectute; Schutzaufsicht, bern. Verein; Verbilligungsaktionen;<br />
Vorsorgeeinrichtungen der sozialen Wohlfahrt; Weihnachtsbescherungen für Heiminsassen, Fürsorge;<br />
Weihnachtsbescherungen an Minderbemittelte; Winterhilfe; Wohlfahrtseinrichtungen;<br />
583 Asylwesen<br />
Asylbewerber/innen; Flüchtlingswesen;<br />
584 Dem Lastenausgleich unterliegende Personalkosten Sozialarbeiter<br />
Personalkosten für Sozialarbeiter/innen (Lastenausgleich Fürsorge); Regionale Sozialdienste;<br />
Weiterbildungskurse für Sozialarbeiter;<br />
585 Inkassohilfe und Bevorschussungen von Unterhaltsbeiträgen für Kinder<br />
Alimentenbevorschussung; Betreibungskosten; Inkassohilfe; Rückerstattungen der Zahlungspflichtigen;<br />
587 Lastenausgleich<br />
Gemeindeanteil Lastenausgleich Fürsorge; Rückerstattung Lastenausgleich Fürsorge;<br />
588 Arbeitslosenfürsorge<br />
Arbeitsamt; Arbeitslosenfürsorge (ohne Vorschüsse); Beiträge der Arbeitslosenversicherung;<br />
Beschäftigungsprogramme; Krisenhilfe für Arbeitslose; Stellenvermittlung für Arbeitslose;<br />
589 Sozialbehörden, Sekretariat<br />
Fürsorgekommission; Fürsorgesekretariat; nicht lastenausgleichsberechtigte Aufwendungen Sozialbehörden;<br />
Sozialdienste, sofern nicht lastenausgleichsberechtigt;<br />
590 Hilfsaktionen im Inland<br />
Entwicklungshilfe; Katastrophenhilfe an andere Gemeinden; Patenschaften für andere Gemeinden;<br />
Patenschaften von Gemeinden; Unwetterschäden, Beiträge an Gemeinden;<br />
591 Hilfsaktionen im Ausland<br />
Entwicklungshilfe, Gemeindepartnerschaft; Entwicklungshilfe allgemein; HEKS, Helvetas, IKRK, andere<br />
anerkannte Organisationen, Beiträge; Katastrophenhilfe; Patenschaften; Unwetterschäden, Beträge;<br />
6 Verkehr<br />
610 Kantonsstrassen<br />
Staatsstrassen, Aufwand und Ertrag sofern zuteilbar;<br />
620 Gemeindestrassennetz<br />
Absperrmaterial Strassenwesen; Beiträge des Kantons für Unterhalt, Strassen und Beleuchtung; Beleuchtung<br />
von Strassen und öffentlichen Anlagen; Brücken; Gemeinwerk, sofern nicht unter Funktion 904 "Fakultative<br />
Steuern und Abgaben" erfasst; Hausnummern; Loskaufsumme; Schneeräumung; Signalisationstafeln Strassen;<br />
Staubfreimachung von Strassen; Strassentafeln; Streusalz; Trottoire; Verkehrssignale; Werkhof; Winterdienst<br />
auf Strassen;<br />
621 Parkplätze<br />
(622 - 629 frei für weitere Funktionen)<br />
Parkbussen, sofern nicht unter Funktion 113 "Gemeindepolizei" erfasst; Parkplätze; Parkplatzgebühren;<br />
Parkuhren;<br />
630 Privatstrassen<br />
Beiträge an Dritte;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/7<br />
640 Bundesbahn<br />
SBB-Linien, Beiträge; SBB-Parkplätze, Benützung;<br />
650 Regionalverkehrsbetriebe<br />
Bahnen; Privatbahnen; Regionaler Busverkehr; Regionalverkehr;<br />
651 Nahverkehrsbetriebe<br />
Innerkommunaler Busverkehr; Innerkommunale Verkehrsbetriebe;<br />
652 Seil- und Bergbahnen<br />
660 Schiffahrt<br />
670 Luftfahrt<br />
Flugplatz;<br />
690 Übriger Verkehr<br />
Fahrradschilder, Gratisabgabe; Gemeindeanteil Lastenausgleich öffentlicher Verkehr; Generalabonnemente;<br />
Generalabonnemente, Beiträge Dritter für Benützung; Verkehrsplanung;<br />
7 Umwelt und Raumordnung<br />
700 Wasserversorgung<br />
Beiträge des Kantons, Subventionen; Hydrantennetz; Löschgebühren, einmalige und wiederkehrende;<br />
Wasseranschlussgebühren; Wasserfonds, Beitrag an den Kanton; Wasserverkauf; Wasserversorgung;<br />
701 Wasserwerk<br />
710 Abwasserentsorgung<br />
Abwasserfonds, Beitrag an den Kanton; Abwasserbenützungsgebühren; Abwassereinkaufsgebühren;<br />
Abwasserentsorgungswesen; Beiträge an Abwasserreinigungsanlagen (Anlagen Dritter); Beiträge des Kantons,<br />
Subventionen; Gewässerschutz;<br />
711 Abwasserreinigungsanlage<br />
Abwasserreinigungsanlagen (gemeindeeigene ARA);<br />
720 Abfallentsorgung<br />
Abfallfonds, Beitrag an den Kanton; Ablagerungsplätze; Altölsammelstelle; Altpapierabfuhr, Beiträge an<br />
Schulen; Altpapierabfuhr, Entsorgung durch Dritte; Deponiegebühren; Deponien; Glasabfuhr; Häckseldienste;<br />
Kehrichtabfuhr; Kompostieranlagen und -plätze; Sammelstellen; Sondermüll; Tierkörperbeseitigung, Übertrag<br />
Nettoaufwand aus Funktion 781 "Tierkörperbeseitigung";<br />
721 Abfallverbrennungsanlage<br />
730 Schlachthof<br />
740 Friedhof und Bestattung<br />
Abdankungsgebäude; Bestattungswesen; Friedhofunterhalt; Grabgebühren;<br />
750 Gewässerverbauungen<br />
Bachverbauungen; Beiträge Schwellengemeinde; Gewässerunterhalt; Gewässerverbauungen; Schwellentelle,<br />
sofern nicht unter Funktion 904 "Fakultative Steuern und Abgaben" erfasst; Uferverbauungen; Uferschutz;<br />
760 Lawinenschutz<br />
770 Naturschutz<br />
Naturschutz; Ökologische Ausgleichsmassnahmen;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/8<br />
780 Öffentliche Toiletten<br />
Bedürfnisanstalten; Hundetoiletten; Robidog;<br />
781 Tierkörperbeseitigung<br />
Diese Funktion ist nur dann zu führen, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist (Sammelstelle<br />
für mehrere Gemeinden). Der Nettoaufwand ist der Funktion "Abfallentsorgung" zu belasten.<br />
In allen anderen Fällen sind die Kosten/Erträge der Tierkörperbeseitigung direkt in der Funktion 720<br />
"Abfallentsorgung" zu belasten bzw. gutzuschreiben.<br />
789 Übrige Immissionen<br />
Lärmbekämpfung; Lufthygiene; Ölfeuerungskontrolle; Rauchgaskontrolle; Umweltschutz;<br />
790 Raumplanung<br />
Ortsplanung; Planungsausgaben; Planungsgutachten; Planungskommission; Planungsmehrwerte gemäss<br />
Baugesetz (Art. 142); Raumplanung; Regionalplanung; Richtpläne;<br />
791 Entwicklungskonzepte<br />
Regionale Wirtschaftsförderung;<br />
792 Allgemeiner Wohnungsbau<br />
8 Volkswirtschaft<br />
800 Landwirtschaft<br />
Ackerbauleiter; Anbauprämien; Ausmerzaktionen; Betriebsverbesserungen; Betriebszählung;<br />
Bodenverbesserungen; Einkommenszuschüsse Landwirtschaft; Familienzulagen in der Landwirtschaft;<br />
Feldmauser; Flächenbeiträge; Güterzusammenlegungen; Hagelabwehr; Mäusefangprämien; Meliorationen;<br />
Pflanzenbau; Schädlingsbekämpfung; Soziale Massnahmen; Tierhaltung; Tierseuchenbekämpfung;<br />
Tierseuchenkasse; Viehinspektor; Viehschauen und -märkte;<br />
810 Forstverwaltung<br />
Sammelfunktion "Forstwirtschaft" bei kleinen Forstbetrieben.<br />
811 Kulturen, Pflegemassnahmen<br />
812 Holzernte<br />
813 Strassen- und Wegunterhalt<br />
814 Unterhalt von Schutzbauten und Entwässerungen<br />
815 Nebennutzungen<br />
816 Nebenbetriebe<br />
817 Forstwirtschaftliche Investitionen<br />
818 Nichtbetrieb<br />
819 Gemeinwirtschaftliche Forstleistungen<br />
820 Jagd und Fischerei<br />
830 Tourismus<br />
Fremdenverkehr; Kurtaxe, sofern nicht unter Funktion 904 "Fakultative Steuern und Abgaben" erfasst;<br />
Kurverein; Tourismus; Tourismusförderungsabgabe, sofern nicht unter Funktion 904 "Fakultative Steuern und<br />
Abgaben" erfasst; Touristische Anlagen; Verkehrsverein;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/9<br />
840 Industrie, Gewerbe, Handel<br />
Ausstellungen und Messen - Industrie, Gewerbe, Handel;<br />
850 Banken<br />
Provision auf Garantiekapital; Regionalbanken;<br />
860 Elektrizität<br />
Elektrizitätversorgung; Provision EW (z.B. BKW); Energie, Ankauf von Gemeindeverbänden und privaten<br />
Institutionen; Stromanschlussgebühren; Stromverkauf;<br />
861 Gas<br />
Gaskauf, von Dritten; Gasanschlussgebühren; Gasverkauf; Gasversorgung;<br />
862 Fernwärme<br />
869 Übrige Energie<br />
Alternativenergien; Energie, Verschiedenes;<br />
870 Sonstige gewerbliche Betriebe<br />
(871 - 879 frei für weitere Funktionen)<br />
Kiesgrube; Kühlfachanlage; Sägewerk; Trocknungsanlage;<br />
9 Finanzen und Steuern<br />
900 Obligatorische periodische Steuern<br />
Einkommenssteuern natürliche Personen; Gemeindesteuerteilungen zu Gunsten wie zu Lasten der Gemeinde;<br />
Gewinnsteuern juristische Personen; Holdingsteuern; Kapitalsteuern juristische Personen; Pauschale<br />
Steueranrechnungen; Quellensteuern; Rückstellungen für Gemeindesteuerteilungen (Gegenkonto 2040);<br />
Steuererlasse; Veränderung Vorjahre (Staatskasse); Vermögenssteuern natürliche Personen;<br />
901 Obligatorische aperiodische Steuern<br />
Grundstückgewinnsteuern; Nachsteuern und Bussen; Lotteriegewinnsteuern; Sonderveranlagung;<br />
902 Liegenschaftssteuern<br />
Liegenschaftssteuern;<br />
903 Steuerabschreibungen<br />
Abschreibungen von Steuern aus Verlusten; Eingang abgeschriebener Steuern periodisch und aperiodisch;<br />
Uneinbringliche Steuern; Wertberichtigung gefährdete Steuerguthaben;<br />
904 Fakultative Steuern und Abgaben<br />
Billettsteuer; Gemeinwerk, sofern nicht unter Funktion 620 "Gemeindestrassennetz" erfasst; Hundetaxe;<br />
Kurtaxe, sofern nicht unter Funktion 830 "Tourismus" erfasst; Tourismusförderungsabgabe, sofern nicht unter<br />
Funktion 830 "Tourismus" erfasst; Schwellentelle, sofern nicht unter Funktion 750 "Gewässerverbauungen"<br />
erfasst;<br />
920 Finanzausgleich<br />
Ausgleichsleistungen (Aufwand für Gemeinde); Zuschüsse (Ertrag für Gemeinde); Zahlungen gemäss<br />
Sonderfallregelung (Aufwand für Gemeinde); Differenzzahlungen gemäss Sonderfallregelung (Ertrag für<br />
Gemeinde);<br />
930 Anteile an kantonalen Steuern und Abgaben<br />
Erbschaftssteuern; Jagdpatentgebühren; Klein- und Mittelhandelspatentgebühren; Sanierungsbeitrag an den<br />
Kanton; Schenkungssteuern;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Verwaltungsrechnung, <strong>Funktionale</strong> <strong>Gliederung</strong> Blatt 7/10<br />
940 Zinsen<br />
Aktivzinsen auf Anlagen des Finanzvermögens; Aktivzinsen auf flüssigen Mitteln und Guthaben; Aktivzinsen auf<br />
Beteiligungen des Finanzvermögens; Baukredite, Zinsen und Kommission; Beitrag IHG für Zinsaufwand;<br />
Beteiligungserträge des Finanzvermögens; IHG, Beitrag für Zinsaufwand; Passivzinsen auf kurzfristigen<br />
Schulden; Passivzinsen auf mittel- und langfristigen Schulden; Passivzinsen auf Sonderrechnungen; Steuern,<br />
Vergütungszinsen; Steuern, Verzugszinsen; Wertschriftenerträge Finanzvermögen;<br />
941 Emissionskosten<br />
Agio; Anleihensspesen; Brokerprovisionen; Disagio; Emissionskosten bei eigenen Anleihen;<br />
Vermittlungskosten;<br />
942 Liegenschaften des Finanzvermögens<br />
Abschreibungen, wenn Wertverminderungen oder Verluste eingetreten sind (Art. 81 GV); Baurechtszinse;<br />
Buchgewinne; Erschliessungskosten; Erstellung; Interne Verrechnung Personal- und übriger Aufwand; Kauf;<br />
Mietzinse; Pachtzinse; Renovation; Rückerstattungen von Raumnebenkosten; Rückstellungen<br />
