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PDF (1.65 MB) - Mohr Siebeck Verlag

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Staatsrechtslehre als Mikrokosmos<br />

Eine einleitende Vorbemerkung<br />

I. Staatsrechtslehre im Prozess der Selbstreflexion . ........................... 3<br />

II. Was ist Staatsrechtslehre? .............................................. 4<br />

1. Staatsrechtslehre als Wissenschaft des Öffentlichen Rechts ................ 4<br />

2. Staatsrechtslehre als soziale Wissenschaftsgemeinschaft ................... 7<br />

3. Funktionen der Staatsrechtslehrertagung als Medium ..................... 10<br />

4. Wissenschaft als Sozialisationsprozess . ................................. 13<br />

5. Funktionen der Rechtsprechungsorientierung ........................... 16<br />

III. Verblasste politische Belastungen . ....................................... 21<br />

1. Politiknähe der Staatsrechtslehre als Strukturproblem .................... 21<br />

2. Historische Belastungen ............................................. 24<br />

3. Relativierung von Vermachtungsprozessen ............................. 27<br />

IV. Entwicklungstendenzen der Gegenwart .................................. 28<br />

1. Europäisierung und Internationalisierung .............................. 28<br />

2. Intra‐ und interdisziplinäre Öffnungen . ................................ 32<br />

3. Pluralisierung und Differenzierung .................................... 35<br />

4. Staatsrechtslehrervereinigung im Wandel ............................... 37<br />

5. Medialisierung ..................................................... 39<br />

6. Innovationsschwächen der Staatsrechtslehre? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

V. Ausblick: Staatsrechtslehre als Mikrokosmos im Wandel .................... 43<br />

I. Staatsrechtslehre im Prozess der Selbstreflexion<br />

Staatsrechtslehrer als Universitätswissenschaftler forschen und schreiben einerseits<br />

in kognitiver Orientierung an ihrer fachlichen Disziplin, an deren Methoden,<br />

Kanones, Paradigmen, Rechtsdogmatiken, theoretischen Kontexten<br />

oder Qualitätsstandards. Sie wirken andererseits in ihrer sozialen Einbindung<br />

etwa als Inhaber eines Amtes, als Fakultätskollegen, als persönliche Gesprächspartner<br />

im Rahmen von Lehrveranstaltungen oder auf Tagungen; sie befinden<br />

sich ständig in einem (mitunter virtuellen) wissenschaftlichen Gespräch am<br />

Schreibtisch, als (ggf. auch institutionelle) Gesprächspartner oder Berater von<br />

staatlichen oder gerichtlichen Institutionen oder privaten Rechtssuchenden; und<br />

sie werden schließlich intrinsisch und/oder im sozialen Wettbewerb von Ehrgeiz<br />

und Geltungsbedürfnis, von finanziellen Bedürfnissen oder auch von Rivalität<br />

und Neid, mitunter von Revanchebedürfnissen angetrieben. Diese beiden verschiedenen<br />

Wirkungsebenen einerseits epistemischer und andererseits sozialer

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