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Kontierungsanleitung, Funktionale Gliederung, Artengliederung ...

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<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/28<br />

102 Anlagen ⇒ HB 4.2.4.4<br />

Anlagen des Finanzvermögens sind Aktiven, die veräussert werden können, ohne dadurch eine öffentliche<br />

Aufgabenerfüllung zu beeinträchtigen.<br />

1020 Festverzinsliche Wertpapiere ⇒ HB 4.5.2.3<br />

Anlagehefte, Depositenhefte, Kassenscheine, Obligationen, Schuldbriefe und Sparhefte mit einem während der<br />

Laufzeit in der Regel festen Zinsfuss. Auch Wertpapiere von verwalteten, unselbständigen Stiftungen,<br />

Depotgeldern und Spezialfinanzierungen werden hier erfasst sowie ausserhalb der Verwaltung verwaltete<br />

Wertpapiere (Schulreisekassen usw.).<br />

1021 Aktien und Anteilscheine ⇒ HB 4.5.2.3<br />

Aktien und Genossenschaftsanteile, die als Kapitalanlage zu betrachten sind.<br />

Andere Beteiligungen sind dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen.<br />

1022 Darlehen ⇒ HB 4.5.2.3<br />

Darlehen als Kapitalanlage, Personaldarlehen.<br />

1023 Liegenschaften ⇒ HB 4.5.2.4<br />

Grundstücke und Gebäude, die als Kapitalanlage gelten und somit nicht für die öffentliche Aufgabenerfüllung<br />

benötigt werden (⇒ AFV 11/13 - 11/20).<br />

Vorsorglicher Landerwerb; Im Baurecht abgegebene Grundstücke;<br />

1024 Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge<br />

Anlagegüter, die nicht der öffentlichen Verwaltungs- oder Betriebstätigkeit dienen.<br />

1025 Vorräte<br />

Sämtliche Vorräte wie Verkaufsholz, Treibstoffe, Baumaterial, Heizmaterial, Containermarken, Kehrichtvignetten<br />

und -säcke, Kühlgerätvignetten, Sperrgutmarken sowie Reisemarken.<br />

1029 Übrige Anlagen<br />

Anlagen des Finanzvermögens, die in den Konten 1020 - 1025 nicht verbucht werden können.<br />

Vorausleistungen durch Gemeinde für Detailerschliessungen Zone mit Planungspflicht ZPP;<br />

103 Transitorische Aktiven ⇒ HB 4.6.4<br />

1030 Transitorische Aktiven<br />

Ausgaben im laufenden Kalenderjahr, die erst im neuen Rechnungsjahr erfolgsmässig abgerechnet werden<br />

(z.B. vorausbezahlte Versicherungsprämien).<br />

Erträge des laufenden Kalenderjahres, die erst im neuen Jahr vereinnahmt werden (z.B. Marchzins auf<br />

Festgeldguthaben).<br />

Die Verbuchung erfolgt als Rechnungsabgrenzung vor dem Jahresabschluss (Gegenbuchung: Aufwand- oder<br />

Ertragskonto der Verwaltungsrechnung).<br />

Die Transitorischen Aktiven werden zu Beginn der neuen Rechnungsperiode aufgelöst und zwar über jene<br />

Aufwand- und Ertragskonten, über die sie entstanden sind.<br />

11 Verwaltungsvermögen ⇒ HB 4.5.3<br />

Das Verwaltungsvermögen besteht aus den Vermögenswerten, die unmittelbar der Erfüllung öffentlicher<br />

Aufgaben dienen (Art. 75 GV).<br />

(⇒ AFV 7/21 Definition Investitionsbegriff)<br />

114 Sachgüter<br />

Buchwerte (Beschaffungs- oder Herstellungswert abzüglich Abschreibungen) von Sachgütern, die für die<br />

Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen und deshalb nicht realisierbar sind.<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001

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