betriebsnotwendiger Unterhalt; Übertrag von der Investitionsrechnung ins Finanzvermögen, Zugang und Abgang;<br />
Umbau; Zinsen, interne Verrechnung auf investiertem Kapital; Verkauf;<br />
943 Gutsbetriebe<br />
Gutsbetriebe; Rebgut; Detail analog Funktion 942 "Liegenschaften des Finanzvermögens";<br />
944 Burgergut<br />
Beiträge an Burgergemeinden; Beiträge von Burgergemeinden; Burgergut;<br />
990 Abschreibungen<br />
Abschreibungen, Bilanzfehlbetrag; Abschreibungen, Finanzvermögen, sofern nicht auf Funktion zuteilbar;<br />
Abschreibungen, Verwaltungsvermögen, harmonisierte; Abschreibungen, Verwaltungsvermögen, übrige;<br />
Abschreibungen Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens, wenn Wertverminderungen oder<br />
Verluste eingetreten sind; Bildung und Auflösung von Wertberichtigungen auf Guthaben, sofern nicht in anderen<br />
Funktionen erfasst (Steuern Funktion 903 "Steuerabschreibungen");<br />
995 Neutrale Aufwendungen und Erträge<br />
Buchgewinne auf Finanzvermögen (ohne Liegenschaften); Einlösung von Bürgschaftsverpflichtungen, sofern<br />
nicht auf Funktion zuteilbar; Nicht auf Funktionen zuteilbare Aufwendungen und Erträge; Schenkungen ohne<br />
Zweckbestimmung;<br />
999 Abschluss<br />
Laufende Rechnung: Aufwandüberschuss; Ertragsüberschuss; (⇒ AFV 1/3)<br />
Investitionsrechnung: Aktiverierungen von Ausgaben; Passivierungen von Einnahmen;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/11<br />
3 Aufwand<br />
30 Personalaufwand<br />
300 Personalaufwand der Behörden und Kommissionen<br />
Entschädigungen, Löhne, Sitzungsgelder an Behördenmitglieder und Kommissionen;<br />
301 Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals<br />
Ackerbauleiter, Entschädigungen; Arbeitsprämien für Lehrlinge; Feldmauserprämien; Feuerschauer; Löhne<br />
Verwaltungs- und Betriebspersonal; Viehinspektor, Entschädigung; Wehrdienstübungen und -einsätze, Sold;<br />
Zivilschutzübungen und -einsätze, Sold;<br />
302 Löhne der Lehrkräfte<br />
Entschädigung für Spezialfunktionen; Schulleiter; Schulsport; Stellvertreter;<br />
303 Sozialversicherungsbeiträge<br />
AHV-, IV-, EO- und ALV-Arbeitgeberbeiträge; FAK, Beiträge des Arbeitgebers; Sozialversicherungsbeiträge,<br />
Arbeitgeberbeiträge; Verwaltungskostenbeitrag an AHV-Zweigstelle, als Arbeitgeber;<br />
304 Personalversicherungsbeiträge<br />
Arbeitgeberbeiträge;<br />
305 Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge<br />
Arbeitgeberbeiträge; Krankentaggeldversicherung; Krankenversicherung; Nichtbetriebsunfall-<br />
Versicherungsprämien (NBU); Suva-Prämien; Unfallversicherungsbeiträge;<br />
306 Dienstkleider, Wohnungs- und Verpflegungszulagen<br />
Dienstkleider; Kleiderentschädigung; Naturalleistungen an Personal; Schutzkleider; Uniformen;<br />
Verpflegungszulagen an Personal; Wohnungszulagen an Personal;<br />
307 Rentenleistungen<br />
Leistungen für Pensionierte; Rücktrittsentschädigungen; Ruhegehälter; Teuerungsausgleich;<br />
308 Entschädigungen für temporäre Arbeitskräfte<br />
Aushilfeentschädigungen; Temporäre Arbeitskräfte;<br />
309 Übriger Personalaufwand<br />
Abschiedsgeschenke Personal; Anwerbung Personal; Ausbildungskosten für das Personal; Geschenke an das<br />
Personal; Inserate für Personalwerbung; Kurse, Personalschulung; Kurskosten Wehrdienste, Zivilschutz;<br />
Lehrlingsausbildung; Personalanlässe, Personalausflüge; Personalweiterbildung; Reisechecks REKA für das<br />
Personal; Reisespesenvergütung für Stellenbewerber; Stelleninserate; Weiterbildung Lehrkräfte;<br />
31 Sachaufwand<br />
310 Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen<br />
Abonnemente, Zeitungen; Abstimmungsunterlagen; Amtliche Publikationen, Inserate (ohne Personal);<br />
Arbeitsmaterialien für Schulen; Briefpapier; Buchbinderarbeiten; Bücher; Büromaterial; Chemikalien für<br />
Schulunterricht; Couverts; Demonstrationsmaterial, Schule; Dias inkl. Entwicklung; Druckkosten; Drucksachen;<br />
EDV-Verbrauchsmaterial; Fachzeitschriften; Fahrpläne; Fotokopiermaterial; Fotokopierpapier; Kassetten für<br />
Diktiergeräte; Schulbetrieb, Lehrmittel; Publikationen; Schulbetrieb, Verbrauchsmaterial; Schulbetrieb,<br />
Werkmaterial, Video-Kassetten; Schulzahnpflege, Kontrollhefte und Kontrollkarten; Stimm- und Wahlmaterial;<br />
Zeitungen;<br />
Kirchengut: Bibeln; Tauf- und Konfirmationsurkunde und dergleichen; Druckkosten Sämann;<br />
311 Anschaffung Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge (Ausgaben ⇒ HB 4.2.4.5, ⇒ AFV 7/21)<br />
Anschaffungen als Konsumaufwand; Beflaggung, Anschaffungen; Bettwäsche; Bilder; Büromobiliar und<br />
-maschinen; Container; EDV-Hard- und Software; Fahnen; Fahrzeuge; Feuerlöschapparate; Fotokopierapparate;<br />
Geschirr; Hydranten, Anschaffung, sofern nicht in Kostenart 314 "Dienstleistungen Dritter für den<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/12<br />
baulichen Unterhalt" erfasst; Maschinen; Mobilien; Robidog; Software; Wäsche, Einkauf; Werkzeuge; Zähler<br />
(Strom, Wasser, Gas), Ankauf;<br />
312 Wasser, Energie, Heizmaterialien<br />
Beleuchtung von Strassen und öffentlichen Anlagen; Brennholz; Energie, Ankauf von privaten Institutionen;<br />
Energieverbrauch; Gasankauf, Gasverbrauch; Heizmaterialien; Stromankauf und -verbrauch; Wasserbezug,<br />
Ankauf von Privaten; Wasserverbrauch;<br />
313 Verbrauchsmaterialien<br />
Absperrmaterial, Strassenwesen; Baumaterial; Benzin; Bereifung; Betriebsmaterial; Betriebsstoffe;<br />
Blumenschmuck; Chemikalien; Dekorationen; Futtermittel; Hausnummern; Hundemarken; Lebensmittel;<br />
Medikamente; Pneus; Reinigungsmaterial; Rohmaterial; Sanitätsmaterial; Schmuck; Signalisationstafeln,<br />
Strassen; Streusalz; Treibstoffe; Urnen für Bestattungen; Verbandsmaterial; Verkehrssignale; Waschmittel;<br />
Wegweiser;<br />
314 Dienstleistungen Dritter für den baulichen Unterhalt<br />
Bau- und Unterhaltsarbeiten durch Dritte als Konsumaufwand (nicht aktivierbar).<br />
Baulicher Unterhalt; Brunnenunterhalt; Friedhofunterhalt; Gartenunterhalt; Gewässerunterhalt; Grabunterhalt;<br />
Grünanlagen; Hydranten, Unterhalt; Kaminfegerarbeiten; Kinderspielplätze; Kleine Erweiterungsbauten (nicht<br />
aktivierbar); Ölbrennerservice; Orgelunterhalt; Sanden und Salzen der Strassen; Schneeräumung;<br />
Serviceabonnemente, baulicher Unterhalt; Strassen-Belagsarbeiten, Konsumaufwand; Strassenreinigung;<br />
Uferschutz; Uferverbauungen;<br />
315 Dienstleistungen Dritter für den übrigen Unterhalt<br />
Unterhalts- und Reparaturarbeiten durch Dritte als Konsumaufwand (nicht aktivierbar).<br />
Büromobiliar und -maschinen; EDV-Hardware, Wartung; EDV-Unterhaltungskosten; Mobilien, Maschinen,<br />
Fahrzeuge; Reinigung von Wäsche und übrigen Sachgütern; Serviceabonnemente für den übrigen Unterhalt;<br />
316 Mieten, Pachten, Benützungskosten<br />
Baurechtszinse, Aufwand; Benützungskosten von Liegenschaften, Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge;<br />
Einquartierungen, Militär; Leasing von Mobilien, Maschinen, Fahrzeugen, Fotokopierapparaten, usw.; Miete von<br />
Geräten; Mietzinse, Aufwand; Pachtzinse, Aufwand;<br />
317 Spesenentschädigungen<br />
Allgemeine Ratskosten; Ausflüge, Spesen; Dienstreisen; Ehrenkosten; Eintrittskosten (Schwimmbad,<br />
Ausstellungen usw. ); Empfänge, Repräsentationsaufwand (Behörden); Gemeinderatskredit; Geschenke,<br />
Repräsentationsaufwand (Behörde); Klassen- und Skilager; Reisespesen; Km-Entschädigung;<br />
Kommissionskredite; Schulreisen, -lager, Exkursionen, Beiträge; Schwimmbadeintritte, Schule; Skilager,<br />
Beiträge der Schule; Spesenentschädigungen an Personal und Behördemitglieder; Verpflegungskosten;<br />
318 Dienstleistungen und Honorare, allg. Verwaltungsaufwand<br />
Abklärungen durch Dritte; Altpapierabfuhr, Beiträge an Schulen; Altpapierabfuhr, Entsorgung durch Dritte;<br />
Analysen durch Dritte; Anwaltskosten; Arretierungskosten; Bankspesen; Baubewilligungen, Gebührenaufwand;<br />
Baupolizei, Gebührenaufwand; Begutachtungen; Behandlungskosten, Schulzahnpflege; Beratungshonorare;<br />
Betreibungskosten; Betriebszählung, Landwirtschaft; Bewachung durch Dritte; Buchprüfungskosten, Revisionen<br />
Dritter; Deponiegebühren an private Institutionen; EDV-Servicekosten (Verarbeitungskosten); EDV-Software,<br />
Änderungskosten; EDV-Software, Lizenzabgabe; Ehrensold, Militär; Eintrittsgebühren, Aufwand;<br />
Emissionskosten; Expertisen; Fahrradschilder, Gratisabgabe; Fernsehkonzessionsgebühren; Frachten;<br />
Gebührenaufwand; Generalabonnemente; Gerichtskosten; Gutachten von Dritten;<br />
Haftpflichtversicherungsprämien; Heimatscheine, Gebührenaufwand; Honorare; Mehrwertsteuer,<br />
Vorsteuerkürzungen; Mehrwertsteuer, Ergänzungsverfügungen; Motorfahrzeugsteuer; Planungsausgaben,<br />
Planungsgutachten, Projektierungskosten (nicht aktivierbare); Porti; Postkontogebühren; Referentenhonorare;<br />
Revision, Honorar für Sachverständige; Sachversicherungsprämien; Schülerunfallversicherungsprämien;<br />
Schulveranstaltungen, allgemein; Signalgebühren, Antennen- und Kabelanlagen; Software-Lizenzabgaben;<br />
Softwareänderungen; Telefongebühren; Transporte durch Dritte; TV-Gebühren; Umzugskosten; Untersuchungskosten,<br />
Schulzahnpflege; Urheberrechtsgebühren, Antennen- und Kabelanlagen; Velo- und Mofaschilder;<br />
Vermessungswerk, Nachführung; Versicherungsprämien; Vorbeugungsmassnahmen, Schulzahnpflege;<br />
Vormundschaften, Gebührenaufwand; Wehrmänner, Entlassungsfeier;<br />
Kirchengut: Jugendarbeit, kirchliche Veranstaltungen, Konfirmationslager, Sonntagsschule;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/13<br />
319 Übriger Sachaufwand<br />
Sammelkonto für Sachaufwand, welcher in den Kontoarten 310 - 318 nicht erfasst ist; Schadenersatzleistungen<br />
an Dritte;<br />
32 Passivzinsen<br />
321 Kurzfristige Schulden<br />
Baukredite; Depotgelder; Kontokorrente aller Art; Kurzfristige Verbindlichkeiten bis ein Jahr; Vergütungszinse;<br />
322 Mittel- und langfristige Schulden<br />
Agio; Anleihen; Brokerprovisionen; Disagio; Emissionskosten (sofern nicht aktiviert); Hypotheken;<br />
Schuldscheine; Vermittlungskosten;<br />
323 Sonderrechnungen<br />
Eigene Anstalten; Personalversicherungskassen; Sparkassen; verwaltete Stiftungen;<br />
329 Übrige Passivzinsen<br />
33 Abschreibungen ⇒ HB 4.5.3.1 ff.<br />
330 Finanzvermögen ⇒ HB 4.5.2<br />
Abschreibungen auf Finanzvermögen sind vorzunehmen, wenn Wertverminderungen oder Verluste eingetreten<br />
sind (Art. 81 GV). Die Verbuchung erfolgt in der Funktion 990 "Abschreibungen", sofern nicht auf<br />
entsprechende Funktion zuteilbar (⇒ AFV 1/3.2.2.7).<br />
