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Maquetación 1 - Grupoxandra.eu

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2.25. REISEN UND VORÜBERGEHENDER UMZUG<br />

Die Leistungen für 2.1 Brand, 2.2 Explosion, 2.3 Blitzschlag, 2.4 Vandalismus, 2.5 Überschwemmung,<br />

2.6 Atmosphärische Phänomene, 2.7 Rauch und Ruß, 2.8 Zusammenstoß,<br />

Aufprall und Schallwellen, 2.22 Raub, Plünderung und Diebstahl und 2.23<br />

Wasserschäden werden auf die Gegenstände erweitert, die Bestandteil des Hausrats sind<br />

und vom Versicherten bei Reisen oder vorübergehender Abwesenheit von seinem ständigen<br />

Wohnsitz mitgenommen werden, unter der Voraussetzung, dass er nicht über drei<br />

Monate abwesend ist.<br />

Die Deckung wird ausschließlich dann geleistet, wenn sich die mitgenommenen Gegenstände<br />

in geschlossenen Räumen mit ähnlichen Eigenschaften wie die der versicherten<br />

Wohnung befinden, und wenn im Schadensfall auch Deckung geleistet würde, hätte<br />

sich der Schadensfall in der versicherten Wohnung ereignet. Mit Wirkung auf diese Leistung<br />

werden als Versicherte der Ehepartner und die Kinder angesehen, die mit ihm ständig<br />

in der versicherten Wohnung zusammenleben.<br />

Für folgende Schäden besteht keine Deckung:<br />

a) Wenn der Hauptwohnsitz des Versicherten außerhalb Spaniens liegt.<br />

b) Wenn sie sich in einer Wohnung des Versicherungsnehmers und/oder Versicherten<br />

befinden, deren Hausrat nicht bei dieser Gesellschaft versichert ist.<br />

c) Wenn sie sich infolge von Diebstahl ergeben.<br />

Versicherungssumme: Bis zu 100% der für den Hausrat abgeschlossenen Versicherungssumme.<br />

mit einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro pro Schadensfall und einer<br />

Untergrenze von 750,00 Euro für Schmuck, Sammlungen und Gegenstände von<br />

besonderem Wert und von 150,00 Euro für Bargeld.<br />

2.26. HAFTPFLICHT, KAUTIONEN UND VERTEIDIGUNG<br />

Mit Wirkung auf diese Leistung werden als Versicherte der faktische oder der von Rechts<br />

wegen angesehene und nicht getrennt lebende Ehepartner, die minderjährigen Kinder<br />

der beiden oder Minderjährige unter ihrer Aufsicht und Pflege, das Hauspersonal, bei<br />

Ausübung seiner Funktionen im Dienste des Versicherten angesehen. Als Versicherte gelten<br />

ebenfalls die volljährigen Kinder oder sonstigen Familienmitglieder, wenn diese mit<br />

dem Versicherten zusammenleben, finanziell von ihm abhängig sind und über keinen<br />

sonstigen legalen Wohnsitz verfügen.<br />

Sämtliche Schäden, die auf die gleiche Ursache zurückzuführen sind, werden,<br />

unabhängig der Anzahl der Geschädigten , als ein einziger Schadensfall angesehen.<br />

Von der Gesellschaft werden die Entschädigungen übernommen, zu denen der Versicherte<br />

Dritten gegenüber auf Grund von unmittelbaren, ausschließlich Körper- und Materialschäden,<br />

gesetzlich verpflichtet ist und für die er haftbar zu machen ist, vorausgesetzt,<br />

dass sich der Grund für dieses Ereignis während der Laufzeit der Police ergeben hat und<br />

in Zusammenhang steht seiner Funktion als:<br />

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