22.11.2013 Aufrufe

Maquetación 1 - Grupoxandra.eu

Maquetación 1 - Grupoxandra.eu

Maquetación 1 - Grupoxandra.eu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

g) Durch Eindringen von Wasser durch Dächer und Dachterrassen, wenn diese die<br />

Folge eines Eigenmangels oder mangelhafter instandhaltung des Gebäudes sind.<br />

h) Durch F<strong>eu</strong>chtigkeit oder Kondenswasser.<br />

i) Durch allgemeine Korrosion oder offenkundigen Verschleiss der installationen des<br />

Gebäudes, ausgenommen, die Leitungen liegen verdeckt und der Versicherte ist<br />

nicht haftbar zu machen.<br />

Versicherungssumme: Bis zu 100% der für Gebäude und/oder Hausrat jeweils abgeschlossenen<br />

Versicherungssumme.<br />

2.24. BRUCH VON SCHEIBEN, GLAS, MARMOR UND GRANIT<br />

Deckung besteht für unmittelbare Sachschäden durch Bruch von Scheiben, Glas, Spiegelglas,<br />

Kristall, Oberlichtern oder Dachfenstern und Stellwänden aus transparentem<br />

Polyester oder ähnlichem Material, Marmor, Kunststein, Granit und Vitrokeramkochplatten,<br />

einschließlich der Kosten für Transport und Einbau, vorausgesetzt, dass sie fester<br />

Bestandteil der für Gebäude oder Hausrat versicherten Gegenstände sind. Wenn dessen<br />

ungeachtet lediglich der Gebäudeinhalt versichert worden ist, besteht Deckung für die<br />

Verglasung von Türen, Fenstern der Wohnung.<br />

Von der Deckung ausgeschlossen sind:<br />

a) Kristall- und Marmorteile von künstlerischem Wert<br />

b) Gebrauchsgegenstände, nicht fest installierte Dekorationselemente, Bild- und/oder<br />

Tonwiedergabegeräte oder sonstige Gegenstände, die nicht fester Bestandteil des<br />

Gebäudes oder Hausrats sind.<br />

c) Lampen, Neonröhren und Glühbirnen jeglicher Art.<br />

d) Bruch durch fehlerhafte Installation oder Platzierung, an den versicherten Gegenständen<br />

oder an deren Rahmen vorgenommene Arbeiten sowie die Schäden, die<br />

anlässlich der Montage oder Demontage hervorgerufen werden.<br />

e) Bruch anlässlich von Sanierungs-, Reparatur- oder Malerarbeiten und der Arbeiten<br />

anlässlich der Vorbereitung und Durchführung eines Umzugs.<br />

f) Schäden durch Kratzer, Abblättern oder sonstige Ursachen, durch die lediglich<br />

Schönheitsfehler der Oberfläche hervorgerufen werden.<br />

g) Kunst- und Naturmarmor und Granit auf Fußböden, an Wänden und Decken.<br />

h) Schäden an außerhalb der Wohnung liegenden Teilen, die nicht Bestandteil des<br />

versicherten Gebäudes sind.<br />

i) Aquarien<br />

j) Gegenstände, die vollkommen aus Glas, Marmor, Granit, Methacrylat oder Glasfaser<br />

bestehen, und die nicht fester Bestandteil der versicherten Gegenständen des<br />

Gebäudes oder Hausrats sind, und der Dekoration oder Ausschmückung dienen.<br />

Versicherungssumme: Bis zu 100% der jeweils für Gebäude und/oder Hausrat abgeschlossenen<br />

Versicherungssumme.<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!