Abschreibungen Liegenschaften Finanzvermögen; Steuerabschreibungen; Wertberichtigung auf Guthaben,<br />
Bildung und Auflösung;<br />
331 Verwaltungsvermögen - harmonisierte Abschreibungen ⇒ HB 4.5.3.3 ff.<br />
Die harmonisierten Abschreibungen (Mindestabschreibungen) werden vom Restbuchwert zu Beginn des<br />
Rechnungsjahres zuzüglich der Nettoinvestitionen des laufenden Jahres berechnet. Sie betragen bei<br />
Sachgütern, Investitionsbeiträgen und übrigem Verwaltungsvermögen 10 % (Art. 83 Abs. 1 GV). Darlehen und<br />
Beteiligungen werden nach den gleichen Grundsätzen wie das Finanzvermögen abgeschrieben (Art. 84 Abs. 3<br />
GV). Die Verbuchung erfolgt in der Funktion 990 "Abschreibungen" mit Ausnahme von Wasser/Abwasser<br />
(direkt in der Funktion).<br />
Die Abschreibungen sind auf dem Steuerhaushalt und jeder Spezialfinanzierung einzeln vorzunehmen (Art. 83<br />
Abs. 2 GV).<br />
Für die Spezialfinanzierungen "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" sind die speziellen Vorschriften<br />
zu beachten (Abschreibung auf dem Wiederbeschaffungswert, ⇒ AFV 1/3.2.2.3).<br />
Abweichungen vom harmonisierten Abschreibungssatz von 10 % sind nur in bestimmten Ausnahmefällen<br />
möglich (Art. 84 GV).<br />
332 Verwaltungsvermögen - übrige Abschreibungen ⇒ HB 4.5.3.8<br />
Übrige Abschreibungen können vorgenommen werden, wenn sie im Voranschlag oder mittels Nachkredit<br />
bewilligt wurden. Sie sind gesondert auszuweisen (Art. 85 GV).<br />
Die Verbuchung erfolgt in der Funktion 990 "Abschreibungen" mit Ausnahme von Wasser/Abwasser (direkt in<br />
der Funktion). Für die Spezialfinanzierungen "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" sind die<br />
speziellen Vorschriften zu beachten (Abschreibung auf dem Wiederbeschaffungswert, ⇒ AFV 1/3.2.2.3).<br />
Übrige Abschreibungen, die durch das Handbuch Gemeindefinanzen, den Anhang für die Finanzverwaltung oder<br />
durch Gemeindereglemente vorgegeben werden, gelten als gebunden (z.B. Spezialfinanzierungen<br />
"Schutzraumersatzabgabe", "Wasserversorgung", "Abwasserentsorgung"; ⇒ AFV 1/2.11.1).<br />
Darlehen und Beteiligungen Verwaltungsvermögen;<br />
333 Bilanzfehlbetrag<br />
Siehe <strong>Kontierungsanleitung</strong> Bestandesrechnung, Konto 1390 Bilanzfehlbetrag, Blatt 7/31.<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/14<br />
34 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung<br />
Anteile anderer Gemeinwesen am Ertrag bestimmter Abgaben; Beiträge an andere Gemeinwesen, ohne<br />
Zweckbestimmung über den Verwendungszweck;<br />
341 Kanton<br />
Sanierungsbeitrag;<br />
35 Entschädigungen an Gemeinwesen<br />
Entschädigungen, Beiträge, Rückerstattungen an Kanton und Gemeinden für die Erfüllung von Aufgaben,<br />
welche nach der gegebenen Aufgabenteilung Sache des eigenen Gemeinwesens ist. Die Entschädigung wird<br />
aufgrund der Kosten der Aufgabe bemessen.<br />
Kontierung bei der begünstigten Körperschaft: Kontogruppe 45.<br />
351 Kanton<br />
Gemeindeanteil Lastenausgleich Fürsorge; Gemeindeanteil Lastenausgleich Lehrergehälter; Gemeindeanteil<br />
Lastenausgleich öffentlicher Verkehr; Beitrag an Kanton für die Neuvermessung; Provision für Steuerinkasso<br />
und Servicekosten an Kanton; Rückerstattungen an Kanton; Steuerinkasso-Servicekosten;<br />
352 Gemeinden<br />
Entschädigungen, Beiträge, Rückerstattungen an Gemeinden, Burgergemeinden, Gemeindeverbände,<br />
Kirchgemeinden, Schwellengemeinden;<br />
Schulgelder Volksschule (nicht Volksschule unter Kostenart 362) inkl. Berufswahlklassen,<br />
Fortbildungsklassen, Weiterbildungsklassen und Werkklassen (10. Schuljahr); Beschäftigungsprogramme;<br />
Übertragung von Aufgaben an andere Gemeinwesen; Musikschulen;<br />
36 Eigene Beiträge<br />
Entschädigungen, Beiträge, Rückerstattungen an Gemeindeverbände; laufende Betriebsbeiträge und<br />
Defizitbeiträge für die öffentliche Aufgabenerfüllung an übrige Gemeinwesen und Institutionen. Die Beiträge<br />
müssen nicht kostendeckend sein.<br />
Kontierung bei der begünstigten Körperschaft: Kontogruppe 46.<br />
360 Bund<br />
Beiträge an Bund, Konsumaufwand;<br />
361 Kanton<br />
Abfallfonds, Beitrag; Abwasserfonds, Beitrag; Ausgleichsleistung Disparitätenabbau; Ausgleichsleistung<br />
Pauschale Abgeltung Zentrumslasten; Beiträge an Kanton, Konsumaufwand; Betriebsbeiträge an öffentliche<br />
und gemeinnützige Krankenanstalten; Beschäftigungsprogramme; Familienzulagen in der Landwirtschaft;<br />
Gemeindeanteil Lastenausgleich AHV, IV, EL; Lastenausgleich Krankenversicherungsgesetz (KVG);<br />
Schulgelder und Beiträge an öffentlich-rechtliche Körperschaften, nicht Volksschule, Träger Kanton, inkl. KV;<br />
Sonderfallregelung FILAG max. Entlastung; Sonderschulen (Schulungskostenbeiträge); Seminarien, Ausbildung<br />
Lehrkräfte; Wasserfonds, Beitrag; Tierseuchenkasse;<br />
Kirchengut: Beitrag an den Finanzausgleich; Beitrag an kirchliche Zentralkasse;<br />
362 Gemeinden<br />
Beiträge an Gemeinden, Burgergemeinden, Gemeindeverbände, Kirchgemeinden, Schwellengemeinden,<br />
Konsumaufwand; Katastrophenhilfe an andere Gemeinden; Patenschaft für andere Gemeinden;<br />
Unwetterschäden, Beiträge an Gemeinden, Konsumaufwand;<br />
Energie-Ankauf von Gemeinden; Ferienpass; Wasserbezug, Ankauf von Gemeinden und Gemeindeverbänden;<br />
Schulgelder an öffentlich-rechtliche Körperschaften, nicht Volksschule (Volksschule unter Kostenart 352),<br />
Träger Gemeinden und Gemeindeverbände;<br />
363 Eigene Anstalten<br />
Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter Rechnung, sowie<br />
Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des<br />
jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/15<br />
Ablieferung Ertragsüberschüsse durch eigene Anstalten (separat geführte), Übertrag zu Lasten Anstalt;<br />
Laufende Betriebsbeiträge (Zuschüsse) an separat geführte Gemeindebetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit,<br />
Übertrag zu Lasten Gemeinde;<br />
364 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
Laufende Betriebsbeiträge an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung<br />
am Kapital und/oder an den leitenden Organen haben.<br />
Ersparniskassen; AVAG; KEBAG; Regionalbahnen; Regionale Elektrizitätswerke; Regionale Kulturkonferenz;<br />
365 Private Institutionen<br />
Laufende Betriebsbeiträge an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen<br />
ausschliesslich oder vorwiegend Private beteiligt sind. Mitgliederbeiträge; Verbands- und Vereinsbeiträge.<br />
Abstinentenbund; Altersheime, Stiftungen; Altersvereine; Beratungsstellen der allgemeinen Fürsorge;<br />
Blaukreuzverein; Blindenfürsorgeverein; Ehe- und Familienberatungsstellen; Einsatzkostenversicherung;<br />
Familien- und Eheberatungsstellen; Familienfürsorge, bern. Verein; Fürsorgestellen; Gemeinnützige<br />
Organisationen; Gemeinnützige Frauenvereine; Gemeinnützige Organisationen, Stiftungen usw.; Heilsarmee;<br />
Holzproduzentenverband, Selbsthilfefonds; Kantonale Planungsgruppe; Kulturelle Organisationen;<br />
Landwirtschaftsbetriebe; Mahlzeitendienst; Musikgesellschaft; Ökologische Ausgleichsmassnahmen;<br />
Politische Parteien; Patronatsvereine der allgemeinen Fürsorge; Pro Infirmis; Pro Juventute; Pro Senectute;<br />
Regionale Sozialdienste, Verein; Rheumaliga; Samaritervereine; Schiessverein; Schutzaufsicht, bern. Verein;<br />
Sozialmedizinische Dienste; Spitex-Verein; Vorsorgeeinrichtungen der sozialen Wohlfahrt; Sportvereine;<br />
Winterhilfe;<br />
366 Private Haushalte<br />
Laufende Beiträge an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen<br />
erbringen (Eigentümer von Landwirtschaftsbetrieben zählen zum Sektor private Institutionen).<br />
Bedürftige, allgemeine Sozialhilfe; Bevorschussung Unterhaltsbeiträge an Kinder; Birnel-Verbilligungsaktion;<br />
Geschenke an Dritte; Mietzinszuschüsse, sozialer Wohnungsbau; Sozialhilfeunterstützungen; Stipendien;<br />
Verbilligungsaktionen; Vorschüsse an Arbeitslose; Vorschüsse Krankenkassenprämien an Private gemäss<br />
KVG; Weihnachtsbescherungen an Minderbemittelte und Heiminsassen; Zuschüsse an minderbemittelte<br />
Personen;<br />
367 Ausland/Internationale Organisationen<br />
Laufende Beiträge an natürliche und juristische Personen mit Sitz im Ausland sowie an internationale<br />
Organisationen mit Sitz in der Schweiz.<br />
Entwicklungshilfe, Gemeindepartnerschaft; Entwicklungshilfe allgemein; HEKS, Helvetas, IKRK, andere<br />
anerkannte Organisationen, Beiträge; Katastrophenhilfe; Patenschaften; Unwetterschäden;<br />
37 Durchlaufende Beiträge<br />
Im Gegensatz zu den eigenen laufenden Beiträgen (Kontogruppe 36), die das Gemeinwesen zu seinen eigenen<br />
Lasten ausrichtet, werden hier jene laufenden Beiträgen erfasst, die es von anderen Gemeinwesen zugunsten<br />
Dritter erhält und an diese weitergeben muss. Die entsprechenden Erträge sind in der Kontogruppe 47<br />
enthalten.<br />
Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppe 37 und 47 übereinstimmen.<br />
Erhaltene, aber noch nicht weitergegebene Beiträge sind daher am Jahresende über das Bilanzkonto 2005<br />
abzugrenzen.<br />
371 Kanton<br />
372 Gemeinden<br />
373 Eigene Anstalten<br />
374 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
375 Private Institutionen<br />
Ökologische Ausgleichsmassnahmen, Weiterleitung Kantonsbeitrag an Vertragspartner;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/16<br />
376 Private Haushalte<br />
38 Einlagen in Spezialfinanzierungen ⇒ HB 4.5.5<br />
380 Einlagen in Spezialfinanzierungen<br />
Siehe <strong>Kontierungsanleitung</strong> Bestandesrechnung, Kontengruppe 22 Spezialfinanzierungen, Blatt 7/34<br />
(⇒ AFV 11/31 - 11/34).<br />
39 Interne Verrechnungen ⇒ HB 4.6.5<br />
Interne Verrechnungen von Personal- und Sachaufwendungen, Zinsen und Abschreibungen wie auch Erträge<br />
zwischen einzelnen Funktionen.<br />
Verrechnungen für verwaltungsinterne Leistungsbezüge sind vorzunehmen, um<br />
- die Rechnungsstellung gegenüber Dritten sicherzustellen,<br />
- das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Verwaltungstätigkeiten festzustellen,<br />
- das Kostendenken und die Eigenverantwortlichkeit zu stärken oder<br />
- die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Rechnungen sicherzustellen (Art. 94 GV).<br />
Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppe 39 und 49 übereinstimmen<br />
(⇒ AFV 11/4).<br />
390 Verrechneter Aufwand<br />
391 Verrechnete Zinsen<br />
392 Verrechnete Abschreibungen<br />
395 Verrechneter Ertrag<br />
4 Ertrag<br />
40 Steuern<br />
