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Maquetación 1 - Grupoxandra.eu

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2.19. LEBENSMITTEL IM KÜHLSCHRANK<br />

Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der in den Sonderbedingungen beschriebenen<br />

Wohnung um die Hauptwohnung des Versicherten handelt, besteht Dekkung<br />

für die Verluste oder den Verderb der für den Verzehr seitens der Familien<br />

vorgesehenen Lebensmittel, die im Kühlschrank oder in Kühlanlagen aufbewahrt werden,<br />

wenn der Schadensfall auf einen schadensbedingten Stillstand, eine Betriebsstörung dieser<br />

Apparate oder auf eine Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung zurückzuführen<br />

ist, die durchgehend 6 Stunden andauern. Sollte eine Störung der<br />

Energieversorgung vorliegen, müssen eine Beweisunterlage oder ggf. eine von dem Energieversorger<br />

ausgestellte Bescheinigung beigebracht werden. Die durch Störungen verursachten<br />

Schäden werden durch die entsprechenden Reparaturrechnung nachgewiesen.<br />

Versicherungssumme: Bis zu 300,00 Euro pro Schadensfall<br />

2.20. ELEKTROSCHÄDEN<br />

Es besteht Deckung für Schäden, die durch Strom oder Blitzschlag verursacht werden,<br />

wenn sich anschließend kein Brand ergibt:<br />

1) Bei Versicherung des Gebäudes oder von Umbau- und Sanierungsarbeiten sind alle<br />

dazugehörenden Installationen eingeschlossen.<br />

2) Bei Hausratversicherung sind Elektrogeräte und deren Zubehör eingeschlossen.<br />

Zur Inanspruchnahme dieser Deckung ist es unabdingbare Voraussetzung, dass von der<br />

Elektroanlage die geltenden Vorschriften erfüllt werden. Der Versicherte verpflichtet sich,<br />

der Gesellschaft im Schadensfall eine Kopie seiner letzten Stromrechnung und des mit<br />

dem Energieversorger abgeschlossenen Vertrages vorzulegen.<br />

Von der Deckung ausgeschlossen sind:<br />

a) Stromerz<strong>eu</strong>gungsanlagen (Trafos)<br />

b) Glühbirnen, Lampen, L<strong>eu</strong>chtröhren, Neonröhren und deren Komponenten<br />

c) Schäden, für die gesetzliche oder vertragliche Garantie des Herstellers oder Lieferanten<br />

vorhanden ist.<br />

d) Schäden, die durch Wartungsarbeiten oder Bedienungsfehler hervorgerufen werden.<br />

Versicherungssumme: Bei Erstrisiko bis zu 100% der in den Sonderbedingungen angegebenen<br />

Versicherungssumme.<br />

2.21. DIEBSTAHL FEST EINGEBAUTER ANLAGEN DES GEBÄUDES<br />

Es besteht Deckung für unmittelbare Sachschäden, die sich in Zusammenhang mit<br />

Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigungen des Gebäudes durch Diebstahl<br />

oder versuchtem Diebstahl derjenigen Teile ergeben, die nicht Teile des Wohnungszugangs<br />

(Türen, Fenster o.ä.) sind, deren Deckung an die Leistung 22.3 Beschädigungen<br />

der Wohnung gebunden ist.<br />

20

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