Reglement Schulergänzende Betreuung - Schule Pfungen
Reglement Schulergänzende Betreuung - Schule Pfungen
Reglement Schulergänzende Betreuung - Schule Pfungen
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<strong>Schule</strong><br />
<strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong><br />
Ziel<br />
Erziehungsberechtigte, <strong>Betreuung</strong> und <strong>Schule</strong> greifen ineinander und werden von den Kindern<br />
und Erziehungsberechtigten als ganzheitlich erlebt.<br />
<strong>Betreuung</strong>sgrundsätze<br />
Das <strong>Betreuung</strong>steam schafft ein anregendes und altersgerechtes Umfeld, welches vielfältige und<br />
sinnvolle Erfahrungen im Alltag ermöglicht.<br />
Die Kinder können die Freizeit, ihren Bedürfnissen entsprechend miteinander gestalten, spielen,<br />
malen, Hausaufgaben erledigen und kreativ sein. Hierzu wird eine entsprechende Infrastruktur zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
1. Organisation<br />
Für Schülerinnen und Schüler der <strong>Schule</strong> <strong>Pfungen</strong> wird während der Schulwochen eine<br />
<strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> angeboten. Für die strategische Leitung ist die Schulpflege<br />
zuständig, die operative Leitung obliegt der für diese Aufgabe angestellten Fachperson<br />
Leitung <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> (Leitung <strong>Betreuung</strong>). Das <strong>Betreuung</strong>steam sorgt für<br />
einen reibungslosen Betrieb und koordiniert diesen mit der Schulleitung. Erste Ansprechperson<br />
für die Erziehungsberechtigten ist die Leitung <strong>Betreuung</strong>. Bei Problemen, die nicht<br />
im Gespräch zwischen Erziehungsberechtigten und der Leitung <strong>Betreuung</strong> gelöst werden<br />
können, wird die Schulleitung beigezogen. In unklaren strittigen Fällen entscheidet die<br />
Schulpflege als Rekursinstanz. Für die administrativen Aufgaben unterstützt die Schulverwaltung<br />
die Leitung <strong>Betreuung</strong>.<br />
2. Betrieb<br />
2.1. Angebot und Öffnungszeiten<br />
Die <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> wird wie folgt angeboten:<br />
• während der Schulwochen<br />
• Kapitel<br />
• Martinimärt<br />
• Freitag vor den Sommerferien<br />
Vor gesetzlichen Feiertagen schliessen wir um 16.30 Uhr.<br />
<strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> genehmigt 21.01.2013<br />
Seite 1/4 in Kraft per 2013/2014
Zeit Montag Dienstag Donnerstag Freitag<br />
07.00 – 08.15 Uhr*<br />
vor der <strong>Schule</strong><br />
<strong>Betreuung</strong><br />
Morgenessen<br />
12.00 – 13.30 Uhr <strong>Betreuung</strong><br />
Mittagessen<br />
13.30 – 18.00 Uhr <strong>Betreuung</strong> lang<br />
ganzer Nachmittag Zvieri<br />
15.30 – 18.00 Uhr <strong>Betreuung</strong> kurz<br />
nach der <strong>Schule</strong> Zvieri<br />
<strong>Betreuung</strong><br />
Morgenessen<br />
<strong>Betreuung</strong><br />
Mittagessen<br />
<strong>Betreuung</strong> lang<br />
Zvieri<br />
<strong>Betreuung</strong> kurz<br />
Zvieri<br />
<strong>Betreuung</strong><br />
Morgenessen<br />
<strong>Betreuung</strong><br />
Mittagessen<br />
<strong>Betreuung</strong> lang<br />
Zvieri<br />
<strong>Betreuung</strong> kurz<br />
Zvieri<br />
* Morgenbetreuung inkl. Frühstück ab 3 Kinder (Fixanmeldungen) pro Tag.<br />
<strong>Betreuung</strong><br />
Morgenessen<br />
<strong>Betreuung</strong><br />
Mittagessen<br />
<strong>Betreuung</strong> lang<br />
Zvieri<br />
<strong>Betreuung</strong> kurz<br />
Zvieri<br />
Möchte ein Kind die <strong>Betreuung</strong> regelmässig früher als verlassen, ist dies der Leitung<br />
<strong>Betreuung</strong> vorgängig schriftlich mitzuteilen.<br />
An schulfreien Tagen infolge Weiterbildung der Lehrpersonen und am Fasnachtsmontag<br />
bieten wir eine Ganztagesbetreuung von 8.00 bis 18.00 Uhr an. Für Kinder, die an den<br />
entsprechenden Tagen fix für die Nachmittagsbetreuung angemeldet sind, entstehen keine<br />
Zusatzkosten. Für die anderen ist dieses Zusatzangebot kostenpflichtig.<br />
Es ist in jedem Fall eine separate Anmeldung notwendig. Diese hat mindestens eine Woche<br />
vorher zu erfolgen. Das Anmeldeformular ist bei der Schulverwaltung oder der Leitung<br />
<strong>Betreuung</strong> erhältlich. Das Formular kann auch unter www.schulepfungen.ch heruntergeladen<br />
werden.<br />
Erziehungsberechtigte, deren Kinder fix angemeldet sind, erhalten dieses Anmeldeformular<br />
direkt von der Schulverwaltung.<br />
Kein Angebot an <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong>r <strong>Betreuung</strong>:<br />
• während der Schulferien<br />
• an gesetzlichen Feiertagen<br />
• am Freitag nach Auffahrt<br />
2.2 Aufnahmebedingungen/Anmeldung<br />
Der Anmeldetermin für ein neues Schuljahr wird jährlich frühzeitig im Binde-Strich und auf<br />
der Homepage der <strong>Schule</strong> <strong>Pfungen</strong> publiziert. Nach Erhalt des Stundenplans können nach<br />