400 Einkommens- und Vermögenssteuern<br />
Eingang abgeschriebener Steuern periodisch; Einkommenssteuern natürliche Personen;<br />
Gemeindesteuerteilungsertrag zu Gunsten wie zu Lasten der Gemeinde natürliche Personen;<br />
Lotteriegewinnsteuern; Nachsteuern und Bussen; Pauschale Steueranrechnungen natürliche Personen;<br />
Quellensteuern; Rückstellungen für Gemeindesteuerteilungen natürliche Personen (Gegenkonto 2040);<br />
Staatskasse, Steuererlasse natürliche Personen; Steuern Vorjahre; Vermögenssteuern natürliche Personen;<br />
401 Gewinn- und Kapitalsteuern<br />
Ertragssteuern; Gemeindesteuerteilungsertrag zu Gunsten wie zu Lasten der Gemeinde juristische Personen;<br />
Gewinnsteuern juristische Personen; Holdingsteuern; Kapitalsteuern juristische Personen; Pauschale<br />
Steueranrechnungen juristische Personen; Steuererlasse juristische Personen; Rückstellungen für<br />
Gemeindesteuerteilungen juristische Personen (Gegenkonto 2040);<br />
402 Liegenschaftssteuern<br />
Liegenschaftssteuern;<br />
403 Vermögensgewinnsteuern<br />
Eingang abgeschriebener Steuern aperiodisch; Grundstückgewinnsteuern; Sonderveranlagung;<br />
406 Besitz- und Aufwandsteuern<br />
Aufwandsteuern; Besitzsteuern; Billettsteuer; Gemeinwerk, sofern nicht unter Funktion 620<br />
"Gemeindestrassennetz"; Hundetaxe; Kurtaxe, sofern nicht unter Funktion 830 "Tourismus"; Schwellentelle,<br />
sofern nicht unter Funktion 750 "Gewässerverbauungen"; Tourismusförderungsabgabe, sofern nicht unter<br />
Funktion 830 "Tourismus";<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/17<br />
41 Regalien und Konzessionen<br />
410 Erträge aus Regalien und Konzessionen<br />
Konzessionsertrag; Elektrizitätsversorgung, Provision EW (z.B. BKW); Gewerbepatente; Hausierpatente;<br />
Plakatwesen;<br />
42 Vermögenserträge<br />
Aktivzinsen und andere Erträge aus den Geld- und Kapitalanlagen des Finanz- und Verwaltungsvermögens.<br />
421 Flüssige Mittel und Guthaben<br />
Aktivzinsen auf flüssigen Mitteln und Guthaben; Bank-Kontokorrente; Festgelder; Post; Verzugszinsen;<br />
422 Anlagen des Finanzvermögens<br />
Aktien; Aktivzinsen auf Anlagen des Finanzvermögens; Beteiligungserträge des Finanzvermögens; Darlehen;<br />
Kassenscheine; Obligationen; Sparhefte; Wertschriftenerträge des Finanzvermögens;<br />
423 Liegenschaften des Finanzvermögens<br />
Baurechtszinse; Liegenschaftserträge; Mietzinse; Pachtzinse;<br />
424 Buchgewinne auf Anlagen des Finanzvermögens<br />
Die Anlagen des Finanzvermögens sind nicht höher als zum Beschaffungs- oder Herstellungswert zuzüglich<br />
wertvermehrender Investitionen zu bewerten. Buchgewinne entstehen bei<br />
- Verkäufen als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkaufserlös<br />
- Aufwertung von Anlagen des Finanzvermögens bis höchstens zum Beschaffungs- oder Herstellungswert,<br />
wenn in früheren Jahren abgeschrieben worden ist (Beschluss Gemeinderat notwendig)<br />
(⇒ AFV 11/20 - 11/21).<br />
425 Darlehen des Verwaltungsvermögens<br />
Aktivzinsen auf Darlehen des Verwaltungsvermögens;<br />
426 Beteiligungen des Verwaltungsvermögens<br />
Aktiengesellschaften; Eigene Anstalten; Genossenschaften; Gewinnausschüttungen auf Beteiligungen des<br />
Verwaltungsvermögens;<br />
427 Liegenschaften des Verwaltungsvermögens<br />
Baurechtszinse; Dienstwohnungen in Liegenschaften des Verwaltungsvermögens; Liegenschaftserträge;<br />
Mietzinse; Pachtzinse;<br />
428 Einnahmenüberschuss der Investitionsrechnung<br />
Übertrag von Investitionseinnahmen in die Laufende Rechnung, sofern kein abzuschreibendes<br />
Verwaltungsvermögen mehr vorhanden ist (Gegenbuchung: Kontoart 592 der Investitionsrechnung).<br />
429 Übrige Vermögenserträge<br />
Banken, Provision auf Garantiekapital;<br />
43 Entgelte<br />
Erträge aus Leistungen und Lieferungen, die das Gemeinwesen für Dritte erbringt, sowie Ersatzabgaben,<br />
Erträge aus Bussen, Rückerstattungen von Privaten und Eigenleistungen für Investitionen.<br />
430 Ersatzabgaben<br />
Feuerwehrsteuern; Schutzraumersatzabgaben; Wehrdienstersatzabgaben;<br />
431 Gebühren für Amtshandlungen<br />
Gebühren für eine vom Einzelnen beanspruchte Amtshandlung und allfällige, mit der Amtshandlung verbundene<br />
Auslagen des Gemeinwesens.<br />
Aufenthaltsbewiligungen; Ausverkaufsbewilligungen; Auszüge aus dem Bürgerregister; Abschriften, letztwillige<br />
Verfügungen; Baubewilligungen; Baupolizei; Bescheinigungen, letztwillige Verfügungen; Bewilligung für<br />
Fleischverkauf; Bewilligungsgebühren; Einbürgerungsgebühren; Empfehlung von Gesuchen;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/18<br />
Gewerbepolizeiliche Bewilligungen; Giftscheine; Heimatscheine; Identitätskarten; Kanzleigebühren; Letztwillige<br />
Verfügungen; Leumundszeugnisse; Lotto, Gebührenertrag für Empfehlung von Gesuchen; Mahngebühren;<br />
Marktgebühren; Nachschlagungen; Neuvermessung Vermessungswerk, Grundeigentümerbeiträge;<br />
Niederlassungsgebühren; Ortspolizeiwesen; Passempfehlung, Passerneuerung; Patentzusicherungen;<br />
Plangenehmigungen; Reklamebewilligung; Siegelungsgebühren; Steuerwesen, Gebührenertrag für Auszüge;<br />
Tanzbewilligungen; Tombola, Gebührenertrag für Empfehlung von Gesuchen; Verfügungen letztwillige;<br />
Vermessungswerk, Neuvermessung, Grundeigentümerbeiträge; Vormundschaften; Waffenerwerbsschein;<br />
432 Spital- und Heimtaxen, Kostgelder<br />
Entgelte für medizinische Leistungen und die Betreuung der Patienten und Heiminsassen.<br />
Heimtaxen; Kostgelder; Pflegetaxen; Spitaltaxen;<br />
433 Schulgelder<br />
Kostenanteile von Privaten für die Aus- und Weiterbildung;<br />
434 Andere Benützungsgebühren und Dienstleistungen<br />
Gebühren für die Benützung einer öffentlichen Einrichtung und Erträge aus Dienstleistungen.<br />
Abwasserbenützungsgebühren; Abfallentsorgungsgebühren; Ausleihe von Fahrnis; Benützungsgebührenertrag;<br />
Bücherverleih; Dienstleistungsentschädigungen; Eintrittsgebühren, Ertrag; Gemeinschaftsantennenanlage,<br />
Benützungsgebühren; Grabgebühren; Kabelfernsehanlage, Benützungsgebühren; Kabelnetz,<br />
Benützungsgebühren; Löschbeiträge, wiederkehrende; Parkplatzgebühren; Schulraumbenützungsgebühren;<br />
Steuererklärungen, Ausfüllen; Vermietung von Lokalen, Turnhallen, Einrichtungen;<br />
435 Übrige Verkaufserlöse<br />
Erträge aus Lieferungen von Materialien sowie aus Verkäufen von Mobilien, Maschinen, Werkzeugen,<br />
Einrichtungen, die seinerzeit der Laufenden Rechnung belastet wurden (Kontoarten 310 - 313).<br />
Altmaterialverkauf; Büromobiliar und -maschinenverkauf; Cafeteria, Verkaufserlöse; Energieverkauf; Gasverkauf;<br />
Stromverkauf; Wasserverkauf; Wasserzins;<br />
436 Rückerstattungen<br />
Erträge, die eine Aufwandminderung bedeuten. Um das Bruttoprinzip zu gewährleisten, ist es notwendig, die<br />
Rückerstattungen als Ertrag auszuweisen und nicht vom entsprechenden Aufwand abzuziehen. Der Aufwand<br />
wird, vorwiegend aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung, ganz oder teilweise zurückerstattet.<br />
Vom Bruttoverbuchungsprinzip darf abgewichen werden, wenn fehlerhafte Buchungen korrigiert (storniert)<br />
werden müssen und wenn Rückzahlungen oder Nachzahlungen zu einem bereits verbuchten Geschäft erfolgen<br />
(Voraussetzung: gleiches Geschäft und gleicher Partner), z.B. Aufwandminderungen bez. Ertragsminderungen<br />
wie Rückerstattungen (⇒ HB 4.3.1.2).<br />
Betreibungskosten; Elternbeiträge an Lagerkosten; Erwerbsausfallentschädigungen; Generalabonnemente,<br />
Beiträge Dritter für Benützung; Heizkosten, Rückerstattung von Mietern; Liegenschaften-Nebenkosten,<br />
Rückerstattung; Lohnausfallentschädigungen, Rückerstattungen Dritter; Telefongebühren;<br />
Versicherungsleistungen, Rückerstattungen für Schäden; Zollrückerstattungen Forstwirtschaft;<br />
437 Bussen<br />
Erträge aus Bussen.<br />
438 Eigenleistungen für Investitionen<br />
Der Gegenwert von Leistungen des eigenen Personals und eigenen Materiallieferungen an die Erstellung von<br />
Bauwerken oder an andere eigene Investitionen wird der Laufenden Rechnung in Kontenart 438 gutgeschrieben.<br />
Die Belastung der Investitionsrechnung erfolgt in Kontengruppe 50 oder 58.<br />
439 Übrige Entgelte<br />
Erträge , die in den Kontenarten 430 - 438 nicht erfasst sind.<br />
Planungsmehrwerte gemäss Baugesetz (Art. 142);<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/19<br />
44 Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung<br />
441 Anteile an Kantonseinnahmen<br />
Anteile der Gemeinde an kantonalen Einnahmen, die nicht zweckgebunden sind.<br />
Erbschaftssteuern; Jagdpatentgebühren; Klein- und Mittelhandelspatentgebühren; Schenkungssteuern;<br />
444 Leistungen aus dem Finanzausgleich<br />
Sonderfallregelung FILAG max. Belastung; Zuschuss Disparitätenabbau; Zuschuss hohe Gesamtsteueranlage;<br />
Zuschuss Mindestausstattung; Zuschuss Ausgleich hohe Gesamtsteueranalge; Zuschuss Pauschale<br />
Abgeltung Zentrumslasten; Kirchengut: Beitrag aus dem Finanzausgleich;<br />
45 Rückerstattungen von Gemeinwesen<br />
Entschädigungen, Beiträge, Rückerstattungen von Gemeinwesen für die Erfüllung von Aufgaben durch das<br />
eigene Gemeinwesen, welche nach der gegebenen Aufgabenteilung Sache des anderen Gemeinwesens ist. Die<br />
Rückerstattung wird aufgrund der Kosten der Aufgabe bemessen.<br />
Kontierung bei der belasteten Körperschaft: Kontengruppe 35.<br />
451 Kanton<br />
Entschädigungen, Beiträge und Rückerstattungen des Kantons für:<br />
Ackerbauleiter; Besoldungen Lehrkräfte; Heimatliche Vergütungen Sozialhilfe; Kantonsstrassenunterhalt;<br />
Krisenhilfe; Ortsexperte; Provision Registerführung von Kirchgemeinden; Quellensteuern, Bezugsprovision;<br />
Rückerstattung Kanton für bevorschusste Krankenversicherungsprämien an Private gemäss KVG;<br />
Rückerstattung Lastenausgleich Fürsorge; Steuerveranlagung, Provision von Kanton; Verwaltungskosten der<br />
AHV-Zweigstelle; Zivilstandsamt;<br />
452 Gemeinden<br />
Entschädigungen, Beiträge und Rückerstattungen von Gemeinden, Burgergemeinden, Gemeindeverbände,<br />
Kirchgemeinden, Schwellengemeinden.<br />
Burgergutsbeiträge; Beschäftigungsprogramme; Musikschulen; Schulgelder Volksschule (nicht Volksschule<br />
unter Kostenart 462) von Gemeinden inkl. Berufswahlklassen, Fortbildungsklassen, Weiterbildungsklassen,<br />
Werkklassen (10. Schuljahr); Übernahme von Aufgaben von anderen Gemeinwesen;<br />
46 Beiträge<br />
Laufende Betriebs- und Defizitbeiträge für die öffentliche Aufgabenerfüllung. Die Beiträge müssen nicht<br />
kostendeckend sein.<br />
