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Reglement Schulergänzende Betreuung - Schule Pfungen

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<strong>Schule</strong><br />

<strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong><br />

Ziel<br />

Erziehungsberechtigte, <strong>Betreuung</strong> und <strong>Schule</strong> greifen ineinander und werden von den Kindern<br />

und Erziehungsberechtigten als ganzheitlich erlebt.<br />

<strong>Betreuung</strong>sgrundsätze<br />

Das <strong>Betreuung</strong>steam schafft ein anregendes und altersgerechtes Umfeld, welches vielfältige und<br />

sinnvolle Erfahrungen im Alltag ermöglicht.<br />

Die Kinder können die Freizeit, ihren Bedürfnissen entsprechend miteinander gestalten, spielen,<br />

malen, Hausaufgaben erledigen und kreativ sein. Hierzu wird eine entsprechende Infrastruktur zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

1. Organisation<br />

Für Schülerinnen und Schüler der <strong>Schule</strong> <strong>Pfungen</strong> wird während der Schulwochen eine<br />

<strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> angeboten. Für die strategische Leitung ist die Schulpflege<br />

zuständig, die operative Leitung obliegt der für diese Aufgabe angestellten Fachperson<br />

Leitung <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> (Leitung <strong>Betreuung</strong>). Das <strong>Betreuung</strong>steam sorgt für<br />

einen reibungslosen Betrieb und koordiniert diesen mit der Schulleitung. Erste Ansprechperson<br />

für die Erziehungsberechtigten ist die Leitung <strong>Betreuung</strong>. Bei Problemen, die nicht<br />

im Gespräch zwischen Erziehungsberechtigten und der Leitung <strong>Betreuung</strong> gelöst werden<br />

können, wird die Schulleitung beigezogen. In unklaren strittigen Fällen entscheidet die<br />

Schulpflege als Rekursinstanz. Für die administrativen Aufgaben unterstützt die Schulverwaltung<br />

die Leitung <strong>Betreuung</strong>.<br />

2. Betrieb<br />

2.1. Angebot und Öffnungszeiten<br />

Die <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> wird wie folgt angeboten:<br />

• während der Schulwochen<br />

• Kapitel<br />

• Martinimärt<br />

• Freitag vor den Sommerferien<br />

Vor gesetzlichen Feiertagen schliessen wir um 16.30 Uhr.<br />

<strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> genehmigt 21.01.2013<br />

Seite 1/4 in Kraft per 2013/2014


Zeit Montag Dienstag Donnerstag Freitag<br />

07.00 – 08.15 Uhr*<br />

vor der <strong>Schule</strong><br />

<strong>Betreuung</strong><br />

Morgenessen<br />

12.00 – 13.30 Uhr <strong>Betreuung</strong><br />

Mittagessen<br />

13.30 – 18.00 Uhr <strong>Betreuung</strong> lang<br />

ganzer Nachmittag Zvieri<br />

15.30 – 18.00 Uhr <strong>Betreuung</strong> kurz<br />

nach der <strong>Schule</strong> Zvieri<br />

<strong>Betreuung</strong><br />

Morgenessen<br />

<strong>Betreuung</strong><br />

Mittagessen<br />

<strong>Betreuung</strong> lang<br />

Zvieri<br />

<strong>Betreuung</strong> kurz<br />

Zvieri<br />

<strong>Betreuung</strong><br />

Morgenessen<br />

<strong>Betreuung</strong><br />

Mittagessen<br />

<strong>Betreuung</strong> lang<br />

Zvieri<br />

<strong>Betreuung</strong> kurz<br />

Zvieri<br />

* Morgenbetreuung inkl. Frühstück ab 3 Kinder (Fixanmeldungen) pro Tag.<br />

<strong>Betreuung</strong><br />

Morgenessen<br />

<strong>Betreuung</strong><br />

Mittagessen<br />

<strong>Betreuung</strong> lang<br />

Zvieri<br />

<strong>Betreuung</strong> kurz<br />

Zvieri<br />

Möchte ein Kind die <strong>Betreuung</strong> regelmässig früher als verlassen, ist dies der Leitung<br />

<strong>Betreuung</strong> vorgängig schriftlich mitzuteilen.<br />

An schulfreien Tagen infolge Weiterbildung der Lehrpersonen und am Fasnachtsmontag<br />

bieten wir eine Ganztagesbetreuung von 8.00 bis 18.00 Uhr an. Für Kinder, die an den<br />

entsprechenden Tagen fix für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, entstehen keine<br />

Zusatzkosten. Für die anderen ist dieses Zusatzangebot kostenpflichtig.<br />

Es ist in jedem Fall eine separate Anmeldung notwendig. Diese hat mindestens eine Woche<br />

vorher zu erfolgen. Das Anmeldeformular ist bei der Schulverwaltung oder der Leitung<br />

<strong>Betreuung</strong> erhältlich. Das Formular kann auch unter www.schulepfungen.ch heruntergeladen<br />

werden.<br />

Erziehungsberechtigte, deren Kinder fix angemeldet sind, erhalten dieses Anmeldeformular<br />

direkt von der Schulverwaltung.<br />

Kein Angebot an <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong>r <strong>Betreuung</strong>:<br />

• während der Schulferien<br />

• an gesetzlichen Feiertagen<br />

• am Freitag nach Auffahrt<br />

2.2 Aufnahmebedingungen/Anmeldung<br />

Der Anmeldetermin für ein neues Schuljahr wird jährlich frühzeitig im Binde-Strich und auf<br />

der Homepage der <strong>Schule</strong> <strong>Pfungen</strong> publiziert. Nach Erhalt des Stundenplans können nach<br />

