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Kontierungsanleitung, Funktionale Gliederung, Artengliederung ...

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<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Laufende Rechnung, <strong>Artengliederung</strong> Blatt 7/20<br />

Ablieferung Ertragsüberschüsse durch eigene Anstalten (separat geführte), Übertrag zu Gunsten Gemeinde;<br />

Laufende Betriebsbeiträge (Zuschüsse) an separat geführte Gemeindebetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit,<br />

Übertrag zu Gunsten Anstalt;<br />

469 Übrige Beiträge für eigene Rechnung<br />

Gaben; Geschenke von Dritten; Schenkungen ohne Zweckbestimmung; Spenden; Verwaltete Stiftungen,<br />

Legate, Entnahmen; Zuwendungen Dritter;<br />

Kirchengut: Kollektenertrag (aufteilen zwischen Kollekten mit und ohne Zweckbestimmung);<br />

47 Durchlaufende Beiträge<br />

Im Gegensatz zu den laufenden Beiträgen (Kontengruppen 46), die das Gemeinwesen für seine eigene<br />

Rechnung erhält, werden hier jene laufenden Beiträge von anderen Gemeinwesen erfasst, die weiterzugeben<br />

sind. Die entsprechende Belastung bei der Zahlung an den endgültigen Beitragsempfänger erfolgt in der<br />

Kontengruppe 37.<br />

Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppen 47 und 37 übereinstimmen.<br />

Erhaltene, aber noch nicht weitergegebene Beiträge sind daher am Jahresende über das Bilanzkonto 2005<br />

abzugrenzen.<br />

471 Kanton<br />

Ökologische Ausgleichsmassnahmen; Erhaltener Kantonsbeitrag zur Weiterleitung an Vertragspartner;<br />

472 Gemeinden<br />

473 Eigene Anstalten<br />

474 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen<br />

475 Private Institutionen<br />

476 Private Haushalte<br />

48 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen ⇒ HB 4.5.5<br />

480 Entnahmen aus Spezialfinanzierungen<br />

Siehe <strong>Kontierungsanleitung</strong> Bestandesrechnung, Kontengruppe 22 Spezialfinanzierungen<br />

(⇒ AFV 11/31 - 11/34).<br />

49 Interne Verrechnungen ⇒ HB 4.6.5<br />

Interne Verrechnungen von Personal- und Sachaufwendungen, Zinsen und Abschreibungen wie auch Erträge<br />

zwischen einzelnen Funktionen.<br />

Verrechnungen für verwaltungsinterne Leistungsbezüge sind vorzunehmen, um<br />

- die Rechnungsstellung gegenüber Dritten sicherzustellen,<br />

- das wirtschaftliche Ergebnis der einzelnen Verwaltungstätigkeiten feststellen zu können,<br />

- das Kostendenken und die Eigenverantwortlichkeit zu stärken oder<br />

- die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Rechnungen sicherzustellen (Art. 94 GV).<br />

Am Ende der Rechnungsperiode müssen die Umsätze der Kontengruppe 39 und 49 übereinstimmen<br />

(⇒ AFV 11/4).<br />

490 Verrechneter Aufwand<br />

491 Verrechnete Zinsen<br />

492 Verrechnete Abschreibungen<br />

495 Verrechneter Ertrag<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001

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