Maquetación 1 - Grupoxandra.eu
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2.19. LEBENSMITTEL IM KÜHLSCHRANK<br />
Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der in den Sonderbedingungen beschriebenen<br />
Wohnung um die Hauptwohnung des Versicherten handelt, besteht Dekkung<br />
für die Verluste oder den Verderb der für den Verzehr seitens der Familien<br />
vorgesehenen Lebensmittel, die im Kühlschrank oder in Kühlanlagen aufbewahrt werden,<br />
wenn der Schadensfall auf einen schadensbedingten Stillstand, eine Betriebsstörung dieser<br />
Apparate oder auf eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung zurückzuführen<br />
ist, die durchgehend 6 Stunden andauern. Sollte eine Störung der<br />
Energieversorgung vorliegen, müssen eine Beweisunterlage oder ggf. eine von dem Energieversorger<br />
ausgestellte Bescheinigung beigebracht werden. Die durch Störungen verursachten<br />
Schäden werden durch die entsprechenden Reparaturrechnung nachgewiesen.<br />
Versicherungssumme: Bis zu 300,00 Euro pro Schadensfall<br />
2.20. ELEKTROSCHÄDEN<br />
Es besteht Deckung für Schäden, die durch Strom oder Blitzschlag verursacht werden,<br />
wenn sich anschließend kein Brand ergibt:<br />
1) Bei Versicherung des Gebäudes oder von Umbau- und Sanierungsarbeiten sind alle<br />
dazugehörenden Installationen eingeschlossen.<br />
2) Bei Hausratversicherung sind Elektrogeräte und deren Zubehör eingeschlossen.<br />
Zur Inanspruchnahme dieser Deckung ist es unabdingbare Voraussetzung, dass von der<br />
Elektroanlage die geltenden Vorschriften erfüllt werden. Der Versicherte verpflichtet sich,<br />
der Gesellschaft im Schadensfall eine Kopie seiner letzten Stromrechnung und des mit<br />
dem Energieversorger abgeschlossenen Vertrages vorzulegen.<br />
Von der Deckung ausgeschlossen sind:<br />
a) Stromerz<strong>eu</strong>gungsanlagen (Trafos)<br />
b) Glühbirnen, Lampen, L<strong>eu</strong>chtröhren, Neonröhren und deren Komponenten<br />
c) Schäden, für die gesetzliche oder vertragliche Garantie des Herstellers oder Lieferanten<br />
vorhanden ist.<br />
d) Schäden, die durch Wartungsarbeiten oder Bedienungsfehler hervorgerufen werden.<br />
Versicherungssumme: Bei Erstrisiko bis zu 100% der in den Sonderbedingungen angegebenen<br />
Versicherungssumme.<br />
2.21. DIEBSTAHL FEST EINGEBAUTER ANLAGEN DES GEBÄUDES<br />
Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die sich in Zusammenhang mit<br />
Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigungen des Gebäudes durch Diebstahl<br />
oder versuchtem Diebstahl derjenigen Teile ergeben, die nicht Teile des Wohnungszugangs<br />
(Türen, Fenster o.ä.) sind, deren Deckung an die Leistung 22.3 Beschädigungen<br />
der Wohnung gebunden ist.<br />
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