13.07.2015 Aufrufe

Erweiterung Deponie Laufengraben - Justiz-, Gemeinde - Kanton Bern

Erweiterung Deponie Laufengraben - Justiz-, Gemeinde - Kanton Bern

Erweiterung Deponie Laufengraben - Justiz-, Gemeinde - Kanton Bern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong><strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong>Änderung der kantonalen ÜberbauungsordnungErläuterungen zur Mitwirkung<strong>Bern</strong>, 7. Mai 20131266_Erla!uterungen_MW_130507.docx


ImpressumAuftraggeberAmt für <strong>Gemeinde</strong>n und RaumordnungNydeggasse 11/133011 <strong>Bern</strong>ProjektausschussArthur Stierli (Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung, Vorsitz)Rolf Wohlfahrt (Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung)Jacques Ganguin (Amt für Wasser und Abfall)Markus Moser (<strong>Gemeinde</strong> Krauchthal)Christoph Abbühl (<strong>Gemeinde</strong> Bolligen)Peter <strong>Bern</strong>asconi (KEWU AG)Heinrich Hafner (BHP Raumplan AG)Michael Gallmann (CSD Ingenieure AG)AuftragnehmerBHP Raumplan AGFliederweg 10Postfach 5753000 <strong>Bern</strong> 14CSD Ingenieure AGHessstrasse 27D3097 Liebefeld


Inhaltsverzeichnis1. Um was geht es? ............................................................................................................................... 52. Ausgangslage .................................................................................................................................... 52.1 Kurzer Rückblick ................................................................................................................................ 52.2 Der aktuelle <strong>Deponie</strong>betrieb ............................................................................................................. 62.3 <strong>Kanton</strong>ale Überbauungsordnung 1997 ........................................................................................... 73. <strong>Erweiterung</strong>svorhaben ...................................................................................................................... 83.1 Gründe für die <strong>Erweiterung</strong> ............................................................................................................... 83.2 Variantendiskussion ........................................................................................................................... 93.3 Variantenentscheid .......................................................................................................................... 114. Auswirkungen auf Raum und Umwelt ......................................................................................... 124.1 Verkehr .............................................................................................................................................. 124.2 Wald .................................................................................................................................................. 124.3 Natur ................................................................................................................................................. 134.4 Landschaft ........................................................................................................................................ 134.5 Baudenkmäler .................................................................................................................................. 135. Verhältnis zu übergeordneten Planungen ................................................................................... 146. Planerlassverfahren ........................................................................................................................ 146.1 Planungs- und Verfahrensschritte ................................................................................................... 146.2 Projektorganisation .......................................................................................................................... 15


<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 51. Um was geht es?Die KEWU AG betreibt im <strong>Laufengraben</strong> (<strong>Gemeinde</strong>n Bolligen und Krauchthal) eine Schlackedeponie.Die Unternehmung möchte nun im Sinne einer rechtzeitigen Reservesicherung und in Absprachemit den kantonalen Amtsstellen das planungsrechtlich verfügbare Volumen erhöhen. Dazu isteine Anpassung der rechtskräftigen kantonalen Überbauungsordnung aus dem Jahre 1997 nötig.Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die <strong>Deponie</strong> erweitert werden kann. Der für die Planung verantwortlicheProjektausschuss hat sich eingehend mit den verschiedenen Optionen befasst und sichgestützt auf eine fundierte Interessenabwägung für den <strong>Erweiterung</strong>sperimeter (+50m) entschieden.Bevor er nun die zeit- und kostenaufwändige Detailplanung startet, möchte der Projektausschusswissen, ob die Bevölkerung die angedachte <strong>Erweiterung</strong>svariante grundsätzlich mitträgt.2. Ausgangslage2.1 Kurzer RückblickIm <strong>Laufengraben</strong> am Nordabhang des Bantigers (Abb. 1) werden bereits seit 1972 Abfälle entsorgt,bis 1987 hauptsächlich Schlacke aus der damals stillgelegten Kehrichtverbrennungsanlage aufdem Areal des heutigen Betriebsgebäudes. Ein wichtiger Schritt in der über 40-jährigen Geschichtedes Ablagerungsstandortes war 1991 die Gründung der KEWU AG, welche aus dem 1963 entstandenen<strong>Gemeinde</strong>verband für Kehrichtverwertung Worblental und Umgebung hervorging. Die Unternehmungist für die Abfallentsorgung der 13 bernischen Agglomerationsgemeinden Biglen, Bolligen,Ittigen, Krauchthal, Moosseedorf, Münchenbuchsee, Muri, Ostermundigen, Stettlen, Urtenen-Schönbühl,Vechigen, Worb und Zollikofen verantwortlich. Sie sanierte und modernisierte die Anlage undbetreibt seither im <strong>Laufengraben</strong> eine <strong>Deponie</strong> und ein Kompostierwerk. Das Einzugsgebiet umfasstrund 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner.Seit 2005 entsorgen die KEWU-<strong>Gemeinde</strong>n ihre Siedlungsabfälle in der KehrichtverbrennungsanlageEmmenspitz der KEBAG AG in Zuchwil (SO). Im Gegenzug wird das Restprodukt aus der Verbrennungnach der Entfernung der Metalle durch Entschrottung in Form von Schlacke in der <strong>Deponie</strong><strong>Laufengraben</strong> abgelagert. Die Schlacke wird dabei von der Kehrichtverbrennungsanlage Emmenspitzmit dem Zug nach Oberburg transportiert. Von dort fahren Lastwagen die Container zur <strong>Deponie</strong>.Die geleerten Container werden anschliessend in der Umladestation mit frischem Kehricht gefülltund auf dem gleichen Weg zur Verbrennung in die Kehrichtverbrennungsanlage Emmenspitzzurückgebracht.