Kontierung bei der belasteten Körperschaft: Kontengruppe 36.<br />
460 Bund<br />
Entschädigung für Truppenunterkunft, Militär; Legasthenieunterricht, Beiträge der IV;<br />
461 Kanton<br />
Asylantenwesen; Arrestierungskosten; Beiträge für Strassenbeleuchtung; Beitrag IHG für Zinsaufwand;<br />
Berufsbildung; Bibliotheken; Gebäudeversicherung; Gemeindestrassenunterhalt; Lehrmittel; Schulgesundheitsdienst;<br />
Staatsbeitrag Unterhalt Gemeindestrassen; Wehrdienst; Zivilschutz;<br />
462 Gemeinden<br />
Beiträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden; Konsumertrag; Katastrophenhilfe von anderen Gemeinden;<br />
Patenschaften von anderen Gemeinden; Unwetterschäden, Beiträge von Gemeinden; Energieverkauf an<br />
Gemeindeverband; Ferienpass; Wasserabgabe, Verkauf an Gemeindeverband; Schulgelder von öffentlichrechtlichen<br />
Körperschaften, nicht Volksschule (Volksschule unter Kostenart 452), Leistungsbezüger<br />
Gemeinden und Gemeindeverbände;<br />
463 Eigene Anstalten<br />
Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter Rechnung, sowie<br />
Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des<br />
jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/20<br />
Ablieferung Ertragsüberschüsse durch eigene Anstalten (separat geführte), Übertrag zu Gunsten Gemeinde;<br />
Laufende Betriebsbeiträge (Zuschüsse) an separat geführte Gemeindebetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit,<br />
Übertrag zu Gunsten Anstalt;<br />
469 Übrige Beiträge für eigene Rechnung<br />
Gaben; Geschenke von Dritten; Schenkungen ohne Zweckbestimmung; Spenden; Verwaltete Stiftungen,<br />
Legate, Entnahmen; Zuwendungen Dritter;<br />
Kirchengut: Kollektenertrag (aufteilen zwischen Kollekten mit und ohne Zweckbestimmung);<br />
47 Durchlaufende Beiträge<br />
Im Gegensatz zu den laufenden Beiträgen (Kontengruppen 46), die das Gemeinwesen für seine eigene<br />
Rechnung erhält, werden hier jene laufenden Beiträge von anderen Gemeinwesen erfasst, die weiterzugeben<br />
sind. Die entsprechende Belastung bei der Zahlung an den endgültigen Beitragsempfänger erfolgt in der<br />
Kontengruppe 37.<br />
Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppen 47 und 37 übereinstimmen.<br />
Erhaltene, aber noch nicht weitergegebene Beiträge sind daher am Jahresende über das Bilanzkonto 2005<br />
abzugrenzen.<br />
471 Kanton<br />
Ökologische Ausgleichsmassnahmen; Erhaltener Kantonsbeitrag zur Weiterleitung an Vertragspartner;<br />
472 Gemeinden<br />
473 Eigene Anstalten<br />
474 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
475 Private Institutionen<br />
476 Private Haushalte<br />
48 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen ⇒ HB 4.5.5<br />
480 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen<br />
Siehe <strong>Kontierungsanleitung</strong> Bestandesrechnung, Kontengruppe 22 Spezialfinanzierungen<br />
(⇒ AFV 11/31 - 11/34).<br />
49 Interne Verrechnungen ⇒ HB 4.6.5<br />
Interne Verrechnungen von Personal- und Sachaufwendungen, Zinsen und Abschreibungen wie auch Erträge<br />
zwischen einzelnen Funktionen.<br />
Verrechnungen für verwaltungsinterne Leistungsbezüge sind vorzunehmen, um<br />
- die Rechnungsstellung gegenüber Dritten sicherzustellen,<br />
- das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Verwaltungstätigkeiten feststellen zu können,<br />
- das Kostendenken und die Eigenverantwortlichkeit zu stärken oder<br />
- die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Rechnungen sicherzustellen (Art. 94 GV).<br />
Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppe 39 und 49 übereinstimmen<br />
(⇒ AFV 11/4).<br />
490 Verrechneter Aufwand<br />
491 Verrechnete Zinsen<br />
492 Verrechnete Abschreibungen<br />
495 Verrechneter Ertrag<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/21<br />
5 Ausgaben ⇒ HB 4.2.4.5<br />
Erfassung von eigenen Vermögenswerten oder subventionierten Vermögenswerten Dritter. Investitionsausgaben<br />
müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />
- mehrjährige Nutzungsdauer der Vermögenswerte,<br />
- neue, erweiterte, verbesserte oder verlängerte Nutzung der Vermögenswerte (z. B. Staubfreimachen von<br />
Strassenbelägen, Trottoireinbau, Verbreiterung von Strassen, Renovation von Liegenschaften, wenn der<br />
Unterhalt vernachlässigt wurde, Wiederinstandsetzung von Hoch- und Tiefbauten nach Sturmschäden, usw.),<br />
- Investitionen, welche die Finanzkompetenz des Gemeinderates übersteigen, müssen in der<br />
Investitionsrechnung verbucht werden. Der Gemeinderat kann einzelne Investitionen der Laufenden Rechnung<br />
belasten, wenn sie seine Ausgabenbefugnis, höchstens aber 100'000 Franken, nicht übersteigen. Er verfolgt<br />
dabei eine konstante Praxis (Art. 79 GV).<br />
50 Sachgüter<br />
Investitionsausgaben für die Beschaffung oder Erstellung von Sachgütern des Verwaltungsvermögens und von<br />
Liegenschaften des Finanzvermögens.<br />
500 Grundstücke<br />
Grundstückkauf Finanz- und Verwaltungsvermögen; Grünzonen; Landerwerb Finanz- und<br />
Verwaltungsvermögen; Parkanlagen; Sportplätze;<br />
501 Tiefbauten<br />
Ablagerungsplätze; Abwasserentsorgungsanlage; Abwasserreinigungsanlage; Detailerschliessungen Zone mit<br />
Planungspflicht ZPP, Vorausleistungen durch Gemeinde; Elektrizitätsversorgung; Erschliessungskosten Grundstücke;<br />
Fussgängerbauwerke; Gasversorgung; Gemeinschaftsantennenanlage; Kabelfernsehanlage; Kabelnetz;<br />
Kanalisationsbauten; Lawinenschutz; Projektierungskosten Tiefbauten, aktivierbare; Schutzbau; Robidog;<br />
Sportanlagen; Staubfreimachung von Strassen; Strassenbauten; Strassenbeleuchtungsanlage; Uferverbauung;<br />
Wasserbau; Wasserversorgung; Werkleitungen;<br />
503 Hochbauten<br />
Friedhofhallen; Liegenschaften Finanzvermögen; Kindergärten; Parkhäuser; Projektierungskosten Hochbauten,<br />
aktivierbare; Schulhäuser; Turnhallen; Verwaltungsgebäude; Werkhöfe; Zivilschutzbauten;<br />
505 Waldungen<br />
Aufforstungen; Entwässerungen; Kauf; Verbauungen;<br />
506 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge<br />
Neuanschaffung und Ersatz von Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge, Investitionsausgabe; EDV-Hard- und<br />
Software Kauf; Polizei- und Wehrdienstfahrzeuge; Schuleinrichtungen;<br />
507 Vorräte<br />
509 Übrige Sachgüter<br />
Übrige Sachgüter, die in den Kontenarten 500 - 507 nicht erfasst sind;<br />
Unwetterschäden, Hoch- und Tiefbau und übrige Sachgüter vermengt;<br />
52 Darlehen und Beteiligungen<br />
Investitionsausgaben für jene Darlehen und Beteiligungen, die mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung im<br />
Zusammenhang stehen und deswegen nicht realisiert werden können.<br />
521 Kanton<br />
Darlehen und Beteiligungen an Kanton und von ihm gemeinsam finanzierte Institutionen (z.B. Konkordatseinrichtungen),<br />
die öffentliche Aufgaben erfüllen.<br />
522 Gemeinden<br />
Darlehen und Beteiligungen an gemeinderechtliche Körperschaften;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/22<br />
523 Eigene Anstalten<br />
Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter Rechnung, sowie<br />
Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des<br />
jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />
Darlehen und Beteiligungen an eigene Anstalten, Gemeindebetriebe; Erhöhung Dotationskapital;<br />
524 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
Darlehen und Beteiligungen an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung<br />
am Kapital und/oder an den leitenden Organen haben.<br />
AVAG; Ersparniskassen; KEBAG; Regionalbahnen; Regionale Elektrizitätswerke;<br />
525 Private Institutionen<br />
Darlehen und Beteiligungen an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen<br />
ausschliesslich oder vorwiegend Private beteiligt sind.<br />
Aktiengesellschaft; Genossenschaften; kulturelle und soziale Institutionen; Privatbahnen inkl.<br />
Seilbahnunternehmungen usw.; Privater Wohnungsbau; Vereine; Wohnbaugenossenschaften;<br />
526 Private Haushalte<br />
Darlehen an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen erbringen;<br />
Studiendarlehen;<br />
529 Übrige Darlehen und Beteiligungen<br />
56 Eigene Beiträge<br />
Einmalige nicht rückzahlbare Beiträge des Gemeinwesens an Investitionen von Dritten, die das Gemeinwesen<br />
durch seine Hilfe mitfinanziert und fördert.<br />
560 Bund<br />
Beiträge an Bund und/oder ihm unterstellte Betriebe.<br />
Bahnhöfe; SBB-Linien; SBB-Unterführungen;<br />
561 Kanton<br />
Beiträge an Kanton und von ihm gemeinsam finanzierte Institutionen (z. B. Konkordatseinrichtungen), die<br />
öffentliche Aufgaben erfüllen.<br />
Loskaufsumme Gemeindestrasse, Abtretung von Gemeindestrassen an den Kanton;<br />
562 Gemeinden<br />
Beiträge an gemeinderechtliche Körperschaften.<br />
Burgergemeinden; Einwohnergemeinden; Gemeindeverbände; Kirchgemeinden; Koordinierter Sanitätsdienst<br />
KSD, Investitionsbeitrag für Anlagen; Schwellengemeinden; Unwetterschäden, Beiträge an Gemeinden,<br />
Investitionsausgabe;<br />
563 Eigene Anstalten<br />
Beiträge an Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter Rechnung,<br />
sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des<br />
jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />
564 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
Beiträge an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung am Kapital und/oder<br />
an den leitenden Organen haben.<br />
565 Private Institutionen<br />
Beiträge an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen ausschliesslich oder<br />
vorwiegend Private beteiligt sind.<br />
566 Private Haushalte<br />
Beiträge an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen erbringen.<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/23<br />
569 Übrige eigene Beiträge<br />
Gemeindepartnerschaft; Entwicklungshilfe;<br />
57 Durchlaufende Beiträge<br />
Im Gegensatz zu den eigenen Investitionsbeiträgen (Kontengruppe 56), die das Gemeinwesen zu seinen<br />
eigenen Lasten ausrichtet, werden hier jene Beiträge erfasst, die es von anderen Gemeinwesen z.G. Dritter<br />
erhält und an diese weitergeben muss. Die entsprechenden Einnahmen sind in der Kontengruppe 67 enthalten.<br />
Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppen 57 und 67 übereinstimmen.<br />
Erhaltene, aber noch nicht weitergegebene Beiträge sind daher am Jahresende über das Bilanzkonto 2005<br />
abzugrenzen.<br />
571 Kanton<br />
572 Gemeinden<br />
573 Eigene Anstalten<br />
574 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
575 Private Institutionen<br />