Absprache mit der Leitung <strong>Betreuung</strong> innerhalb zwei Wochen noch Anpassungen vorgenommen<br />
werden.<br />
Die Anmeldung erfolgt in der Regel auf Beginn eines Schuljahres und gilt für ein Semester<br />
oder für ein ganzes Schuljahr. Für Kinder, die bereits die <strong>Betreuung</strong> besuchen, muss jeweils<br />
auf das neue Schuljahr eine Neuanmeldung erfolgen. Das entsprechende Formular erhalten<br />
Sie von der Schulverwaltung.<br />
<strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> genehmigt 21.01.2013<br />
Seite 2/4 in Kraft per 2013/2014
Bei noch vorhandenem Platzangebot ist nach Absprache mit der Leitung <strong>Betreuung</strong> ein<br />
Eintritt während des Schuljahres möglich. Anmeldeformulare sind auf der Schulverwaltung<br />
oder bei der Leitung <strong>Betreuung</strong> erhältlich. Das Formular kann auch unter<br />
www.schulepfungen.ch heruntergeladen werden. Die Anmeldung ist der Schulverwaltung<br />
abzugeben.<br />
Spontanmeldungen, das heisst unregelmässige bzw. kurzfristige Anmeldungen, sind<br />
möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind. Die Anmeldung inkl. Barzahlung des<br />
entsprechenden Betrages muss bis spätestens am Vortag während der Öffnungszeiten auf<br />
der Schulverwaltung erfolgen.<br />
Mit der Anmeldung anerkennen die Erziehungsberechtigen das <strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong><br />
<strong>Betreuung</strong> und die Tarifordnung.<br />
2.3 Absenzen, Krankheit und Unfall<br />
Die Erziehungsberechtigten melden voraussehbare Absenzen wie Schulausflüge, Jokertage,<br />
Klassenlager etc. der Leitung <strong>Betreuung</strong> möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis 18.00 Uhr<br />
des Vortages. Bei Krankheit oder Unfall muss die telefonische Abmeldung an die Leitung bis<br />
spätestens 08.00 Uhr des jeweiligen Tages erfolgen.<br />
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten infolge Abwesenheit. Ebenso<br />
können diese nicht kompensiert werden. Einzig bei der <strong>Betreuung</strong> über Mittag werden die<br />
Kosten für die Verpflegung bei unverschuldeter, rechtzeitiger Abmeldung (Krankheit, Unfall,<br />
Schulausflug, Schuldispensationen) rückvergütet. Diese Rückvergütung wird bei der<br />
nächsten Abrechnung berücksichtigt.<br />
Kranke Kinder dürfen die Schulgergänzende <strong>Betreuung</strong> nicht besuchen.<br />
2.4 Kündigungen, Änderungen<br />
Eine Kündigung des <strong>Betreuung</strong>sangebotes ist unter Einhaltung einer zweimonatigen<br />
Kündigungsfrist auf Ende eines Monats möglich. Die Kündigung muss schriftlich an die<br />
Schulverwaltung erfolgen.<br />
2.5 Ausschluss<br />
Bei Nichtbezahlung der Kosten, bei disziplinarischen Schwierigkeiten oder bei wiederholten<br />
unentschuldigten Absenzen kann nach schriftlicher Verwarnung der Ausschluss des Kindes<br />
durch die Schulleitung beschlossen werden.<br />
2.6 Verpflegung<br />
Es wird auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung geachtet. Das Mittagessen wird von<br />
Extern geliefert. Das Frühstück und die Zwischenmahlzeiten werden vor Ort zubereitet. Die<br />
Mahlzeiten werden von den Kindern und Betreuerinnen gemeinsam eingenommen.<br />
<strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> genehmigt 21.01.2013<br />
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2.7 Weg<br />
Der Weg zum bzw. vom <strong>Betreuung</strong>sort gilt als Schulweg und liegt in der Verantwortung der<br />
Erziehungsberechtigten.<br />
3. Finanzielles<br />
Die Tarifordnung ist dem Anhang 1 zu entnehmen. Sie bildet einen integrierenden Bestandteil<br />
des <strong>Reglement</strong>s <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong>.<br />
Die Kosten werden den Erziehungsberechtigten im Voraus von der Finanzverwaltung der<br />
Gemeinde <strong>Pfungen</strong> vierteljährlich in Rechnung gestellt.<br />
4. Versicherung und Haftung<br />
Die Unfall- (in der obligatorischen Krankenversicherung enthalten) und Haftpflichtversicherung<br />
ist Sache der Erziehungsberechtigten.<br />
Von den Kindern wird verlangt, dass sie zu den Schulanlagen, dem Mobiliar und den<br />
weiteren Einrichtungen Sorge tragen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung<br />
haften die Erziehungsberechtigten. Die <strong>Schule</strong> <strong>Pfungen</strong> haftet nicht für Diebstähle.<br />
5. Inkraftsetzung<br />
Dieses <strong>Reglement</strong> wurde von der Schulpflege an ihrer Sitzung vom 21.01.2013 genehmigt,<br />
ersetzt das Merkblatt <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> und tritt auf das Schuljahr 2013/2014 in<br />
Kraft.<br />
Für Neuanmeldungen gilt dieses <strong>Reglement</strong> ab 1. Februar 2013.<br />
NAMENS DER SCHULPFLEGE:<br />
Die Präsidentin:<br />
Die Schulsekretärin:<br />
<strong>Reglement</strong> <strong><strong>Schule</strong>rgänzende</strong> <strong>Betreuung</strong> genehmigt 21.01.2013<br />
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