<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 6Abbildung 1 Der Standort der <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> aus der Luft (GoogleMaps 2013)2.2 Der aktuelle <strong>Deponie</strong>betriebDer Standort <strong>Laufengraben</strong> gilt gemäss der Technischen Verordnung über Abfälle von 1990 als Reaktordeponie.Es ist dies ein <strong>Deponie</strong>typ, in welchem Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen,nicht brennbare Bauabfälle, belastetes Aushub- und Abraummaterial sowie andere nicht organischeMaterialien abgelagert werden dürfen.Im <strong>Laufengraben</strong> gibt es drei verschiedene Abfallarten, welche in separaten Kompartimenten deponiertwerden. Im untersten Teil der <strong>Deponie</strong> sind rund 300'000 m 3 Reaktorabfälle eingelagert. DiesesKompartiment ist fertig aufgefüllt. Der Bereich „Seitental“ (siehe Abb. 2) ist bereits rekultiviertworden und wird seit einigen Jahren wieder landwirtschaftlich genutzt. In den oberen Teilen derAnlage ist der grösste Teil des zur Verfügung stehenden Volumens (rund 950'000 m 3 ) für die Entsorgungvon Verbrennungsschlacke reserviert. Ein relativ kleiner Anteil (rund 50'000 m 3 ) steht fürdie Verfüllung mit Inertstoffen zur Verfügung.Gemäss kantonalem Sachplan Abfall 2009 kann davon ausgegangen werden, dass die Schlackemengenaus den für das bernische <strong>Kanton</strong>sgebiet relevanten Kehrichtverbrennungsanlagen in dennächsten Jahren mehr oder weniger konstant bleiben. Mit diesem Szenario rechnet auch die KEWU,obschon aktuell zusätzlich rund die Hälfte der Schlacke aus der Kehrichtverbrennungsanlage LesCheneviers in Genf im <strong>Laufengraben</strong> deponiert wird (Vertrag über drei Jahre bis Anfang 2015). Unterder Annahme einer konstant bleibenden Anliefermenge von jährlich rund 30'000 – 50'000 m 3Schlacke (gemäss rechtsgültiger Überbauungsordnung ist die jährliche Ablagerungsmenge auf maximal50'000 m 3 limitiert) wird die <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> bei einem aktuell verbleibenden Restvolumenvon rund 570'000 m 3 in 12 bis 19 Jahren (spätestens 2032) vollständig aufgefüllt sein.


