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Maquetación 1 - Grupoxandra.eu

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Handelt es sich um einen gedeckten Schadensfall laut Absatz 2.26.B. Haftpflichtversicherung<br />

Hausrat, und sind mehr als eine Police von dem Versicherten<br />

bei dieser Versicherung für den gleichen Schadensfall abgeschlossen, darf der<br />

von der Gesellschaft zu leistende Schadenersatz nicht die mit der vorliegenden<br />

Police abgeschlossene Versicherungssumme übersteigen.<br />

Versicherungssumme: Bis zur der in den Sonderbedingungen angegebenen Dekkungsgrenze<br />

pro Opfer.<br />

2.27. UNFÄLLE DES HAUSPERSONALS<br />

Mit dieser Leistung besteht Deckung für das angestellte Hauspersonal des Versicherten<br />

für die Risiken Tod und volle oder partielle Dauerinvalidität infolge eines Unfalls, der in<br />

der in den Sonderbedingungen ausgewiesenen Wohnung erlitten wird Mit Wirkung auf<br />

die vorliegende Police kommen folgende Definitionen zur Anwendung:<br />

Unfall. Körperverletzung infolge eines gewalttätigen, externen, plötzlich und vom Versicherten<br />

unbeabsichtigt eintretenden Ereignisses.<br />

Anspruchsberechtigter. Natürliche oder juristische Person, Inhaberin des Anspruchs auf<br />

Schadenersatz, wobei folgende Fälle eintreten können:<br />

• Bei voller oder partieller Dauerinvalidität handelt es sich um die verunglückte Person selber.<br />

• Im Todesfall kommen die Ausführungen des Versicherungsvertragsgesetzes zur Anwendung,<br />

ausgenommen, dass ausdrücklich Anspruchsberechtigte vorher bestimmt worden<br />

sind.<br />

Partielle Dauerinvalidität. Verlust eines Körperteils oder partielle und irreversible Einschränkung<br />

der Funktionsfähigkeit als unmittelbare Folge eines Unfalls. Es kann sich<br />

dabei um folgende Verletzungen handeln:<br />

• Vollständiger Verlust eines Auges<br />

• Vollständige Taubheit<br />

• Verlust oder Totalamputation eines Fingers, eines Arms, einer Hand oder eines Beines<br />

Partielle Dauerinvalidität. Verlust eines Körperteils oder partielle und irreversible Einschränkung<br />

der Funktionsfähigkeit als unmittelbare Folge eines Unfalls. Es kann sich<br />

dabei um folgende Verletzungen handeln:<br />

• Verlust oder Funktionsunfähigkeit beider Arme oder beider Hände oder eines Armes<br />

und eines Beines oder einer Hand und eines Fußes oder beider Beine oder beider Füße<br />

• Vollständige Lähmung<br />

• Vollständige Blindheit<br />

Tod. Versterben.<br />

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