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Maquetación 1 - Grupoxandra.eu

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Der Stundenlohn als auch die Materialkosten und Anfahrtskosten oder jegliche<br />

sonstigen Kosten gehen insgesamt zu Lasten des Versicherten, von der Gesellschaft<br />

werden lediglich die Suche und die Vermittlung der Fachl<strong>eu</strong>te übernommen, ausgenommen<br />

es handele sich um Schadensfälle, für die Deckung mit der Police vorhanden ist.<br />

2.28.2 Familienhilfe<br />

2.28.2.1 Rückkehr des Versicherungsinhabers in die versicherte Wohnung auf<br />

Grund eines schweren Schadenfalls<br />

Befindet sich der Versicherungsnehmer der Police auf Reisen außerhalb der Provinz, in der<br />

sich das versicherte Risiko befindet und tritt ein Schadensfall ein, durch den dessen Unbewohnbarkeit<br />

verursacht wird, bekommt der Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft<br />

ein Billett für das schnellste öffentliche Verkehrsmittel zwecks Rückreise<br />

an den Ort des betroffenen Risikos und anschließender Rückkehr zu dem Punkt, an dem<br />

er sich bei Schadenseintritt aufgehalten hat. Bezüglich der Fahrtkosten der versicherten<br />

Personen werden von der Gesellschaft lediglich die Mehrkosten übernommen, die sich<br />

hinsichtlich der vorgesehenen Kosten (Eisenbahn-, Flug-, Schiffsticket, Autobahngebühren,<br />

Benzin für das Fahrz<strong>eu</strong>g etc.) ergeben.<br />

Die Höchstentschädigung pro Schadensfall beträgt 600,00 Euro.<br />

2.28.2.2 Hausunfall eines Versicherten<br />

Wenn im Fall eines Hausunfalls auf ärztliche Anordnung Bettruhe und keine Einweisung<br />

in ein Krankenhaus erforderlich ist, werden von der Gesellschaft folgende Leistungen<br />

organisiert und kostenmäßig übernommen:<br />

• Entsendung einer Krankenschwester zur Versorgung des Verunglückten während<br />

maximal 72 Stunden.<br />

• Entsendung einer Hilfskraft, wenn die verunglückte Person normalerweise Minderjährige<br />

von unter 14 Jahren zu versorgen hat. Diese Leistung wird maximal für 72<br />

Stunden erbracht.<br />

• Überbringen von ärztlich verschriebenen Medikamenten in die Wohnung. Die Kosten<br />

der Medikamente gehen in jedem Fall zu Lasten des Versicherten.<br />

Ist infolge eines Hausunfalls auf ärztliche Anordnung ein Krankenhausaufenthalt erforderlich,<br />

wird von der Gesellschaft ein Krankenwagen zum Transport in das von dem Versicherten<br />

und/oder dem Arzt bestimmte Krankenhaus zur Verfügung gestellt, unter der<br />

Voraussetzung, dass es sich in dem Gemeindebezirk der versicherten Wohnung<br />

befindet.<br />

2.28.2.3 Hilfe bei Auffinden und Übersenden des Gepäcks<br />

Bei Verlust des Gepäcks leistet die Versicherungsgesellschaft Unterstützung bei den erforderlichen<br />

Schritten zur Suche, dem Auffinden und der Nachsendung des Gepäcks in die<br />

Wohnung<br />

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