576 Private Haushalte<br />
58 Übrige zu aktivierende Ausgaben<br />
580 Materielle Enteignungen<br />
Eigentumsbeschränkungen; Enteignungsentschädigungen; Nutzungseinschränkungen;<br />
581 Raumplanung<br />
Ortsplanung; Planungsausgaben; Planungsgutachten; Regionalplanung; Richtplanung;<br />
589 Übrige Investitionsausgaben<br />
Investitionsausgaben; die in den Kontenarten 500 - 581 nicht erfasst sind.<br />
59 Passivierungen<br />
590 Passivierte Einnahmen<br />
Passivierung von Einnahmen der Investitionsrechnung mit Gegenbuchung auf den entsprechenden Konten des<br />
Verwaltungsvermögens am Ende des Rechnungsjahres;<br />
(⇒ AFV 11/10 - 11/12 sowie Investitionsrechnung der Musterrechnung).<br />
592 Übertrag Einnahmenüberschuss in die Laufende Rechnung<br />
Einnahmenüberschuss der Investitionsrechnung bzw. Übertrag von Investitionseinnahmen in die Laufende<br />
Rechnung, sofern kein abzuschreibendes Verwaltungsvermögen mehr vorhanden ist (Gegenbuchung: Kontenart<br />
428 der Laufenden Rechnung).<br />
595 Übertrag Abgänge von Liegenschaften des Finanzvermögens<br />
Grundstücke und Liegenschaften des Finanzvermögens, Übertrag der Einnahmen ins Finanzvermögen<br />
(Gegenbuchung: Konto 1023 der Bestandesrechnung).<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/24<br />
6 Einnahmen<br />
60 Abgang von Sachgütern<br />
Einnahmen aus Übertragungen von Sachgütern des Verwaltungsvermögens ins Finanzvermögen<br />
(Veräusserungen; ⇒ AFV 11/23);<br />
Einnahmen aus Verkauf von Liegenschaften des Finanzvermögens;<br />
600 Grundstücke<br />
601 Tiefbauten<br />
603 Hochbauten<br />
605 Waldungen<br />
606 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge<br />
607 Vorräte<br />
609 Übriger Abgang von Sachgütern<br />
61 Nutzungsabgaben und Vorteilsentgelte<br />
610 Beiträge Dritter für eigene Rechnung<br />
Abwassereinkaufsgebühren; Anschlussgebühren; Anstösserbeiträge; Beiträge von Privaten für<br />
Investitionszwecke; Einkaufsgebühren; Ersatzabgaben; Erschliessungsbeiträge; Gasanschlussgebühren;<br />
Gemeinschaftsantennenanlage, Anschlussgebühren; Grundeigentümerbeiträge;<br />
Kabelfernsehanschlussgebühren; Kabelnetzanschlussgebühren; Kanalisationseinkaufsgebühren;<br />
Löschbeiträge, einmalige; Perimeterbeiträge; Stromanschlussgebühren; Vorteilsentgelte, Leistung Dritter für<br />
Vorteile aus Investitionen; Wasseranschlussgebühren;<br />
62 Rückzahlung von Darlehen und Beteiligungen<br />
Rückzahlung jener Darlehen und Beteiligungen, die von den Geldnehmern zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben<br />
nicht mehr benötigt werden, bzw. die gemäss vertraglicher Bestimmung zur Rückzahlung fällig sind.<br />
621 Kanton<br />
622 Gemeinden<br />
623 Eigene Anstalten<br />
Darlehen und Beteiligungen an eigene Anstalten, Gemeindebetriebe; Herabsetzung Dotationskapital;<br />
624 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
625 Private Institutionen<br />
626 Private Haushalte<br />
629 Übrige Rückzahlungen von Darlehen und Beteiligungen<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/25<br />
63 Rückerstattungen für Sachgüter<br />
Rückerstattungen von Investitionsausgaben für Massnahmen, welche im Auftrag und auf Rechnung eines<br />
Begünstigten (Privater oder öffentliches Gemeinwesen) ausgeführt wurden.<br />
631 Tiefbauten<br />
633 Hochbauten<br />
639 Übrige Sachgüter<br />
64 Rückzahlung von eigenen Beiträgen<br />
Rückzahlung von Investitionsbeiträgen, die das Gemeinwesen an Investitionen Dritter geleistet hat, deren<br />
Zweckbestimmung nicht mehr gegeben ist.<br />
640 Bund<br />
641 Kanton<br />
642 Gemeinden<br />
643 Eigene Anstalten<br />
644 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
645 Private Institutionen<br />
646 Private Haushalte<br />
66 Beiträge für eigene Rechnung<br />
Eingehende Investitionsbeiträge, die zur Mitfinanzierung der eigenen Investition des Gemeinwesens bestimmt<br />
sind.<br />
660 Bund<br />
661 Kanton<br />
Beitrag vom Kanton und von ihm gemeinsam finanzierte Institutionen (z.B. Konkordatseinrichtungen), die<br />
öffentliche Aufgaben erfüllen.<br />
Abfallfonds; Abwasserfonds; Loskaufsumme Staatsstrasse, Abtretung von Staatsstrassen an die Gemeinde;<br />
Wasserfonds;<br />
662 Gemeinden<br />
Beiträge von gemeinderechtlichen Körperschaften.<br />
Burgergemeinden; Gemeinden; Gemeindeverbände; Kirchgemeinden; Schwellengemeinden; Unwetterschäden,<br />
Beiträge von Gemeinden, Investitionseinnahme;<br />
663 Eigene Anstalten<br />
Beiträge von Betrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter<br />
Rechnung, sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im<br />
Eigentum des jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />
669 Übrige Beiträge für eigene Rechnung<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Investitionsrechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/26<br />
67 Durchlaufende Beiträge<br />
Im Gegensatz zu den eigenen Investitionsbeiträgen (Kontengruppe 66), die das Gemeinwesen für seine eigene<br />
Rechnung erhält, werden hier jene Beiträge erfasst, die weiterzugeben sind. Die entsprechenden Ausgaben<br />
werden in der Kontogruppen 57 verbucht.<br />
Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppen 67 und 57 übereinstimmen.<br />
Erhaltene, aber noch nicht weitergegebene Beiträge sind daher am Jahresende über das Bilanzkonto 2005<br />
abzugrenzen.<br />
671 Kanton<br />
672 Gemeinden<br />
673 Eigene Anstalten<br />
674 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
675 Private Institutionen<br />
676 Private Haushalte<br />
69 Aktivierungen<br />
690 Aktivierte Ausgaben<br />
Aktivierung von Ausgaben der Investitionsrechnung mit Gegenbuchung auf den entsprechenden Konten des<br />
Verwaltungsvermögens am Ende des Rechnungsjahres;<br />
(⇒ AFV 11/10 - 11/12 sowie Investitionsrechnung der Musterrechnung).<br />
695 Übertrag Zugänge von Liegenschaften des Finanzvermögens<br />
Grundstücke und Liegenschaften des Finanzvermögens, Übertrag der Ausgaben ins Finanzvermögen<br />
(Gegenbuchung: Konto 1023 der Bestandesrechnung).<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Bestandesrechnung Blatt 7/27<br />
1 Aktiven<br />
Die Aktiven setzen sich zusammen aus dem Finanzvermögen, dem Verwaltungsvermögen, den Vorschüssen<br />
für Spezialfinanzierungen und dem allfälligen Bilanzfehlbetrag.<br />
10 Finanzvermögen ⇒ HB 4.5.2<br />
Das Finanzvermögen besteht aus den Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der Erfüllung öffentlicher<br />
Aufgaben veräussert werden können (Art. 74 GV).<br />
Beim Finanzvermögen handelt es sich um Vermögensanlagen, welche grundsätzlich den Finanzhaushalt der<br />
Gemeinde nicht belasten dürfen und einen Ertrag abwerfen sollten.<br />
100 Flüssige Mittel ⇒ HB 4.5.2.1<br />
Alle zur Verfügung stehenden Gelder, die jederzeit als Zahlungsmittel eingesetzt werden können.<br />
1000 Kasse<br />
1001 Post<br />
1002 Banken<br />
Bankkontokorrente;<br />
101 Guthaben ⇒ HB 4.5.2.2<br />
Guthaben, die kurzfristig realisierbar sind.<br />
1010 Vorschüsse<br />
Konten, die bestimmten Dienststellen der Gemeinde oder Dritten für die vorläufige Bestreitung ihrer Ausgaben<br />
eröffnet werden. Die Umlage auf die entsprechenden Konten der Verwaltungsrechnung erfolgt nach Prüfung der<br />
Abrechnung.<br />
1011 Kontokorrente<br />
Guthaben aus Kontokorrenten mit andern öffentlichen Gemeinwesen einschliesslich eigenen Gemeindebetrieben<br />
sowie Privaten, jedoch ohne Banken.<br />
1012 Steuerguthaben<br />
Aktivierung der noch nicht bezahlten geschuldeten Steuerguthaben. Verbuchung der Gemeindesteuern aus<br />
dem zentralen Steuerinkasso.<br />
1013 Rückerstattungen von Gemeinwesen<br />
Ausstehende Rückerstattungen anderer Gemeinwesen, z.B. Lastenausgleich Lehrergehälter, Fürsorge und<br />
Krankenversicherung; Bezugsprovisionen; Strassenbeleuchtungsbeiträge; Strassenunterhaltsbeiträge;<br />
Gegenbuchung in Kontengruppe 45.<br />
1014 Beiträge von Gemeinwesen<br />
Guthaben aus Beiträgen von Gemeinwesen; Subventionen von Bund und Kanton;<br />
Gegenbuchung in Kontengruppe 46 oder 66.<br />
1015 Andere Debitoren<br />
Guthaben aus eigener Rechnungsstellung; Guthaben Verrechnungssteuern (⇒ AFV 11/6).<br />
1016 Festgelder<br />
Geldanlagen mit einer Laufzeit unter drei Jahren.<br />
1019 Übrige Guthaben<br />
Alle übrigen Forderungen, die in den Konten 1010 - 1016 nicht erfasst wurden.<br />
Kassendifferenzen; Vorsteuer zur Mehrwertsteuer, evtl. unterteilt pro Spezialfinanzierung in Laufende Rechnung<br />
und Investitionsrechnung (⇒ HB 4.9.1);<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Bestandesrechnung Blatt 7/28<br />
102 Anlagen ⇒ HB 4.2.4.4<br />
Anlagen des Finanzvermögens sind Aktiven, die veräussert werden können, ohne dadurch eine öffentliche<br />
Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen.<br />
1020 Festverzinsliche Wertpapiere ⇒ HB 4.5.2.3<br />
Anlagehefte, Depositenhefte, Kassenscheine, Obligationen, Schuldbriefe und Sparhefte mit einem während der<br />
Laufzeit in der Regel festen Zinsfuss. Auch Wertpapiere von verwalteten, unselbständigen Stiftungen,<br />
Depotgeldern und Spezialfinanzierungen werden hier erfasst sowie ausserhalb der Verwaltung verwaltete<br />
Wertpapiere (Schulreisekassen usw.).<br />
1021 Aktien und Anteilscheine ⇒ HB 4.5.2.3<br />
Aktien und Genossenschaftsanteile, die als Kapitalanlage zu betrachten sind.<br />
Andere Beteiligungen sind dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen.<br />
1022 Darlehen ⇒ HB 4.5.2.3<br />
Darlehen als Kapitalanlage, Personaldarlehen.<br />
1023 Liegenschaften ⇒ HB 4.5.2.4<br />
Grundstücke und Gebäude, die als Kapitalanlage gelten und somit nicht für die öffentliche Aufgabenerfüllung<br />
benötigt werden (⇒ AFV 11/13 - 11/20).<br />
Vorsorglicher Landerwerb; Im Baurecht abgegebene Grundstücke;<br />
1024 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge<br />
Anlagegüter, die nicht der öffentlichen Verwaltungs- oder Betriebstätigkeit dienen.<br />
1025 Vorräte<br />
Sämtliche Vorräte wie Verkaufsholz, Treibstoffe, Baumaterial, Heizmaterial, Containermarken, Kehrichtvignetten<br />
und -säcke, Kühlgerätvignetten, Sperrgutmarken sowie Reisemarken.<br />
1029 Übrige Anlagen<br />
Anlagen des Finanzvermögens, die in den Konten 1020 - 1025 nicht verbucht werden können.<br />
Vorausleistungen durch Gemeinde für Detailerschliessungen Zone mit Planungspflicht ZPP;<br />
103 Transitorische Aktiven ⇒ HB 4.6.4<br />
1030 Transitorische Aktiven<br />
Ausgaben im laufenden Kalenderjahr, die erst im neuen Rechnungsjahr erfolgsmässig abgerechnet werden<br />
