Maquetación 1 - Grupoxandra.eu
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Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Gebäude oder Umbau- und Sanierungsarbeiten<br />
und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssummen.<br />
2.4. VANDALISMUS<br />
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die an den versicherten Gegenständen<br />
durch Vandalismus oder vorsätzliche Handlungen hervorgerufen werden, und die<br />
einzeln oder gemeinsam von Personen vorgenommen werden, bei denen es sich nicht<br />
um den Versicherten handelt, wobei Schäden infolge von gesetzlich zugelassenen Streiks,<br />
Versammlungen und Demonstrationen mit eingeschlossen sind, ausgenommen, wenn<br />
die genannten Handlungen als Aufstand oder Volkstumult angesehen werden.<br />
Von der Deckung ausgeschlossen sind:<br />
a) Verluste durch Diebstahl oder unrechtmäßige Inbesitznahme sowie die Schäden<br />
durch Raub oder versuchten Raub.<br />
b) Schäden mit Unkosten jeglicher Art, verursacht an Außenteilen des Gebäudes<br />
sowie an im Freien aufbewahrten Gegenständen infolge von Graffiti, Aufschriften,<br />
Ankleben von Plakaten und analogen Handlungen.<br />
c) Bruch von Scheiben und Glas, dessen Deckung an die Ausführungen bei der Leistung<br />
24. Bruch von Scheiben, Glas, Marmor und Sanitärkeramik gebunden ist.<br />
d) Schäden, die von dem Mieter verursacht werden.<br />
Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Gebäude oder Umbau- und Sanierungsarbeiten<br />
und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssummen.<br />
2.5. ÜBERSCHWEMMUNG<br />
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die an den versicherten Gegenständen<br />
bei oder infolge von Überlaufen oder Umleitung des normalen Wasserlaufs aus Seen<br />
ohne natürlichen Abfluss, Kanälen, Bewässerungsgräben und sonstigen künstlich angelegten<br />
Wasserläufen an der Oberfläche, Sammelbecken und unterirdischen Wasserläufen,<br />
die überlaufen, bersten, zerbrechen oder beschädigt werden, hervorgerufen werden,<br />
vorausgesetzt, dass diese Ereignisse nicht durch Risiken oder außerordentliche Phänomene<br />
verursacht werden, für die Deckung seitens des Rückversicherungskonsortiums<br />
besteht.<br />
Von der Deckung ausgeschlossen sind:<br />
a) Schäden, die durch Überlaufen oder Bersten von Wehren, Staudämmen, Deichen<br />
oder sonstigen Systemen zum Stauen von natürlichen Wasserläufen hervorgerufen<br />
werden.<br />
b) Schäden durch unterirdische, nicht kanalisierte Wasserläufe.<br />
Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Gebäude oder Umbau- und Sanierungsarbeiten<br />
und/oder Hausrat abgeschlossenen Versicherungssummen.<br />
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