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Reglement Jokertage - Schule Pfungen

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<strong>Reglement</strong> <strong>Jokertage</strong>Gemäss §30 Volksschulverordnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterrichtwährend zwei Tagen pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (<strong>Jokertage</strong>).Die Schulpflege <strong>Pfungen</strong> hat bestimmt, dass sämtliche auf die Kindergartenstufe, 1. – 3. KlassePrimarstufe, 4. – 6. Primarklasse, bzw. auf die Sekundarstufe fallenden <strong>Jokertage</strong> auch zusammengefasstbezogen werden können .Bei besonderen Schulanlässen (siehe 2.2. Ausnahmen) können keine <strong>Jokertage</strong> bezogen werden.Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag. Nicht bezogene <strong>Jokertage</strong> verfallen und können nicht aufdie nächste Schulstufe übertragen werden.1. Zuständigkeiten1.1. ElternDie Eltern haben zu entscheiden, ob sich Absenzen vertreten lassen und haben dabei auchdie Schulsituation ihres Kindes zu berücksichtigen.1.2. KlassenlehrpersonDie Klassenlehrperson nimmt Kenntnis von der Schulabsenz von bis zu sechs Schultagenpro Schulstufe, dispensiert das Kind und trägt die Absenzen in die Absenzenliste ein.1.3. Nachbearbeiten von UnterrichtsstoffDispensierte Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoffselbständig nachzuarbeiten.1.3.1. PrüfungenVerpasste Prüfungen müssen von den dispensierten Schülerinnen und Schülern nachgeholtwerden.2. Bezug der <strong>Jokertage</strong>2.1. Regel<strong>Jokertage</strong> können nicht stundenweise, sondern müssen tageweise bezogen werden.Diese Tage können einzeln oder gesamthaft und auch unmittelbar vor oder anschliessendan die Ferien bezogen werden.2.2. Ausnahmen• Erster Schultag des Schuljahres: Wegen des Schulanfangs dürfen am ersten Schultag nachden Sommerferien keine individuellen Tage bezogen werden.• Letzter Schultag einer Stufe: Ebenso können wegen des Klassenzug-Abschlusses am Endeeiner Schulstufe (3., 6. Primarklasse und 3. Oberstufe) am letzten Tag des Schuljahresgrundsätzlich keine <strong>Jokertage</strong> bewilligt werden.• Besuchstage• Sporttage• Klassenlager• Projektwochen• Weitere durch die Schulleitung bezeichnete SperrdatenAktualisiert August 2011 Seite 1 von 2


3. MeldetermineJokertagsmeldungen sind mit dem offiziellen Formular mindestens 3 Schultage vorherschriftlich der Klassenlehrperson einzureichen.Vor den Sommerferien (Schuljahresabschluss) muss die Klassenlehrperson möglichst frühzeitig, jedochmindestens 1 Schulwoche vor den Ferien über <strong>Jokertage</strong> informiert werden.Die Eltern sind verpflichtet, alle Betroffenen (Musiklehrer, Therapeuten, Mittagstisch, Aufgabenhilfe,Schulbus usw.) über einen solchen Jokertag zu informieren.Zu spät eingegangene Gesuche werden nicht genehmigt.4. MeldeformulareMeldeformulare können unter www. schulepfungen.ch heruntergeladen oder bei der Lehrperson bezogen werden.5. RechtsmittelGegen den Entscheid der Klassenlehrkraft kann bei der Schulleitung Beschwerde eingereicht werden.6. InkraftsetzungErsetzt die frühere Version vom 22. Januar 2009.Von der Schulpflege am 5. September 2011 genehmigt und per sofort in Kraft gesetzt.Aktualisiert August 2011 Seite 2 von 2

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