<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 72.3 <strong>Kanton</strong>ale Überbauungsordnung 1997Die noch junge KEWU AG sah sich bereits kurz nach ihrer Gründung anfangs 90er Jahre mit grossenHerausforderungen konfrontiert. Es galt, die bestehende <strong>Deponie</strong> umfassend zu sanieren und demneusten Stand der Gewässer- und Umweltschutzgesetzgebung anzupassen. Die umfangreichenArbeiten umfassten die Umschichtung von rund der Hälfte des bisher abgelagerten Materials, dieAufteilung der <strong>Deponie</strong> in unterschiedlich zu behandelnde Bioreaktor- und Schlackenkompartimente,deren gegenseitige Abdichtung sowie die Realisierung weiterer technischer Massnahmen wie diegetrennte Fassung und Ableitung des Sickerwassers.Mit der erfolgreichen Sanierung wurden die funktionalen und umweltrechtlichen Voraussetzungenfür eine erste grössere <strong>Erweiterung</strong> der <strong>Deponie</strong> geschaffen. Um den zukünftigen <strong>Deponie</strong>betriebauch bau- und planungsrechtlich sicherstellen zu können, musste die gesamte Anlage aufgrundeiner damals neu eingeführten Bewilligungspraxis gleichzeitig einer integralen Nutzungsplanungunterzogen werden.Im Fall der <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> wurde für die Nutzungsplanung das Instrument der Überbauungsordnunggewählt. Weil der Standort zwei verschiedene politische <strong>Gemeinde</strong>n in zwei verschiedenenVerwaltungskreisen betrifft (der <strong>Laufengraben</strong>bach bildet sowohl die <strong>Gemeinde</strong>grenze zwischenBolligen und Krauchthal als auch die Grenze zwischen den Verwaltungskreisen <strong>Bern</strong>-Mittellandund Emmental), ersuchte die KEWU AG mit Zustimmung der beiden Standortgemeinden zurVereinfachung des Verfahrens den Regierungsrat um Erlass einer kantonalen Überbauungsordnung(siehe Kap. 6.1).Ende 1990 erteilte der Regierungsrat dem damaligen Raumplanungsamt (heute Amt für <strong>Gemeinde</strong>nund Raumordnung) den Auftrag zur Erarbeitung der kantonalen Überbauungsordnung. Mit fachlicherUnterstützung einer externen Planergemeinschaft wurden dabei im Wesentlichen folgende Inhaltegrundeigentümerverbindlich festgelegt (Abb. 2):• Perimeter der <strong>Deponie</strong>erweiterung• Art des <strong>Deponie</strong>materials• Etappierung• Maximale <strong>Deponie</strong>menge pro Jahr• Maximale Betriebsdauer• Baufelder für oberirdische Anlageteile• Erschliessung• Reliefgestaltung und Rekultivierung im Endzustand• Bodenbehandlung• Lebensräume und deren Ersatz• Verlegung des <strong>Laufengraben</strong>bachs• Technische Massnahmen zum Schutz der Umwelt• Aufsicht und Kontrollen• Kostenpflicht• VerfahrensbestimmungenWeil sich die Suche nach der geforderten Kompensationsstrecke für den eingedolten <strong>Laufengraben</strong>bachals sehr schwierig und aufwändig erwies, konnte die kantonale Überbauungsordnung erst1997 durch den Regierungsrat genehmigt werden. In den Jahren 2002 und 2005 erfolgten nochzwei kleinere Anpassungen. Insgesamt hat sich das Instrument in der Umsetzung gut bewährt.


31033/30330/33/3035/%366570#/37N0/306N1/373533331/24N0N1/2#N0333033N31/2307322/001/01/0#1561304130132131130#<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 8*&?)%*"%+"#,!"#$$%&'''@%*=!"#$$%&''-#.$""#,!"#$$%&'!"#$$%&'(*&AB"%+%CC@%*=,*216/@%*=9.DI#.DD%,*EB.F%G#,=*&?BBD%CC?H,*G%*=,*C>#"EB.F%C>#4%J4%>*&?BBD%CC-*+=%>9.D32132033N32633O33131N/5O/53/5N/5///5102/2OM*>:9%9H4%,*-*+=%>9.D2NO3L.CC%,*D,B:92NO352/0/53/53672/53/2N/55316/26316//112730P89#:9%,*9;,,?H,*G%*=,*I.:K%C>#4%2O/2Abbildung 2Überbauungsplan „<strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong>“ aus dem Jahre 1997 inkl. Anpassungen3. <strong>Erweiterung</strong>svorhaben3.1 Gründe für die <strong>Erweiterung</strong>Mit dem verbleibenden Restvolumen von 570'000 m 3 kann die Schlackendeponie je nach Ablagerungsmengezwar noch 12 bis maximal 19 Jahre betrieben werden. Trotzdem hat der Verwaltungsratder KEWU AG in Absprache mit dem Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung und dem Amt fürWasser und Abfall bereits zum heutigen Zeitpunkt beschlossen, die Planung für eine <strong>Erweiterung</strong> andie Hand zu nehmen. Für diese Entscheidung gibt es mehrere Gründe:Knappe ReservenVerfügbares <strong>Deponie</strong>volumen ist ein kostbares Gut. Gegenwärtig werden im gesamten <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>vier Schlackedeponien betrieben. Die Standorte Türliacher (<strong>Gemeinde</strong>n Jaberg/Kirchdorf), Teuftal(<strong>Gemeinde</strong> Mühleberg), Ronde Sagne (<strong>Gemeinde</strong>n Tavannes/Reconvilier) und <strong>Laufengraben</strong> (<strong>Gemeinde</strong>nBolligen/Krauchthal) waren 2009 bereits zu gut 40% aufgefüllt 1 . Das Restvolumen vonrund 2’250'000 m 3 reicht aus heutiger Sicht rechnerisch noch für gut 15 Jahre. Werden alle möglichen<strong>Erweiterung</strong>en realisiert, ergibt sich ein zusätzlicher Zeitraum von etwa 10 Jahren. Dann wirdim <strong>Kanton</strong> das Potenzial für die Ablagerung von Schlacke aus Kehrichtverbrennungsanlagen ausgeschöpftsein.Die <strong>Erweiterung</strong> einer bestehenden hat gegenüber der Eröffnung einer neuen <strong>Deponie</strong> viele Vorteile.Die planerischen Rahmenbedingungen sind weitgehend bekannt, der Standort ist bei den zuständigenpolitischen Behörden akzeptiert, der Betrieb und seine tatsächlichen Auswirkungen sind derBevölkerung vertraut. Der kantonale Sachplan Abfall empfiehlt denn auch, die angedachten <strong>Erweiterung</strong>enan den bestehenden Standorten so rasch als möglich planungsrechtlich sicherzustellen. DieKEWU AG möchte diesen Auftrag wahrnehmen und rechtzeitig für eine klare Situation sorgen.1Zahlen gemäss kantonalem Sachplan Abfall 2009


