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Maquetación 1 - Grupoxandra.eu

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Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Gebäude oder Umbau- und Sanierungsarbeiten<br />

und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssummen.<br />

2.4. VANDALISMUS<br />

Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die an den versicherten Gegenständen<br />

durch Vandalismus oder vorsätzliche Handlungen hervorgerufen werden, und die<br />

einzeln oder gemeinsam von Personen vorgenommen werden, bei denen es sich nicht<br />

um den Versicherten handelt, wobei Schäden infolge von gesetzlich zugelassenen Streiks,<br />

Versammlungen und Demonstrationen mit eingeschlossen sind, ausgenommen, wenn<br />

die genannten Handlungen als Aufstand oder Volkstumult angesehen werden.<br />

Von der Deckung ausgeschlossen sind:<br />

a) Verluste durch Diebstahl oder unrechtmäßige Inbesitznahme sowie die Schäden<br />

durch Raub oder versuchten Raub.<br />

b) Schäden mit Unkosten jeglicher Art, verursacht an Außenteilen des Gebäudes<br />

sowie an im Freien aufbewahrten Gegenständen infolge von Graffiti, Aufschriften,<br />

Ankleben von Plakaten und analogen Handlungen.<br />

c) Bruch von Scheiben und Glas, dessen Deckung an die Ausführungen bei der Leistung<br />

24. Bruch von Scheiben, Glas, Marmor und Sanitärkeramik gebunden ist.<br />

d) Schäden, die von dem Mieter verursacht werden.<br />

Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Gebäude oder Umbau- und Sanierungsarbeiten<br />

und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssummen.<br />

2.5. ÜBERSCHWEMMUNG<br />

Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die an den versicherten Gegenständen<br />

bei oder infolge von Überlaufen oder Umleitung des normalen Wasserlaufs aus Seen<br />

ohne natürlichen Abfluss, Kanälen, Bewässerungsgräben und sonstigen künstlich angelegten<br />

Wasserläufen an der Oberfläche, Sammelbecken und unterirdischen Wasserläufen,<br />

die überlaufen, bersten, zerbrechen oder beschädigt werden, hervorgerufen werden,<br />

vorausgesetzt, dass diese Ereignisse nicht durch Risiken oder außerordentliche Phänomene<br />

verursacht werden, für die Deckung seitens des Rückversicherungskonsortiums<br />

besteht.<br />

Von der Deckung ausgeschlossen sind:<br />

a) Schäden, die durch Überlaufen oder Bersten von Wehren, Staudämmen, Deichen<br />

oder sonstigen Systemen zum Stauen von natürlichen Wasserläufen hervorgerufen<br />

werden.<br />

b) Schäden durch unterirdische, nicht kanalisierte Wasserläufe.<br />

Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Gebäude oder Umbau- und Sanierungsarbeiten<br />

und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssummen.<br />

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