Richtlinie für die Zertifizierung von Condition Monitoring ... - GL Group
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Seite 7<br />
c) Anforderungen an <strong>die</strong> Überwachungsstelle:<br />
- Das CMS bedingt eine kontinuierliche qualifizierte Betreuung, um z.B. eine Anpassung der<br />
Grenzwerte nach Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen.<br />
- Es müssen gute Kenntnisse der zu überwachenden WEA vorliegen, sowie eine detaillierte<br />
Dokumentation der zu überwachenden Anlagenkomponenten.<br />
- Bei der Interpretation der Messergebnisse und der Anpassung der Grenzwerte sind <strong>die</strong><br />
Erfahrungen der tatsächlichen Bauteillebensdauer einzubeziehen.<br />
- Grenzwertüberschreitungen sowie alle am CMS einer WEA vorgenommenen Einstellungen<br />
sind nachvollziehbar zu dokumentieren und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lebensdauer der Anlage nachweisbar zu<br />
archivieren.<br />
- Es ist eine schriftliche Verfahrensweise und eine Regelung der Verantwortlichkeit<br />
festzulegen, mit der <strong>die</strong> Überwachungsstelle auf den Eingang <strong>von</strong> Alarmmeldungen, <strong>die</strong> z.B.<br />
aus Grenzwertüberschreitungen resultieren, reagiert.<br />
- Es ist eine allgemeine schriftliche Beschreibung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Vorgehensweise <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Überwachung der WEA zu erstellen.<br />
- Zur Interpretation der eingegangenen Alarmmeldung müssen ausreichende Fach- und<br />
Anlagenkenntnisse vorliegen und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Interpretation der Messdaten sind Experten hinzuzuziehen.<br />
- Es sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Interpretation der Messwerte und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Schulung der Experten entsprechende<br />
Verfahrensweisen festzulegen.<br />
- Die Experten müssen in der Lage sein, <strong>die</strong> zustandsbedingten <strong>von</strong> den betriebsbedingten<br />
normalen Messwerten zu unterscheiden und entsprechend zu interpretieren, um geeignete<br />
Maßnahmen einzuleiten.<br />
- Dem Betreiber der WEA ist Einsicht in <strong>die</strong> Messdaten des CMS zu gewähren. Er ist<br />
periodisch über eingegangene Alarmmeldungen und <strong>die</strong> daraus resultierenden Maßnahmen,<br />
dem Ausmaß der Alarmmeldungen nach auch ggf. unmittelbar, zu unterrichten. Auf Anfrage<br />
ist ihm Auskunft über den derzeitigen Zustand der WEA sowie über <strong>die</strong> gemachten<br />
Einstellungen zu geben.<br />
<strong>GL</strong> Wind prüft und zertifiziert anhand <strong>die</strong>ser <strong>Richtlinie</strong> <strong>die</strong> <strong>Condition</strong> <strong>Monitoring</strong> Systeme. Es<br />
ist auch möglich, <strong>die</strong> zuständigen Überwachungsstellen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Auswertung und<br />
Interpretation der Messergebnisse verantwortlich sind, zu zertifizieren und in Abständen eine<br />
Auditierung vorzunehmen. Es muss überprüfbar dargelegt und erklärt werden, wie <strong>die</strong><br />
Grenzwerte ermittelt und warum sie in <strong>die</strong>ser Form gewählt wurden. Hiermit wird<br />
sichergestellt, dass <strong>die</strong> Auswertung und Interpretation der komplexen CMS-Daten mit<br />
ausreichender Qualifikation erfolgt.