<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 9Gewährleistung der EntsorgungssicherheitDie Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ist laut Sachplan Abfall ein wichtiges übergeordnetesZiel der schweizerischen Abfallbewirtschaftung. Die KEWU AG möchte dazu in Zusammenarbeit mitdem <strong>Kanton</strong> ihren Beitrag leisten.Betriebswirtschaftlicher KontextDer Betrieb einer Schlackedeponie unterliegt strengen Sicherheitsbestimmungen. Die notwendigenVorkehrungen werden in der Technischen Verordnung über Abfälle des Bundes detailliert geregelt.Im Wesentlichen muss die <strong>Deponie</strong>basis ausreichend abgedichtet werden. Das anfallende <strong>Deponie</strong>sickerwassermuss gefasst, kontrolliert und an eine Abwasserreinigungsanlage (in diesem Fall dieARA Hindelbank) abgegeben werden können. Die Realisierung dieser Sicherheitsmassnahmen istmit hohen Kosten verbunden. Es ist deshalb aus ökonomischen Gründen sinnvoll, das potenziellvorhandene <strong>Deponie</strong>volumen am bestehenden Standort möglichst vollständig zu nutzen. Eine frühzeitigerechtliche Sicherstellung der <strong>Deponie</strong>erweiterung verschafft der KEWU AG die nötige Sicherheitin der längerfristigen Finanz- und Investitionsplanung.Rechtzeitige Anpassung des AuffüllvorgangsGegenwärtig wird die anfallende Schlacke in den Etappen I und II (siehe Abb. 2) abgelagert. Die innerhalbdieser Etappen verbleibenden Kapazitäten reichen noch für rund 9 bis maximal 14 Jahre(Zeithorizont 2027). Eine <strong>Deponie</strong>erweiterung (insbesondere die Erhöhung des <strong>Deponie</strong>körpers)wird zwangsläufig Änderungen am heutigen <strong>Deponie</strong>projekt zur Folge haben. Der Auffüll- und Rekultivierungsvorgangmuss deshalb rechtzeitig an die zukünftigen Rahmenbedingungen angepasstwerden. Wenn die Planung zu spät eingeleitet und der Auffüllvorgang in Etappe II bereits zu weitfortgeschritten ist, besteht das Risiko, dass in den nachfolgenden Etappen III und IV eine zweckmässige<strong>Erweiterung</strong> des <strong>Deponie</strong>körpers aus technischen Gründen (z.B. natürliches Gefälle) verunmöglichtwird.Richtige Dimensionierung des StollensAn der Basis des <strong>Deponie</strong>körpers ist bis zum Übergang von Etappe II auf Etappe III ein grosser, befahrbarerStollen eingebaut, welcher der Entwässerung, dem Unterhalt der Leitungen und der Kontrolledes <strong>Deponie</strong>sickerwassers dient. Damit die Fortsetzung des Stollens in Etappe III in der richtigenDimensionierung realisiert werden kann, muss die maximale Höhe des zukünftigen <strong>Deponie</strong>körpersbekannt und durch eine rechtsverbindliche Planung abgesichert sein.3.2 VariantendiskussionUm sich eine Vorstellung über die technischen Möglichkeiten einer <strong>Deponie</strong>erweiterung und eineAbschätzung der damit zusammenhängenden Investitionskosten zu verschaffen, hat die KEWU AGim Jahre 2010 eine Machbarkeitsstudie 2 erstellen lassen. Auf der Basis der Ergebnisse dieser Studiewurden vier mögliche <strong>Erweiterung</strong>svarianten vertieft untersucht und anhand verschiedenerKennzahlen wie das erzielbare Mehrvolumen, die zusätzliche Laufzeit, die zu erwartenden Investitionskosten,die beanspruchte Mehrfläche oder die Auswirkungen auf die Umwelt sowohl mit demReferenzzustand (rechtskräftiger heutiger Zustand) als auch untereinander verglichen. Die vier beurteiltenVarianten unterscheiden sich bezüglich Mächtigkeit (maximale Höhe senkrecht über demStollen) und Querschnitt (symmetrisch oder asymmetrisch) des <strong>Deponie</strong>körpers (Abb. 3). Die typisiertenSituationen und Schnitte machen deutlich, dass sich einzig Variante A innerhalb des bestehenden<strong>Deponie</strong>perimeters realisieren lässt. Alle anderen Optionen benötigen zusätzliche Flächenunterschiedlicher Ausdehnung, die neu eingezont werden müssen.2Machbarkeitsabklärung für die <strong>Deponie</strong>erweiterung. BfKA Ingenieure AG, 2010


