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Kontierungsanleitung, Funktionale Gliederung, Artengliederung ...

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<strong>Kontierungsanleitung</strong><br />

Bestandesrechnung Blatt 7/33<br />

2013 Anlagen des Personals<br />

Personal-Anlagekonten.<br />

2019 Übrige kurzfristige Schulden<br />

Kurzfristige Schulden, die in den Konten 2010 - 2013 nicht enthalten sind.<br />

202 Mittel- und langfristige Schulden<br />

Finanzierung der Bedürfnisse der Investitionsrechnung und des Finanzvermögens.<br />

2020 Hypotheken<br />

Grundpfandgesicherte Darlehensschulden (nur Liegenschaften des Finanzvermögens dürfen hypothekarisch<br />

belastet werden).<br />

2021 Schuldscheine<br />

Durch Schuldanerkennung bestätigte Darlehensschulden (ohne hypothekarische Sicherstellung).<br />

Banken; IHG-Darlehen; Personalvorsorgeeinrichtungen; Private; Versicherungen;<br />

2023 Obligationenanleihen<br />

Ausgabe eigener Obligationen; ESG-Obligationenanleihen;<br />

2029 Übrige mittel- und langfristige Schulden<br />

Mittel- und langfristige Schulden, die nicht in den Konten 2020 - 2023 enthalten sind.<br />

203 Verpflichtungen für Sonderrechnungen ⇒ HB 4.5.4<br />

Verpflichtungen jeglicher Art gegenüber Betrieben mit eigenem Rechnungskreis, eigenen Versicherungs- und<br />

Sparkassen, vom Gemeinwesen verwalteten Stiftungen usw., deren Zahlungsmittelverwaltung durch das<br />

Gemeinwesen erfolgt.<br />

Die Verpflichtungen für Sonderrechnungen sind in der Regel zu verzinsen.<br />

2030 Eigene Anstalten<br />

Verpflichtungen gegenüber eigenen Anstalten und Betrieben mit eigenem Rechnungskreis.<br />

2031 Personalversicherungskassen<br />

Schulden jeglicher Art gegenüber eigenen Personalvorsorgeeinrichtungen.<br />

2032 Sparkassen<br />

Schulden jeglicher Art gegenüber eigenen Sparkassen der Personalvorsorge.<br />

2033 Verwaltete Stiftungen ⇒ HB 4.5.9<br />

Schulden jeglicher Art gegenüber unselbständigen Stiftungen, die vom Gemeinwesen verwaltet werden.<br />

Wertpapiere und andere Geld- oder Kapitalanlagen von Stiftungen werden im Finanzvermögen aktiviert.<br />

Verbuchungen von Einnahmen und Ausgaben ⇒ AFV 11/27.<br />

Legate; Schenkungen; Vermächtnisse; Ertragsüberschüsse aus Basaren, Dorffesten;<br />

2034 Eigenversicherung für Sachschäden<br />

Bestände zur Deckung nicht versicherter Sachschäden. Deren Äufnung erfolgt über die Kontenart 318.<br />

204 Rückstellungen ⇒ HB 4.6.4<br />

Bereits feststehende, in ihrer Höhe und/oder Fälligkeit aber noch nicht in jedem Fall bekannte Verpflichtungen,<br />

deren Berücksichtigung zur Feststellung des Aufwandes oder der Ausgabe am Ende eines Rechnungsjahres<br />

notwendig ist.<br />

Die Rückstellungen werden über jene Aufwandskonten aufgelöst, über die sie entstanden sind.<br />

Hinweis: Eine Verpflichtung gilt dann als eingegangen, wenn am 31. Dezember die Lieferung oder Leistung<br />

bestellt ist.<br />

Anhang für die Finanzverwaltung, Ausgabe 2001

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