(z.B. vorausbezahlte Versicherungsprämien).<br />
Erträge des laufenden Kalenderjahres, die erst im neuen Jahr vereinnahmt werden (z.B. Marchzins auf<br />
Festgeldguthaben).<br />
Die Verbuchung erfolgt als Rechnungsabgrenzung vor dem Jahresabschluss (Gegenbuchung: Aufwand- oder<br />
Ertragskonto der Verwaltungsrechnung).<br />
Die Transitorischen Aktiven werden zu Beginn der neuen Rechnungsperiode aufgelöst und zwar über jene<br />
Aufwand- und Ertragskonten, über die sie entstanden sind.<br />
11 Verwaltungsvermögen ⇒ HB 4.5.3<br />
Das Verwaltungsvermögen besteht aus den Vermögenswerten, die unmittelbar der Erfüllung öffentlicher<br />
Aufgaben dienen (Art. 75 GV).<br />
(⇒ AFV 7/21 Definition Investitionsbegriff)<br />
114 Sachgüter<br />
Buchwerte (Beschaffungs- oder Herstellungswert abzüglich Abschreibungen) von Sachgütern, die für die<br />
Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen und deshalb nicht realisierbar sind.<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Bestandesrechnung Blatt 7/29<br />
1140 Grundstücke<br />
Grundstückkauf Verwaltungsvermögen; Grünzonen; Landerwerb Verwaltungsvermögen; Parkanlagen;<br />
Sportplätze; Weitere Grundstücke für öffentliche Bauten und Anlagen sowie für solche Zwecke im Baurecht<br />
abgegebene Grundstücke;<br />
1141 Tiefbauten<br />
Ablagerungsplätze; Abwasserentsorgungsanlage; Abwasserreinigungsanlagen; Elektrizitätsversorgung;<br />
Erschliessungskosten Grundstücke; Fussgängerbauwerke; Gasversorgung; Gemeinschaftsantennenanlage;<br />
Kabelfernsehanlage; Kabelnetz; Kanalisationsbauten; Lawinenschutz; Projektierungskosten Tiefbau,<br />
aktivierbare; Schutzbau; Sportanlagen; Staubfreimachung von Strassen; Strassenbauten;<br />
Strassenbeleuchtungsanlage; Uferverbauung; Wasserbau; Wasserversorgung; Werkleitungen;<br />
1143 Hochbauten<br />
Friedhofhallen; Kindergärten; Parkhäuser; Projektierungskosten Hochbauten, aktivierbare; Schulhäuser;<br />
Turnhallen; Verwaltungsgebäude; Werkhöfe; Zivilschutzbauten;<br />
1145 Waldungen<br />
Aufforstungen; Entwässerungen; Kauf; Verbauungen;<br />
1146 Mobilien, Maschinen; Fahrzeuge<br />
Neuanschaffung und Ersatz von Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge; EDV-Hard- und Software; Polizei- und<br />
Wehrdienstfahrzeuge; Schuleinrichtungen;<br />
1147 Vorräte<br />
1149 Übrige Sachgüter<br />
Übrige Sachgüter, die in den Konten 1140 - 1147 nicht erfasst sind.<br />
Unwetterschäden, Hoch- und Tiefbau und übrige Sachgüter vermengt;<br />
115 Darlehen und Beteiligungen ⇒ HB 4.5.3.9<br />
Darlehen und Beteiligungen, die mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung im Zusammenhang stehen und<br />
deswegen nicht realisiert werden können.<br />
1151 Kanton<br />
Darlehen und Beteiligungen an Kanton und von ihm gemeinsam finanzierte Institutionen (z.B. Konkordatseinrichtungen),<br />
die öffentliche Aufgaben erfüllen.<br />
1152 Gemeinden<br />
Darlehen und Beteiligungen an gemeinderechtliche Körperschaften;<br />
1153 Eigene Anstalten ⇒ HB 4.5.4<br />
Darlehen und Beteiligungen an Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung<br />
getrennter Rechnung, sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die<br />
vollumfänglich im Eigentum des jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />
Darlehen und Beteiligungen an eigene Anstalten, Gemeindebetriebe; Dotationskapital;<br />
1154 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
Darlehen und Beteiligungen an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung<br />
am Kapital und/oder an den leitenden Organen haben.<br />
AVAG; Ersparniskassen; KEBAG; Regionalbahnen; Regionale Elektrizitätswerke;<br />
1155 Private Institutionen<br />
Darlehen und Beteiligungen an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen<br />
ausschliesslich oder vorwiegend Private beteiligt sind.<br />
Aktiengesellschaften; Genossenschaften; Kulturelle und soziale Institutionen; Privatbahnen, inkl.<br />
Seilbahnunternehmungen usw.; Privater Wohnungsbau; Vereine; Wohnbaugenossenschaften;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Bestandesrechnung Blatt 7/30<br />
1156 Private Haushalte<br />
Darlehen an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen erbringen.<br />
Studiendarlehen;<br />
1159 Übrige Darlehen und Beteiligungen<br />
116 Investitionsbeiträge<br />
Einmalige nicht rückzahlbare Beiträge des Gemeinwesens an Investitionen von Dritten, die das Gemeinwesen<br />
durch seine Hilfe mitfinanziert und fördert.<br />
1160 Bund<br />
Beiträge an Bund und/oder ihm unterstellte Betriebe.<br />
Bahnhöfe; SBB-Linien; SBB-Unterführungen;<br />
1161 Kanton<br />
Beiträge an Kanton und von ihm gemeinsam finanzierte Institutionen (z.B. Konkordatseinrichtungen), die<br />
öffentliche Aufgaben erfüllen.<br />
Loskaufsumme Gemeindestrasse, Abtretung von Gemeindestrassen an Kanton;<br />
1162 Gemeinden<br />
Beiträge an gemeinderechtliche Körperschaften.<br />
Burgergemeinden; Einwohnergemeinden; Gemeindeverbände; Kirchgemeinden; Koordinierter Sanitätsdienst<br />
KSD, Investitionsbeitrag für Anlagen; Schwellengemeinden; Unwetterschäden, Beiträge an Gemeinden,<br />
Investitionsausgabe;<br />
1163 Eigene Anstalten<br />
Beiträge an Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit von der Verwaltungsrechnung getrennter Rechnung,<br />
sowie Unternehmungen und Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die vollumfänglich im Eigentum des<br />
jeweiligen Gemeinwesens sind.<br />
1164 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />
Beiträge an Unternehmungen, an denen öffentliche Gemeinwesen die Mehrheitsbeteiligung am Kapital und/oder<br />
an den leitenden Organen haben.<br />
1165 Private Institutionen<br />
Beiträge an Unternehmungen und Organisationen, an deren Kapital und/oder Organen ausschliesslich oder<br />
vorwiegend Private beteiligt sind.<br />
1166 Private Haushalte<br />
Beiträge an natürliche Personen im Inland, die keine oder keine unmittelbaren Produktionsleistungen erbringen.<br />
1169 Übrige Investitionsbeiträge<br />
Gemeindepartnerschaft; Entwicklungshilfe;<br />
117 Übrige aktivierte Ausgaben<br />
1170 Materielle Enteignungen<br />
Eigentumsbeschränkungen; Enteignungsentschädigungen; Nutzungseinschränkungen;<br />
1171 Raumplanung<br />
Ortsplanung; Planungsausgabe; Planungsgutachten; Regionalplanung; Richtplanung;<br />
1179 Übrige aktivierte Ausgaben<br />
Übrige aktivierte Ausgaben, die in den Konten 1140 - 1171 nicht erfasst sind.<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Bestandesrechnung Blatt 7/31<br />
12 Spezialfinanzierungen ⇒ HB 4.5.5<br />
Spezialfinanzierungen sind zweckgebundene Mittel zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 86 GV).<br />
Spezialfinanzierungen bedürfen einer Grundlage<br />
a) im übergeordneten Recht oder<br />
b) in einem Reglement der Gemeinde.<br />
Das Reglement legt den Zweck der Spezialfinanzierung und die Zuständigkeit zur Bestimmung von Einlagen<br />
und Entnahmen fest.<br />
Spezialfinanzierungen dürfen nicht mit im voraus bestimmten Anteilen der ordentlichen Gemeindesteuern oder<br />
der Liegenschaftssteuern gespeist werden (Art. 87 GV).<br />
128 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen<br />
Falls die zweckgebundenen Einträge einer Spezialfinanzierung nicht ausreichen, den in der Rechnungsperiode<br />
entstandenen Aufwand abzudecken, muss der Aufwandüberschuss entweder einem aus früherem<br />
Ertragsüberschüssen stammenden Verpflichtungskonto (Kontengruppe 228) entnommen oder durch einen<br />
Vorschuss der Gemeinde abgedeckt werden.<br />
Vorschüsse für Spezialfinanzierungen sind durch zukünftige Ertragsüberschüsse der spezialfinanzierten<br />
Aufgaben innert acht Jahren seit erstmaliger Bilanzierung zurückzuerstatten (Art. 88 GV).<br />
Bei der erstmaligen Bildung eines Vorschusses ist das Konto mit dem entsprechenden Jahr zu bezeichnen<br />
(z.B. Konto 1280.XX Vorschuss 2001).<br />
Vorschüsse für Spezialfinanzierungen sind zu verzinsen. Die Gemeinde kann davon abweichende Regelungen<br />
erlassen, soweit nicht besondere Bestimmungen des übergeordneten Rechts etwas anderes vorsehen (Art. 86<br />
GV).<br />
1280 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen gestützt auf übergeordnetes Recht<br />
Abwasserentsorgung und ARA (⇒ HB 4.9.2); Abfallentsorgung; Wasserversorgung (⇒ HB 4.9.2);<br />
(⇒ AFV 11/33 - 11/34)<br />
1281 Vorschüsse für Spezialfinanzierungen gestützt auf Gemeindereglemente<br />
Billetsteuer; Elektrizitätsversorgung; Fernwärme; Gasversorgung; Gemeinschaftsantennenanlage;<br />
Kabelfernsehanlage; Kabelnetz; Liegenschaften des Finanzvermögens (SF WEU); Parkplatzersatzabgabe;<br />
Planungsmehrwerte; usw.<br />
13 Bilanzfehlbetrag ⇒ HB 4.5.6<br />
Durch Aufwandüberschüsse entstandenes Aktivum zum Ausgleich der Bilanz (Unterbilanz im<br />
betriebswirtschaftlichen Sinne).<br />
139 Bilanzfehlbetrag<br />
1390 Bilanzfehlbetrag<br />
Der Abschluss der Laufenden Rechnung ergibt als Resultat den Ertrags- oder Aufwandüberschuss. Dieses<br />
Ergebnis ergibt die Kapitalveränderung und wird in die Bestandesrechnung übertragen. Wenn es sich um einen<br />
Aufwandüberschuss (Kapitalabnahme) handelt, ist zunächst ein allfällig vorhandenes Eigenkapital zu verringern.<br />
Übersteigt der Aufwandüberschuss das am Anfang des Rechnungsjahres vorhandene Eigenkapital, ist die<br />
Differenz als Bilanzfehlbetrag im Konto 1390 auszuweisen. Bestand jedoch bereits zu Beginn des Rechnungsjahres<br />
ein Bilanzfehlbetrag, wird dieser durch einen Aufwandüberschuss entsprechend vergrössert bzw. durch<br />
einen Ertragsüberschuss (Kapitalzunahme) entsprechend verringert.<br />
Der Bilanzfehlbetrag muss innert acht Jahren seit der erstmaligen Bilanzierung abgeschrieben sein (Art. 74<br />
GG).<br />
Bei der erstmaligen Bildung eines Bilanzfehlbetrages ist das Konto mit dem entsprechenden Jahr zu<br />
bezeichnen (z.B. Konto 1390.XX Bilanzfehlbetrag 2001).<br />
Ein vor 1999 entstandener Bilanzfehlbetrag ist auf einem separaten Konto auszuweisen (z.B. Konto1390.XX<br />
Bilanzfehlbetrag 1998). Für die Abbaufrist dieser altrechtlichen Bilanzfehlbeträge ist der entsprechende<br />
Regierungsratsbeschluss massgebend.<br />
(⇒ AFV 11/30)<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Bestandesrechnung Blatt 7/32<br />
2 Passiven<br />
Die Passiven setzen sich zusammen aus dem Fremdkapital, den Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen und<br />
dem allfälligen Eigenkapital.<br />
20 Fremdkapital ⇒ HB 4.5.8<br />
200 Laufende Verpflichtungen<br />