<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 104"56/7%$89/.("0:";0


<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 113.3 VariantenentscheidDie rechtskräftige Überbauungsordnung von 1997 limitiert die Mächtigkeit des <strong>Deponie</strong>körpers aufeine Gesamthöhe von +35m. Damit wird der technisch vorhandene Spielraum nicht voll ausgeschöpft,denn gemäss den statischen Berechnungen erträgt das Stollenbauwerk am <strong>Deponie</strong>fussmit Sicherheit eine Auflast von +41m Höhe. Diese Berechnungen beruhen auf einer 2012 aktualisiertenModellierung des Talquerschnitts mitsamt <strong>Deponie</strong>körper. Es ist jedoch aufgrund von Plausibilitätsüberlegungendavon auszugehen, dass bei einer detaillierten Auswertung des Modells (derNachweis ist relativ aufwändig und wird erst nach der Mitwirkung erfolgen) noch weitere Reserven inder Grössenordnung von 4 bis 9m beansprucht werden können (Niveau +50m). Auch eine Aufstockungder <strong>Deponie</strong> auf mehr als 50m ist nicht ausgeschlossen, bedingt jedoch bauliche Verstärkungsmassnahmenam Stollen.Am westlichen <strong>Deponie</strong>rand befindet sich das ehemalige Bauernhaus „Unteri Rotenegg“. Das Gebäudekann bis zu einem Auffüllniveau von +41m am heutigen Standort verbleiben. Bei einer darüberliegenden Mächtigkeit des <strong>Deponie</strong>körpers muss es rückgebaut werden.Der zuständige Projektausschuss (Kap. 6.2) hat sich eingehend mit den Vor- und Nachteilen dereinzelnen Varianten befasst und sich schliesslich unter Abwägung der verschiedenen Interesseneinstimmig dafür ausgesprochen, das <strong>Erweiterung</strong>spotenzial ohne bauliche Verstärkung des bestehendenStollens soweit als möglich auszunutzen. Der <strong>Erweiterung</strong>sperimeter (+50m) (Abb. 4), welcherder Bevölkerung nun im Rahmen der Mitwirkung als Grundlage für die weitere Planung vorgeschlagenwird, ist demnach ein Kompromiss zwischen den in Abbildung 3 dargestellten DiskussionsvariantenC (+41m) und D (+58m).2"34-.%$56-,("78"97:;'7#DY+/("O2


