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Erweiterung Deponie Laufengraben - Justiz-, Gemeinde - Kanton Bern

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<strong>Erweiterung</strong> <strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong> • Änderung kantonale Überbauungsordnung • Erläuterung zur Mitwirkung 15• Evaluation denkbarer <strong>Erweiterung</strong>svarianten mit fundiertem Variantenentscheid (bereits erfolgt)• Öffentliche Information und Mitwirkung zur angestrebten <strong>Erweiterung</strong>svariante 3• Konsolidierung und definitive Festlegung der <strong>Erweiterung</strong>svariante• Überarbeitung der Überbauungsordnung 1997 und des technischen Projekts in einem iterativenProzess• Durchführung der Fachuntersuchungen und Abfassung des Umweltverträglichkeitsberichts fürdie Änderungen an der bestehenden Überbauungsordnung von 1997• Erarbeitung der Unterlagen für das generelle Rodungsgesuch (gesamter Perimeter) und je nachBedarf für das Baugesuch (nächste Auffülletappe)• Ämterkonsultation durch die kantonalen Fachstellen• Zwischenbereinigung der Planungsdokumente• Öffentliche Auflage• Durchführung der Einigungsverhandlungen• Schlussbereinigung der Planungsdokumente• Beschluss der kantonalen Überbauungsordnung durch den RegierungsratBei einem normalen Planungsverlauf kann mit einer Genehmigung gegen Ende des Jahres 2014gerechnet werden.6.2 ProjektorganisationDie Federführung für die Überarbeitung der kantonalen Überbauungsordnung „<strong>Deponie</strong> <strong>Laufengraben</strong>“liegt beim kantonalen Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung. Zur Sicherstellung der Informationund Koordination unter den wichtigsten Planungspartnern hat dieses einen Projektausschuss mitnachstehender Zusammensetzung ins Leben gerufen:• 2 Vertreter Amt für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung• 1 Vertreter Amt für Wasser und Abfall• 1 Vertreter Standortgemeinde Bolligen• 1 Vertreter Standortgemeinde Krauchthal• 1 Vertreter KEWU AG• Vertreter der beauftragten PlanergemeinschaftDer Projektausschuss begleitet die Arbeiten sowohl auf strategischer als auch auf fachlicher Ebene.Er diskutiert und bereinigt die Entwürfe der Planergemeinschaft und verabschiedet diese für allewichtigen Verfahrensschritte.3Offizielle Verfahrensschritte nach kantonalem Baugesetz in kursiver Schrift

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