Verpflichtungen, die kurzfristig fällig sind oder fällig werden können.<br />
Hinweis: Eine Verpflichtung gilt dann als eingegangen, wenn am 31. Dezember die Lieferung oder Leistung<br />
bestellt ist.<br />
2000 Kreditoren ⇒ HB 4.6.4<br />
Verpflichtungen aus fakturierten Leistungen und Lieferungen.<br />
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge für Sozial- und Personalversicherungen werden generell über dieses<br />
Konto verbucht.<br />
- Lieferantenrechnungen (Kreditoren-Sammelkonto)<br />
- Sozialversicherungen AHV/IV/EO/NBU (⇒ AFV11/3)<br />
- Personalversicherungen<br />
- NBU (Nichtbetriebsunfall Besoldung Lehrkräfte)<br />
2001 Depotgelder<br />
Gelder, die in Verwahrung genommen und verwaltet werden und die nach Vereinbarung zurückgefordert werden<br />
können (Kautionen, Auftrag für Grabunterhalt). Die Depotgelder sind zu verzinsen, sofern nichts anderes<br />
vereinbart worden ist.<br />
2003 Entschädigungen an Gemeinwesen<br />
Noch nicht bezahlte Entschädigungen, die im laufenden Rechnungsjahr zu belasten sind (Gegenbuchung:<br />
Kontengruppe 35).<br />
2004 Eigene Beiträge<br />
Noch nicht bezahlte Beiträge, die dem laufenden Rechnungsjahr zu belasten sind (Gegenbuchung:<br />
Kontengruppe 36 oder 56).<br />
2005 Durchlaufende Beiträge<br />
Im laufenden Rechnungsjahr eingegangene, noch nicht weitergegebene Beiträge (Gegenbuchung:<br />
Kontengruppe 37 oder 57).<br />
2006 Kontokorrente<br />
Kontokorrentschulden (ohne Banken) mit anderen Gemeinwesen (z.B. Kirchgemeinden) und Privaten.<br />
2009 Übrige laufende Verpflichtungen<br />
Verpflichtungen, die in den Konten 2000 - 2006 nicht erfasst sind.<br />
"Durchlaufkonto"; Lohnzessionen; Mehrwertsteuer, evtl. unterteilt pro Spezialfinanzierung in Laufende Rechnung<br />
und Investitionsrechnung; Vorauszahlungen;<br />
201 Kurzfristige Schulden<br />
2010 Banken<br />
Bankkontokorrente; Baukredite;<br />
2011 Gemeinwesen<br />
Kurzfristige Darlehensschulden gegenüber andern Gemeinwesen.<br />
2012 Selbständige öffentliche Unternehmungen<br />
Altersheim; Antennen- und Kabelanlage; Elektrizitätsversorgung; Industrielle Betriebe;<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Bestandesrechnung Blatt 7/33<br />
2013 Anlagen des Personals<br />
Personal-Anlagekonten.<br />
2019 Übrige kurzfristige Schulden<br />
Kurzfristige Schulden, die in den Konten 2010 - 2013 nicht enthalten sind.<br />
202 Mittel- und langfristige Schulden<br />
Finanzierung der Bedürfnisse der Investitionsrechnung und des Finanzvermögens.<br />
2020 Hypotheken<br />
Grundpfandgesicherte Darlehensschulden (nur Liegenschaften des Finanzvermögens dürfen hypothekarisch<br />
belastet werden).<br />
2021 Schuldscheine<br />
Durch Schuldanerkennung bestätigte Darlehensschulden (ohne hypothekarische Sicherstellung).<br />
Banken; IHG-Darlehen; Personalvorsorgeeinrichtungen; Private; Versicherungen;<br />
2023 Obligationenanleihen<br />
Ausgabe eigener Obligationen; ESG-Obligationenanleihen;<br />
2029 Übrige mittel- und langfristige Schulden<br />
Mittel- und langfristige Schulden, die nicht in den Konten 2020 - 2023 enthalten sind.<br />
203 Verpflichtungen für Sonderrechnungen ⇒ HB 4.5.4<br />
Verpflichtungen jeglicher Art gegenüber Betrieben mit eigenem Rechnungskreis, eigenen Versicherungs- und<br />
Sparkassen, vom Gemeinwesen verwalteten Stiftungen usw., deren Zahlungsmittelverwaltung durch das<br />
Gemeinwesen erfolgt.<br />
Die Verpflichtungen für Sonderrechnungen sind in der Regel zu verzinsen.<br />
2030 Eigene Anstalten<br />
Verpflichtungen gegenüber eigenen Anstalten und Betrieben mit eigenem Rechnungskreis.<br />
2031 Personalversicherungskassen<br />
Schulden jeglicher Art gegenüber eigenen Personalvorsorgeeinrichtungen.<br />
2032 Sparkassen<br />
Schulden jeglicher Art gegenüber eigenen Sparkassen der Personalvorsorge.<br />
2033 Verwaltete Stiftungen ⇒ HB 4.5.9<br />
Schulden jeglicher Art gegenüber unselbständigen Stiftungen, die vom Gemeinwesen verwaltet werden.<br />
Wertpapiere und andere Geld- oder Kapitalanlagen von Stiftungen werden im Finanzvermögen aktiviert.<br />
Verbuchungen von Einnahmen und Ausgaben ⇒ AFV 11/27.<br />
Legate; Schenkungen; Vermächtnisse; Ertragsüberschüsse aus Basaren, Dorffesten;<br />
2034 Eigenversicherung für Sachschäden<br />
Bestände zur Deckung nicht versicherter Sachschäden. Deren Äufnung erfolgt über die Kontenart 318.<br />
204 Rückstellungen ⇒ HB 4.6.4<br />
Bereits feststehende, in ihrer Höhe und/oder Fälligkeit aber noch nicht in jedem Fall bekannte Verpflichtungen,<br />
deren Berücksichtigung zur Feststellung des Aufwandes oder der Ausgabe am Ende eines Rechnungsjahres<br />
notwendig ist.<br />
Die Rückstellungen werden über jene Aufwandskonten aufgelöst, über die sie entstanden sind.<br />
Hinweis: Eine Verpflichtung gilt dann als eingegangen, wenn am 31. Dezember die Lieferung oder Leistung<br />
bestellt ist.<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Bestandesrechnung Blatt 7/34<br />
2040 Laufende Rechnung<br />
Rückstellungen von Steuerteilungen bei der Veranlagungsgemeinde.<br />
(⇒ AFV 11/36)<br />
2041 Investitionsrechnung<br />
Noch nicht fakturierte Leistungen für angefangene Investitionsprojekte beim Jahresabschluss (ausstehende<br />
Beiträge für angefangene Investitionsprojekte bei Jahresabschluss ⇒ AFV 11/12).<br />
2049 Wertberichtigung auf Guthaben<br />
Steuerguthaben und andere Forderungen, deren Eingang zweifelhaft ist. Der Bestand darf max. 5 % der<br />
Guthaben (Kontengruppe 101) nicht übersteigen. Empfohlen wird jedoch, die Wertberichtigung aufgrund der<br />
Einzelfallbetrachtgung zu berechnen (Abgrenzung von namentlich bekannten Forderungen).<br />
Gegenkonto für Auflösung und Bildung von Wertberichtigungen auf Guthaben:<br />
Konto 990.330 Abschreibungen Finanzvermögen, sofern nicht auf andere Funktionen zuteilbar; Konto 903.330<br />
Wertberichtigung Steuerguthaben;<br />
205 Transitorische Passiven ⇒ HB 4.6.4<br />
2050 Transitorische Passiven<br />
Einnahmen im laufenden Kalenderjahr, die erst im neuen Rechnungsjahr erfolgsmässig abgerechnet werden<br />
(z.B. vorausbezahlte Mietzinse).<br />
Aufwendungen des laufenden Kalenderjahres, die erst im neuen Jahr verausgabt werden (z.B. Marchzins auf<br />
Schulden, wenn der Zins nicht am 31.12. fällig ist). Die Verbuchung erfolgt als Rechnungsabgrenzung vor dem<br />
Jahresabschluss (Gegenbuchung: Aufwand- oder Ertragskonto der Verwaltungsrechnung).<br />
Die transitorischen Passiven werden zu Beginn der neuen Rechnungsperiode aufgelöst und zwar über jene<br />
Aufwand- und Ertragskonten, über die sie entstanden sind.<br />
22 Spezialfinanzierungen ⇒ HB 4.5.5<br />
Spezialfinanzierungen sind zweckgebundene Mittel zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 86 GV).<br />
Spezialfinanzierungen bedürfen einer Grundlage<br />
a) im übergeordneten Recht oder<br />
b) in einem Reglement der Gemeinde.<br />
Das Reglement legt den Zweck der Spezialfinanzierung und die Zuständigkeit zur Bestimmung von Einlagen<br />
und Entnahmen fest.<br />
Spezialfinanzierungen dürfen nicht mit im voraus bestimmten Anteilen der ordentlichen Gemeindesteuern oder<br />
der Liegenschaftssteuern gespeist werden (Art. 87 GV).<br />
228 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen<br />
Verpflichtungskonten für Spezialfinanzierungen sind zu eröffnen, wenn die zweckgebundenen Erträge die<br />
Aufwendungen der Spezialfinanzierung übersteigen. Ertragsüberschüsse sind dem Verpflichtungskonto<br />
gutzuschreiben, Aufwandüberschüsse sind dem Verpflichtungskonto bis zur Höhe des Bestandes zu belasten.<br />
Wenn ein Vorschuss der Gemeinde an eine Spezialfinanzierung besteht, ist dieser vorgängig abzutragen<br />
(Kontengruppe 1280).<br />
Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen sind zu verzinsen. Die Gemeinde kann davon abweichende<br />
Regelungen erlassen, soweit nicht besondere Bestimmungen des übergeordneten Rechts etwas anderes<br />
vorsehen (Art. 86 GV).<br />
2280 Spezialfinanzierungen gestützt auf übergeordnetes Recht<br />
Abwasserentsorgung und ARA (⇒ HB 4.9.2); Abfallentsorgung; Betriebsreservefonds Forst; Schutzraumersatzabgabe;<br />
Übernutzungsfonds Forst; Wasserversorgung (⇒ HB 4.9.2); Wehrdienstersatzabgabe;<br />
Die Spezialfinanzierungen "Wasserversorgung" und "Abwasserentsorgung" sind wie folgt zu bilanzieren:<br />
Spezialfinanzierung "Wasserversorgung Rechnungsausgleich"<br />
Spezialfinanzierung "Wasserversorgung Werterhalt"<br />
Spezialfinanzierung "Abwasserentsorgung Rechnungsausgleich"<br />
Spezialfinanzierung "Abwasserentsorgung Werterhalt"<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001
<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Bestandesrechnung Blatt 7/35<br />
2281 Spezialfinanzierungen gestützt auf Gemeindereglemente<br />
Darunter fällt die vollständige oder teilweise Zuordnung von Einnahmen an bestimmte Aufgaben. Sie basieren<br />
auf gemeinderechtlichen Grundlagen (Reglemente), welche die Einlagen und Entnahmen nach klaren<br />
Grundsätzen für Voranschlag und Rechnung regeln. Die Zuweisung weiterer Einnahmen ist nicht gestattet.<br />
Billetsteuer; Elektrizitätsversorgung; Fernwärme; Gasversorgung; Gemeinschaftsantennenanlage;<br />
Kabelfernsehanlage; Kabelnetz; Liegenschaften des Finanzvermögens (SF WEU); Parkplatzersatzabgabe;<br />
Planungsmehrwerte;<br />
23 Eigenkapital ⇒ HB 4.5.6/4.5.7<br />
239 Eigenkapital<br />
2390 Eigenkapital<br />
Überschuss der Gesamtaktien über die Verpflichtungen.<br />
Der Abschluss der Laufenden Rechnung ergibt als Resultat den Ertrags- oder Aufwandüberschuss. Dieses<br />
Ergebnis ergibt die Kapitalveränderung und wird in das Konto Eigenkapital übertragen.<br />
Wichtig: Das Konto 2390 Eigenkapital wird nur durch ausgewiesene Ertrags- oder Aufwandüberschüsse der<br />
Laufenden Rechnung verändert!<br />
Anhang zur Jahresrechnung (Zusatz zur Bestandesrechnung) ⇒ HB 4.4.1<br />
In einem Zusatz zur Bestandesrechnung sind folgende Positionen aufzuführen, nicht aber zu verbuchen:<br />
- Eventualverpflichtungen, enthaltend Bürgschaften und andere Sicherheitsleistungen zugunsten Dritter (Art. 96<br />
GV), die vom Eintreten bestimmter Voraussetzungen abhängig sind und festgelegte finanzielle Leistungen zur<br />
Folge haben (z.B. Defizitgarantien, Nachschussverpflichtungen, Verpflichtungsscheine)<br />
- allfällige nichtbilanzierte Leasingverbindlichkeiten<br />
- Brandversicherungswerte der Sachanlagen<br />
- Wiederbeschaffungswerte und Einlagen in die Spezialfinanzierung Wasserversorgung<br />
- Wiederbeschaffungswerte und Einlagen in die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001