Kontierungsanleitung, Funktionale Gliederung, Artengliederung ...
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<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />
Bestandesrechnung Blatt 7/28<br />
102 Anlagen ⇒ HB 4.2.4.4<br />
Anlagen des Finanzvermögens sind Aktiven, die veräussert werden können, ohne dadurch eine öffentliche<br />
Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen.<br />
1020 Festverzinsliche Wertpapiere ⇒ HB 4.5.2.3<br />
Anlagehefte, Depositenhefte, Kassenscheine, Obligationen, Schuldbriefe und Sparhefte mit einem während der<br />
Laufzeit in der Regel festen Zinsfuss. Auch Wertpapiere von verwalteten, unselbständigen Stiftungen,<br />
Depotgeldern und Spezialfinanzierungen werden hier erfasst sowie ausserhalb der Verwaltung verwaltete<br />
Wertpapiere (Schulreisekassen usw.).<br />
1021 Aktien und Anteilscheine ⇒ HB 4.5.2.3<br />
Aktien und Genossenschaftsanteile, die als Kapitalanlage zu betrachten sind.<br />
Andere Beteiligungen sind dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen.<br />
1022 Darlehen ⇒ HB 4.5.2.3<br />
Darlehen als Kapitalanlage, Personaldarlehen.<br />
1023 Liegenschaften ⇒ HB 4.5.2.4<br />
Grundstücke und Gebäude, die als Kapitalanlage gelten und somit nicht für die öffentliche Aufgabenerfüllung<br />
benötigt werden (⇒ AFV 11/13 - 11/20).<br />
Vorsorglicher Landerwerb; Im Baurecht abgegebene Grundstücke;<br />
1024 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge<br />
Anlagegüter, die nicht der öffentlichen Verwaltungs- oder Betriebstätigkeit dienen.<br />
1025 Vorräte<br />
Sämtliche Vorräte wie Verkaufsholz, Treibstoffe, Baumaterial, Heizmaterial, Containermarken, Kehrichtvignetten<br />
und -säcke, Kühlgerätvignetten, Sperrgutmarken sowie Reisemarken.<br />
1029 Übrige Anlagen<br />
Anlagen des Finanzvermögens, die in den Konten 1020 - 1025 nicht verbucht werden können.<br />
Vorausleistungen durch Gemeinde für Detailerschliessungen Zone mit Planungspflicht ZPP;<br />
103 Transitorische Aktiven ⇒ HB 4.6.4<br />
1030 Transitorische Aktiven<br />
Ausgaben im laufenden Kalenderjahr, die erst im neuen Rechnungsjahr erfolgsmässig abgerechnet werden<br />
(z.B. vorausbezahlte Versicherungsprämien).<br />
Erträge des laufenden Kalenderjahres, die erst im neuen Jahr vereinnahmt werden (z.B. Marchzins auf<br />
Festgeldguthaben).<br />
Die Verbuchung erfolgt als Rechnungsabgrenzung vor dem Jahresabschluss (Gegenbuchung: Aufwand- oder<br />
Ertragskonto der Verwaltungsrechnung).<br />
Die Transitorischen Aktiven werden zu Beginn der neuen Rechnungsperiode aufgelöst und zwar über jene<br />
Aufwand- und Ertragskonten, über die sie entstanden sind.<br />
11 Verwaltungsvermögen ⇒ HB 4.5.3<br />
Das Verwaltungsvermögen besteht aus den Vermögenswerten, die unmittelbar der Erfüllung öffentlicher<br />
Aufgaben dienen (Art. 75 GV).<br />
(⇒ AFV 7/21 Definition Investitionsbegriff)<br />
114 Sachgüter<br />
Buchwerte (Beschaffungs- oder Herstellungswert abzüglich Abschreibungen) von Sachgütern, die für die<br />
Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen und deshalb nicht realisierbar sind.<br />
Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001