<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 124. Auswirkungen auf Raum und UmweltDie <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> ist bereits im Rahmen der Überbauungsplanung 1991 - 1997 einer eingehendenUmweltverträglichkeitsprüfung unterzogen und als umweltverträglich beurteilt worden.Bei der angelaufenen <strong>Erweiterung</strong>splanung sind nun die substanziellen Änderungen an der Überbauungsordnungund am <strong>Deponie</strong>projekt hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der aktuellen Umweltschutzgesetzgebungzu untersuchen. Dieser Schritt wird erst nach der Mitwirkung erfolgen, wennKlarheit über den <strong>Erweiterung</strong>sperimeter besteht.Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Variantenentscheids (Kap. 3.3) sind die Auswirkungender verschiedenen <strong>Erweiterung</strong>soptionen (Kap. 3.2) auf die relevanten Umweltaspekte bereits grobabgeschätzt worden. Die nachfolgenden Kapitel 4.1 bis 4.5 vermitteln für den angestrebten <strong>Erweiterung</strong>sperimeter(+50m) einen Überblick über die zu erwartenden Auswirkungen. Eine umfassendeBeurteilung sämtlicher Umweltaspekte wird im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts erfolgen.4.1 VerkehrMit der <strong>Erweiterung</strong> der <strong>Deponie</strong> verlängert sich zwar die Laufzeit der Ablagerungstätigkeit (im Falledes angestrebten <strong>Erweiterung</strong>sperimeters (+50) um 23 - 38 Jahre). Weil aber die Einlagerungsmengenvon jährlich 30'000 – 50'000 m 3 konstant bleiben, wird das Verkehrsaufkommen im bisherigenRahmen bleiben. Auch an den Anlieferungsrouten und der Verteilung der Lastwagenfahrten auf diebeiden Achsen Oberburg – Krauchthal – <strong>Laufengraben</strong> bzw. Güterbahnhof <strong>Bern</strong> – Bolligen - <strong>Laufengraben</strong>wird sich grundsätzlich nichts ändern.Im Bereich Verkehr wird also mit der geplanten <strong>Deponie</strong>erweiterung der Status Quo beibehalten.Über die Route via Krauchthal (Schlacke aus der Kehrichtverbrennungsanlage Emmenspitz) wurdenim Jahr 2012 gut 29'000 m 3 Material angeliefert, was ungefähr 14 Lastwagen bzw. 28 Fahrten proTag entspricht. Über die Route via Bolligen (Schlacke aus der Kehrichtverbrennungsanlage Genf)waren es rund 10'000 m 3 oder 4 - 5 Lastwagen bzw. durchschnittlich 9 Fahrten pro Tag.Insgesamt wird der Betrieb der <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> bei einer Bandbreite von jährlich 30'000 –50’0000 m 3 eingelagerter Schlacke weiterhin 30 – maximal 50 Lastwagenbewegungen pro Tag aufdem regionalen Strassennetz erzeugen.4.2 WaldMit der Aufstockung des <strong>Deponie</strong>körpers von heute +35m um 15m auf neu +50m wird sich der<strong>Deponie</strong>perimeter ab Etappe II talaufwärts auf allen Seiten mehr oder weniger gleichmässig um 30bis 40 m verbreitern. Die zusätzlich beanspruchte Fläche umfasst rund 58'000 m 2 , wovon rund41'300 m 2 (71%) Wald und 16'700 m 2 (29%) landwirtschaftlich genutztes Gebiet betreffen.Laut kantonalem Amt für Wald ist ein Vorhaben zur langfristigen Gewährleistung der Entsorgungssicherheitvon grossem öffentlichen Interesse und eine Rodungsbewilligung denkbar, wenn das Vorhabendie waldrechtlichen Rahmenbedingungen einhält. Dazu gehört insbesondere eine ausgeglicheneWaldbilanz. Ausstehende Aufforstungspflichten aus früheren Rodungsbewilligungen müsseneingehalten oder in der <strong>Erweiterung</strong>splanung neu geregelt werden. Zusätzlich beantragte Rodungsflächenmüssen innerhalb von 30 Jahren wieder aufgeforstet sein, wenn sie als temporäre Rodung(Wiederaufforstung an Ort und Stelle) gelten wollen. Sämtliche Rodungsflächen, die innerhalb dernächsten 30 Jahre nicht rekultiviert werden können (bei einer voraussichtlichen zusätzlichen Lauf-


