Maquetación 1 - Grupoxandra.eu
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Von der Deckung ausgeschlossen sind:<br />
a) Diebstahl oder versuchter Diebstahl der Außenelemente der Wohnung, wenn diese<br />
über eine zusammenhängende Zeit von 30 Tagen unbewohnt ist.<br />
b) Diebstahl oder versuchter Diebstahl, an denen als Täter oder Komplizen Personen<br />
beteiligt sind, die vom Versicherungsnehmer oder Versicherten finanziell abhängig<br />
sind<br />
c) Schäden, die sich auf Grund grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, des<br />
Versicherten oder der von ihnen finanziell abhängigen Personen ergeben haben.<br />
d) Einbruchdiebstahl, der durch nicht vorhandene, jedoch in den Sonderbedingungen<br />
angegebene Sicherheitsmaßnahmen erleichtert wurde.<br />
e) Leichter Diebstahl<br />
f) Bruch von Scheiben und Glas, dessen Deckung an die Ausführungen bei der Leistung<br />
24. Bruch von Scheiben, Glas, Marmor und Sanitärkeramik gebunden ist.<br />
Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Hausrat abgeschlossenen Versicherungssumme<br />
2.22. RAUB, PLÜNDERUNG UND DIEBSTAHL<br />
Wenn Deckung für Hausrat mit ausdrücklicher Angabe seiner Versicherungssumme in<br />
den Sonderbedingungen abgeschlossen worden ist, besteht für folgende Risiken Deckung:<br />
2.22.1. Raub und Plünderung<br />
Hinsichtlich der vom Hausrat versicherten Sachwerte besteht Deckung für die unmittelbaren<br />
Verluste durch Abhandenkommen, Vernichtung oder Beschädigung infolge von<br />
Diebstahl, Plünderung oder der entsprechenden Versuche, vorgenommen im Inneren der<br />
in den Sonderbedingungen beschriebenen Wohnung.<br />
Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Hausrat abgeschlossenen Versicherungssumme<br />
a) Schmuck: Bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag,<br />
wobei für den Schadenersatz eine Einheitsgrenze von 6.000,00 Euro festgesetzt<br />
wird, ausgenommen des Schmucks, der ausdrücklich in den Sonderbedingungen mit<br />
seinem spezifischen Wert aufgeführt ist.<br />
b) Gegenstände von besonderem Wert und Sammlungen: Bis zu dem in den Sonderbedingungen<br />
angegebenen Höchstbetrag, wobei für den Schadenersatz<br />
eine Einheitsgrenze von 6.000,00 Euro festgesetzt wird, ausgenommen des<br />
Schmucks, der ausdrücklich in den Sonderbedingungen mit seinem spezifischen Wert<br />
aufgeführt ist.<br />
c) Bargeld, Titel, Schecks, Wertpapiere und Dokumente, die eine Geldgarantie<br />
darstellen, sowie Karten für öffentliche Transportmittel oder Handys: Bis zu<br />
dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag.<br />
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