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IX. Rechtsschutz-Zusatzversicherung<br />
Für die Leistung Rechtsschutz und Schadensersatzforderungen gelten die nachstehend<br />
genannten Bedingungen:<br />
ARTIKEL 1. DEFINITION DES VERSICHERTEN<br />
Mit Wirkung auf diese Leistung werden als Versicherter angesehen:<br />
– Der Versicherungsnehmer, natürliche oder juristische Person, Inhaber des Interesses,<br />
das Gegenstand der Versicherung ist, sein faktischer oder von Rechts wegen angesehener<br />
Ehepartner.<br />
– Angehörige in auf- oder absteigender Linie beider, die mit ihnen in der versicherten<br />
Wohnung zusammenleben.<br />
– Sonstige Familienmitglieder, die mit dem Versicherten zusammenleben, vorausgesetzt,<br />
dass sie keinen sonstigen gesetzlichen Wohnsitz haben.<br />
Der Status eines Versicherten geht nicht dadurch verloren, dass die entsprechende Person<br />
vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen, des Studiums wegen oder wegen<br />
Ableistung des Militärdienstes außerhalb der Wohnung des Versicherungsnehmers lebt.<br />
Der Versicherungsnehmer kann sich gegen das Erbringen der Leistungen oder Deckungen<br />
der Police gegenüber den sonstigen Versicherten aussprechen.<br />
ARTIKEL 2. GEGENSTAND UND UMFANG DER LEISTUNG<br />
Die Gesellschaft verpflichtet sich, im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Grenzen<br />
die Unkosten zu übernehmen, die dem Versicherten bei seinem Auftreten in Verwaltungs-<br />
, Gerichts- oder Schiedsverfahren verursacht werden, und ihm gerichtliche oder außergerichtliche<br />
Rechtshilfe in Zusammenhang mit der vertraglichen Deckung zu leisten.<br />
Von der Versicherungsgesellschaft werde die Kosten übernommen, die sich in Zusammenhang<br />
mit der Rechtsverteidigung der Interessen des Versicherten ergeben. Für folgende<br />
Kosten besteht Deckung:<br />
a) Gerichtskosten und –gebühren für die Abwicklung von Verfahren, für die mit der<br />
Police Deckung vorhanden ist.<br />
b) Honorare und Kosten des Rechtsanwalts<br />
c) Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten, wenn dessen Intervention vorgeschrieben<br />
ist.<br />
d) - Die Notarkosten für die Ausstellung von Prozessvollmachten sowie von Schriftsätzen,<br />
Ersuchen und sonstigen für die Interessen des Versicherten erforderlichen Unterlagen.<br />
e) Honorare und Unkosten der benötigten Sachverständigen<br />
f) Die Hinterlegung von Kautionen in Strafprozessen, die zu seiner bedingten Freilassung<br />
sowie zur Zahlung der Gerichtskosten , mit Ausschluss von Entschädigungen<br />
und Geldstrafen, gefordert werden.<br />
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