Absprache mit der Leitung <strong>Betreuung</strong> innerhalb zwei Wochen noch Anpassungen vorgenommen<br />

werden.<br />

Die Anmeldung erfolgt in der Regel auf Beginn eines Schuljahres und gilt für ein Semester<br />

oder für ein ganzes Schuljahr. Für Kinder, die bereits die <strong>Betreuung</strong> besuchen, muss jeweils<br />

auf das neue Schuljahr eine Neuanmeldung erfolgen. Das entsprechende Formular erhalten<br />

Sie von der Schulverwaltung.<br />

<strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> genehmigt 21.01.2013<br />

Seite 2/4 in Kraft per 2013/2014


Bei noch vorhandenem Platzangebot ist nach Absprache mit der Leitung <strong>Betreuung</strong> ein<br />

Eintritt während des Schuljahres möglich. Anmeldeformulare sind auf der Schulverwaltung<br />

oder bei der Leitung <strong>Betreuung</strong> erhältlich. Das Formular kann auch unter<br />

www.schulepfungen.ch heruntergeladen werden. Die Anmeldung ist der Schulverwaltung<br />

abzugeben.<br />

Spontanmeldungen, das heisst unregelmässige bzw. kurzfristige Anmeldungen, sind<br />

möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind. Die Anmeldung inkl. Barzahlung des<br />

entsprechenden Betrages muss bis spätestens am Vortag während der Öffnungszeiten auf<br />

der Schulverwaltung erfolgen.<br />

Mit der Anmeldung anerkennen die Erziehungsberechtigen das <strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong><br />

<strong>Betreuung</strong> und die Tarifordnung.<br />

2.3 Absenzen, Krankheit und Unfall<br />

Die Erziehungsberechtigten melden voraussehbare Absenzen wie Schulausflüge, Jokertage,<br />

Klassenlager etc. der Leitung <strong>Betreuung</strong> möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis 18.00 Uhr<br />

des Vortages. Bei Krankheit oder Unfall muss die telefonische Abmeldung an die Leitung bis<br />

spätestens 08.00 Uhr des jeweiligen Tages erfolgen.<br />

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten infolge Abwesenheit. Ebenso<br />

können diese nicht kompensiert werden. Einzig bei der <strong>Betreuung</strong> über Mittag werden die<br />

Kosten für die Verpflegung bei unverschuldeter, rechtzeitiger Abmeldung (Krankheit, Unfall,<br />

Schulausflug, Schuldispensationen) rückvergütet. Diese Rückvergütung wird bei der<br />

nächsten Abrechnung berücksichtigt.<br />

Kranke Kinder dürfen die Schulgergänzende <strong>Betreuung</strong> nicht besuchen.<br />

2.4 Kündigungen, Änderungen<br />

Eine Kündigung des <strong>Betreuung</strong>sangebotes ist unter Einhaltung einer zweimonatigen<br />

Kündigungsfrist auf Ende eines Monats möglich. Die Kündigung muss schriftlich an die<br />

Schulverwaltung erfolgen.<br />

2.5 Ausschluss<br />

Bei Nichtbezahlung der Kosten, bei disziplinarischen Schwierigkeiten oder bei wiederholten<br />

unentschuldigten Absenzen kann nach schriftlicher Verwarnung der Ausschluss des Kindes<br />

durch die Schulleitung beschlossen werden.<br />

2.6 Verpflegung<br />

Es wird auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung geachtet. Das Mittagessen wird von<br />

Extern geliefert. Das Frühstück und die Zwischenmahlzeiten werden vor Ort zubereitet. Die<br />

Mahlzeiten werden von den Kindern und Betreuerinnen gemeinsam eingenommen.<br />

<strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> genehmigt 21.01.2013<br />

Seite 3/4 in Kraft per 2013/2014


2.7 Weg<br />

Der Weg zum bzw. vom <strong>Betreuung</strong>sort gilt als Schulweg und liegt in der Verantwortung der<br />

Erziehungsberechtigten.<br />

3. Finanzielles<br />

Die Tarifordnung ist dem Anhang 1 zu entnehmen. Sie bildet einen integrierenden Bestandteil<br />

des <strong>Reglement</strong>s <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong>.<br />

Die Kosten werden den Erziehungsberechtigten im Voraus von der Finanzverwaltung der<br />

Gemeinde <strong>Pfungen</strong> vierteljährlich in Rechnung gestellt.<br />

4. Versicherung und Haftung<br />

Die Unfall- (in der obligatorischen Krankenversicherung enthalten) und Haftpflichtversicherung<br />

ist Sache der Erziehungsberechtigten.<br />

Von den Kindern wird verlangt, dass sie zu den Schulanlagen, dem Mobiliar und den<br />

weiteren Einrichtungen Sorge tragen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung<br />

haften die Erziehungsberechtigten. Die <strong>Schule</strong> <strong>Pfungen</strong> haftet nicht für Diebstähle.<br />

5. Inkraftsetzung<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> wurde von der Schulpflege an ihrer Sitzung vom 21.01.2013 genehmigt,<br />

ersetzt das Merkblatt <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> und tritt auf das Schuljahr 2013/2014 in<br />

Kraft.<br />

Für Neuanmeldungen gilt dieses <strong>Reglement</strong> ab 1. Februar 2013.<br />

NAMENS DER SCHULPFLEGE:<br />

Die Präsidentin:<br />

Die Schulsekretärin:<br />

<strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> genehmigt 21.01.2013<br />

Seite 4/4 in Kraft per 2013/2014

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