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Maquetación 1 - Grupoxandra.eu

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Von der Deckung ausgeschlossen sind:<br />

a) Diebstahl oder versuchter Diebstahl der Außenelemente der Wohnung, wenn diese<br />

über eine zusammenhängende Zeit von 30 Tagen unbewohnt ist.<br />

b) Diebstahl oder versuchter Diebstahl, an denen als Täter oder Komplizen Personen<br />

beteiligt sind, die vom Versicherungsnehmer oder Versicherten finanziell abhängig<br />

sind<br />

c) Schäden, die sich auf Grund grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, des<br />

Versicherten oder der von ihnen finanziell abhängigen Personen ergeben haben.<br />

d) Einbruchdiebstahl, der durch nicht vorhandene, jedoch in den Sonderbedingungen<br />

angegebene Sicherheitsmaßnahmen erleichtert wurde.<br />

e) Leichter Diebstahl<br />

f) Bruch von Scheiben und Glas, dessen Deckung an die Ausführungen bei der Leistung<br />

24. Bruch von Scheiben, Glas, Marmor und Sanitärkeramik gebunden ist.<br />

Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Hausrat abgeschlossenen Versicherungssumme<br />

2.22. RAUB, PLÜNDERUNG UND DIEBSTAHL<br />

Wenn Deckung für Hausrat mit ausdrücklicher Angabe seiner Versicherungssumme in<br />

den Sonderbedingungen abgeschlossen worden ist, besteht für folgende Risiken Deckung:<br />

2.22.1. Raub und Plünderung<br />

Hinsichtlich der vom Hausrat versicherten Sachwerte besteht Deckung für die unmittelbaren<br />

Verluste durch Abhandenkommen, Vernichtung oder Beschädigung infolge von<br />

Diebstahl, Plünderung oder der entsprechenden Versuche, vorgenommen im Inneren der<br />

in den Sonderbedingungen beschriebenen Wohnung.<br />

Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Hausrat abgeschlossenen Versicherungssumme<br />

a) Schmuck: Bis zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag,<br />

wobei für den Schadenersatz eine Einheitsgrenze von 6.000,00 Euro festgesetzt<br />

wird, ausgenommen des Schmucks, der ausdrücklich in den Sonderbedingungen mit<br />

seinem spezifischen Wert aufgeführt ist.<br />

b) Gegenstände von besonderem Wert und Sammlungen: Bis zu dem in den Sonderbedingungen<br />

angegebenen Höchstbetrag, wobei für den Schadenersatz<br />

eine Einheitsgrenze von 6.000,00 Euro festgesetzt wird, ausgenommen des<br />

Schmucks, der ausdrücklich in den Sonderbedingungen mit seinem spezifischen Wert<br />

aufgeführt ist.<br />

c) Bargeld, Titel, Schecks, Wertpapiere und Dokumente, die eine Geldgarantie<br />

darstellen, sowie Karten für öffentliche Transportmittel oder Handys: Bis zu<br />

dem in den Sonderbedingungen angegebenen Höchstbetrag.<br />

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