<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 13zeit der <strong>Deponie</strong>tätigkeit von 38 Jahren dürfte dieser Fall mit Sicherheit eintreten), gelten als definitiveRodung. Die entsprechenden Ersatzaufforstungen sind bereits im Rahmen der anstehendenÜberbauungsplanung möglichst nahe am Standort grundeigentümerverbindlich sicherzustellen. DasGrundeigentum der KEWU AG dürfte es ermöglichen, dass ein beträchtlicher Teil der Ersatzaufforstungenauf eigenem Land im Gebiet des <strong>Laufengraben</strong>tals realisiert werden kann. Überschreitet diebeantragte Rodungsfläche 5'000 m 2 , muss auch das Bundesamt für Umwelt angehört werden.Die Aufarbeitung der waldrechtlichen Grundlagen, verbunden mit der Erstellung eines Rodungs- undWiederaufforstungsgesuchs ist sehr arbeits- und entsprechend kostenintensiv. Die Arbeiten werdendeshalb erst nach der Mitwirkung auf der Basis eines in den politischen Behörden und der Bevölkerungkonsolidierten <strong>Erweiterung</strong>sperimeters in Angriff genommen.4.3 NaturDer <strong>Laufengraben</strong>bach wird nach Beendigung der <strong>Deponie</strong>tätigkeit offen entlang dem östlichen<strong>Deponie</strong>rand geführt. Damit er über die gesamte Strecke mit dem erforderlichen Minimalgefälle von2% geführt werden kann, muss er bei einer Erhöhung des <strong>Deponie</strong>dachs weiter hinten gefasst werden.Dadurch geht langfristig ein Teil des natürlichen Einzugsgebietes verloren, der über den Zusammenflussder beiden Seitenbäche hinausreicht.Auf der westlichen Talflanke wird mit der <strong>Erweiterung</strong> +50m ein aus landschaftsökologischer Sichtwichtiger Waldgürtel abgewertet. Auf der östlichen Talflanke werden einige extensiv genutzte Wiesenin den <strong>Deponie</strong>perimeter mit einbezogen.Bei der Erarbeitung des Projektes wird es darum gehen, die negativen Auswirkungen mit geeignetenMassnahmen auf ein Minimum zu reduzieren und nötigenfalls für äquivalenten Ersatz zu sorgen.4.4 LandschaftDie symmetrische Erhöhung der eingelagerten Schlacke um +15m bewirkt gegenüber der heutigenSituation eine erhebliche Verbreiterung der nur schwach geneigten <strong>Deponie</strong>oberfläche. Obwohl dieserUmstand nach erfolgter Wiederaufforstung visuell nur noch bedingt wahrgenommen werdenkann, ist die Verstärkung der U-Tal-Form eine Entwicklung, welche der stark fluviatil geprägtenLandschaft des Bantigers mit ihren V-Tälern grundsätzlich zuwider läuft. Weil der <strong>Laufengraben</strong> alsLandschaftsraum aber durch die bestehende <strong>Deponie</strong> bereits belastet ist, können die zusätzlichennegativen Auswirkungen gegenüber dem aktuell rechtskräftigen Zustand als vertretbar eingestuftwerden.Es wird Aufgabe der Detailprojektierung sein, den Eindruck einer künstlichen Geländeform durcheine sorgfältig und differenziert geplante topografische Endgestaltung möglichst landschaftsverträglichzu gestalten, ohne dabei die Funktionstüchtigkeit der Oberflächenentwässerung zu gefährden.4.5 BaudenkmälerGemäss Bauinventar der <strong>Gemeinde</strong> Krauchthal von 2005 ist das direkt oberhalb des heutigen <strong>Deponie</strong>randesauf einem exponierten Geländesporn gelegene Gebäude „Unteri Rotenegg“ als schützenswerteingestuft und damit ungeschmälert zu erhalten. Es handelt sich historisch gesehen umein Kleinbauernhaus aus dem 18. Jahrhundert. Die Liegenschaft gehört der KEWU AG und wird heuteals Ferienhaus genutzt.


<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 14Übersteigt der zukünftige <strong>Deponie</strong>perimeter die Höhenkote von +41m, muss die „Unteri Rotenegg“zwingend versetzt oder rückgebaut werden. Der Projektausschuss hat deshalb die kantonale Denkmalpflegemit Blick auf den Variantenentscheid gebeten, den Schutzstatus des Objekts nochmalsauf seine Richtigkeit zu überprüfen. Die Baufachleute des <strong>Kanton</strong>s haben bei ihren Untersuchungenfestgestellt, dass die Beschreibung als „in weiten Teilen unverfälscht erhaltener Bau“ einer Detailanalysenicht standhält. Das Gebäude machte mehrere Umbauphasen durch, welche zwar aufden ersten Blick nicht auffallen, aber die Grundstruktur des Hauses doch wesentlich verändert haben.Auch die Einzigartigkeit ist nicht gegeben. Gerade in Krauchthal existieren noch mehrere guterhaltene Bauernhäuser mit Dreiviertel- oder Vollwalmdach aus dem 18. Jahrhundert. Die kantonaleDenkmalpflege kommt deshalb in ihrer Beurteilung zum Schluss, dass die „Unteri Rotenegg“ lediglichals „erhaltenswert“ und nicht wie bisher als „schützenswert“ zu bezeichnen ist.Eine Versetzung des Gebäudes beurteilen die Fachleute aufgrund der schlecht erhaltenen Bausubstanzals höchst problematisch. Es wird also letztlich darauf hinauslaufen, dass das Bauernhaus imFalle einer Realisierung der angestrebten <strong>Erweiterung</strong>svariante +50m zu gegebener Zeit abgerissenwerden muss.5. Verhältnis zu übergeordneten PlanungenDer kantonale Richtplan (Stand 2012) bezeichnet im Massnahmenblatt C_15 die Standorte vonkantonaler Bedeutung für Kehrichtverbrennungsanlagen sowie Reststoff-, Reaktor- und Inertstoffdeponien.Die <strong>Erweiterung</strong> der <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> figuriert darin als behördenverbindliche Festsetzung.Der <strong>Kanton</strong> verpflichtet sich zur Stärkung der Entsorgungssicherheit, indem er für dieStandorte von kantonaler Bedeutung günstige abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen schafft.Der kantonale Richtplan ist damit die wichtigste instrumentelle Verankerung auf übergeordneterEbene.Aufgaben, Bedeutung und betriebliche Grundzüge der <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> sind im kantonalenSachplan Abfall von 2009 näher umschrieben.6. Planerlassverfahren6.1 Planungs- und VerfahrensschritteDer wesentliche Unterschied zwischen der gängigen kommunalen und einer kantonalen Überbauungsordnungbesteht darin, dass das Instrument nicht von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung, sondernvom Direktor der <strong>Justiz</strong>-, <strong>Gemeinde</strong>- und Kirchendirektion beschlossen wird. Der Erlass einer kantonalenÜberbauungsordnung drängt sich vor allem bei Vorhaben mit mehreren involvierten <strong>Gemeinde</strong>nund einem Planungsgegenstand von ausgewiesenem öffentlichen Interesse zur Vereinfachungdes Verfahrens und zur Sicherstellung einer inhaltlich kohärenten Planung auf. Dies traf im Falle der<strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> bei der Überbauungsplanung 1991 -1997 zu und hat zum Erfolg geführt.Das kantonale Verfahren soll deshalb auch für die geplante <strong>Deponie</strong>erweiterung beibehalten werden.Der Planungsablauf umfasst im Falle der angestrebten <strong>Erweiterung</strong>svariante +50m im Wesentlichenfolgende Schritte:


<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 15• Evaluation denkbarer <strong>Erweiterung</strong>svarianten mit fundiertem Variantenentscheid (bereits erfolgt)• Öffentliche Information und Mitwirkung zur angestrebten <strong>Erweiterung</strong>svariante 3• Konsolidierung und definitive Festlegung der <strong>Erweiterung</strong>svariante• Überarbeitung der Überbauungsordnung 1997 und des technischen Projekts in einem iterativenProzess• Durchführung der Fachuntersuchungen und Abfassung des Umweltverträglichkeitsberichts fürdie Änderungen an der bestehenden Überbauungsordnung von 1997• Erarbeitung der Unterlagen für das generelle Rodungsgesuch (gesamter Perimeter) und je nachBedarf für das Baugesuch (nächste Auffülletappe)• Ämterkonsultation durch die kantonalen Fachstellen• Zwischenbereinigung der Planungsdokumente• Öffentliche Auflage• Durchführung der Einigungsverhandlungen• Schlussbereinigung der Planungsdokumente• Beschluss der kantonalen Überbauungsordnung durch den RegierungsratBei einem normalen Planungsverlauf kann mit einer Genehmigung gegen Ende des Jahres 2014gerechnet werden.6.2 ProjektorganisationDie Federführung für die Überarbeitung der kantonalen Überbauungsordnung „<strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong>“liegt beim kantonalen Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung. Zur Sicherstellung der Informationund Koordination unter den wichtigsten Planungspartnern hat dieses einen Projektausschuss mitnachstehender Zusammensetzung ins Leben gerufen:• 2 Vertreter Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung• 1 Vertreter Amt für Wasser und Abfall• 1 Vertreter Standortgemeinde Bolligen• 1 Vertreter Standortgemeinde Krauchthal• 1 Vertreter KEWU AG• Vertreter der beauftragten PlanergemeinschaftDer Projektausschuss begleitet die Arbeiten sowohl auf strategischer als auch auf fachlicher Ebene.Er diskutiert und bereinigt die Entwürfe der Planergemeinschaft und verabschiedet diese für allewichtigen Verfahrensschritte.3Offizielle Verfahrensschritte nach kantonalem Baugesetz in kursiver Schrift

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!